Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigungsfrist

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§ 39 Taktik und Fallstricke... / B. Bestimmung des Prozessrisikos

Rz. 2 Kennt der Anwalt den Arbeitgeber nicht und vermag er nicht einzuschätzen, ob dieser auch nur Grundkenntnisse des Arbeitsrechts mitbringt, dürfte sich im ersten Bearbeitungsschritt die rechtliche Prüfung empfehlen, ob die ordentliche Kündigung überhaupt dem Kündigungsschutzgesetz unterfällt, d.h., ob dessen persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich eröffnet ist. Der...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / I. Anträge

Rz. 41 Hat der Arbeitnehmer eine fristgerechte Annahme des in der Änderungskündigung enthaltenen Änderungsangebotes unter ebenfalls fristgerechtem Vorbehalt i.S.d. § 2 S. 2 KSchG erklärt, wird er regelmäßig seinen Klageantrag in Anlehnung an § 4 S. 2 KSchG stellen. Das Gesetz bezieht zu Recht auch sonstige, außerhalb des KSchG liegende Unwirksamkeitsgründe ein, da auch ihre ...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / G. Prüfung sonstiger Unwirksamkeitsgründe im Prozess

Rz. 78 Im Rahmen des Änderungskündigungsschutzprozesses sind allgemeine Unwirksamkeitsgründe, wie sie insbesondere in den Vorschriften der §§ 613a Abs. 4, 623, 174 BGB normiert sind, ebenso zu beachten wie im Falle einer Beendigungskündigung. Gleichfalls gilt der besondere Kündigungsschutz des SGB IX, des MuSchG, des BEEG und anderer Spezialgesetze. Des Weiteren kann die ord...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Möglichkeit der Weiterbeschäftigung unter geänderten Arbeitsbedingungen

Rz. 105 Nach § 1 Abs. 2 S. 3 Hs. 2 KSchG ist die Kündigung sozialwidrig, wenn die Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz zu geänderten Arbeitsbedingungen möglich ist und der Arbeitnehmer sich damit einverstanden erklärt hat. Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergibt sich, dass der Arbeitgeber vor jeder ordentlichen Beendigungskündigung von sich aus dem Arb...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / 4. Verstreichenlassen der Klagefrist (Annahme)

Rz. 26 Weitere Voraussetzungen für das Zustandekommen des (in seiner Höhe) gesetzlich fixierten Anspruchs ist das Unterlassen der Klageerhebung durch den Arbeitnehmer nach vorheriger Belehrung über die Folgen dieses Unterlassens. Der Arbeitnehmer darf innerhalb der Klagefrist des § 4 KSchG keine Klage erheben. Damit steht aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlautes fest, das...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / 1. Beschäftigungsanspruch

Rz. 17 Im Vorfeld oder aus Anlass einer Kündigung werden Arbeitnehmer häufig von der Arbeitsleistung freigestellt (suspendiert). Die einseitige Freistellung widerspricht dem Anspruch des Arbeitnehmers auf tatsächliche, vertragsgemäße Beschäftigung, die er grundsätzlich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist verlangen kann.[12] Will der suspendierte Arbeitnehmer seine Beschäftigu...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Berechnung

Rz. 48 Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Arbeitsaufnahme durch den Arbeitnehmer.[96] Dies gilt auch, wenn der Arbeitsvertrag erst nach der Arbeitsaufnahme unterzeichnet wird.[97] Maßgeblich für den Ablauf der Sechs-Monats-Frist ist der kalendermäßig feststellbare rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses.[98] Wird ein Arbeitnehmer z.B. am 1.1.2023 eingestellt...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / III. Gegenstand der Kündigung

Rz. 39 Die ordentliche Kündigung richtet sich auf die Beendigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Wahrung der Kündigungsfrist. Rz. 40 Hiervon abzugrenzen ist eine Teilkündigung. Hierunter ist eine Willenserklärung zu verstehen, mit der der Kündigende einzelne Vertragsbedingungen bei Aufrechterhaltung des Vertrages im Übrigen gegen den Willen der anderen Vertragspart...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / VII. Beauftragter für den Datenschutz

Rz. 94 § 6 BDSG regelt die Stellung des Datenschutzbeauftragten öffentlicher Stellen. Durch Verweisung in § 38 Abs. 2 BDSG finden wesentliche Regelungen des § 6 BDSG auch auf den Datenschutzbeauftragten nichtöffentlicher Stellen Anwendung.[227] Nach § 38 Abs. 2 BDSG i.V.m. § 6 Abs. 4 S. 2 BDSG ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 7. Wiedereinstellungsanspruch

Rz. 91 Der Grundsatz, dass später eintretende Umstände die Wirksamkeit einer Kündigung grundsätzlich nicht mehr beeinflussen können, gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber seine Kündigungsentscheidung auf eine aus seiner Sicht im Zeitpunkt der Kündigungserklärung zutreffende Prognose stützt, die sich nachträglich als unrichtig erweist. Die Kündigung wird auch dann nicht sozial...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / a) Freier Arbeitsplatz

Rz. 95 Die Möglichkeit einer anderweitigen Beschäftigung setzt das Vorhandensein eines freien Arbeitsplatzes voraus.[212] Als "frei" sind solche Arbeitsplätze anzusehen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unbesetzt sind.[213] Ausreichend ist es auch, wenn ein Arbeitsplatz innerhalb der Kündigungsfrist frei wird und der Arbeitgeber dies bei Ausspruch der Kündigung mi...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / II. Abmahnung

Rz. 28 Die Frage, ob es vor Ausspruch einer Kündigung des Dienstvertrags des Vorstandsmitglieds oder des GmbH-Geschäftsführers einer Abmahnung bedarf, wurde bisher ganz herrschend verneint, auch bei verhaltensbedingten Pflichtverletzungen.[36] Nach Einführung des § 314 BGB wurde dies bezweifelt. Der BGH bestätigte seine Rechtsprechung. Dabei befasste sich der BGH allerdings ...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 3. Aufhebungsvertrag

Rz. 89 Eine Ausnahme vom Sonderkündigungsschutz stellt der Aufhebungsvertrag dar. Der Arbeitnehmer begibt sich mit Abschluss eines Aufhebungsvertrags insgesamt dem allgemeinen und auch dem besonderen Kündigungsschutz.[175] Schließt ein schwerbehinderter Arbeitnehmer also einen Aufhebungsvertrag mit seinem Arbeitgeber, so bedarf es keiner Zustimmung des Integrationsamtes mehr...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / I. Geltungsbereich und Dauer

Rz. 30 In sachlicher Hinsicht knüpft der Sonderkündigungsschutz ebenso wie das MuSchG an das Arbeitsverhältnis an und erfasst sowohl ordentliche als auch außerordentliche Kündigungen, Massenkündigungen i.S.v. §§ 17 ff. KSchG sowie Kündigungen im Insolvenzverfahren und Änderungskündigungen. Liegen mehrere Arbeitsverhältnisse vor, kann sich die elternzeitberechtigte Person ent...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / I. Kündigung innerhalb der Probezeit

Rz. 15 Gem. § 22 Abs. 1 BBiG kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist in der Probezeit beendet werden. In dieser vereinbarten Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Den Vertragsparteien wird somit die Möglichkeit gegeben, ihre einmal getroffene Entscheidung ohne Ang...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / B. Inhaltliche Ausgestaltung

Rz. 3 Oftmals gilt es im Vorfeld einer Kündigung zu entscheiden, ob statt der Kündigung ein Aufhebungsvertrag geschlossen oder die Kündigung ausgesprochen und anschließend ein Abwicklungsvertrag vereinbart wird. Der Aufhebungsvertrag ist ein gängiges Instrument, um Arbeitsverhältnisse kurzfristig, z.B. ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, zu beenden. Für den Arbeitgeber biet...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / III. Wettbewerbsverbot

Rz. 42 Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet, jedwede Konkurrenztätigkeit zu Lasten seines Arbeitgebers zu unterlassen. Dieses Wettbewerbsverbot bedarf keiner arbeitsvertraglichen Vereinbarung, sondern folgt aus der dem Arbeitnehmer obliegenden Treuepflicht [44] und beruht auf § 60 Abs. 1 HGB, der auf kaufmännische Angest...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 1. Kündigung von Betriebsvereinbarungen gem. § 120 InsO

Rz. 93 Betriebsvereinbarungen, die Leistungen vorsehen, die die Insolvenzmasse belasten, können gem. § 120 Abs. 1 InsO ebenfalls mit einer verkürzten Kündigungsfrist von drei Monaten oder – bei Vorliegen eines wichtigen Grundes – fristlos (§ 120 Abs. 2 InsO) gekündigt werden. Rz. 94 Ein wichtiger Grund kann darin liegen, dass der Verwalter vor die Wahl gestellt wird, das Unte...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / II. Wiedereinstellungsanspruch gegen Altarbeitgeber

Rz. 62 Entscheidet sich der bisherige Arbeitgeber zunächst dazu, einen Betrieb bzw. eine Betriebsabteilung stillzulegen, kündigt daraufhin den betroffenen Arbeitnehmern betriebsbedingt und entschließt sich schließlich während des Laufs der Kündigungsfrist zu einem Betriebsübergang auf einen neuen Betriebsinhaber, erweist sich die ursprüngliche Prognosegrundlage für die notwe...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / IV. Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

Rz. 64 Besonderheiten bestehen für den Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz. Die Einzelheiten waren bis zum Grundsatzurteil des BAG v. 28.10.2004 heftig umstritten.[144] Nach dieser Entscheidung ist der Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz nunmehr zeitlich begrenzt. Nach Ablauf der Frist einer insolvenzbedingten Kündigung besteht kein Anspruch auf Wiedereinstel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zwangsvollstreckung in den Gesellschaftsanteil an einer OHG.

Rn 10 Auf die OHG sind nach § 105 II HGB die Vorschriften über die GbR anzuwenden, soweit nichts Abweichendes geregelt ist. Deswegen gelten die Erläuterungen zur GbR (Rn 3 ff) grds auch für die OHG. Im Pfändungsbeschluss wird die OHG bereits mit ihrer Firma hinreichend bestimmt bezeichnet. Zuzustellen ist der Pfändungsbeschluss an die geschäftsführenden Gesellschafter (Zö/He...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / IV. Maßnahmen bei Änderungskündigungen

Rz. 19 Hat der Arbeitnehmer eine Änderungskündigung erhalten, sind mit ihm die Vor- und Nachteile einer Annahme des Änderungsangebotes unter Vorbehalt der Überprüfung der sozialen Rechtfertigung und Wirksamkeit der Kündigung zu erörtern. Soll der Weg einer Annahme unter Vorbehalt, verbunden mit einer Änderungsschutzklage, beschritten werden, ist ein rechtzeitiger Zugang dies...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Möglichkeit der Weiterbeschäftigung nach Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen

Rz. 103 Nach § 1 Abs. 2 S. 3 Hs. 1 KSchG ist die Kündigung auch sozialwidrig, wenn die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen möglich ist und der Arbeitnehmer sein Einverständnis hiermit erklärt hat. Der Arbeitgeber ist zur Abwendung der Kündigung durch Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen nur dann verpflichtet, wenn ...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / a) Unzulässigkeit der ordentlichen Kündigung

Rz. 100 Genießt ein betriebsverfassungsrechtlicher Amtsträger während der Amtszeit oder im Nachwirkungszeitraum den besonderen Kündigungsschutz, ist eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber grundsätzlich unzulässig. Auch in der Insolvenz genießen Betriebsratsmitglieder besonderen Kündigungsschutz. Sie sind daher weder in die Sozialauswahl einzubeziehen[210] noch ist ...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / II. Inhalt

Rz. 4 Die Parteien können sich in ihrem Vergleich auf einen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses einigen. Meist können sich aber im Ergebnis beide eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht vorstellen und vereinbaren daher eine Beendigung. Rz. 5 Soll eine Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses zu unveränderten Arbeitsbedingungen geschehen, ist die Erklärung des Arbei...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / II. Folgerungen

Rz. 11 Aus der punktuellen Streitgegenstandstheorie folgt, dass jede Kündigung, sei es eine außerordentliche, eine ordentliche, eine vorsorglich ordentliche, eine vorsorglich außerordentliche, eine entfristete, eine bedingte innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist zur Meidung der Fiktion des § 7 KSchG angegriffen werden muss, und zwar auch dann, wenn eine weitere Kündigung ode...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 2. Außerordentliche Kündigung

Rz. 107 Das betriebsverfassungsrechtliche Mandat schützt nicht uneingeschränkt vor Kündigungen. Den in § 15 Abs. 1–3 KSchG geschützten Personen kann außerordentlich gekündigt werden, wenn zum einen ein wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB vorliegt und zum anderen der Betriebsrat der Kündigung zugestimmt hat oder die Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzt worden ist. ...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 14. Checkliste "Allgemeiner Mindestinhalt"

Rz. 115 Will man halbwegs auf der sicheren Seite sein, sollte – zumindest vorsorglich – regelmäßig Folgendes als Mindestinformation mitgeteilt werden:mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / M. Klagestattgebendes Urteil

Rz. 84 Erachtet das Gericht die arbeitgeberseitige Kündigung – aus welchem Grunde auch immer – für unwirksam und gibt es der Feststellungsklage nach § 4 S. 1 KSchG (mit punktuellem Streitgegenstand, siehe Rdn 10–14) statt, dann ist mit Rechtskraft des Urteils darüber entschieden, dass das Arbeitsverhältnis durch diese Kündigung nicht aufgelöst ist. Dieses Urteil beinhaltet n...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / VI. Ordentliche und außerordentliche Änderungskündigung

Rz. 27 Regelmäßig begegnet die Änderungskündigung in der Praxis als ordentliche Kündigung. § 2 KSchG ist auf diesen Fall zugeschnitten. Allerdings ist anerkannt, dass die Änderungskündigung auch als außerordentliche möglich ist.[39] Eine außerordentliche Änderungskündigung ist nur dann gerechtfertigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisse...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / III. Beispiele

Rz. 65 In der Rechtsprechung und Literatur[180] finden sich Beispiele der außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitnehmer. Eine außerordentliche Kündigung kommt beispielsweise in Betracht bei Arbeitsschutzverletzungen;[181] bei Belästigungen und groben Beleidigungen des Arbeitnehmers;[182] bei sexuellen Belästigungen;[183] bei ausländerfeindlichen Maßnahmen, wenn die Vert...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / D. Keine Unterbrechung der Verjährung eines auf Annahmeverzug gestützten Vergütungsanspruchs durch Erhebung der Kündigungsschutzklage

Rz. 25 Nach ständiger Rspr. des BAG[26] unterbricht bzw. hemmt die Feststellungsklage nach § 4 KSchG nicht die Verjährung von Vergütungsansprüchen. Lohn- bzw. Vergütungsansprüche sind nicht Streitgegenstand der Kündigungsschutzklage. Im Übrigen ist der Annahmeverzug des Arbeitgebers (§ 615 BGB) auch noch von anderen Voraussetzungen abhängig, wie z.B. einem wirksamen Angebot ...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / III. Ausschlussfristen

Rz. 90 Im Hinblick auf Zahlungs- und andere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis ist im Grundsatz die Problematik zu beachten, dass Ausschlussfristen eine zügige außergerichtliche und ggf. auch gerichtliche Geltendmachung erfordern können. Im rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem Kündigungsschutzprozess können Annahmeverzugslohnansprüche betroffen sein, aber...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / III. Hinweise zur Prozesssituation im Berufungsstreit um eine Kündigung

Rz. 137 In der Berufungsinstanz kann sich die Interessenlage der Parteien eines Kündigungsstreits im Vergleich zur ersten Instanz erheblich ändern: Seit dem Ausspruch der Kündigung und oft auch schon seit dem Ende einer Kündigungsfrist ist jetzt regelmäßig geraume Zeit ins Land gegangen. Dies kann die Lage entspannt haben, etwa wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich einen be...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / B. Ruhenstatbestände

Rz. 2 Der praktisch wichtigste Fall, in dem es zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld kommt, ist die Verhängung einer Sperrzeit (§ 159 SGB III). Eine Sperrzeit wird verhängt, wenn sich der Arbeitnehmer versicherungswidrig verhält, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Für den Arbeitnehmer kann insbesondere die Mitwirkung an der Beendigung seines Arbeitsverhältniss...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / I. Taktik in der Kammerverhandlung

Rz. 98 Vor allem in denjenigen Fällen, in denen der Arbeitnehmer sich nach wie vor im Zustand der Arbeitslosigkeit befindet, wird es zur Durchführung einer Kammerverhandlung kommen. Je nach Länge der Kündigungsfrist einerseits, Zügigkeit der Terminierung der jeweiligen Kammer andererseits, wird zum Zeitpunkt der Kammerverhandlung bereits ein gewisses Annahmeverzugslohnrisiko...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / 1. Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 23 Das Berufsausbildungsverhältnis kann gem. § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG von beiden Parteien aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Für den Begriff des wichtigen Grundes wendet die Rechtsprechung aufgrund gewisser Übereinstimmungen von Dienst- und Ausbildungsverhältnissen die Generalklausel des § 626 Abs. 1 BGB entsprechend an.[24] Ei...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / 1. Entlassungsentschädigung

Rz. 52 Als Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung i.S.d. § 158 Abs. 1 S. 1 SGB III sind alle Geld- oder Sachbezüge anzusehen, die der Arbeitgeber für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen dessen Auflösung zahlt und zwar unabhängig von ihrem Rechtsgrund und ihrer Bezeichnung (z.B. Abfindungen nach § 9 KSchG, Leistungen für betriebliche Altersversorg...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / III. Antrag auf Zustimmung zur Kündigung einer unter das MuSchG fallenden Arbeitnehmerin

Rz. 121 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.3: Antrag auf Zustimmung zur Kündigung einer unter das MuSchG fallenden Arbeitnehmerin An die Arbeitsschutzbehörde Betr.: Kündigung der Mitarbeiterin _________________________ (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse) Frau _________________________ wurde am _________________________ als _________________________ e...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / II. Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschädigung

Rz. 51 Nach § 158 Abs. 1 SGB III ruht der Anspruch auf das Arbeitslosengeld bis zu einem Jahr, wenn das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer der für den Arbeitgeber maßgeblichen ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Frist vorzeitig beendet worden ist und der Arbeitnehmer wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Entlassungsentschädigung erhalten oder zu bea...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / A. Einführung

Rz. 1 § 2 KSchG enthält die Legaldefinition der Änderungskündigung. Sie liegt vor, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt und dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen anbietet. Rz. 2 Die Änderungskündigung gibt dem Arbeitgeber ein Mittel an die Hand, um die Bedingungen des Arbeitsv...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / II. Prognoseprinzip

Rz. 52 Maßgeblich für die Beurteilung einer Kündigung sind die objektiven Verhältnisse zum Zeitpunkt ihres Zugangs. Später eintretende Umstände können die Wirksamkeit der Kündigung grundsätzlich nicht mehr beeinflussen.[118] Andererseits können Kündigungsgründe, die erst nach Zugang der Kündigung entstanden sind, nur Anlass für eine erneute Kündigung bilden, eine bereits aus...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / 2. Sonstige Beendigungsgründe

Rz. 20 Die Weiterbeschäftigungspflicht entfällt, wenn der Arbeitnehmer die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG versäumt oder er seine Klage nur auf sonstige Unwirksamkeitsgründe stützt. Nimmt der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage zurück oder stellt er einen Antrag nach § 9 KSchG auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses, entfällt der WBA ebenfalls. Nach herrschender Meinung ge...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / B. Strategische und taktische Überlegungen zum Kündigungsschutzprozess

Rz. 6 In der Praxis gehen die meisten Unternehmen davon aus, eine Kündigung vor dem ArbG nicht wirksam durchsetzen zu können. Dreiviertel der Betriebe geben an, Probleme mit der Durchführung betriebsbedingter Kündigungen gehabt zu haben.[17] Diese Annahme führt sehr häufig dazu, dass bereits außergerichtlich, spätestens im Gütetermin unabhängig von den konkreten Umständen de...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / 2. Interessenabwägung

Rz. 36 Grundlage des allgemeinen WBA ist nach der Rspr. eine Konkretisierung der Grundsätze von Treu und Glauben; es ist also eine Abwägung der beiderseitigen Interessen vorzunehmen. Während bei einem ungekündigten Arbeitsverhältnis das Interesse des Arbeitnehmers an seiner Beschäftigung schwerer wiegt als dasjenige des Arbeitgebers an einer Suspendierung, ändert sich mit Au...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 5. Außerordentliche Kündigung

Rz. 153 Beabsichtigt der Arbeitgeber, einem Arbeitnehmer außerordentlich zu kündigen, ist ein Widerspruch des Betriebsrats grundsätzlich nicht möglich, da das Gesetz die Möglichkeit eines Widerspruchs ausdrücklich auf die Fälle einer ordentlichen Kündigung beschränkt. Eine Ausnahme gilt insoweit nur für den Fall der außerordentlichen Kündigung mit einer der ordentlichen Künd...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / II. Einholung der Zustimmung des Integrationsamts/Inklusionsamts (nachfolgend nur: Integrationsamt)

Rz. 120 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.2: Einholung der Zustimmung des Integrationsamts An das Integrationsamt Betr.: Schwerbehinderte(r): _________________________ (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, falls bekannt: Aktenzeichen des zuständigen Versorgungsamtes) Wir beantragen die Zustimmung zur außerordentlichen fristlosen Kündigung sowie zur hi...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / I. Betriebsbedingte Kündigung

Rz. 33 Eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung kommt in Betracht, wenn die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen ist und dies dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer andernfalls trotz Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für Jahre vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenüberstünde. Ei...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / I. Angelegenheit

Rz. 22 Der Abgeltungsbereich der Gebühren ist in § 15 RVG geregelt. Nach § 15 Abs. 1 RVG gelten die gesetzlichen Gebühren die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit ab.[43] Welchen zeitlichen oder sonstigen Umfang die Tätigkeit im Einzelfall hat, spielt für das Entstehen der Gebühr damit keine Rolle, sondern kann – bei Rahmengebü...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / II. Art der Kündigungsgründe

Rz. 61 Eine betriebsbedingte außerordentliche Arbeitnehmerkündigung kommt nicht in Betracht. Rz. 62 Eine personenbedingte außerordentliche Arbeitnehmerkündigung ist möglich, wenn dem Arbeitgeber oder dem von ihm eingesetzten Ausbilder die für die Anerkennung einer Ausbildung oder Zulassung zu einer Abschlussprüfung erforderliche Ausbildungsbefugnis entzogen wird.[176] Rz. 63 E...mehr