Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Emissionsberechtigungen: Be... / 4.2 Die Aufgabe des Budgets

Die Emissionszertifikate und die CO2-Abgabe sollen das zukünftige Verhalten der Industrieunternehmen, die Energie und andere Leistungen mit einem CO2-Ausstoß verbrauchen, verändern. Praxis-Tipp Parameter erweitern Sollte in Ihrem Unternehmen die Langzeitplanung die Energiekosten als Parameter noch nicht beinhalten, sollten Sie dies überprüfen. Steigende Energiekosten, Sensibil...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Emissionsberechtigungen: Be... / 4.1 Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträger

Um eine ausreichende Übersicht über die Entwicklung der Kosten und Erlöse für die Emissionszertifikate zu gewährleisten, müssen die Vorgänge in allen Bereichen der Kostenstellenrechnung korrekt zugeordnet werden. 4.1.1 Kostenarten Bei den Kosten für den Zukauf von Zertifikaten handelt es sich um Kosten für den Energieverbrauch. Sie gehören also zur Kostenart "Energiekosten". E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Emissionsberechtigungen: Be... / 2.1 Zuteilung reicht nicht aus

Es gibt unterschiedlichste Gründe dafür, dass die zugeteilten Emissionszertifikate nicht ausreichen, um die im Produktionsprozess oder bei der Energieerzeugung aufgetretenen CO2-Abgase abzudecken: Die Zuteilung liegt bewusst unter dem Niveau, das im Durchschnitt ohne Einsparungsanstrengungen in der deutschen Wirtschaft notwendig gewesen wäre. Die Produktionsleistung ist so sta...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwohnung / 2.5 Schönheitsreparaturen können zu Sachbezug führen

Übernimmt der Vermieter einer Werk- oder Dienstwohnung in den Wohnungen der Werkangehörigen die Schönheitsreparaturen, während werkfremde Mieter diese Kosten selbst tragen müssen, so sind die Aufwendungen für die Schönheitsreparaturen bei den Werkangehörigen als steuerpflichtige Sachzuwendungen zu erfassen. Das gilt auch dann, wenn der Vermieter die Reparaturkosten aus einer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.4 Umfang der Ergebnisabführung nach Handelsrecht

Rz. 372 Das AktG geht davon aus, dass auch bei Ergebnisabführungsverträgen der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt. Das bedeutet, dass die Parteien des Ergebnisabführungsvertrags grds. die Möglichkeit haben, den Umfang der Gewinnabführung selbst zu bestimmen. Aus aktienrechtlichen Grundsätzen, insbes. wegen der Erhaltung des Grundkapitals und des Gläubigerschutzes bestimmt §...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Emissionsberechtigungen: Be... / 4.1.3 Kostenträger

In der Kostenträgerrechnung verschwinden die Energiekosten meist in den Fertigungskosten. Bei Produkten mit hohem Energiekostenanteil bzw. hohem Anteil an anderen belasteten Kostenarten scheint der Ausweis sowohl der Energiekosten an sich als auch der Kosten für den CO2-Ausstoß sinnvoll. Die Kostenentwicklung bei den einzelnen Produkten wird dadurch transparenter. Die Zuordnu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Emissionsberechtigungen: Be... / 5 Ist die Arbeit wirklich notwendig?

Zusätzlicher Arbeitsaufwand Die Reduktion der Treibhausgase führt also über den Emissionszertifikatehandel und die CO2-Abgabe nicht nur zu zusätzlichen Kosten, sondern auch zu zusätzlichem Arbeitsaufwand im Unternehmen. Besonders betroffen ist das interne Rechnungswesen, das in der Regel für die Berechnungen der Daten verantwortlich sein wird. Der Arbeitsaufwand ist enorm, we...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwohnung / 2 Bewertung mit dem ortsüblichen Mietpreis

Mietvorteile aus der Überlassung einer Wohnung sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort zu bewerten (ortsüblicher Mietwert). Der ortsübliche Mietwert ist unter Berücksichtigung aller Eigenarten der vom Arbeitgeber überlassenen Wohnung nach dem Preis zu bemessen, der für eine nach Baujahr, Lage, Art, Größe, Ausstattung und Beschaffen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Herausforderungen für die Immobilienwirtschaft 2024

Überblick Das Immobilienjahr 2024 wird analog den Vorjahren wieder geprägt von vielen Änderungen, die zum Teil noch aus 2023 resultieren. Die Immobilienwirtschaft wird alljährlich mit zahlreichen Regularien zusätzlich belastet, die das Wohnen und Bauen unmittelbar oder mittelbar signifikant verteuern. Im Folgenden eine weitestgehend chronologische Übersicht über die bekannte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Emissionsberechtigungen: Be... / 3.3 So ermitteln Sie Ihren zu erwartenden Gewinn

Der von einem Unternehmen aus den Emissionsberechtigungen zu erzielende Gewinn ist abhängig davon, ob ein Überschuss an kostenlos erhaltenen Zertifikaten entsteht. Achtung Spekulationsgewinn An dieser Stelle soll nicht darauf eingegangen werden, dass allein durch den Handel mit Zertifikaten ein Gewinn entstehen kann. Kauft ein Unternehmen Zertifikate am Markt und verkauft dies...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Onboarding und die am Proze... / 3.3 Passung zum Unternehmen: Cultural Fit

Es reicht später leider nicht, den Onboarding-Prozess hervorragend zu organisieren – vor allem muss sichergestellt werden, dass zunächst die "richtigen" Mitarbeiter eingestellt werden. Das ist zwar – was die fachliche und soziale Passung der Kandidaten angeht – in erster Linie Sache der Führungskraft und des Teams, aber vorgelagert spielt HR eine enorm wichtige Rolle bei der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.2 Ergebnisabführung und Gewinnausschüttung

Rz. 553 Die handelsrechtliche Ergebnisabführung aufgrund des Gewinnabführungsvertrags ist keine Gewinnausschüttung. Es handelt sich weder um Leistungen nach § 27 Abs. 3 KStG noch um Gewinnausschüttungen nach § 37 Abs. 2 KStG, § 38 Abs. 2 KStG. Das gilt auch, wenn handelsrechtlich Gewinne aus der Zeit des Bestehens des Ergebnisabführungsvertrags nach dessen Beendigung abgefüh...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsfonds / Zusammenfassung

Begriff Der Gesundheitsfonds gehört zum Finanzierungsmodell der gesetzlichen Krankenversicherung. Er wird seit dem 1.1.2009 als Sondervermögen vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verwaltet, in das die Beiträge der Arbeitgeber, der anderen Sozialversicherungsträger und der Mitglieder der Krankenkassen gezahlt werden. In den Gesundheitsfonds fließen auch die Zuschüsse de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.1.1 Problemstellung

Rz. 789 Minder- und Mehrabführungen mit Verursachung in organschaftlicher Zeit wurden für Vorgänge vor dem 1.1.2022 durch passive oder aktive Ausgleichsposten in der Steuerbilanz des Organträgers abgebildet. Durch Gesetz v. 25.6.2021[1] wurden die Ausgleichsposten für Minder- und Mehrabführungen, die nach dem 31.12.2021 erfolgten, durch die Einlagelösung ersetzt. Minderabfüh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.3.1.3 Schema

Rz. 575 Im Übrigen erfolgt die Ermittlung des Einkommens der Organgesellschaft nach dem auch sonst üblichen Schema.[1] Dieses Schema stellt sich im Fall einer Organgesellschaft folgendermaßen dar. Berücksichtigt sind nur organschaftsrechtliche Besonderheitenmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.3 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 500 Der sachliche Regelungsbereich der Vorschrift hat sich durch das Gesetz v. 20.2.2013[1] geändert. Die bis dahin geltende Fassung der Vorschrift erfasste das negative Einkommen des Organträgers, dem Wortlaut nach also nur den Fall, dass der Organträger ein negatives Einkommen auswies. Das Gesetz enthielt keine besonderen Voraussetzungen zur Einkommensquelle. Der Geset...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.1.2 Begriff der Minder- und Mehrabführungen

Rz. 713 Das Gesetz enthält keine Legaldefinition des Begriffs der Minder- oder Mehrabführungen. § 14 Abs. 4 S. 6 KStG kann nicht als Legaldefinition für § 14 Abs. 3 KStG herangezogen werden, da Abs. 4 S. 6 eindeutig nur auf Abs. 4 S. 1 verweist, nicht aber auf Abs. 3.[1] Jedoch ist der Begriff "Mehrabführung" bzw. "Minderabführung", der außer in § 14 Abs. 3 und 4 KStG auch in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.6 Verdeckte Gewinnausschüttung, verdeckte Einlage

Rz. 440 Die Organgesellschaft bleibt trotz Bestehens der Organschaft zivilrechtlich selbstständiges Rechts- und Wirtschaftssubjekt und kann daher selbstständig am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen. Sie kann daher auch Geschäftsbeziehungen zum Organträger zu unterhalten. Damit ist es auch möglich, dass diese Beziehungen zu Bedingungen abgewickelt werden, die einem fremden D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Emissionsberechtigungen: Be... / 3 So entstehen Gewinne aus Emissionsberechtigungen

Unternehmen, die am EU Handelssystem teilnehmen, können bei kostenlos zugeteilten Zertifikaten einen Vorteil erzielen. Wenn auf einer Seite des Handels Kosten entstehen, müssen auf der anderen Seite Gewinne anfallen, wenn nicht der Staat der Partner ist. Im Handel mit Emissionsberechtigungen entstehen für die verkaufenden Unternehmen Erlöse. Da die Zertifikate teilweise kost...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 6.2.2 Feststellung des Einkommens und damit zusammenhängender Besteuerungsgrundlagen (Abs. 5 S. 1)

Rz. 926 Gesondert festgestellt werden das dem Organträger zuzurechnende Einkommen und damit zusammenhängende andere Besteuerungsgrundlagen. Der Feststellungsbescheid enthält damit keine ausdrückliche Feststellung, dass ein steuerlich anzuerkennendes Organschaftsverhältnis vorliegt. Allerdings beruht die verfahrensrechtliche Feststellung des dem Organträger zuzurechnenden Ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.4.7 Folgen der verunglückten Organschaft

Rz. 692 Wird die Organschaft steuerlich nicht anerkannt, etwa weil der Ergebnisabführungsvertrag nicht durchgeführt wurde, treten die Rechtsfolgen der Organschaft für den Besteuerungszeitraum des Verstoßes gegen die Organschaftsvoraussetzungen bzw. wenn der 5-Jahres-Zeitraum nicht eingehalten wurde, von Beginn an nicht ein. In allen Fällen ist handelsrechtlich dennoch wie be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.3 Rechtsfolgen

Rz. 764 Für Wirtschaftsjahre der Organgesellschaft, die ab 1.1.2004 enden, also deren Ergebnisse steuerlich im Vz 2004 oder später zu erfassen sind, sind Mehrabführungen, die Folgewirkungen aus der vororganschaftlichen Zeit sind, nach dem durch Gesetz v. 9.12.2004[1] in § 14 KStG eingefügten Abs. 3 als (fiktive) Gewinnausschüttungen der Organgesellschaft an den Organträger z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.11.6 Rechtsfolge der Auflösung des Ausgleichspostens

Rz. 908 Die Auflösung der Ausgleichsposten hat steuerwirksam zu erfolgen, erhöht oder vermindert daher den steuerpflichtigen Gewinn. Als Rechtsfolge bestimmt § 14 Abs. 4 S. 4 KStG, dass auf die Auflösung des Ausgleichspostens § 3 Nr. 40 EStG, § 3c Abs. 2 EStG und § 8b KStG anzuwenden sind. Dabei sind der Buchwert der Beteiligung und des Ausgleichsposten zusammenzufassen.[1] ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 4.1 Arbeitgebersicht

Möglicher Vorbehalt: BEM verursacht einen hohen Zeit- und Organisationsaufwand durch das stark strukturierte Verfahren und Kosten durch die Maßnahmen, die umzusetzen sind. Zu erwartende Vorteile: BEM reduziert Fehlzeiten durch gezielte Maßnahmengestaltung. Gerade bei langwierigen und chronischen Erkrankungen muss davon ausgegangen werden, dass das Krankheitsgeschehen nach einer ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing im Unternehmen / 3.2 Wer mobbt?

Grundsätzlich kann jeder Mensch zum Mobber werden. In vielen Fällen agieren Mobber nicht alleine, sondern werden von anderen unterstützt, manchmal nur durch Dulden oder die Weitergabe von Gerüchten. Mobber sind eine Gefahr für den betrieblichen Alltag, weil sie ... andere Mitarbeiter bei der Arbeit stören und behindern, Gerüchte verbreiten, die Belegschaft in Gruppen spalten, di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing im Unternehmen / 7 Unterstützung durch den Betriebsrat

Führungskräfte sollten das Gespräch mit dem Betriebsrat suchen, wenn im Unternehmen gemobbt wird. Die Betriebsräte müssen eine Vorstellung bekommen, in welchem Ausmaß die Mitarbeiter von Mobbing betroffen sind. Nur so können sie ein Problembewusstsein für das Thema und die Motivation für angemessene Gegenmaßnahmen entwickeln. Ein betroffener Arbeitnehmer kann sich auch selbst...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 2.2 Beschäftigte

Ein BEM-Verfahren kann nur stattfinden, wenn der Betroffene einwilligt. Diese Einwilligung wird zu Beginn durch den Arbeitgeber abgefragt. Sie kann jederzeit im Verlauf des Verfahrens widerrufen und das Verfahren damit beendet werden. Entscheidet sich der Betroffene für das BEM-Verfahren, ist er aber zur Mitwirkung verpflichtet. Schließlich kann der Arbeitgeber nur dann sinnv...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Emissionsberechtigungen: Be... / 3.1 Zuteilung reicht aus

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die dazu führen können, dass die zugeteilten Zertifikate ausreichend sind, also ein Überschuss entsteht. Der Absatz der Produkte, die über den Energieverbrauch CO2-Ausstoß verursachen, geht gegenüber dem Durchschnitt aus der Basisperiode zurück und damit auch der CO2-Ausstoß. Die Produktionsverfahren haben sich seit der Basisperiode so veränd...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing im Unternehmen / Zusammenfassung

Überblick Mobbing verursacht menschliches Leid und enorme Kosten. Es ist die Aufgabe von Führungskräften, den Mitarbeitern zu helfen, die gemobbt werden. Doch was genau ist Mobbing? Und was können Führungskräfte dagegen unternehmen? Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Arbeitnehmer vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu schütze...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.3.1.2 Konzernsteuerumlagen

Rz. 562 Bei der Ermittlung des Handelsbilanzergebnisses der Organgesellschaft, und dann entsprechend auch des Organträgers, können Umlagen für bestimmte Steuern berücksichtigt werden, die auf Besteuerungsgrundlagen der Organgesellschaft beruhen, für die jedoch der Organträger der Steuerschuldner ist. In Betracht kommen in erster Linie Umlagen für die Gewerbe- und die USt, ab...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing im Unternehmen / 2 Mobbing-Ursachen

Seine Arbeitskollegen kann man sich meist nicht aussuchen. Teams sind fast immer „Zwangsgemeinschaften“. Sie werden vom Arbeitgeber oder Vorgesetzten zusammengesetzt, um im Auftrag des Unternehmens bestimmte Aufgaben zu lösen. Wer sich im Team nicht wohl fühlt, kann nicht einfach gehen und sich der Situation entziehen. Mobbing beginnt schleichend und ist ein langwieriger Proz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwohnung / 5 Werbungskostenabzug für Umzugskosten

Muss ein Arbeitnehmer auf Anweisung des Arbeitgebers eine Dienst- oder Werkwohnung beziehen, können hierdurch entstehende Aufwendungen, soweit sie nicht vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden, als Werbungskosten (Umzugskosten) anerkannt werden, auch wenn es sich um einen Umzug am selben Ort handelt.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.2 Tatbestand der Mehr- und Minderabführungen mit Ursache in vororganschaftlicher Zeit

Rz. 748 § 14 Abs. 3 KStG enthält keine Definition, was unter einer Mehrabführung zu verstehen ist, die "ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit" hat.[1] Für Minderabführungen gilt Entsprechendes. Zweifelhaft kann der Begriff der Verursachung in vororganschaftlicher Zeit sein, weil der BFH[2] entschieden hatte, bei einer Gewinnabführung könne nicht danach unterschieden werd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.6 Ausgleichsposten bei mittelbarer Beteiligung

Rz. 881 Die Ausgleichsposten sind in der Bilanz des Organträgers zu bilden. Das gilt auch, wenn der Organträger an der Organgesellschaft nur mittelbar beteiligt ist, aber Organschaft zwischen der Mutter- und der Enkelgesellschaft besteht.[1] In diesen Fällen ist der Ausgleichsposten in der Bilanz des Organträgers enthalten, obwohl die Beteiligung an der Organgesellschaft sel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsfonds / 5 Zuweisungen aus dem Fonds

Die Beitragseinnahmen und die sonstigen Einnahmen der Krankenkassen fließen dem Gesundheitsfonds als gemeinschaftliches Sondervermögen der Krankenkassen zu. Der Gesundheitsfonds verteilt seine Mittel nach standardisiertem Bedarf ohne Rücksicht auf die Beitragsleistung der Versicherten einer Krankenkasse (externer Ausgleich). Bis 2014 blieben die Zusatzbeiträge[1] bei der Kra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.9 Eigenes Einkommen der Organgesellschaft

Rz. 612 Allerdings ist nicht jedes Einkommen der Organgesellschaft dem Organträger zuzurechnen; die Organgesellschaft kann auch eigenes zu versteuerndes Einkommen haben. Werden Ausgleichszahlungen geleistet, sind diese nach § 16 KStG als eigenes Einkommen von der Organgesellschaft zu versteuern, und zwar unabhängig davon, ob die Ausgleichszahlungen von der Organgesellschaft ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.4.3 Ausgleichszahlungen

Rz. 644 Der Organträger hat nicht das Gesamteinkommen von Organträger und Organgesellschaft zu versteuern. Das den Ausgleichszahlungen entsprechende Einkommen einschließlich der auf den Ausgleichszahlungen lastenden KSt ist nach § 16 KStG von der Organgesellschaft zu versteuern. Da die Organgesellschaft die Ausgleichszahlungen auch dann zu versteuern hat, wenn sie vom Organt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einmal im Handelsregister, immer im Handelsregister?

Zusammenfassung Unterlagen, die zur Eintragung beim Handelsregister eingereicht sind, können nachträglich nicht geschwärzt oder gelöscht werden. Dem steht die Registerpublizität entgegen. Seit dem 23.12.2022 ist es aber unter bestimmten Umständen möglich, Dokumente aus dem Handelsregister auszutauschen. Seit dem 1.8.2022 ist das Handelsregister unter www.handelsregister.de fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwohnung / Zusammenfassung

Begriff Eine Dienstwohnung, auch Werkwohnung genannt, ist eine Wohnung, die nur an Mitarbeiter eines Arbeitgebers vermietet wird. Grundlage für den Abschluss des Mietvertrags ist das Bestehen eines Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses. Dienstwohnungen können Werkmietwohnungen oder Werkdienstwohnungen sein. Für beide Arten gelten unterschiedliche arbeitsrechtliche Rec...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Onboarding und die am Proze... / 2.3 Die Onboarding Experience des Onboardees

Sie haben die Messlatte in der Regel durch eine konsistente, coole Candidate Experience recht hoch gehängt – denn Sie wollten diesen spezifischen neuen Mitarbeiter ja gerne für das Unternehmen gewinnen. Jetzt müssen Sie – am besten nahtlos – mit einer mindestens ebenso guten Onboarding Experience aufwarten, ansonsten sind Frust und Zweifel an der richtigen Entscheidung seite...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 2.1 Weiterverarbeitung in einem Verfahren in Steuersachen (Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

Rz. 17 Die Regelung des § 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO sichert im Kern den Fortbestand des komplexen und in sich verbundenen Besteuerungsverfahrens (vgl. z. B. das Feststellungsverfahren) und des steuerfallübergreifenden Verifikationsverfahrens (vgl. z. B. Kontrollmitteilungen, Auskünfte Dritte) in datenschutzrechtlicher Hinsicht ab. Bei den genannten Verfahren handelt es sich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.6 Spendenabzug

Rz. 602 Die Abzugsfähigkeit der von der Organgesellschaft geleisteten Spenden richtet sich allein nach den Verhältnissen (Einkommen, Umsatz) der Organgesellschaft. § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG ist eine Vorschrift zur Ermittlung des Einkommens. Dementsprechend ist sie bei der Ermittlung des Einkommens der Organgesellschaft anzuwenden. Die Organgesellschaft bleibt Steuersubjekt, für ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.1.2 Bilanzierung der Organbeteiligung

Rz. 615 Der Organträger hat die Beteiligung an der Organgesellschaft in der Handels- und Steuerbilanz nach den allgemeinen Vorschriften zu aktivieren. Damit stellt sich auch die Frage, ob eine Teilwertabschreibung zulässig ist und welche steuerlichen Folgen sie hat. Diese Frage hat für Körperschaften als Organträger keine Bedeutung, da eine Teilwertabschreibung bei diesen na...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.6.2 Mittelbare Organschaft

Rz. 918 Problematisch ist die Einlagenlösung, wie schon im bisherigen Recht der Ausgleichsposten, wenn die Organschaft auf einer mittelbaren Beteiligung beruht.[1] In diesen Fällen besteht die Organschaft der Muttergesellschaft unmittelbar zu der Enkelgesellschaft, also unter Umgehung der zwischengeschalteten Tochtergesellschaft. Auch in diesem Fall müssen Minder- und Mehrabf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.2 Abführung von vorvertraglichen Rücklagen

Rz. 418 Für vorvertragliche Rücklagen gelten bei Organgesellschaften, die keine eingegliederten Gesellschaften sind, gegenüber der handelsrechtlichen Regelung[1] keine Besonderheiten. Da die Abführung vorvertraglicher Rücklagen schon handelsrechtlich zur Nichtdurchführung des Ergebnisabführungsvertrags führt, zerstört sie auch die steuerrechtliche Wirksamkeit der Organschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.1.1 Systematik der Minder- und Mehrabführungen

Rz. 706 Die Folgen der Minder- und Mehrabführungen bei der Organschaft sind in § 14 Abs. 3 und 4 KStG geregelt. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen Minder- und Mehrabführungen, die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben, und solchen, bei denen die Ursache in organschaftlicher Zeit liegt. Nach der in Rz. 713 vertretenen Ansicht sind beide Vorschriften hinsichtlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.3 Mehrabführungen als Einlagenrückgewähr (Abs. 4 S. 2)

Rz. 914 Nach § 14 Abs. 4 S. 2 KStG gelten Mehrabführungen mit Ursache in organschaftlicher Zeit als Einlagenrückgewähr der Organgesellschaft an den Organträger. Mehrabführungen liegen vor, wenn die handelsrechtliche Gewinnabführung höher ist als der dem Organträger im Einkommen zugerechnete Steuerbilanzgewinn der Organgesellschaft.[1] Eine Mehrabführung ist regelmäßig eine Fo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.2.3.2 Stille Gesellschaft sowie GmbH & Still

Rz. 197 Eine stille Gesellschaft kann nicht Organgesellschaft sein. Sowohl typische als auch atypische stille Gesellschaft sind reine Innengesellschaften, die selbst keinen Gewerbebetrieb unterhalten. Die Organschaft als Außenbeziehung kann aber nicht zu einer reinen Innengesellschaft bestehen. Hinzu kommt, dass die atypische stille Gesellschaft, soweit sie überhaupt als sol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.1.3 Rückstellung für Organverluste

Rz. 626 Für drohende Verluste aus der Übernahme eines Jahresfehlbetrags der Organgesellschaft darf der Organträger steuerlich auch dann keine Rückstellung bilden, wenn eine solche Rückstellung in der Handelsbilanz gebildet worden ist.[1] Eine handelsrechtliche Rückstellung für einen zu übernehmenden Jahresfehlbetrag ist steuerlich schon deshalb nicht anzuerkennen, weil der e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.1 Die Organgesellschaft als Körperschaftsteuersubjekt

Rz. 538 Die Organgesellschaft bleibt zivilrechtlich Rechtssubjekt. Sie ist ein von dem Organträger getrennter Rechtsträger, der lediglich aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags bestimmte Vermögenswerte auf den Organträger überträgt. Organträger und Organgesellschaft bilden nicht in dem Sinn ein einheitliches Unternehmen, dass die gleichen Wirkungen wie bei der Besteuerung e...mehr