Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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E III Der Katalog zur Vergü... / 20 Insolvenzverwalter

Rz. 16 Mit Beginn des Jahres 1999 trat die Insolvenzordnung in Kraft, die das Amt des Insolvenzverwalters vorsieht. Dieser wird gem. § 63 der Insolvenzordnung (InsO) vergütet. Die Vergütung bezieht sich auf Geschäftsführung und Ersatz der angemessenen Auslagen. Der Regelsatz soll nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnet werde...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 56 Zustellungsvertreter und Zustellungsbevollmächtigter

Rz. 49 Der Zustellungsvertreter kann gem. § 7 Abs. 2 Satz 2 ZVG eine Vergütung für seine Tätigkeit und Ersatz seiner Auslagen fordern. Über die Höhe der Vergütung und die Angemessenheit der Auslagen entscheidet das Vollstreckungsgericht gegenüber dem Vertretenen nach billigem Ermessen. Kriterien sind insbesondere die Dauer und Schwierigkeit der Tätigkeit. Nimmt ein StB im Rah...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 25 Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben

Rz. 1 Die Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG ist seit dem BilMoG auch für Gewerbebetriebe, die nach § 241a HGB nicht verpflichtet sind, Bücher zu führen und Jahresabschlüsse aufzustellen und dies auch nicht freiwillig durchführen, als Ermittlung der steuerlichen Einkünfte anzuwenden. Da dann handelsrechtlich eine entsprechende Verpflichtung nicht vorliegt, werden die betr...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Der Gegenstandswert

Rz. 6 Der Gegenstandswert der Gebühren bemisst sich nunmehr für ein Verfahren vor der Verwaltungsbehörde nach § 2 Abs. 1 RVG i. V. m. Abschnitt 4 RVG (§ 22 ff. RVG). Die Gebühren werden nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert). Gem. § 22 Abs. 1 RVG werden in derselben Angelegenheit die Werte mehrerer Gegenstände zusammengere...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / b) Mahn- und Klageverfahren

Rz. 59 Regelmäßig wird der Vergütungsanspruch aber durch ein Mahn- bzw. Klageverfahren durchzusetzen sein. Kommt es zu einem zivilgerichtlichen Verfahren, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach den allgemeinen Regeln der ZPO. Gem. § 29 ZPO kann zwar an dem Erfüllungsort der Leistung aus dem Beratungsvertrag geklagt werden (so ausdrücklich OLG Köln v. 29. 06. 1994 – 17 ...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / a) StBerG

Rz. 28 In § 9 StBerG mit der Überschrift "Vergütung" ist geregelt: Die Abgabe oder Entgegennahme eines Teils der Gebühren oder sonstiger Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen, gleichviel ob im Verhältnis zu einem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten oder zu einem Dritten gleich welcher Art, ist unzulässig. Diese im Jahre 2008 geänderte Vorschrift ist hinsichtlich des...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 8. Prüfung der finanziellen Bedürftigkeit

Rz. 8 Erst nachdem das Gericht der Klage bzw. dem Antrag Erfolgsaussichten beimisst, wird auch die finanzielle Bedürftigkeit geprüft. Bei dieser Reihenfolge handelt es sich um einen internen gerichtlichen Vorgang, der Sie nicht davor entbindet, das Formular bezüglich der Vermögensverhältnisse Ihres Mandanten rechtzeitig einzureichen. Zur finanziellen Bedürftigkeit siehe § 11...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält Gebühren für alle gebräuchlichen (üblichen) Buchführungsarbeiten mit Ausnahme der Buchführung für Lohnkonten sowie für Land- und Forstwirtschaft, welche in §§ 34 und 39 geregelt worden sind. Anwendung findet dabei Tabelle C. Die Umsatzsteuervoranmeldung und die Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuervoranmeldungen sind mit den Gebühren abgegolten...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 15 Umsatzsteuer

Rz. 1 § 15 entspricht Nr. 7000 f. VV RVG. Da USt neben den Gebühren und Auslagen festzusetzen ist, sind letztere umsatzsteuerlich Nettobeträge. Gleichzeitig belegt die Überschrift von § 15, dass der Verordnungsgeber drei Bereiche der "Vergütung" unterscheidet: Gebühren, Auslagen und Umsatzsteuer. Rz. 2 Ausdrücklich braucht in der Liquidation bei dem Ansatz der Umsatzsteuer au...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / 3. Einfluss weiterer Normen auf die Honorargestaltung

Rz. 27 Sowohl aus dem StBerG und der BOStB, in immer größerem Maße aber auch aus dem RVG, ergeben sich weitere Regelungen, die von dem StB bei der Gestaltung und Durchsetzung seiner Gebühren und Auslagen zu beachten sind. a) StBerG Rz. 28 In § 9 StBerG mit der Überschrift "Vergütung" ist geregelt: Die Abgabe oder Entgegennahme eines Teils der Gebühren oder sonstiger Vorteile fü...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 27 Mitglied im Gläubigerausschuss/-beirat

Rz. 22 Die Mitglieder der Gläubigerausschüsse haben Anspruch auf Erstattung barer Auslagen und auf Vergütung für ihre Tätigkeit (§ 73 InsO). Die Vergütung ist entsprechend § 63 Abs. 2 sowie §§ 64, 65 InsO durch das Gericht festzusetzen. Sie richtet sich nach Art und Umfang der Tätigkeit, demzufolge insbesondere nach dem Zeitaufwand.mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 7. Angemessenheit der Pauschalvergütung

Rz. 21 Abs. 3 verlangt, dass der Gebührenanteil der Pauschalvergütung in einem "angemessenen Verhältnis zur Leistung des StB" stehen muss. Damit ist zwar für die Bestimmung der Höhe kein genauer Anhaltspunkt gegeben; der StB hat hier weitgehende Verhandlungsfreiheit. Die Grenze ist jedoch eine unangemessene Bestimmung (vgl. § 315 BGB); dies kann sich sowohl auf eine sittenwi...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / e) Das Zurückbehaltungsrecht (ZbR)

Rz. 71 Ein wirksames Mittel zur Erlangung ausstehender Honorarforderungen stellt das Zurückbehaltungsrecht (ZbR § 273 BGB, § 66 Abs. 2 und 4 StBerG, § 13 Abs. 4 BOStB) dar. Der ehemalige Mandant hat regelmäßig ein großes Interesse an einer Weiterbetreuung durch einen anderen StB. Steht aber noch die Vergütung aus, kann der StB Arbeitsergebnisse und Mandantenunterlagen zurück...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 47a Übergangsvorschrift für Änderungen dieser Verordnung

Rz. 1 § 47a wurde mit Wirkung vom 01. 07. 1988 eingeführt. Es handelt sich um eine allgemeine Übergangsvorschrift, die auch für alle künftigen Änderungen der StBGebV (jetzt StBVV, in Kraft getreten am 20. 12. 2012) gilt. Rz. 2 Hat der StB die Angelegenheit aufgrund einer Auftragserteilung vor Inkrafttreten der ÄndVO übernommen, gilt für sie noch das alte Recht (vgl. auch E I ...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Textform der Pauschalierungsvereinbarung

Rz. 11 Die Vereinbarung bedarf seit 20. 07. 2017 nur noch der Textform anstatt der bisher erforderlichen Schriftform. Textform bedeutet die Abgabe einer lesbaren Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, in der die Person des Erklärenden genannt ist (§ 126b BGB). Telefax und E-Mail genügen den Anforderungen. Der Text muss den Abschluss der Erklärung in geeigneter Weise er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Cashflow/Kapitalflussrechnung / 1 Rechtsgrundlagen und Aufgaben der Kapitalflussrechnung

Im Rahmen der internationalen Rechnungslegung nach IFRS[1] oder US-GAAP[2] ist die Cashflow-Rechnung (Kapitalflussrechnung) gleichberechtigt zu Bilanz, GuV und Anhang. Sie ist wie diese Pflichtbestandteil der jährlichen Rechnungslegung. Die deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sehen eine entsprechende Verpflichtung nur für Konzernabschlüsse[3] und kapitalmarktorientiert...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6.1 Geschenke: Freigrenze beachten

Geschenke sind unentgeltliche Zuwendungen an einen Dritten.mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6.1.2 Geschenke pauschal versteuern

Werden Geschäftsfreunden Geschenke gemacht, muss der Beschenkte unter Umständen den Wert des Geschenks versteuern. In diesem Fall ist die Freude über das erhaltene Geschenk dann schnell dahin. Um die Besteuerung zu verhindern, kann der Schenkende sämtliche Geschenke des Jahres einheitlich mit 30 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer pauschal versteuern – und dam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
BGH: Vermieter können Schad... / 3 Das Problem

Der Vermieter einer Wohnung verlangt vom Mieter nach Ende des Mietverhältnisses Schadensersatz. Der Mieter hatte erforderliche Schönheitsreparaturen trotz Fristsetzung nicht ausgeführt, einen selbst verlegten Bodenbelag und selbst verlegte Fliesen nicht entfernt sowie Schäden im Treppenhaus verursacht. Ein vom Vermieter eingeholter Kostenvoranschlag kalkulierte die erforderl...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 10. Zu Absatz 7

Rz. 36 Diese Regelung entspricht inhaltlich dem bisherigen § 44 Abs. 2 StBGebV. Zum Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung gehören Tätigkeiten im Rahmen des § 361 AO und Tätigkeiten im Rahmen des § 69 FGO. Nicht hierzu gehören das Verfahren über Aussetzungszinsen (Gebühren nach § 23 Nr. 10), die Aussetzung des Verfahrens (§ 363 AO) sowie eine Tätigkeit, die sich auf Ausset...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 29 Teilnahme an Prüfungen und Nachschauen

Rz. 1 Gegenstand dieser Vorschrift sind die Tätigkeiten im Rahmen einer Außenprüfung (§§ 193 bis 203 AO), einer Prüfung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, einer Maßnahme der Steueraufsicht (§§ 208 bis 217 AO) oder ähnlicher Prüfungen außerhalb des Rechtsbehelfsverfahrens (z. B. Liquiditätsprüfung bei Stundungen, Augenscheinseinnahmen im Rahmen der Einheitsbewertung e...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 40 Sanierungsberater

Rz. 34 Der StB kann im Auftrag seines Mandanten die Sanierung des Unternehmens zur Abwendung der Insolvenz beraten und begleiten. Zu beachten ist jedoch, dass bei dieser Tätigkeit ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz vermieden wird. Bei dieser Tätigkeit ist eine Fortbestehensprognose unter Ermittlung der nach der Sanierung sich ergebenden Ertrags-, Finanz- und Ve...mehr

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Gleichwertigkeitserforderni... / I. Hintergrund

Wird z.B. eine Erhöhung des Stammkapitals beschlossen, so bedarf es zur Übernahme jedes Geschäftsanteils an dem erhöhten Kapital einer notariell aufgenommenen oder beglaubigten Erklärung des Übernehmers (vgl. § 55 Abs. 1 GmbHG). GmbH-Geschäftsanteile werden hierbei grundsätzlich durch einen notariell zu beurkundenden Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrags übertragen. D...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6.1.1 Geschenke bis 35 EUR je Empfänger abziehbar

Grundsätzlich können Geschenke bis 35 EUR je Empfänger und je Wirtschaftsjahr steuerlich als Betriebsausgabe abgezogen werden. Wird diese Grenze – auch nur geringfügig – überschritten, entfällt der Abzug in vollem Umfang. Um die Einhaltung der Grenze nachvollziehen zu können, verlangt das Finanzamt zu den einzelnen Geschenken Nachweise, u. a. eine Liste der jeweiligen Empfän...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Anders als nach der BRAGO hat die StBGebV (jetzt StBVV) von Anfang an eine Zeitgebühr vorgesehen. Nunmehr sieht § 4 Abs. 2 RVG auch die Möglichkeit bei RAen vor, eine Zeitgebühr in außergerichtlichen Angelegenheiten zu vereinbaren. Demgegenüber hat sie für StB nach wie vor eine weitergehendere Bedeutung. Rz. 2 Die Zeitgebühr findet nämlich Anwendung als "eigenständige Ge...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Nach § 28 ALLGO wurden "Post-, Fernmelde- und Schreibgebühren" üblicherweise mit 10 % der Gebühren pauschaliert. Ausgangspunkt war die Überlegung, dass die "Gebühr" nur die geistige Berufsleistung abgelten sollte, während die Kosten für die "Dokumentation" durch den Auslagenersatz erfolgen sollte. Diese Unterscheidung wurde trotz Widerstandes des Berufsstandes zwecks A...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / d) Änderungen durch die Einführung des Euro

Rz. 23 Die Umstellung auf den Euro ist zum 01. 01. 2002 in allen Bereichen erfolgt. Dies galt auch für die damalige StBGebV: Die Gebührenverordnung wurde mit dem Gesetz zur Umstellung des Kostenrechts und der StBGebV auf Euro (KostREuroUG) angepasst (BGBl. I 2001, 751). Diese Umstellung erfolgte zeitgleich für eine Vielzahl von Kosten- und Gebührenordnungen, insbesondere zei...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Für die Tätigkeit aus seinem Beruf erhält der StB Gebühren und Auslagen (= Vergütung) nach der StBVV. Die praktische Erfahrung zeigt, dass nicht ausreichende Kenntnisse im Gebührenrecht häufig zu beträchtlichen, aber vermeidbaren Umsatzeinbußen für den StB führen. Dabei geben gerade auch die Mitte 2020 erfolgten Änderungen den Angehörigen der steuerberatenden Berufe me...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 49 Inkrafttreten

Rz. 1 Die Ursprungsfassung der StBGebV (BGBl I 1981, S. 1442) ist am 01. 04. 1982 in Kraft getreten. Die 1. ÄndVGebV (BGBl I 1988, S. 841) trat am 01. 07. 1988, die 2. ÄndVGebV (BGBl I 1991, S. 1370), mit der allerdings lediglich die Zeitgebühr angehoben wurde (vgl. § 13 – Rz. 3), am 22. 06. 1991 und die 3. ÄndVGebV (BGBl I 1998, S. 2369) am 28. 08. 1998 in Kraft. Rz. 2 Das K...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / III. Die Durchsetzung des Vergütungsanspruches

Rz. 51 Die Steuerberaterkammern stellen fest, dass immer häufiger über die Höhe der Gebühren und Auslagen gestritten wird. Zur Durchsetzung seines berechtigten Vergütungsanspruches muss der StB daher neben der Beachtung der formellen Voraussetzungen auch die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten kennen (vgl. ausführlich Wimmer, Probleme bei der Durchsetzung von StB-Honoraren...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 24 Liquidator

Rz. 20 Obwohl dies gesetzlich nicht vorgesehen ist, besteht die allgemeine Meinung, dass dem Liquidator einer OHG (§ 146 HGB), der nicht Gesellschafter ist, auch ohne besondere Absprache eine Vergütung und Erstattung von Auslagen zuzugestehen ist. Die Höhe der Vergütung ist in entsprechender Anwendung der InsO über die Vergütung des Insolvenzverwalters (Rz. 16) zu bestimmen....mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 1.2.2 Kassenaufzeichnungen bei Einnahmen-Überschussrechnung

Bei der Einnahmen-Überschussrechnung[1] müssen die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben durch Aufzeichnungen oder Belege nachgewiesen werden. Das gilt auch für Kassenbelege[2]. Daher sind auch Unternehmer, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, verpflichtet, die ihrer Gewinnermittlung zugrunde liegenden Belege aufzubewahren und deren vollständige Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Cashflow/Kapitalflussrechnung / 3.2 Kennziffernrechnung

Kennziffernsysteme sind insbesondere bei Banken fester Bestandteil der Auswertung von Jahresabschlüssen und der Beurteilung der Bonität der Firmenkunden. Soweit dabei der "Cashflow" zu Kennziffern verarbeitet wird, ist in aller Regel tatsächlich der operative Cashflow gemeint. Im Rahmen einer Unternehmensbewertung steht insbesondere der Future-Cashflow im Mittelpunkt (DCF-Ve...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Umstände für die Gebührenbemessung

Rz. 5 Die Bestimmung der Gebühren hat unter Beachtung der von der StBVV vorgegebenen Umstände zu erfolgen. Allerdings ist die Aufzählung in § 11 nicht abschließend. Nach dem Wortlaut der Vorschrift in Abs. 1 sind alle Umstände zu berücksichtigen. In der bisherigen Fassung der Vorschrift wurde durch das Wort "insbesondere" deutlich gemacht, dass über die im Verordnungswortlau...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 5. Höhe der Gebühren

Rz. 5 Im Rahmen des KostRÄG, welches zum 01. 01. 2021 in Kraft getreten ist, wurden nicht nur die Gebührenbeträge des § 13 RVG angehoben, sondern zugleich die Gebührenbeträge der Tabelle des § 49 RVG. Danach werden weiterhin die Gebühren bis zu einem Streitwert von "bis 4 000 Euro" in der sich aus der Tabelle zu § 13 RVG ergebenden Höhe erstattet. Angehoben wurde allerdings ...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 39 Sachverständiger/Gutachter

Rz. 33 StB können nach § 57 Abs. 3 StBerG Gutachten erstellen; sie können als Sachverständige bei Gerichtsverfahren oder für Staatsanwaltschaften bestellt werden (§§ 404, 407 ZPO, §§ 73, 75 StPO). Die Vergütung bemisst sich nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz – JVEG. Grundsätzlich erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, wobei insbesondere für StB in der Anlag...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 19 Insolvenzberatung

Rz. 15 Der StB wird häufig sowohl von Mandanten als auch von Insolvenzverwaltern beauftragt, Tätigkeiten auszuführen, die entweder die Beurteilung, ob eine Insolvenz vorliegt, beinhaltet oder Fragen im Rahmen der Durchführung der Insolvenz durch den Insolvenzverwalter betrifft. Soweit es sich um Erstellung von Lohnbuchführungen, Finanzbuchführungen oder Jahresabschlüssen mit...mehr

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E II Erläuterungen zur Hono... / d) Erfolgsvergütungen

Rz. 44 Mit Entscheidung vom 12. 12. 2006 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) teilweise die Verfassungswidrigkeit des Verbots für Rechtsanwälte gem. § 49b Abs. 2 BRAO verkündet (BVerfG, Beschluss v. 12. 12. 2006, 1 BvR 2576/04). Das BVerfG hat im Leitsatz Folgendes entschieden: "Das Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare einschließlich des Verbotes "quota litis" ist mit Ar...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 12. Die Erledigungsgebühr

Rz. 40 Die Gebühr "verdient" sich ein StB dadurch, dass er durch die Erledigung im Rechtsbehelfsverfahren dem Mandanten Unannehmlichkeiten, Unsicherheiten, Zeitaufwand, Nervenkraft und vor allem die in einem Klageverfahren evtl. anfallenden Kosten erspart. Rz. 41 Die Erledigungsgebühr kann immer dann entstehen, wenn sich ein Rechtsbehelfsverfahren durch die Rücknahme, den Wid...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 10. Anrechnung auf die gerichtliche Verfahrensgebühr

Rz. 10 Wird ein StB im Wege der Prozesskostenhilfe für das finanzgerichtliche Verfahren beigeordnet und hat er seinen Mandanten bereits im Vorverfahren vertreten, so stellt sich die Frage, ob und in welcher Höhe die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist. Seit der Änderung der StBGebV (jetzt: StBVV) zum 01. 01. 2007, wonach eine völlige Angleichung an das RV...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 28 Nachlassverwalter

Rz. 23 Anders als der gewöhnliche Nachlasspfleger hat der Nachlassverwalter Anspruch auf eine Vergütung, die das Nachlassgericht festsetzt (§§ 1987, 2221 BGB). Die Höhe richtet sich nach dem Aktivvermögen des Nachlasses ohne Abzug der Verbindlichkeiten (bei kleineren Nachlässen: 3–5 %; bei größeren 1–2 %). Über den Ersatz von Aufwendungen entscheidet im Streitfall das Prozes...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / Zusammenfassung

Überblick Die betrieblichen Aufwendungen sind bei mittelgroßen oder großen Unternehmen meist auf zahlreichen Einzelkonten innerhalb des Kontenplans verteilt. Bis auf einige besondere Betriebsausgaben können die Konten i. d. R. schnell abgestimmt werden. Es genügt hier meist eine Prüfung auf Vollständigkeit, Plausibilität und (un)zulässigen Vorsteuerabzug. Dieser Beitrag gibt...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 11 Ehrenamtlicher Richter

Rz. 9 Nach Einführung des Gesetzes über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern werden die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter insbesondere im berufsgerichtlichen Verfahren sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschä...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 45 Treuhänder für Mandanten

Rz. 39 Für treuhänderische Tätigkeiten für einen Mandanten erhält der StB die übliche Vergütung nach § 612 BGB (vgl. E II – Rz. 29–36). Die treuhänderische Tätigkeit des Berufsträgers umfasst in vielen Fällen nicht nur die Verwaltung von Vermögen, sondern auch den Abschluss von Verträgen, die Überwachung von Erträgen und Aufwendungen und sonstige im Interesse des Mandanten d...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 21 Internationale Rechnungslegung (IFRS)

Rz. 17 Zunehmend werden auch im Mittelstand die Anforderungen auf die Berufsangehörigen zukommen, sowohl Buchführungen als auch Jahresabschlüsse nach den Internationalen Bilanzierungsvorschriften (IFRS) zu erstellen. In der Regel dürfte es sich dabei um Überleitungsarbeiten vom Jahresabschluss nach HGB zu einem Jahresabschluss nach IFRS handeln. Nach wie vor gilt in Deutschl...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / II. Tabelle D Teil b

Jahresumsatz i. S. v. Abs. 5 Satz 2 Bei der Gebühr für Abschlussarbeiten (Abs. 3) ist die Höch...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / g) Sicherung des Honoraranspruches durch vorformulierte Vertragsbedingungen?

Rz. 79 Soweit StB vorformulierte Vertragsbedingungen verwenden, ist dort regelmäßig bestimmt, dass sich der Vertrag um eine bestimmte Zeit (meistens ein weiteres Jahr) verlängert, falls er nicht rechtzeitig (meistens drei Monate vor Jahresende) gekündigt wird. Damit wäre auch eine Sicherung des Honorars des StB für das Folgejahr verbunden. Vor vorformulierten Vertragsbedingu...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 54 Vormund

Rz. 47 Grundsätzlich ist die Vormundschaft unentgeltlich (§ 1836 BGB). Das Vormundschaftsgericht kann jedoch dem Vormund – und einem evtl. Gegenvormund – eine angemessene Vergütung bewilligen. Wird eine Vergütung gewährt, richtet sich diese nach dem Ermessen des Vormundschaftsgerichtes. Regelmäßig wird die Höhe auch in Relation zu dem Vermögen des Mündels festgesetzt. Anspru...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Geschäftsreisen

Rz. 2 Eine Geschäftsreise liegt vor, wenn ein StB in Ausführung eines ihm erteilten Vertretungsauftrages ein Geschäft an einem anderen Ort als seinem Wohnort oder dem Ort, an dem er seine Kanzlei eingerichtet hat, vornimmt. Begrifflich interessant, aber ohne praktische Auswirkung, ist, dass in § 18 von der "Kanzlei" des StB die Rede ist, wohingegen in § 34 Abs. 1 StBerG die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E I Einführung in das Vergü... / g) Die Änderung der StBGebV in StBVV

Rz. 26c Auf Initiative der BStBK und des DStV hat das BMF seit 2010 als zuständiges Fach-Ressort eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen StBGebV vorgenommen (BT-Drucks. 17/4987, 18). Hintergrund sind insbesondere der deutlich erhöhte Preisindex sowie die gestiegenen Lohnkosten. Auch das Ministerium hat akzeptiert, dass nach weit mehr als einem Jahrzehnt die Höhe der V...mehr