Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / 1. Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 23 Das Berufsausbildungsverhältnis kann gem. § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG von beiden Parteien aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Für den Begriff des wichtigen Grundes wendet die Rechtsprechung aufgrund gewisser Übereinstimmungen von Dienst- und Ausbildungsverhältnissen die Generalklausel des § 626 Abs. 1 BGB entsprechend an.[24] Ei...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / 7. Checkliste: Kündigung durch Ausbildungsbetrieb nach Ende der Probezeit

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 3. Kündigung nach Erwerberkonzept

Rz. 49 Beabsichtigt der Betriebserwerber den zu übernehmenden Betrieb nur mit einer geringeren Anzahl von Arbeitnehmern weiterzuführen und sollen die Kündigungen bereits vor dem Betriebsübergang von dem bisherigen Betriebsinhaber ausgesprochen und durchgeführt werden, wird diese Problematik als Veräußererkündigung aufgrund eines Erwerberkonzeptes bezeichnet. Die Zulässigkeit...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XXIII. Durchsetzung von Vergütungsansprüchen nach fristloser Kündigung des Dienstvertrags

Rz. 102 Zumindest erste Hilfe bietet dem Organ die Durchsetzung der Vergütungsansprüche in einem Urkundenprozess, da die von Seiten der AG oder GmbH zur Rechtfertigung der außerordentlichen Kündigung (§ 626 Abs. 1 BGB) geltend gemachten Pflichtverletzungen regelmäßig jedenfalls insoweit nicht mit den Mitteln des Urkundenprozesses beweisbar sind, als es um das Verschulden des...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / II. Personenbedingte Kündigung

Rz. 41 Nach der Rechtsprechung des BAG[104] ist eine außerordentliche Kündigung aus personenbedingten Gründen möglich. Im Einzelfall können Krankheit,[105] fehlende charakterliche Eignung,[106] die Verbüßung einer Freiheitsstrafe[107] oder der Entzug der Ausbildungsbefugnis eines Ausbilders,[108] Verlust der Fahrerlaubnis bei einem Berufskraftfahrer[109] eine außerordentlich...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / B. Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist

Rz. 5 Die außerordentliche Kündigung ist fristlos oder mit einer sozialen Auslauffrist möglich. Dies wird praktisch besonders relevant in den Fällen, in denen die ordentliche Kündigung durch Tarifvertrag oder Einzelarbeitsvertrag ausgeschlossen ist.[11] Ein pflichtwidriges Verhalten, das bei einem Arbeitnehmer ohne Sonderkündigungsschutz nur eine ordentliche Kündigung rechtf...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / III. Verhaltensbedingte Kündigung

Rz. 45 Eine fristlose Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen erfordert ein vertragswidriges Verhalten des Gekündigten. Der Gekündigte muss objektiv, rechtswidrig und schuldhaft seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt haben. Fahrlässigkeit reicht aus.[117] Umstritten ist, ob bei einem besonders schwerwiegenden Fall einer schuldlosen Vertragspflichtverletzung ausnah...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 1. Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber

Rz. 34 Die Verpflichtung zur Anhörung betrifft jede Kündigung: die ordentliche, die außerordentliche, die vorsorgliche, die wiederholende, die Änderungskündigung, die Kündigung in den ersten sechs Monaten, die Kündigung in der Probezeit, die Kündigung in sonstigen Fällen fehlenden Kündigungsschutzes, die Kündigung von befristeten Arbeitsverhältnissen – sofern überhaupt zuläs...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / C. Kündigung des Dienstvertrags des GmbH-Geschäftsführers

I. Einleitende Vorbemerkungen Rz. 17 Ebenso wie bei der AG gilt auch bei der GmbH das Trennungsprinzip. Rz. 18 Beginnen wir mit dem statistischen Ausnahmefall: Fällt eine GmbH unter das Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und ist damit paritätisch mitbestimmt, ordnet § 31 Abs. 1 MitbestG an, dass die Bestellung der Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung des Unternehmens befugt...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / B. Arten der Kündigung

Rz. 4 Als Besonderheit des Arbeitsverhältnisses ist zunächst zwischen der Beendigungskündigung und der Änderungskündigung zu unterscheiden. I. Beendigungs- und die Änderungskündigung Rz. 5 Eine Beendigungskündigung ist auf die unbedingte und abschließende Beendigung des Arbeitsverhältnisses und damit der Vertragsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer gerichtet...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / B. Kündigung des Dienstvertrags von Vorstandsmitgliedern einer AG durch die Gesellschaft

I. Einleitende Vorbemerkungen Rz. 5 § 84 Abs. 1 S. 1 AktG bestimmt, dass der Aufsichtsrat Vorstandsmitglieder einer AG für höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Sie erfordert einen jeweils neuen Beschluss des Aufsichtsrats, der jedoch frühestens ein Jahr vor Ablauf der bisheri...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / D. Kündigung bei Betriebsübergang

I. Grundsätze Rz. 40 Nach § 613a Abs. 4 S. 1 BGB ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus Anlass des Betriebsübergangs durch den bisherigen oder den neuen Arbeitgeber rechtsunwirksam. Allerdings: Das Kündigungsrecht aus anderen Gründen bleibt unberührt. Mit dem Begriff "Kündigung" ist jede Kündigungsart gemeint, also sowohl die ordentliche (fristgerechte) als auch die...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 5. Außerordentliche Kündigung

Rz. 153 Beabsichtigt der Arbeitgeber, einem Arbeitnehmer außerordentlich zu kündigen, ist ein Widerspruch des Betriebsrats grundsätzlich nicht möglich, da das Gesetz die Möglichkeit eines Widerspruchs ausdrücklich auf die Fälle einer ordentlichen Kündigung beschränkt. Eine Ausnahme gilt insoweit nur für den Fall der außerordentlichen Kündigung mit einer der ordentlichen Künd...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / III. Außerordentliche Kündigung

Rz. 10 Nach § 626 Abs. 1 BGB kann der Dienstvertrag eines Vorstandsmitglieds einer AG aus wichtigem Grund gekündigt werden. Voraussetzung für die außerordentliche (i.d.R. fristlose) Kündigung[13] ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB und die Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB . Die Voraussetzungen des wichtigen Grundes i.S.d. § 6...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / III. Gegenstand der Kündigung

Rz. 39 Die ordentliche Kündigung richtet sich auf die Beendigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Wahrung der Kündigungsfrist. Rz. 40 Hiervon abzugrenzen ist eine Teilkündigung. Hierunter ist eine Willenserklärung zu verstehen, mit der der Kündigende einzelne Vertragsbedingungen bei Aufrechterhaltung des Vertrages im Übrigen gegen den Willen der anderen Vertragspart...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 2. Art der Kündigung und Kündigungsabsicht

Rz. 70 Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat seine Absicht mitzuteilen, einem bestimmten Arbeitnehmer – oder ggf. mehreren Arbeitnehmern – kündigen zu wollen. Es muss für den Betriebsrat erkennbar sein, dass es sich um eine Beteiligung nach § 102 Abs. 1 BetrVG handelt. Unabdingbar ist die Mitteilung, ob eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung beabsichtigt ist.[88...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 1. Herausgabevollstreckung im Kontext einer Kündigung

Rz. 114 Im Kontext einer Kündigung oder sonstigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann es in unterschiedlichen Konstellationen zu Ansprüchen des Arbeitgebers wie des Arbeitnehmers auf Herausgabe oder Leistung von Sachen kommen. a) Herausgabe von Arbeitspapieren Rz. 115 Auf Seiten des Arbeitnehmers kommt zunächst die Vollstreckung des Anspruches auf Herausgabe der Arbeitspa...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 12. Außerordentliche Kündigung

Rz. 108 Für die Anhörung des Betriebsrats bei außerordentlichen Kündigungen gelten grundsätzlich dieselben Grundsätze wie für die ordentlichen Kündigungen. Die Anhörung umfasst also regelmäßig insbesondere neben den allgemeinen notwendigen Informationenmehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / T. Checkliste: Außerordentliche Kündigung

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 1. Reaktion des Betriebsrats bei der ordentlichen Kündigung

Rz. 121 Beabsichtigt der Arbeitgeber, eine ordentliche Kündigung auszusprechen, dann entscheidet der Betriebsrat nach pflichtgemäßem Ermessen, wie er hierauf reagiert. Grundsätzlich sind möglich das Erheben von Bedenken, der Widerspruch, die Zustimmung und der Verzicht auf eine Stellungnahme. a) Bedenken Rz. 122 Wenn der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken ha...mehr

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§ 39 Taktik und Fallstricke... / II. "Rücknahme" der Kündigung

Rz. 48 Die bereits oben angesprochene Erklärung, aus der Kündigung keine Rechte mehr herleiten zu wollen, beschränkt sich in ihrem taktischen Anwendungsbereich nicht auf die Fälle, in denen der Arbeitnehmer bereits eine neue Arbeitsstelle gefunden hat. Sie kann insbesondere auch dann sinnvoll sein, wenn die Kündigung an nicht zu übersehenden Mängeln leidet. Der Arbeitgeber g...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / III. Kündigung

Rz. 18 Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden, § 626 BGB. Rz. 19 Eine ordentliche Kündigung ist nach § 15 Abs. 4 TzBfG nur zulässig, wenn dies einzelvertraglich oder in einem anwendbaren Tarifvertrag (z.B. § 30 Abs. 4 und 5 TVöD/TV-L) geregelt ist. Dementsprechend sollte in jedem befristeten Arbeitsvertrag ein ordentliches ...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / I. Betriebsbedingte Kündigung

Rz. 33 Eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung kommt in Betracht, wenn die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen ist und dies dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer andernfalls trotz Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für Jahre vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenüberstünde. Ei...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / IV. Kündigung durch das Vorstandsmitglied

Rz. 14 Die Trennung zwischen Organstellung und Anstellungsvertrag ist auch in den Fällen zu beachten, in denen das Vorstandsmitglied ausscheiden möchte. Die "Kündigung" des Organschaftsverhältnisses durch den Vorstand wird üblicherweise als "Rücktritt" oder "Amtsniederlegung" bezeichnet. Diese Erklärung führt nicht automatisch zur Beendigung des Anstellungsvertrags. Das Vors...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. (Bewährungs-)Zeitraum zwischen Abmahnung und Kündigung

Rz. 263 Aus dem Sinn und Zweck der Abmahnung folgt, dass der Zeitraum zwischen Abmahnung und Kündigung nicht zu kurz bemessen sein darf. Dies gilt insbesondere bei Leistungsmängeln im eigentlichen Sinn, also unzureichenden Arbeitsleistungen hinsichtlich Qualität und Quantität.[648]mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / II. Außerordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer, § 75 Abs. 1 HGB

Rz. 72 Setzt der Arbeitgeber einen wichtigen Grund zur Beendigung des Dienstverhältnisses gem. § 626 Abs. 1 BGB, hat der Arbeitnehmer hinsichtlich des Wettbewerbsverbotes ein Wahlrecht. Er kann sich zum einen an das Wettbewerbsverbot halten und auf Zahlung der Karenzentschädigung bestehen. Er kann zum anderen das Recht zum Widerruf gem. § 75 Abs. 1 HGB ausüben. Rz. 73 Die Aus...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / IV. Lösung des Wettbewerbsverbots bei ordentlicher Kündigung des Arbeitgebers, § 75 Abs. 2 HGB

Rz. 81 § 75 Abs. 2 HGB gibt dem Arbeitnehmer ("in gleicher Weise") das Recht zu Lösung des Wettbewerbsverbotes in allen Fällen, in denen der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt. Dies gilt nicht, wenn es sich um einen Fall der außerordentlichen Kündigung wegen erheblicher, durch den Arbeitnehmer veranlasster Gründe handelt (dann analoge Anwendung des § 75 Abs. 1 HGB) od...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / a) Kündigung

Rz. 33 Jede Arbeitsverweigerung ist in dieser Situation arbeitsvertragswidrig und kann insb. im Hinblick auf die unberechtigte Arbeitsniederlegung eine Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen.[34] Rz. 34 Im Kleinbetrieb bedarf es grds. keiner Abmahnung, bevor die ordentliche Kündigung ausgesprochen wird (siehe § 3 Rdn 270). Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, ist v...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 6. Personenbedingte Kündigung

Rz. 82 Bei der personenbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat all diejenigen Umstände mitzuteilen, auf die er die Kündigung stützen will. Stimmen diese Gründe mit den Gründen überein, die zur sozialen Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung erforderlich sind, dann bezieht sich die Mitteilungspflicht auf all diejenigen Umstände, die sich nach den "kü...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / VII. Verhältnis von Abmahnung und Kündigung

1. Gleichartigkeit der Pflichtverletzungen Rz. 272 Der Arbeitgeber kann sich nur auf eine Abmahnung berufen, wenn sie einen vergleichbaren Sachverhalt wie die anschließende Kündigung betrifft. Nach der Rspr. des BAG muss ein gleichartiges Fehlverhalten [695] vorliegen, Abmahnung und Kündigung müssen in einem inneren Zusammenhang stehen.[696] Das LAG Berlin hat z.B. das mehrfac...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / D. Gemeinsame – auch arbeitsrechtliche – Fragestellungen bei der Kündigung des Dienstvertrags von GmbH-(Fremd)Geschäftsführer und AG-(Fremd)Vorstand durch die jeweilige Gesellschaft

I. Einleitung Rz. 27 Im Folgenden soll auf praxisrelevante Aspekte eingegangen werden, die sich bei der Kündigung sowohl des Dienstvertrags eines AG-Vorstands als auch bei der Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers unabhängig von gesellschaftsrechtlichen Spezifika stellen können. Wie einleitend bereits erwähnt, gelten die Ausführungen für das Regelbeispiel des jeweils wirksam ...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebliche Altersversorgung

A. Einführung Rz. 1 Die meisten Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern neben dem Arbeitsentgelt und weiteren Fürsorgeleistungen auch Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Ausnahmen bestehen lediglich bei kleineren Arbeitgebern mit einem geringen Personalbestand. Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die in den letzten Jahren zunehmend Entgeltcharakter ...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / 3. Fristen

Rz. 26 Auch für das Berufsausbildungsverhältnis gilt gem. § 22 Abs. 4 BBiG, dass eine außerordentliche Kündigung dann unwirksam ist, wenn die Kündigungsgründe dem Kündigenden länger als zwei Wochen bekannt sind. Diese Frist beginnt mit der Kenntnis von den die Kündigung rechtfertigenden Tatsachen.mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / III. Außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers, § 75 Abs. 3 HGB

Rz. 77 Die Rechtsfolgen einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers bestimmen sich dem Gesetzeswortlaut zufolge nach § 75 Abs. 3 HGB. Danach hat der Arbeitgeber im Falle einer außerordentlichen Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers ein Wahlrecht hinsichtlich des Wettbewerbsverbotes. Ungeachtet dessen entfällt nach § 75 Abs. 3 HGB der Anspruch d...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / I. Grundsätze

Rz. 40 Nach § 613a Abs. 4 S. 1 BGB ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus Anlass des Betriebsübergangs durch den bisherigen oder den neuen Arbeitgeber rechtsunwirksam. Allerdings: Das Kündigungsrecht aus anderen Gründen bleibt unberührt. Mit dem Begriff "Kündigung" ist jede Kündigungsart gemeint, also sowohl die ordentliche (fristgerechte) als auch die außerordentl...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / d) Abwägung bei offensichtlich unwirksamer Kündigung

Rz. 41 Wenn eine Kündigung offensichtlich unwirksam ist, besteht nach Auffassung des BAG kein ernstzunehmender Zweifel am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. In diesen Fällen kann nach der Rspr. ein Interesse des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer für die Dauer des Verfahrens nicht weiter zu beschäftigen, grundsätzlich nicht anerkannt werden. Insoweit ist zu beachten, dass von...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / D. Kündigung, verbunden mit einem Angebot nach § 1a KSchG

Rz. 65 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Kündigung und Angebot nach § 1a KSchG Sehr geehrte(r) Herr/Frau _________________________, hiermit kündigen wir Ihr Arbeitsverhältnis ordentlich fristgemäß zum _________________________, hilfsweise zum nächsten rechtlich möglichen Termin. Die Kündigung ist auf dringende betriebliche Erfordernisse gem. § 1 Abs...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / 2. (Ordentliche) Kündigung wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG

Rz. 13 Nach dem ausdrücklichen Wortlaut ist Voraussetzung, dass der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG kündigt. Rz. 14 Die erste sich in diesem Zusammenhang stellende Frage ist, ob der Hinweis auf § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG bedingt, dass nur ordentliche Kündigungen Gegenstand eines Angebots nach § 1a KSchG sein können. Zutreffend dü...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 2. Unwirksamkeit der Kündigung an sich

Rz. 173 Hat der Arbeitgeber es unterlassen, den Betriebsrat anzuhören, oder hat er die Kündigung ausgesprochen, bevor das Anhörungsverfahren abgeschlossen war, ist die Kündigung aus betriebsverfassungsrechtlichen Gründen unwirksam (vgl. § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG). Will der Arbeitnehmer sich auf die Unwirksamkeit nach § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG berufen, dann muss er nach § 4 S. ...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 7. Verhaltensbedingte Kündigung

Rz. 87 Auch bei der verhaltensbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat all diejenigen Umstände mitteilen, auf die er, der Arbeitgeber, die Kündigung stützen will. Stimmen auch diese Überlegungen mit den Gründen überein, die eine verhaltensbedingte Kündigung sozial rechtfertigen, sind diese Gründe umfassend und vollständig vorzutragen (zu den Einzelheiten der ...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / I. Zurückweisung der Kündigung gem. § 174 S. 1 BGB

Rz. 7 So kann die Zurückweisung der Kündigungserklärung gem. § 174 S. 1 BGB Erfolg versprechen. Dazu ist zunächst festzustellen, ob die Kündigung nicht vom Arbeitgeber selbst bzw. von dessen Organvertreter, sondern von einem (vermeintlich oder tatsächlich) Bevollmächtigten ausgesprochen worden ist. Weiter ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von der Bevollmächt...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 8. Betriebsbedingte Kündigung

Rz. 91 Entsprechend ist bei der betriebsbedingten Kündigung zu verfahren. Auch hier muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat all diejenigen Umstände mitteilen, auf die er die Kündigung stützen will. Stimmt seine Willensbildung mit Rechtfertigungsgründen des KSchG überein, sind all diejenigen Tatsachen mitzuteilen, die die Kündigung sozial gerechtfertigt sein lassen (zu den Einze...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf

A. Grundlagen Rz. 1 Für den Kündigungsschutz im "Arbeitskampf" kommt es zunächst darauf an, den Begriff des "Arbeitskampfes" und seine Grundlagen zu klären. I. Rechtsgrundlagen Rz. 2 Zu dem Begriff und den Voraussetzungen des Arbeitskampfes schweigt das Gesetz im Wesentlichen. Obgleich Arbeitskämpfe in Art. 9 Abs. 3 GG vorausgesetzt und dadurch grundsätzlich für zulässig erklär...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / III. Rechtsbegründungsakte

Rz. 20 Wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen bei der Änderung von Versorgungszusagen, zu der auch eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses führt, kommt es auf die Art der Rechtsbegründung der Versorgungszusage an. 1. Individualrechtliche Rechtsbegründung Rz. 21 Rechtsgrund einer Einzelzusage ist eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, die Bestandteil...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausbildungsverhältnis

A. Einführung Rz. 1 Das neue BBiG ist am 1.1.2020 in Kraft getreten u.a. mit dem Ziel, neben der Einführung einer Mindestausbildungsvergütung transparentere Fortbildungsstufen für die höherqualifizierende Berufsbildung einzuführen, um die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium dadurch sichtbar zu machen. Diese Novellierung betrifft jedoch nicht das Kündigung...mehr

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§ 11 Kündigung und Unternehmensumwandlung

A. Einführung Rz. 1 Der Begriff der Unternehmensumwandlung stammt aus dem Umwandlungsgesetz (UmwG), das am 1.1.1995 in Kraft getreten und zuletzt zum 1.3.2023 an die Vorgaben der europäischen Richtlinie 2019/2121 (Umwandlungsrichtlinie) angepasst worden ist. Das UmwG ist in erster Linie ein gesellschaftsrechtliches Gesetz. Es regelt Strukturänderungen am Unternehmen, nicht im...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / VI. Sanierungskonzepte des Betriebsveräußerers/Betriebserwerbers

1. Grundsätze Rz. 47 Eine Kündigung erfolgt wegen des Betriebsübergangs, wenn dieser der tragende Grund, nicht nur der äußere Anlass für die Kündigung ist. Das Kündigungsverbot ist also dann nicht einschlägig, wenn es neben dem Betriebsübergang einen sachlichen Grund gibt, der "aus sich heraus" die Kündigung zu rechtfertigen vermag.[100] Es schützt damit nicht vor Risiken, di...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / 1. Kündigung des Arbeitgebers

Rz. 5 Der gesetzliche WBA besteht nur bei einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung des Arbeitsverhältnisses. Kündigt der Arbeitgeber einem tariflich oder vertraglich unkündbaren Arbeitnehmer außerordentlich mit einer sozialen Auslauffrist, dann ist für Widerspruch und den WBA nach der Rspr. des BAG § 102 Abs. 3, 5 BetrVG entsprechend anzuwenden.[1] Kündigt der Arbeitgeber das...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / III. Inhalt/Begründung

Rz. 34 Die Kündigung bedarf keiner Begründung, es sei denn, zwischen den Parteien ist Derartiges vertraglich vereinbart. Spricht die Gesellschaft die Kündigung unter Benennung von Kündigungsgründen aus, ist sie gleichwohl nicht gehindert, weitere Kündigungsgründe "nachzuschieben".[43] Dies gilt nur dann nicht, wenn das gekündigte Organmitglied annehmen durfte, die Gesellscha...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / 1. Eintritt des Rechtsschutzfalls bei Vorliegen einer Kündigung

Rz. 29 Wurde eine Kündigung ausgesprochen, so wird im Rahmen eines Kündigungsschutzmandats regelmäßig im Ergebnis im Zugang[64] der Kündigungserklärung der Eintritt eines Rechtsschutzfalls gesehen werden, weil hier gewöhnlich die Wirksamkeit der Kündigung vom Versicherten bestritten, mithin insoweit dem Arbeitgeber ein Rechtsverstoß vorgeworfen wird, und darauf dann die Inte...mehr