Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Vertragsbedingungen, die den Zeitpunkt oder die Höhe der vertraglichen Zahlungsströme ändern

Tz. 177 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Finanzielle Vermögenswerte, deren Vertragsbedingungen eine Anpassung der Höhe und/oder des zeitlichen Eintritts der zu empfangenden Zahlungen gestatten, bedürfen einer gesonderten Betrachtung für Zwecke des SPPI-Tests. Als Beispiel für eine Anpassung der Zahlungshöhe sei eine Zinsanpassungsklausel im Kreditvertrag genannt, der zufolge der Glä...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Derivative

Tz. 29 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Als (freistehende) Derivate (freestanding/stand-alone derivatives) werden Finanzinstrumente und Vertragsformen im Anwendungsbereich des Standards bezeichnet, die sämtliche der nachfolgenden drei Merkmale erfüllen (vgl. IFRS 9 Appendix A): Die Wertentwicklung des Geschäfts leitet sich aus der Veränderung eines Risikofaktors ab. Der IASB nennt al...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Grundprinzip

Tz. 143 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Finanzielle Verbindlichkeiten (oder Teile davon) dürfen nur und erst dann ausgebucht werden, wenn sie erloschen sind, das Unternehmen also von seiner Leistungspflicht entbunden wurde – durch Begleichung resp. Rückkauf am Markt, qua Erlass, Verjährung oder Auslaufen (vgl. IFRS 9.3.3.1 iVm. B3.3.1). Sollte eine Schuld dem Grunde nach unbefriste...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Überblick

Tz. 200 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Für die praktische Umsetzung muss der beizulegende Zeitwert operationalisiert werden, um den in der Definition lediglich fiktiv beschriebenen Sachverhalt anwendbar zu gestalten. Dazu bedient sich der IASB eines Prüfschemas, das als Bemessungshierarchie bekannt ist. In IFRS 13 wurden sämtliche bestehenden Regelungen rund um die Ermittlung von ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Credit loss und expected credit loss

Tz. 104 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Als bonitätsbedingter Verlust wird in IFRS 9 die Differenz zwischen dem Barwert der vertraglich geschuldeten Zahlungen und dem Barwert aller erwarteten Zahlungen bezeichnet, wobei die Diskontierung mit dem ursprünglichen Effektivzins des betreffenden finanziellen Vermögenswerts vorzunehmen ist (resp. dem bonitätsadjustierten Effektivzins im o...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Effective interest rate und Credit-adjusted effective interest rate

Tz. 93 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Der Effektivzins wird als interner Zinsfuß definiert: Es handelt sich um jenen Zinssatz, der die über die Laufzeit des Finanzinstruments oder einen ggf. kürzeren Zeitraum zukünftig erwarteten Zahlungsströme exakt auf dessen Bruttobuchwert diskontiert (vgl. IFRS 9 Appendix A). Bei der Schätzung der Zahlungen sind alle Vertragsbestandteile des F...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialverbindlichkeiten: Haftung der Wohnungseigentümer?

Leitsatz Eine Haftung des Wohnungseigentümers gemäß § 10 Abs. 8 Satz 1 WEG für Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer scheidet aus, wenn es sich um Ansprüche anderer Wohnungseigentümer handelt, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis herrühren (sog. Sozialverbindlichkeiten). Hierzu gehören Aufwendungsersatzansprüche, die einem Wohnungseigentümer wegen der Tilgu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG bei "total buy out"-Vertrag

Leitsatz Eine Steuerabzugsverpflichtung nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG besteht auch dann, wenn der beschränkt steuerpflichtige Vergütungsgläubiger dem Vergü­tungsschuldner ein umfassendes Nutzungsrecht an einem urheberrechtlich geschützten Werk i.S. eines "total buy out" gegen eine einmalige Pauschalvergütung einräumt. Normenkette § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG, § 2 Nr. 1, § 8 Abs. 1 ...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.3.2 Zuweisung und Kündigung von Wohnungen

Der Personalrat hat bei der Zuweisung von Wohnungen mitzubestimmen (§ 75 Abs. 2 Nr. 2 BPersVG). Das Mitbestimmungsrecht besteht nur, wenn der Dienststelle eine unmittelbare Verfügungsbefugnis über die Wohnung zusteht. Dies ist der Fall, wenn die Dienststelle den Wohnungsberechtigten aus ihren Beschäftigten bestimmen oder zumindest verbindlich vorschlagen darf. Die Personalve...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 1.2.9 Zuweisung und Kündigung von Werkswohnungen (Nr. 9)

Das Mitbestimmungsrecht betrifft nur Werksmietwohnungen, nicht Dienstwohnungen. Letztere werden den Arbeitnehmern im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses aus dienstlichen Gründen ohne besonderen Mietvertrag überlassen, z. B. die Wohnung des Hausmeisters, Pförtners oder Wachdienstes. Zwischen Arbeitsverhältnis und Mietverhältnis muss bei der Werksmietwohnung ein innerer Zusammen...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.7.4 Anhörungsrechte

Die §§ 78 Abs. 3 bis 5 und 79 Abs. 3 BPersVG enthalten Angelegenheiten, bei denen die Personalvertretung anzuhören ist. Unterliegt eine Maßnahme dem Anhörungsrecht, so hat der Personalrat lediglich ein Recht zur Stellungnahme. Auch dieses Beteiligungsrecht verlangt die rechtzeitige Bekanntgabe der beabsichtigten Maßnahme sowie eine umfassende Information (u. a.) durch Vorlage...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.7.1 Allgemeines

Die §§ 78 und 79 BPersVG regeln Angelegenheiten, in denen der Personalvertretung Mitwirkungs- und Anhörungsrechte zustehen. Die Mitwirkungstatbestände sind in den beiden Vorschriften abschließend aufgeführt. Der in der Praxis wichtigste Mitwirkungstatbestand ist die ordentliche Kündigung (§ 79 Abs. 1 BPersVG); er wird unter dem Stichwort "Kündigung" ausführlich behandelt. Die...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.5.4 Richtlinien über die personelle Auswahl

Gemäß § 76 Abs. 2 Nr. 8 BPersVG hat der Personalrat mitzubestimmen beim Erlass von Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen. Richtlinien im Sinn dieser Bestimmung sind allgemeine Regeln für die Personalauswahl unter den Bewerbern bzw. Betroffenen. Die Aufstellung solcher Richtlinien kann dazu beitragen, Auswahlen...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.3.3 Zuweisung von Dienst- und Pachtland

Gemäß Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ist die Zuweisung von Dienst- und Pachtland von den Mitbestimmungsrechten des Personalrats erfasst. Unter Dienst- und Pachtland ist hierbei das im Eigentum der Dienststelle stehende Grundeigentum, das an Beschäftigte zur Nutzung überlassen wird, zu verstehen. Bei Vergabe ist die Nutzung zu baulichen (z. B. Erbbaurecht), landwirtschaftlichen oder gär...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 1.2.2.8 Einzelfragen

Mitbestimmung bei Gleitzeitsystemen Verschiedene Fragen bei Arbeitszeitsystemen bzw. -modellen unterliegen der Mitbestimmung gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Bei einem Gleitzeitsystem ist zwar Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der einzelnen Arbeitnehmer nicht fixiert. Den Mitarbeitern wird lediglich ein Rahmen vorgegeben. Die erforderlichen Einzelheiten sind aber dennoc...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 1.2.6 Technische Überwachungseinrichtungen (Nr. 6)

Die Vorschrift dient dem Persönlichkeitsschutz der Arbeitnehmer gegen anonyme Kontrolleinrichtungen, die stark in den persönlichen Bereich der Arbeitnehmer eingreifen. Das Mitbestimmungsrecht hat drei Ziele: Präventiver Schutz vor unzulässigen Eingriffen in den Persönlichkeitsbereich, Mitbeurteilungsrecht bei der oft schwierigen Ermittlung der Grenzen zwischen zulässigen und un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 148 Verfahr... / 2.5.1 Mindestmitgliederzahl zum Errichtungszeitpunkt

Rz. 15 Dem Erfordernis einer ausreichenden Mitgliederzahl zur Sicherung der Leistungsfähigkeit dient die materielle Errichtungsvoraussetzung, dass die BKK zum Errichtungszeitpunkt eine bestimmte Mindestmitgliederzahl haben muss. Dies dient zugleich der Vermeidung zu kleiner Krankenkassen, die ihre Aufgaben als Krankenkasse und Einzugsstelle (§ 28h SGB IV) nicht hinreichend w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 144 Freiwil... / 2.4 Gesamtrechtsnachfolge (Abs. 4)

Rz. 32 Mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vereinigung sind die bisherigen Krankenkassen geschlossen. Das bedeutet, dass die bisher selbständigen Ortskrankenkassen kraft Gesetzes ab diesem Zeitpunkt nicht mehr bestehen. Eines besonderen Schließungsaktes bedarf es nicht. Mit der Schließung enden auch die Befugnisse der bisherigen Organe und die Mitgliedschaften in den Or...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 148 Verfahr... / 2.7 Rechtsfolgen der Genehmigung

Rz. 45 Mit der Genehmigung der Errichtung (und ungeachtet des Vorliegens der Errichtungsvoraussetzungen) entsteht die BKK zum festgelegten Errichtungszeitpunkt als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit der genehmigten Satzung. Rz. 46 Anders aber als nach dem früheren Recht (bis 31.12.1995) und der noch bestehenden Vorschrift des § 187, deren Streichung wohl im Gesetzgebung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 152 Auflösung / 2.3 Rechtsfolgen der Auflösung

Rz. 13 Durch die Auflösung verliert die BKK zum Auflösungszeitpunkt ihre Rechtspersönlichkeit und ihre Eigenschaft als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Nur für das anschließende Abwicklungsverhältnis (vgl. § 155 und Komm. dort) gilt sie noch als fortbestehend. Die Auflösung löst zugleich auch die Haftungsfolgen des/der Arbeitgeber oder der anderen BKKen für nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 147 Errichtung / 2.2.3.3 Ablehnung der Kostentragung bestehender BKK (Satz 4 bis 6)

Rz. 32 Mit der Neufassung des Satzes 4 wird dem Arbeitgeber einer am 1.1.2004 bestehenden nicht geöffneten BKK, für die der Arbeitgeber bisher die Personalkosten trug, das Recht eingeräumt, die weitere Kostentragung abzulehnen. Da keinerlei zeitliche Beschränkungen bestehen, kann die Ablehnung jederzeit erfolgen. Die Erklärung über die Ablehnung der weiteren Kostentragung ha...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerliste: E-Mail-Adressen

Leitsatz Der Verwalter muss in der Eigentümerliste keine E-Mail-Adressen auflisten. Normenkette WEG § 21 Abs. 4, § 26 Abs. 1 Das Problem Verwalter B teilt den Wohnungseigentümern im Jahr 2012 in der Versammlung unter "Verschiedenes" mit, es solle nochmals versucht werden, von möglichst allen Wohnungseigentümern eine E-Mail-Adresse zu erhalten, sodass unter Verwendung dieser di...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Erlöschen der Vollmacht

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vollmacht, die wirksam erteilt ist, erlischt weder durch den Tod des Vollmachtgebers noch durch Verlust seiner Prozessfähigkeit oder seiner gesetzlichen Vertretung (§ 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 86 ZPO; s. BFH v. 26.02.2002, X B 79/01, BFH/NV 2002, 1035; zur Aussetzung des Verfahrens nach § 246 ZPO s. § 74 FGO Rz. 19). Durch den Tod d...mehr

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zfs 10/2018, Keine Einwilli... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Zu Unrecht hat das BG die Feststellungsklage des Kl. zu 2 in vollem Umfang als zulässig behandelt. (…) Die Feststellungsklage des Kl. zu 2 ist nur teilweise zulässig." a) Zu Recht hat das BG die Feststellungsklage des Kl. zu 2 als zulässig angesehen, soweit sie darauf gerichtet ist, den ungekündigten Fortbestand der Versicherung mit der Endziffer 71 festzustellen. Ein r...mehr

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AGS 10/2018, Klage auf lauf... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Klägerin ist zulässig und zum großen Teil auch begründet. Der Streitwert hinsichtlich des geltend gemachten Nutzungsentgelts nach § 546a Abs. 1 BGB ist gem. § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO auf den Betrag eines Jahresentgelts und damit auf 3.994,56 EUR festzusetzen. Die Kammer geht mit der ganz h.M. (Zöller, ZPO, 32. Aufl., 2018, § 3, Rn 16, Stichwort "Mietstr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Herausgabeansprüche können schuldrechtlicher oder dinglicher Natur sein, schuldrechtlich z. B. Herausgabeansprüche nach Ablauf der Vertragslaufzeit oder Kündigung von Miet- und Pachtverträgen, dinglich z. B. der Herausgabeanspruch des Eigentümers gegen den Besitzer der Sache. Ansprüche auf Leistung von Sachen sind stets schuldrechtlich b...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Klagebefugnis im Allgemeinen (§ 40 Abs. 2 FGO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 40 Abs. 2 FGO schließt nicht nur die Popularklage aus. Die grds. Beschränkung auf den unmittelbar Betroffenen ("Klage nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, … in seinen Rechten verletzt zu sein") schließt sowohl eine gewillkürte Prozessstandschaft aus (BFH v. 31.03.1981, VIII B 53/80, BStBl II 1981, 696) als auch die Wahrnehmung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Wirkung der Pfändung

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Pfändungsverfügung wird gem. § 309 Abs. 2 Satz 1 AO allein mit der Zustellung an den Drittschuldner wirksam, und zwar auch dann, wenn eine Mitteilung an den Vollstreckungsschuldner unterbleibt und dieser auch sonst von der Pfändung nichts erfährt (BFH v. 14.11.2006, IX B 186/05, BFH/NV 2007, 388). Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Einwendungen der Realgläubiger (§ 294 Abs. 2 AO)

Rz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 294 Abs. 2 AO stellt klar, dass die Früchte trotz der Pfändungsmöglichkeit weiter im Rahmen des unbeweglichen Vermögens haften. Drittwiderspruchsklage gemäß § 262 AO kann erheben, wer gegenüber dem Pfändungspfandrecht ein vorrangiges Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück erhebt. Statt einer Drittwiderspruchsklage kann der Realgläub...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verhinderung ohne Verschulden

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nur dann zu gewähren, wenn der Beteiligte an der Einhaltung der Frist (s. Rz. 2 f.) ohne Verschulden verhindert war. Ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist jemand dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / e) Kündigung von Versicherungsverträgen

Rz. 56 Enden Versicherungsverhältnisse mit dem Tod des versicherten Erblassers, z.B. Lebensversicherungsverträge, persönliche Haftpflichtversicherungen, bedarf es keiner Kündigung. Lediglich bei Sachversicherungen u.Ä. handelt es sich um Leistungsrechte i.S.v. § 1812 BGB, deren Kündigung der Genehmigung bedarf.mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / d) Kündigung eines Mietverhältnisses

Rz. 55 Im Betreuungsrecht sieht das Gesetz für die Kündigung des Mietverhältnisses an der Wohnung des Betreuten in § 1907 BGB ein Genehmigungserfordernis vor. Vom Schutzzweck dieser Vorschrift ist jedoch die Kündigung des Mietverhältnisses an der Wohnung des Erblassers nicht umfasst. Im Gegenteil: Es ist im Interesse der unbekannten Erben, dass für die nicht mehr genutzte Wo...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / a) Kündigung

Rz. 33 Der Anwaltsvertrag kann grundsätzlich[37] von jeder Vertragspartei jederzeit ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden. Nachdem der beauftragte Rechtsanwalt Dienste höherer Art zu leisten hat, kommt insofern § 627 BGB zur Anwendung. Rz. 34 Bei einer Kündigung des Mandatsverhältnisses durch den Auftraggeber aufgrund vertragswidrigen Verhaltens des Rechtsan...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / II. Begriff

Rz. 66 Verfügung ist jedes Rechtsgeschäft, durch das ein Recht unmittelbar übertragen, belastet, geändert oder aufgehoben wird. Die Rechtsprechung versteht darunter auch die Ausübung von Gestaltungsrechten, wie Anfechtung nach § 119 BGB,[83] Kündigung einer Forderung[84] und Kündigung eines Pachtverhältnisses.[85] In der Literatur wird die Meinung vertreten, dass auch Kündig...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / I. Grundsatz und Ausnahme

Rz. 114 Nach dem Prinzip gesamthänderischer Bindung könnten Forderungen, die zum Nachlass gehören, grundsätzlich nur von allen Erben gemeinsam geltend gemacht und eingezogen werden. Dies wäre für die Praxis jedoch viel zu schwerfällig. Deshalb macht § 2039 S. 1 BGB eine Ausnahme von diesem Grundsatz: Jeder Miterbe hat die Befugnis, eine Nachlassforderung allein geltend zu mac...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / c) Verfügung über Forderungen und Wertpapiere

Rz. 52 Befindet sich im Nachlass ein Forderungsrecht oder ein Wertpapier, so ist für die Verfügung über eine Forderung bzw. das Wertpapier die Genehmigung erforderlich, § 1812 BGB. Dasselbe gilt für andere Rechte, die den Erben das Recht geben, eine Leistung zu verlangen. Insbesondere die Annahme der geschuldeten Leistung ist eine Verfügung über ein Forderungsrecht, weil es ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Das Sonderkündigungsrecht des volljährig Gewordenen – die Idee des "Neustarts bei null"

Rz. 147 Ist der Minderjährige Mitglied einer Erbengemeinschaft, Inhaber eines Handelsgeschäfts oder unbeschränkt haftender Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft, OHG oder KG, so wird die Anordnung der Haftungsbeschränkung nach § 1629a Abs. 1 BGB um das in § 723 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 BGB ausdrücklich niedergelegte Recht ergänzt, die Position im Geschäftsleben mit Eintritt der Vol...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Das Sonderkündigungsrecht des volljährig Gewordenen – die Idee des "Neustarts bei null"

Rz. 380 Ist der Minderjährige Mitglied einer Erbengemeinschaft, Inhaber eines Handelsgeschäfts oder unbeschränkt haftender Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft, OHG oder KG, so wird die Anordnung der Haftungsbeschränkung nach § 1629a Abs. 1 BGB um das in § 723 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 BGB ausdrücklich niedergelegte Recht ergänzt, die Position im Geschäftsleben mit Eintritt der Vol...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / II. Begriff

Rz. 20 Die Verwaltung umfasst alle Maßnahmen zur Erhaltung, Nutzung oder Vermehrung des Nachlasses, gleichgültig, ob es sich um Maßnahmen des Innenverhältnisses oder des Außenverhältnisses handelt. Der Begriff ist weit auszulegen. Wir erinnern uns an den Ausgangsfall: Der Sohn will mit der Umschichtung das Festgeld in seinem Wert erhalten. Nach außen gilt grundsätzlich das Pri...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / I. Reguläre Beendigung des Amtes

Rz. 73 Grundsätzlich endet die Testamentsvollstreckung[85] mit der Erledigung der dem Testamentsvollstrecker obliegenden Aufgaben bzw. mit der Erschöpfung des Nachlasses. Gleiches gilt, wenn der Erblasser für die Testamentsvollstreckung eine Frist bestimmt hat oder die Testamentsvollstreckung unter einer auflösenden Bedingung angeordnet wurde. Einer besonderen Aufhebung des ...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / V. Wohnungsrechtsvermächtnis

Rz. 83 Nicht selten ist die vermächtnisweise Zuwendung eines dinglichen Wohnungsrechts an einer Wohnung zugunsten des überlebenden Ehegatten bzw. zugunsten unverheirateter oder behinderter Kinder. Dingliches Wohnungsrecht einerseits und Mietverhältnis andererseits sind rechtlich voneinander verschieden. Rechtsgrund für das Wohnungsrecht ist bei seiner vermächtnisweisen Zuwen...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / V. Bestattungsvorsorgevertrag

Rz. 101 Um Angehörige nicht zu belasten oder deren Fehlen auszugleichen, werden zunehmend Bestattungsvorsorgeverträge geschlossen. Für Bestatter bietet sich die Chance, sich schon frühzeitig ein späteres Geschäft zu sichern. Für den Betroffenen kann es zu Lebzeiten eine Möglichkeit sein, Vermögen vor dem Zugriff des Sozialleistungsträgers zu schützen.[68] Dies gelingt grundsä...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung

Rz. 29 Begriff: Die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung folgen nach § 2038 Abs. 2 S. 1 BGB aus § 745 BGB.[38] Danach muss die Verwaltung der Beschaffenheit des Gegenstandes und dem Interesse aller Miterben nach billigem Ermessen unter Ausschluss wesentlicher Veränderungen entsprechen. Entscheidend ist, was eine verständige Person, nicht der verklagte Miterbe, aus der Sicht...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / Literaturtipps

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 4. Rechtsgeschäfte gegenüber dem vorläufigen Erben

Rz. 136 Durch § 1959 Abs. 3 BGB wird die Rechtsausübung für Dritte erleichtert. Wer Willenserklärungen mit Wirkung gegenüber dem Nachlass abzugeben hat, kann sich an den vorläufigen Erben halten, weil diese Rechtsgeschäfte auch nach der Ausschlagung wirksam bleiben. Dies ist nicht zuletzt in Fällen fristgebundener Erklärungen von Bedeutung; dazu gehören vor allem Anfechtung,...mehr

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§ 30 Das Nachlassgericht / II. Entgegennahme von Erklärungen

Rz. 14 Damit das Nachlassgericht zuverlässig die Erbfolge beurteilen kann, weil beispielsweise ein Erbschein zu erteilen ist (§ 2353 BGB, §§ 352 ff. FamFG), sind ihm gegenüber folgende Erklärungen abzugeben (Amtsempfangsbedürftigkeit):mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Die Rechtssurrogation

Rz. 74 Alles, was aufgrund eines zum Nachlass gehörenden Rechts erworben wird, gehört zum Nachlass. Wird eine zum Nachlass gehörende Forderung erfüllt, so fällt das Geleistete in den Nachlass, bspw. der Mietzins für eine zum Nachlass gehörende vermietete Sache. Dazu gehören auch die Früchte eines Rechts (§ 99 Abs. 2 BGB). Ebenso Ansprüche, die als Folge der Ausübung eines Ge...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / III. Gesetzliches Vertretungsrecht

Rz. 67 Der Wortlaut des § 2040 Abs. 1 BGB mit seinem Erfordernis der ausschließlichen Einstimmigkeit könnte einen Widerspruch zu § 2038 BGB mit seinen drei Abstufungen vermuten lassen. Bestünde zwischen § 2040 BGB und § 2038 BGB tatsächlich ein Widerspruch, so würde § 2038 BGB in den Fällen der ordnungsmäßigen Verwaltung und der Notverwaltung leerlaufen, wenn die betreffende...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / IV. Typischerweise vereinbarte Bedingungen

Rz. 27 Die Ausgestaltung der Prozessfinanzierungsverträge ist bei vielen Anbietern ähnlich. Die von den gewerblichen Finanzierungsunternehmen verwendeten Verträge stellen allgemeine Geschäftsbedingungen dar und unterliegen als solche der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB, soweit eine solche nicht wegen der sog. Bereichsausnahme nach § 310 Abs. 4 S. 1 BGB für die Regelunge...mehr

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§ 8 Der den Erblasser Pfleg... / D. Anspruch aus GoA

Rz. 4 Zu denken wäre weiterhin an einen Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 677, 683 BGB, wobei zu beachten ist, dass dieses Rechtsinstitut lediglich Aufwendungsersatz entsprechend eines Beauftragten gewährt, nicht aber ein Entgelt. Zwar ist § 683 BGB nach seiner Entstehungsgeschichte so auszulegen, dass dem Geschäftsführer im Einzelfall auch eine angemessene...mehr