Fachbeiträge & Kommentare zu Latente Steuern

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.8 Einzelaspekte

Rz. 85 Da die Nennung des § 1 Abs. 2a GrEStG in § 1 Abs. 6 GrEStG leerläuft, wurde sie aus der Aufzählung in § 1 Abs. 6 GrEStG herausgenommen. Verschiedentlich findet sich die Auffassung, seit Inkrafttreten des § 1 Abs. 2a GrEStG sei die Rechtsprechung des BFH zur Einschränkung von Vergünstigungen der §§ 5 und 6 GrEStG nicht mehr anwendbar (Fischer, a. a. O., Rz. 820), weil e...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.4 § 8b KStG (Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen)

• 2019 Abzugsfähigkeit von Wechselkursverlusten aus Gesellschafterdarlehen bei Vorliegen eines kompensatorischen Einzelsicherungsgeschäfts / § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG Fraglich ist die Abzugsfähigkeit von Wechselkursverlusten aus Gesellschafterdarlehen bei gleichzeitigem Vorliegen eines kompensatorischen Einzelsicherungsgeschäfts. Die FinVerw vertritt insoweit die Auffassung, da...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / III. Latente Steuern bei Ermittlung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung gem. § 5 Abs. 1 ErbStG

1. Problemaufriss Weil sich die erbschaftsteuerliche Steuerbefreiung vorgreiflich nach den familienrechtlichen Grundsätzen aus §§ 1373-1383 BGB richtet (§ 5 Abs. 1 S. 2 ErbStG im Umkehrschluss), schlägt sich die Wertauswirkung latenter Steuern bei der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung aus erbschaftsteuerlicher Sicht schon nach dem Gebot der Folgerichtigkeit nieder[9]. Recht...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / bb) Fiktiver Zugewinn gem. § 5 Abs. 1 ErbStG (mit fiktiver Ertragsteuerbelastung)

Fiktive Ertragsteuerbelastung (persönlicher Steuersatz: 40 %)mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / 1. Problemaufriss

Weil sich die erbschaftsteuerliche Steuerbefreiung vorgreiflich nach den familienrechtlichen Grundsätzen aus §§ 1373-1383 BGB richtet (§ 5 Abs. 1 S. 2 ErbStG im Umkehrschluss), schlägt sich die Wertauswirkung latenter Steuern bei der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung aus erbschaftsteuerlicher Sicht schon nach dem Gebot der Folgerichtigkeit nieder[9]. Rechtfertigung der Ste...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / 2. Berechnungsbeispiel

Nachfolgend werden die Auswirkungen von § 1376 Abs. 2 BGB zur Endvermögensberechnung unter Berücksichtigung latenter Ertragsteuerbelastungen anhand eines Berechnungsbeispiels verdeutlicht. a) Sachverhalt Der am 31.3.2021 (= Anwendungsbereich JStG 2020 ab 29.12.2020) verstorbene Erblasser E wird aufgrund gesetzlicher Erbfolge von seiner Ehefrau EF alleine (100 %) beerbt. Pflich...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / b) Fiktive Zugewinnausgleichsforderung gem. § 5 Abs. 1 ErbStG und Erbschaftsteuerberechnung

aa) Fiktiver Zugewinn gem. § 5 Abs. 1 ErbStG (ohne fiktive Ertragsteuerbelastung)mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / a) Sachverhalt

Der am 31.3.2021 (= Anwendungsbereich JStG 2020 ab 29.12.2020) verstorbene Erblasser E wird aufgrund gesetzlicher Erbfolge von seiner Ehefrau EF alleine (100 %) beerbt. Pflichtteilsansprüche bestehen nicht. Das Nachlassvermögen setzt sich wie folgt zusammen:mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / aa) Fiktiver Zugewinn gem. § 5 Abs. 1 ErbStG (ohne fiktive Ertragsteuerbelastung)

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Stille Reserven in der GmbH-Beteiligung als erbschaftsteuerliche Gefahrenquelle (GmbHStB 2024, Heft 12, S. 382)

Wie wirken sich latente Steuern auf die fiktive Zugewinnausgleichsforderung bei der erbschaftsteuerlichen Ehegattenbesteuerung aus? Dipl.-Finw. (FH) René Sobisch, StAR[*] Aus Beratersicht gehören ertragsteuerliche Fragestellungen der Gesellschafterbesteuerung selbstverständlich zur unerlässlichen Arbeitsroutine bei der Betreuuung des GmbH-Mandats. Dass Wertsteigerungen in der...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / 4. Möglichkeit einer "problembeseitigenden" Gesetzesänderung?

Mehr Wunschdenken als berechtigte Hoffnung dürfte die Möglichkeit einer "problembeseitigenden" Gesetzesänderung z.B. durch eine Anfügung in § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG mit der Formulierung "[...]; latente Steuern bleiben hierbei unberücksichtigt." sein, weil einerseits der Grundsatz der Maßgeblichkeit des Zivilrechts für die Erbschaft- und Schenkungsteuer als Verkehrssteuer prägen...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) René Sobisch, StAR[*] Aus Beratersicht gehören ertragsteuerliche Fragestellungen der Gesellschafterbesteuerung selbstverständlich zur unerlässlichen Arbeitsroutine bei der Betreuuung des GmbH-Mandats. Dass Wertsteigerungen in der GmbH-Beteiligung bei einem tatsächlichen Entstrickungsvorgang einer Besteuerung nach §§ 17, 20 oder 23 EStG sowie gegebenenfalls be...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / 3. Hinweise für die Beratungspraxis

Der versierte Berater wird sich vermutlich darauf einstellen müssen, dass sich die Angaben in der Erbschaftsteuererklärung zu § 5 Abs. 1 ErbStG deutlich intensivieren werden, weil die Auskunft in der "Anlage Erwerber"[15] einen schlichtweg unzureichenden Informationsbeitrag zu dieser ohnehin fehlerlastigen Besteuerungsgrundlage leistet. Gegebenenfalls ist bis dahin auch eine ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Regniet, Ergänzungsbilanzen bei der PersGes, Köln 1990 (Grundsatzdarstellung); Gchwendtner, Ergänzungsbilanz und Sonderbilanz II in der Rspr des BFH, DStR 1993, 817; Soeffing, Einbringung in eine PersGes mit Zuzahlung ins PV, DStZ 1995, 648; Pfalzgraf/Meyer, Eintritt neuer Gesellschafter in eine PersGes – steueroptimale Gestaltung im Spannungsfeld zwischen Umwandlungssteuerrech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bfc) Ansatzverbote in der StB/abweichende Bewertung in HB und StB

Rn. 70c Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die nachstehend sich von Gesetzes wegen ergebenden Abweichungen basieren auf der gesetzlichen Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit durch das BilMoG und der Abkehr vom Maßgeblichkeitsgrundsatz der HB für die StB durch das StEntlG 1999/2000/2002: auch s Rn 62. Infolge des BilMoG sind nach HGB keine steuerlichen Abschreibungen mehr zuläs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Anlässe zur Erstellung von Ergänzungsbilanzen

Rn. 64a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur Erstellung besonderer (Wert)-Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter zur StB der PersGes kommt es in folgenden Fällen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Umwandlungssteuergesetz

Rn. 412 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Verschmelzung der GmbH & Co KG auf die Betriebs-GmbH gilt steuerlich als Betriebseinbringung iSd §§ 20–23 UmwStG. Das infolge Betriebsaufspaltung gewerbliche Betriebsunternehmen kann nach § 20 Abs 1 UmwStG Gegenstand einer Betriebseinbringung sein: BFH BStBl II 2001, 321. Die von § 20 UmwStG geforderte Voraussetzung, dass ein "Betrieb" ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bode, Anm zu BFH v 03.02.2010 zum Treuhandmodell, DB 2010, 822; Benz/Goss, Die gewerbesteuerliche Anerkennung des Treuhandmodells, DStR 2010, 839; Kraft/Sönnichsen, Steuerliche Aspekte der Begründung u Beendigung des Treuhandmodells, DB 2011, 1936; Viebrock/Stegemann, Ertragsteuerliche Konsolidierung im Treuhandmodell, DStR 2013, 2375; Schiffers/Feltgen, Treuhandmodell – Abbildu...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.2 Ansatzwahlrechte

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.6 Berücksichtigung speziell steuerlicher Gesichtspunkte

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Checkliste Jahresabschluss ... / 17.3.1 Bilanz

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.5 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.4 Bewertungswahlrechte

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.2.1 Allgemeine Fragen

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.4 Angaben zur Bilanz

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Checkliste Jahresabschluss ... / 16.5.2 Bilanz

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.4 Bedingung Nacherwerb durch Schenkung oder von Todes wegen (§ 28a Abs. 4 S. 1 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 257 Der Steuererlass (§ 28a Abs. 1 S. 1 ErbStG) steht schließlich unter der (weiteren) auflösenden Bedingung, dass der Erwerber innerhalb von 10 Jahren nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9 ErbStG) weiteres Vermögen durch Schenkung oder von Todes wegen erhält, das verfügbare Vermögen (§ 28a Abs. 2 ErbStG) darstellt (§ 28a Abs. 4 S. 1 Nr. 3 S. 1 ErbStG).[1] De...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2 Zugleich übertragenes, nicht begünstigtes Vermögen (§ 28a Abs. 2 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 153 Das "verfügbare Vermögen" umfasst nach der gesetzlichen Legaldefinition u. a. 50 % des "mit der Erbschaft oder Schenkung zugleich übergegangenen Vermögens, das nicht zum begünstigten Vermögen im Sinne des § 13b Abs. 2 gehört" (§ 28a Abs. 2 Nr. 1 ErbStG). Rz. 154 Diese Regelung beruht wohl auf der Vorstellung des Gesetzgebers, dass das zusammen mit dem begünstigten Ver...mehr

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Reinvestitionsrücklage nach... / 7 Auflösung der Rücklage mangels Erwerb eines neuen Grundstücks

Buchungsvorschlag: Die Bildung ist nur in der Steuerbilanz zulässig In der Handelsbilanz dürfen keine Rücklagen nach § 6b EStG gebildet werden, sonder...mehr

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Jahresabschluss, Investitio... / 9 Kein Ausweis des Investitionsabzugsbetrags in der Handelsbilanz = Ausweis passiver latenter Steuern

Der Investitionsabzugsbetrag darf nicht in der Handelsbilanz ausgewiesen werden und den handelsrechtlichen Gewinn nicht mindern. Da der steuerliche Gewinn durch den Investitionsabzugsbetrag aber gesenkt wird, sind in der Handelsbilanz passive latente Steuern bzw. Rückstellungen nach den Prinzipien zu bilden, die für den Ausweis latenter Steuern gelten, d. h., es erfolgt kein...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.1.2 Vornahme bestimmter Abschreibungen

Rz. 20 Die Rechtsfolgen des § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB setzen – mit Ausnahme der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert – zunächst voraus, dass in Vorjahren bestimmte Abschreibungen vorgenommen worden sind. Wie aus Tab. 1 hervorgeht, kommen insgesamt sechs verschiedene Abschreibungskategorien in Betracht.mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Der Einsatz von EDV-Anlagen (sog. Hardware), die Nutzung von EDV-Programmen (sog. Software) und die Präsenz im Netz (auch Web oder WWW für "World Wide Web" als Teilbereich des sog. Internet) gehören heute zum normalen Standard eines Unternehmens. Moderne Lösungen wie "Software as a Service" (SaaS) oder das sog. Cloud-Computing[1] befinden sich auf dem Vormarsch. Ob und...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Latente Steuern

Rn. 113 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Latente Steuern können in Ausnahmefällen in fremder Währung entstehen und somit Gegenstand der Währungsumrechnung sein: Unterhalten UN eine rechtlich unselbständige Betriebsstätte bzw. Zweigniederlassung außerhalb der Euro-Zone, die ihre Bücher in fremder Währung führt und dort der Besteuerung unterliegt, können aus etwaigen Steuerwertabweic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXI. Latente Steuern (§ 285 Nr. 29)

Rn. 782 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 29 ist im Anhang anzugeben, "auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist". § 285 Nr. 29 ist mit dem BilMoG – im Übrigen ohne entsprechendes Pendant in der Bilanz-R – in das HGB eingeführt worden. Die Angabepflicht besteht für gro...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Latente Steuern des übernehmenden Rechtsträgers

Rn. 540 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Für die Bilanzierung von latenten Steuern beim übernehmenden Rechtsträger gelten die Verschmelzungsgrundsätze entsprechend (vgl. HdR-E, HGB § 274, Rn. 500ff.). Bei Anwendung der allg. Anschaffungs-(kosten-)grundsätze ist die Übernahme der latenten Steuern vom übertragenden auf den übernehmenden Rechtsträger ausgeschlossen. Der übernehmende R...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Latente Steuern des übernehmenden Rechtsträgers

Rn. 500 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Vermögenübergang stellt beim übernehmenden Rechtsträger einen Anschaffungsvorgang dar (vgl. IDW RS HFA 42 (2012), Rn. 3; Oser, StuB 2021, S. 717 (718)), der zu (echten) AK zu bewerten ist. Diese sind in Abhängigkeit von der Art der Gegenleistung für das erlangte Vermögen (Ausgabe neuer Anteile respektive Hingabe eigener Anteile des übern...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Latente Steuern des übertragenden Rechtsträgers

Rn. 520 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Wegen ihrer Wesensgleichheit finden die handelsrechtlichen Vorschriften des Verschmelzungsrechts ebenso für Spaltungen Anwendung (vgl. § 125 UmwG), so auch die Vorschriften der Schlussbilanz (vgl. § 17 Abs. 2 UmwG). Indes sind Besonderheiten zu beachten, die sich insbesondere aus den Spezifika der drei Spaltungsarten "Aufspaltung" und "Abspa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Latente Steuern des übertragenden Rechtsträgers

Rn. 482 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Mit Ablauf des steuerlichen Übertragungsstichtags endet die steuerliche Existenz des übertragenden Rechtsträgers. Obwohl nach diesem Zeitpunkt keine Steuerbe- oder -entlastungen mehr eintreten können, erfordert die anzuwendende Annahme der Unternehmensfortführung (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 2) den Ansatz von latenten Steuern in der handelsrechtli...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Passive latente Steuern

Rn. 167 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Durch das BilMoG wurde die Bilanzgliederung des § 266 HGB auf der Passivseite um die Position E. "Passive latente Steuern" erweitert, unter der passive latente Steuern auszuweisen sind. Hinsichtlich der inhaltlichen Ausführungen zu den latenten Steuern wird auf HdR-E, HGB § 266, Rn. 106ff., sowie speziell zu den passiven latenten Steuern auf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Aktive latente Steuern

Rn. 106 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 § 274 regelt die Bildung latenter Steuern bei großen und mittelgroßen KapG und diesen gleichgestellten PersG i. S. d. § 264a. Kleine und kleinste KapG sowie diesen gleichgestellte PersG i. S. d. § 264a sind dagegen gemäß § 274a Nr. 4 von den Vorschriften der Steuerabgrenzung befreit. Dementsprechend kann für diese Gesellschaften ein Ausweis ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Passive latente Steuern versus Rückstellungen

1. Ausgangspunkt der Rückstellungsbilanzierung Rn. 600 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Diskussion um das Verhältnis von passiven latenten Steuern zu Rückstellungen wird bereits seit langem geführt. So ging der Gesetzgeber im Entstehungsprozess des BiRiLiG (vgl. BT-Drs. 9/1878, S. 84) davon aus, dass alle Sachverhalte, welche durch die neu eingeführte passive Steuerlatenzvorschr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXII. Latente Steuersalden (§ 285 Nr. 30)

Rn. 793 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 § 285 Nr. 30 ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 17 Abs. 1 lit. f) der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus resultiert das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von § 285 Nr. 30. Nach § 285 Nr. 30 sind im Anhang die "latenten Steuersalden am Ende des Geschäftsjahrs und die im Laufe des Geschäft...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Beispiele für passive latente Steuern

Rn. 90 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Passive latente Steuern resultieren aus zu versteuernden temporären Differenzen. Auch hier werden zunächst Beispiele für Ansatzunterschiede dargestellt:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Auswirkung der Optionsausübung auf latente Steuern

Rn. 420 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Option zur Besteuerung wie eine KapG nach § 1a KStG ist ein rein steuerlicher Vorgang. Handelsrechtlich ergeben sich aus der Option zunächst keine Änderungen (weiterhin liegt hier unverändert eine PersG vor). Aus diesem Grund sind die Auswirkungen der Optionsausübung auf latente Steuern als laufender Geschäftsvorfall zu erfassen. Dies be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern

Rn. 180 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Latente Steuern bilden erwartete zukünftige Steuerbe- und -entlastungen ab. Der Umfang dieser Be- und -entlastungen hängt neben der Situation der Differenzen zwischen HB und StB zum BilSt auch von der zukünftig erwarteten Steuersituation des UN ab. Diese zukunftsorientierten Wahrscheinlichkeits- und Werthaltigkeitsüberlegungen sind sowohl be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Beispiele für aktive latente Steuern

Rn. 85 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Ursachen für das Entstehen von aktiven latenten Steuern sind vielfältig. Nachfolgend finden sich Beispiele für abzugsfähige temporäre Differenzen (vgl. zu umfassenden Darstellungen Herzig/Fuhrmann (2012), Kap. I/B, Rn. 149ff.; Zwirner/Busch, StuB 2023, Beilage Nr. 2 zu Heft 21, S. 1 (7f.)). Hierbei ist zwischen Ansatz- und Bewertungsdiffe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Ausschüttungssperre aus dem Ansatz aktiver latenter Steuern

Rn. 271 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Auch im Zusammenhang mit dem Ansatz von aktiven latenten Steuern greift – wie unter HdR-E, HGB § 268, Rn. 257, bereits angedeutet – die Ausschüttungssperre i. S. v. § 268 Abs. 8 (vgl. ausführlich zur bilanziellen Behandlung latenter Steuern BilMoG-HB (2009), Kap. XXI, S. 499 (501ff.); HdR-E, HGB § 274). Dabei ist es unerheblich, ob die Bildu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Bedeutung latenter Steuern in der Bilanzierungspraxis

Rn. 750 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Steuerlatenzen nach § 274 wurden während des Gesetzgebungsprozesses und nach Inkrafttreten des BilMoG kontrovers diskutiert. Denn die HGB-Bilanzierungspraxis im JA, in welcher latente Steuern vormals kaum eine Rolle gespielt hatten (vgl. Herzig/Vossel, BB 2009, S. 1174), sah sich einer Vorschrift gegenüber, die durch Anwendung des Temporary-...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Differenzbetrachtung

Rn. 70 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Latente Steuern aufgrund von handels- und steuerrechtlichen Wertansatzdifferenzen werden in § 274 Abs. 1 Satz 1f. normiert. Das HGB wendet das bilanzorientierte Temporary-Konzept an (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 67; BT-Drs. 16/12407, S. 87). Damit liegt der Fokus der Steuerlatenzen auf einer zutreffenden Darstellung der Vermögenslage des UN (vgl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / N. Literaturverzeichnis

Rn. 777 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Braun (2015), Latente Steuern in Gruppenbesteuerungssystemen, Berlin. Dinkelbach (2019), Ertragsteuern, 8. Aufl., Wiesbaden. Deutscher BT (2008), Sachverständigenanhörung zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) – Protokoll der 122. Sitzung des Rechtsausschusses vom 17.12.2008, URL: https://tinyurl.com/2cbjccc5 (Stand: 29.08.2024). DRSC (...mehr