Fachbeiträge & Kommentare zu Latente Steuern

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.2 Ansatz und Ansatzverbote

Rz. 48 Für die berechneten latenten Steuern gelten die allgemeinen Ansatzvorschriften des § 274 Abs. 1 HGB. Aktive und passive latente Steuern werden im Rahmen der Gesamtdifferenzenbetrachtung zusammengefasst und als ein Posten ausgewiesen. Insofern greift das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht für latente Steuern. Aktive latente Steuern sind mit passiven la...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 9 IFRS

Rz. 98 Rechtsgrundlage zur Bilanzierung latenter Steuern nach den IFRS bildet IAS 12. Der Standard regelt umfassend die Bilanzierung von Steuern, also auch die Bilanzierung von Ertragsteuern. Grundlage für latente Steuern bildet das Temporary-Konzept, das in Form der Liability-Methode in den IFRS implementiert ist. Rz. 99 Rechtsgrundlage zur Bilanzierung latenter Steuern nach...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 8.1 Jahresabschluss

Rz. 90 Den Umfang der Pflichtangaben zu latenten Steuern im Jahresabschluss regelt § 285 Nr. 29, 30 und 30a HGB. Zum Berichtsumfang gehören die folgenden Angaben: Differenzengrundlage, steuerliche Verlustvorträge, verwendeter Steuersatz, latente Steuersalden von Steuerschulden am Ende des Geschäftsjahres, Veränderungen der Salden. Rz. 91 Die Erläuterung, auf welchen Differenzen di...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 10 US-GAAP

Rz. 108 Rechtsgrundlage zur Bilanzierung latenter Steuern nach den US-GAAP ist ASC 740. Der Standard regelt die Bilanzierung von Steuern. Genauso wie die IFRS ist bei den US-GAAP das Temporary-Konzept die Grundlage zur Ermittlung von Differenzen, das auch in Form der Liability-Methode implementiert ist. Insofern gelten viele der in den IFRS implementierten Konzepte analog fü...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.1 Ursachen von Differenzen

Rz. 11 Die Ursachen zur Entstehung latenter Steuern sind vielfältig. Obwohl es sich lediglich um Differenzen zwischen Handelsrecht und Steuerrecht handelt, die bewertet und bilanziell abgebildet werden, erfordert die Bilanzierung latenter Steuern eine genaue Betrachtung der Differenzenursachen. Generell lassen sich die Ursachen in 3 Kategorien einteilen: steuerbedingte Ursach...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 5 Ausweisfragen

Rz. 66 Der Ausweis latenter Steuern in der Bilanz ist im Bilanzgliederungsschema des § 266 Abs. 2 HGB geregelt. Demnach sind aktive und passive latente Steuern als gesonderte Posten in der Bilanz zu zeigen, jeweils nach den Rechnungsabgrenzungsposten. Rz. 67 Für den Ausweis der latenten Steuern in der Bilanz besteht ein doppeltes Wahlrecht aufgrund der Gesamtdifferenzenbetrac...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 2.2 Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Bilanzierung latenter Steuern ist rechtsformspezifisch zu betrachten. Rz. 6 Die Bilanzierungspflicht latenter Steuern erstreckt sich generell auf mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Kleine Gesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB sind von der Pflicht zur Bilanzierung latenter Steuern gem. § 274a Nr. 4 HGB befreit. Aufgrund des für sie bestehenden Anwendungs...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.4.4 Personengesellschaften

Rz. 65a Die Bilanzierung latenter Steuern weist bei Personengesellschaften eine Reihe von Besonderheiten auf. Durch die Mitunternehmereigenschaft der Gesellschafter erfolgt die Ertragsbesteuerung regelmäßig auf der Ebene der Gesellschafter – vorausgesetzt, die Personengesellschaft hat nicht von der Optierung nach § 1a KöStG Gebrauch gemacht. Damit verbleibt auf der Ebene der...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.4.2 Zinsvorträge

Rz. 62 Analog den steuerlichen Verlustvorträgen für Körperschaft- und Gewerbesteuer können Zinsvorträge aus der Zinsschranke des § 8a KStG und des § 4h EStG eine Aktivierung latenter Steuern auslösen. Die Zinsschranke ist im Prinzip nur eine Beschränkung des Abzugs von Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben. Nicht als Betriebsausgaben abzugsfähige Zinsaufwendungen dürfen vorg...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.4.3 Steuergutschriften

Rz. 65 Steuergutschriften sind fiskalpolitische Instrumente zur Förderung bzw. zur Erreichung politischer, sozialer oder ökonomischer Ziele. Sie führen regelmäßig zu einer Reduzierung der Steuerschuld. Entfalten Steuergutschriften längerfristige, über das Geschäftsjahr hinausgehende Effekte, können die erwarteten Effekte aus Steuergutschriften, analog den Verlust- und Zinsvo...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.4.1 Verlustvorträge

Rz. 53 Die Pflicht zur Bilanzierung steuerlicher Verlustvorträge ergibt sich aus § 274 Abs. 1 Satz 4 HGB. Dabei erfolgt eine Begrenzung der Verlustverrechnung auf einen Zeitraum von 5 Jahren lt. Wortlaut des Gesetzes. Somit dürfen lediglich aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe der erwarteten Verlustverrechnung aktiviert werden. Darüber hinaus vorhan...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 1 Einleitung

Rz. 1 Die Vorschriften zur Bilanzierung latenter Steuern wurden erstmalig mit dem BiRiLiG vom 19.12.1985 eingeführt. Konzeptionell basierten diese Vorschriften auf dem Timing-Konzept. Mit dem BilMoG vom 25.5.2009 erfuhr die bis dahin übliche Praxis zur Bilanzierung latenter Steuern eine erhebliche Überarbeitung. Zum einen erfolgte eine Abkehr von dem Timing-Konzept hin zur i...mehr

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Latente Steuern / 3 Bewertung von latenten Steuern

Die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung sind mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen zu bewerten.[1] Sind die individuellen Steuersätze im Zeitpunkt der Umkehrung nicht bekannt, sind die am Bilanzstichtag gültigen individuellen Steuersätze anzuwenden. Änderungen der individuellen Steuersätze sind zu berücksicht...mehr

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Latente Steuern / 5 Ausweis von latenten Steuern

Bilanz Latente Steuern können in der Bilanz verrechnet oder unverrechnet ausgewiesen werden.[1] Aktive latente Steuern sind unter dem Posten "Aktive latente Steuern"[2] auszuweisen und passive latente Steuern unter dem gesonderten Bilanzposten "Passive latente Steuern".[3] Gewinn- und Verlustrechnung Der Aufwand oder der Ertrag aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern i...mehr

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Latente Steuern / 4 Auflösung von latenten Steuern

In der Bilanz ausgewiesene latente Steuern sind aufzulösen, sobald die Steuerbelastung oder Steuerentlastung eintritt oder mit ihr nicht mehr zu rechnen ist.[1] Hiervon sind auch die Fälle erfasst, in denen mit einer Steuerbelastung oder Steuerentlastung in einer anderen als der ursprünglich ermittelten Höhe zu rechnen ist. Bei aufgrund der ergebnisneutralen Erfassung von z....mehr

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Latente Steuern / Zusammenfassung

Begriff Latente Steuern (künftige Steuerzahlungen, Steuerrückzahlungen und Steuererstattungen) entstehen aufgrund von unterschiedlichen Bewertungen in der Handels- und Steuerbilanz. Sie werden auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der einzelnen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und den hierzu für steuerliche Zwecke korrespondierenden W...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 2.1 Normenzusammenhang

Rz. 3 Kodifiziert ist die handelsrechtliche Bilanzierung latenter Steuern im Wesentlichen in den §§ 274 und 306 HGB. Dabei erfolgt eine Rollenteilung beider Paragraphen. § 274 HGB beinhaltet die wesentlichen Vorschriften zur Bilanzierung latenter Steuern, wie sie im Einzelabschluss eines Unternehmens anzuwenden sind. Darauf aufbauend enthält § 306 HGB weiterführende Vorschri...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3 Differenzen

Rz. 10 Die Bilanzierung latenter Steuern auf Basis des Temporary-Konzeptes ist vom Ansatz her lediglich eine Steuerabgrenzung auf Basis eines Bilanzvergleiches, um Posten des handelsrechtlichen Bilanzansatzes im Einklang mit deren steuerrechtlichen Wertansätzen zu bringen. Die daraus resultierenden unterschiedlichen Wertansätze führen zu Differenzen, die sich über die Laufze...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.6 Differenzen aus der Mindestbesteuerung

Rz. 42a Auch aus der Anwendung der Mindestbesteuerung können sich Differenzen ergeben. Dies ist dann der Fall, wenn für die Mindestbesteuerung handelsrechtliche Korrekturen aus Hinzurechnung bzw. Kürzung auf Bilanzposten erfolgen müssen. Ausgangspunkt ist dabei der handelsrechtliche Jahresüberschuss bzw Jahresfehlbetrag auf HB-II Ebene eines jeden im Konsolidierungskreis ber...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.2 Arten von Differenzen

Rz. 22 Alle Differenzen, gleich welcher Ursachen, lassen sich in 3 Arten klassifizieren: permanente Differenzen, quasipermanente Differenzen, temporäre Differenzen. Rz. 23 Permanente Differenzen stellen sich dann ein, wenn sich die Differenzen zwischen Handels- und Steuerrecht aufgrund der Rechnungslegungsvorschriften bzw. steuerlicher Ansatzvorschriften nicht mehr auflösen. Da ...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.4 Sonderfälle

Rz. 52 Neben dem Ansatz latenter Steuern aufgrund von Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichem Ansatz können sich Ansatzpflichten aufgrund steuerlicher Effekte ergeben, die handelsrechtlich einen Vermögensvorteil darstellen. Diese sind gem. § 274 Abs. 1 HGB zu bilanzieren, um im Jahresabschluss eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Ver...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 8.2 Konzernabschluss

Rz. 96a Die Anhangangaben zu den latenten Steuern im Konzernabschlusses sind im Wesentlichen deckungsgleich mit den Pflichtangaben im Jahresabschluss, wobei aufgrund der Reichweite des Konzernabschlusses die Angaben im Konzernabschluss von den Angaben des Jahresabschlusses des MU regelmäßig abweichen werden. Daher gelten die Ausführungen zu den Anhangangaben des Jahresabschl...mehr

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Latente Steuern / 1 Konzeption bei der Abgrenzung latenter Steuern

Gem. § 274 HGB aufgrund des BilMoG basiert die Abgrenzung latenter Steuern nicht mehr auf einem an der Gewinn- und Verlustrechnung orientierten Konzept (Timing-Konzept), bei dem das handelsrechtliche und das steuerrechtliche Ergebnis einander gegenübergestellt werden, sondern auf dem bilanzorientierten Konzept, bei dem die unterschiedlichen Wertansätze in Handels- und Steuer...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.4 Zeitverlauf von Differenzen

Rz. 36 Ein wesentliches Merkmal temporärer Differenzen ist der zeitliche Ausgleich dieser Differenzen. Der Zeitpunkt des Differenzenausgleichs ist zeitlich bestimmbar und orientiert sich an den handels- und steuerrechtlichen Nutzungsdauern des jeweiligen Bilanzpostens. Abb. 3: Latenzverlauf Rz. 37 Im Zeitpunkt des Zugangs können aufgrund unterschiedlicher Bewertungsvorschrifte...mehr

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Latente Steuern / 6 Ausschüttungs- und Abführungssperre

Für aktive latente Steuern besteht gem. § 268 Abs. 8 Satz 2 HGB eine Ausschüttungssperre: Werden aktive latente Steuern in der Bilanz ausgewiesen, dürfen Gewinne nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens den insgesamt angesetzten Beträgen abzü...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.1.3 Rechtsformbedingte Ursachen

Rz. 17 Rechtsformbedingte Ursachen von Differenzen kommen hauptsächlich in Konzernen vor. Auslöser von diesen Differenzen sind oftmals Konzernumstrukturierungen. Hierzu gehören u. a.: Rechtsformwechsel, Umhängen von Beteiligungen, Auf- und Abspaltungen, Verschmelzungen. Rz. 18 Einhergehend mit Konzernumstrukturierungen werden oftmals stille Reserven gehoben, entweder um die Eigen...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.1.2 Strukturbedingte Ursachen

Rz. 15 Strukturbedingte Ursachen von Differenzen kommen regelmäßig in Konzernen vor. Sie entstehen, wenn für einen Bilanzposten handelsrechtliche Bilanzansätze mit steuerlichen Bilanzansätzen über mehrere Ebenen verglichen werden müssen. Dies ist dann regelmäßig der Fall, wenn Bilanzposten des Einzelabschlusses für den Konzernabschluss handelsrechtlich anders zu bewerten ode...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.1.1 Steuerbedingte Ursachen

Rz. 12 Steuerbedingte Ursachen von Differenzen haben ihren Ursprung in handels- und steuerrechtlichen Bewertungsvorschriften, die einen vom Handelsrecht abweichenden steuerlichen Bilanzansatz ergeben. Diese Vorschriften können sich dabei sowohl auf einen handelsrechtlichen Bilanzposten als auch auf andere handelsrechtliche Sachverhalte beziehen. Für diese handelsrechtlichen ...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.3 Ebenen von Differenzen

Rz. 26 Anders als im Jahresabschluss können in Konzernabschlüssen Differenzen auf mehreren Ebenen entstehen. Alle Differenzen, gleich welcher Ursachen, lassen sich 3 Ebenen zuordnen: Einzelabschluss, HB-II, Konzernebene. Rz. 27 Auf der Ebene des Einzelabschlusses werden Differenzen erfasst, die sich den Unternehmen des Konsolidierungskreises direkt zurechnen lassen. Dies sind üb...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.5 ABC der temporären Differenzen

Rz. 42 Alphabetische Übersicht sämtlicher Differenzen in einer Bilanz:mehr

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Latente Steuern / 2 Temporary-Konzept

Temporäre Differenzen Beim Temporary-Konzept erfolgt die Abgrenzung anhand von temporären Differenzen, die aus unterschiedlichen Wertansätzen in der Handels- und in der Steuerbilanz resultieren und sich künftig steuerbe- oder -entlastend umkehren. Temporäre Differenzen i. S. d. § 274 Abs. 1 HGB umfassen nicht nur Fälle, in denen der betreffende Bilanzposten sowohl in der Hand...mehr

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Eigenkapitalveränderungsrec... / 2.2 Aufbau der Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IFRS

Rz. 43 IAS 1.10 lit. c/IFRS 18.10 lit. c verlangt von dem Bilanzierenden eine gesonderte Eigenkapitalveränderungsrechnung innerhalb des Jahresabschlusses. Dies gilt sowohl für den Einzelabschluss wie auch für den Konzernabschluss und spiegelt die ausgeprägte Orientierung dieser Rechnungslegungsmethoden an den Interessen der Eigenkapitalgeber des Unternehmens wider. Die IFRS s...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 2.1.2 Klassische Personengesellschaften: Ausgestaltung des Jahresabschlusses

Zentrale Bestimmung für die Ausgestaltung des Jahresabschlusses ist § 243 Abs. 1 HGB. Hiernach ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen.[1] Darüber hinaus normiert das Gesetz, dass der Jahresabschluss klar und übersichtlich sein muss[2] und dass der Jahresabschluss innerhalb einer Zeit aufzustellen ist, die einem ordnungsgem...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Angabepflichten bei Nichtvermittlung des tatsächlichen Bilds

Rz. 82 In der schärfsten Befehlsform des Gesetzes fordert der Gesetzgeber in § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB zusätzliche Angaben im Anhang, wenn besondere Umstände dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht zu vermitteln mag. Diese "Brücke zum true and fair view" wird, wie schon bei der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Latente Steuern

Schrifttum: Hoffmann/Lüdenbach, NWB-Kommentar Bilanzierung 2009, § 274. la) Regelungsinhalt Rn. 905 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Die (handelsrechtliche) Steuerlatenzierung wurde durch das BilMoG in § 274 HGB nF auf völlig neue Füße gestellt. Dieser Paragraf des HGB ist Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschrift für einen Nicht-Vermögensgegenstand und eine Nicht-Schuld. Regelungen z...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 5. Latente Steuern – grundsätzliche Berücksichtigung

Rz. 110 Der Wert einzelner Nachlassgegenstände kann oftmals nur durch deren Versilberung realisiert werden. Vor allem, wenn zum Nachlass auch Betriebsvermögen gehört, können durch dessen Veräußerung einkommensteuerpflichtige Gewinne entstehen (§ 16 Abs. 3 EStG). Die daraus resultierende Steuerbelastung haben – im Verhältnis zum Finanzamt – grundsätzlich der bzw. die Erben zu...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / Literaturtipps

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / lc) Bilanzansatz

lca) Buchwertunterschiede (§ 274 Abs 1 S 1 u 2 HGB nF) Rn. 909 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Bezüglich der Buchwertunterschiede als Grundlage der Steuerlatenzierung ist dabei zu differenzieren zwischenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann/Lüdenbach, NWB-Kommentar Bilanzierung 2009, § 274.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / lca) Buchwertunterschiede (§ 274 Abs 1 S 1 u 2 HGB nF)

Rn. 909 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Bezüglich der Buchwertunterschiede als Grundlage der Steuerlatenzierung ist dabei zu differenzieren zwischenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / lb) Konzeptionelle Grundlagen

Rn. 906 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Die Steuerlatenzrechnung stellt bilanziell die zukünftigen Steuerbe- oder entlastungen aus Buchwertunterschieden zwischen Aktiv- und Passivposten der HB u StB dar. Diese können auf unterschiedlichen Ansätzen oder Bewertungen beruhen. Aus der Veränderung der bilanzierten Latenzen zwischen zwei Stichtagen ergibt sich korrespondierend ein Steue...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / la) Regelungsinhalt

Rn. 905 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Die (handelsrechtliche) Steuerlatenzierung wurde durch das BilMoG in § 274 HGB nF auf völlig neue Füße gestellt. Dieser Paragraf des HGB ist Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschrift für einen Nicht-Vermögensgegenstand und eine Nicht-Schuld. Regelungen zum Bilanzansatz sind in Abs 1 enthalten:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / lcc) Die wesentlichen Bilanzposten mit Buchwertunterschieden

Rn. 911b Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Aktive Latenzen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / lce) Ansatzpflicht u -wahlrecht

Rn. 911d Stand: EL 99 – ET: 05/2013 Bei einem Überhang passiver Latenzen – in der Praxis eher die Ausnahme – besteht eine Ansatzpflicht für die Steuerlatenzen, umgekehrt bei einem Überhang der Aktivlatenzen; diesbezüglich besteht ein Ansatzwahlrecht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / lcd) Verlust- u Zinsvorträge

Rn. 911c Stand: EL 99 – ET: 05/2013 Eine Aktivlatenz ist auch auf Verlust- und Zinsvorträge zulässig, wenn deren steuerwirksame Verrechnung in den nächsten fünf Jahren zu erwarten ist. "Zu erwarten" bedeutet: Das Vorliegen von Verlustvorträgen etc allein genügt nicht. Es muss vielmehr eine realistische Chance zu deren Verrechnung bestehen. Eine solche ist dann nicht anzunehme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ld) Bewertung

Rn. 911e Stand: EL 99 – ET: 05/2013 Die Steuerlatenzposten sind nicht abzuzinsen und (theoretisch) mit den Steuersätzen im Zeitpunkt der Umkehrung der Differenzen bzw der Verlustverrechnung zu bewerten. Da die künftigen Steuersätze niemand prognostizieren kann, kommt es im Ergebnis zur Anwendung der am Bilanzstichtag gültigen oder wenigstens vom Gesetzgeber verabschiedeten, w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / lcb) Anwendungsfälle temporärer Differenzen mit Buchungstechnik

Rn. 911 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Die vorstehenden abstrakten Begriffsdefinitionen mit ihren Auswirkungen lassen sich auf folgende "Faustformel" zurückführen: Dazu folgende Beispielsfälle (nach Hoffmann/Lüdenbach, NWB-Kommentar Bilanzierung 2009, § 274 ...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / b) Dogmatische Einordnung

Rz. 229 Entgegen der Auffassung des BGH, dass die latente (oder fiktive) Steuer im Rahmen der Bewertung der Aktiva erfasst werden müsse, hat das OLG Oldenburg[668] angenommen, die im Falle der Veräußerung von Kapitalanlagen anfallende Abgeltungssteuer (§ 20 Abs. 2 Nr. 6 EStG) sei eine Verbindlichkeit, die dem Grunde nach bereits in der Person des Erblassers entstanden und da...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 222 Laufende Einkünfte unterliegen im Regelfall der Einkommensteuer. In einer zunehmenden Zahl von Konstellationen sind allerdings auch Gewinne im Rahmen der Veräußerung von Vermögensgegenständen, insbesondere solcher, mit deren Hilfe Einkünfte erzielt wurden, einkommensteuerpflichtig. Das gilt nicht nur bei der Veräußerung von Betriebsvermögen (§ 16 EStG), von sog. wese...mehr