Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.2.1 Rechtsform der Organgesellschaft (Grundlagen)

Rz. 178 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG muss die Organgesellschaft eine Europäische Gesellschaft, eine AG oder KGaA sein. Die "Europäische Gesellschaft" wurde durch Gesetz v. 7.12.2006[1] in diese Aufzählung eingefügt. Dieser Begriff ist insoweit mehrdeutig, als auch die SCE eine Europäische Gesellschaft ist, als Genossenschaft aber nicht Organgesellschaft sein kann. Aus der Verw...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.6.2 Organschaftliche oder vororganschaftliche Verursachung

Rz. 1001 Ist die Organgesellschaft übernehmender Rechtsträger einer Umwandlung und fällt der Umwandlungsstichtag auf den Schluss des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft, kann die Auffassung vertreten werden , dass der Übernahmegewinn steuerlich in dem Wirtschaftsjahr entsteht, in das der steuerliche Übertragungsstichtag fällt, während er sich in der Handelsbilanz erst in ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.2 Abführung des "ganzen Gewinns" bei Leistung von Ausgleichszahlungen (Abs. 2).

Rz. 365a Werden an außenstehende Gesellschafter Ausgleichszahlungen geleistet, stellt sich die Frage, ob dann noch der "ganze Gewinn" an den Organträger abgeführt wird, da durch die Ausgleichszahlungen ein Teil des Gewinns (vor Ergebnisabführung) an die außenstehenden Gesellschafter übertragen wird.[1] Unschädlich ist dabei jedenfalls eine Ausgleichszahlung, die dem Mindestb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.3 Bildung und Abführung nachvertraglicher Rücklagen (Abs. 1 S. 1 Nr. 4)

Rz. 422 Auch bei der Bildung und Abführung nachvertraglicher offener Rücklagen schließt sich das Steuerrecht grds. dem Handelsrecht an, enthält aber in § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 KStG eine wichtige Einschränkung für die Bildung freier nachvertraglicher Gewinnrücklagen. Die Bildung der Kapitalrücklagen ist handelsrechtlich zwingend, daher auch steuerlich möglich und bewirkt nicht...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.4.4 Kosten für die Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses

Rz. 209 § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG lässt ferner "Kosten, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen", zum Abzug zu. Diese Regelung bedeutet der Sache nach eine Abweichung von dem das ErbStG sonst beherrschenden Stichtagsprinzip. Andererseits ist der Abzug auf Kosten begre...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.4.5 Kosten zur Erlangung des Erwerbs

Rz. 219 Kosten, die dem Erwerber unmittelbar "mit der Erlangung des Erwerbs" entstehen, sind gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG ebenfalls abzugsfähig. Der Begriff der Erwerbskosten ist dabei wie der Begriff der Nachlassregelungskosten grundsätzlich weit auszulegen.[1] Ein unmittelbarer Zusammenhang der Kosten mit dem Erwerb liegt vor, wenn diese im Sinne einer synallagmatisc...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.4.8 Nichtabzugsfähigkeit der Kosten für die Verwaltung des Nachlasses (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 3 ErbStG)

Rz. 233 Kosten für die Verwaltung des Nachlasses sind nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 3 ErbStG nicht abzugsfähig. Diese Abzugsbeschränkung ist nach Systematik des ErbStG deshalb gerechtfertigt, weil für Nachlassverwaltungskosten kein unmittelbarer Bezug zum Erwerbsvorgang hergestellt werden kann. Sie lässt sich in vielen Fällen auch bereits aus dem in § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.4.1 Bestattungskosten

Rz. 201 Nach § 1968 BGB hat der Erbe die Kosten der standesgemäßen Beerdigung zu tragen. Der zivilrechtliche Begriff der Beerdigungskosten entspricht dem in § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG verwendeten Begriff der Bestattungskosten; allerdings verzichtet § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG auf den Maßstab des Standesgemäßen, sodass erbschaftsteuerlich auch darüber hinausgehende Aufwendungen ab...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.4.7 Pauschbetrag (Abs. 5 Nr. 3 S. 2)

Rz. 226 Für die in § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG aufgeführten Kosten wird ein Betrag von 10.300 EUR ohne Nachweis abgezogen. Der Ansatz des Pauschbetrags setzt voraus, dass dem Erwerber dem Grunde nach Kosten i. S. d. § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG entstanden sind; einen "allgemeinen" Pauschbetrag für Nachlassverbindlichkeiten gewährt die Vorschrift nicht.[1] Der Sache nach e...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.4.3 Grabpflegekosten

Rz. 207 Abzugsfähig sind ferner die "Kosten für die übliche Grabpflege mit ihrem Kapitalwert für eine unbestimmte Dauer".[1] Maßgebend für die Bewertung ist mithin bei einem Einzelnachweis der Kosten das 9,3-fache des Jahreswerts.[2] Ein höherer Abzug scheidet auch bei Nachweis einer längeren Liegezeit aus.[3] Diese Begrenzung der Abzugsfähigkeit gilt jedoch nicht, wenn der ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.2.1 1. Schritt: Kostenkalkulation

Bei dieser Methode werden zunächst die Kosten nach der Kalkulationsmethode ermittelt, wie sie auch bei einer Preispolitik gegenüber fremden Dritten angewendet werden würde. Die Kosten müssen nach einer Kalkulationsmethode ermittelt werden, die das Unternehmen auch bei seiner Preispolitik gegenüber Fremden zugrunde legt. Falls es keine Geschäfte mit fremden Dritten gibt, muss...mehr

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Vermittler / 5 Steuerpflichtige Vermittlungsleistungen

Steuerpflichtig sind alle Vermittlungsleistungen, die sich nicht auf die in Tz. 4 genannten Umsätze beziehen. Hierzu gehören insbesondere in der o. a. Aufzählung nicht enthaltene inländische Lieferungen und sonstige Leistungen; Leistungen von Reisebüros, mit denen Umsätze für Reisende vermittelt werden[1]; innergemeinschaftliche Warenlieferungen; innergemeinschaftliche Güterbefö...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.4.2 Grabdenkmal

Rz. 206 Als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sind ferner die "Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal".[1] Die Angemessenheit eines Grabdenkmals bestimmt sich insbesondere nach dem Umfang des Nachlasses und nach der Lebensstellung des Erblassers.[2] Die Aufwendungen für eine Zweitgrabstätte können ebenfalls gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG abgezogen werden, wenn die 1...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.4.6 Erwerbskosten bei Schenkungen unter Lebenden

Rz. 224 Bei Schenkungen unter Lebenden können im Zusammenhang mit der Ausführung der Zuwendung Kosten zur Erlangung des Erwerbs (z. B. Notar- und Gerichtskosten) anfallen. Eine ausdrückliche Regelung über die Abzugsfähigkeit derartiger Kosten fehlt; jedoch sind insoweit § 10 Abs. 1 S. 2 ErbStG und § 10 Abs. 3–9 ErbStG – insbesondere auch § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG – entsp...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.4 Nachlasskosten- und Erbschaftsverwaltungsschulden (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 200 Zu den Erben als solchen treffenden Nachlassverbindlichkeiten gehören auch Nachlasskosten- und Erbschaftsverwaltungsschulden, die erst nach dem Erbfall entstehen. § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG umschreibt die wesentlichen insoweit anfallenden Verbindlichkeiten.[1] Der in dieser Vorschrift verwendete Begriff der "Kosten" umfasst nur solche, die in bezifferbaren Aufwend...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.3 Abzugsfähigkeit bei Unterhalts- und Pflegeleistungen

Rz. 147 Von großer praktischer Bedeutung ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen die dem Erblasser vom Erwerber erbrachten Unterhalts-, Hilfs- und Pflegeleistungen als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sind. Die Brisanz der Problematik ist dadurch leicht entschärft worden, dass der Freibetrag als angemessenes Entgelt für Pflege und Unterhalt[1] auf 20.000 EUR angeho...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.2 Schwebende und mit dem Erbfall entstandene Verbindlichkeiten

Rz. 140 Zivilrechtlich liegen Erblasserschulden auch bei den mit oder nach dem Erbfall entstehenden Verpflichtungen vor, sofern ihr Verpflichtungsgrund in der Person des Erblassers gegeben war. Die Abzugsfähigkeit derartiger Verbindlichkeiten i. R. d. § 10 Abs. 5 ErbStG folgt nicht strikt dem Zivilrecht, sondern nur unter Berücksichtigung des Stichtagsprinzips (§§ 9, 11 ErbS...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 3.7.2 Rechtslage nach Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Allgemeines Durch das Jahressteuergesetz 2020 ergeben sich Änderungen im Schuldenabzug (§ 10 Abs. 6 ErbStG). Dabei ist zu unterscheiden zwischen Schulden und Lasten, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Vermögensgegenständen stehen und Vermögensgegenständen, die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Vermögensgegenständen stehen. Zu letzteren zählen z. B.: Pflichtte...mehr

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Versandhandel / 5.2 Kauf mit Rückgaberecht

Ein Kauf mit Rückgaberecht liegt vor, wenn der Bestellung der unbedingte Vertragsabschluss zwischen dem Verkäufer und dem Käufer folgt. Für das Vorliegen derartiger Käufe spricht insbesondere der Gefahrenübergang auf den Käufer mit Beginn der Beförderung oder Versendung. Ein weiteres Anzeichen ist auch die Verpflichtung des Käufers, bei einer Rückgabeentscheidung die Ware au...mehr

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Vermittler / 9 Vermittlung oder Eigenhandel

Ob jemand eine Vermittlungsleistung erbringt oder als Eigenhändler tätig wird, ist nach den Leistungsbeziehungen zwischen den Beteiligten zu entscheiden. Maßgebend ist grundsätzlich das Zivilrecht. Ob der Vermittler gegenüber dem Leistungsempfänger oder dem Leistenden tätig wird, ist insoweit ohne Bedeutung. Entsprechend der Regelung des § 164 Abs. 1 BGB liegt eine Vermittlu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4 Anteile an Kapitalgesellschaften (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 101 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Binnewies/Mehlhaf, Schenkungsteuerliche Verschonung des Erwerbs von GmbH-Anteilen und Bezugsrechten im Zuge einer Kapitalerhöhung, DStR 2022, 1848; Daragan, Vermögensverwaltende Personengesellschaft und unmittelbare Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, ZErb 2013, 319; Felten, Transparenz der vermögensverwaltenden Pe...mehr

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Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 1.4.2 Berechnung des Werts des Nachlasses

Zur Ermittlung des Pflichtteils ist der Bestand und der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls zugrunde zu legen (§ 2311 Abs. 1 BGB). Der Wert des gemeinen Nachlasses (Nettonachlasswert) ergibt sich, indem von den Aktiva die Erblasserschulden wie auch die Erbfallschulden (z. B. die Beerdigungskosten) zum Abzug zu bringen sind. Unter die Nachlassverbindlichkeiten falle...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 3.3 Voraussetzungen für die Steuerbefreiung der Höhe nach

Eine 60 %ige bzw. 85 %ige Steuerbefreiung kommt unter den folgenden Voraussetzungen zur Anwendung: Die Erhaltung dieser Gegenstände muss wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegen. Die Gegenstände sind oder werden in einem den Verhältnissen entsprechenden Umfang den Zwecken der Forschung oder der Volksbildung nutzbar gemacht....mehr

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Versandhandel / 5 Kauf auf Probe/Rückgaberecht

Bei einem Kauf auf Probe[1] im Versandhandel kommt der Kaufvertrag noch nicht mit der Zusendung der Ware, sondern erst nach Ablauf der vom Verkäufer eingeräumten Billigungsfrist oder durch Überweisung des Kaufpreises zustande. Erst zu diesem Zeitpunkt ist umsatzsteuerrechtlich die Lieferung ausgeführt.[2] Dagegen ist bei einem Kauf mit Rückgaberecht bereits mit der Zusendung...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.2.2 2. Schritt: Gewinnzuschlag

Die so ermittelten Kosten sind dann um einen betriebs- oder branchenüblichen Gewinnzuschlag zu erhöhen. Es handelt sich häufig um Routinedienstleistungen, so dass auf die OECD-Guidelines ab 2017 Kapitel VII, Teil D mit den Ausführungen zu den Low Value Adding Services (LVAS) zurückgegriffen werden kann. Regelfall ist dann ein Aufschlagssatz von 5 %. Die Grundsätze werden auch...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.3 Alternative Anwendung der Geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode

Nachrangig wird in der Praxis auch die kostenbasierte TNMM angewandt. Bei Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode (transactional net margin method, TNMM) werden die Nettomargen untersucht, die ein Unternehmen aus konzerninternen Geschäften erzielt und in Vergleich zu den Nettomargen bei Fremdgeschäften gesetzt. Die Nettomarge ergibt sich aus der Relation d...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 4.1 Allgemeines

Steuerfrei bleiben nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG Grundbesitz oder Teile davon, der für Zwecke der Volkswohlfahrt der Allgemeinheit ohne gesetzliche Verpflichtung zur Benutzung zugänglich gemacht ist und dessen Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt, wenn die jährlichen Kosten i. d. R. die erzielten Einnahmen übersteigen. Hierunter fallen z. B. Grünanlagen oder Parks. Die V...mehr

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Vermittler / 7.3 Firmenkunden-Reisebüros

Firmenkunden-Reisebüros erbringen mit ihren Leistungen an Firmenkunden hauptsächlich Vermittlungsleistungen und nicht eine einheitliche sonstige Leistung der Kundenbetreuung. Wesen des Vertrags zwischen Firmenkunden-Reisebüro und Firmenkunden ist die effiziente Vermittlung von Reiseleistungen unter Beachtung aller Vorgaben des Firmenkunden. Hierzu gehört insbesondere auch di...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Anwartschaft eines Nacherben (§ 10 Abs. 4 ErbStG)

Rz. 95 § 10 Abs. 4 ErbStG enthält eine spezielle Regelung zu der in § 6 ErbStG geregelten Besteuerung der Vor- und Nacherbfolge. Die Vorschrift betrifft den Fall, dass der Nacherbe nach Eintritt des Vor-, aber vor Eintritt des Nacherbfalls stirbt. Bürgerlich-rechtlich erwirbt der Nacherbe mit dem Tod des Erblassers neben seinem zukünftigen Erbrecht ein (auch vererbliches und...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.1 Vermächtnisse

Rz. 172 Einen Abzug von Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen lässt § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG ohne weitere Einschränkungen zu; eine Geltendmachung des Vermächtnisanspruchs durch den Vermächtnisnehmer ist nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift nicht erforderlich. Deshalb ist die Vermächtnislast auch bei einem befristeten oder betagten Vermächtnis sofort abzugsfähig. Ebens...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 Hauptanwendungsfall: Unternehmen mit Routinefunktion (§ 1 Abs. 3b Satz 3 AStG)

Die Norm führt die Regelung des § 2 Abs. 2 Satz 1 FVerlV a. F. fort.[1] Hiernach wird unterstellt, dass im Fall, dass das übernehmende Unternehmen die übergehende Funktion ausschließlich gegenüber dem verlagernden Unternehmen ausübt und das für die Ausübung der Funktion und die Erbringung der entsprechenden Leistungen anzusetzende Entgelt nach der Kostenaufschlagsmethode zu e...mehr

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Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 2.1 Abzug der Pflichtteilslast beim Verpflichteten (Erben)

Für den Erben ist der geltend gemachte Pflichtteilsanspruch eine Nachlassverbindlichkeit, die er bei der Ermittlung seines steuerpflichtigen Erwerbs abziehen kann (§ 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG). Hierbei sind aber die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020 zu beachten; ferner auch die zum Jahressteuergesetz 2020 ergangenen Gleich lautenden Ländererlasse.[1] Gleich laufend mi...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Erwerb durch Schenkung unter Lebenden

Rz. 25 § 10 Abs. 1 S. 1 ErbStG enthält keine Regelung darüber, nach welchen Grundsätzen die Bereicherung des Erwerbers bei einer Schenkung unter Lebenden zu ermitteln ist. Die Regelung des § 10 Abs. 1 S. 2 ErbStG gilt nach seinem Wortlaut nur "in den Fällen des § 3 ErbStG", d. h. für Erwerbe von Todes wegen. Rz. 26 Bezüglich der Schenkungen unter Lebenden kann die Bereicherun...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.1 Überblick

Rz. 102 Zum begünstigungsfähigen Vermögen gehören Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn "der Erblasser oder Schenker am Nennkapital dieser Gesellschaft zu mehr als 25 % unmittelbar beteiligt war (Mindestbeteiligung)"[1] Die Vorschrift ist seit dem 1.1.2009 inhaltlich weitgehend unverändert. Rz. 103 Die Regelung betrifft Anteile an Kapitalgesellschaften, die im Privatvermögen...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.1 Zu Lebzeiten des Erblassers entstandene Verbindlichkeiten

Rz. 133 Die vom Erblasser herrührenden Schulden sind zunächst solche, die schon zu seinen Lebzeiten entstanden sind. Dazu gehören alle gesetzlichen, vertraglichen und außervertraglichen Verpflichtungen des Erblassers, z. B. aus Kauf, Miete oder unerlaubten Handlungen. Die Verbindlichkeiten müssen dabei zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht voll wirksam entstanden sein. Zu de...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.3 Kunstgegenstände und Oldtimer (§ 13b Abs. 4 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 500 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Boecken, Bewertung von Kunst im Recht, 1. Aufl., 2021; Boll, Die Kunst als Instrument schenkungsteuerrechtlicher Gestaltung, DStR 2016, 1137; Boving/Reiners, Kunst im Nachlass, ZErb 2019, 60; Crezelius, Kunst im Nachlass – Ertrag- und erbschaftsteuerrechtliche Probleme, ZEV 2014, 637; Elmenhorst/Wargalla, Die Kunst d...mehr

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Vermittler / 7.1 Allgemeine Grundsätze

Eine besondere Gruppe von Vermittlern sind Reisebüros. Sie sind von Reiseveranstaltern zu unterscheiden. Reisebüros werden lediglich vermittelnd tätig, außerhalb des Reisevertrags. Da "Vermittlung" ein Handeln in fremdem Namen und für fremde Rechnung voraussetzt, sind Reisebüros Handelsvertreter i. S. d. § 84 HGB. Als Reisebüro kann jedes Unternehmen angenommen werden, das d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.1 Überblick

Rz. 606 Für die Zurechnung von Vermögensgegenständen zum Verwaltungsvermögen sind grundsätzlich die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend (§ 9 ErbStG). Die strenge Stichtagbetrachtung kann insbesondere bei Erwerben von Todes wegen zu unbilligen Ergebnissen führen. Vor diesem Hintergrund wurde i. R.d. Erbschaftsteuerreform 2016 [1] erstmals eine Investi...mehr

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Vermittler / 2 Begriff der Vermittlung

Vermitteln setzt ein Verhandeln mit beiden Vertragsparteien, mit dem Auftraggeber der Vermittlung und einem Dritten mit dem Ziel voraus, einen Vertrag zwischen diesen beiden Personen zustande zu bringen; es ist grds. auf die Definition des § 652 BGB im Zivilrecht abzustellen. Vermitteln im umsatzsteuerlichen Sinne umfasst somit die im Verhandeln mit den beiden Vertragspartne...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 10 Nichtabzugsfähigkeit von Auflagen (§ 10 Abs. 9 ErbStG)

Rz. 300 Verbindlichkeiten aus Auflagen sind gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG grundsätzlich abzugsfähig. Davon nimmt § 10 Abs. 9 ErbStG solche Auflagen aus, die dem Beschwerten selbst zugutekommen; kommen die Auflagen anderen zugute, so ist deren Abzugsfähigkeit nicht durch § 10 Abs. 9 ErbStG eingeschränkt. Rz. 301 Die Auflage kommt dem Beschwerten "zugute", sofern sie Maßnahmen ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.1 Allgemeines

Rz. 111 Der in § 10 Abs. 5 ErbStG verwendete Begriff der "Nachlassverbindlichkeiten" entspricht der Ausdrucksweise des § 1967 BGB. Bürgerlich-rechtlich gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten zum einen die sog. Erblasserschulden [1] und ferner die sog. Erbfallschulden.[2] Hierbei ist zivilrechtlich zwischen den unmittelbaren Erbfallschulden[3] und den erst nach dem Erbfall e...mehr

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Vermittler / 4 Steuerfreie Vermittlungsleistungen

Die Vermittlung u. a. folgender Umsätze ist steuerfrei (Steuerbefreiungen): Ausfuhrlieferungen; die Vermittlung innergemeinschaftlicher Lieferungen ist nicht steuerfrei; Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr; Umsätze für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt; grenzüberschreitende Beförderungen von Gegenständen und andere Beförderungen und damit im Zusammenhang stehende son...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.1 Kosten

Im entsprechenden Vertrag ist es zur "Nachkalkulation" erforderlich, eine konkrete Definition der Kostenbasis und Kostenermittlung des Dienstleistungserbringers durch Vorgabe der Kalkulationsmethoden zu regeln. Diese sollten den betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechen. Üblich ist ein Verweis auf: die einkalkulierten Vollkosten/Teilkosten, den Ansatz der Basis (Istkost...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9 Beispiele zur Direktabrechnung (aus Praxisfällen)

Praxis-Beispiel Fall 1 – Managementdienstleistungen Der im Maschinenbau tätigen D-GmbH werden von der US-Muttergesellschaft folgende Management-Gebühren in Rechnung gestellt: Gebühren für das Recht, den Konzernnamen zu führen (4 % Umsatzlizenz). Gebühren für Hilfestellungen bei der Auswahl und der Einstellung von leitenden Mitarbeitern (Abrechnung auf cost plus). Gebühren für di...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 Betriebliche Veranlassung dem Grunde nach

Im ersten Schritt erfolgt die Prüfung der betrieblichen Veranlassung. Eine gesonderte Verrechnung für Leistungen außerhalb des gesellschaftsrechtlichen Verhältnisses ist möglich, wenn diese im Fremdvergleich denkbar ist, im Voraus ein entgeltliches Leistungsverhältnis vereinbart wird, die Leistung eindeutig abgrenzbar und messbar ist, die Leistung im Interesse der empfangenden P...mehr

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Auslandsreisekosten / 3 Übernachtungskosten

Bei dienstlichen Reisen ins Ausland kann der Arbeitnehmer nicht mehr zwischen Auslandspauschbeträgen und dem Einzelnachweis wählen. Der Arbeitnehmer muss wie bei Inlandsreisen die im Ausland anfallenden Übernachtungskosten durch geeignete Belege nachweisen. Der Abzug Auslandsübernachtungsgelder bei den Werbungskosten ist nicht zulässig. Die in Spalte 3 der Übersicht aufgefüh...mehr

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Liquidität: Verbesserung de... / 3.2 Forderungen

Forderungen sind Bestandteil des Umlaufvermögens eines Unternehmens und tauchen auf der Habenseite der Bilanz auf. Sie sind auf der einen Seite ein Indikator für den Verkaufserfolg des Betriebes. Jedes Unternehmen sollte sich aber bewusst sein, dass Forderungen nichts anderes sind als unverzinsliche Außenstände bzw. Kredite an seine Kunden. Und diese Kredite sind für den gew...mehr

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Liquidität: Verbesserung de... / 3.3 Vorräte und Bestände

Vorräte, Materialien und Verkaufsartikel sind ebenfalls Positionen im Umlaufvermögen und binden in vielen Betrieben in erheblichem Umfang Kapital. Zudem entstehen in nicht zu unterschätzendem Umfang Kosten, z. B. für Lagerhaltung und Zinsen. Hinzu kommen Risiken wie Schwund, Diebstahl oder Überalterung bei technischen Produkten. Immer wieder stellt sich heraus, dass Unternehm...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.2 OECD-Guidelines ab 2017

Die OECD-VPL enthalten speziell im Kapitel VIII Ausführungen zu Kostenumlagevereinbarungen (Cost Contribution Arrangements). Dieses Kapitel VIII wurde vom Fiskalausschuss der OECD am 24./25.6.1997 verabschiedet. Im Zuge des G20/OECD-BEPS-Projekts wurde es komplett aufgehoben und inhaltlich durch ein neues Kapitel VIII ersetzt. Kapitel VIII ist dabei weiterhin als eine Ergänzu...mehr

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Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.5 Wirtschaftliche Absicherung des Übergebers

Bei der Nachfolgeregelung stellt sich regelmäßig die Frage nach der wirtschaftlichen Absicherung des Übergebers für die Zeit nach der Übergabe des Unternehmens. Deshalb ist zu prüfen, ob die zukünftigen Einnahmen und Ausgaben für den Lebensunterhalt und die Beibehaltung des gewohnten "Lebensstandards" ausreichen. Die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben sind möglichst de...mehr