Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Abgeltung des Urlaubs

Rz. 1745 Die Abgeltung des Urlaubes im bestehenden Arbeitsverhältnis ist mit dem Wesen und Zweck des Urlaubsanspruches nicht vereinbar und unzulässig (BAG v. 26.6.1969, AP Nr. 1 zu § 7 BUrlG Urlaubsjahr). Ein Abkaufen des Urlaubes – auch mit Einverständnis des Arbeitnehmers – führt nicht zur Erfüllung des Urlaubsanspruches, sodass der Arbeitnehmer den Urlaub noch zu nehmen b...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Verletzung des § 87 BetrVG

Rz. 827 Das BAG vertritt diese "Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung", auch "Theorie der notwendigen Mitbestimmung" genannt, jedenfalls für eine Verletzung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nach § 87 BetrVG , darüber hinaus für die Durchführung von Versetzungen nach §§ 99, 95 Abs. 3 BetrVG . Der 2. Senat des BAG, vor allem zuständig für Kündigungen, beschränkt diese ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Vorbereitung von Betriebsratssitzungen und Sitzungsdauer

Rz. 423 Die Betriebsratssitzungen müssen vorbereitet werden. Wenn keine größeren Probleme anstehen, dürfte es – in größeren Betrieben (ab mindestens neun Betriebsratsmitgliedern) wird es sich empfehlen, einen Teil der Aufgaben in Ausschüssen zu erledigen – i.d.R. genügen, aber auch notwendig sein, einen Sitzungsturnus von etwa zwei Wochen einzuhalten. In der Praxis hat sich ...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / 1. Bisherige Rechtsprechung

Rz. 24 Eine Sperrzeit tritt nicht ein, wenn der Arbeitslose für sein (an und für sich zu missbilligendes) Verhalten einen wichtigen Grund hat. Was ein wichtiger Grund ist, kann nicht abschließend dargestellt werden. Jedenfalls gehören hierzu die seinerzeit in § 78 AVAVG enthaltenen Gründe (zu geringes Arbeitsentgelt, sittliche Gefährdung an der Arbeitsstelle usw.). Ein wicht...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Beschäftigungssicherung

Rz. 1048 I.R.d. Reform des BetrVG 2001 ist § 92a BetrVG neu in das Gesetz eingefügt worden. Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung machen; eine entsprechende Aufgabe ergibt sich schon aus § 80 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG. Auf welche Arbeitsbedingungen sich diese Vorschläge beziehen können, wird beispielhaft in Abs. 1 S. 2 aufgez...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Inhalt des Übergangsmandats

Rz. 376 Hinsichtlich des Übergangsmandates regelt das Gesetz die Pflicht, unverzüglich Wahlvorstände für die durchzuführende Betriebsratswahl zu bestellen. Da der Betriebsrat aber "die Geschäfte weiter führt", bedeutet dies – ebenso wie bei § 22 BetrVG – ein volles Mandat für alle Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, nur eben begrenzt auf sechs Monate. Der Betriebsrat muss...mehr

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§ 36 Allgemeines / A. Normzweck

Rz. 1 Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten der im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnisse ein (§ 613a Abs. 1 S. 1 BGB). Die Regelung des § 613a BGB bezieht sich nicht nur auf Betriebe, die dem Geltungsbereich des BetrVG unterliegen (BAG v. 7.11.1975 – 1 ABR 78/74, ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / c) Faktor

Rz. 178 Ansonsten hat sich vielfach – aber keinesfalls stets – ein halber Monatsverdienst pro Jahr der Betriebszugehörigkeit (sog. Regelabfindung) durchgesetzt (vgl. Anton-Dyck/Böhm, ArbRB 2020, 28 ff., mit einem Rechtsprechungsüberblick zur Höhe der Abfindung bei Auflösungsanträgen nach § § 9,10 KSchG). Es gibt unzählige unterschiedlich gelagerte Einzelfälle, worin andere M...mehr

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§ 44 Mitwirkungsrechte des ... / II. Rechte und Pflichten des Sprecherausschusses und seiner Mitglieder

Rz. 12 Die Mitglieder des Sprecherausschusses dürfen nach § 2 Abs. 3 SprAuG in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Demgemäß sind sie zur Ausübung ihrer Tätigkeit nach § 14 Abs. 1 SprAuG ohne Minderung des Arbeitsentgeltes von ihren Arbeitspflichten zu befreien. Weiterhin dürfen die Sprecherausschussmitglieder aufgrund ihrer Tätigkeit nicht benac...mehr

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§ 22 Allgemeine Rechtsgrund... / C. Staatliches Recht

Rz. 8 Der Arbeitgeber ist gesetzlich zum Schutz seiner Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit verpflichtet (§§ 618, 619 BGB). Die Fürsorgepflicht wird durch die Spezialnormen des Arbeitsschutzrechtes konkretisiert und i.d.R. überlagert. "§ 618 BGB transformiert m.a.W. die Schutzpflichten des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes in das Arbeitsvertragsrecht" (M...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 8.1 Steuerstrafverfahren

S 8.1.1 Sachliche und örtliche Zuständigkeit 1Sachlich zuständig ist nach §§ 386 Abs. 2, 387 Abs. 1 AO die Familienkasse, soweit sie das Kindergeld festzusetzen hat, wenn die Tat ausschließlich eine Steuerstraftat darstellt. 2Die örtliche Zuständigkeit der Familienkasse im Strafverfahren richtet sich nach §§ 386 Abs. 1 Satz 2, 388 AO. 3Durch § 389 i.V.m. § 386 Abs. 1 Satz 2 A...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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§ 70 Whistleblowing / A. Allgemeines

Rz. 1 Der Begriff des Whistleblowings stammt aus dem angloamerikanischen Sprachraum und geht damit im Kern auf ein Pfeifsignal zurück, das vor einer drohenden Gefahr warnen soll bzw. eine laufende Handlung schlagartig stoppt. Das Ziel eines Whistleblowing-Systems – auch Hinweisgebersystem genannt – ist die Weitergabe spezifisch erlangten Sonderwissens von Mitarbeitern oder D...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Allgemeines

Rz. 524 Gem. § 37 Abs. 2 BetrVG sind Betriebsratsmitglieder von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Schmälerung des Arbeitsentgeltes nur insoweit zu befreien, als dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratsaufgaben erforderlich ist. Ab einer bestimmten Arbeitnehmerzahl sind nach der Vorstellung des Gesetzgebers regelmäßig Betriebsratsaufgaben in einem solchen Umfang ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / h) Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts

Rz. 837 Hinweis Allgemein gültige Grundsätze für die Folgen mitbestimmungswidrigen Handelns des Arbeitgebers hat der 2. Senat des BAG im Urt. v. 5.4.2001 aufgestellt (2 AZR 580/99, juris). Dort hatte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach einer Wiedereinstellung Arbeit zugewiesen, obwohl der Betriebsrat nicht nach § 99 BetrVG beteiligt worden war. Der Betriebsrat hatte sich t...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Größe des Betriebsrats

Rz. 84 Die Betriebsratsgröße bestimmt sich nach der Belegschaftsstärke. Dabei kommt es nach der Staffel des § 9 BetrVG in kleineren Betrieben auf die Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer an, in größeren Betrieben auf die Zahl der Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf ihre Wahlberechtigung. Bei Betrieben zwischen 51 und 100 Arbeitnehmern müssen mindestens 51 Arbeitnehmer wahlbere...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Betrieb als Anknüpfungspunkt

Rz. 851 Bei der Prüfung, ob beabsichtigte Kündigungen zur Anzeigepflicht nach § 17 Abs. 1 KSchG führen, ist nach der gesetzlichen Vorgabe auf die Organisationseinheit Betrieb abzustellen. Das BAG hat seine Auffassung, dass sich der Betriebsbegriff i.S.d. § 17 Abs. 1 KSchG an dem der §§ 1, 4 BetrVG orientiert (zuletzt BAG v. 26.1.2017 – 6 AZR 442/16, NZA 2017, 577), inzwische...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 5. Betriebsbegriff

Rz. 84 Nach dem Wortlaut des § 23 Abs. 1 S. 2 und 3 KSchG kommt es auf die Arbeitnehmerzahl in dem Betrieb an, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist. § 23 Abs. 1 KSchG enthält ebenso wie das gesamte KSchG keine eigenständige Definition des Betriebsbegriffes. Es gilt daher im Wesentlichen der allgemeine Betriebsbegriff des § 1 BetrVG (BAG v. 2.3.2017 – 2 AZR 427/16, Rn 15; ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Vorstand als Verbraucher – Kontrollfähigkeit der Vertragsbedingungen – Textform

Rz. 591 Soweit es sich bei dem Vorstandsvertrag um einen Formularvertrag der AG i.S.v. § 305 Abs. 1 BGB mit für eine Vielzahl von Vorstandsverträgen vorformulierten Vertragsbedingungen handelt, ist der Weg für eine Inhaltskontrolle gegeben; es handelt sich um allgemeine Geschäftsbedingungen. Dies ist im Einzelfall genau zu prüfen, in der Praxis aufgrund mangelnder Kenntnis ü...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 1. Anwendbares materielles Recht

Rz. 4 Das Arbeitsrecht verfügt als Teil des Zivilrechts über eigene internationale Kollisionsregeln. Die zentralen Regelungen sind für Altfälle in den Art. 30, 27 und 34 EGBGB und für ab dem 17.12.2009 geschlossenen Verträge in den Art. 3, 8 und 9 der europäischen Rom I-VO geregelt. Rz. 5 Anknüpfungspunkt für das objektiv auf den Arbeitsvertrag anwendbare Recht ist grundsätzl...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Bestellung durch Betriebsversammlung oder das ArbG

Rz. 118 Dann, wenn weder ein Gesamt- oder Konzernbetriebsrat besteht oder wenn Gesamt- oder Konzernbetriebsrat die Bestellung unterlassen haben, erfolgt die Bestellung in einem bisher betriebsratslosen Betrieb durch eine Betriebsversammlung der Arbeitnehmer. Nur dann, wenn diese Betriebsversammlung trotz Einladung nicht stattfindet – etwa weil der Arbeitgeber die Teilnahme v...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Grundkenntnisse

Rz. 616 Dabei ist die Vermittlung von Grundkenntnissen stets als erforderlich anzusehen. Durch diese soll das Betriebsratsmitglied in die Lage versetzt werden, seine sich aus der Amtsstellung ergebenden Rechte und Pflichten ordnungsgemäß wahrzunehmen; eine besondere Darlegung der Erforderlichkeit ist für solche Grundschulungen über Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Träger des Mitbestimmungsrechts

Rz. 1105 Das Mitbestimmungsrecht steht grds. dem jeweiligen örtlichen Betriebsrat zu, nicht dem Gesamtbetriebsrat. Dies gilt auch dann, wenn mehrere Betriebe betroffen sind (BAG v. 26.1.1993 – 1 AZR 303/92). Der Gesamtbetriebsrat ist nach § 50 Abs. 1 BetrVG nur für solche Angelegenheiten zuständig, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen. Eine Einstellung e...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Schutz der Betriebsratswahl

Rz. 348 Nach § 20 Abs. 1 und Abs. 2 BetrVG darf niemand die Wahl des Betriebsrats behindern, darf kein Arbeitnehmer in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts beschränkt werden. Wahlvorstandsmitglieder, Wahlbewerber, Einladende zur Wahlversammlung, Antragsteller zur Bestellung eines Wahlvorstands und Arbeitnehmer, die Vorbereitungshandlungen zur Errichtung eines Bet...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / I. Bestehende Arbeitsverhältnisse

Rz. 1 Gem. § 613a Abs. 1 S. 1 BGB tritt der Betriebserwerber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Betriebsüberganges bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Der Übergang des Arbeitsverhältnisses im Rahmen einer Einzelrechtsnachfolge verfolgt als Zweck den Schutz der einzelnen Arbeitnehmer durch die Sicherung und die unveränderte Fortführung des Arbeitsvertrages...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die durch ein arbeitsgerichtliches Verfahren anfallenden (Gerichts-)Kosten und Anwaltsgebühren richten sich nach den von dem Gericht festzusetzenden Streitwerten. Es handelt sich hierbei um Problemkreise, welche nicht nur das Gebühreninteresse des Anwaltes betreffen, sie haben vielmehr unmittelbare Auswirkungen für die Prozessparteien. Die Streitwertkommission hat eine...mehr

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§ 19 AGG / III. Aufgrund des Alters

Rz. 56 Gem. § 10 S. 1 AGG kann eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters zulässig sein, wenn diese objektiv, angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Dabei müssen gem. § 10 S. 2 AGG die Mittel zur Erreichung dieses Zieles angemessen und erforderlich sein. Ein legitimes Ziel muss rechtmäßig sein (LAG Berlin-Brandenburg v. 19.9.2007 – 15 Sa 1144/07; ...mehr

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Abfindung: Aufhebungsvertra... / Zusammenfassung

Überblick Aus Sicht des Arbeitnehmers kommt bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses zumeist der Zahlung einer Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstands eine ausschlaggebende Bedeutung zu. Gerade vor diesem Hintergrund werden häufig auch Kündigungsschutzprozesse vorrangig mit dem Ziel geführt, einen Abfindung...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG)

Rz. 956 Das dem Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG zustehende Mitbestimmungsrecht bei der Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit führt häufig zu Streit mit dem Arbeitgeber, der nicht selten im einstweiligen Verfügungsverfahren gerichtlich ausgetragen wird. Es ist deshalb auch für diesen Bereich der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten dringend anzuraten, losge...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Einladung und Tagesordnung

Rz. 461 Die Einladung zu den Sitzungen des Betriebsrates obliegt dem Betriebsratsvorsitzenden gem. § 29 Abs. 2 und 3 BetrVG. Er setzt auch die Tagesordnung fest. Er hat eine Betriebsratssitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn ein Viertel der Betriebsratsmitglieder oder der Arbeitgeber dies beantragen (§ 29 ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 110. Wegerisiko

Rz. 1818 Die vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeitsleistung ist i.d.R. eine Bringschuld, die am Leistungsort, dem Betrieb des Arbeitgebers, angeboten werden muss. Wird die Arbeit infolge eines objektiven Leistungshindernisses nicht oder verspätet vom Arbeitnehmer aufgenommen, tritt Unmöglichkeit gem. § 275 Abs. 1 BGB ein. Nach § 326 Abs. 1 S. 1 BGB verliert der Arbeitnehmer se...mehr

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§ 60 Arbeitsrecht im Insolv... / II. Freistellungsanspruch

Rz. 21 Diese Grundsätze gelten auch in der Insolvenz (LAG Chemnitz v. 8.9.1999 – 4 Sa 822/98, n.v.; LAG Hamm v. 6.9.2001, LAGReport 2001, 22, 24 = ZInsO 2002, 45, 46), sind dort aber nicht ausreichend, weil für den (vorläufigen oder endgültigen) Insolvenzverwalter das Bedürfnis bestehen kann, bei reduziertem Beschäftigungsbedarf oder zur Schonung der Masse einen Teil der Arb...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 2. Sozialauswahl unter Anwendung von tariflichen und betrieblichen Auswahlrichtlinien

Rz. 101 Außerhalb des Anwendungsbereiches des § 125 Abs. 1 InsO ist eine Beschränkung der Sozialauswahl auf grobe Fehlerhaftigkeit auch in einer Betriebsvereinbarung nach § 95 Abs. 1 BetrVG möglich, denn nach § 1 Abs. 4 S. 1 KSchG dürfen die Betriebspartner in einer Betriebsvereinbarung nach § 95 BetrVG hinsichtlich der sozialen Gesichtspunkte, die durch § 1 Abs. 3 S. 1 KSch...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kündigung

Eine Vermögensminderung oder unterlassene Vermögensmehrung kann darin bestehen, dass die Gesellschaft von einer ihr rechtlich zustehenden Kündigungsmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, obwohl sie sich dadurch von einem sich für sie ungünstig entwickelnden Dauerrechtsverhältnis hätte lösen oder aufgrund der dann notwendig werdenden Neuverhandlungen bessere Bedingungen hät...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Rücktrittsrecht

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Allgemeines

Bei einer typischen GmbH & Co. KG, bei der die Kommanditisten gleichzeitig Gesellschafter der Komplementär-GmbH sind, beherrschen die Kommanditisten wirtschaftlich das ganze Gebilde. Sie können ein Interesse daran haben, die gesellschaftlichen Rechte der Komplementär-GmbH zu vermindern und damit Vorteile über die KG sich selbst als Kommanditisten zuzuwenden.[1] Damit besteht...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Abfindung

Soll das Anstellungsverhältnis eines Gesellschafter-Geschäftsführers vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist enden, und liegt kein Grund für eine fristlose Kündigung vor, kann bei Betriebsüblichkeit eine entsprechende Abfindung gezahlt werden, ohne dass hierin eine verdeckte Gewinnausschüttung zu sehen ist.[1] Dagegen kann keine Abfindung gezahlt werden, soweit Kündigung...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Vertragsänderung

Eine Vermögensminderung oder unterlassene Vermögensmehrung mit der Folge einer verdeckten Gewinnausschüttung kann darin bestehen, dass die Körperschaft einer für sie ungünstigen Vertragsänderung zustimmt. Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt dann vor, wenn ein gewissenhafter und ordentlicher Geschäftsleiter an dem günstigen Vertrag festgehalten und dessen Erfüllung verlan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.6.4 Maßgebender Zeitpunkt

Rz. 192 Der Zeitpunkt, zu dem zu beurteilen ist, ob sich der Geschäftsleiter an den Rahmen der genannten Maßstäbe gehalten hat, ist der des Abschlusses des Geschäfts bzw. der der Vornahme der Maßnahme, nicht der Erfüllungszeitpunkt. Es ist zu prüfen, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter in diesem Zeitpunkt ebenso gehandelt hätte.[1] Berücksichtigt werden mü...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Lästiger Gesellschafter

Literatur: Martini, FR 2011, 562 Aufwendungen der Kapitalgesellschaft, um einen lästigen Gesellschafter zum Ausscheiden aus der Gesellschaft zu bewegen, können betrieblich veranlasst sein; sie sind dann keine verdeckte Gewinnausschüttung. Das ist der Fall, wenn das Verhalten des Gesellschafters zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Tätigkeit der Gesellschaft...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Abfindung der Pensionszusage

Da eine Pensionszusage sich häufig als Belastung für die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens erweist, stellt sich die Frage, ob die Pensionszusage "entsorgt" werden kann. Diese Notwendigkeit kann sich ergeben, wenn durch die Belastung durch die Pensionszusage die Finanzierung der Geschäftstätigkeit erschwert wird, wenn die Gesellschaft veräußert oder liquidiert werd...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Gesellschafter-Geschäftsführer

Literatur: Richter, GmbHR 1981, 165; Schoor, DStZ 1990, 355; Wassermeyer, DStR 1991, 1065; Schulze zur Wiesche, GmbHR 1991, 113, 170; Wassermeyer, Stbg 1997, 529; Hoffmann, DStZ 2005, 97; Seer, GmbHR 2011, 225; Seer, GmbHR 2012, 563; Schothöfer, GmbHR 2012, 559; Schwedhelm, DB 2015, 2956; Merkle/Vocke, BB 2020, 2519 Ein Geschäftsführer, der kein beherrschender Gesellschafter ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Steuerliche Anerkennung von Darlehensverhältnissen

Eine Kapitalgesellschaft kann grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie ihren Finanzbedarf durch Eigen- oder Fremdkapital deckt. Ebenso kann sie frei entscheiden, ob sie benötigtes Fremdkapital auf dem Kapitalmarkt oder vom Gesellschafter bzw. von verbundenen Unternehmen aufnimmt. Darlehensbeziehungen zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter bzw. verbundenen Unternehme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 8.2 Rückabwicklung durch Aktivierung des Rückgewähranspruchs

Rz. 289 Die Rückabwicklung einer verdeckten Gewinnausschüttung in dem hier verstandenen Sinn liegt darin, dass der Gesellschafter den erhaltenen Vermögensvorteil auf die Gesellschaft zurück überträgt. Zu unterscheiden ist der Fall, in dem der Gesellschafter dies aufgrund eines zivilrechtlich bestehenden Rückgewähranspruchs tut, von dem Fall, indem der Vorteil ohne Verpflicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.6.1 Begriff des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters

Rz. 174 Der Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zur Konkretisierung der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung besagt, dass keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, wenn das Handeln des Geschäftsleiters im konkreten Einzelfall dem eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters entsprochen hat. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass es Aufg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierungsfreie Unter... / 2.3 Die Beschwerdestelle nach § 13 AGG

Beschäftigte haben gem. § 13 AGG ein Beschwerderecht, zumindest bei etwaigen Benachteiligungen, die auf Gründen basieren, die das AGG schützt. In der Praxis kann es im Rahmen der Schaffung von Organisationsstrukturen angezeigt sein, auch Konfliktsituationen der Beschwerdestelle zuzuweisen, die möglicherweise nicht unter den unmittelbaren Anwendungsbereich des AGG fallen, jed...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierungsfreie Unter... / 1.3 Maßregelungsverbot und der Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben

Aktuell wird in den, auch öffentlich, geführten Diskussionen häufig das Wort "Machtmissbrauch" in einem Atemzug mit dem Thema Diskriminierung im Arbeitsleben genannt. Machtmissbrauch ist kein juristischer Begriff. Die dahinter liegenden Sachverhalte beschreiben im hier relevanten Zusammenhang Situationen, in denen Unternehmen bzw. Führungskräfte rechtliche Möglichkeiten sach...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierungsfreie Unter... / 2.1 Compliance-Struktur

Die Schaffung diskriminierungsfreier Strukturen ist Teil eines Compliance-Konzepts. Compliance-Pflichten bestehen nicht nur in großen (börsennotierten) Aktiengesellschaften oder GmbHs. Die Pflicht zur Gesetzestreue trifft auch jedes andere Rechtssubjekt. Der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28.4.2022 definiert Compliance hierbei wie folgt: "Der Vorstand ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrisiko / 3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Selbst in Fällen längerer Betriebsstörungen enden Arbeitsverhältnisse nicht automatisch. Der Arbeitgeber hat grundsätzlich nur die Möglichkeit, die Beschäftigungsverhältnisse durch ordentliche (betriebsbedingte) Kündigung zu beenden. Eine außerordentliche Kündigung ist in aller Regel nicht möglich.[1] Anderenfalls wäre die oben näher erläuterte Betriebsrisikolehre ad absurdu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung

1 Einleitung Die Kündigung ist die am weitaus häufigsten gewählte Form der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Das Recht zur Kündigung steht Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu. Für den Arbeitgeber ist dieses Recht allerdings durch den allgemeinen Kündigungsschutz sowie den besonderen Kündigungsschutz bestimmter Arbeitnehmergruppen (Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitg...mehr