Fachbeiträge & Kommentare zu Konzern

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 137. Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645

Rn. 157 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Zum Jahresende 2003 wurden wieder einmal zahlreiche steuerliche Gesetzesänderungen verabschiedet, nämlich das StÄndG 2003, das StraBEG (nachfolgend s Rn 158) und das G zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz – folgt mit der nächsten Ergänzungslief...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 206. Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017, BGBl I 2017, 2074

Rn. 226 Stand: EL 124 – ET: 10/2017 Historie: 27.04.2017: 2./3. Lesung Bundestag; 02.06.2017: Bundesrat stimmt Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen zu (BR-Drucks 366/17). Die erstmals gesetzlich geregelte Steuerfreiheit der Sanierungsgewinne im Bereich des EStG, KStG und GewStG ist als staatliche Subventionierung einzustufen und steht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 178. Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (WachstumsbeschleunigungsG) v 22.12.2009, BGBl I 2009, 3950

Rn. 198 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Auf Basis des Koalitionsvertrags bringt das WachstumsbeschleunigungsG folgende Änderungen des EStG (daneben außerdem GrESt-Erleichterungen bei der Umstrukturierung von Unternehmen, eine Reduzierung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Miet- und Pachtzinsen von 65 % auf 50 %, bei der ErbSt wurde die Unternehmensnachfolge planungssicherer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anwendung bei PersGes

Rn. 1658 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Beschränkung des Abzugs der betrieblichen Schuldzinsen führt bei PersGes bzw Mitunternehmerschaften auch in der geänderten Fassung zu einer Reihe offener Fragen und wirft hinsichtlich der Anwendung nicht unerhebliche Probleme auf. Nach dem Gesetzeswortlaut muss für die Ermittlung etwaiger Überentnahmen von der StB der PersGes ausgegang...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Erscheinungsformen und gesetzliche Maßnahmen

a) Erscheinungsformen Rz. 1261 [Autor/Stand] Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in all ihren Erscheinungsformen vernichten Arbeitsplätze, verzerren den Wettbewerb und verursachen enorme Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen und dem Fiskus. Sie umfassen vielfältige Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Pflichten[2]. Zum einen betrifft das die Besch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pellens/Crasselt, Bilanzierung von Stock Options, DB 1998, 217; Herzig, Steuerliche u bilanzielle Probleme bei Stock Options u Stock-Appreciation-Rights, DB 1999, 1; Vater, ­Bilanzielle u körperschaftsteuerliche Behandlung von Stock Options, DB 2000, 2177;Arbeitsgruppe Stock Options des DSR in www.drsc.de mit Stellungnahmen ua von Haarmann, Schruff; Lange, Rückstellungen für St...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / Zusammenfassung

Überblick Nachdem am 16.12.2022 die CSRD im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, hätte dieser bis zum 6.7.2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen, was Deutschland versäumt hat. Am 22.3.2024 hat das BMJ erst den RefE für ein CSRD-Umsetzungsgesetz veröffentlicht – ein RegE folgte am 24.7.2024, sodass eine Umsetzung bis zum Jahresende noch möglich erscheint. Mit dem g...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 4 Regelung der notwendigen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Die Regelungen der Prüfung ab § 316 HGB sollen künftig zweigeteilt werden in die Prüfung des Abschlusses und die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, weshalb hier viele neue Paragrafen eingefügt werden müssen. Zur klaren Trennung wird auch sprachlich nun stets von "Abschlussprüfer", "Abschlussprüfungsbericht" u. s. w. statt nur "Prüfung" gesprochen. Die Abschlussprüfung soll...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 6 Einordnung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in die Sanktionsregelungen

Wie erwartet wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil des Lageberichts verstanden und auch so in die verschiedenen Sanktionsnormen der §§ 331 ff. HGB aufgenommen. So wird etwa in § 331 Abs. 2 HGB-E lediglich die Nennung der nichtfinanziellen Erklärung gestrichen und es bleibt in dem Zusammenhang nur der Lagebericht in der Vorschrift ausgewiesen. Der Gesetzgeber sie...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 8 Erstanwendungszeitpunkte der Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem EGHGB

Im EGHGB sollen die verschiedenen Zeitpunkte der Anwendung für die unterschiedlichen Unternehmensklassen festgeschrieben werden. Im Ergebnis: Bereits 2024 sind die neuen Berichterstattungserfordernisse von den schon bislang nach den § 289b und § 315b HGB verpflichteten großen kapitalmarktorientierten Unternehmen/Konzernen mit im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeitenden ...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 2 Konkrete Berichterstattungspflicht

Zentral in der Umsetzung ist, dass die §§ 289b ff. HGB und §§ 315b ff. HGB neu gefasst werden müssen: Statt der bisherigen nichtfinanziellen Berichterstattung besteht künftig die Verpflichtung zur (Konzern-) Nachhaltigkeitsberichterstattung. Gefordert wird ein Nachhaltigkeitsbericht, in den ESRS wird dieser zwar als Nachhaltigkeitserklärung bezeichnet, doch bleibt der Gesetz...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 10 Weitere zentrale Änderungen im HGB durch das CSRD-Umsetzungsgesetz

Der Gesetzgeber nutzt die Umsetzung auch, um den "Abschluss-" und den "Lageberichtseid" in einem gesonderten Abschnitt im HGB als § 289h HGB-E bzw. für den Konzern als § 315f HGB-E zu regeln, wobei neu aufgenommen wird, dass, wenn der Lagebericht gemäß § 289b-E um einen Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern ist, in der Erklärung nach bestem Wissen auch zu versichern ist, dass ...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 1 CSRD-Umsetzungsgesetz: Gesetzgebungsverfahren und Zielsetzung

Erst am 22.3.2024 hat das BMJ den RefE eines Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainabillity Reporting Directive (CSRD), Richtlinie (EU) 2022/2464, des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.12.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unterneh...mehr

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CBAM-Bericht: Unternehmen m... / 4 Delegation der Berichtsanforderungen an Dritte

Um die CBAM-Anforderungen möglichst effizient zu managen, können Unternehmen die Berichtspflichten an einen indirekten Zollvertreter delegieren. Anders als der direkte Zollvertreter, der im Namen und auf Rechnung des Unternehmens handelt, agiert der indirekte Zollvertreter im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Unternehmens (Artikel 18 Unionszollkodex). Innerhalb des CBAM-Üb...mehr

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Aufwendungen für Forschung ... / V. Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft – Mutterunternehmen – mit Sitz im Inland haben in den ersten fünf Monaten des Konzerngeschäftsjahrs für das vergangene Konzerngeschäftsjahr einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, wenn dieses auf ein anderes Unternehmen – Tochterunternehmen – unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einflus...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.1 Grundsachverhalte

Rz. 206 Außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigen die nicht vorhersehbaren Wertminderungen, welche von den planmäßigen Abschreibungen, die für abnutzbare Vermögenswerte des Sachanlage- und immateriellen Vermögens nicht abgedeckt werden. Die Berücksichtigung eines Wertminderungsaufwands (impairment loss) ist darüber hinaus jedoch unabhängig davon, ob der betroffene Vermö...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.3 Folgebewertung im Anschaffungskostenmodell

Rz. 187 Nach IAS 16.29 und IAS 38.75 kann bei der Folgebewertung zwischen dem Anschaffungskosten- oder Neubewertungsmodell gewählt werden. Letztere Option, die im Zusammenhang mit der sowohl beim IASB als auch innerhalb des FASB seit einiger Zeit geführten Diskussion um eine generelle Bilanzierung zum Fair Value zu sehen ist,[1] führt zu einem Ansatz des Marktzeitwerts. Währ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ausschlusstatbestand für den Konzernabschlussprüfer

Rn. 80 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Mit § 319 Abs. 5 wird angeordnet, dass u. a. die Vorschriften zum Besitz von Anteilen und sonstigen finanziellen Interessen (vgl. Abs. 3 Satz 1 Nr. 1) auf den AP des KA analog anzuwenden sind. Eine entsprechende Anwendung bedeutet, dass der KA-Prüfer weder Anteile noch wesentliche sonstige finanzielle Interessen an der Einheit "Konzern" besit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ausschlusstatbestand für den Konzernabschlussprüfer

Rn. 89 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Für den KA-Prüfer wird in Abs. 5 angeordnet, dass u. a. die Vorschriften zur personellen Verflechtung (vgl. Abs. 3 Satz 1 Nr. 2) auf den AP des KA analog anzuwenden sind. Eine entsprechende Anwendung bedeutet, dass der KA-Prüfer nicht mit der Einheit "Konzern" personell verflochten sein darf. Ein Konzern hat nach § 297 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Arbeitnehmerzahl

Rn. 14 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Bei dem Kriterium der AN-Zahl wird auf den Jahresdurchschnitt abgestellt (vgl. § 267 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 3). Es ergeben sich demnach die Fragen, wer einerseits als AN gilt und wie andererseits der Jahresdurchschnitt zu bestimmen ist. § 267 Abs. 5 schreibt vor, dass der AN-Begriff die im In- und Ausland beschäftigten AN umfasst, nicht j...mehr

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Unternehmensnachfolge: zuku... / 3.1 Entwicklung des Projektes

Der Unternehmer erwarb Anfang der 90-er Jahre von einem weltweit agierenden deutschen Konzern die Verkaufsrechte für die von diesem Konzern hergestellten Investitionsgüter für ausgewählte Länder in Osteuropa. Er war viele Jahre im Verkauf des Konzerns tätig und kannte daher nicht nur die Produkte, sondern auch die Struktur des Konzerns und die Möglichkeiten, die sich ihm mit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Zur Frage der Konzernrechnungslegung während der Abwicklungsphase

Rn. 33 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Fraglich ist, ob während der Liquidationsphase ein KA aufzustellen ist. Gegen die Pflicht zur Konzern-RL während der Liquidationsphase spricht der Text des § 71 GmbHG, der den KA nicht erwähnt. Ein KA könnte somit nur verlangt werden, wenn man § 71 GmbHG und die korrespondierende Vorschrift des Aktienrechts (vgl. § 270 AktG) ausdehnend dahing...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Grundlagen

Rn. 136 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Bildung einer Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten UN ist für alle KapG verbindlich in § 272 Abs. 4 normiert. Danach ist für Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten UN eine Rücklage zu bilden (vgl. § 272 Abs. 4 Satz 1). Auch für bestimmte PersG i. S. d. § 264a besteht eine Verpflicht...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. GoB als Maßstab für die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Aufstellungsgrundsatz in § 243 Abs. 1 lautet: "Der Jahresabschluß ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen." Der Inhalt des Begriffs "JA" ist im HGB in den §§ 242 Abs. 3 und 264 Abs. 1 definiert. Danach besteht der JA von Nicht-KapG und PersG, die nicht von § 264a erfasst sind, aus der Bilanz und der GuV, während d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bedeutung der IFRS für die GoB

Rn. 103 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die grundlegenden, in vielen Punkten mit dem HGB vergleichbaren RL-Prinzipien finden sich nach IFRS im sog. Rahmenkonzept (RK) sowie in IAS 1 bzw. ED/2019/7 (vgl. ADS (2002), Abschn. 1; Hayn/Waldersee (2014), S. 79ff.; MünchKomm. HGB (2020), § 243, Rn. 81ff.). Im Vordergrund steht hier die Konzern-RL. Die IFRS sind weniger an der Kap.-Erhalt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ausschlusstatbestand für den Konzernabschlussprüfer

Rn. 128 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Für den KA-Prüfer wird in Abs. 5 angeordnet, dass u. a. die Vorschriften zur Umsatzabhängigkeit (vgl. Abs. 3 Satz 1 Nr. 5) auf den AP des KA analog anzuwenden sind. Eine entsprechende Anwendung bedeutet, dass der KA-Prüfer nicht wirtschaftlich von der Einheit "Konzern" abhängig sein darf. Ein Konzern hat nach § 297 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Jahresabschluss und Lagebericht

Rn. 13 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Erweiterung des JA um eine KFR und einen EK-Spiegel, sofern keine Verpflichtung zur Aufstellung eines KA besteht (vgl. § 264 Abs. 1 Satz 2); Einstufung als große KapG (vgl. § 267 Abs. 3 Satz 2); kein Verzicht auf die Anhangangaben gemäß § 285 Nr. 11 und 11b, auch wenn diese nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet sind, dem UN eine...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Hochinflation

Rn. 121 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Die Abbildung von Fremdwährungstransaktionen (Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten) in sog. Hochinflationsländern unterliegt grds. zuvor dargestellten Regelungen der Währungsumrechnung. Sie sind damit nach den Regelungen des § 256a in Euro umzurechnen, soweit sie unter den Anwendungsbereich dieser Vorschrift zu subsumieren sind (v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 In Zeiten einer globalisierten Weltwirtschaft kann der Wert des Euro gegenüber anderen wichtigen Währungen in z. T. erheblichem Ausmaß schwanken. Begünstigt durch die jüngsten Entwicklungen in der amerikanischen Geldpolitik, die Entkopplung des Schweizer Franken vom Euro Anfang des Jahrs 2015, der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / L. Literaturverzeichnis

Rn. 151 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 AK "Weltbilanz" des IDW (1977), Die Einbeziehung ausländischer Unternehmen in den Konzernabschluß ("Weltabschluß"), Düsseldorf. Baetge/Kirsch/Thiele (2019), Bilanzen, 15. Aufl., Düsseldorf. Baranowski (1978), Besteuerung von Auslandsbeziehungen, Herne/Berlin. Bieg (1977), Schwebende Geschäfte in Handels- und Steuerbilanz, Frankfurt am Main. Buch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Rn. 7 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Begriff "börsennotierte AG" bzw. KGaA oder SE findet in diversen Vorschriften Verwendung (hier speziell: §§ 286 Abs. 4, 289f (passim), 317 Abs. 4 sowie 285 Nr. 16 bzw. 314 Abs. 1 Nr. 8 (jeweils i. V. m. § 161 AktG)). Eine AG/KGaA/SE ist nach § 3 Abs. 2 AktG börsennotiert, wenn deren "Aktien zu einem Markt zugelassen sind, der von staatlich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Vorbemerkungen

Rn. 130 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Während allen in der Kap.-Rücklage ausgewiesenen Beträgen gemeinsam ist, dass sie dem UN von außen zugeführt worden sind, wurden Gewinnrücklagen – vereinfacht formuliert – im UN gebildet. Ihre Bildung erfolgt grds. i. R.d. Ergebnisverwendung, also nach dem Jahresüberschuss. Eine Ausnahme bildet hier lediglich die Rücklage für Anteile an eine...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.9 Betriebsvereinbarungen und Betriebsübergang

Rz. 41 Wechselt der Inhaber eines Betriebs, so bleiben die bisherigen Betriebsvereinbarungen grundsätzlich in Kraft, ohne dass es irgendeines Transformationsaktes bedarf, sofern die Identität des Betriebs gewahrt bleibt.[1] Dies gilt sowohl für den rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang gem. § 613a BGB als auch für die Gesamtrechtsnachfolge bei Erbschaft gem. § 1922 BGB. Die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Vorlage des Konzernabschlusses (Abs. 4)

Rn. 90 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 42a Abs. 4 GmbHG verpflichtet die Geschäftsführer eines MU (vgl. § 290), welches in der Rechtsform einer GmbH betrieben wird, auch zur Vorlage des KA an die Gesellschafter (vgl. aber HdR-E, GmbHG § 42a, Rn. 91). Da § 42a Abs. 1 GmbHG kraft der Verweisung in Abs. 4 insgesamt auf den KA Anwendung findet, schließt die Vorlagepflicht neben dem ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ausschlusstatbestand für den Konzernabschlussprüfer

Rn. 116 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Für den KA-Prüfer wird in Abs. 5 angeordnet, dass auch die Vorschriften bezüglich der Beschäftigung von befangenen Personen (vgl. Abs. 3 Satz 1 Nr. 3) auf den AP des KA analog anzuwenden sind. Eine entsprechende Anwendung bedeutet, dass der KA-Prüfer keine Person bei der KA-Prüfung beschäftigen darf, die die Ausschlusstatbestände des Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Konzernabschlussprüfer

Rn. 66 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 In § 319 Abs. 5 wird für den KA-Prüfer bezüglich der Ausschlusstatbestände, die sich auf die Unabhängigkeit des AP beziehen, auf die entsprechenden Vorschriften der Abs. 2 bis 4 verwiesen. Dies bedeutet, dass ein WP nicht KA-Prüfer sein darf, wenn er als AP des MU ausgeschlossen ist. Darüber hinaus darf ein WP aber auch nicht KA-Prüfer sein, ...mehr

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Strategische Analyse für St... / 4.2 Die Ausgangslage

Hohe Markteintrittsbarrieren Die Automobilbranche ist generell von hoher Komplexität und hohen Investitionsbedarfen geprägt. Viele Unternehmen auf der Stufe der OEM oder Tier 1 sind daher international vernetzte Konzerne. Der Grund ist im Produkt zu sehen. Einem hochtechnisierten Produkt, bestehend aus vielen tausend Teilen, und zudem in hohen Zertifizierungsanforderungen. I....mehr

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Strategische Planung erfolg... / 2.2.1 Absatzmarkt

Fragen stellen Verantwortlich für die Analyse des Absatzmarktes ist der Vertriebsleiter in enger Zusammenarbeit mit dem Marketing. Es geht darum, den aktuellen Zustand des Marktes zu erkennen und Veränderungen zu identifizieren. Die folgenden Fragen werden beantwortet: Welche Absatzmärkte sind für das Unternehmen relevant? Sind die Absatzmärkte regional getrennt? Welche Bedeutu...mehr

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Strategische Planung erfolg... / 2.2.3 Personalmarkt

Die Zeiten, in denen gut ausgebildete Bewerber am Personalmarkt nur auf den Bedarf des Unternehmens warten, sind lange vorbei. Kleine und mittelständische Unternehmen sind für potenzielle Mitarbeiter oft schon zweite Wahl, internationale Konzerne werden bevorzugt. Die demografische Entwicklung mit dem Rückgang der Zahl von Menschen im arbeitsfähigen Alter tut ein Übriges, um...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Rn. 58 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 In § 319 Abs. 4 werden die Ausschlussgründe für WPG geregelt. Aus den Vorschriften ergibt sich, dass eine WPG durch drei Konstellationen als AP ausgeschlossen sein kann:mehr

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Strategieentwicklung: Proze... / 1 Braucht es Strategieentwicklung?

Unternehmen müssen sich immer wieder erneuern Der durchschnittliche Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen verkürzt sich ständig, das ist allgemein bekannt und in den Köpfen angekommen. Eine Studie von McKinsey aus dem Jahr 2021 besagt, dass im Jahr 2026 50 % der Umsätze aus Produkten, Dienstleistungen oder Geschäftsmodellen stammen werden, die es in 2021 noch nicht ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / fff) Warrant-Anleihen

Rn. 92 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Obwohl das AktG sowohl für den Fall einer bedingten Kap.-Erhöhung zwecks Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen (vgl. § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG) als auch für die in § 221 AktG geregelte eigentliche Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen grds. von einer Identität zwischen dem aus der Anleihe verpflichteten UN und der Bezugsrechtsgesellschaft a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Strategieentwicklung: Instr... / 1.2 Mögliche Strategien diskutiert anhand der Ansoff-Matrix

Mit der nach Igor Ansoff benannten Matrix können die verschiedenen strategischen Handlungsfelder systematisch (1-7 in der unten aufgeführten Liste) aufgezeigt und im Risiko eingeschätzt werden. In der auch manchmal Quo-Vadis-Matrix (=lateinisch und heißt "Wohin gehst du?") genannten Darstellung, werden auf der x-Achse bestehende und neue Produkte oder Dienstleistungen unters...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 270 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Im Normengefüge der IFRS wird das EK gemäß Rahmenkonzept (RK) als der nach Abzug aller Schulden verbleibende Restbetrag der Vermögenswerte eines UN definiert (vgl. RK.4.63 (2018); IAS 1.109; ED/2019/7.94; IFRS-HB (2024), Rn. 23.21ff.). Weitere Erläuterungen zum EK sind RK.4.64ff. sowie RK.6.87ff. zu entnehmen. Das zentrale Kriterium des mate...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 1.5 Aktuelle gesetzliche Vorgaben zu den ESG und Nachhaltigkeit

Grundsätzlich beruhen die Nachhaltigkeitsbestrebungen der Unternehmen auf deren Freiwilligkeit. Innerhalb der EU wurden einzelne Bereiche der Nachhaltigkeit gesetzlich reguliert. Vorrangig handelt es sich bei den rechtlichen Anforderungen um Berichtspflichten [1] und Dokumentationspflichten.[2] So stellt die CSRD [3] die Finanz- mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschlusspolitik nac... / 1 Grundlagen der Konzernabschlusspolitik

Rz. 1 Ungeachtet der wirtschaftlichen und rechtlichen Selbstständigkeit der einzelnen Konzernunternehmen wird der Konzern sowohl nach HGB [1] als auch nach den IFRS[2] als eine Unternehmenseinheit betrachtet (sogenannte "Einheitstheorie"), wobei die einzelnen Konzernunternehmen den Rang von unselbständigen Betriebsabteilungen bekommen. Demnach ist der Konzernabschluss quasi e...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Bei einmaliger Überschreitung

Rz. 19 § 293 Abs. 4 HGB bietet neben der Befreiung nach Abs. 1 eine zeitraumbezogene Härtefallregelung für Konzerne, die die Schwellenwerte einmalig überschreiten. Die Härteklausel befreit nicht nur Unt von der Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses, die zwei der drei in § 293 Abs. 1 HGB genannten Größenkriterien am aktuellen und am vorhergehenden Abschlussstichtag ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschlusspolitik nac... / 2 Ziele der Konzernbilanzpolitik

Rz. 6 Bei den Zielen der Konzernabschlusspolitik ist zwischen internen und externen Zielen zu differenzieren. Interne Ziele ergeben sich aus dem Informationsbedürfnis des Managements zur Steuerung des Konzerns. Externe Ziele sind gerichtet auf die Informationsbedürfnisse externer Adressaten, vor allem Anteilseigner und Kapitalgeber. Rz. 7 Durch die Beeinflussung der Darstellu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschlusspolitik nac... / 4.4.1 Konzernabschlussstichtag

Rz. 46 HGB Der Stichtag für den Konzernabschluss wird seit Einführung des TransPuG durch den Stichtag des Einzelabschlusses des Mutterunternehmens bestimmt (§ 299 Abs. 1 HGB). Liegt der Abschlussstichtag eines in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens um nicht mehr als 3 Monate vor dem Stichtag des Konzernabschlusses, so besteht ein Wahlrecht zur Aufstellung eines Zwi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschlusspolitik nac... / 4.2.1 Ansatz- und Bewertungswahlrechte

Rz. 13 Bei Erstellung der Handelsbilanzen II können die abschlusspolitischen, darstellungsgestaltenden Möglichkeiten bei Ansatz, Bewertung und Ausweis gemäß der §§ 300 Abs. 2 und 308 Abs. 1 HGB neu ausgeübt werden, wobei dabei die Einheitlichkeit Voraussetzung ist. Eine Ausnahme besteht gemäß § 308 Abs. 2 Satz 3 HGB nur, wenn die Auswirkungen von untergeordneter Bedeutung für...mehr