Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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FoVo 03/2020, Gesetzgeber g... / IV. Schutz bei Verbraucherdarlehensverträgen

Stundung Für Verbraucherdarlehensverträge, die vor dem 15.3.2020 abgeschlossen wurden, gilt, dass Ansprüche des Darlehensgebers auf Rückzahlung, Zins- oder Tilgungsleistungen, die zwischen dem 1.4.2020 und dem 30.6.2020 fällig werden, mit Eintritt der Fälligkeit für die Dauer von drei Monaten gestundet werden, wenn der Verbraucher – bei gesetzlicher Vermutung hierfür – aufgru...mehr

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AGS 03/2020, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Höhe der dem Vertreter der Klägerin gem. § 49 RVG zustehenden Rechtsanwaltsvergütung. In der Hauptsache hatte die Klägerin mit ihrer Klage Kündigungsschutzklage gegen zwei ordentliche Kündigungen ihres Arbeitsverhältnisses erhoben. Im Gütetermin schlossen die Beteiligten einen verfahrensbeendigenden Vergleich. Der Streitwert für die Klage wur...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.4.5 Dienst- und Arbeitsverhältnisse (Abs. 4 Satz 9)

Rz. 28a Der mit Art. 1 Nr. 3 Buchst. b bb des Gesetzes über die Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) mit Wirkung zum 1.1.2009 in Abs. 4 angefügte Satz 9 verweist für den Fall der Schließung einer BKK auf die entsprechende Anwendung von § 164 Abs. 2 bis 4 , allerdings mit der Maßgabe, dass § 164 Abs. 3 Satz 3 nur für...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 32 Bauchowitz/Kraft, Analyse der Abwicklung von gesetzlichen Krankenkassen per sozialrechtlicher Schließung oder per Insolvenzverfahren, ZVersWiss 2017 S. 425. Boemke, Urteilsanmerkung zu BSG, Urteil v. 12.3.2013, B 1 A 1/12 R, SGb 2014 S. 92. Bohlen-Schöning, Rechtliche Stellung der Mitarbeiter bei Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse, KrV 2011 S. 85. dies., Die ge...mehr

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Sommer, SGB V § 171 Auseina... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Bohlen-Schöning, Rechtliche Stellung der Mitarbeiter bei Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse, KrV 2011 S. 85. dies., Die geschlossene Krankenkasse – Rechtsprobleme und erste Erfahrungen mit der Abwicklung, KrV 2012 S. 101. Boemke, Urteilsanmerkung zu BSG, Urteil v. 12.3.2013, B 1 A 1/12 R, SGb 2014 S. 89. Gaßner/Hager, Die Schließung von Krankenkassen wegen Über...mehr

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Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Abschreibung auf unbesicherte Darlehens- und Zinsforderung im Konzern

Leitsatz 1. Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA-Türkei 2011) beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG nicht auf sog. Preisberichtigungen, sondern ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung einer Darlehens- und Zinsforderung oder einer Teilwertabschreibung hierauf (Bestätigung des Senatsurteils vom 27.02.2019 ‐ I R 73/16, BF...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3.6 § 20 Abs. 2 AStG und das DBA – Zulässigkeit eines sog. Treaty override

Da § 20 Abs. 2 AStG das jeweilige DBA mit dem Anspruch auf Steuerfreistellung "überlagert", stellt sich die Frage der Zulässigkeit, da bereits § 2 AO den Vorrang völkerrechtlicher Verträge regelt. Während der BFH in der Vergangenheit regelmäßig die Zulässigkeit eines sog. Treaty override durch den deutschen Gesetzgeber billigte, da letztendlich das DBA nicht unmittelbar wirk...mehr

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Eigenbedarf – Kinderreichtum ist kein Härtefall

Doppelter Kündigungsschutz Bei einer ordentlichen Kündigung des Vermieters ist der Mieter doppelt geschützt. Zum einen dadurch, dass der Vermieter nur kündigen darf, wenn er ein berechtigtes Interesse hat, d.h. sich auf einen gesetzlichen Kündigungsgrund wie z.B. Eigenbedarf stützen kann. Zum anderen dadurch, dass der Mieter auch dann, wenn der Vermieter einen gesetzlichen Kü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Vorfälligkeitsentschädigung

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der wegen Arbeitslosigkeit verursachten vorzeitigen Kündigung eines Hauskredits entstehen (Vorfälligkeitsentschädigung), können nicht als ag Belastungen berücksichtigt werden, weil der Kredit idR freiwillig aufgenommen wurde (FG Köln EFG 2004, 348).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Mietzahlung

Mietzahlungen für eine Ersatzwohnung können als verlorener Aufwand unter bestimmten Bedingungen ag Belastungen sein (BFH BStBl II 2010, 965; H 33.1 – H 33.4 EStH 2016 "Mietzahlungen"). Nach FG RP v 17.12.2012, 5 K 2017/10 können die Mietzahlungen für die Monate der einzubehaltenden Kündigungsfrist bei einer Kündigung der Mietwohnung wegen Unterbringung in einem Pflegeheim ni...mehr

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Wohnraum – Kündigungsschutz für Gesellschafter einer GbR

Gesellschaft bürgerlichen Rechts Die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), z.B. einer Erbengemeinschaft, können Räume zu eigenen Wohnzwecken anmieten. Für sie gelten die Schutzvorschriften des Wohnraumietrechts hinsichtlich Kündigung und Mieterhöhung. Dies hat das KG Berlin entschieden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung Anders ist die Rechtslage bei V...mehr

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Zahlungsverzug – geringfügige Verspätung berechtigt nicht zur Kündigung

Hat der Vermieter den Mieter wegen laufend unpünktlicher Mietzahlungen bereits abgemahnt, kann nach der Rechtsprechung des BGH für eine fristlose Kündigung schon 1 weitere unpünktliche Mietzahlung nach Abmahnung ausreichend sein, da der Mieter mit der Fortsetzung seiner unpünktlichen Zahlungsweise nach Abmahnung zu erkennen gibt, dass er nicht bereit ist, seine zögerliche Za...mehr

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Kündigungsverzicht – Bei Gewerbe nicht auf vier Jahre beschränkt

Kündigungsausschluss Sowohl bei der Vermietung von Wohnraum als auch bei gewerblicher Vermietung kann vereinbart werden, dass der Mieter, der Vermieter oder auch beide Parteien für eine bestimmte Zeit auf ihr Kündigungsrecht verzichten. Ein Verzicht des Vermieters stellt für den Mieter sicher, dass er für eine bestimmte Zeit in der Wohnung bleiben kann, ohne eine ordentliche ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Voraussetzungen

Rz. 14 Voraussetzung für die Strafbarkeit ist, dass ein Mitglied des BR oder einer der in § 79 Abs. 2 bezeichneten Stellen das Geheimnis gegen den Willen des betroffenen Arbeitnehmers weitergibt. Hinsichtlich des Offenbarens und der fehlenden Befugnis hierzu gelten die Ausführungen zu Abs. 1 entsprechend[1]. Anders als für die Strafbarkeit nach Abs. 1 bedarf es für die Straf...mehr

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Tod des Mieters – Erbenhaftung bei verzögerter Räumung

Sonderkündigungsrecht Treten beim Tod des Mieters weder der Ehegatte noch Angehörige in das Mietverhältnis ein und wird es auch nicht mit den überlebenden Mietern fortgesetzt, wird das Mietverhältnis kraft Gesetz (§ 564 Satz 1 BGB) mit dem bzw. den Erben fortgesetzt. Dieser kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Dreimonatsfrist kün...mehr

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Eigenbedarf – Konkrete Benennung der Bedarfsperson erforderlich

Zur Begründung der Eigenbedarfskündigung genügt grundsätzlich die Angabe der Person (Angabe von Name, Alter, Anschrift), für die die Wohnung benötigt wird und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat. Ausführungen zu Räumlichkeiten, die für die begünstigte Person alternativ als Wohnraum in Betracht kommen könnten, muss das Kündigungssch...mehr

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Mieterhöhung gilt bei Zustimmung des Mieters auf jeden Fall

Leitsatz der Redaktion Durch die Zustimmung eines Mieters zu einem Mieterhöhungsverlangen kommt eine Vereinbarung über eine Mieterhöhung zustande. Es kommt dann nicht mehr darauf an, ob das Erhöhungsverlangen formell wirksam und inhaltlich berechtigt war. Problem Der ehemalige Mieter einer Wohnung verlangt von den Vermietern die Rückzahlung von Miete. Die Vermieter hatten 2007, ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.2 Anspruch auf Auseinandersetzung bei Kündigung der Gesellschaft

Rz. 17 Nach § 724 Abs. 1 BGB kann der Gläubiger die Gesellschaft kündigen. Dies setzt voraus, dass der zugrunde liegende Titel rechtskräftig ist und dass der gepfändete Anteil dem Gläubiger überwiesen wurde. Die Kündigung der Gesellschaft durch einen Gläubiger ist ohne Einhaltung einer Frist möglich. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass die Kündigung vorsichtshalber – entge...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Pfändungswirkungen

Rz. 7 Von der Pfändung des Gesellschaftsanteils wird die Gesamtheit der Gesellschafterrechte des Schuldners erfasst, soweit sie pfändbar sind, also – im Gegensatz zu Verwaltungs- und Auskunftsrechten (§ 717 Satz 2 BGB; BGH, ZIP 1992, 109 = WM 1992, 366 = MDR 1992, 294 = KKZ 1992, 178; BGH, WM 1972, 81; vgl. auch BGHZ 97, 392, 394 f). Die Pfändung erfasst somit die Gesamtheit...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.12.1.2.5 Kündigungsrecht

Rz. 209e Die wirksame Pfändung beinhaltet auch "das Recht zur Kündigung des Lebens-/Rentenversicherungsvertrages" (vgl. die Formulierung im amtlichen Pfändungsformular unter E Ziffer 3). Gem. § 168 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Dadurch kann der Gläubiger den Rückkaufs...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.12.2 Ansprüche aus Haftpflichtversicherungen

Rz. 210 Ansprüche aus einer Haftpflichtversicherung (§§ 149 ff. VVG) des Schuldners als Versicherungsnehmer gegen den Versicherer sind nicht auf Zahlung, sondern auf Befreiung des Versicherungsnehmers (Versicherten) von der Haftpflichtschuld gerichtet. Der Befreiungsanspruch ist für Gläubiger des Versicherten nicht pfändbar. Nur der Verletzte (Haftpflichtgläubiger) kann als ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Pfändungsfortwirkung bei Wiederbegründung des Arbeitsverhältnisses (Absatz 2)

Rz. 5 Abs. 2 bezweckt aus Gründen der Rechtssicherheit die Fortgeltung der Pfändung bei branchenüblichen, saisonbedingten Unterbrechungen, falls innerhalb eines Zeitraums von 9 Monaten ein neues Arbeitsverhältnis zwischen Drittschuldner und Schuldner begründet wird. Hier wird ein einheitliches Rechtverhältnis vermutet (BAG, NJW 1993, 2701 = ZIP 1993, 1103 = DB 1993, 1625 = N...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.12.1.2.7 Notwendige Urkunden

Rz. 209h Der Besitz von Versicherungspolice/Versicherungsschein ist für den Gläubiger zur Durchset-zung seines Anspruchs wesentlich. Er kann diese Urkunde vom Schuldner gem. § 836 Abs. 3 ZPO – notfalls durch Beauftragung des Gerichtsvollziehers gem. § 883 ZPO – herausverlangen. Mit der dem Versicherer vertraglich eingeräumten Berechtigung an den Inhaber des Versiche-rungssch...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Rechtsbehelfe

Rz. 31 Gegen den Beschluss nach Abs. 1 ist sowohl für den Gläubiger (bei Ablehnung) als auch für den Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben (§ 793 ZPO). Sie hat aufschiebende Wirkung (BGH, WM 2011, 2331 = NJW 2011, 3791 = MDR 2011, 1503 = JurBüro 2012, 104). Rz. 32 Die Frage, ob die aufschiebende Wirkung, die eine Beschwerde gegen die Festsetzung eines O...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.2 Stellung des Gläubigers (Vollstreckungsgläubigers)

Rz. 91 Der Gläubiger darf vor der Verwertung (Überweisungsbeschluss) noch nicht über das Recht verfügen, da er weder Forderungsinhaber wird, noch zu diesem Zeitpunkt bereits einziehungsbefugt ist. Er darf aber Maßnahmen zur Sicherung des Rechts treffen, etwa (negative) Feststellungsklage erheben oder einen Arrest beantragen (vgl. auch §§ 720a, 930 ZPO). Die Kündigung einer n...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.12.1.2.3 Rückkaufswert

Rz. 209a Wird eine Versicherung, die Versicherungsschutz für ein Risiko bietet, bei dem der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist, durch Kündigung des Versicherungsnehmers, durch Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers aufgehoben, hat der Versicherer den Rückkaufswert zu zahlen. Rz. 209b Zum Vermögen des Schuldners (Versicherungsnehmers) gehören die Ansprü...mehr

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Analytics Best Practice: Wi... / 4.1 Kündigungswillige Kunden wurden frühzeitig und zu 97 % richtig erkannt

Die Erkennungsrate und Prognosegenauigkeit bei kündigungswilligen Kunden hat ServiceMaster überzeugt. Abwanderungsbereite Kunden wurden mit einem Vorlauf von drei Monaten zu 96 % richtig identifiziert. Loyale Kunden wurden ebenfalls zu 97 % richtig erkannt. Abb. 5: Identifikation der 5 wichtigsten Faktoren zur Kundenloyalität Bei der Identifikation der ausschlaggebenden Faktor...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Die Regelung des Absatzes 3

Rz. 4 Ähnlich wie § 830 Abs. 3 ZPO bestimmt Abs. 3 im Hinblick auf den dem § 1159 BGB vergleichbaren § 53 SchiffsRG, dass es der Form des Abs. 1 bei der Pfändung folgender Leistungen nicht bedarf: der Forderung auf Rückstände von Zinsen oder anderen Nebenleistungen; der Forderung auf Erstattung von Kosten der Kündigung und der Rechtsverfolgung (§ 29 SchiffsRG); der Forderung au...mehr

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Analytics Best Practice: Wi... / 4.2 KI-Integration in bekanntes BI-Tool steigert Mitarbeiterakzeptanz

Für ServiceMaster war es wichtig, die eigenen Mitarbeiter in den unterschiedlichen Bereichen mit dem KI-Projekt nicht zu überfordern und eine möglichst große Akzeptanz zu erhalten. Deshalb war es von Vorteil, dass die Jedox-Plattform bereits seit drei Jahren im Einsatz war und die KI-Methodik in die Plattform integriert ist. Um zusätzlich Vertrauen in die Vorhersagen der KI-...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.4.5 Prämiensparverträge

Rz. 146 Die Forderung aus einem nach dem Sparprämiengesetz begünstigten Sparvertrag ist pfändbar (LG Essen, JurBüro 1973, 257). Ein Sparguthaben, das aufgrund des Spar-Prämiengesetzes festgelegt ist, kann gepfändet werden und ist nach Kündigung durch den Gläubiger an diesen auszuzahlen (LG Bamberg, MDR 1987, 243). . Mit der Pfändung des Prämiensparguthabens hat der Gläubiger...mehr

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Analytics Best Practice: Wi... / 1.2 Abwanderung von Kunden bisher nicht zufriedenstellend prognostizierbar

Das Geschäftsmodell von ServiceMaster beruht auf vielen kleinteiligen Serviceaufträgen mit einer sehr großen Zahl von Kunden. Allein für den Bereich bzw. die Unternehmensmarke "Terminix" bestehen Verträge mit über 2 Mio. Kunden. Die Kundenbindung und die Dauer dieser Verträge haben maßgeblichen Einfluss auf den Umsatz und die Profitabilität des Unternehmens. Deshalb sollten ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.3 Automatenaufstellvertrag

Rz. 125 Beim Automatenaufstellvertrag gestattet eine Partei (z. B. ein Gastwirt) dem Aufsteller die Aufstellung eines oder mehrerer Automaten. Die rechtliche Einordnung des gesetzl. nicht geregelten Vertrags ist umstritten. Sie hängt im Wesentlichen von der Vertragsgestaltung im Einzelfall ab und hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vollstreckung. Stellt der Vertragspartner...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3.8 GmbH

Rz. 30 Für die Räumungsvollstreckung gegen eine GmbH ist auch ein Räumungstitel gegen den Geschäftsführer erforderlich, wenn dieser persönlichen Mitbesitz an der zu räumenden Gewerbefläche begründet hat (LG Köln, GuT 2008, 368). Rz. 31 Nicht höchstrichterlich entschieden ist der Fall, dass dem Gläubiger kurz vor Beginn der beabsichtigten Räumungsvollstreckung ein angeblicher ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.7 Bausparkasse

Rz. 151 Der Bausparvertrag ist ein Vertrag zwischen der Bausparkasse und dem Bausparer, durch den der Bausparer einen Anspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens nach erbrachten Leistungen und Bauspareinlagen erwirbt. Die Bausparsumme besteht aus dem angesparten Eigenkapital als Sparguthaben (BGH, Rpfleger 2014, 272 = ZVI 2014, 133 = DGVZ 2014, 121 = JurBüro 2014, 319 = NJ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz-Zweck

Rz. 1 Der Gesetzgeber erkennt in § 844 ZPO an, dass es Fallkonstellationen geben kann, in denen eine von § 835 Abs. 1 ZPO abweichende Verwertungsart angezeigt sein kann. Dies ist der Fall, wenn die gepfändete Forderung bedingt oder betagt oder ihre Einziehung wegen der Abhängigkeit von einer Gegenleistung oder aus anderen Gründen mit Schwierigkeiten verbunden ist. Liegen die...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.9 Internet-Domain

Rz. 70 Eine Internet-Domain stellt als solche kein anderes Vermögensrecht i. S. v. § 857 Abs. 1 ZPO dar (BGH, Vollstreckung effektiv 2019, 29 = WM 2018, 2286 = BB 2018, 2882; BGH, Vollstreckung effektiv 2005, 178 = EWiR 2005, 811 = VuR 2005, 398 = ITRB 2005, 270 = ZAP EN-Nr 845/2005 = JuS 2006, 86 = WM 2005, 1849 = K&R 2005, 464 = MMR 2005, 685 = NJW 2005, 3353 = BGHReport 2...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.12.1.2.4 Widerrufsrecht

Rz. 209c Gem. § 159 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers widerruflich einen Dritten als Bezugsberechtigten bezeichnen sowie an die Stelle des so bezeichneten Dritten einen anderen setzen. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf Auszahlung einer Lebensversicherung und des Rechts zur Erklärung des Widerrufs einer Bezugsberechtigung enth...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Analytics Best Practice: Wi... / 3.1 Gründe für Vertragskündigungen ermitteln und Kündigungstermine möglichst exakt prognostizieren

ServiceMaster setzt seit über drei Jahren die Jedox-Software für Planung, Analyse und das interne und externe Reporting ein. 2019 hat ServiceMaster ein Pilotprojekt mit der KI-Funktionalität von Jedox umgesetzt, um die Loyalität der Kunden zur Marke Terminix besser beurteilen zu können. Dabei sollten nicht nur die reinen Finanzkennzahlen betrachtet sondern auch die HR- und M...mehr

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Analytics Best Practice: Wi... / 3.2 Große Vielfalt potenzieller Kundenvariablen als größte Herausforderung

Welche Faktoren haben einen Einfluss auf die Kundenloyalität? Zur Untersuchung der Kundenloyalität sind die Methoden von Machine Learning (ML) generell gut geeignet. Die Analyse soll ein Klassifikationsproblem lösen, also die Unterscheidung von Kunden, die kündigen oder nicht kündigen werden (Churn oder no Churn). Außerdem sind historische Daten in großer Menge vorhanden, di...mehr

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AGS 02/2020, Streitwertbemessung und Kostenentscheidung bei mehreren Kündigungen

ZPO §§ 92 Abs. 1 S. 1, 253 Abs. 2 S. 2, 260, 263; BGB § 546 Leitsatz Im Räumungsprozess stellen jede Kündigungserklärung sowie jeder einzelne Kündigungstatbestand einen jeweils eigenen Streitgegenstand dar. Das gilt auch dann, wenn unterschiedliche Kündigungen auf denselben Kündigungstatbestand gestützt sind, aber in Form einer neuen Erklärung, an anderem Datum, gegebenenfall...mehr

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AGS 02/2020, Streitwertbeme... / 2 Anmerkung

Man mag es kaum glauben, dass ein deutscher Richter eine solche Entscheidung von sich gibt. Streitgegenstand in einem Räumungsprozess ist der Räumungsanspruch als solcher und nicht die Kündigung. Die Kündigung ist noch nicht einmal ein Rechtsverhältnis, dessen Wirksamkeit und Unwirksamkeit festgestellt werden könnte. Feststellbar ist lediglich der Bestand eines Mietverhältnis...mehr

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AGS 02/2020, Streitwertbeme... / 1 Aus den Gründen

Da die Klage auf verschiedene Kündigungen und eine Vielzahl von Kündigungsgründen gestützt ist, weist das Gericht für dieses Verfahren und für die Zukunft auf Folgendes hin: Eine alternative Klagehäufung ist wegen fehlender Bestimmtheit unzulässig. Um eine unzulässige alternative Klagehäufung handelt es sich auch dann, wenn nur ein Antrag gestellt wird, dieser sich aber auf m...mehr

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AGS 02/2020, Streitwertbeme... / Leitsatz

Im Räumungsprozess stellen jede Kündigungserklärung sowie jeder einzelne Kündigungstatbestand einen jeweils eigenen Streitgegenstand dar. Das gilt auch dann, wenn unterschiedliche Kündigungen auf denselben Kündigungstatbestand gestützt sind, aber in Form einer neuen Erklärung, an anderem Datum, gegebenenfalls mit anders lautender Begründung abgegeben werden. Räumungsklagen si...mehr

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AGS 02/2020, Deckungsschutz... / 1 Sachverhalt

Der Kläger richtet die Klage gegen die Beklagten als Prozessstandschafter der Itzehoer Versicherung/Brandgilde 1691 VVaG. Der Kläger hatte mit der Alten Leipziger AG, die ihren Rechtsschutzversicherungsbestand zwischenzeitlich auf die Itzehoer Versicherung/Brandgilde 1691 VVaG übertragen hatte, eine Rechtsschutzversicherung mit einer Selbstbeteiligung i.H.v. 400,00 EUR abgesc...mehr

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zfs 02/2020, Kein Wegfall d... / Sachverhalt

Der Bekl. unterhält seit 1985 bei dem Kl. eine Krankentagegeldversicherung nach dem Tarif TA 6, der die MB/KT 1984 zugrunde liegen. Darin heißt es u.a.: Zitat "§ 15 Sonstige Beendigungsgründe" Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Personen a) bei Wegfall einer im Tarif bestimmten Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit zum Ende des Mona...mehr

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zfs 02/2020, Höhe des Nutzu... / Sachverhalt

Die Kl. fordert aus abgetretenem Recht von der Bekl. Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Rentenversicherung sowie Nutzungsersatz aus ungerechtfertigter Bereicherung. Der VN Z. schloss mit der Rechtsvorgängerin der Bekl. eine kapitalbildende Rentenversicherung mit Versicherungsbeginn zum 1.5.1998 nach dem sog. Policenmodell des § 5a VVG in der seinerzeit gülti...mehr

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AGS 02/2020, Editorial

Der Gesetzgeber beabsichtigt, das JVEG umfassend zu überarbeiten. Dies wird zum einen auch zur Folge haben, dass die nach § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO i.V.m. den Vorschriften des JVEG zu erstattenden Parteikosten für Reisen und Zeitversäumnis angehoben werden. Zum anderen soll auch der Fahrtkostenersatz für den Anwalt auf 0,42 EUR/km angehoben werden (siehe S. 53). Ein ausführlicher...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Vergütung bei vorzeitiger Kündigung eines Gutachtenauftrags

Frage: Ich erstelle für Unternehmensmandanten und für Berufskollegen gelegentlich steuerliche Gutachten i. S. v. § 22 StBVV. Nun hat in einem Fall ein Auftraggeber vorzeitig, d. h. vor Fertigstellung des Gutachtens, den Auftrag gekündigt. Wir haben uns auf die Zahlung einer Pauschale geeinigt, die meinen Aufwand halbwegs abdeckt. Für künftige Fälle möchte ich mich diesbezügl...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.3 Doppelwohnsitz von natürlichen Personen (sog. "tie breaker rule")

Hat ein Steuerpflichtiger sowohl im Ausland als auch in Deutschland einen Wohnsitz, bestimmt sich die Ansässigkeit in diesen Doppelwohnsitzfällen nach der sog. tie breakter rule[1]. Hierbei ist folgende nachgeordnete Prüfungsreihenfolge abzuarbeiten: Erläuterungen: Die Erläuterung erfolgen anhand des Art. 4 Abs. 2 DBA-Schweiz, für den umfangreiche Rechtsprechung und Verwaltung...mehr