Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kempermann, Verlustanteile des stillen Gesellschafters, FR 2008, 323; Wacker, Stille Beteiligung und Verlustverwertungsbeschränkungen gemäß § 15 Abs 4 S 6ff EStG, DB 2012, 1403; Gosch, Abzugsbeschränkung für Verluste aus stillen Beteiligungen an KapGes, HFR 2012, 861; Peters, Abzugsbeschränkungen für Verluste aus (typisch) stillen Beteiligungen an KapGes, FR 2012, 718; Hoffmann,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Wertpapierdarlehen

Rn. 71 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Beim Wertpapierdarlehen werden übertragbare Wertpapiere mit der Verpflichtung übereignet, dass am Ende der Laufzeit vom Darlehensnehmer Papiere gleicher Art, Güte und Menge zurückzugegeben sind (zivilrechtliches Sachdarlehen, § 607 BGB), auch s den früheren § 54 InvG (außer Kraft). Der Darlehensnehmer wird zeitweise Inhaber der darlehensweis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sondervergütungen von Mitunternehmern und persönlich haftenden Gesellschaftern einer KGaA (§ 15 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 6b Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 15 Abs 1 S 2 EStG bestimmt, dass Vergütungen für Tätigkeiten im Dienst der Gesellschaft, für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von WG an die Gesellschaft, die Mitunternehmer oder persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA erhalten, auch dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSv § 15 Abs 1 Nr 2 und 3 EStG sind, wenn sie als n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kottke, Wertpapierpensionsgeschäfte unter nahen Angehörigen zur Verlagerung von Einkunftsquellen?, DB 1984, 159; Häuselmann/Wiesenbart, Die Bilanzierung und Besteuerung von Wertpapier-Leihgeschäften, DB 1990, 2129; Oho/Hülst, Steuerrechtliche Aspekte der Wertpapierleihe und des Repo-Geschäfts, DB 1992, 2582; Häuselmann, Wertpapier-Darlehen in der StB, DB 2000, 495; Häuselmann, R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsfolgen

Rn. 501 Stand: EL 143 – ET: 06/2020 Werden die Vereinbarungen zwischen den nahen Angehörigen nicht anerkannt, so liegen beim Unternehmen in Höhe der gezahlten Vergütungen keine BA iSd § 4 Abs 4 EStG vor. Vielmehr handelt es sich um Zuwendungen iSd § 12 Nr 2 EStG. Sind die Vereinbarungen dem Grunde nach anzuerkennen, während die Angemessenheit der Gewinnverteilung zu verneinen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Schenkung der Einlage

Rn. 497 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Gewinnbeteiligung wird steuerlich nur in der Höhe zugrunde gelegt, wie sie wirtschaftlich angemessen ist. Stammt die Einlage des stillen Gesellschafters in vollem Umfang aus einer Schenkung des Unternehmers und ist der Beschenkte am Gewinn und Verlust beteiligt, so wird eine Gewinnbeteiligung als angemessen angesehen, wenn sie im Zeitpu...mehr

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ZErb 02/2024, Die Erbeinset... / d. Sozialrecht

Ansprüche mit besonderer Personenbezogenheit können mit dem Tod erlöschen, sind also nicht vererblich (z.B. das Vorkaufsrecht, § 473 S. 1 BGB). §§ 56-59 SBG I regeln die Fragen der Vererblichkeit im Sozialrecht, wo ebenfalls eine solche Personenbezogenheit vorliegen kann; dem Bedürftigen (nicht seinen Erben) soll geholfen werden. Ansprüche auf Sozialhilfe sind daher grundsät...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsfolgen

Rn. 1541 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Verluste nach § 20 Abs 6 S 6 EStG können lediglich iHv EUR 20 000 berücksichtigt werden. Dabei zeigen sich die Auswirkungen der Beschränkung insbesondere in der Dauer der Verlustnutzung. Sollte zB ein privates Darlehen iHv 1 Mio EUR ausfallen, wäre erst nach einem Zeitraum von 50 Jahren eine Verrechnung aller Verluste zu erreichen, vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nichtselbstständige Arbeit

Rn. 1581 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Das Verhältnis zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist nicht geregelt, so dass die Abgrenzung aus der Wesensart der Einkunftsart zu treffen ist. Demzufolge ist allgemein zu prüfen, ob die Einnahmen durch das Arbeitsverhältnis oder durch Kapitalüberlassung veranlasst sind. Eine Umqualifizierung von Ansprüchen aus dem Arbeitsver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Sinngemäße Anwendung des § 15 Abs 4 S 6–8 EStG

Rn. 527 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die sinngemäße Anwendung von § 15 Abs 4 S 6–8 EStG durch § 20 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG betrifft die Beschränkung des Verlustabzugs, sofern einer KapGes als stiller Gesellschafter Verluste aus der Beteiligung zugerechnet werden. Eingeführt ab 2003 (S 6) und ergänzt ab 2004 (S 6–8) nach Abschaffung der Mehrmütterorganschaft gemäß § 14 Abs 2 KStG s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Sonstige Kapitalforderungen, die keine Finanzinnovationen sind

Rn. 1366 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Weiterhin erfasst § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG auf der Vermögensebene realisierte Wertzuwächse (und Wertminderungen) bei Kapitalforderungen, die nach der Rechtlage bis VZ 2008 nur innerhalb der einjährigen Behaltefrist nach § 23 EStG aF (bis VZ 2008) besteuert wurden (zB Gewinne aus der Veräußerung festverzinslicher Wertpapiere). Rn. 1367 Stand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Betriebsvermögen

Rn. 1572 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Zu den Gewinneinkunftsarten des § 2 Abs 2 Nr 1 EStG gehört der Gewinn aus der Erzielung von Einkünften aus KapVerm dann, wenn das KapVerm Bestandteil des notwendigen oder gewillkürten BV bzw des Sonder-BV ist. Das ist zB der Fall bei Dividenden auf Aktien, die zum BV gehören. Ebenso gehören Gewinnanteile, die ein gewerblicher Unternehmer d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Entschädigungs-ABC für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Rn. 36 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abfindung für die Reduzierung der Arbeitszeit: Zahlt der ArbG seinem ArbN eine Abfindung, weil dieser seine Wochenarbeitszeit aufgrund eines Vertrags zur Änderung des Arbeitsvertrags unbefristet reduziert, so kann darin eine begünstigt zu besteuernde Entschädigung iSv § 24 Nr 1 Buchst a EStG liegen (BFH vom 25.08.2009, IX R 3/09, BStBl II 201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Veranlassungszusammenhang mit privatem Veräußerungsgeschäft

Rn. 247 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach bislang st Rspr (vgl BFH vom 15.12.1987, BStBl II 1989, 16 unter Bezugnahme auf BFH vom 27.11.1962, BStBl III 1963, 116; BFH vom 27.10.1977, BStBl II 1978, 100; auch BFH vom 04.10.1990, BFH/NV 1991, 237) rechnen zu den WK nur die vom Veräußerer getragenen und durch die Veräußerung veranlassten Kosten (offen gelassen in BFH vom 17.07.19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Abtrennung von Zinsschein oder Zinsforderung vom Stammrecht (Bond-Stripping; § 20 Abs 2 S 4 u 5 EStG)

Rn. 1404 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 4 u 5 EStG enthält eine Veräußerungsfiktion für den Fall, dass von einem Zinsschein oder einer Zinsforderung eine Abtrennung vom Stammrecht erfolgt. Mit dieser Regelung sollen Gestaltungen verhindert werden, mit denen versucht wird, durch sogenanntes Bond-Stripping die Steuerbelastung tariflich zvE zu mindern. Die Gestaltung zi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Veräußerung durch den Inhaber oder ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung

Rn. 1284 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b S 1 EStG muss die Veräußerung der verbrieften oder unverbrieften Zinsforderung durch den Inhaber oder ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung erfolgen. Als Inhaber der Schuldverschreibung kommt zunächst die Person in Betracht, die das durch die Schuldverschreibung verkörperte Darlehen gewährt. Eine steu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Zwangsversteigerung und Insolvenz

Rn. 1221 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Auch die Übertragung im Wege der Zwangsversteigerung (BFH v 10.12.1969, I R 43/67, BStBl II 1979, 310) oder auf der Grundlage eines (ausländischen) Insolvenzplans (BFH v 12.05.2015, IX R 57/13, BFH/NV 2015, 1364 Rz 15) ist als eine Veräußerung zu sehen. Rn. 1222 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 vorläufig frei Rn. 1223 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Typisch stille Beteiligung eines GmbH-Gesellschafters

Rn. 502 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die typische stille Beteiligung eines GmbH-Gesellschafters an dem Unternehmen der GmbH wird von der Rspr des BFH grds als zulässig angesehen (BFH v 06.02.1980, I R 50/76, BStBl II 1980, 477). Voraussetzung ist, dass das stille Gesellschaftsverhältnis klar und eindeutig vereinbart ist und die Vereinbarungen tatsächlich durchgeführt werden. De...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Stille Beteiligung und Arbeitsverhältnis

Rn. 487 Stand: EL 143 – ET: 06/2020 Eine stille Beteiligung liegt bei gewinnabhängiger Arbeitsleistung nur dann vor, wenn die Beteiligten in partnerschaftlicher Gleichberechtigung ein gemeinsames Ziel verfolgen und nicht in einem Verhältnis der Über- und Unterordnung jeweils ihre eigenen Interessen vertreten (BFH v 07.12.1983, I R 144/79, BStBl II 1984, 373). Ein wichtiger Anh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vermietung und Verpachtung

Rn. 1580 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Zuordnung der Einkünfte zu den Einkünften aus VuV ist die Zwecksetzung des eingesetzten Kapitals. Ist das Kapital dazu bestimmt, unbewegliche WG zu erwerben oder herzustellen, die danach der Erzielung von Einkünften aus VuV dienen, so gehören vor der Kapitalverwendung hieraus erzielte Guthaben- w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 1535 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 6 S 6 EStG sieht eine Beschränkung vor für Verluste aus KapVerm aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung oder Übertragung wertloser WG iSd § 20 Abs 1 EStG auf Dritte oder aus einem sonstigen Ausfall von WG iSd § 20 Abs 1 EStG (zB Aktien, Anleihen, Forderungen). Diese Verluste kön...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ermittlung der stpfl Zinsen

Rn. 562 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei Altverträgen sind die Erträge auch weiterhin steuerfrei, sofern sie die Bedingungen des § 20 Abs 1 Nr 6 S 2 EStG aF erfüllen, dh die 12-jährige Mindestvertragsdauer eingehalten wird und der Versicherungsnehmer das 60. Lebensjahr vollendet hat (auch s BFH vom 01.07.2021, VIII R 4/18, DStR 2021, 2341). Die am 31.12.2004 geltende Rechtslag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zivilrechtliche Voraussetzungen

Rn. 493 Stand: EL 143 – ET: 06/2020 Grds sind die bürgerlich-rechtlichen Gestaltungen einer stillen Beteiligung auch der Besteuerung zugrunde zu legen, da der Interessengegensatz der Vertragsparteien idR eine Ausgewogenheit von Beiträgen und Rechten gewährleistet. Bei Verträgen mit nahen Angehörigen kann jedoch aufgrund einer Interessengleichheit das Prinzip des Ausgleiches g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Vereinnahmung eines Auseinandersetzungsguthabens

Rn. 1331 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bei Beendigung (Auflösung und Abwicklung) der stillen Gesellschaft hat der stille Gesellschafter nach § 235 HGB einen auf Geld gerichteten Anspruch auf sein Auseinandersetzungsguthaben. Diese Regelung enthält jedoch keine zwingende Regelung. So ist es zur Vermeidung einer schwierigen Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens zulässig, ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Sinngemäße Anwendung des § 15a EStG auf typisch stille Gesellschafter

Rn. 528 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Vorbemerkungen Unter § 15a Abs 5 Nr 1 EStG fällt nur der als Mitunternehmer anzusehende atypische stille Gesellschafter. Auf typische stille Gesellschafter ist § 15a EStG jedoch gemäß § 20 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG sinngemäß anzuwenden: BFH vom 28.01.2014, BFH/NV 2014, 1193, womit der typisch stille Gesellschafter dem atypisch stillen Gesellschaft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dötsch/Pung/Möhenbrock, Die Körperschaftsteuer, Loseblattsammlung, Band 2 zu § 8 Abs 3 KStG, Teil C: Die Grundregeln der vGA, Teil D: Die Hauptfallgruppen der vGA; Thiel, Die vGA im Spannungsfeld zwischen Zivil- und Steuerrecht, DStR 1993, 1801; Apitz, Die Bedeutung der Kenntnis von ungerechtfertigten Zuwendungen an nahestehende Personen des beherrschenden Gesellschafters für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Zuwendungsnießbrauch

Rn. 78 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bei Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs wird das KapVerm, auf das sich der Nießbrauch bezieht, nicht übertragen. Beispiel: Der Eigentümer (Nießbrauchsbesteller) bestellt seinem Kind (Nießbraucher) unentgeltlich für 20 Jahre den Nießbrauch an Anteilen an einer KapGes (AG, GmbH) oder an einer verzinslichen Darlehensforderung. Fraglich ist, ob...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.3.2 Entgelte für Schulden (Zeile 50 und Zeile 58)

Entgelte für Schulden sind die Gegenleistung für die eigentliche Nutzung von Fremdkapital und die vorzeitige Zurverfügungstellung von Kapital. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den wirtschaftlichen Gehalt an.[1] Auf die Dauerhaftigkeit der Schulden kommt es nicht an, sodass auch Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs unter die Regelung fallen. A...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 5.2.3 Berechnung der abziehbaren Gegenleistungen und Auflagen

Zur Berechnung der abziehbaren Gegenleistungen und Auflagen sehen die gleichlautenden Ländererlasse v. 13.9.2021 folgende Vorgehensweise vor – wobei die gleichlautenden Ländererlasse darauf hinweisen, dass die geänderten Regelungen auch bei gemischten Schenkungen sowie bei Schenkungen unter Auflage hinsichtlich der Gegenleistungen bzw. Auflagen entsprechend anwendbar sind.[1...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.4.2.3 Jahreswert

a) Tatsächlicher Jahreswert Unter dem Jahreswert ist der Wert der Nutzung während eines Jahres zu verstehen. Als Jahreswert ist der Reinertrag zugrunde zu legen. Dieser ergibt sich, wenn die vom Nießbraucher zu tragenden Kosten von den Einnahmen abgezogen werden. Maßgebend sind hier die Verhältnisse im Zeitpunkt der Steuerentstehung.[1] Zu keinen Auswirkungen führen nachträgli...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines G...mehr

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Finanz- und Kapitalflusspla... / 2.2 Bilanz als eine Säule der Finanzplanung

Mit einer Bilanz werden Vermögen und Kapital eines Unternehmens gegenübergestellt. Das Vermögen befindet sich auf der Aktivseite der Bilanz, das Kapital auf der Passivseite. Die Summen von Vermögen und Kapital müssen immer gleich sein. Beim Vermögen unterscheidet man im Wesentlichen in Anlagevermögen, z. B. Gebäude, Maschinen, IT oder Fahrzeuge und Umlaufvermögen, z. B. Forde...mehr

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Finanz- und Kapitalflusspla... / 1 Ziele und Bestandteile einer Finanz- und Kapitalflussplanung

Mit einer Finanz- und Kapitalflussplanung wird die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Unternehmens geplant und ggf. auch bewertet, wenn z. B. auch Daten und Zahlen aus der Vergangenheit ausgewertet werden. Die Analyse von Zahlen der Vergangenheit ist wichtig, weil die Planwerte in vielen Fällen darauf aufgebaut werden. Besonders aussagekräftig sind die Analyse bzw. Planung...mehr

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Finanz- und Kapitalflusspla... / 2.3 Bewegungsbilanz als eine Säule der Finanzplanung

Auch die Bewegungsbilanz ist ein wichtiger Bestandteil der Finanzplanung. Anders als bei einer klassischen Bilanz zeigt eine Bewegungsbilanz die Finanzierungsvorgänge im Betrieb, also, woher die finanziellen Mittel stammen, die einem Unternehmen in einem Zeitraum zugeflossen sind bzw. künftig zufließen werden (Mittelherkunft) und wofür sie verwendet werden (Mittelverwendung)...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 1.1 Aufschläge auf den Bierpreis

Häufig gewähren Brauereien Darlehen zur Einrichtung oder Modernisierung einer Gaststätte an deren Betreiber bzw. Eigentümer. Als Gegenleistung geht der Empfänger des Darlehens normalerweise eine Bier- bzw. Getränkelieferungsverpflichtung ein. Die Darlehensschuld wird meist über einen Zu- bzw. Aufschlag auf den Preis der bezogenen Biermenge getilgt. Diese Aufschläge gehören ni...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 1.4 Abschreibungsdarlehen

Geht z. B. ein Verein gegenüber einer Brauerei eine Getränkelieferungsverpflichtung gegen ein Abschreibungsdarlehen ein und verpachtet das Vereinslokal an einen Gastwirt, ist der Darlehensbetrag beim Verein steuerpflichtiges Entgelt für die sonstige Leistung "Getränkelieferungsrecht"[1]. Betreibt der Verein diese Gaststätte selbst, handelt es sich bei der jährlichen Abschreib...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.1.2 Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 135 Angaben zu antizipativen Forderungen (§ 268 Abs. 4 Satz 2 HGB) Werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen Posten ausgewiesen, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (antizipative Forderungen) und die einen größeren Umfang haben, so müssen im Anhang mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften dazu Erläuterungen vorgenommen werden. Kleine Kapitalge...mehr

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Anhang nach HGB / 1.3.4 Größenabhängige und sachliche Erleichterungen

Rz. 14 Große Kapitalgesellschaften (einschließlich große Kapitalgesellschaften & Co.) i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB haben die gesetzlichen Angabepflichten grundsätzlich in vollem Umfang zu erfüllen. Für diese können allenfalls Schutzklauseln nach § 286 HGB zur Anwendung kommen (vgl. Rz. 15). Rz. 14a Kleine (§ 267 Abs. 1 HGB) und mittelgroße (§ 267 Abs. 2 HGB) Kapitalgesellschafte...mehr

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Anhang nach HGB / 1.3.5 Übersicht über die gesetzlichen Angabepflichten

Rz. 16 In der folgenden Übersicht sind die von allen Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. vorzunehmenden Angaben mit "KMG" (K = kleine, M = mittelgroße und G = große Kapitalgesellschaft), die nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (und entsprechend großen Kapitalgesellschaften & Co.) vorzunehmenden Angaben mit "MG" und die nur von großen Kapit...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.1.3 Zusatzangaben zu den Bewertungsmethoden

Rz. 89 Das HGB enthält für den Anhang eine Reihe von Angabepflichten zu speziellen Bewertungsfragen. Grundsätzlich gehören auch diese Angaben zur Erläuterung der Bewertungsmethoden gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB. Die z. T. im Anschluss an die Richtlinie 2013/34/EU erfolgte ausdrückliche gesetzliche Nennung soll sicherstellen, dass die betreffenden Angaben erfolgen und nicht et...mehr

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Anhang nach HGB / 4.1 Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und nicht in der Bilanz enthaltene sonstige finanzielle Verpflichtungen

Rz. 214 Zwischen der Angabepflicht des § 285 Nrn. 3, 3a HGB bestehen nicht unerhebliche Überschneidungen, da Geschäfte i. S. d. § 285 Nr. 3 HGB (Rz. 216) auch häufig die Voraussetzungen für eine Angabepflicht nach § 285 Nr. 3a HGB erfüllen. Gleichzeitig ist auch die Einstufung des § 285 Nr. 3 HGB im Hinblick auf seine Auswirkung auf die Finanzlage ("für die Beurteilung der F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4 Rechtsschutz

Rz. 20 Lehnt die Vollstreckungsbehörde den Antrag auf einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung ab, kann der von der ablehnenden Entscheidung Betroffene nach § 347 Abs. 1 AO Einspruch hiergegen einlegen, da es sich bei der Ablehnung der Vollstreckungsbehörde um einen Verwaltungsakt handelt. Bei einer ablehnenden Einspruchsentscheidung ist Klage beim FG zu ...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.1.2 Steuerliche Rückwirkung (Rückwirkungsfiktion § 2 UmwStG)

Rz. 67 Steuerlicher Übertragungsstichtag und Rückwirkungszeitraum Das zivilrechtliche Wirksamwerden der Verschmelzung bedingt gem. § 20 Abs. 1 UmwG die Eintragung im jeweiligen Register. Der Zeitpunkt, von dem an die Handlungen der übertragenden Rechtsträger als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen gelten, wird jedoch handelsrechtlich durch den im Verschme...mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / 1 Grundlegendes

Rz. 1 Dem Grundsatz der gesellschaftsrechtlichen Wahlfreiheit bezüglich der Ausgestaltung der Zusammenfassung von Sachwerten, Kapital sowie Humankapital zur ertragbringenden Leistung in Form einer Unternehmung folgend, steht den Eigentümern einer Unternehmung die Wahl der rechtlichen Ausgestaltung der unternehmerischen Tätigkeit in weiten Grenzen frei. Der Ausübung einer unt...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.2.3 Verbindlichkeiten

Rz. 161 Angaben zu antizipativen Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 3 HGB) Werden unter den Verbindlichkeiten Posten ausgewiesen, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (antizipative Verbindlichkeiten) und die einen größeren Umfang haben, so müssen im Anhang mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften dazu Erläuterungen vorgenommen werden. Kleine Kapitalgese...mehr

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Nachhaltigkeitsstrategie: U... / 2 Deep Dive: KPI 2 "Steigerung des nachhaltigen Geschäftsvolumens auf 50 %"

Die Helaba leistet ihren effektivsten Beitrag zur Transformation hin zu einer CO2-neutralen und kreislauforientierten Wirtschaft, indem sie ihre Kunden beim Transformationsprozess hin zu einem nachhaltigeren Geschäftsmodell unterstützt. Als Landesbank mit besonderer gesellschaftspolitischer Verantwortung begleitet die Helaba ihre Kunden bei der sozialen und ökologischen Neua...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Ausfall einer Darlehensforderung

Der Ausfall eines der Gesellschaft gewährten Darlehens kann auch bei einem nach § 17 Abs. 1 S. 1 EStG beteiligten Gesellschafter als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7, S. 2, Abs. 4 EStG berücksichtigt werden. Zwar fehlt es bei einem Forderungsausfall an dem eine Veräußerung i.S.d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG kennzeichnenden Rechtstr...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 4 Verzicht auf Steuerbefreiungen (Option zur Umsatzsteuer)

Die meisten Steuerbefreiungen führen zum Vorsteuerausschluss[1] (Vorsteuerabzug/Ausschluss). Dies sind die Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 8 – 29 UStG. Lediglich die Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 1–7 UStG (z. B. steuerfreie Exporte wie Ausfuhrlieferung / innergemeinschaftliche Lieferung) führen nicht zum Vorsteuerausschluss.[2] Im Hinblick auf den Vorsteuerausschluss ist bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter / 1.2.2 Kein Gesellschafter

Besonders bei den folgenden Rechtsverhältnissen ist eine Gesellschaft und damit auch die Rechtsstellung eines Gesellschafters nicht gegeben: Gemeinschaft: Zwar liegt hierbei ebenfalls eine gemeinschaftliche Berechtigung an einem gemeinsamen Gegenstand vor. Es mangelt jedoch an der darüber hinaus vereinbarten Förderung eines gemeinsamen Zwecks. In der Praxis anzutreffen ist di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter / 2.2 Mitunternehmerschaft

Eine Besonderheit betrifft die Ermittlung der Einkünfte einer Personengesellschaft. Es gelten zunächst die gleichen Regeln wie für ein Einzelunternehmen. Soweit die Personengesellschaft jedoch steuerlich als sog. Mitunternehmerschaft zu werten ist, gehören zum steuerlichen Gewinn auch die sog. Sondervergütungen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Dazu rechnen insbesondere Vergü...mehr