Fachbeiträge & Kommentare zu Liebhaberei

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Liebhaberei nach Zubilligung einer Anlaufphase

Rn. 294 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Ist eine Betätigung nach Zubilligung einer Anlaufphase endgültig als Liebhaberei zu qualifizieren, fällt also eine bislang bestehende Einkunftserzielungsabsicht weg, weil zB prognostizierte Gewinne ausbleiben u evtl eingeleitete Gegenmaßnahmen ohne Erfolg geblieben sind, sind die aus der Betätigung erzielten Verluste ab diesem Zeitpunkt nic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Liebhaberei zwischen zwei Erwerbsphasen

Rn. 296 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Ebenso wie ein zunächst mit Gewinnerzielungsabsicht unterhaltener Betrieb bei Wegfall der Gewinnerzielungsabsicht in eine Liebhaberei hineinwächst (BFH v 15.05.2002, BStBl II 2002, 809), kann im umgekehrten Fall das spätere Entstehen einer Gewinnerzielungsabsicht den Wechsel von einer Liebhaberei in einen der Besteuerung unterliegenden Betr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Liebhaberei von Anfang an

Rn. 293 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird eine Betätigung von Anfang an als Liebhaberei qualifiziert (mit o ohne Einräumung einer Anlaufphase), wie dies regelmäßig bei Betrieben der Fallgruppe 1 (s Rn 287) der Fall sein dürfte, sind die in den jeweiligen Rechnungsperioden (dies ist das Kj) erzielten Verluste steuerlich außer Betracht zu lassen. In diesem Fall hat der StPfl als...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allg Grundsätze zur Liebhaberei im Ertragsteuerrecht

Rn. 280 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Bei der Ermittlung des Einkommens sind für die ESt nur solche positiven wie negativen Einkünfte anzusetzen, die unter diejenigen des § 2 Abs 1 Nr 1–7 EStG subsumiert werden können. Kennzeichnend für diese Einkunftsarten ist, dass die ihnen zugrundeliegenden Tätigkeiten o Vermögensnutzungen auf eine größere Zahl von Jahren gesehen in der Abs...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Landwirtschaftliche Betriebe als "Liebhaberei"

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Landwirtschaftliche Betriebe in kleinerem Umfang werden oft zur Freizeitgestaltung geführt (z. B. Hobbyimkerei, Pferdezucht in kleinem Rahmen). Dadurch, dass der Betriebsinhaber bzw. sein Ehegatte einen Hauptberuf ausübt, der den Lebensunterhalt sichert und mögliche Verluste aus dem landwirtschaftlichen Betrieb abdeckt, ist es möglich, einen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Liebhaberei

Rn. 307 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Frage der Liebhaberei stellt sich grundsätzlich auch für LuF mit Durchschnittssatzgewinnermittlung nach § 13a EStG (glA Felsmann, A 196b).Verluste können sich im Grundbetragsbereich grds nicht ergeben; demzufolge kann sich ein pauschalierender LuF auch nicht auf eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht berufen (BFH v 01.12.1988, BStBl II 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Liebhaberei als neue Tatsache iSd § 173 AO

Rn. 291a Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Sind die Veranlagungen unter Einschluss eines Verlustes aus LuF bestandskräftig, kann in bestimmten Fällen gleichwohl eine Änderung dieser Bescheide nach § 173 Abs 1 S 1 Nr 1 AO in Betracht kommen. Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen iSd Norm sind alle Umstände, die für Abgrenzung "Einkunftserzielung/Liebhaberei" von Bedeutung sind (B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung zur Liebhaberei

Rn. 9a Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Darüber hinaus verlangt das EStG (s § 13 Abs 5 EStG iVm § 15 Abs 2 EStG) und die höchstrichterliche Rspr für die Annahme eines forstwirtschaftlich Betriebs (anders als zB die Waldgesetze des Bundes und der Länder, die insoweit eine andere Zwecksetzung verfolgen, s § 13 BundeswaldG v 02.05.1975, BGBl I 1975, 1037), dass die Forstwirtschaft mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schroeder/Fuchs, Probleme beim Übergang von der Liebhaberei zum Betrieb der LuF, StBp 1990, 261; von Schönberg, Wiedereinrichter u Liebhaberei in der LuF, FR 1992, 246; Balin/Butke, Abgrenzung der Einkünfte aus LuF zur Liebhaberei, INF 2000, 70; Ritzow, Zur Abgrenzung des Betriebs einer LuF, Pferdezucht, Reitschule, eines Springreitsport- u Trabrennstalls von der Liebhaberei, S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einkünfteerzielungsabsicht

Rn. 281 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die Absicht der Gewinnerzielung zeigt sich in dem Bestreben, während des Bestehens des Betriebs, dh von seiner Gründung bis zu seiner Veräußerung, Aufgabe o Liquidation, aufs Ganze gesehen, einen Gewinn zu erzielen; erforderlich ist demzufolge also ein subjektives Wollen des StPfl, dessen Ziel ein bestimmtes objektives Ergebnis ist u dessen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Begriffe

Rn. 4 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 13 EStG erläutert den Begriff der Einkünfte aus LuF im Einzelnen. Die Vorschrift ist so aufgebaut, dass im § 13 Abs 1 EStG Nr 1 typische Fälle der LuF beispielhaft aufgezählt werden und am Ende der Aufzählung ein Auffangtatbestand ("allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen") aufgeführt wird. Dieser ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Sachliche Segmentierung

Rn. 282 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Grundsätzlich ist die jeweilige zu beurteilende verlustbringende Aktivität einheitlich iS einer sog Beurteilungseinheit zu betrachten. Diese kann entweder den gesamten Betrieb erfassen, sie kann sich jedoch auch auf einen selbstständigen Teilbereich, der nicht lediglich Hilfs- oder Nebentätigkeiten zu einer Haupttätigkeit umfasst, beschränk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ermittlung der laufenden Einkünfte

Rn. 284 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Bevor der Frage der Liebhaberei überhaupt näher zu treten ist, ist vorweg zu untersuchen, ob erklärte Verluste nicht etwa nur darauf zurückzuführen sind, dass der StPfl Aufwendungen als BA geltend macht, die entweder von vornherein auszuscheiden sind (zB Kosten der privaten Lebensführung, wie bspw für Hauspersonal usw) o wegen deren Vermisc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verbindliche Auskunft bzw Zusage, tatsächliche Verständigung

Rn. 291b Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Will der einen luf Betrieb führende StPfl wegen dessen ertragsteuerlicher Beurteilung für die Zukunft finanzielle Planungssicherheit erlangen, bietet die FinVerw hierfür grundsätzlich das Instrument der sog verbindlichen Auskunft an (geregelt in § 89 AO sowie in der Steuer-Auskunfts-VO v 30.11.2007, BGBl I 2007, 2783). Die hierfür gestellt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Persönliche Segmentierung

Rn. 282a Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Von nicht geringerer Bedeutung als die Frage, inwieweit einzelne Betätigungen innerhalb eines Gesamtbetriebs isoliert betrachtet u demzufolge als Liebhaberei behandelt werden können, ist das Problem, auf welchen zeitlichen Horizont abzustellen ist. Für die Beantwortung dieser Frage ist von entscheidender Bedeutung, ob maßgeblich auf die vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einbeziehung der stillen Reserven

Rn. 285 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Ein evtl zu berücksichtigender Aufgabegewinn, in dem die stillen Reserven des BV erfasst werden, lässt sich durch Gegenüberstellung des bis zum Aufgabe- bzw Veräußerungszeitpunkts fortentwickelten letzten BV als sog Aufgabe-Anfangsvermögen u des sich durch Ansatz der Werte des § 14 EStG iVm § 16 Abs 3 EStG ergebenden sog Aufgabe-Endvermögen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Imkerei

Rn. 43 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Die Imkerei umfasst alle Formen der Bienenhaltung, die auf einen wirtschaftlichen Erfolg ausgerichtet sind. Dabei ist nicht zwischen der Bienenhaltung zur Gewinnung von Honig u Wachs u anderen Formen der Bienenhaltung, wie zB der Königinnenzucht o Bienenhaltung für pharmazeutische Zwecke (Bienengift, Gelee Royale) zu unterscheiden (R B 160.1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Ungenügende Bewirtschaftung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen

Rn. 288 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Führt der StPfl einen landw Betrieb nicht nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, indem er entweder erhebliche, nicht der landw Betriebslehre entsprechende (Über-)Investitionen vornimmt (zB aufwendige Wege u Brückenwerke bei einem Forstbetrieb, BFH v 14.07.1988, BFH/NV 1989, 771; überdimensionierte Wirtschaftsgebäude bei einem Milchviehha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vorläufige Veranlagung gem § 165 AO

Rn. 291 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Besteht eine tatsächliche Ungewissheit darüber, ob die Voraussetzungen für die Erhebung einer Steuer eingetreten sind, kann diese insoweit nach § 165 Abs 1 S 1 AO vorläufig festgesetzt werden. Eine die vorläufige Steuerfestsetzung rechtfertigende Tatsache ist gegeben, wenn bestimmte, zum Zeitpunkt der Steuerfestsetzung vorhandene Anzeichen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 286 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Ausgehend von dem vorstehend Gesagten lassen sich die zu beurteilenden luf Betriebe hinsichtlich der Frage der Liebhaberei dem Grunde nach zwei Fallgruppen (mit jeweiligen Untergruppen) zuordnen. In die erste Fallgruppe sind diejenigen Betriebe einzureihen, welche nach der Art (Struktur) des Betriebes schlechthin keine Erwirtschaftung eines ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Keine Möglichkeit der Erwirtschaftung von Gewinnen

Rn. 287 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wie in Rn 8 ausgeführt (s Rn 8), werden ertragsteuerlich an das Vorhandensein eines Betriebs der Landwirtschaft nur geringe flächenmäßige (wie auch sonstige) Anforderungen gestellt; nach Auffassung der FinVerw soll aus Vereinfachungsgründen ein landw Betrieb jedoch erst anzunehmen sein, wenn die selbstbewirtschaftete Fläche mehr 3 000 qm be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die verschiedenen Betriebsformen

Rn. 9c Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Den Sonderverhältnissen der Forstwirtschaft entsprechend sind zwei Betriebsformen zu unterscheiden, nämlich der Nachhaltsbetrieb und der sog aussetzende Betrieb. Diese Abgrenzung ergab sich bis einschließlich VZ 2011 unmittelbar aus § 34b Abs 4 EStG iVm § 68 EStDV; sie erfolgt grundsätzlich nach forstwirtschaftlich Gesichtspunkten (BFH v 18....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Leingärnter, Die Jagd als Liebhaberei, INF 1977, 73; Schindler, Eigenjagdrecht als immaterielles WG, BB 1981, 405; Böhme, Die Jagd im Steuerrecht, DStZ 1985, 612; Kleeberg, Die Besteuerung der Gehegehaltung von Wildtieren, INF 1988, 370; Schulze-Temming, Sind Aufwendungen für die Jagd steuerlich abzusetzen?, INF 1989, 322 u INF 1990, 433; Schindler, Eigenjagdrechtverpachtung in d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 45 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Einkünfte aus Jagd gehören nicht von Hause aus zu den Einkünften aus LuF; sie rechnen nach § 13 Abs 1 Nr 3 EStG nur dann dazu, wenn (nicht: soweit) die Jagd mit dem Betrieb der Landwirtschaft o Forstwirtschaft in Zusammenhang steht. Fehlt ein solcher Zusammenhang, können allenfalls Einkünfte aus Gewerbebetrieb (zB Wildhandel) vorliegen (dies...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Imkerei

Rz. 34 [Autor/Stand] Die Imkerei umfasst alle Formen der Bienenhaltung, die nachhaltig auf einen wirtschaftlichen Erfolg ausgerichtet sind. Eine Bienenhaltung, die lediglich hobbymäßig betrieben und daher ertragsteuerlich als Liebhaberei betrachtet wird, gehört nicht zu den übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen. Bei der mit Gewinnabsicht betriebenen Imkerei ist n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Zu berücksichtigende Einnahmen u Ausgaben

Rn. 47 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Besteht nach den vorstehenden Ausführungen ein Zusammenhang der Jagd mit dem Betrieb der LuF, stellt diese lediglich einen Betriebszweig innerhalb des Gesamtbetriebs dar, mit der Folge, dass die Jagdausübung selbst dann zu keiner Liebhaberei führt, wenn sie – für sich betrachtet – ständig Verluste erbringt, sofern nicht dadurch der Gesamtbet...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abs 1.

Rn 2 Zu öffentlich bestellten SV s § 404 Rn 11. Eine Wissenschaft etc wird dann öffentlich ausgeübt, wenn die Ausübung dem Publikum ggü erfolgt (RGZ 50, 391). Diese muss dem Erwerb dienen, dh nicht unentgeltlich aus Liebhaberei oder Idealismus. Ob selbstständig, für eigene Rechnung oder gegen Entgelt, in fremdem Geschäftsbetrieb, ist ohne Bedeutung (RGZ 50, 391). Der Begriff...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Inhaltsverzeichnis

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Landwirtschaft

Rn. 8 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Im Gegensatz zum Begriff des Gewerbebetriebs, der nach § 2 Abs 1 GewStG iVm § 1 GewStDV und nach § 15 Abs 2 EStG über die Betätigung des Gewerbetreibenden definiert ist, hat der Gesetzgeber eine solche Begriffsbestimmung für den Bereich der LuF nicht vorgenommen; die einzelnen luf Tätigkeiten sind in § 13 EStG lediglich beispielhaft aufgeführ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gemeinschaftliche Jagdbezirke

Rn. 46d Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Bilden die luf genutzten Grundflächen keinen Eigenjagdbezirk (Streubesitz bzw nicht ausreichende Flächen für die Bildung einer Eigenjagd), werden sie gem § 8 BJagdG zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk (sog Gemeindejagd) zusammengefasst; das Jagdrecht steht dann der aus den verschiedenen Grundstückseigentümern gebildeten Jagdgenossenschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 9 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Forstwirtschaftliche Tätigkeit und forstwirtschaftliche Flächen Unter Forstwirtschaft ist die Ausnutzung der Fruchtbarkeit des Waldbodens zur Gewinnung von Walderzeugnissen, ihre unmittelbare Verwertung durch Veräußerung oder Verbrauch (für eigene betriebliche wie private Zwecke) sowie ihre mittelbare Verwertung durch Veredelung (zB in einem e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung der landw von der gewerblichen Tierhaltung

Rn. 20 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Entsprechend dem Regelungsgefüge des § 13 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG u § 13 Abs 1 Nr 2 EStG gehört die Zucht u Haltung von Tieren nur dann zur Landwirtschaft, wenn die Tiere dort entweder als Arbeitstiere (zB Zugpferde u -ochsen) gehalten bzw bodenunabhängig sind u der menschlichen Ernährung dienen (s Rn 20b u 42ff) o bodenabhängig sind u nach der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bichel, Fragen zu Mitunternehmerschaften in der LuF, StBp 1982, 132; Bichel, Das steuerliche BV bei Mitunternehmerschaften im Bereich der LuF, INF 1984, 1 u 145; Fuchs/Schröder, PersGes in der LuF, INF 1984, 409; Hiller, Die Familiengesellschaft in der Landwirtschaft, INF 1985, 224; Lindberg, § 15b EStG – das endgültige Aus für Steuersparmodelle?, INF 2006, 269; Fleischmann/Mayer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Definition des "Totalgewinns"

Rn. 283 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Als Gewinn iS einer Gewinnerzielungsabsicht ist eine Vermögensmehrung zu verstehen, die sich in einer nach steuerrechtlichen Grundsätzen ermittelten BV-Mehrung o in einem sonstigen allg wirtschaftlichen Vorteil zeigen kann (BFH v 25.06.1984, BStBl II 1984, 751 unter C.4.2.a.), wobei eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zweite Fallgruppe

Rn. 289 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Es handelt sich hier um landw Betriebe, die, obwohl anfänglich Verluste erzielend, dennoch von Hause aus als Erwerbsbetrieb einzustufen sind, weil erstens die Ertragsvorschau ein positives Ergebnis erwarten lässt u weil zweitens der Betrieb nach betriebswirtschaftlichen Gründen geführt wird. Als Aufbau- bzw Anlaufphase ist derartigen Betrieben...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Der Gewinn aus Sondernutzungen (§ 13a Abs 6 EStG)

Rn. 184 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei der Ermittlung eines (Teil-)Gewinns für die Sondernutzungen ist danach zu unterscheiden, ob es sich um solche handelt, die in der Anlage 1a Nr 2 zu § 13a EStG namentlich aufgeführt sind, bzw um solche, die dort nicht genannt sind. Rn. 185 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Wird eine in Anlage 1a Nr 2 zu § 13a EStG aufgeführte Sondernutzung selbs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begünstigte Betriebe, begünstigte WG

Rn. 301 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Investitionsabzugsbeträge (IAB) können – unter den weiteren Voraussetzungen – nur LuF in Anspruch nehmen, die ihren Betrieb selbst bewirtschaften u ihren Gewinn nach § 4 Abs 1 o 3 EStG ermitteln. Ausgeschlossen sind somit LuF mit Gewinnermittlung nach § 13a EStG (BMF v 10.11.2015, BStBl I 2015, 877 Rz 85) sowie verpachtete luf Betriebe, auc...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Ergänzungsschulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ergänzungsschulen – § 4 Nr. 21 UStG verwendet den Begriff selbst nicht – sind private Schulen, die keine Ersatzschulen sind. Sie dienen nicht dem Ersatz staatlicher Schulen und bedürfen daher keiner staatlichen Genehmigung (BFH vom 18.01.1962, Az: V 228/59 U, BStBl III 1962, 151). Sie sind Bildungseinrichtungen, die aus dem Rahmen der allgeme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 (Rentenerlass IV) mit Änderung Tz 85 durch BMF v 06.05.2016, BStBl I 2016, 476 (Ablösung eines Nießbrauchsrechts, Anwendung der BFH-Rspr). Rn. 270 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird ein luf Betrieb von einer Generation auf die nächste übertragen, ist es auch heute noch üblich, dass dem Übergeber Versorgungsleistungen (Altenteilsleistungen) zug...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Abzug von Schulden und sonstigen Passivposten bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn nach § 5 oder § 4 Abs. 1 EStG ermitteln

a) Allgemeines Rz. 606 [Autor/Stand] Insoweit wird zunächst auf die Ausführungen in Rz. 556 ff. verwiesen. Rz. 606.1 [Autor/Stand] Nach § 242 Abs. 1 HGB ist der Kaufmann verpflichtet, in seiner Handelsbilanz nicht nur sein (Aktiv-)Vermögen, sondern auch seine Schulden (vollständig) auszuweisen. Entsprechendes gilt auch für die Steuerbilanz. Gewerbetreibende, die aufgrund geset...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gewinnerzielungsabsicht

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückgängigmachung des für den Betrieb einer steuerbereiten Photovoltaikanlage gebildeten Investitionsabzugsbetrags

Leitsatz Ein Investitionsabzugsbetrag kann nicht geltend macht werden, wenn die Einkünfte hieraus wegen einer Liebhaberei keine steuerliche Relevanz besitzen. Bei der Prüfung der Liebhaberei ist von einem Prognosezeitraum von 20 Jahren auszugehen. Sachverhalt Die Steuerpflichtigen machten im Streitjahr 2021 für die geplante Anschaffung einer Photovoltaikanlage auf dem privat ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.4.3.3.2 Besonderheiten bei "Liebhaberei"

Rz. 92 Jede Tätigkeit der unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft ist originär ihr zuzurechnen. Sie gehört zu ihrer betrieblichen Sphäre, da eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft keine außerbetriebliche Sphäre haben kann. Soweit eine solche Kapitalgesellschaft im eigenen Interesse handelt, d. h. ihre Zwecke durch diese Tätigkeit erfüllen will, sin...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.3.2 Betriebsvermögen und außerbetriebliche Sphäre

Rz. 53 Für die Frage, ob eine Körperschaft neben einer betrieblichen Sphäre auch eine nichtsteuerliche Sphäre (Privatsphäre) haben kann, ist zwischen unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungs- bzw. Pensionsvereinen auf Gegenseitigkeit und Betrieben gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts[1] auf der einen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.2 Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts; § 8 Abs. 1 S. 2 KStG

Rz. 507 Steuersubjekt ist nicht der in § 4 KStG definierte und näher umrissene Betrieb gewerblicher Art, sondern die juristische Person des öffentlichen Rechts, die Träger des Betriebs ist.[1] Der Betrieb gewerblicher Art wird jedoch steuerlich und damit bei der Einkommensermittlung selbstständig behandelt.[2] Diese, im Unterschied zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Rz. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.6.2 Verlustausgleich

Rz. 111 Für Körperschaften ist die Summe der Einkünfte, wie bei natürlichen Personen, nach den Regeln des horizontalen und vertikalen Verlustausgleichs zu ermitteln. Nach § 2 Abs. 3 EStG ist vor der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte die Summe der Einkünfte aus den 7 Einkunftsarten zu bilden. Werden aus verschiedenen Quellen derselben Einkunftsart positive und negati...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.4.3.3.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 79 Für die Ermittlung des Gewinns und der Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten nach § 8 Abs. 1 KStG grundsätzlich die Vorschriften des EStG, insbesondere also § 2 EStG. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch den Gewinn gebildet, der nach § 4 Abs. 1 S. 1, § 5 Abs. 1 S. 1 EStG durch Vermögensvergleich zu ermitteln ist, der nach den handelsr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.4 Vereine

Rz. 521 Vereine können Einkünfte aller Einkunftsarten, mit Ausnahme aus nichtselbstständiger Tätigkeit, erzielen (Rz. 103). Für die steuerliche Behandlung ist zwischen Vereinen zu unterscheiden, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 7, 9 oder 14 KStG steuerbefreit sind, und steuerpflichtigen Vereinen. Bei den steuerpflichtigen Vereinen ist wiederum zu unterscheiden zwischen Idealvereinen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.1 Allgemeines, Hintergrund der Regelung

Rz. 577 § 8 Abs. 7–9 KStG enthält besondere Regelungen zur Behandlung von Dauerverlustgeschäften von Betrieben gewerblicher Art und von der öffentlichen Hand beherrschten Kapitalgesellschaften. Bei Anwendung der allgemeinen Vorschriften auf KSt-Subjekte, die Dauerverlustgeschäfte betreiben, waren zwei Problemkreise entstanden. Der erste Problemkreis ergab sich aus der Rspr.[...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.4.2 Gewerbliches Unternehmen

Rz. 125 Die Personengesellschaft muss, wie jeder andere Organträger auch, ein gewerbliches Unternehmen betreiben.[1] Seit Vz 2003 müssen Personengesellschaften als Organträger nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG originär gewerblich tätig sein.[2] Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG liegt bei Personengesellschaften nur dann ein Gewerbebetrieb vor, wenn die Gesellschaft gewerblich i. S. ...mehr