Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Herausgabeansprüche können schuldrechtlicher oder dinglicher Natur sein, schuldrechtlich z. B. Herausgabeansprüche nach Ablauf der Vertragslaufzeit oder Kündigung von Miet- und Pachtverträgen, dinglich z. B. der Herausgabeanspruch des Eigentümers gegen den Besitzer der Sache. Ansprüche auf Leistung von Sachen sind stets schuldrechtlich b...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Klagebefugnis im Allgemeinen (§ 40 Abs. 2 FGO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 40 Abs. 2 FGO schließt nicht nur die Popularklage aus. Die grds. Beschränkung auf den unmittelbar Betroffenen ("Klage nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, … in seinen Rechten verletzt zu sein") schließt sowohl eine gewillkürte Prozessstandschaft aus (BFH v. 31.03.1981, VIII B 53/80, BStBl II 1981, 696) als auch die Wahrnehmung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Wirkung der Pfändung

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Pfändungsverfügung wird gem. § 309 Abs. 2 Satz 1 AO allein mit der Zustellung an den Drittschuldner wirksam, und zwar auch dann, wenn eine Mitteilung an den Vollstreckungsschuldner unterbleibt und dieser auch sonst von der Pfändung nichts erfährt (BFH v. 14.11.2006, IX B 186/05, BFH/NV 2007, 388). Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Einwendungen der Realgläubiger (§ 294 Abs. 2 AO)

Rz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 294 Abs. 2 AO stellt klar, dass die Früchte trotz der Pfändungsmöglichkeit weiter im Rahmen des unbeweglichen Vermögens haften. Drittwiderspruchsklage gemäß § 262 AO kann erheben, wer gegenüber dem Pfändungspfandrecht ein vorrangiges Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück erhebt. Statt einer Drittwiderspruchsklage kann der Realgläub...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verhinderung ohne Verschulden

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nur dann zu gewähren, wenn der Beteiligte an der Einhaltung der Frist (s. Rz. 2 f.) ohne Verschulden verhindert war. Ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist jemand dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / e) Kündigung von Versicherungsverträgen

Rz. 56 Enden Versicherungsverhältnisse mit dem Tod des versicherten Erblassers, z.B. Lebensversicherungsverträge, persönliche Haftpflichtversicherungen, bedarf es keiner Kündigung. Lediglich bei Sachversicherungen u.Ä. handelt es sich um Leistungsrechte i.S.v. § 1812 BGB, deren Kündigung der Genehmigung bedarf.mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / d) Kündigung eines Mietverhältnisses

Rz. 55 Im Betreuungsrecht sieht das Gesetz für die Kündigung des Mietverhältnisses an der Wohnung des Betreuten in § 1907 BGB ein Genehmigungserfordernis vor. Vom Schutzzweck dieser Vorschrift ist jedoch die Kündigung des Mietverhältnisses an der Wohnung des Erblassers nicht umfasst. Im Gegenteil: Es ist im Interesse der unbekannten Erben, dass für die nicht mehr genutzte Wo...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / a) Kündigung

Rz. 33 Der Anwaltsvertrag kann grundsätzlich[37] von jeder Vertragspartei jederzeit ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden. Nachdem der beauftragte Rechtsanwalt Dienste höherer Art zu leisten hat, kommt insofern § 627 BGB zur Anwendung. Rz. 34 Bei einer Kündigung des Mandatsverhältnisses durch den Auftraggeber aufgrund vertragswidrigen Verhaltens des Rechtsan...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / II. Begriff

Rz. 66 Verfügung ist jedes Rechtsgeschäft, durch das ein Recht unmittelbar übertragen, belastet, geändert oder aufgehoben wird. Die Rechtsprechung versteht darunter auch die Ausübung von Gestaltungsrechten, wie Anfechtung nach § 119 BGB,[83] Kündigung einer Forderung[84] und Kündigung eines Pachtverhältnisses.[85] In der Literatur wird die Meinung vertreten, dass auch Kündig...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / I. Grundsatz und Ausnahme

Rz. 114 Nach dem Prinzip gesamthänderischer Bindung könnten Forderungen, die zum Nachlass gehören, grundsätzlich nur von allen Erben gemeinsam geltend gemacht und eingezogen werden. Dies wäre für die Praxis jedoch viel zu schwerfällig. Deshalb macht § 2039 S. 1 BGB eine Ausnahme von diesem Grundsatz: Jeder Miterbe hat die Befugnis, eine Nachlassforderung allein geltend zu mac...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / c) Verfügung über Forderungen und Wertpapiere

Rz. 52 Befindet sich im Nachlass ein Forderungsrecht oder ein Wertpapier, so ist für die Verfügung über eine Forderung bzw. das Wertpapier die Genehmigung erforderlich, § 1812 BGB. Dasselbe gilt für andere Rechte, die den Erben das Recht geben, eine Leistung zu verlangen. Insbesondere die Annahme der geschuldeten Leistung ist eine Verfügung über ein Forderungsrecht, weil es ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / II. Begriff

Rz. 20 Die Verwaltung umfasst alle Maßnahmen zur Erhaltung, Nutzung oder Vermehrung des Nachlasses, gleichgültig, ob es sich um Maßnahmen des Innenverhältnisses oder des Außenverhältnisses handelt. Der Begriff ist weit auszulegen. Wir erinnern uns an den Ausgangsfall: Der Sohn will mit der Umschichtung das Festgeld in seinem Wert erhalten. Nach außen gilt grundsätzlich das Pri...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Das Sonderkündigungsrecht des volljährig Gewordenen – die Idee des "Neustarts bei null"

Rz. 147 Ist der Minderjährige Mitglied einer Erbengemeinschaft, Inhaber eines Handelsgeschäfts oder unbeschränkt haftender Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft, OHG oder KG, so wird die Anordnung der Haftungsbeschränkung nach § 1629a Abs. 1 BGB um das in § 723 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 BGB ausdrücklich niedergelegte Recht ergänzt, die Position im Geschäftsleben mit Eintritt der Vol...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Das Sonderkündigungsrecht des volljährig Gewordenen – die Idee des "Neustarts bei null"

Rz. 380 Ist der Minderjährige Mitglied einer Erbengemeinschaft, Inhaber eines Handelsgeschäfts oder unbeschränkt haftender Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft, OHG oder KG, so wird die Anordnung der Haftungsbeschränkung nach § 1629a Abs. 1 BGB um das in § 723 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 BGB ausdrücklich niedergelegte Recht ergänzt, die Position im Geschäftsleben mit Eintritt der Vol...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / I. Reguläre Beendigung des Amtes

Rz. 73 Grundsätzlich endet die Testamentsvollstreckung[85] mit der Erledigung der dem Testamentsvollstrecker obliegenden Aufgaben bzw. mit der Erschöpfung des Nachlasses. Gleiches gilt, wenn der Erblasser für die Testamentsvollstreckung eine Frist bestimmt hat oder die Testamentsvollstreckung unter einer auflösenden Bedingung angeordnet wurde. Einer besonderen Aufhebung des ...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / V. Bestattungsvorsorgevertrag

Rz. 101 Um Angehörige nicht zu belasten oder deren Fehlen auszugleichen, werden zunehmend Bestattungsvorsorgeverträge geschlossen. Für Bestatter bietet sich die Chance, sich schon frühzeitig ein späteres Geschäft zu sichern. Für den Betroffenen kann es zu Lebzeiten eine Möglichkeit sein, Vermögen vor dem Zugriff des Sozialleistungsträgers zu schützen.[68] Dies gelingt grundsä...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / V. Wohnungsrechtsvermächtnis

Rz. 83 Nicht selten ist die vermächtnisweise Zuwendung eines dinglichen Wohnungsrechts an einer Wohnung zugunsten des überlebenden Ehegatten bzw. zugunsten unverheirateter oder behinderter Kinder. Dingliches Wohnungsrecht einerseits und Mietverhältnis andererseits sind rechtlich voneinander verschieden. Rechtsgrund für das Wohnungsrecht ist bei seiner vermächtnisweisen Zuwen...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung

Rz. 29 Begriff: Die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung folgen nach § 2038 Abs. 2 S. 1 BGB aus § 745 BGB.[38] Danach muss die Verwaltung der Beschaffenheit des Gegenstandes und dem Interesse aller Miterben nach billigem Ermessen unter Ausschluss wesentlicher Veränderungen entsprechen. Entscheidend ist, was eine verständige Person, nicht der verklagte Miterbe, aus der Sicht...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / Literaturtipps

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 4. Rechtsgeschäfte gegenüber dem vorläufigen Erben

Rz. 136 Durch § 1959 Abs. 3 BGB wird die Rechtsausübung für Dritte erleichtert. Wer Willenserklärungen mit Wirkung gegenüber dem Nachlass abzugeben hat, kann sich an den vorläufigen Erben halten, weil diese Rechtsgeschäfte auch nach der Ausschlagung wirksam bleiben. Dies ist nicht zuletzt in Fällen fristgebundener Erklärungen von Bedeutung; dazu gehören vor allem Anfechtung,...mehr

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§ 30 Das Nachlassgericht / II. Entgegennahme von Erklärungen

Rz. 14 Damit das Nachlassgericht zuverlässig die Erbfolge beurteilen kann, weil beispielsweise ein Erbschein zu erteilen ist (§ 2353 BGB, §§ 352 ff. FamFG), sind ihm gegenüber folgende Erklärungen abzugeben (Amtsempfangsbedürftigkeit):mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Die Rechtssurrogation

Rz. 74 Alles, was aufgrund eines zum Nachlass gehörenden Rechts erworben wird, gehört zum Nachlass. Wird eine zum Nachlass gehörende Forderung erfüllt, so fällt das Geleistete in den Nachlass, bspw. der Mietzins für eine zum Nachlass gehörende vermietete Sache. Dazu gehören auch die Früchte eines Rechts (§ 99 Abs. 2 BGB). Ebenso Ansprüche, die als Folge der Ausübung eines Ge...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / III. Gesetzliches Vertretungsrecht

Rz. 67 Der Wortlaut des § 2040 Abs. 1 BGB mit seinem Erfordernis der ausschließlichen Einstimmigkeit könnte einen Widerspruch zu § 2038 BGB mit seinen drei Abstufungen vermuten lassen. Bestünde zwischen § 2040 BGB und § 2038 BGB tatsächlich ein Widerspruch, so würde § 2038 BGB in den Fällen der ordnungsmäßigen Verwaltung und der Notverwaltung leerlaufen, wenn die betreffende...mehr

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§ 8 Der den Erblasser Pfleg... / D. Anspruch aus GoA

Rz. 4 Zu denken wäre weiterhin an einen Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 677, 683 BGB, wobei zu beachten ist, dass dieses Rechtsinstitut lediglich Aufwendungsersatz entsprechend eines Beauftragten gewährt, nicht aber ein Entgelt. Zwar ist § 683 BGB nach seiner Entstehungsgeschichte so auszulegen, dass dem Geschäftsführer im Einzelfall auch eine angemessene...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / IV. Typischerweise vereinbarte Bedingungen

Rz. 27 Die Ausgestaltung der Prozessfinanzierungsverträge ist bei vielen Anbietern ähnlich. Die von den gewerblichen Finanzierungsunternehmen verwendeten Verträge stellen allgemeine Geschäftsbedingungen dar und unterliegen als solche der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB, soweit eine solche nicht wegen der sog. Bereichsausnahme nach § 310 Abs. 4 S. 1 BGB für die Regelunge...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / II. Überleitung schuldrechtlicher Ansprüche im Falle der Leistungsstörung

Rz. 725 Neben einer Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers besteht immer die Möglichkeit der Überleitung schuldrechtlicher Ansprüche. Im Rahmen von Versorgungsleistungen bei Leibgedingverträgen (Altenteilsverträgen)[797] ist zu beachten, dass diese nach Art. 96 EGBGB i.V.m. der jeweiligen landesrechtlichen Vorschrift überleitungsfähig sind, d.h., dass für den Fall der Le...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / b) Einzelheiten

Rz. 3 Seitens des Anwalts ist vor der Annahme eines Mandats eine Kollisionsprüfung vorzunehmen. Auch wenn die Vorschrift des § 43a Abs. 4 BRAO dies nicht ausdrücklich vorsieht,[1] setzt eine Interessenkollision Sachverhaltsidentität voraus, d.h. das Vorliegen eines innerlich zusammengehörenden, einheitlichen Lebensverhältnisses.[2] Sind die zugrundeliegenden historischen Vor...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / i) Das Wohnungsrechtsvermächtnis

Rz. 231 Die Zuwendung eines Vermächtnisses auf Einräumung eines dinglichen Wohnungsrechts (§ 1093 BGB) dient der Absicherung des Vermächtnisnehmers im Hinblick auf das elementare Grundbedürfnis des Wohnens. Dem Ehegatten, dem eingetragenen Lebenspartner, dem nichtehelichen Lebenspartner soll bspw. das Wohnen in der bisherigen Wohnung nach dem Tod eines Partners sichergestell...mehr

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Zuständigkeit für den Dienstvertrag eines ehemaligen GmbH-Geschäftsführers

Zusammenfassung Der Geschäftsführer einer GmbH ist nicht befugt, den Dienstvertrag eines bereits abberufenen Geschäftsführers zu ändern. Stattdessen ist bei Fehlen einer abweichenden Satzungsregelung die Gesellschafterversammlung auch noch für die Änderung des Dienstvertrags eines abberufenen Geschäftsführers zuständig, solange sich das ursprüngliche Geschäftsführerdienstver...mehr

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Rangrücktritt in Standardverträgen kann unwirksam sein

Zusammenfassung Die in vorformulierten Standardverträgen enthaltene Vereinbarung eines qualifizierten Rangrücktritts für einen Darlehensrückzahlungsanspruch ist unwirksam, sofern sie den Darlehensgeber unangemessen benachteiligt. Das hat Auswirkungen auf Darlehensverträge, aber insbesondere auch auf Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (ESOPs). Hintergrund In dem erst kürzlich ver...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 4.3 Keine Kündigung aus Anlass des Betriebsübergangs

Nach § 613a Abs. 4 BGB ist eine Kündigung wegen des Übergangs des Betriebs unwirksam. Das BAG sieht in der Vorschrift ein Kündigungsverbot, das bei seiner Verletzung zur Unwirksamkeit der Kündigung führt (§ 134 BGB [1]). Das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt. Umstritten ist, wann eine Kündigung "wegen des Betriebsübergangs" ausges...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 4.2 Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers

Die Wirkungen des § 613a BGB treten kraft Gesetzes ein. Dementsprechend ist auch keine Zustimmung des Arbeitnehmers zum Übergang des Arbeitsverhältnisses erforderlich. Der Arbeitnehmer kann der bevorstehenden oder bereits eingetretenen Rechtsfolge nach ständiger Rechtsprechung des BAG[1] und der gesetzlichen Regelung in § 613a Abs. 6 BGB jedoch widersprechen. Dieser Widerspru...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 3.2.5 Übernahme des Personals nach Unterbrechung oder nach Insolvenz

Im Fall einer wirksamen betriebsbedingten Kündigung der Mitarbeiter im bisherigen Betrieb können dennoch nachträglich die Wirkungen des § 613a BGB eintreten. Dies ist der Fall, wenn nach Zugang der Kündigung erst zu einem späteren Zeitpunkt ein wesentlicher Teil der Hauptbelegschaft vom neuen Auftragnehmer wieder eingestellt wird. Rechtsfolge ist, dass die vom bisherigen Auftr...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 10.2.1.1 Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Sinn der Vorschrift

§ 22 Abs. 3 Satz 3 und 4 VBLS lauten: "Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt ferner auch dann vor, wenn ein Beteiligter einen wesentlichen Teil der über ihn Pflichtversicherten auf einen oder mehrere Arbeitgeber übertragen hat, der/die weder an der Anstalt noch an einer Zusatzversorgungseinrichtung, zu der Versicherungen übergeleitet werden, beteiligt ist/sind. Eine Kündigu...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 10.2.4 Umgehung der Wesentlichkeitsgrenze? – Haftungsrisiken für Bürgermeister, Landräte, Geschäftsführer etc.

Die "Übertragung von Arbeitnehmern" auf einen nicht bei der VBL beteiligten Arbeitgeber ist der einzige Fall im Zusammenhang mit einer Ausgründung/Privatisierung, der in der VBLS konkret geregelt ist und die VBL nach der VBLS ausdrücklich zu einer außerordentlichen Kündigung des Beteiligungsverhältnisses berechtigt. Hingegen wird der folgende Fall von § 22 Abs. 3 Satz 3 VBLS ...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 7.2.2.3 Personalgestellung

Verlagert der Arbeitgeber Aufgaben auf einen Dritten, so kann er gemäß § 4 Abs. 3 TVöD/TV-L von seinen bisher mit diesen Aufgaben betrauten Beschäftigten verlangen, dass sie ihre arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung nunmehr bei dem Dritten erbringen. Diese vom Tarifvertrag als Personalgestellung bezeichnete Personalmaßnahme ermöglicht es dem Arbeitgeber, seine Arbe...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 10.2.3.3 Vermeidung der Gegenwertzahlung – Neubegründung eines Beteiligungsverhältnisses durch die ausgegründete Einheit

Unterstellt man die Wirksamkeit von § 23 Abs. 2 VBLS oder die Möglichkeit einer ergänzenden Vertragsauslegung und übersteigt die Anzahl der durch die Ausgründung/Privatisierung übertragenen Arbeitnehmer 10 % der Pflichtversicherten, so besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Gegenwertzahlung. Die Zahlung hoher Ausgleichsbeträge ("Gegenwerte") kann allerdings dadurch vermieden...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 5.8.2 Änderungskündigungen, einverständliche Vertragsänderungen

Da die Normen des früheren Tarifvertrags nur schuldrechtlich, also als Teil des Arbeitsvertrags, weitergelten, sind nach Ablauf 1 Jahres Vertragsänderungen oder Änderungskündigungen – auch zum Nachteil des Arbeitnehmers – grundsätzlich zulässig. Eine Modifizierung der bisherigen Arbeitsbedingungen durch eine betriebsbedingte Änderungskündigung ist nur gerechtfertigt, wenn dies...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 10.2.3.1 Verpflichtung zur Gegenwertzahlung

Übersteigt die Anzahl der auf einen nicht bei der VBL beteiligten Arbeitgeber übertragenen Arbeitnehmer 10 % der pflichtversicherten Arbeitnehmer des Beteiligten, so hat die VBL ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, § 22 Abs. 3 Satz 3 VBLS. Grundsätzlich ist in diesem Fall vom öffentlichen Arbeitgeber der "Gesamt-Gegenwert" gemäß § 23 Abs. 2 VBLS zu ...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 3.2.8 Reine Auftragsvergabe kein Fall des § 613a BGB

In der Literatur wurde die Befürchtung geäußert, nach dem EuGH-Urteil zur Übernahme einer Krankenhausküche durch einen Caterer (Einzelheiten hierzu unter Punkt 3.2.6) gelte – ähnlich der Auswirkungen in der Rechtssache "Christel Schmidt" (Einzelheiten hierzu unter Punkt 3.2.1) – jede, auch die bloße Auftragsvergabe in Zukunft als Fall des § 613a BGB – Betriebsübergang.[1] Kla...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 10.2.2 Ausgründungen unterhalb der sog. Wesentlichkeitsgrenze

Keine Gegenwertzahlung Bei Ausgründungen unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze ist derzeit keinerlei Gegenwert zu zahlen, wenn die ausgegründete Gesellschaft von vornherein nicht bei der VBL beteiligt ist. Anders ist es, wenn die ausgegründete Gesellschaft zunächst – wenn auch nur für kurze Zeit – ein Beteiligungsverhältnis mit der VBL abschließt[1] und dieses Beteiligungsverhä...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 10.2.1.2 Auslegung der Vorschrift – Vorliegen eines "wesentlichen Teils"

Ab welchem Prozentsatz "ein wesentlicher Teil" vorliegt, lässt sich § 23 Abs. 3 Satz 3 VBLS nicht entnehmen. Die Bestimmung des "wesentlichen Teils" ist daher nicht unproblematisch. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der in der Praxis von der VBL sowohl im Hinblick auf die Höhe der Grenze als auch im Hinblick auf deren Bedeutung im zeitlichen Ablauf nicht e...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 3.2.1 Vorbemerkung

Der Begriff des Betriebsübergangs ist in den letzten Jahren durch das Eingreifen des Europäischen Gerichtshofs einer erheblichen Verunsicherung unterlegen. Das BAG hatte jahrelang einen Betriebsübergang angenommen, wenn die wesentlichen materiellen bzw. immateriellen Betriebsmittel vom Erwerber übernommen wurden. Im Fall "Christel Schmidt" entschied dann der EuGH am 14.4.1994...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 6.2.1 Die rechtlichen Folgen eines Betriebsübergangs

Nach der Rechtsprechung des BAG[1] ist zu unterscheiden in die unmittelbar aus dem Betriebsübergang sich ergebenden Rechtsfolgen sowie die mittelbaren Folgen. Unmittelbare Rechtsfolgen Das BAG fasst hierunter sämtliche in § 613 a Abs. 1 bis 4 BGB unmittelbar geregelten Folgen, auch abhebend auf die Begründung zum Gesetz. Die unmittelbaren rechtlichen Folgen betreffen[2] den Ein...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 3.2.4 Tätigkeitsfelder, bei denen die menschliche Arbeitskraft im Vordergrund steht: Übernahme eines wesentlichen Teils der Arbeitnehmer

Auch wenn eine Übertragung materieller und immaterieller Betriebsmittel nicht stattfindet, kann es zu den Wirkungen des § 613a BGB kommen. Nach übereinstimmender Auffassung von BAG und EuGH kann in Branchen, in denen es im Wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt, eine Gesamtheit von Arbeitnehmern, die durch ihre gemeinsame Tätigkeit dauerhaft verbunden ist, die...mehr

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Arbeitskleidung / 11 Zurückbehaltungsrecht

Stellt der Arbeitgeber den Beschäftigten die erforderliche Schutzkleidung nicht oder nicht im ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung und verlangt er trotzdem die Erbringung einer Tätigkeit, für die eine Schutzkleidung erforderlich ist, so können die Beschäftigten nach § 273 Abs. 1 BGB die Arbeitsleistung verweigern, ohne dass diese Verweigerung vom Arbeitgeber durch Ermahnung...mehr

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Arbeitskleidung / 7 Verpflichtung zum Tragen

Arbeitskleidung werden Beschäftigte aus eigenem Interesse tragen, um ihre Kleidung den Umständen der von ihnen auszuübenden Tätigkeit anzupassen und um einen unnötigen Verschleiß ihrer Kleidung auszuschließen, einer Weisung des Arbeitgebers zum Tragen bedarf es regelmäßig nicht. Bei der Berufskleidung stehen oftmals die Zweckmäßigkeit und der Schutz der sonstigen Kleidung der...mehr

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zfs 9/2018, Wirksame Kündigung einer Kaskoversicherung durch einen Ehepartner

BGB § 164 § 1356 § 1357 § 1360a Abs. 1; VVG § 8 Leitsatz Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung für ein Familienfahrzeug der Ehegatten kann ein Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie i.S.v. § 1357 Abs. 1 BGB sein. Gleiches gilt für die Kündigung eines solchen Vertrags. BGH, Urt. v. 28.2.2018 – XII ZR 94/17 Sachverhalt Die Kl. nimmt die Bekl. auf Leistu...mehr

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zfs 9/2018, Vertretungszwang für den Rechtsmittelgegner im verwaltungsgerichtlichen Berufungsverfahren; Widerruf der Genehmigung zum Verkehr mit Taxen; Unzuverlässigkeit des Unternehmers; Einsatz von Fahrzeugen zur Personenbeförderung trotz Nichtvorführung zur Hauptuntersuchung und Kündigung der Haftpflichtversicherung; Nichterfüllung der Betriebspflicht; Gesamtbetrachtung; Verhältnismäßigkeit; Streitwert bei mehreren zusammenhängenden personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen

VwGO § 67 Abs. 4 S. 1; PBefG § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 § 21 Abs. 1 S. 1, Abs. 4 § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Nr. 2, S. 2 § 46 Abs. 2 Nr. 1 § 47; PflVG § 1; PBZugV § 1 Abs. 1; StVZO § 29 Abs. 1 S. 1, Abs. 7 S. 2, Anl. VIII Nr. 2.1.2.2; BOKraft § 2 § 3 Abs. 1 S. 2 § 41 Abs. 2 Leitsatz 1. Stellt der erstinstanzlich obsiegende Kl. als Gegner im Berufungsverfahren keinen Antrag, muss er si...mehr

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zfs 9/2018, Wirksame Kündig... / Leitsatz

Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung für ein Familienfahrzeug der Ehegatten kann ein Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie i.S.v. § 1357 Abs. 1 BGB sein. Gleiches gilt für die Kündigung eines solchen Vertrags. BGH, Urt. v. 28.2.2018 – XII ZR 94/17mehr