Fachbeiträge & Kommentare zu Legal Tech

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Vorwort

In der vorliegenden 2. Auflage wurde das Werk inhaltlich überarbeitet und ergänzt. Die aktuellen Gesetzesreformen (BRAO-Reform,[1] Legal-Tech-Reform[2] sowie das Kostenrechtsänderungsgesetz[3]) sind berücksichtigt worden. Insbesondere § 1 und hier der Bereich Berufspflichten im Verhältnis zum Mandanten und die Vermeidung von Interessenkollision und dem Verlust des Gebührenans...mehr

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AGS 12/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer, Das "neue" Erfolgshonorar – was die Praxis jetzt wissen muss, AnwBl Online 2021, 246 Am 1.10.2021 ist das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsgesetz (Legal-Tech-Gesetz) in Kraft getreten. In seinem Beitrag weist Mayer darauf hin, dass dieses Gesetz nicht nur die Inkassodienstleistungen nach dem RDG neu...mehr

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ZErb 12/2021, Erbrechtssymposium 2021

Am 8.10. und 9.10. fand in Heidelberg das 24. Deutsche Erbrecht-Symposium statt. Auch in diesem Jahr wurde die Veranstaltung als Hybridveranstaltung angeboten, vor Ort mit 59 Teilnehmern. Es herrschte eine Atmosphäre wie im Fernsehstudio. Moderiert wurde die Veranstaltung von Herrn FAErbR Michael Rudolf und Herrn FAErbR Jan Bittler. Eröffnen durfte erstmals Herr FAErbR Dr. Di...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 2. Der Verbraucher als Gläubiger und Auftraggeber – C2B und Legal Tech

Rz. 42 Der Gesetzgeber räumt dem Verbraucher zunehmend pauschalierte Ansprüche ein, wenn Unternehmen Ihre Leistungspflichten nicht erfüllen. Nicht selten sind diese europäisch initiiert, wie etwa die Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung.[102] In vielen anderen Bereichen erachtet der Bundesgerichtshof Gebührenansprüche von Unternehmen, etwa Banken,[103] für unbegründet...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 5. Inkassodienstleistungen für Verbraucher – C2B und Legal Tech

Rz. 82 Für Verbraucher wurden in den vergangenen Jahren Entschädigungsansprüche etwa bei Verspätungen von Flugzeugen oder Zügen, aber auch bei Datenschutzverstößen geschaffen. Auch werden Verbraucher mit Gebühren und Entgelten überzogen, die sich im weiteren Verlauf als unzulässig herausstellen und in Folge dessen dann Bereicherungsansprüche begründet werden. Den Ansprüchen ...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 1. Einleitung

Rz. 12 Anders als bei Rechtsanwälten, die als selbstständige Organe der Rechtspflege agieren, ist das Berufsbild des Inkassodienstleisters noch nicht abschließend ausgeformt und durch Berufspflichten eingerahmt. Kernelemente sind die auf einer theoretischen und praktischen Sachkunde beruhenden Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister. Dies fort zu entwickeln, wird (auc...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 1. Die zweite Reform des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Rz. 109 Zum 1.10.2021 findet die zweite Reform des Rechtsdienstleistungsgesetzes mit dem Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht [211] sowie dem Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt [212] ihren vorläufigen Abschluss. Die Diskussion um die Regulierung von Inkassodienstleistungen ist aber damit nicht zu Ende, so...mehr

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Literaturverzeichnis

Barnbeck, § 286 BGB und die Inkassobüros, NJW 1973, 1868 Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG, Kommentar, 16. Aufl. 2014 Becker-Eberhard u.a., Grundlagen der Kostenerstattung bei der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche, Monographie1995 Behr, Inkassounternehmen und Rechtsberatungsgesetz, BB 1990, 795 Behrens, Der Verzugsschaden des Forderungsgläubigers, zfm 2017, 183 und zfm 2018...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / I. Das Vergütungsverhältnis

Rz. 2 Zum einen schließt der Gläubiger mit dem Inkassodienstleister einen Vertrag über die Erbringung von Rechts- und Inkassodienstleistungen nach § 2 RDG, einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter nach §§ 675, 611 BGB. Regelmäßig wird der Vertrag über den Einzug bei Auftragsübergabe im Wesentlichen unstreitiger Forderungen geschlossen. Es handelt sich im ...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 1. Beitreibung weitgehend unstreitiger Forderungen

Rz. 67 Es ist unbestritten, dass die Inkassodienstleister für die Wirtschaft in Deutschland im Sinne einer arbeitsteiligen Partnerschaft eine wichtige Aufgabe in der Liquiditätssicherung wahrnehmen,[139] in dem die Gegenleistung des Schuldners für von ihm in Anspruch genommene Waren oder Dienste geltend gemacht und insoweit berechtigte Ansprüche des Gläubigers durchgesetzt w...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / II. Abgrenzung von Rechts- und Inkassodienstleistung

Rz. 8 Wie sich aus § 2 Abs. 2 RDG ergibt, gilt die Inkassodienstleistung als Rechtsdienstleistung, ist aber eben nicht in jeder Ausprägung eine solche. Die Inkassodienstleistung ist in berufsrechtlicher wie kostenrechtlicher Hinsicht einerseits ein Unterfall der Rechtsdienstleistung,[28] andererseits eine Dienstleistung, die außerhalb der Rechtsdienstleistung steht, aber der...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / III. Vertragliche Vereinbarungen

Rz. 70 Eher ein Schattendasein führen vertragliche Ansprüche auf Ersatz der Rechtsverfolgungskosten, zu denen neben den Vergütungsansprüchen von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern auch die Aufwendungen des Gläubigers, insbesondere die Mahnkosten gehören. Noch naheliegend und in der Praxis gängig ist die Regelung von Mahnkosten des Gläubigers in dessen allgemeinen Geschä...mehr

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AGS 11/2021, Tagung der Geb... / XIII. Verschiedenes

Aus Berlin kam die Anregung, den Kolleginnen und Kollegen Hilfestellung zum am 1.10.2021 in Kraft getretenen Gesetzes zur Forderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt abzugeben, wobei der Kammer in Berlin bereits Anfragen ihrer Mitglieder zur Höhe von Erfolgshonoraren vorliegen. Der Unterzeichner ist der Auffassung, dass man sich bei einer Quota-litis...mehr

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AGS 11/2021, Leuschner, AGB-Recht im unternehmerischen Rechtsverkehr - Kommentar zu den §§ 305-310 BGB mit Klauselteil, Erläuterungen zur Rechtswahl und Länderberichten.

Herausgegeben von Prof. Dr. Lars Leuschner. 2021. Verlag C.H. Beck, München. XX, 1.197 S., 229,00 EUR Dieser neue Kommentar bietet eine ganz auf die Bedürfnisse des unternehmerischen Rechtsverkehrs (B2B-Bereich) zugeschnittene Kommentierung der §§ 305 bis 310 BGB. Dazu werden alphabetisch geordnet ca. 40 Klauseltypen erläutert. Hinzu kommen Erläuterungen zur Rechtswahl und Lä...mehr

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AGS 11/2021, Tagung der Geb... / II. Bericht aus dem BRAK-Ausschuss Rechtsanwaltsvergütung

Der neugewählte Vorsitzende des BRAK-Ausschusses, Dr. Wulf Albach, gab anschließend einen Überblick über die zwischenzeitlich in Kraft getretenen Gesetze und jene, die mittlerweile zum 1.10.2021 in Kraft getreten sind. Es folgte eine durchaus kritische Auseinandersetzung sowohl mit den neuen Gesetzen als auch mit der aktuellen Rspr. des BGH zum sogenannten Legal Tech und zur ...mehr

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AGS 10/2021, Deckenbrock/Henssler, Rechtsdienstleistungsgesetz - Kommentar zum RDG

Herausgegeben von Dr. Christian Deckenbrock und Prof. Dr. Martin Henssler. 4. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München. XXX, 1.080 S. 119,00 EUR Sechs Jahre sind seit der Vorauflage vergangen. Seitdem hat sich einiges an Rspr. ergeben. Darüber hinaus waren auch wichtige Gesetzesänderungen zu berücksichtigen. So behandelt die Neuauflage bereits das Gesetz zur Verbesserung des Ve...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / II. Legal Tech im Überblick

Der in der anwaltlichen Beratung herrschende Zeitgeist hat sich im "Digitalen Zeitalter" verändert. Anfangs waren es Diktiergeräte, die das gesprochene Wort mittels Spracherkennung in Schriftdokumente umwandeln oder umfangreiche Softwarelösungen für die kanzleiinterne Kommunikation, neuerdings ist eine Automatisierung ganzer Arbeitszweige denkbar – die Digitalisierung prägt ...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / III. Erbrechtliche Legal Tech-Produkte und -Dienstleistungen – ein Status quo

Bislang konzentrieren sich digitale Produkte im Allgemeinen auf drei Säulen – mandatsvermittelnde oder Dokumente generierende Online-Plattformen, Technologien, die die den anwaltlichen Arbeitsalltag erleichtern sollen[8] sowie die Abwicklung massenhaft auftretender Entschädigungsansprüche und Beratung auf Nischenmärkten. Aus erbrechtlicher Sicht interessant sind insoweit nur ...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech und Erbrecht - Übersicht bisheriger Entwicklungen und Blick in die Zukunft

1 Die Entwicklungen rund um das Thema Legal Tech (kurz für den englischen Terminus "Legal Technology") sorgen seit Jahren für eine gewisse Aufruhr auf dem Markt der Rechtsdienstleistungen. Befürchtungen, Anwälte und Anwältinnen werden zeitnah durch künstliche Intelligenzen ersetzt, sind dabei aber genauso wenig begründet, wie der Wunsch nach gänzlich digitalisierten sowie s...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / V. Fazit und Ausblick

In vielen Bereichen des Rechts lassen sich Arbeitsabläufe von Algorithmen begleiten, unterstützen, stellenweise sogar durch sie ersetzen. Löst dies in vielen Teilen der rechtlichen Beratung eine Welle der Entrüstung und eine gewisse Panik aus, so können im Erbrecht tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare durchaus beruhigt in die Zukunft blicken...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / 1

Die Entwicklungen rund um das Thema Legal Tech (kurz für den englischen Terminus "Legal Technology") sorgen seit Jahren für eine gewisse Aufruhr auf dem Markt der Rechtsdienstleistungen. Befürchtungen, Anwälte und Anwältinnen werden zeitnah durch künstliche Intelligenzen ersetzt, sind dabei aber genauso wenig begründet, wie der Wunsch nach gänzlich digitalisierten sowie schn...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / I. Einführung

Insbesondere in der erbrechtlichen Beratung geht man mit gewisser Sicherheit davon aus, man sei vor einer fundamentalen Änderung der Marktbedingungen gefeit. Ansprüchen im Bereich des Fluggastrechts mag man per Mausklick zur Durchsetzung verhelfen,[2] aber einen Generationen übergreifenden Familienstreit als Folge eines Erbfalls kann eine künstliche Intelligenz nicht lösen. ...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / 2. Rechtsprechung

Die Entwicklungen im Legal Tech sind stets im Lichte der aktuellen Rechtsprechung zu sehen. Denn die aufstrebenden digitalen Angebote erfordern ihrerseits eine rechtliche Einordnung, etwa in welcher Gesellschaftsform sie gegründet sind, welche Anforderungen an Qualitätsstandards zu stellen sind und vor allem, wie ihr Verhältnis zu der herkömmlichen Rechtsberatung zu bewerten...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / 1. Online-Plattformen

Der Einfluss von Online-Plattformen jeglicher Art auf das Verhalten von Nutzerinnen und Nutzern ist eindrucksvoll. Grundsätzlich gilt: Wer mit seinem Unternehmen nicht im Netz zu finden ist, keinen Eintrag bei Suchmaschinenbetreibern wie Google hat, der ist nicht mehr konkurrenzfähig. Kunden orientieren sich am Webauftritt und an den Empfehlungen oder Rezensionen anderer Nut...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / 2. Auf das Erbrecht zugeschnittene Angebote

Abseits der Vermittlungsplattformen hat sich gerade im Erbrecht eine Marktlücke für unmittelbar online abrufbare Informationen aufgetan. Schließlich gehört das Erstellen von Vorsorgevollmachten, Testamentsvorlagen sowie überblicksartigen Informationen zum Pflichtteilsrecht genauso zum Berufsalltag wie die individuell auf die familiären Besonderheiten abgestimmte Beratung im ...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / b) Internationale Konkurrenz

Die Dimensionen, in denen sich die im internationalen Vergleich größten Legal-Tech-Plattformen bewegen, sind mittlerweile gewaltig. Im Hinblick auf die Statistiken handelt es sich um ein milliardenschweres Geschäft mit großem Wachstumspotenzial.[13] Das ehemalige Start-up des Berkeley-Absolventen Charley Moore "Rocket Lawyer" hat vor kurzem eine Investitionsspritze in Höhe v...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / IV. Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung

1. Gesetzgebung Der Bundestag hat in der Nacht vom 10.6.2021 auf den 11.6.2021 das "Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt", welches als Legal Tech-Gesetz bezeichnet wird, mit kleineren Abänderungen verabschiedet. Das Gesetz hat am 25.6.2021 den Bundesrat passiert und wird damit am 1.10.2021 in Kraft treten. Ziel des Gesetzes soll sei...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / 1. Gesetzgebung

Der Bundestag hat in der Nacht vom 10.6.2021 auf den 11.6.2021 das "Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt", welches als Legal Tech-Gesetz bezeichnet wird, mit kleineren Abänderungen verabschiedet. Das Gesetz hat am 25.6.2021 den Bundesrat passiert und wird damit am 1.10.2021 in Kraft treten. Ziel des Gesetzes soll sein, Rechtsanwält...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / 7

Auf einen Blick Der Scheitelpunkt der technologischen Fortentwicklung ist indes bei weitem noch nicht erreicht. Es ist zu erwarten, dass der Einfluss digitaler Produkte noch erheblicher wird. Gleichzeitig lässt sich in der Praxis ein erhöhtes persönliches Beratungsbedürfnis der Mandantschaft verzeichnen. Es kann also prognostiziert werden, dass sich insbesondere der Anwalt m...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / a) Funktionsweise und Besonderheiten

Auf dem Markt der Rechtsdienstleistungen vermitteln Plattformen meist potenzielle Mandanten an dort vernetzte oder verlinkte Kanzleien. Anhand einer automatischen "Anamnese" des rechtlichen Problem des Nutzers wird eine Vorauswahl aus den im Netzwerk registrierten Anwälten getroffen, eine Empfehlung ausgesprochen oder ein sachlich zuständiger Anwalt meldet sich direkt beim N...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / c) lasthello.de

Das Angebot von lasthello.de erlaubt dem Nutzer zu Lebzeiten über seine im Internet gespeicherten Profildaten und online abgeschlossene Nutzungsverträge zu verfügen. Die Debatte um den sog. Digitalen Nachlass hatte nach dem Tod einer 15-Jährigen und einem anschließenden Streit um den Zugang zu ihrem Social-Media-Konto Fahrt aufgenommen. Der BGH nahm schließlich die Vererblic...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / b) Rechtsdokumente-Generatoren

Eine Vielzahl von erbrechtlichen Mandaten dreht sich um die Gültigkeit bzw. wirksame Errichtung von Testamenten. Je nach Wunsch und Vorstellung des Mandanten ist dabei eine äußerst diffizile und intensive Auseinandersetzung mit den familiären Eigenheiten notwendig. Indes besteht selbstverständlich die Möglichkeit auch umfangreichste Testamente selbst zu erstellen. Hinsichtli...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / a) MeinPflichtteil.de

Das Online-Angebot der Bonner Kanzlei Meyer Koering erlaubt dem Enterbten schnellen Zugriff auf rechtssichere Informationen zu seinen Ansprüchen im Pflichtteilsrecht. Sitzt der Schock enterbt zu sein tief, wächst das Verlangen nach Beratung rasch. In der Sorge, die Kosten seien zu hoch, wird die Schwelle sich professionell beraten zu lassen dabei oft nicht überschritten. Auf ...mehr

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / III. Konsequenzen für das Familienrecht

In der familiengerichtlichen Praxis gibt es einige typische und häufig wiederkehrende Verfahrenssituationen, die einen großen Teil der täglichen Arbeit ausmachen. Das sind im Wesentlichen der Scheidungsantrag, die Anträge auf Zahlung von Unterhalt und die Anträge auf Zahlung eines Zugewinnausgleichs. In diesen Bereichen, in denen auch Anwaltszwang besteht, erscheint ein "Bas...mehr

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ZErb 06/2021, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2020 in Bad Schandau

Die Jahrestagung 2020 des VorsorgeAnwalt e.V. fand dieses Mal in Bad Schandau in der Sächsischen Schweiz statt. Coronabedingt wurde die eigentlich für Mai geplante Veranstaltung verschoben und konnte glücklicherweise vom 3. bis 5. September stattfinden. Begonnen wurde dieses Mal schon einen Tag früher am Donnerstag mit einem insgesamt fünfstündigen Vortrag von Frau Rechtsanwä...mehr

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zfs 06/2021, Wo soll das alles noch hinführen? (2.0)

Liebe/r Leser*in, es ist Ihnen nicht entgangen: Ich habe mich bei der Auswahl des Titels dieses Editorials, zugegeben, ohne Rücksprache, bei meinem Kollegen Claudio La Malfa bedient, der unter dieser Überschrift bereits in der 4. Ausgabe im April zu den Herausforderungen des Legal Tech und den Chancen referierte, die sich hieraus für den/die Anw(a/ä)lt*in ergeben. Es soll aber...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / I. Mietminderungen im Wege des Legal Tech

Rz. 239 Die fortschreitende Technisierung macht auch vor dem Mietrecht nicht halt. Ähnlich wie im Flugrecht bilden sich Internetportale, die Mieterrechte im Rahmen eines Massengeschäftes geltend machen. So werden insbesondere Mietsenkungsansprüche aus der Mietpreisbremse oder dem Mietendeckel in Berlin nicht mehr durch Anwälte geltend gemacht, sondern durch zugelassene Inkas...mehr

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zfs 04/2021, Wo soll das alles noch hinführen?

Wir befinden uns in der nächsten Pandemie-Welle, der Ruf nach Normalität wird lauter, dennoch ist nicht von der Hand zu weisen, dass sich grundlegende Regeln in der Arbeitswelt verändert haben, flexibles Arbeiten soll zur Normalität werden. Über automatisierte Prozesse – begünstigt durch wachsende IT-Potentiale – soll die Effizienz des Arbeitens auch so erhöht werden. Dieser ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsberatung durch Steuer... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), das die Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen regelt, wurde das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) vollständig abgelöst. Konsequenterweise wurden daher auch Verfahrensordnungen über die gerichtliche Vertretung neu geordnet. Durch Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung u. a. wurden die Möglichkeite...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsberatung durch Steuer... / 1.2 Begriff "Rechtsdienstleistung"

§ 2 RDG erläutert, was Rechtsdienstleistungen sind und legt damit den Anwendungsbereich des Verbotsgesetzes fest. Rechtsdienstleistungen sind nach § 2 Abs. 1 RDG nur Tätigkeiten in konkreten fremden Angelegenheiten, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalles erfordern. Es wird Aufgabe der Rechtsprechung bleiben, die tatbestandsmäßigen Vorgaben des § 2 Abs. 1 RDG im Streitfa...mehr

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AGS 04/2020, Entstehen der ... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist unbegründet, soweit sie nach Erlass des Teilanerkenntnisurteils noch rechtshängig. … Die Kläger können von der Beklagten auch nicht Erstattung der vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 147,56 EUR verlangen. Dieser Anspruch ergibt sich insbesondere auch nicht aus §§ 280, 286 BGB. Denn den Klägern ist kein Verzugsschaden entstanden. Der Anspruch s...mehr

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FF 02/2020, Eheschleicherei, Kindschaftsverfahren und Fachgerichtsbarkeit – Aktuelle Themen im Familienrecht

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrechtvom 21.-23.11.2019 in Warnemünde Mehr als 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren der Einladung gefolgt, um mit Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden. "EU-Güterechtsverordnung" und "Legal-Tech-Chancen im Familienrecht" Unter dem...mehr

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Bundesjustizministerium plant Reform der Berufsausübung der Rechtsanwälte

Zusammenfassung Für die vom DAV seit langem geforderte große Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung hat das Justizministerium nun ein Eckpunktepapier vorgelegt. Es sieht eine gesetzliche Regelung der Berufsausübungsgesellschaften sowie eine deutliche Liberalisierung der interprofessionellen Zusammenarbeit vor. Nachdem die sogenannte kleine Reform der BRAO im Jahr 2017 hinter d...mehr

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FF 09/2019, Frische Brise Familienrecht

Herbsttagung 2019 in Warnemünde Dr. Christian Grabow Vom 21. bis 23.11.2019 findet unsere diesjährige Herbsttagung statt. Wenige Tage, nachdem wir das 30-jährige Jubiläum der Grenzöffnung zwischen der DDR und der Bundesrepublik begangen haben, trifft sich die AG Familienrecht in Rostock-Warnemünde. Wie immer erwarten Sie neben spannenden Vorträgen und Workshops vielfältige Gesp...mehr

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FF 09/2019, Herbsttagung un... / Programm: "Frische Brise – Familienrecht"

mehr

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zfs 03/2019, Herzlichen Glü... / Dr. Henner Hörl, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht bis 2011:

Glückwünsche zum Jubiläum Wenn man einer Organisation zum Jubiläum erfolgreiche Arbeit bescheinigen und feststellen kann, dass sie sofort neu gegründet werden müsste, wenn es sie nicht gäbe, enthält dies gleichermaßen die Aussage, dass für ihre Aufgaben Handlungsbedarf besteht und in der Vergangenheit nachhaltig gewirkt worden ist. So gratuliere ich der DAV-Arbeitsgemeinschaft...mehr

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AGS 01/2019, DAV-Ratgeber – Für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

14. Aufl., 2018. Verlag Nomos, Baden-Baden. 634 S., Schutzgebühr 5,00 EUR Der DAV-Rategeber, der mittlerweile in der 15. Aufl. erscheint, wendet sich an alle Berufsanfänger sowie angehenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Zu Beginn der Karriere stellen sich für den Berufsanfänger viele Fragen, beginnend mit berufsrechtlichen Anforderungen, Fragen des Kanzleimanagements, ...mehr

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FF 10/2018, Nachwuchs im Familienrecht

Dr. Christian Grabow Die Mitgliederumfrage 2017 unserer Arbeitsgemeinschaft hat gezeigt, dass die Mehrzahl unserer Kolleginnen und Kollegen in kleineren Kanzleien und häufig außerhalb größerer Städte tätig ist. Ob dies in der mittleren und ferneren Zukunft noch der Fall sein wird, erscheint zunehmend fraglich. Ältere Kollegen suchen teilweise vergeblich potentielle Kanzleinac...mehr

Beitrag aus Steuer Office Basic
Ausblick auf neue Beratungsfelder für Steuerkanzleien

Zusammenfassung Wenn alle Prognosen eintreffen, und 80 % der vereinbaren Tätigkeiten automatisiert sind, was dann? Mit welchen Mandanten und Beratungsthemen verdienen Sie 2020 oder später Ihr Einkommen? Das Geschäftsfeld der vereinbaren Tätigkeiten wird bleiben. Die reine Abwicklung - also das Verbuchen der Geschäftsvorfälle und Erstellen von Steuererklärungen – wird dabei a...mehr

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zfs 7/2018, Breidenbach/Glatz (Hrsg.), Rechtshandbuch Legal Tech, C. H. Beck, 1. Aufl. 2018, 280 Seiten, 99 EUR, ISBN 978-3-406-71348-4

Auch bei einem modernen und durch und durch digitalen Thema wie "Legal Tech" ist der Blick ins Buch noch immer die beste Möglichkeit, sich mit Einzelheiten vertraut zu machen und vorhandenes Wissen zu vertiefen. Eine gute Wahl ist hierbei das "Rechtshandbuch Legal Tech", das Grundbegriffe der Digitalisierung erläutert, einen Überblick über die aktuelle deutsche Legal-Tech-La...mehr