Fachbeiträge & Kommentare zu Kostenerstattung

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zfs 04/2021, Beginn der Ver... / Sachverhalt

Das LG Weiden i.d. OPf. hatte die Bekl. durch Endurteil vom 4.10.2016 u.a. (anteilig) zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verurteilt. Mit dem am 10.11.2016 beim LG eingegangenen Kostenausgleichungsantrag hat der Kl. für die erste Instanz auszugleichende Kosten i.H.v. 7.560,90 EUR angemeldet und einen entsprechenden Verzinsungsantrag gestellt. Die Bekl. hat gegen das lan...mehr

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zfs 04/2021, Beginn der Ver... / 3 Anmerkung:

Der BGH hat sich in der Streitfrage der wohl überwiegenden Auffassung in Rspr. und Lit. angeschlossen, seine Argumente überzeugen jedoch nicht durchgehend. Auch einer zweitinstanzlichen gerichtlichen Kostenentscheidung lässt sich nicht immer entnehmen, ob diese ganz oder teilweise eine Bestätigung oder Aufrechterhaltung des bisherigen Prozessergebnisses aussprechen will. Die...mehr

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zfs 04/2021, Beginn der Ver... / 2 Aus den Gründen:

"… II." [6] Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. [7] 1. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in JurBüro 2018, 358 abgedr. ist, hat im Wesentlichen ausgeführt: Der Kl. habe hinsichtlich des erstinstanzlichen Teilbetrags i.H.v. 6.942,75 EUR nach § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO Anspruch au...mehr

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AGS 04/2021, Anfall der Ein... / a) Kostensparende Verfahrensgestaltung

Das OLG Stuttgart[26] sieht einen konkludenten Verzicht der Parteien auf Kostenerstattung darin, dass diese den vermeintlich den Anfall der Einigungsgebühr vermeidenden Weg der Abgabe von Prozesserklärungen anstelle des Abschlusses eines formellen Vergleichs gewählt haben. Diese Argumentation ist schon im Ansatz widersprüchlich. Geht nämlich das OLG Stuttgart völlig zu Recht...mehr

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AGS 04/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Hansens (S. 145) mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Terminsgebühr für den Anwalt auch dann anfallen kann, wenn er alleine eine Besprechung mit dem Richter führt. In einem weiteren Aufsatzbeitrag befasst sich Hansens (S. 146) mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Einigungsgebühr im Falle der Erledigung der Hauptsach...mehr

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AGS 04/2021, Anfall der Ein... / b) Verzicht als materiell-rechtlicher Einwand

Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass im Kostenfestsetzungsverfahren materiell-rechtliche Einwendungen grds. nicht zu beachten sind.[29] Ein materiell-rechtlicher Einwand ist folglich im Kostenfestsetzungsverfahren aus verfahrensökonomischen Gründen ausnahmsweise nur dann zu berücksichtigen, wenn der materiell-rechtliche Einwand keine Tatsachenaufklärung erfordert, er u...mehr

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AGS 04/2021, Umsatzsteuerfr... / II. Nur kopfteiliger Erstattungsanspruch

Zu berücksichtigen ist zunächst, dass die Kläger gegenüber ihrem Anwalt nicht als Gesamtschuldner haften. Vielmehr gilt § 7 Abs. 2 S. 1, 1. Hs. RVG, wonach jeder Auftraggeber seinem Anwalt nur die Gebühren schuldet, die entstanden wären, wenn er ihn alleine beauftragt hätte. Darüber hinaus ist hier im Rahmen der Kostenerstattung zu berücksichtigen, dass ein jeder der drei Klä...mehr

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AGS 04/2021, Rücknahme der ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Das Einzige, was an dieser Entscheidung zutreffend ist, ist der Ansatz des LG. Dies geht insoweit zutreffend davon aus, dass die behandelte Frage eine Frage der Kostenerstattung ist und nicht – wie man vielfach lesen kann – eine Frage, ob die Gebühr Nr. 4123 VV entstanden ist (vgl. z.B. OLG Stuttgart, a.a.O.). Alles andere an dieser Entscheidung ist hingegen falsch. 2. Das...mehr

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AGS 04/2021, Terminsgebühr ... / III. Einigungsbereitschaft des Gegners

Außerdem ist allgemeine Voraussetzung für den Anfall einer Terminsgebühr für Besprechungen die Einigungsbereitschaft des Gegners. So muss bei Gesprächen zwischen den Prozessbevollmächtigten mehrerer Beklagter ohne Beteiligung des Gegners der Kläger vorab seine grundsätzliche Bereitschaft zum Eintritt in Vergleichsgespräche kundgetan haben.[9] Dies wird in der Praxis jedenfal...mehr

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AGS 04/2021, von Eicken/Hellstab/Dörndorfer/Asperger, Die Kostenfestsetzung

Von Kurt von Eicken, Heinrich Hellstab, Josef Dörndorfer, Ingeborg Asperger. 24. Aufl., 2021. Luchterhand Verlag. 513 S., 169,00 EUR Das mittlerweile schon in 24. Auflage Standardwerk zur Kostenfestsetzung enthält eine praxisgerechte Gesamtdarstellung des Kosten- und des Vergütungsfestsetzungsverfahrens in allen Gerichtszweigen. Dabei folgt die Darstellung den Anforderungen d...mehr

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AGS 04/2021, Pauschgebühr f... / V. Höhe der Pauschgebühr

Dem OLG erschien eine Pauschvergütung i.H.v. 36.600,00 EUR angemessen, aber auch ausreichend. Bei deren Bemessung hat es sich von folgenden Überlegungen leiten lassen: 1. In den 1980-er Jahren erbrachte Tätigkeiten Bei der Bemessung der Pauschgebühr hat das OLG Tätigkeiten des Rechtsanwalts, die dieser in den 1980-er Jahren erbracht hat, nicht berücksichtigt. Dabei könne dahin...mehr

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FoVo 04/2021, Untersagung, ... / 2 II. Aus der Entscheidung

VG hält die zulässige Klage für unbegründet Die Klage ist nach Ansicht des VG zulässig, aber unbegründet. Der Auflagenbescheid sei rechtmäßig und verletzte die Klägerin nicht in eigenen Rechten (§ 113 Abs. 1 S. 1 VwGO). Zuständige Behörde kann Auflagen erteilen Ermächtigungsgrundlage für den angefochtenen Bescheid sind die §§ 13a Abs. 2 S. 2, 10 Abs. 3 S. 3 RDG. Danach kann der...mehr

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AGS 04/2021, Einigungsgebüh... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Einigungsgebühr Zu Recht hat das OLG Brandenburg den Anfall einer Einigungsgebühr bejaht. Dies hat das OLG zutreffend auf den insoweit übereinstimmenden Sachvortrag der Parteien gestützt. Soweit insoweit ein Dissens hinsichtlich des Umfangs der Kostentragung bestanden hat, geht das OLG zumindest von einer Teileinigung aus, die die Geltendmachung der Einigungsgebühr rechtfe...mehr

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ZErb 04/2021, Zum Auftragsv... / 2 Gründe

II. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Kläger gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO als unbegründet zurückzuweisen, da er einstimmig davon überzeugt ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Senats du...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 6 Kosten

Rz. 11 Nimmt das BZSt einen Stpfl. oder einen Beteiligten auf Erteilung einer Information in Anspruch, so steht ihm für die Gewährung der Antwort gem. § 107 S. 2 AO kein Kostenersatz zu. Etwas Anderes gilt, wenn das BZSt Dritte als Auskunftspflichtige nach § 93 AO, als Vorlagepflichtige nach § 97 AO oder als Sachverständige nach § 96 AO in Anspruch nimmt.[1] In diesen Fällen ...mehr

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AGS 03/2021, Ausschluss der... / III. Ausschluss der Kostenerstattung

Dem Anspruch des Klägers auf Zahlung dreier Verzugspauschalen nach § 288 Abs. 5 S.1 BGB steht nach den weiteren Ausführungen des BAG die Vorschrift des § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG entgegen. Nach dieser Vorschrift hat die obsiegende Partei im Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs keinen Anspruch auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehu...mehr

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AGS 03/2021, Ausschluss der Kostenerstattung einer Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 S. 1 BGB

§ 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG; § 288 Abs. 5 S. 1 BGB; § 717 Abs. 2 S. 1 ZPO Leitsatz § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG schließt als spezielle arbeitsrechtliche Regelung nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch für bis zum Schluss einer eventuell ersten Instanz entstandene Beitreibungskosten aus. Deshalb steht dem...mehr

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Jung, SGB VIII § 87 Örtlich... / 2.3 Kostenerstattung

Rz. 6 Der nach § 87 tätig gewordene Jugendhilfeträger kann im Hinblick auf § 89b das nach § 86 örtlich zuständige Jugendamt zur Erstattung seiner Aufwendungen verpflichten (vgl. hierzu Erläuterungen zu § 89b), wobei die sog. Bagatellgrenze des § 89f Abs. 2 in diesen Fällen nicht gilt.mehr

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Jung, SGB VIII § 86d Verpfl... / 2.3 Kostenerstattung

Rz. 7 Die Regelung des § 86d löst nach § 89c Abs. 1 Satz 2 bzw. § 89c Abs. 3 eine Kostenerstattungspflicht aus, wobei die sog. Bagatellgrenze des § 89f Abs. 2, nach der eine Erstattung von Aufwendungen unter 1.000,00 EUR im Regelfall ausgeschlossen ist, in diesen Fällen nicht gilt (siehe hierzu auch die Erläuterungen zu § 89f Abs. 2).mehr

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AGS 03/2021, Ausschluss der... / V. Bedeutung für die Praxis

Der Auffassung des 8. Senats des BAG, wonach dem Anspruch auf Zahlung einer Vollzugspauschale nach § 288 Abs. 5 S. 1 BGB die Regelung des § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG entgegensteht, haben sich bisher der 5. Senat des BAG (Urt. v. 12.12.2018 – 5 AZR 488/17, NZA 2019, 775), der 9. Senat des BAG (Urt. v. 23.7.2019 – 9 AZN 252/19) und der 10. Senat des BAG (Urt. v. 19.12.2018 – 10 AZ...mehr

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AGS 03/2021, Ausschluss der... / II. Anspruch auf Verzugspauschale

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 288 BGB steht dem Gläubiger gegen den Schuldner ein Anspruch auf Verzugszinsen und auf sonstigen Verzugsschaden zu. Nach § 288 Abs. 5 S. 1 BGB hat der Gläubiger eine Entgeltforderung bei Verzug des Schuldners, der kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale i.H.v. 40 EUR. Nach Auffassung des BAG hat der Kläger gegen...mehr

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AGS 03/2021, Ausschluss der... / IV. Anspruch auf Rückzahlung der Verzugspauschale

Auf die Widerklage hat das BAG den Kläger verurteilt, die drei an ihn gezahlten Verzugspauschalen i.H.v. insgesamt 120 EUR an die Beklagte zurückzuzahlen. 1. Anspruch gem. § 717 Abs. 2 S. 1 ZPO Anspruchsgrundlage war für das BAG die Bestimmung des § 717 Abs. 2 S. 1 HS 2 ZPO, die gem. § 62 Abs. 2 S. 1 ArbGG auch im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren anwendbar sei. Werde ein ...mehr

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AGS 03/2021, Ausschluss der... / Leitsatz

§ 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG schließt als spezielle arbeitsrechtliche Regelung nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch für bis zum Schluss einer eventuell ersten Instanz entstandene Beitreibungskosten aus. Deshalb steht dem Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Zahlung einer Verzugspa...mehr

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AGS 03/2021, Ausschluss der... / I. Sachverhalt

Der Kläger, der Arbeitnehmer bei der beklagten Arbeitgeberin war, hatte vor dem ArbG Dresden ein Urteil auf Zahlung einer Vergütung in unterschiedlicher Höhe für die Monate Oktober bis Dezember 2017 und auf Zahlung dreier Verzugspauschalen nach § 288 Abs. 5 S. 1 BGB i.H.v. jeweils 40 EUR erwirkt. Gegen dieses Urteil hat die Beklagte beim Sächs. LAG Berufung eingelegt und hil...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ff. Mietereinbauten und sonstige Ein-, Um- oder Ausbaumaßnahmen am Leasinggegenstand

Tz. 65d Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Leasingnehmer können – sofern der Leasinggeber als rechtlicher Eigentümer des underlying asset zustimmt – Ein-, Um- oder Ausbaumaßnahmen an diesem von ihm gemieteten Vermögenswert vornehmen. Nimmt der Leasingnehmer eine solche Baumaßnahme an dem zugrunde liegenden Vermögenswert auf eigene Rechnung vor und sind die damit verbundenen Kosten ni...mehr

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Jung, SGB VIII § 86c Fortda... / 4 Literatur

Rz. 11 Basse, Kostenerstattungsrechtliche Entscheidungen der Sozial- und Verwaltungsgerichte sowie der Spruchstelle Stuttgart, ZfF 2007 S. 19; Deutsches Institut für Vormundschaftswesen, DAVorm 1995 S. 340; DIJuF-Rechtsgutachten 16.4.2020, SN 2019 1013 DE – örtliche Zuständigkeit für eine Hilfe zur Erziehung im Anschluss an eine Hilfe nach § 19 SGB VIII in einer Mutter-Kind-Ei...mehr

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Jung, SGB VIII § 88a Örtlic... / 3 Literatur

Rz. 7 DIJuF, Rechtsgutachten v. 2.3.2017, SN_2017_0651 DE/Af – Örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung bei Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern nach deren Entweichen/bei Abgängigkeit, JAmt 2018 S. 147; Erb-Klünemann/Kößler, Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – eine verstärkte familiengerichtliche Herausforderung, FamRB 2016 S. 160; Katzenstein/Gonzá...mehr

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Jung, SGB VIII § 87 Örtlich... / 3 Literatur

Rz. 8 DIJuF-Rechtsgutachten v. 2.8.2005, J 3.106 Sch, JAmt 2005 S. 565; DIJuF-Rechtsgutachten v. 1.9.2013, J 8.110/J 8.130 AS – Zu den Fragen der örtlichen Zuständigkeit für die Hilfe zur Erziehung im Anschluss an Erziehungshilfe gemäß § 19 SGB VIII und der Kostenerstattung einer Inobhutnahme während der Hilfegewährung, JAmt 2013 S. 453; DIJuF-Rechtsgutachten v. 25.3.2014, J 6...mehr

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AGS 03/2021, Gegenstandswer... / IV. Bedeutung für die Praxis

Das OLG Rostock hat leider in seinem Beschluss die entsprechenden Werte nicht mitgeteilt. Den Beschlussgründen lässt sich lediglich entnehmen, dass sich das Prozessgericht bei der Festsetzung des Gegenstandswertes an den Kosten für die konkret benannten Arbeiten zur Beseitigung der Gefährdung der Giebelwand orientiert haben. Demgegenüber erstrebten die Beschwerdeführer die A...mehr

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Jung, SGB VIII § 86d Verpfl... / 2.1.2 Der zuständige Träger wird nicht tätig (Variante 2)

Rz. 5 Variante 2 ist im Unterschied zur 1. Variante in den Fällen einschlägig, in denen die örtliche Zuständigkeit zwar feststeht, aber der zuständige Jugendhilfeträger – aus welchen Gründen auch immer – nicht tätig wird. Dabei ist in der Mehrzahl derartiger Fälle eine pflichtwidrige Untätigkeit anzunehmen, die dadurch gekennzeichnet sein kann, dass der örtlich zuständige Tr...mehr

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AGS 03/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff (S. 97) mit häufig gestellten Fragen zur Vergütung in Straf- und Bußgeldverfahren. Hansens (S. 102) behandelt die Frage, wann im Kostenfestsetzungsverfahren eine Nachfestsetzung möglich ist. In einem weiteren Beitrag (S. 104) befasst er sich mit den Folgen einer unterbliebenen oder fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung. Das OLG Celle (S. 109) ...mehr

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Jung, SGB VIII § 87 Örtlich... / 2.1 Tatsächlicher Aufenthalt des Kindes oder Jugendlichen vor Beginn der Maßnahme

Rz. 3 Sofern ein Kind oder Jugendlicher um Obhut bittet, ist der örtliche Träger – in dessen Bereich sich das Kind oder der Jugendliche vor Maßnahmenbeginn tatsächlich aufhält – zur Erfüllung der Inobhutnahme i. S. d. § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 berechtigt, zugleich aber auch verpflichtet. Gleiches gilt, wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen d...mehr

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Jung, SGB VIII § 88a Örtlic... / 2.2 "Reguläre" Inobhutnahme eines unbegleiteten ausländischen Minderjährigen

Rz. 4 Für die "reguläre" Inobhutnahme nach § 42 an eine zuvor erfolgte vorläufige Inobhutnahme nach § 42a ist nach Abs. 2 Satz 1 grundsätzlich derjenige örtliche Träger zuständig, dem die zuständige Landesbehörde den unbegleiteten ausländischen Minderjährigen nach § 42b Abs. 3 Satz 1 zugewiesen hat. Da die Zuständigkeit nach Abs. 2 Satz 1 auf der Zuweisung beruht, bleibt sie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Beispiele auflösend bedingten Erwerbs

Rz. 9 1. Vorschüsse, die auf das künftige Gehalt oder die erst noch festzusetzende Tantieme gezahlt worden sind, werden als auflösend bedingter Vermögenserwerb aufgefasst.[1] Rz. 10 2. Das Anteilsrecht eines Abkömmlings am Gesamtgut der fortgesetzten Gütergemeinschaft ist nach bürgerlichem Recht auflösend bedingt; das Anteilsrecht erlischt, wenn der Abkömmling während des Bes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Ehrenamtliche Tätigkeit

Aufwendungen im Zusammenhang mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit sind idR überwiegend privat veranlasst und daher keine BA. Anders kann dies jedoch bei der Tätigkeit für eine Standesorganisation und für Berufsverbände zu beurteilen sein. Aufwandsentschädigungen mindern die BA (vgl BFH BStBl III 1962, 14; BFH BFHE 169, 185; BFH BStBl II 1993, 559).mehr

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AGS 02/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff mit den Änderungen durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 in Straf- und Bußgeldsachen (S. 49). Auch hier hat es nicht nur eine Erhöhung der Gebührenrahmen und Festgebühren für den Pflichtverteidiger gegeben, sondern auch einige inhaltliche Änderungen bzw. Klarstellungen, insbesondere für den Pflichtverteidiger Auch die Vergütung für Ins...mehr

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AGS 02/2021, Zeitschriften aktuell

VorsRiLG a.D. Heinz Hansens, Gebührentipps für Rechtsanwälte (II/2020), ZAP 2020, 815, Fach 24 S. 1761 In dem Beitrag werden aktuelle Probleme erörtert, die in gebührenrechtlicher Hinsicht für den Rechtsanwalt von Bedeutung sind. Zunächst wird in dem Aufsatz die Anwaltsvergütung im Zwangsgeld- und Ordnungsgeldverfahren nach den §§ 888, 890 ZPO behandelt. Nach einer kurzen Ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Abzug von Ausgaben (§ 3 Nr. 26 S. 2 EStG)

Rz. 30 Für die den Höchstbetrag übersteigenden Einnahmen gilt die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 26 S. 1 EStG hingegen nicht, sodass die Nebentätigkeiten insoweit zu stpfl. Einnahmen führen können. Ist dies der Fall, so wären die für die Nebentätigkeiten getätigten Aufwendungen nach dem Grundsatz des § 3c Abs. 1 EStG an sich anteilig im Verhältnis der stpfl. zu den steuerfreien ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.3.1 Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer und Vergleichbare

Rz. 13 Die steuerfreien Einnahmen können zunächst als Übungsleiter, als Ausbilder, als Erzieher, als Betreuer oder aufgrund vergleichbarer Tätigkeiten erzielt worden sein. Dieser Katalog der von § 3 Nr. 26 EStG begünstigten Tätigkeiten ist in seinen wesentlichen Zügen auf den pädagogischen Dienst am Menschen ausgerichtet. Das bedeutet, dass die Tätigkeit der Unterrichtung, A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Ausschluss der Steuerfreiheit (§ 3 Nr. 26a S. 2 EStG)

Rz. 5 § 3 Nr. 26a S. 2 EStG schließt die Steuerbefreiung für solche Fälle aus, in denen für die Einnahmen aus einer begünstigten Tätigkeit i. S. d. § 3 Nr. 26a S. 1 EStG ganz oder teilweise eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 EStG, nach § 3 Nr. 26 EStG oder nach § 3 Nr. 26b EStG gewährt wird. Ist für eine Tätigkeit ein nach § 3 Nr. 12 EStG steuerfreier Aufwendungsersatz gez...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 6.4 Werbungskosten

Rz. 191 Steuerfrei sind Aufwandsentschädigungen, die durch das Mandat veranlasst sind. Diese Aufwendungen dürfen nach § 22 Nr. 4 S. 2 EStG nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die gewährte Pauschale im Einzelfall die tatsächlichen Aufwendungen der Höhe oder der Art nach nicht deckt.[1] Die Abgeordneten des Europaparlaments und des Bundestags e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 6.3.1 Bezüge nach dem Abgeordnetengesetz

Rz. 187 Nach dem AbgG erhalten die Abgeordneten des Deutschen Bundestags: eine monatliche Abgeordnetenentschädigung (§ 11 AbgG), die sich an einem Zwölftel der Jahresbezüge eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (BesGr. R 6) sowie eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (BesGr. B 6) orientiert. Der Präsident und seine Stellvertreter erhalten daneben Amtszulage...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 6.3.2 Bezüge nach dem Europaabgeordnetengesetz

Rz. 189 Die Bezüge aufgrund des Europaabgeordnetengesetzes entsprechen denen aufgrund des AbgG. Es werden gewährt: eine Entschädigung (§ 9 EuAbgG), die der Abgeordnetenentschädigung (Rz. 187) entspricht. Diese Entschädigung ist stpfl. nach § 22 Nr. 4 EStG. Freifahrtberechtigungen und Erstattung von Fahrtkosten (§ 10 EuAbgG) sowie freie Inanspruchnahme von Leistungen des Deutsc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Mit Erziehung eng verbundene Leistungen

Rz. 31a Zu den eng mit der Erziehung verbundenen Leistungen können nach der Gesetzesbegründung zu § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. ab 1.1.2020[1] wie nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 die Gewährung von Beherbergung, Beköstigung und der üblichen Naturalleistungen gehören. Diese Leistungen sind dann als mit der Erziehungsleistung "eng verbunden" anzusehen, wenn sie tatsächl...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.3 Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben rechnet der Vordruck in den Zeilen 67 bis 71 Aufwendungen für Geschenke und Bewirtung, für Verpflegungsmehraufwand, für häusliche Arbeitszimmer sowie sonstige Aufwendungen. Anzugeben ist jeweils der Teil der Aufwendungen, der nicht abziehbar bzw. abziehbar ist. Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer aus besonderem persönliche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 37 [Fahrradnutzung]

Rz. 1 Die 2019 eingeführte Steuerbefreiung des Sachbezugs aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads[1] gilt für die Vz 2019–2030 bzw. beim LSt-Abzug für die Lohnzahlungszeiträume 2019–2030 (§ 52 Abs. 4 S. 7 EStG).[2] Dies soll einen möglichst zeitnahen Anreiz bewirken, aber auch berücksichtigen, dass der technische Fortschritt nicht absehbar ist.[3] Die Vorschrift gil...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / V. Kostenerstattung

1. Grundsatz Richtet sich die Vergütung nach neuem Recht, so ist diese nach § 91 ZPO auch zu erstatten. Es gibt keine Obliegenheit, eine Klage früher einzureichen, um Kosten zu sparen. 2. Anwaltswechsel Bei der Kostenerstattung können dann allerdings Probleme auftreten, wenn ein Anwaltswechsel stattgefunden hat und der neue Anwalt nach neuem Recht liquidieren kann. War der Anwa...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / E. Kostenerstattung

I. Grundsatz Rz. 191 Richtet sich die Vergütung nach neuem Recht, so ist diese nach § 91 ZPO auch zu erstatten. Es gibt keine Obliegenheit, eine Klage früher einzureichen, um Kosten zu sparen. II. Anwaltswechsel Rz. 192 Bei der Kostenerstattung können dann allerdings Probleme auftreten, wenn ein Anwaltswechsel stattgefunden hat und der neue Anwalt nach neuem Recht liquidieren k...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Aufwandsentschädigung

Rz. 996 Ein Vermögensopfer des Arbeitnehmers im Interesse des Arbeitgebers kann eine Entschädigungspflicht des Arbeitgebers nach § 670 BGB auslösen. Um Streitigkeiten über den Inhalt der Entschädigungspflicht zu vermeiden, sollte daher eine Regelung darüber getroffen werden, ob und in welcher Höhe der Arbeitnehmer dafür, dass er seinen privaten Wohnraum für die Errichtung ei...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 2. Anwaltswechsel

Bei der Kostenerstattung können dann allerdings Probleme auftreten, wenn ein Anwaltswechsel stattgefunden hat und der neue Anwalt nach neuem Recht liquidieren kann. War der Anwaltswechsel notwendig, dann ergeben sich keine Probleme; die Kosten beider Anwälte sind zu erstatten.[26] War der Wechsel dagegen nicht notwendig, so ist die Erstattungsfrage strittig. Eine Auffassung d...mehr