Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2.2 Herstellung im weiteren Sinn (nachträgliche Herstellung)

3.2.2.2.1 Erweiterungen Rz. 89 Unter einer Erweiterung ist eine Vergrößerung oder eine Substanzmehrung (Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten) zu verstehen[1], die sich auf den VG als Ganzes bezieht und keine Wesensänderung mit sich bringt.[2] § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB setzt dabei keine Wesentlichkeit voraus, sodass grds. auch kleine Erweiterungen zu aktivieren sind. Maßnahmen,...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 § 270 HGB regelt die Abbildung von Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 HGB) und Gewinnrücklage sowie deren Veränderungen. Von der Regelung der Norm sind Rücklagenbewegungen betroffen, die innerhalb der Ergebnisverwendungsrechnung (Überleitung Jahresüberschuss zu Bilanzgewinn) auszuweisen sind. Davon nicht erfasst sind dagegen solche Rücklagendoti...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Anforderungen an den Abschluss

5.1.1 Allgemeine Grundsätze Rz. 131 Eine befreiende Wirkung kann nur eintreten, wenn der Jahresabschluss den in § 315e Abs. 1 HGB bezeichneten Standards genügt. Hierbei handelt es sich um die von der EU-Kommission im Wege des Komitologieverfahrens übernommenen IFRS. Hingegen hat ein IFRS-Abschluss keine befreiende Wirkung, wenn er nicht nur die von der EU anerkannten Standard...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Anwendung internationaler Rechnungslegungsvorschriften auf den Konzernabschluss

2.1 Allgemeine Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS/IAS (Abs. 1) 2.1.1 Pflicht zur Konzernrechnungslegung nach HGB/PublG Rz. 9 Eine Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS/IAS setzt eine Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung des MU voraus (Rz 1, Rz 6). Diese ergibt sich aus §§ 290–293 HGB bzw. § 11ff. PublG.[1] Mit dem BilMoG wurde d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Handlung

3.2.1 Unrichtige Berichterstattung Rz. 19 Der Bericht über das Ergebnis der Prüfung ist unrichtig, wenn er von den wirklichen Prüfungsfeststellungen abweicht. Es ist also nicht entscheidend, ob das mitgeteilte Prüfungsergebnis von der Wirklichkeit abweicht, sondern allein ob der Bericht vom Ergebnis der Prüfung abweicht. Rz. 20 Der Prüfer, der aufgrund fehlerhafter Feststellun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Normadressat

2.1 Vertretungsberechtigtes Organ (Abs. 1 Satz 1 1. Hs.) Rz. 7 Das Ordnungsgeldverfahren ist nach § 335 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. HGB gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (§ 331 Rz 10 ff.) der KapG zu führen. Dies sind die Vorstandsmitglieder einer AG (§§ 76 Abs. 1, 78 Abs. 1 AktG), die Geschäftsführer einer GmbH (§ 35 Abs. 1 GmbHG), die Vorstandsmitglieder eine...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6 Gewinn- und Verlustrechnung

3.6.1 Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB) Rz. 72 Die Konzern-GuV ist gem. § 275 Abs. 1 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren aufzustellen. Dieses Wahlrecht kann im Konzernabschluss grds. unabhängig von der Ausübung im Jahresabschluss des MU ausgeübt werden.[1] Hierbei ist natürlich der Stetigkeitsgrundsatz gem. § 2...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Ausnahmeregelungen

3.1 Angaben zu Umsatzerlösen (Abs. 2) Rz. 8 Die Angaben zu Umsatzerlösen nach § 285 Nr. 4 HGB, nach dem eine Umsatzaufgliederung nach geografischen Märkten und nach Tätigkeitsbereichen (§ 285 Rz 29 ff.) erfolgen soll, können unterbleiben, wenn diese nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der Ges. einen wirtschaftlichen Nachteil zufügen kann. Die Befreiung von der Angabe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Definition des assoziierten Unternehmens (Abs. 1 Satz 1)

2.1 In den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen Rz. 6 § 311 Abs. 1 Satz 1 HGB enthält eine Legaldefinition des Begriffs assoziiertes Unt. Ein assoziiertes Unt ist ein nicht in den Konzernabschluss einbezogenes Unt, an dem ein in den Konzernabschluss einbezogenes Unt nach § 271 Abs. 1 HGB beteiligt ist und einen maßgeblichen Einfluss auf dessen Geschäfts- und Finanzpoliti...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 Irrtum

Rz. 33 Die Beurteilung von Tatbestands- und Verbotsirrtümern (§ 11 OWiG) entspricht den strafrechtlichen Grundsätzen (§ 331 Rz 75 ff.).mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Bedeutung und Inhalt Rz. 1 Ein inländisches MU, das gleichzeitig TU eines anderen MU mit Sitz außerhalb eines EU-/EWR-Staates (Drittstaat) ist und mind. ein TU hat, ist grds. ebenfalls zur Aufstellung (und Prüfung) eines eigenen deutschen Teil-Konzernabschlusses samt Teil-Konzernlageberichts verpflichtet. Das Gesetz normiert jedoch neben dem Ausnahmetatbestand in § 291 HG...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Abweichungen von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen (Abs. 2)

3.1 Regelungsinhalt und Anwendungsbereich Rz. 155 § 252 Abs. 2 HGB gestattet Abweichungen von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des Abs. 1 in begründeten Ausnahmefällen, wobei die Vorschrift als grds. Abweichungsverbot in unbegründeten Fällen und nicht als Wahlrecht zu verstehen ist.[1] Entsprechend ist § 252 Abs. 2 HGB als Ausnahmeregelung zu verstehen, der nur in selten...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Folgekonsolidierung

7.1 Grundsätzliche Vorgehensweise Rz. 163 I. R. d. FolgeKons werden die Bilanzansatz- und Bewertungskorrekturen sowie der GoF bzw. der passive Unterschiedsbetrag aus der Erstkonsolidierung (ErstKons) weiterverrechnet, d. h., die vom TU übernommenen VG, Schulden, RAP und Sonderposten werden mit ihren neuen Werten aus der Kapitalkonsolidierung (KapKons) fortgeführt.[1] Die zuge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Elektronische Aktenführung

Rz. 23 Über Abs. 4 wird auch bei den Gerichten die elektronische Aktenführung möglich. Die Regelung entspricht § 335 Abs. 2a HGB für die Aktenführung im Festsetzungsverfahren (§ 335 Rz 30).mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.2 Abgrenzung von Einzelkosten und Gemeinkosten

3.3.2.1 Einzelkosten Rz. 106 Unter den Einzelkosten werden jene Kosten verstanden, die sich durch direkte Zurechenbarkeit zu einem Bezugsobjekt – Kostenstelle oder Kostenträger – ohne Rückgriff auf einen Verteilungsschlüssel auszeichnen. Die direkte Zurechenbarkeit setzt einen eindeutigen quantitativen Zusammenhang zwischen dem zu bewertenden VG und den HK voraus.[1] Trennsch...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt und Anwendungsbereich Rz. 1 Die Konzern-GuV als weiterer Bestandteil des Konzernabschlusses wird durch Addition der Einzel-GuV-Rechnungen der zu konsolidierenden Unt zur Summen-GuV mit anschließender Bereinigung um innerkonzernliche Einflüsse gewonnen. Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung bewirkt, dass in der Konzern-GuV ausschließlich Erfolgsbeiträge aus Geschä...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.4 Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses oder Befreiung

3.2.4.1 Konzernabschluss nach § 290 HGB Rz. 41 Nach dem Gesetzestext in § 271 Abs. 2 Halbsatz 1 HGB a. F. ist es erforderlich, dass das oberste MU verpflichtet ist, einen Konzernabschluss aufzustellen. Diese Pflicht zur Aufstellung basiert auf den §§ 290–315e HGB. Es ist wiederum nicht erforderlich, dass der Konzernabschluss auch tatsächlich aufgestellt wird. Somit sind von d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Rechtswidrigkeit und Schuld

Rz. 12 Die Tatbestandsmäßigkeit des Handelns indiziert grds. die Rechtswidrigkeit. Hinsichtlich der Möglichkeit eines rechtfertigenden Notstands wird auf § 331 Rz 73 verwiesen.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6 Regelungen für die Erfassung latenter Steuern (Abs. 6)

2.6.1 Erstanwendung von latenten Steuern im Jahresabschluss nach § 274 HGB Rz. 140 Obwohl mit dem BilMoG erhebliche Änderungen der Bilanzierungsvorschriften für latente Steuern eingeführt wurden, sieht das EGHGB keine Beibehaltungs- oder Fortführungswahlrechte für nach der Altfassung angesetzte Steuerlatenzen vor. Während seit der Neufassung des § 274 HGB das international ge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Dauer der Aufbewahrung

4.1 Aufbewahrungsfristen (Abs. 4) Rz. 27 Die handelsrechtliche Aufbewahrungsfrist beträgt zehn oder sechs Jahre. Die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren gilt für Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a HGB, Arbeitsanweisungen und sonstige Organisationsunterlagen, Buchungsbe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Eigene Anteile (Abs. 1a und 1b)

5.1 Begriff und Bedeutung Rz. 74 In handelsbilanzieller Hinsicht ist umstritten, ob die eigenen Anteile als Vermögengegenstände zu klassifizieren sind. Tw. wird dies mit dem Argument bejaht, dass der Erwerb eigener Anteile keine relevanten Unterschiede zu gewöhnlichen Erwerbsfällen erkennen lasse.[1] Eigene Anteile würden sich von anderen VG lediglich dadurch unterscheiden, d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Sonstige Unterlagen (Abs. 3)

5.1 Form und Inhalt (Abs. 3 Satz 1) Rz. 48 § 328 Abs. 3 HGB dehnt den Anwendungsbereich des Abs. 1 Satz 1 formal um den Vorschlag sowie den Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses aus. Hinsichtlich des Lageberichts und des Konzernlageberichts ist die Regelung jedoch obsolet, da Lagebericht und Konzernlagebericht im Zuge des BilRUG bereits direkt in Abs. 1 Satz 1 aufgeno...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Tatbestandsmerkmale

2.1 Personenhandelsgesellschaft Rz. 3 Die Qualifizierung als OHG bestimmt sich nach § 105 HGB. Danach muss der Zweck der Ges. auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter einer gemeinschaftlichen Firma ausgerichtet sein. Zudem existieren keine Haftungsbeschränkungen von Gesellschaftern ggü. Gläubigern der Ges. Der Begriff des Handelsgewerbes ist in § 1 Abs. 2 HGB geregelt und ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt und Anwendungsbereich Rz. 1 Gegenstand der Schuldenkonsolidierung (SchuldenKons) ist gem. § 303 Abs. 1 HGB die Aufrechnung der zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unt bestehenden Ansprüche und Verpflichtungen. Die Eliminierung dieser innerkonzernlichen Schuldverhältnisse trägt der Tatsache Rechnung, dass der Konzern als fiktives einheitliches Unt nur ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Persönlicher Anwendungsbereich und Ort der Buchführung

5.1 Zur Buchführung verpflichtete Person Rz. 54 Die zur Buchführung verpflichtete Person ist der Kaufmann, der auch die Verantwortung für eine den GoB entsprechende Erledigung dieser Pflicht trägt. Es handelt sich nicht um eine höchstpersönliche Pflicht, weshalb der Kfm. für die Erledigung seiner Pflicht auch Hilfspersonen bzw. Dritte einsetzen darf bzw. innerhalb des Kreises...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Grundsatz der einheitlichen Bewertung (Abs. 1)

2.1 Anwendbare Bewertungsmethoden Rz. 11 Für die auf den Konzernabschluss anwendbaren Bewertungsmethoden ist grds. auf die Bewertungsmethoden abzustellen, die für das MU maßgeblich sind und von diesem angewendet wurden. Gem. § 308 Abs. 1 Satz 3 HGB sind Abweichungen hiervon und damit die Neuausübung der Bewertungswahlrechte auf Ebene des Konzerns in dessen Anhang anzugeben un...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Geschütztes Rechtsgut und Schutzbereich Rz. 1 Der Straftatbestand des § 333 HGB dient, wie § 404 AktG und § 85 GmbHG, dem Schutz von Wirtschaftsgeheimnissen der KapG, der mit ihr in Verbindung stehenden Unt i. S. d. § 290 Abs. 1 HGB (MU/TU), § 310 HGB (GemeinschaftsUnt) und § 311 HGB (assoziierte Unt). Geschützt werden damit auch die Aktionäre, Gesellschafter oder sonstig...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Umfang der Herstellungskosten (Abs. 2 Satz 2–4, Abs. 3)

3.3.1 Herstellungskostenuntergrenze und -obergrenze Rz. 103 § 255 Abs. 2–3 HGB listet die Bestandteile der HK abschließend auf. Aus der Unterteilung in aktivierungspflichtige, wahlweise aktivierbare und aktivierungsverbotene Ausgaben resultieren eine handelsrechtliche HK-Untergrenze sowie eine HK-Obergrenze. Aktivierungspflichtig und somit als HK-Untergrenze anzusehen sind gem...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Tathandlungen

Rz. 30 § 331 Abs. 1 HGB differenziert formal zwischen sechs unterschiedlichen Tatbeständen. 3.1 Unrichtige Darstellung der Unternehmensverhältnisse (Nr. 1) 3.1.1 Tatmittel Rz. 31 § 331 Abs. 1 Nr. 1 HGB betrifft die unrichtige Wiedergabe oder die Verschleierung der Verhältnisse der KapG in der Eröffnungsbilanz (§ 242 Abs. 1 HGB), im Jahresabschluss (§ 242 Abs. 3 HGB), im Lageber...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.4 Pflichtbestandteile im Einzelnen (Abs. 2 Satz 2)

3.3.4.1 Materialeinzelkosten Rz. 112 Zu den Materialeinzelkosten zählen allen voran Ausgaben für Rohstoffe, die zur Herstellung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse sowie der selbsterstellten Anlagen verwendet werden. Hilfsstoffe werden, sofern ihnen keine mengen- oder wertmäßige Bedeutung zukommt, meist als (unechte) Gemeinkosten erfasst. Entsprechend ihrem Einzelkostench...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Rechtezurechnung (Abs. 3)

4.1 Grundsachverhalte Rz. 55 Zur Bestimmung der dem MU zustehenden Rechte bei der Prüfung der Tatbestände, bei denen stets gem. Abs. 2 von einer Beherrschungsmöglichkeit auszugehen ist, regelt § 290 Abs. 3 HGB Hinzurechnungen und Abzüge. Während unmittelbare Rechte vergleichsweise problemlos identifiziert werden können, bedürfen die hier behandelten mittelbaren Rechte einer g...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Durchführung der Quotenkonsolidierung

3.1 Kapitalkonsolidierung Rz. 25 Im Zusammenhang mit der Kapitalkonsolidierung (KapKons) werden die Aktiva und Passiva des durch die konzerneinheitliche Bilanzierung (§ 300 Rz 13 ff.) und Bewertung (§ 308 Rz 1 ff.) modifizierten Jahresabschlusses des GemeinschaftsUnt entsprechend des direkt gehaltenen oder nach § 290 Abs. 5 HGB zuzurechnenden Kapitalanteils des MU quotal in d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Umfang der Anschaffungskosten (Abs. 1)

2.1 Ermittlungsschema Rz. 17 Die Anschaffungskosten (AK) eines VG setzen sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen: Abb. 1: Ermittlungsschema der Anschaffungskosten 2.2 Anschaffungspreis 2.2.1 Rechnungsbetrag und Umsatzsteuer Rz. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Sonderfälle bei der Ermittlung des Anschaffungspreises

2.2.2.1 Anschaffungspreis in Fremdwährung Rz. 20 Wird ein VG in einer Fremdwährung bezahlt, so ist für die Ermittlung des Anschaffungspreises eine Währungsumrechnung in Euro vorzunehmen. Hierfür sind insb. der Zeitpunkt der Umrechnung sowie eine evtl. vorgenommene Kurssicherung von Belang. Rz. 21 Die Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften wird durch § 256a reglementiert (§ 256...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (Abs. 1)

2.1 Begriff und Rechtsnatur Rz. 3 Nach § 243 Abs. 1 HGB ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen. Der Begriff der GoB wird vom Gesetzgeber mehrfach gebraucht, aber nicht definiert. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, [1] der im Zusammenwirken von Rechtsprechung, fachkundigen Praktikern und Vertretern der Betri...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10 Konkurrenzen

10.1 Konkurrierende Ordnungswidrigkeit Rz. 42 Werden durch eine Tathandlung mehrere Tatbestände des § 334 HGB erfüllt, liegt Handlungseinheit vor, die – wie im Strafrecht – nur als eine Ordnungswidrigkeit geahndet wird (§ 19 OWiG). Bei Handlungsmehrheit, d. h. wenn mehrere verschiedene Handlungen tatbestandsmäßig sind, wird für jeden Verstoß gesondert eine Geldbuße verhängt (...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Implizite Bewertungsgrundsätze

4.1 Aus anderen Vorschriften ableitbare Grundsätze Rz. 162 Über die in § 252 HGB explizit oder implizit verankerten (Bewertungs-)Grundsätze mit nachgelagerter Normen-Rangfolge (Rz 18) hinaus hat der Gesetzgeber weitere allgemeine Bewertungsgrundsätze in den Spezialvorschriften der §§ 253ff. HGB verankert. Zu diesen zählen etwa das Anschaffungs-/Herstellungskostenprinzip (zur ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Andere Inventurverfahren (Abs. 2)

3.1 Anwendungsvoraussetzungen Rz. 16 Nach § 240 Abs. 2 HGB darf der Kfm. auf eine Stichtagsinventur verzichten, wenn durch andere Verfahren eine ordnungsmäßige Bestandsermittlung möglich ist. Folgende Anwendungsvoraussetzungen muss der Kfm. erfüllen: Das angewandte Verfahren muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Es muss Bestandszuverlässigkeit gegeben se...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Prüfungspflicht des IFRS-Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a HGB (Abs. 1)

2.1 Anwendbare Vorschriften (Abs. 1 Satz 1) Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 bestimmt, dass die für den Jahresabschluss geltenden Prüfungsvorschriften auch auf den IFRS-Einzelabschluss anzuwenden sind. Anwendbar für den IFRS-Einzelabschluss sind somit folgende Vorschriften des HGB:mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Fallbeispiele

3.2.1 Fallbeispiel 1: Schuldenkonsolidierung ohne Beteiligung von Minderheiten Rz. 22 Praxis-Beispiel In ihrem Jahresabschluss zum 31.12.X1 hat die nach HGB bilanzierende M AG (MU) gegenüber ihrem TU, der T GmbH, eine Rückstellung wegen Schadensersatzes i. H. v. 400 GE gebildet. Der Steuersatz aller Unt des KonsKreis beträgt 30 %. Die Ausgangsdaten des Beispiels enthält die n...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Offenlegung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht (Abs. 3 und 3a)

6.1 Offenlegungspflicht Rz. 154 Die Regelungen zur Übermittlung an die das Unternehmensregister führende Stelle in elektronischer Form (§ 325 Abs. 1 bis 1b HGB) und die Verkürzung der Offenlegungspflicht von max. zwölf auf vier Monate für kapitalmarktorientierte Unt (Abs. 4) gelten auch für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht. Rz. 155 Diese Verpflichtung besteht fü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Regelungszweck und Inhalt Rz. 1 § 334 HGB ahndet Verstöße gegen bestimmte Rechnungslegungsvorschriften zum Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie zum Lagebericht und Konzernlagebericht von KapG als Ordnungswidrigkeit. Mit den Änderungen durch das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz werden die Bußgeldtatbestände des § 334 HGB auf Verstöße gegen Angabepflichten für die nich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Einzelbewertungsgrundsatz

2.3.2.1 Regelungsinhalt Rz. 85 § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB verlangt neben einer Bewertung auf Grundlage der Verhältnisse zum Abschlussstichtag (Rz 61 ff.) die einzelne Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen (selbständigen) VG und Schulden. Die bereits in § 240 Abs. 1 HGB geforderte Einzelbewertung entspringt dem Vorsichtsprinzip[1] (Rz 97) und soll – jenseits der bestehend...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Vorsichts-, Imparitäts- und Realisationsprinzip (Nr. 4)

2.4.1 Vorsichtsprinzip (Nr. 4 Hs. 1) 2.4.1.1 Regelungsinhalt Rz. 97 § 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 1 HGB verlangt im Kontext der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen VG und Schulden ein vorsichtiges Vorgehen, d. h. eine vorsichtige Bewertung. Aus der explizit bewertungsbezogenen Vorschrift, die auch als vorsichtige Bewertung i. e. S. bezeichnet wird,[1] wurde und wird – wenn...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.2 Kommanditgesellschaft auf Aktien

Rz. 12 Bei der KGaA sind die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs die persönlich haftenden Gesellschafter, §§ 278 Abs. 2, 283 AktG.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Anschaffungspreis

2.2.1 Rechnungsbetrag und Umsatzsteuer Rz. 18 Die Ausgangsgröße zur Ermittlung der AK eines VG stellt regelmäßig der Anschaffungspreis dar. Dieser entspricht regelmäßig dem in der Rechnung ausgewiesenen Betrag. Rz. 19 Bei Unt, die gem. § 15 UStG vorsteuerabzugsberechtigt sind, stellt die in der Rechnung ausgewiesene USt (Vorsteuer) keinen Bestandteil des Anschaffungspreises da...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Begriffsbestimmung einzelner GuV-Posten

Rz. 5 Zur Erläuterung der Umsatzerlöse sei verwiesen auf § 275 Rz 45 ff. Rz. 6 Bestandsveränderungen sind erläutert in § 275 Rz 68 ff.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Versuchsstrafbarkeit

Rz. 11 Bei § 333a HGB handelt es sich um ein Vergehen (§§ 12 Abs. 2, 23 Abs. 1 StGB), weshalb mangels ausdrücklicher Bestimmung der Versuch nicht strafbar ist.mehr