Fachbeiträge & Kommentare zu Leibrente

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.1 Allgemeines

Rz. 17 Nach § 22 Nr. 1 S. 1 EStG sind sonstige Einkünfte solche aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu einer anderen Einkunftsart i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 EStG gehören. Soweit die wiederkehrenden Bezüge zur Erzielung von negativen Einkünften im Rahmen eines Steuerstundungsmodells eingesetzt werden, ist § 15b EStG sinngemäß anwendbar (§ 22 Nr. 1 S. 1 2.Halbs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.6 Korrespondenzprinzip

Rz. 16 Das Korrespondenzprinzip besagt, dass in den Fällen, in denen der Verpflichtete seine Leistung steuerlich abziehen kann, der Berechtigte diese Leistung versteuern muss und umgekehrt. Ein solches allgemeines Korrespondenzprinzip kennt das ESt-Recht nicht.[1] Der Vermieter muss die Mietzahlungen nach § 21 EStG versteuern, der Mieter kann sie gleichwohl nicht abziehen. K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.1.2 Aufteilung in einen Zins- und Tilgungsanteil

Rz. 100 Der BFH hat in Weiterentwicklung der Wertverrechnung die Zahlungen von Beginn, also der ersten Zahlung, an, in einen Tilgungs- und Zinsanteil aufgeteilt. Der Tilgungsanteil ist dabei steuerrechtlich irrelevant, der Zinsanteil grundsätzlich nach § 12 EStG nicht abziehbar.[1] Der IX. Senat hat sich dieser Auffassung angeschlossen.[2] Die Trennung in einen Zins- und Til...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.3.2 Erziehungsrente

Rz. 50 Die Erziehungsrente ist eine Rente, die nach einer Ehescheidung bei Tod des früheren Ehegatten als Unterhaltsersatz bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (Vollendung des 67. Lebensjahrs) gezahlt wird. Sie wird aus der eigenen Versicherung des überlebenden ehemaligen Ehegatten gezahlt. Die Voraussetzungen nach § 47 Abs. 1 SGB VI sind, dass die Ehe nach dem 30.6.1977 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.1.3.2.2 Zinsanteil

Rz. 113 Der in den dauernden Lasten und Leibrenten enthaltene Zinsanteil ist beim Berechtigten als Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu versteuern. Der Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG ist damit abzuziehen. Demgegenüber differenzieren Rspr. und Verwaltung (Rz. 101f.) in dauernde Lasten und Leibrenten. Der Zinsanteil in dauernden Lasten führt e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.4.2.1 Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung u. a.

Rz. 150 Zu den sonstigen Einkünften gehören nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG Leibrenten und andere Leistungen, die erbracht werden aus[1]: der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. zu den Änderungen bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung Rz. 40). Hierunter fallen alle Renten, die nach dem SGB VI gewährt werden, Renten wegen Alters, § 33 Abs. 2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.3.3 Rentenerhöhung

Rz. 139 Wird die Rente aufgrund einer Wertsicherungsklausel erhöht, ist weiterhin der ursprüngliche Ertragsanteil auf den neuen Rentenbetrag anzuwenden. Dies folgt daraus, dass sich die Rente als solche nicht verändert, sondern lediglich ihr innerer Wert erhalten bleibt.[1] Praxis-Beispiel Ertragsanteil bei Rentenerhöhung aufgrund Wertsicherungsklausel X zahlt Y eine Leibrente...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.1.3.2.1 Tilgungsanteil

Rz. 112 Der Berechtigte erzielt in Höhe des Rentenbarwerts (Rz. 105) einen Veräußerungspreis. Abzüglich Buchwert bzw. Anschaffungskosten ggf. Werbungskosten/Veräußerungskosten ergibt sich ein Veräußerungsgewinn, der als Veräußerungsgewinn von Privatvermögen nur im Rahmen der §§ 17, 23 EStG stpfl. ist. Rz. 112a Bei Veräußerung einer Beteiligung i. S. d. § 17 EStG entsteht der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.2 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Rz. 43 Auch Renten der gesetzlichen Rentenversicherung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind mit dem Besteuerungsanteil gem. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG der Besteuerung zu unterwerfen. Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Einbeziehung der Erwerbsminderungsrenten in die Vorschrift des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG bestehen nicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.3 Renten wegen Todes

2.3.3.3.1 Witwen- und Witwerrente Rz. 44 Witwen und Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, erhalten nach § 46 Abs. 1, 2 SGB VI auf Antrag eine Witwen- oder Witwerrente, wenn der/die Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (§ 50 Abs. 1 SGB VI) erfüllt hatte. Im Fall der Wiederheirat wird die Witwen- oder Witwerrente gewährt, wenn die neue Ehe aufgelöst oder für n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.4.2.2 Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 151 Im Vz 2005 unterliegen die Leibrenten und andere Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung den landwirtschaftlichen Alterskassen, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und den privaten Lebensversicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG einer Besteuerung von 50 %. Der Begriff der "anderen Leistung" ist im Gesetzgebungsverfahren eingefügt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.3.3 Waisenrente

Rz. 51 Im Fall des Todes des Rentenberechtigten wird nach § 48 SGB VI auch den Kindern des Versicherten eine Rente gewährt. Eine Halbwaisenrente wird nach dem Tod eines Elternteils gezahlt, wenn das Kind noch einen Elternteil hat, der unbeschadet der wirtschaftlichen Verhältnisse unterhaltspflichtig ist, und der verstorbene Elternteil die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.5 Zuschüsse der Rentenversicherung zur Krankenversicherung von Rentnern

Rz. 53 Zuschüsse der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung der Rentner zur Krankenversicherung (§ 106 SGB VI) sind nach § 3 Nr. 14 EStG steuerfrei. Rz. 53a Die Aufwendungen der Rentner für ihre Kranken- und Pflegeversicherung sind nur als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG abziehbar, soweit sie die Zuschüsse übersteigen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.6 Kindererziehungsleistungen

Rz. 54 Leistungen für Kindererziehung, die nach dem SGB VI an Mütter der Geburtsjahrgänge vor dem 1.1.1921 gezahlt werden, sind nach § 3 Nr. 67 EStG steuerfrei. Bei Müttern der Geburtsjahrgänge ab 1921 erhöhen nach dem SGB VI anzurechnende Kindererziehungszeiten die Bemessungsgrundlage und wirken somit rentensteigernd. Derartige Rentenerhöhungen sind bis Vz 2004 mit dem Ertra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.4 Kinderzuschüsse

Rz. 52 Kinderzuschüsse zu Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind nach § 3 Nr. 1 Buchst. b EStG steuerfrei. Das gilt nicht für Kinderzuschüsse aus berufsständischen Versorgungswerken der angestellten oder selbstständigen Angehörigen freier Berufe, da sie vom Wortlaut des § 3 Nr. 1 Buchst. b EStG nicht erfasst werden. Diese Regelung verstößt nicht gegen Art. 3 GG.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.4.1 Allgemeines

Rz. 149 Durch das AltEinkG v. 5.7.2004 (BStBl I 2004, 554) ist die Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und anderer Altersvorsorgesysteme völlig neu geregelt worden (Rz. 5ff.).[1] Zu unterscheiden ist ab Vz 2005 in: Leibrenten u. a. Leistungen, die aus den gesetzlichen Rentenversicherungen usw. (Rz. 40ff.) erbracht werden (§ 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 126 Die Einkünfte ermitteln sich nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Es gelten die allgemeinen Grundsätze des § 9 EStG. Rz. 126a Mangels Existenz eines Rentenstammrechts (Rz. 21f.) können AfA auf seine entgeltliche Anschaffung nicht geltend gemacht werden. Es liegen aber auch keine sonstigen Werbungskosten vor. Dies folgt darau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.2.3 § 22 Nr. 5 S. 3 EStG

Rz. 199 § 22 Nr. 5 S. 3 EStG regelt die Besteuerung im Fall schädlicher Verwendung nach § 93 Abs. 1 S. 1 und 2 EStG. Schädliche Verwendung i. S. d. § 93 EStG ist gegeben, wenn das geförderte Altersvorsorgevermögen entgegen § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und 10 Buchst. c AltZertG an den Zulageberechtigten ausgezahlt wird (§ 93 EStG Rz. 5ff.). Begünstigt sind nur Altersvorsorgeverträge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.4.2.4 Ausländische Renten

Rz. 157h Grundsätzlich sind ausl. Renten von unbeschränkt Stpfl. im Inland zu versteuern. Ob die Rente nach § 19 EStG oder nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG zu versteuern ist, richtet sich nach den allg. Regeln.[1] Der BFH hat bei der Qualifikation der ausl. Renten darauf abgestellt, ob die ausgezahlte Leistung in ihrem Kerngehalt den gemeinsamen und typis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.2 Wiederkehrende Bezüge

Rz. 18 Wiederkehrende Bezüge sind nur dann steuerbar, wenn sie auch bei einmaliger Zahlung unter eine Einkunftsart fallen würden. Die Tatsache, dass Zahlungen nicht in einem Betrag, sondern in Form wiederkehrender Bezüge geleistet werden, vermag die Stpfl. nicht zu begründen, da das ESt-Recht keine Steuerbarkeit bzw. Abziehbarkeit "um der äußeren Form wegen" kennt.[1] Etwas ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.3.1 Besteuerung mit dem Ertragsanteil

Rz. 130 Wiederkehrende Bezüge aus dauernden Lasten werden nach § 22 Nr. 1 EStG vollen Umfangs besteuert. Das gilt unverändert auch ab Vz 2005. Wiederkehrende Bezüge aus privaten Leibrenten und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden bis einschließlich Vz 2004 unterschiedslos mit dem Ertragsanteil besteuert. Der Ertragsanteil bestimmt sich nach der Tabelle des § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.1.3.1.2 Zinsanteil

Rz. 109 Lediglich der in den einzelnen Zahlungen enthaltene Zinsanteil kann steuerrechtlich relevant sein, die Vermögensumschichtung führt zu keinem sofort abziehbaren Aufwand. Der Zinsanteil ermittelt sich bei Leibrenten nach der Ertragsanteilstabelle des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG ggf. i. V. m. § 55 Abs. 1 EStDV.[1] Rz. 109a Bei dauernden Lasten berechn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2 Mitteilungspflicht

Rz. 3 Nach § 22a Abs. 1 S. 1 EStG sind die in Rz. 1a genannten Träger von Rentenzahlungen (mitteilungspflichtige Stellen), die beim Leistungsempfänger steuerbar sind, nach Maßgabe des § 93c AO zur Mitteilung bestimmter Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an die ZfA verpflichtet. Für jeden Vertrag und für jede Rente ist eine gesonderte Ren...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.4 Wiederkehrende Leistungen auf die Lebenszeit des Empfängers

Rz. 82 Privilegierte Versorgungsleistungen sind nur gegeben, wenn die wiederkehrenden Leistungen auf die Lebenszeit des Empfängers zugesagt werden.[1] Die Vereinbarung von Mindestzeitrenten oder verlängerten Leibrenten führt nicht zu Versorgungsleistungen, sondern ist nach den Grundsätzen über entgeltliche Rechtsgeschäfte zu behandeln.[2] Ausnahmen hat die Rspr. nur bei eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.3 Überblick über die Regelung

Rz. 3 § 22 Nr. 1 EStG regelt Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen und Rentenbezüge verschiedener Art, insbesondere Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Rz. 40ff.) sowie aus privaten Leibrenten (Rz. 20ff.), soweit sie im Fall ihrer freiwilligen Gewährung beim Empfänger stpfl. sind (Rz. 122ff.), ferner die Ermittlung des zu versteuernden Rentenertrags (Rz. 130ff., ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.1 Begriff

Rz. 1 § 22 EStG erfasst als sog. siebte Einkunftsart die sonstigen Einkünfte und ergänzt den Einkünftekatalog des § 2 Abs. 1 Nr. 1–6 EStG unsystematisch um eine Gruppe bestimmter, vom Gesetzgeber als steuerbar angesehener Besteuerungstatbestände. Dies zeigt sich darin, dass die Vorschrift überwiegend subsidiären Charakters ist, sie greift insoweit immer nur, wenn die Vorauss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2b Die Vorschrift ist mit dem Begriff der "sonstigen Einkünfte" durch das EStG 1934 neu eingefügt und in der Folgezeit mehrfach geändert worden. Angesichts des Zeitablaufs werden nur die Änderungen ab 2000 dargestellt. Durch das StSenkG v. 23.10.2000[1] sind Einkünfte i. S. d. § 22 Nr. 1 S. 2 EStG an die Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 Buchst. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.2.2 § 22 Nr. 5 S. 2 EStG

Rz. 196 S. 2 ist durch das JStG 2007 neu gefasst worden (Rz. 193). Nach der bisherigen Regelung des § 22 Nr. 5 S. 2 EStG wurden Leistungen, die aus nicht durch Sonderausgabenabzug oder Zulagen steuerlich gefördertem Kapital erbracht werden, nur mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a besteuert, sofern es sich um Leibrenten handelt. Diese Leistungen stammen insow...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.4 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 4 Die Vorschrift gilt für unbeschränkt Stpfl., bei Unterhaltszahlungen (Nr. 1a) aber nur, wenn auch der Verpflichtete unbeschränkt stpfl. ist. Die Steuerpflicht entfällt, wenn die Unterhaltsleistungen von einem beschr. Stpfl. an seinen dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten erbracht werden.[1] Für beschr. Stpfl. ist nach dem Besteuerungstatbestand zu differ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 546 [Autor/Stand] Ebenso wie früher die Erhebung der Vermögensteuer folgt auch die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung dem Prinzip der Besteuerung nach der (individuellen) wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (= Nettoprinzip, Bereicherungsprinzip). So erfassen die Erbschaft- und Schenkungsteuer den aus dem steuerpflichtigen Vorgang (Erwerb von Todes wegen, Schenkung unt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Einbeziehung der betrieblichen Altersvorsorge (§ 82 Abs 2 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nach § 82 Abs 2 EStG gehören zu den förderberechtigten Beiträgen auch solche, die iRd betrieblichen Altersvorsorge in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung eingezahlt werden und eine lebenslange Altersvorsorge entsprechend § 1 Abs 1 Nr 4 AltZertG sicherstellen. Eine besondere Zertifizierung ist nicht erforderli...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 3.3 Rentenversicherungen

Rz. 772 Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, bei denen der Versicherungsnehmer die Rentenzahlung wählt, sind nach § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. aa EStG mit dem Ertragsanteil zu versteuern (→ Tz 930). Nimmt der Versicherungsnehmer jedoch die Kapitalauszahlung in Anspruch, muss der gesamte Zinsanteil versteuert werden. Ebenfalls zu den Einnahmen zählt eine Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einkünfte

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Geistliche der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften sind im Allgemeinen deren ArbN; ein Dienstverhältnis zur jeweiligen Kirchengemeinde besteht idR nicht. Sie leisten öffentlichen Dienst (schlichte Hoheitsverwaltung) und erhalten Bezüge aus öffentlichen Kassen. Das hat Bedeutung für > Aufwandsentschädigungen (§ 3 Nr 12 Satz 2 EStG;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff der Rente/Leibrente

Rn. 57 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der Begriff der Renten ist weder im Zivil- noch im Steuerrecht definiert. In Anlehnung an die zivilrechtliche Rspr des RG und des BGH hatte die steuerrechtliche Rspr früher eine Leibrente (vgl § 759 BGB) als "ein einheitliches nutzbares Recht (Rentenstammrecht), das dem Berechtigten für die Lebensdauer eines Menschen eingeräumt ist, und dess...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Abhängigkeit vom Lebensalter bei Beginn der Leibrente

Rn. 203 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach der Tabelle in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 4 EStG ist die Höhe des Ertragsanteils abhängig vom bei Beginn der Rente jeweils vollendeten Lebensjahr des Rentenberechtigten (vgl hierzu R 22.4 Abs 3 EStR 2012). Beispiel: Ein am 11.02.1942 geborener StPfl erhält seit dem 01.03.2004 eine Rente aus einer privaten Rentenversicherun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Abgekürzte Leibrenten

Rn. 76 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Bei einer abgekürzten oder temporären Leibrente handelt es sich zwar grds um eine Leibrente, die mit dem Tod des Begünstigten endet. Darüber hinaus ist die Laufzeit der Rente aber noch von einer von vornherein vereinbarten Frist abhängig, nach deren Ablauf die Leibrente ebenfalls endet. Dies ergibt sich auch aus der Legaldefinition in § 55 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Abgrenzung zu abgekürzten Leibrenten

Rn. 70 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Zeitrente ist abzugrenzen von der abgekürzten Leibrente. Eine abgekürzte Leibrente ist zwar ebenfalls zeitlich begrenzt. Darüber hinaus endet sie aber auch mit dem Tod des Bezugsberechtigten (vgl § 55 Abs 2 EStDV; BFH BFH/NV 2011, 1496 zu Erwerbsminderungsrente; BFH BStBl II 1986, 261). Zur Besteuerung abgekürzter Leibrenten, s Rn 76ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Berechnung des Ertragsanteils bei verlängerten Leibrenten

Rn. 211 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Verlängerte Leibrenten oder sog Mindestzeitrenten sind Renten, die auf Lebenszeit des Berechtigten, mindestens aber für eine bestimmte Anzahl von Jahren (Garantiezeit) zu zahlen sind. Stirbt der Berechtigte vor Ablauf der Frist, ist die Rente gleichwohl für die restlichen Jahre des Mindestzeitraums weiter an die Erben zu entrichten. Stirbt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Verlängerte Leibrenten

Rn. 79 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Verlängerte Leibrenten oder sog Mindestzeitrenten sind Renten, die auf Lebenszeit des Berechtigten, mindestens aber für eine bestimmte Anzahl von Jahren (Garantiezeit) zu zahlen sind. Stirbt der Berechtigte vor Ablauf der Frist, ist die Rente gleichwohl für die restlichen Jahre der Mindestlaufzeit weiter an die Erben zu entrichten. Stirbt de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Erhöhung oder Herabsetzung von Leibrenten

Rn. 214 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Wird eine laufende Rente vertraglich erhöht, ist der Erhöhungsbetrag grds als eine weitere Rente zu beurteilen und dementsprechend ein neuer (wegen der kürzeren Laufzeit günstigerer) Ertragsanteil zu ermitteln. Unerheblich ist, ob die Erhöhung von vornherein oder erst während des Rentenbezugs vereinbart wird. Besteht allerdings ein zeitlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / af) Abgekürzte Leibrenten/Berufsunfähigkeitsrenten

Rn. 182 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Wird im Zusammenhang mit einer vor 2005 abgeschlossenen Kapitallebensversicherung mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren ergänzend eine private Berufsunfähigkeitszusatzversicherung vereinbart und werden nach Eintritt des Versicherungsfalls ab dem Jahr 2005 Leibrenten wegen Berufsunfähigkeit gezahlt, sind die Rentenbezüge gemäß § 22 Nr 1 S ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Leibrenten im Austausch mit einer Gegenleistung

Rn. 179 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Werden Leibrenten im Austausch mit einer Gegenleistung vereinbart, unterliegen diese ebenfalls der Ertragsanteilsbesteuerung. Der entsprechende Zinsanteil ist nach der Ertragsanteilstabelle des § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 4 EStG, ggf iVm § 55 Abs 1 EStDV, zu ermitteln (BFH BStBl II 2002, 246; 1996, 666; BMF v 11.03.2010, BStBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Leibrenten und andere Leistungen nach § 22 Nr 1 S 3 EStG

Schrifttum: Seer, Besteuerung der Alterseinkünfte und Gleichbehandlungsgebot, StuW 1996, 323; Birk, Nachgelagerte Besteuerung in der betrieblichen Altersversorgung – eine verfassungskonforme Alternative für den Gesetzgeber, StuW, 1999, 321; Krause/Junk/Müller, Nachgelagertes Verfahren bei der Besteuerung der Alterseinkünfte, DB 1999, 2282; Söhn/Müller-Franken, Vorgelagerte und/o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 5 EStG (Rechtsverordnung für besondere Fälle)

Rn. 206 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Gemäß § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 5 EStG wird die Ermittlung des Ertrags aus Leibrenten, die vor dem 01.01.1955 zu laufen begonnen haben, und aus Renten, deren Dauer von der Lebenszeit mehrerer Personen oder einer anderen Person als des Rentenberechtigten abhängt, sowie aus Leibrenten, die auf eine bestimmte Zeit beschränkt sin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Aufteilung in Einzelleistungen

Rn. 68 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Haben Vertragsparteien im Rahmen von Vermögensübergabeverträgen gegen Versorgungsleistungen in einem einheitlichen Vertrag die Abänderbarkeit nur einzelner Leistungen ausdrücklich ausgeschlossen, sind nur diese als Leibrenten und die übrigen als dauernde Lasten zu beurteilen (vgl BMF v 16.09.2004, BStBl I 2004, 922 Rz 48 für vor dem 01.01.20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Andere Leistungen

Rn. 104 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurde in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a S 1 EStG der Begriff der Leibrente um den Begriff "andere Leistungen" erweitert. Nach der Begründung des Finanzausschusses (BT-Drucks 15/3004, 19) erfolgte dies deshalb, um auch Teilkapitalisierungen, wie sie bei berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Pensionskasse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Unschädliche Wertsicherungsklausel

Rn. 66 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Sicherung einer Rente durch Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel oder einer Währungsklausel (vgl H 22.3 EStH 2019 "Begriff der Leibrente"), dh die vertragliche Koppelung der Rente an eine bestimmte Bezugsgröße, ist für die Annahme einer Leibrente unschädlich (BFH BStBl II 2010, 24; 1997, 284; 1992, 499; BFH/NV 1986, 526; BMF v 11.03....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Überschusserzielungsabsicht

Rn. 11 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Mit den anderen Einkunftsarten haben die sonstigen Einkünfte iSd § 22 EStG gemeinsam, dass das Vorhandensein einer Überschusserzielungsabsicht vorausgesetzt wird (vgl BFH BStBl II 2014, 15; 2006, 228: zu privater Rentenversicherung; BFH BStBl II 2006, 248; 2006, 870; 2000, 660; 2000, 267; 2014, 15; BFH/NV 2010, 1251; 2005, 281: alle zu Versi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Abhängigkeit von ungewissen Umständen

Rn. 62 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Wird die Höhe der Leistungen abhängig gemacht von der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten oder der Bedürftigkeit des Empfängers, handelt es sich ebenfalls nicht um Rentenleistungen, sondern um dauernde Lasten (BFH BStBl II 1986, 348; 1981, 263; BFH/NV 1988, 294), s Rn 76. Des Weiteren wurden voll steuerbare dauernde Lasten angenommen, wenn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Renten iSv § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG/Überblick

Rn. 172 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach der durch das AltEinkG ab 2005 neu eingefügten Regelung in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG unterliegen die sonstigen (privaten) Leibrenten wie bisher der Ertragsanteilsbesteuerung. Da der Besteuerungsregelung in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG (sog Basisversorgung) grds Vorrang eingeräumt wird und deshalb nur "L...mehr