Fachbeiträge & Kommentare zu Lexikon

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Die Zwangsvollstreckung dient der Realisierung des materiell-rechtlichen Anspruchs des Gläubigers gegen den Schuldner. Der Gläubiger kann hierbei nicht in Eigenregie vollstrecken, er muss sich immer staatlicher Vollstreckungsorgane bedienen. Die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in körperliche Sachen durch den Gerichtsvollzieher führt sehr häufig nicht zu dem für den...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liberating Structures: Über... / 5 Literaturverzeichnis

Duden, Methode, 2022, https://www.duden.de/rechtschreibung/Methode, Abrufdatum 13.4.2022 Cooperrider/Srivastva, Appreciative inquiry in organizational life, in Woodman/Pasmore (Hrsg.), Research in Organizational Change And Development, 1987, S. 129–169. Lehmann/Keimer/Egle, Agil ist nicht ad hoc, in Controller Magazin, 46. Jg., 2021, H. 2, S. 36-42. Liberating Structures, Appre...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / 2 Schäden im Sondereigentum als Folge schadhaften Gemeinschaftseigentums

Eine regelmäßig wiederkehrende Frage an den Verwalter ist auch, wer für Schäden im Sondereigentum aufzukommen hat, wenn deren Ursache eindeutig im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums liegt. Praxis-Beispiel Die meisten Wohnungseigentümer gehen irrig davon aus, dass ein in ihrer Wohnung (Sondereigentum) durch ein undichtes Dach (Gemeinschaftseigentum) hervorgerufener Feuch...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 17.2 Varianten der Grenzkostenverrechnung

Die Einführung variabler Kosten[823] war in den 1950er-Jahren die große Weiterentwicklung der Betriebswirtschaft. Sie boten erstmals eine Alternative zu Vollkosten und Umlagen. Wie wichtig diese grundlegende Trennung der Kosten ist, erkennt man daran, dass moderne Instrumente wie die Prozesskostenrechnung ebenfalls eine Unterscheidung der Kosten danach vornehmen, ob sie meng...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Lohnsteuer in der Unter... / 3. ESt-Festsetzungs- und Erhebungsverfahren

Von dem LSt-Abzug durch den Arbeitgeber sind die spätere Festsetzung der ESt und die Anrechnung der durch Abzug erhobenen LSt im ESt-Festsetzungs- und Erhebungsverfahren des Steuerpflichtigen zu unterscheiden. Im Rahmen des späteren Veranlagungsverfahrens des Arbeitnehmers erfolgt zunächst die ESt-Festsetzung. Erst wenn die konkrete Höhe der vom Arbeitnehmer zu zahlenden ESt fes...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / Zusammenfassung

Begriff Dieses Lexikon gibt zu allen vom WEMoG betroffenen Stichwörtern eine kurze Zusammenfassung, die neue Vorschrift sowie einen Link zu den ausführlichen Informationen.mehr

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WEMoG-Wegweiser / 10 Alle WEMoG-Beiträge von A – Z

WEMoG A – Z (Lexikon) WEMoG: Anspruch des Mieters auf bauliche Veränderung der Mietsache WEMoG: Bauliche Veränderungen – privilegierte Maßnahmen, Kostenamortisation, Kostenverteilung WEMoG: Beschlussfassung – Beschlussfähigkeit, Umlaufverfahren, Beschluss-Sammlung WEMoG: Betriebskostenabrechnung bei vermietetem Wohnungseigentum WEMoG: Duldungspflichten von Mietern und sonstigen D...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Sustainable Development Goa... / 4 Interdependenzen verbieten Unausgewogenheit

Neben der Bertelsmann Stiftung haben auch die EU-Statistikbehörde in einer Studie sowie die UNDESA gleich in 3 Berichten im Jahr 2019 den Stand der Umsetzung der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele untersucht. Das Basel Institute of Commons and Economics hat sodann auf die Anzahl der Nennungen der verschiedenen Ziele und Themen in allen Reports abgestellt und daraus die unausgewogene...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. ABC der Arbeitsmittel

Rn. 875 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aktenkoffer und Aktentasche Aktenkoffer und Aktentasche sind Arbeitsmittel, wenn sie so gut wie ausschließlich zum Transport beruflicher Unterlagen verwendet werden: anerkannt von FG Bln v 02.06.1978, III 126/77, EFG 1979, 225 für Betriebsprüfer; von FG Münster v 12.11.1996, 8 K 2250/94 E, EFG 1997, 334 für Sporttasche eines Sportlehrers; von...mehr

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AGS 10/2022, Verfahrenswert... / II. Hälftiger Wert der Hauptsache

Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer war bei der Bemessung des Werts des Gegenstands ihrer anwaltlichen Tätigkeit indes nicht der volle, sondern gem. § 41 S. 2 FamGKG nur der halbe Wert desjenigen Verfahrenswerts zugrunde zu legen, der sich bei Anwendung des § 51 FamGKG ergäbe. Der Wert des Verfahrens war deshalb auf einen Betrag von bis zu 200.000,00 EUR festzusetzen. G...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neufassung des Auslandstäti... / b) 75%ige Förderung bei der deutschen öffentlichen Entwicklungshilfe

Verschärfende Regelung für VZ ab 2023 ...: Nach dem ATE 2022 sind ebenfalls privilegiert Tätigkeiten der deutschen öffentlichen Entwicklungshilfe bei der Technischen oder Finanziellen Zusammenarbeit. Diese waren zwar zuvor schon begünstigt. Für VZ ab 2023 wird jedoch verschärfend verlangt, dass eine Projektförderung unmittelbar oder mittelbar aus inländischen öffentlichen Mi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dokumentationspflichten (Sa... / Literaturtipps

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.3.4 Prüfung von Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel und Segmentberichterstattung

Rz. 144 Sofern die gesetzlichen Vertreter von kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften i. S. v. § 264d HGB und ihnen gesetzlich gleichgestellte Unternehmen eine Kapitalflussrechnung, einen Eigenkapitalspiegel und freiwillig eine Segmentberichterstattung nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB erstellt haben, sind diese Sonderrechnungen, die ebenfalls zum (erweiterten) Jahresabsch...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.7 Dokumentation der Prüfung

Rz. 173 Der Abschlussprüfer dokumentiert die Durchführung seiner Prüfung durch den Prüfungsbericht und den Bestätigungsvermerk (vgl. unter Rz. 51 ff. die Abb. 8 und 9). Der interne, vertrauliche, nicht an die Öffentlichkeit gerichtete Nachweis der Prüfungsdurchführung wird durch Arbeitspapiere erbracht.[1] In diesem Zusammenhang ist der IDW Prüfungsstandard: "Arbeitspapiere ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.2.2 Risikoorientierter Prüfungsansatz

Rz. 116 Grundlegende Skizzierung des Konzepts Die Beurteilung des Risikos stellt schon seit Langem einen wichtigen Bestandteil des prüferischen Handelns dar. In jüngerer Zeit steht jedoch die risikoorientierte Vorgehensweise hinsichtlich der Planung eines Prüfungsauftrages im Zentrum der Betrachtung. Der aus dem amerikanischen Schrifttum stammende Begriff "Internal Control" w...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.1 Systematisierung der Prüfungsmethoden

Rz. 100 Mit dem Begriff Prüfungsmethode wird ein umfassendes Untersuchungsprogramm bezeichnet, das zahlreiche Analysemaßnahmen (Prüfungshandlungen) beinhaltet und im Prüfungsprozess den Ausgangspunkt für die Urteilsbildung des Abschlussprüfers darstellt. Unter dem Terminus Prüfungshandlungen sind im Folgenden unterschiedliche Tätigkeiten des Abschlussprüfers zu verstehen, di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschlussprüfung / 5.3 Prüfungsergebnis

Rz. 89 Über das Ergebnis der durchgeführten Prüfung hat der Abschlussprüfer schriftlich zu berichten. Der Prüfungsbericht soll insbesondere eingehen auf die Bekundung der gewissenhaften und getreuen Rechenschaftslegung, die Richtigkeit und Angemessenheit der Berichtsangaben, die Angemessenheit der Rechtsgeschäfte, Benachteiligungen und deren Ausgleich, die Angemessenheit von...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschlussprüfung / 5.2 Aufstellungs-, Prüfungspflicht und Prüfungsgegenstand

Rz. 86 Ein gesetzliches Benachteiligungsverbot besteht nach § 311 AktG für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien, die gem. § 17 AktG abhängig sind und weder einen Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen haben noch eingegliedert wurden. Liegt ein solches faktisches Konzernverhältnis vor, müssen die Vorstandsmitglieder der abhängigen AG ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschlussprüfung / 6.4 Außenprüfung

Rz. 103 Auch im Rahmen der steuerrechtlichen Außenprüfung oder Betriebsprüfung werden Prüfungshandlungen durchgeführt, die in engem Zusammenhang mit der Konzernrechnungslegung stehen.[1] Das Ziel von Außenprüfungen besteht darin, die tatsächlichen und die rechtlichen Verhältnisse in Bezug auf die Steuern aufzuklären (§ 199 Abs. 1 AO). Grundsätzlich ist jedes Unternehmen einz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschlussprüfung / 4.2.2.2 Konzernabschluss

Rz. 62 Dem Grundsatz der Wesentlichkeit folgend, ist die Prüfung des Konzernabschlusses darauf auszurichten, "[...] mit hinreichender Sicherheit falsche Angaben aufzudecken, die wegen ihrer Größenordnung oder Bedeutung einen Einfluss auf den Aussagewert der Rechnungslegung für die Rechnungslegungsadressaten haben"[1]. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen sollte der Aufwand zur Erl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.9 Sonderfall körperliche Untauglichkeit/Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit

Rz. 19 Die Aufzählung der eine Befristung und damit auch eine auflösende Bedingung grundsätzlich rechtfertigenden Gründe in § 14 Abs. 1 TzBfG ist nur beispielhaft und soll weder andere von der Rechtsprechung bisher anerkannte noch weitere Gründe für Befristungen und auflösende Bedingungen ausschließen (BAG, Urteil v. 1.12.2004, 7 AZR 135/04 [1]). Soweit in Tarifverträgen für d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / a) Begriff der Haushaltssache

Rz. 173 Inhaltlich stimmt die "Haushaltssache" mit dem früheren Begriff der Hausratssache überein.[168] In den Anwendungsbereich des Haushaltsgegenstandes fallen unter Berücksichtigung einer gebotenen weiten Auslegung alle solchen Gegenstände, die – losgelöst von den Eigentumsverhältnissen – der gemeinsamen Lebensführung der Ehegatten gedient haben.[169] Betroffen sind also ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäfts- oder Firmenwert ... / 3.5.2 Firmenwertproblematik bei Abspaltung

Rz. 34 Um betriebswirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen durchführen zu können, ermöglicht das UmwStG u. a. eine steuerneutrale Abspaltung von Teilbetrieben. Voraussetzung für eine steuerneutrale Übertragung ist, dass steuerliche Teilbetriebe vorliegen, anderenfalls kommt es zur Aufdeckung stiller Reserven hinsichtlich der übertragenen Wirtschaftsgüter und des anteilige...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 16 Steuer-, Sozial- und Zusatzversorgungspflicht

Hinsichtlich der Zahlung von Arbeitslohn an die Erben oder Hinterbliebenen eines verstorbenen Arbeitnehmers ist R 19.9 der Lohnsteuer-Richtlinien zu beachten. Arbeitslohn, der nach dem Tod des Beschäftigten gezahlt wird, darf grundsätzlich unabhängig vom Rechtsgrund der Zahlung nicht mehr nach den steuerlichen Merkmalen des Verstorbenen versteuert werden. Bei laufendem Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 3 Einzelfälle (ABC)

Rz. 80 Arbeitsmittel s. § 9 EStG Rz. 221ff. Asylgewährung s. § 9 EStG Rz. 265 Aufsichtsrat Arbeitnehmer, die als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer AG gewählt werden, müssen sich vielfach vor ihrer Benennung als Kandidat für die Wahl dazu verpflichten, im Fall ihrer Wahl einen Teil der Aufsichtsratstantiemen an bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche (gewerksch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Beine/Schütte, in: Ballwieser/Beine/Hayn/Peemöller/Schruff/Weber (Hrsg.), Handbuch IFRS 2011, 7. Aufl., Weinheim ua. 2011; Bonse/Jannett, Gewinn je Aktie – Earnings per Share, DBW 2007, S. 739–743; Büschgen, Gewinn pro Aktie, WPg 1967, S. 85–95; Buschhüter, Der Standardentwurf "Simplifying Earnings per Share", IRZ 2008, S. 401–406; Busse von Colbe/Becker/Berndt/Geiger/Haase/...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2022, Keine taggenau... / 2 Aus den Gründen:

[4] I. Das Berufungsgericht, dessen Urteil in VersR 2021, 127 veröffentlicht ist, hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, der Tatrichter müsse sich mit den für die Schmerzensgeldbemessung maßgeblichen Umständen auseinandersetzen, wobei Schmerzensgeldentscheidungen anderer Gerichte weder Maßstab noch Begrenzung darstellten. Eine wirklich vergleichba...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 2. Kein Schutz von Werktypen

Rz. 46 Die gesetzlich aufgeführten Werkarten (§ 2 Abs. 1 UrhG) sind zunächst von den so genannten Werktypen, also etwa einer neuen Gattung von Werken, z.B. die neue Art eines Lexikons oder ein Typ eines Adressbuches, abzugrenzen.[39] Solche neuen Typen im Sinne einer neuen Darstellungsform können nur dann Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz erfahren, wenn es um das darauf be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / b) Nicht verfügbare Werke

Rz. 433 Nicht verfügbare Werke sind urheberrechtlich geschützte Werke, insbesondere Schriftwerke, die der Allgemeinheit auf keinem üblichen Vertriebsweg in einer vollständigen Fassung angeboten werden (§ 52b VGG).[638] Adressaten sind die Kulturerbe-Einrichtungen (§ 60d UrhG), denen es erlaubt wird, die nicht verfügbaren Werke aus ihrem Bestand zu vervielfältigen oder vervie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wie Motivation und Vergütun... / 8 Von der Möhre und dem inneren Antrieb

Doch nun noch einmal zurück vom Sinn zur Motivationstheorie. Wie ist das nun mit der extrinsischen und intrinsischen Motivation? In vielen Veröffentlichungen werden die beiden Begriffe als Gegensatzpaare verwendet: die extrinsische Motivation als durch Belohnung oder Bestrafung von außen angeregte Handlung und die intrinsische Motivation als in der Person angelegter Antrieb ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agilität: Die Not der Verän... / 2 Auswirkungen des technischen Fortschritts auf die Arbeitswelt

So wie im privaten Umfeld, wandelt sich auch unsere berufliche Umwelt durch Digitalisierung und technischen Fortschritt: Die Digitalisierung ist (langsam) bei uns angekommen. Kaum ein Unternehmen, das dieses Thema nicht auf dem Schirm hat. Geschäftsprozesse werden digitalisiert. Das bedeutet, dass Waren und Services ihre physische Dimension verlieren. Schlüssel, Codes, Kredi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agilität als Lösung / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag beschreibt Indikatoren und typische Elemente für agiles Arbeiten sowie die typischen Unterschiede zwischen einer agilen und einer klassischen Unternehmensorganisation. Die wesentlichen Inhalte des Beitrags in Form eines Interviews mit der Autorin finden Sie hier: Video: Agilität als Antwort auf eine veränderte Arbeitswelt Die aktuellen Herausforderungen d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 1.1.2 Design Thinking

Design Thinking ist ein Konzept zur Entwicklung komplexer kreativer Lösungen.[463] Es ist eine Kreativitätstechnik, die an der Stanford University entwickelt wurde und vor allem neuartige Ideen für Produkte oder Services hervorbringen soll.[464] Mittels gemischten Teams aus völlig unterschiedlichen Fachrichtungen – die auch fachfremd sein können – geht es darum, ›herausragen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 2.1 Wesentliche Minderung des normalen Rohertrags des bebauten Grundstücks

Rz. 12 Ein Teilerlass von der Grundsteuer nach § 34 GrStG setzt zunächst voraus, dass der normale Rohertrag des bebauten Grundstücks (s. Rz. 13) um mehr als 50 % oder um 100 % (s. Rz. 21) gemindert ist. Als Auslöser für eine Rohertragsminderung kommen bei bebauten Grundstücken insbesondere ein Leerstand von Wohnungen oder Geschäftsräumen infolge mangelnder Mieternachfrage, ei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.2.3 Anhang III: Liste der Gefahrenhinweise

Anhang III der Verordnung enthält die Liste der Gefahrenhinweise (H-Sätze und EUH-Sätze) in allen EU-Amtssprachen. Die Liste wird dadurch sehr unübersichtlich, sodass es für den Anwender der Verordnung schwierig ist, bestimmte Sätze zu finden. Eine anwenderfreundliche Zusammenstellung in deutscher Sprache finden Sie im Lexikon.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
GHS: Elemente der CLP-Veror... / 2.3 Gefahrenhinweise

Gefahrenhinweise (H-Sätze) ersetzen die bisherigen "Hinweise auf die besonderen Gefahren" (R-Sätze) nach Anhang III der EG-Stoffrichtlinie. Sie bestehen aus systematisch geordneten Texten, die hinsichtlich ihrer inhaltlichen Aussagen in vielen Fällen identisch oder zumindest ähnlich mit den bisherigen R-Sätzen sind. Sie sind mit entsprechenden Codes (Buchstabe H für "Hazard-...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
GHS: Elemente der CLP-Veror... / 2.4 Sicherheitshinweise

Die Sicherheitshinweise (P-Sätze) entsprechen den früheren Sicherheitsratschlägen (S-Sätze). Sie bestehen ebenfalls aus systematisch geordneten Texten, die mit entsprechenden Codes (Buchstabe P für "Precautionary Statements" [engl.: Vorsorgesätze] sowie einer Ziffer) gekennzeichnet sind. Die Kriterien für die Wahl der insgesamt 98 Sicherheitshinweise und 32 Kombinationssätze...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Berufsrecht, Berufsbild

Rn. 232 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Es handelt sich um amtlich zugelassene Berater der Schiffsführung auf bestimmten, schwierig zu befahrenden Wasserstraßen, auf denen aus Sicherheitsgründen Lotsen an Bord genommen werden müssen. Die Zulassung setzt neben dem höchsten Befähigungsnachweis – Kapitänspatent – für das jeweils zu führende Schiff genaueste Kenntnisse des jeweiligen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2022, Was ist und bed... / I. Die Familie als Wertbegriff

Das Wort "Familie" löst in unserer Zeit sehr unterschiedliche Vorstellungen aus. Die Typologie reicht von der Kleinstfamilie mit einer Elternperson und einem Kind über die heutige Normalfamilie (zwei Eltern, ein Kind) bis hin zur Patchworkfamilie und schließlich zur Reproduktionsfamilie[2] mit der Möglichkeit einer Splittung der genetischen, biologischen, rechtlichen und soz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sneaker, Sammler und Resell... / V. Familienversicherung in der Krankenversicherung

Achtung bei eigenen Einkünften mitversicherter Angehöriger! Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung führt dazu, dass der Ehepartner, der Lebenspartner oder Kinder des Mitglieds unter weiteren Voraussetzungen mitversichert sind. Die Familienversicherung kann aber in Gefahr sein, wenn Angehörige eigene Einkünfte erzielen. Regelmäßiges Gesamteinkommen des mi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Einzelfälle

Rz. 20 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aktenschrank > Rz 20 Möbel. Aktentasche Sie kann bei einem Betriebsprüfer ein Arbeitsmittel sein (EFG 1979, 225); ebenso der Aktenkoffer für ein Betriebsratsmitglied (BFH vom 18.09.1981 – VI R 237/77, nv, juris); ebenso der Reisekoffer eines Flugkapitäns (EFG 1989, 173) und die Aktentasche oder der Trolley eines Piloten (EFG 2011, 2057; > Fli...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Auslagenersatz

Rz. 36 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Eine Einnahme ist nicht gegeben, wenn ein ArbG dem ArbN Zahlungsmittel überlässt, die wirtschaftlich nicht für diesen bestimmt sind, sondern die er für den ArbG ausgeben soll. Unerheblich ist es, ob der ArbG dem ArbN die Mittel vor der Zahlung an einen Dritten überlässt (durchlaufende Gelder) oder die Zahlung anschließend erstattet (Auslagen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 2 Literatur

Rz. 3 Aden-Grossmann, Geschichte der sozialpädagogischen Arbeit an Schulen – Entwicklung und Perspektiven von Schulsozialarbeit, Wiesbaden 2016; Bassarek, Lexikon der Schulsozialarbeit, Baden-Baden 2017.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.4.1 Tatsächliche Betreuung

Rz. 17 Was unter "tatsächlicher Betreuung" zu verstehen ist, ist zweifelhaft. Die Anforderungen dürfen nicht zu eng gesteckt werden, da tariflicher Regelfall auch die Betreuung eines 17-jährigen Kindes ist. Ein 17-jähriges "Kind" muss aber nicht (mehr) im engeren Sinne betreut werden. Der/die Jugendliche wird häufig nicht einmal den Tag zu Hause verbringen. Demnach muss wohl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / aa) Begriff der Haushaltssache

Rz. 721 Inhaltlich stimmt die "Haushaltssache" mit dem früheren Begriff der Hausratssache überein. In den Anwendungsbereich des Haushaltsgegenstandes fallen unter Berücksichtigung einer gebotenen weiten Auslegung alle solchen Gegenstände, die – losgelöst von den Eigentumsverhältnissen – der gemeinsamen Lebensführung der Ehegatten gedient haben.[1066] Betroffen sind also die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / D. Unfallhaftpflichtrecht und Internet

Rz. 21 Der Bedeutung der EDV für das Unfallhaftpflichtrecht wird bereits seit der 14. Auflage dieses Buches durch Hinweise z.B. auf elektronische Datenbanken und andere Hilfen und Dokumente Rechnung getragen. Angesichts der schnell wachsenden Verbreitung des Internets auch in Europa und seiner Auswirkungen auf viele Bereiche unserer Gesellschaft erscheinen einige Hinweise zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Schadensersatzbegriff / I. Schadensbegriff/Schadenszuständigkeit/Schadensarten

Rz. 2 §§ 249 ff. BGB beinhalten keine Anspruchsgrundlagen sondern bestimmen Art, Inhalt und Umfang von Schadensersatzleitungen. Sie betreffen damit nicht die Haftungsbegründung sondern die Haftungsausfüllung.[1] Das Recht der unerlaubten Handlungen enthält ebenso wenig wie die Sondergesetze eine eigene Begriffsbestimmung dessen, was unter Schadensersatz zu verstehen ist; gru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 13.3 Handbücher – sonstige Werke

Rz. 67 Baur/Stürner/Bruns, Zwangsvollstreckungsrecht, 13. Aufl. 2006 Beck'sches Prozessformularbuch, hrsg von Mes, 13. Aufl. 2016 Berger, Einstweiliger Rechtsschutz im Zivilrecht, Handbuch, 2006 Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 11. Aufl. 2016 Bruns/Peters, Zwangsvollstreckungsrecht, 3. Aufl. 1987 Dierck/Morvilius/Vollkommer, Handbuch Zwangsvollstreckungsrecht, 2. Aufl. 201...mehr