Fachbeiträge & Kommentare zu Kommunen

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bei Eigenbedarf.

Rn 47 Der Vermieter muss vernünftige, nachvollziehbare Gründe für die Geltendmachung des Eigenbedarfs bereits im Kündigungsschreiben darlegen (BGH ZMR 17, 382, ZMR 11, 942; WuM 10, 301, für mehrere nicht namentlich benannte Kinder vgl LG Berlin ZMR 23, 461; unzutreffender Name der Bedarfsperson LG Berlin GE 23, 352; AG Hamburg MietRB 22, 162, LG Hamburg WuM 07, 457; zur Zwei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Überlassung an Asylbegehrende/Geflüchtete/Übersiedler bzw an den Staat.

Rn 4 Das SonderE darf auch an Asylbegehrende/Geflüchtete/Übersiedler vermietet werden (BGH ZWE 18, 28 Rz 22). Möglich ist ferner eine Vermietung an eine Kommune, ein Land oder den Bund als ›Zwischenmieter‹ (LG Koblenz NZM 16, 800 [BGH 09.06.2016 - V ZB 17/15]; LG Braunschw ZWE 16, 258). Eine Überbelegung muss grds nicht hingenommen werden (BGH ZWE 18, 28 Rz 22; s.a. BGH NZG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Besonders schwere Treuepflichtverletzung.

Rn 30 Bei gesteigerten Rücksichtnahmepflichten kann die Berufung auf § 125 ausgeschlossen sein, so bei der Überlegenheit einer Partei, wie bei formnichtigem Vertrag zwischen Siedlungsträger und Siedler (BGHZ 16, 337; 20, 173), gemeinnütziger Wohnungsbaugesellschaft und Eigenheimbewerber (BGH NJW 72, 1189), nicht im sozialen Wohnungsbau (BGH NJW 69, 1169). Eine Durchbrechung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zuständigkeit.

Rn 62 Für Klagen gegen den Staat sind entweder die Verwaltungs- oder die Zivilgerichte zuständig. Nach den §§ 13 GVG, 40 I 1 VwGO kommt es immer dann, wenn eine ausdrückliche gesetzliche Rechtswegzuweisung fehlt, darauf an, ob die Streitigkeit nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird, zivilrechtlich oder öffentlich-rechtlich ist (BGH...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 114. Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (StSenkG) v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433

Rn. 134 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach der Verabschiedung des StEntlG 1999/2000/2002 im April 1999 und dem Reparaturgesetz, dem StBereinG 1999 im Dezember 1999, ist es der Bundesregierung gelungen, das StSenkG rechtzeitig vor Inkrafttreten im Jahr 2001 zu verabschieden. Nachdem bereits im Frühjahr 1999 mit den Brühler Empfehlungen das Konzept der geplanten Unternehmenssteuer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Blockaden.

Rn 102 Bei der Prüfung, ob die Blockade von Versorgungseinrichtungen in das Recht am Unternehmen eingreift, sind der Vorrang des Eigentums- bzw Besitzschutzes iRd § 823 I sowie die Grundsätze über mittelbare Verletzungen (s.o. Rn 9) zu beachten. Nach hM stellen vorsätzliche Betriebsblockaden (zB durch Absperrung des Betriebsgeländes) einen rechtswidrigen Eingriff in das Rech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einzelfälle.

Rn 13 Arbeitsvertrag: Die allg Grundsätze gelten auch bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen. Die falsche Beantwortung einer dem ArbN bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den ArbG dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, wenn die Täuschung für den Abschluss des Arbeitsvertrags ursächlich war (BAG NZA 12, 34 [BAG 0...mehr

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Balkonkraftwerke (Miete) / 1 Einführung

Das vom Bundestag beschlossene "Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen" erweitert den Katalog des § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB um einen Anspruch auf bauliche Veränderungen, die der Montage von Steckers...mehr

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Alternatives Entgeltanreiz-... / 1 Einleitung

Mit Änderungstarifvertrag vom 25.10.2020 haben die Tarifvertragsparteien den § 18a TVöD-VKA eingeführt. Mit dieser Vorschrift wird es den Arbeitgebern im kommunalen Bereich ermöglicht, das Budget nach § 18 Abs. 3 TVöD-VKA (siehe Beitrag Leistungsentgelt) ohne Leistungsdifferenzierung über alternative Anreize auszukehren. Dies ist neben der Einführung der Nr. 2 in der Protoko...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Benchmarking / 2.2 2. Schritt: Suche nach Vergleichspartnern

Die Suche nach Benchmarkpartnern beginnt mit der Entscheidung, ob intern oder extern, innerhalb oder außerhalb der Branche verglichen werden soll. Als Benchmarkregel gilt, dass vor einem externen Vergleich nach Möglichkeit erst intern gebenchmarkt werden sollte. Zur Identifikation externer Benchmarkpartner gibt es vielfältige Informationsquellen: Veröffentlichungen, Statistike...mehr

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2023 – Ein Jahr hektischer Änderungen des Baugesetzbuches

Das Baugesetzbuch musste 2023 und Anfang 2024 in rascher Folge eine große Zahl von Änderungen über sich ergehen lassen. Auslöser hierfür war in erster Linie die Energiewende. Viele der Änderungen sollten helfen, den Umstieg auf erneuerbare Energien zu erleichtern. So wurden die Möglichkeiten im Außenbereich Vorhaben zur Energiegewinnung aus Sonne, Wind und Wasserstoff zu err...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Klimaanpassungsgesetz in Kraft: Was das für Gebäude bedeutet

Das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) ist am 1.7.2024 in Kraft getreten. Die Bundesregierung muss eine Strategie mit messbaren Zielen vorweisen – auch Gebäude müssen berücksichtigt werden. Was heißt das für die Wohnungswirtschaft? Die Bundesregierung will mit dem Klimaanpassungsgesetz (KAnG) Vorsorge treffen für Veränderungen durch den Klimawandel, wie etwa extreme Wetterbedingung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erste Grundsteuer-Klagen in Musterprozess gescheitert

Das Grundsteuermodell für Baden-Württemberg ist verfassungsgemäß. Das hat das Finanzgericht in Stuttgart in zwei Musterklagen entschieden. Das Land setzt ausschließlich auf den Wert des Bodens; was drauf steht, spielt keine Rolle. Das Land Baden-Württemberg setzt auf das sog. modifizierte Bodenwertmodell, das die neue Grundsteuer ab Januar 2025 auf Basis nur von Grundstücksfl...mehr

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§ 3A Nachhaltigkeit in Fami... / 4 Familienunternehmen, Nachhaltigkeit und die Rolle der Next Gen

Rz. 22 Wer über den aktuellen Status quo in Familienunternehmen hinaus schaut und die Haltungen oder Pläne der Next Gen in den Blick nimmt, der kann für die Zukunft einen noch größeren Fokus auf Nachhaltigkeit i. A. und die ökologische Dimension im Speziellen erwarten. In der jüngsten (6.) Studie der Stiftung Familienunternehmen zu Einstellungen, Werten und Plänen der nachrü...mehr

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§ 3A Nachhaltigkeit in Fami... / 2 Familienunternehmen und ihre Besonderheiten

Rz. 5 Familienunternehmen stellen 90 % der hierzulande mehr als 3,2 Mio. Unternehmen, 55 % aller Umsätze und 57 % aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze. Mit Blick auf die Abgrenzungskriterien der CSRD ist es wichtig zu wissen, dass rund 46 % aller Unternehmen mit mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz hierzulande in Familienhand sind.[1] Angesichts von rund 20.000 Un...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 1.2.3 Deutscher Nachhaltigkeitskodex: Kriterien und Erklärung

Rz. 18 Der DNK bietet Unternehmen als Anwendern einen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei dem DNK handelt es sich um einen branchenübergreifenden Standard, mittels dessen Unternehmen – unabhängig von ihrer Rechtsform und Größe – über ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten können (DNK-Erklärung).[1] Obwohl der DNK ein nationales Rahmenwerk darstellt, können ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prävention / Zusammenfassung

Begriff Unter Prävention versteht man im Arbeits- und Gesundheitsschutz, das Auftreten von Krankheiten oder Gesundheitsbeeinträchtigungen durch gezielte Interventionsmaßnahmen weniger wahrscheinlich zu machen bzw. zu verhindern oder zumindest zu verzögern. Prävention zielt zudem darauf ab, Beschäftigte zu befähigen, gesundheitsgefährdende Risikofaktoren zu erkennen und zugle...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 13 Kurzarbeit

Rz. 41 Sofern sich Kurzarbeit über längere Zeit auf die Anzahl der Wochenarbeitstage auswirkt, vermindert sich der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers im Verhältnis zur Verringerung seiner Arbeitszeit von Gesetzes wegen. Das folgt aus den Berechnungsgrundsätzen des § 3 BUrlG und der bisherigen Rechtsprechung des EuGH sowie des BAG. Abzustellen ist grundsätzlich auf die für das ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Bestehen einer gesetzlichen Pflicht

Rz. 3 Die Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht muss sich aus einem Gesetz ergeben, d. h. nach § 4 AO aus einer Rechtsnorm.[1] Hierbei muss es sich um solche Rechtsnormen handeln, die in der Bundesrepublik Deutschland Geltung haben. Dies kann ein Gesetz im formellen oder materiellen Sinne sein, sodass auch Verordnungen die jeweilige Pflicht begründen können. Unerheblich ist...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2 Situation in den Bundesländern

Schaut man auf die föderale Struktur und damit auf die einzelnen Bundesländer, gleicht die Situation einem Flickenteppich. Bei der Annahmeverpflichtung muss zum Teil zusätzlich, je nach Bundesland, zwischen den Schwellenwerten (oberschwellig und unterschwellig) nach § 106 GWB differenziert werden. Eine Annahmeverpflichtung von E-Rechnungen i. S. der EU-Richtlinie 2014/55/EU ...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 4 Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes auf die kommunalen Rechnungsempfänger

Zusätzlich zu den bereits dargestellten Annahme- und Lieferantenverpflichtungen im öffentlichen Bereich, kommen mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes vom 27.3.2024 und der darin enthaltenen, obligatorischen Verwendung einer elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen (inländische B2B-Verpflichtung) weitere Vorgaben auf Kommunen und da...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 5 Fazit

Der Empfang von strukturierten E-Rechnungen ist bei Kommunen und kommunalen Einrichtungen grundsätzlich sichergestellt. Das Wachstumschancengesetz stellt somit hinsichtlich des Empfangs von strukturierten E-Rechnungen keine neue Herausforderung dar, da mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen bereits d...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 4.2 Sendeverpflichtung für den öffentlichen Bereich

Eine Sendeverpflichtung für öffentliche Auftraggeber und somit auch Kommunen und kommunale Einrichtungen ergibt sich nur für den fiskalischen Bereich bei einer umsatzsteuerrelevanten Leistung an Unternehmen. Öffentlich-rechtliche Abgaben, wie z. B. Gebühren, Bußgelder, Zölle, Beiträge oder auch Steuern unterfallen der Abgabenordnung und entsprechenden Satzungen und unterliege...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.5 Bremen

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 4 Abs. 2 BremEGovG und ERechVO Bremen Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und unterschwelligen Bereich Portal: Landes-E-Rechnungsportal Bremen kann von beiden Kommunen nachgenutzt werden Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, DE-Mail, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme fü...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.7 Hessen

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 5 Abs. 2 HEGovG i. V. m. E-Rech-VO Hessen Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und unterschwelligen Bereich Portal: kein zentrales landesweites Portal vorhanden, die Kommunen stellen den Empfang eigenverantwortlich sicher Zugangskanäle Portal: entfällt Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme bei unzum...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.9 Niedersachsen

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 6 Abs. 3 ff. NDIG und NERechVO Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und unterschwelligen Bereich, Rechnungsannahme mindestens per E-Mail oder Webupload Portal: Landes-E-Rechnungsportal Niedersachen kann von beiden Kommunen nachgenutzt werden Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, Webservice und Web...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.12 Saarland

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 10a Abs. 3 E-GovG SL und ERechVO SL Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und unterschwelligen Bereich Portal: Landes-E-Rechnungsportal Saarland kann von den Kommunen nachgenutzt werden Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme für geheimhalt...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.11 Rheinland-Pfalz

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): ERechGRP und RechVORP Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und unterschwelligen Bereich Portal: Landes-E-Rechnungsportal RLP kann von beiden Kommunen nachgenutzt werden Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme für geheimhaltungsbedürftig Rech...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.14 Sachsen-Anhalt

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): ERG LSA und ERechVO LSA Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und unterschwelligen Bereich Portal: Landes-E-Rechnungsportal Sachsen-Anhalt kann von den Kommunen nachgenutzt werden Zugangskanäle Portal: E-Mail, DE-Mail, Peppol, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme für geheimhal...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.2 Bayern

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): Art. 18 Abs. 2 BayDiG i. V. m. § 8 BayDiV Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und unterschwelligen Bereich Portal: kein zentrales landesweites Portal vorhanden, die Kommunen stellen den Empfang eigenverantwortlich sicher Zugangskanäle Portal: entfällt Ausnahmen oder Wertgrenzen: Wertgrenze 1.000 EUR...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.10 Nordrhein-Westfalen

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 7a EGovG NRW und ERechVO NRW Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und unterschwelligen Bereich Portal: Landes-E-Rechnungsportal NRW kann von den Kommunen nachgenutzt werden Zugangskanäle Portal: E-Mail, DE-Mail, Peppol, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme für geheimhaltung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.15 Schleswig-Holstein

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 52g LVwG SH und ERechVO SH Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen Bereich, Rechnungsannahme mindestens per E-Mail oder Webupload Portal: Landes-E-Rechnungsportal Niedersachen kann von den Kommunen nachgenutzt werden Zugangskanäle Portal: E-Mail, DE-Mail, Peppol, Webservice und Webupload Ausnahmen ode...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung im kommunalen Um... / 4.1 Empfangsverpflichtung für den öffentlichen Bereich

Mit der Definition des zu nutzenden elektronischen Rechnungsformates nach § 14 Abs. 1, Satz 8 Nr. 1 UStG, welches auf die EU-Richtlinie 2014/55/EU verweist, entsprechen die strukturierten E-Rechnungen i. S. des UStG auch den Anforderungen, die die öffentlichen Auftraggeber wie Kommunen und kommunale Einrichtungen an die E-Rechnung stellen. Das bedeutet, dass grundsätzlich al...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung im kommunalen Um... / 1 Hintergrund

Spätestens mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU des europäischen Parlaments und des Rates v. 16.4.2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen hat auch die E-Rechnung Einzug ins kommunale Umfeld gehalten. Der für die Umsetzung in Deutschland grundsätzlich maßgebliche E-Rechnungs-Standard, die XRechnung , andere EN16931-konforme E-Rechnung...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.1 Baden-Württemberg

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 4a EGovG BW i. V. m. § 15 Abs. 4 Nr. 6 EGovG BW und E-RechVO BW Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung nur im oberschwelligen Bereich Portal: Sonstige Rechnungsempfänger i. S. der E-Rechnungsverordnung BW wie Kommunen können auf freiwilliger Basis das Portal Service BW nutzen Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol und W...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.3 Berlin

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): BERG und E-RechVO Berlin Annahmeverpflichtung (Kommunen): Keine Regelung notwendig, da Stadtstaat Portal: Nachnutzung der OZG-RE (= "Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform" des Bundes) Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, DE-Mail, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: keine Lieferantenverpflichtung: Kein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.4 Brandenburg

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 5 Abs. 2 BbgEGovG und BbgERechV Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und ab dem 1.1.2025 im unterschwelligen Bereich Portal: Nachnutzung der OZG-RE Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, DE-Mail, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme für geheimhaltungsbedürftige Rechnungsdate...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.6 Hamburg

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): HmbERechG und HmbERechVO Annahmeverpflichtung (Kommunen): Keine Regelung notwendig, da Stadtstaat Portal: Zentraler E-Rechnungseingang Hamburg Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, DE-Mail, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme für Bar- und Sofortzahlungen, bei unzumutbarer Härte, geheimhaltungsbedürftige Rechnu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung im kommunalen Um... / Zusammenfassung

Im öffentlichen Auftragswesen sind elektronische Rechnungen schon länger verpflichtend. Gerade im kommunalen Bereich gelten hier aber je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. Durch das Wachstumschancengesetz und § 2b UStG kommen jetzt neue Herausforderungen in Sachen E-Rechnung auf die Kommunen zu. Nachfolgend ein Überblick.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.8 Mecklenburg-Vorpommern

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 4a EGovG M-V und ERechVO M-V Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und im unterschwelligen Bereich Portal: Nachnutzung der OZG-RE Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, DE-Mail, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme für geheimhaltungsbedürftige Rechnungsdaten Lieferantenverpfli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.13 Sachsen

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 3a SächsEGovG und SächsEGovGDVO Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und im unterschwelligen Bereich Portal: Nachnutzung der OZG-RE Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, DE-Mail, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme für geheimhaltungsbedürftige Rechnungsdaten Lieferantenverp...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Ländererlasse zur neuen Grundsteuer im sog. Bundesmodell

Kommentar Nachdem der BFH in zwei inhaltsgleichen AdV-Beschlüssen zur neuen Grundsteuer im sog. Bundesmodell entschieden hatte, dass Steuerpflichtige im Einzelfall die Möglichkeit haben müssen, einen niedrigeren gemeinen Wert ihres Grundstücks nachzuweisen, hat die Finanzverwaltung nun mit koordinierten Ländererlassen reagiert. BFH-Beschlüsse zur neuen Grundsteuer im Bundesmo...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Ländererlasse zur neuen Grundsteuer im sog. Bundesmodell

Kommentar Nachdem der BFH in zwei inhaltsgleichen AdV-Beschlüssen zur neuen Grundsteuer im sog. Bundesmodell entschieden hatte, dass Steuerpflichtige im Einzelfall die Möglichkeit haben müssen, einen niedrigeren gemeinen Wert ihres Grundstücks nachzuweisen, hat die Finanzverwaltung nun mit koordinierten Ländererlassen reagiert. BFH-Beschlüsse zur neuen Grundsteuer im Bundesmo...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 27 Leistunge... / 2.5 Zuständigkeit der Kommunen

Rz. 8 Abs. 2 regelt die Zuständigkeit auf der Ebene der örtlichen Träger. Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind gemäß § 69 Abs. 1 SGB VIII die örtlichen und überörtlichen Träger. Örtliche Träger sind die Kreise und die kreisfreien Städte. Durch Landesrecht wird geregelt, wer überörtlicher Träger ist. Die Bestimmungen dazu sind in den Ausführungsgesetzen der Länder enthalt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sommer ist Grill- und Lärms... / 1 Keine einheitliche bundesweite Regelung

Wenn das Pärchen nebenan Freunde zum Grillfest einlädt, ist es mit der Ruhe im eigenen Garten schnell vorbei. Doch wie viel Lärm muss im Garten nebenan geduldet werden? Eine schwierig zu beantwortende Frage, denn es gibt kein deutschlandweit geltendes Gesetz, das Regeln für allgemeine Ruhezeiten bestimmt. Antworten findet man schon eher in Satzungen der Kommunen, in denen z. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
PV-Anlage: Förderung und Fö... / 3 Förderungen der Länder und Kommunen

Derzeit gibt es nur noch in Berlin ein Förderprogramm auf Landesebene. Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben in der Vergangenheit sowohl die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen als auch von Batteriespeichern gefördert. Eine Ausnahme ist die Förderung sogenannter Balkonkraftwerke, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
PV-Anlage: Förderung und Fö... / Zusammenfassung

Überblick Für die Installation von PV-Anlagen auf Privathäusern stehen verschiedene Förderungen von Bund, Ländern, Kommunen und Energieversorgern zur Verfügung, die von der Einspeisevergütung über zinsgünstige Kredite bis hin zu direkten Zuschüssen reichen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundsteuer ab 2025: Fragen und Antworten auf einen Blick

Die neue Grundsteuer ist auf der Zielgeraden. Im Januar 2025 wird sie erstmals erhoben. Das Bundesfinanzministerium gibt in einem FAQ zur Reform Antworten auf die wichtigsten Fragen. In den vergangenen Wochen und Monaten haben zahlreiche Immobilieneigentümer vom Finanzamt den Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts und den Bescheid über die Festsetzung des Grundst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verzicht der Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen auf ihre Zuständigkeit zur Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes gegenüber dem BZSt, Nichtanwendung des § 72 Abs 1 S 1 EStG (§ 72 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 38 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes, der Länder und der Kommunen können auf ihre bislang gegebene Zuständigkeit zur Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes verzichten. Der Verzicht ist schriftlich oder elektronisch gegenüber dem BZSt zu erklären und bedarf zu seiner Wirksamkeit der schriftlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 eingeführt, sie entspricht § 45 BKGG aF. Das JStErgG 1996 hat § 72 Abs 9 EStG aF, jetzt Abs 8, angefügt. Das StEntlG 1999 vom 19.12.1998, BGBl I 1998, 3779 hat § 72 Abs 9 aF dahin geändert, dass die Familienkassen der Bundesanstalt für Arbeit Kindergeldansprüche aufgrund über- oder zwischenstaatlicher Re...mehr