Fachbeiträge & Kommentare zu Liquidation

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cca) Gesondert vereinbarte Darlehen

Rn. 13c Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Unter der Ägide der Bilanzbündeltheorie wurde die Auszahlung eines Darlehens der Gesellschaft an den Gesellschafter, unabhängig von dessen Ausgestaltung, grundsätzlich als Entnahme des Gesellschafters aus der Gesellschaftskasse, wurden Tilgungs- und Zinszahlungen des Gesellschafters als Einlage behandelt. Das ist seit Geltung der Theorie von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Definition des Mitunternehmerbegriffs

Rn. 23 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Mitunternehmer des gewerblichen (s Rn 14, 123) oder gewerblich geprägten (s Rn 169ff) Betriebs (s GrS BFH BStBl II 1993, 616/21) einer Personengemeinschaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG können sein natürliche Personen (auch minderjährig: s Rn 107–108), juristische Personen (unbeschränkt oder beschränkt stpfl) KapGes (unbeschränkt oder beschränkt...mehr

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§ 9 Insolvenzplanverfahren / B. Ziel des Insolvenzplanverfahrens versus Nachlassinsolvenzverfahren

Rz. 2 Das in den §§ 217 ff. InsO geregelte Insolvenzplanverfahren bildet kein eigenständiges Insolvenzverfahren innerhalb der Insolvenzordnung, sondern bietet den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, die Abwicklung und das Ergebnis des Verfahrens zu gestalten. Letztlich haben die Gläubiger durch den Plan Einfluss auf die Gestaltung ihrer eigenen Befriedigung.[2] Rz. 3 Währe...mehr

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§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / A. Allgemeines und Zielsetzung

Rz. 1 Das Nachlassinsolvenzverfahren ist in den §§ 11 Abs. 2 Nr. 2, 315 ff. InsO, §§ 1975 ff. BGB geregelt. Grundsätzlich finden die Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens Anwendung, soweit nicht die §§ 315–331 InsO Sonderregelungen enthalten. Es handelt sich um ein Sonderinsolvenzverfahren, welches nur den Nachlass als abgegrenztes Sondervermögen und nicht das Eigenvermö...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / k) Abrechnung der Vergütung

Rz. 751 § 11 des Vertragsmusters geht davon aus, dass die Abrechnung der Vergütungsansprüche für die vom Chefarzt bzw. in der Abteilung des Chefarztes erbrachten Leistungen ausschließlich durch den Krankenhausträger erfolgt. Soweit es sich bei den Leistungen um klassische Krankenhausleistungen handelt, wie z.B. die stationäre Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Übergabe oder Übertragung des Betriebs

Tz. 244 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Gem § 4h Abs 5 S 1 EStG gehen nicht verbrauchte EBITDA-Vorträge und ein Zinsvortrag bei Aufgabe oder Übertragung des Betriebs unter. Grotherr (IWB Gr 3 F 3, 1489, 1505) weist zutr darauf hin, dass unter Übertragung des Betriebs sowohl die entgeltliche als auch die unentgeltliche Übertragung zu verstehen ist (ebenso s Blumenberg/Lechner, in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.4 Wesentliche Betriebsvermögenszuführung durch Einlagen (§ 8c Abs 1a S 3 Nr 3 KStG)

Tz. 337 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der dritte ges geregelte Tatbestand, bei dessen Vorliegen die Erhaltung der wes Betriebsstrukturen angenommen wird, ist die Zuführung von wes BV in zeitlichem Zusammenhang mit der Sanierung im Wege einer (offenen oder verdeckten) Einlage. Es kann sich dabei um Einlagen auf das Nenn-Kap oder um gem § 27 KStG in das stliche Einlagekto einzust...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Steuerliche Aspekte

Rn. 51c Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Für eine GmbH & typisch Still geltende Grundsätze Wird die stille Beteiligung an einer GmbH steuerlich als typisch qualifiziert (dazu allg s Rn 50c), so mindern die Gewinnanteile der stillen Gesellschafter als BA in voller Höhe die KSt und beschränkt (§ 8 Nr 1 Buchst c GewStG: + 25 %, Freibetrag EUR 100 000) die GewSt bei der GmbH. Bei den st...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lang/Rasche, Rechtsnachfolge von Todes wegen in GbR-Anteile nach Inkrafttreten des MoPeG – Ein Überblick über die Folgen der Gesetzesänderungen für den Rechtsverkehr –, DB 2024, 1122. Auch s Schrifttum vor Rn 56. Verwaltungsanweisungen: BMF v 14.03.2006, BStBl I 2006, 253, Tz 69–74 (Erbengemeinschaft: Ertragsteuerliche Behandlung) iVm BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6 (Realteil...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Die unter § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG fallenden Bezüge

Tz. 32 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 1 S 1 KStG bleiben diejenigen Bezüge bei der Ermittlung des Einkommens außer Betracht, die unter eine der nachstehenden Nr des § 20 Abs 1 EStG fallen (ebenfalls hierzu s Schr des BMF v 28.04.2003, BStBl I 2003, 292 Rn 5–10). Hierbei handelt es sich um eine abschließende Aufzählung. Wegen der Einschränkung der Beteiligungsertrag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.4 Erläuterung zu einzelnen Korrekturen

Tz. 151 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Ein im Konzernabschluss bilanzierter (auch negativer) Firmenwert ist auf die einzelnen Konzerngesellschaften verursachungsgerecht zu verteilen. Wegen des "Herunterbrechens" eines auf einer höheren Ebene des Konzerns bilanzierten Firmenwerts anteilig auf den nachgeordneten Betrieb/die nachgeordnete Kö s Heintges/Kamphaus/Loitz (DB 2007, 1261...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.6.1 Liquidation

Rz. 108 Auch zum Ende der unbeschränkten KSt-Pflicht fehlen im KStG ausdrückliche generelle Regelungen. § 11 KStG bestimmt, dass im Falle der Auflösung und Abwicklung (Liquidation) von unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaften, unbeschränkt stpfl. Genossenschaften oder unbeschränkt stpfl. VVaG der im Zeitraum der Abwicklung erzielte Gewinn der Besteuerung zugrunde zu legen i...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.6.3 Löschung im Register

Rz. 116 Die Körperschaftsteuerpflicht endet nicht bereits mit der Einstellung der satzungsmäßigen Tätigkeit oder mit dem Tag der Auflösung einer Gesellschaft/Genossenschaft (s. Rz. 108ff.), sondern erst mit dem tatsächlichen und rechtlichen Schluss der Abwicklung. Die Abwicklung ist beendet mit der Verteilung des Liquidationsvermögens der Gesellschaft/Genossenschaft an die G...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.8 Ausl. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 53 Das KStG enthält keine ausdrücklichen Ausführungen zu der Frage, ob und ggf. welche ausl. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen körperschaftsteuerpflichtig sind. Es dürften jedoch keine Zweifel bestehen, dass der Gesetzgeber nicht gewollt hat, juristische Personen des ausl. Rechts stets von der KSt auszuschließen. Durch die Einfügung des Wortes "in...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.5.3 Vorgesellschaft

Rz. 93 Mit Abschluss des formgültigen Gesellschaftsvertrags, der notariellen Beurkundung der Satzung, des Statuts u. Ä. endet die Vorgründungsgesellschaft.[1] Es entsteht eine sog. Vorgesellschaft, eine Vorgenossenschaft bzw. ein Vorverein (in den weiteren Erläuterungen Vorgesellschaft genannt). Die Vorgesellschaft endet in dem Zeitpunkt, in dem die Rechtsfähigkeit erlangt w...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.2.5 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 14 Eine Tätigkeit kann nur dann zu gewerblichen Einkünften führen, wenn der Stpfl. sie mit Gewinnerzielungsabsicht ausübt. Liegt keine Gewinnerzielungsabsicht vor, so handelt es sich bei der Tätigkeit um nicht steuerbare Liebhaberei. Abzustellen ist dabei auf das Ergebnis der Totalperiode, d. h. von der Aufnahme der Tätigkeit bis zu ihrer Einstellung.[1] Verlustperioden ...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 6 [Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Zeilen 80–95]

Veräußerungsgewinne von Anteilen an Kapitalgesellschaften Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH-Anteile), wenn der Veräußerer irgendwann innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % qualifiziert beteiligt war (§ 17 EStG; ...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 9 Besonderheiten

Liebhaberei Voraussetzung für alle Gewinnermittlungsarten ist die Gewinnerzielungsabsicht. Diese liegt vor, wenn davon auszugehen ist, dass ein Totalgewinn angestrebt wird. "Totalgewinn" ist das Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation. Ist nicht von einem Totalgewinn auszugehen, weil aus einer Tätigkeit über einen längeren Ze...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 11.2 Beendigung des Gewerbebetriebs

Rz. 145 Die Beendigung des Gewerbebetriebs hängt ebenso wie dessen Aufnahme gewerbesteuerlich von der werbenden Tätigkeit des Stpfl. ab. Es handelt sich dabei um eine Tatsachenfrage. § 7 S. 2 GewStG sieht für Gewinne aus der Betriebsaufgabe vor, dass diese grundsätzlich ebenfalls der Gewerbesteuer unterliegen. Darin ist aber keine Erweiterung der Gewerbesteuerpflicht zu sehe...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

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Checkliste Jahresabschluss ... / 16.5.1 Allgemeine Angaben

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.4.2 Verpflichtungen auf Gewinnverzicht und aus künftigen Gewinnen zu tilgende Verbindlichkeiten

Rz. 485 Die wirtschaftliche Belastung kann bei einer Verbindlichkeit fehlen, wenn der Verpflichtete auf einen in der Zukunft möglicherweise anfallenden (Teil seines) Reingewinn(s) verzichtet. Eine solche Verbindlichkeit kann einer aufschiebend bedingten Verbindlichkeit nahe kommen, wenn der tatsächliche Anfall eines Reingewinns in der Zukunft als aufschiebende Bedingung anzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.5.3 Zeitpunkt der Passivierung ("wirtschaftliche Verursachung")

Rz. 498 Da in der zu passivierenden Verbindlichkeit die Vermögensminderung zum Ausdruck kommen soll, ist sie zu passivieren, sobald die Vermögensminderung wirtschaftlich verursacht ist. Wirtschaftlich verursacht ist eine Belastung, wenn sie dem abgelaufenen Wirtschaftsjahr zuzuordnen ist (Rz. 352).[1] Dabei ist zwischen rechtlich bereits entstandenen (und noch bestehenden), ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.3 Wirtschaftliche Belastung

Rz. 478 Die wirtschaftliche Belastung besteht regelmäßig, wenn die Verbindlichkeit rechtlich entstanden und gerichtlich erzwingbar ist.[1] In diesem Fall ist die Einforderung der geschuldeten Leistung zu erwarten. Die Möglichkeit der damit verbundenen Vermögensminderung im Zusammenspiel mit der rechtlichen Erzwingbarkeit genügt, um die wirtschaftliche Belastung zu bejahen. E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bewertungsfolgen bei Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Rn. 53 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Ist der Grundsatz der Fortführung der UN-Tätigkeit erfüllt, muss sich dies in der Bewertung widerspiegeln. Das insofern nicht zu erwartende Ende dieser Tätigkeit darf hier keine Berücksichtigung finden. Der Grundsatz der UN-Fortführung stellt eine im Regelfall geltende Annahme dar, welche i. R.d. Anwendung der Einzelvorschriften – wie bei alle...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Behandlung von Kapitalerhöhungen

Rn. 282 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Im Zusammenhang mit Kap.-Erhöhungen (vgl. auch HdR-E, HGB § 272, Rn. 14ff.) können folgende Fälle auftreten:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Beispiele möglicher immaterieller Vermögensgegenstände

Rn. 42 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Ergänzend zu den in § 266 Abs. 2 A. I. 1. und A. I. 2. aufgeführten Gegenständen sind neben der bereits oben erörterten IT-Software (vgl. HdR-E, HGB § 248, Rn. 22ff.) die folgenden Beispiele für den Ansatz von immateriellen VG zu nennen, die keinen erschöpfenden Katalog bilden, sondern vielmehr Interpretationshinweise für den häufig schwierig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Rn. 48 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Die Fortführung der UN-Tätigkeit beinhaltet in sachlicher Hinsicht, dass das UN "bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung seine Tätigkeit [...] wird fortsetzen können" (ADS (1995), § 252, Rn. 24). Eine Fortführung der UN-Tätigkeit ist auch dann anzunehmen, wenn keine durchgehende aktive Teilnahme am Wirtschaftsleben besteht, sondern es sich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bewertungsfolgen bei fehlender Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Rn. 54 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Wenn von der Fortführung der UN-Tätigkeit nicht mehr ausgegangen werden kann, muss dies gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 bei der Bewertung berücksichtigt werden. § 252 Abs. 1 Nr. 2 regelt allerdings nicht, wie dann genau bei der Bewertung zu verfahren ist. Weil sich § 252 Abs. 1 nicht konsequent auf die Bewertung beschränkt, sondern auch Fragen des Bi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bilanzierung dem Grunde nach

Rn. 610 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Obwohl weitestgehend Einigkeit darin besteht, dass Rückstellungen für passive latente Steuern Verbindlichkeitsrückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 darstellen, ist der Umfang der Bilanzierung dem Grunde nach streitig (vgl. Pollanz, DStR 2013, S. 58 (61); Pöschke, NZG 2013, S. 646 (647)). Der Gesetzgeber spricht in der RegB zum BilMoG (vgl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gegen die Fortführung der Unternehmenstätigkeit sprechende tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten

Rn. 49 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 ist bei der Bewertung nur insofern von einer Fortführung der UN-Tätigkeit auszugehen, als dem "nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen." Zur Durchführung der Bewertung und zu deren Prüfung ist daher zunächst zu klären, ob und ggf. inwieweit rechtliche oder tatsächliche Gegebenheiten eher gegen d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.5 Veräußerung und Aufgabe des Betriebs gewerblicher Art

Rz. 44 Wird ein Betrieb gewerblicher Art veräußert, so gelten die allgemeinen Vorschriften über die Betriebsveräußerung; es tritt also Gewinnverwirklichung ein. Werden bei der Veräußerung einzelne Wirtschaftsgüter zurückbehalten oder wird der Betrieb aufgegeben, beispielsweise indem eine Betriebsaufspaltung zwischen einem Betrieb gewerblicher Art als Besitzunternehmen und ei...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 6.1 Analyse des Anlagevermögens

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass das betriebsnotwendige Anlagevermögen, das meist niedriger als das tatsächlich vorhandene Anlagevermögen ist, ergänzend analysiert wird: In den Positionen des Anlagevermögens sind häufig Werte enthalten, die für zukünftige Entwicklungen des Unternehmens vorgehalten werden (müssen). Praxis-Tipp Liquidation von Anlagevermögen Die Liquidat...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 1.4 Quasi-permanente Differenzen

Bei Quasi-permanenten Differenzen handelt es sich um Unterschiedsbeträge, die zwar zeitlich begrenzt sind, deren Abbau jedoch von den Dispositionen des Unternehmens abhängig ist bzw. erst bei Liquidation des Unternehmens erfolgt. Kurz gesagt, quasi-permanente Differenzen kehren sich erst am Ende der Lebenszeit eines Unternehmens oder durch unvorhersehbare Umstände um; die Um...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 4.1 Sonderbetriebsvermögen

Nach h. M. ist das Sonderbetriebsvermögen nicht in die Ermittlung von latenten Steuern auf Ebene der Personengesellschaft einzubeziehen. Dieses Sonderbetriebsvermögen gehört nicht zum Gesamthandsvermögen[1] und es steht ihm kein handelsrechtlicher Wertansatz gegenüber.[2] Das Sonderbetriebsvermögen ist nur steuerlich der Personengesellschaft zuzurechnen. Die Vermögensgegenst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.1 Allgemeines

Rz. 69 § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG verlangt die Angabe des vollständigen Namens und der vollständigen Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempfängers. Rz. 70 Dabei ist diesen Anforderungen genügt, wenn sich aufgrund der in der Rechnung aufgenommenen Bezeichnungen der Name und die Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempfä...mehr

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§ 5 Nachtragsliquidation we... / A. Allgemeines zur Nachtragsliquidation

Rz. 1 In der notariellen Praxis kommt es vor, dass sich erst im Zuge der Abwicklung eines Immobilienkaufvertrages herausstellt, dass eine GmbH, zu deren Gunsten ein Grundpfandrecht oder eine Sicherungshypothek im Grundbuch eingetragen steht, bereits im Handelsregister gelöscht ist. Wenn sich nach Eintragung des Erlöschens der Gläubiger-GmbH noch herausstellt, dass die Liquid...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / V. Identitätswahrender Wechsel der Eintragungsart der GbR

Rz. 49 Wie die Bewilligung zur Berichtigung des Gesellschafters der noch nicht eingetragenen (Alt-GbR) oder die Bewilligung nach dem Tod oder Ausscheiden aus sonstigen Gründen im Grundbuchverfahren nachgewiesen werden soll, ist umstritten.[30] Auch nach dem 1.1.2024 hat der Nachweis der Bewilligungsberechtigung noch Bedeutung für eine GbR, die keine eGbR ist. Rz. 50 Zum Wechse...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / III. Erlöschen des Vertrages

Rz. 171 Wird die Versicherungsnehmerin selbst freiwillig liquidiert, erlischt der Versicherungsschutz mit Abschluss der Liquidation automatisch (Ziff. A-5.6 Abs. 1 AVB-D&O). Bei der Neubeherrschung der Versicherungsnehmerin endet der Versicherungsvertrag nicht automatisch mit Ablauf der Versicherungsperiode, wobei Ziff. B3–2 AVB-D&O (Gefahrerhöhung) unberührt bleibt (Ziff. A...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / f) Behandlung durch Familienmitglieder (§ 5 Abs. 1 g MB/KK)

Rz. 511 Ein weiterer Ausschlussgrund liegt gem. § 5 Abs. 1 g MB/KK vor bei Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder. Hier ist dem Versicherer eine Nachprüfung der geltend gemachten Aufwendungen kaum möglich; in diesen Fällen spricht eine große Wahrscheinlichkeit für eine unentgeltliche Behandlung, die dem Versicherer gegenüber jedoch abgerechnet wird. Die Klausel ist...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / III. Zeitlicher Umfang des Versicherungsschutzes: Rückwärtsdeckung, Nachmeldefrist, Meldung von Umständen, Insolvenz

Rz. 90 Der zeitliche Umfang des Versicherungsschutzes steht – vielfach in den Bedingungen ausdrücklich so formuliert – in unmittelbarem Zusammenhang mit dem sog. Versicherungsfall (vgl. dazu bereits Ausführungen zu Ziff. A-2 AVB-D&O, Rdn 68 ff.). Unter der Überschrift "Zeitlicher Umfang des Versicherungsschutzes" (Ziff. A-5 AVB-D&O) finden sich präzisierend Unterüberschrifte...mehr

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V / 27 Verlesung von sonstigen Gutachten, Berichten und Übertragungsvermerken [Rdn 3706]

Rdn 3707 Literaturhinweise: Jessnitzer, Zur Verwertung des schriftlichen Berichts des Blutentnahmearztes im Strafverfahren, BA 1970, 473 Kuhlmann, Nochmals: Zur Verwertung des schriftlichen Berichts des Blutentnahmearztes, BA 1971, 276 Molketin, Blutentnahmeprotokoll, Ärztlicher Befundbericht und Blutalkoholgutachten im Strafverfahren, BA 1989, 124. Rdn 3708 1. § 256 Abs. 1 Nr....mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Gefahrerhöhung

Rz. 158 Das Gesetz regelt die Thematik der Gefahrerhöhung in den §§ 23 ff. VVG. Die Versicherungsnehmerin darf nach Abgabe ihrer Vertragserklärung ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten (§ 23 Abs. 1 VVG). Erkennt die Versicherungsnehmerin nachträglich, dass sie ohne Einwilligung des Versicherers ein...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 1. Einzelfälle des § 9 AVB

Rz. 98 Die "klassischen" Versicherungsfälle, die die grundsätzliche Leistungspflicht des Versicherers begründen, sind grundsätzlich die vom Gericht festgestellten Insolvenzfälle. Das Insolvenzgericht beschließt entweder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, gegebenenfalls mit Eigenverwaltung, oder die Ablehnung mangels Masse oder die Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 3 Ablösung bei Liquidation eines Unternehmens

Um zu vermeiden, dass die Auflösung eines Unternehmens nur daran scheitert, weil noch Versorgungsleistungen zu erbringen sind ("Rentenverwaltung"), enthält § 4 Abs. 4 BetrAVG die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für die vollständige Liquidation eines Unternehmens. Eine Versorgungszusage kann danach von einer Pensionskasse oder einem Unternehmen der Lebensversicherung ohne ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Übertragung von Versor... / Zusammenfassung

Überblick Die Durchführung von betrieblicher Altersversorgung zur Absicherung des Arbeitnehmers im Alter und bei Invalidität bzw. der Hinterbliebenen ist regelmäßig langfristig angelegt und erfordert gelegentlich eine Anpassung an geänderte Verhältnisse. Erfolgt eine Übertragung von Versorgungsanwartschaften oder -verpflichtungen, möglicherweise verbunden mit einem Wechsel d...mehr

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Feststellung von Besteuerun... / 4.1 Örtliche Zuständigkeit bei gesellschaftsrechtlichen Vorgängen

Während sich die örtliche Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Anwachsungen, Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und Liquidationen nach § 17 Abs. 2 GrEStG richtet (vgl. unter 3.1)[2], sind die nachfolgenden Finanzämter für die gesonderte Feststellung[3] örtlich zuständig, wenn ein außerhalb des Bezirks dieser Finanzämt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.3 Vereinbarkeit der Vorschrift mit höherrangigem Recht

Rz. 14 Die Zinsschranke nach § 4h EStG, § 8a KStG differenziert nicht nach inl. oder ausl. Betrieben, nach inl. oder ausl. Darlehensgebern und nicht nach innerstaatlichen oder grenzüberschreitenden Darlehensverhältnissen. Es liegt daher keine, auch keine verdeckte Diskriminierung vor, sodass ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten des AEUV schon im Tatbestand zu verneinen ist....mehr