Fachbeiträge & Kommentare zu Lüften

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Gegenwärtigkeit einer Verpflichtung

Tz. 37 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Für die Rückstellungsfähigkeit muss eine gegenwärtige Verpflichtung vorliegen. Diese geforderte Gegenwärtigkeit besteht, wenn das Unternehmen am Bilanzstichtag die Pflicht oder Verantwortung für ein bestimmtes Leistungsverhalten hat (F.4.15 (2010)). Die Absicht, einen Vermögenswert in der Zukunft zu erwerben, stellt noch keine gegenwärtige, s...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. Künftige Entwicklungen

Tz. 78 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Für die absehbare Zukunft bestehen keine Absichten, IAS 16 grundlegend zu überarbeiten.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Auftrag

Rz. 22 Für die Entstehung der Verfahrensgebühr muss der Anwalt vom Mandanten gemäß Abs. 1 S. 1 zum Prozess- bzw. Verfahrensbevollmächtigten bestellt werden.[17] Dabei spielt jedoch nicht die Vollmacht, sondern der im Innenverhältnis erteilte Auftrag die maßgebliche Rolle,[18] der schriftlich, mündlich oder auch durch konkludentes Handeln erteilt werden kann. Rz. 23 Zwar ergib...mehr

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Anhang VII. Steuerliche Anforderungen an eine Rechnung

Rz. 1 Die Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung gegenüber einem Unternehmer ist eine zivilrechtliche Nebenpflicht des Mandatsvertrages, da dieser die ordentliche Rechnung in der Regel für den Vorsteuerabzug benötigt. Dem Mandanten kommt bis zur ordnungsgemäßen Ausstellung einer Rechnung ein Zurückbehaltungsrecht bezogen auf den gesamten (Brutto-)Rechnungsbetrag zu.[1] D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Meinungsstand

Rz. 5 Soweit früher von Braun [3] vertreten wurde, dass die Gebühr nach VV 2300 aufgrund der Begrenzung durch einen Schwellenwert zwei Gebührenrahmen mit zwei Mittelgebühren enthalte, nämlich einen Gebührenrahmen von 1,3 bis 2,5 für eine umfangreiche oder schwierige Sache sowie einen Gebührenrahmen von 0,5 bis 1,3 mit einer Mittelgebühr von 0,9, wenn die Sache weder umfangrei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Ansatzverboten, -beschränkungen oder Bewertungsvorbehalten unterliegende Verpflichtungen

Rn. 43 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 § 4f EStG adressiert Verpflichtungen (nur) dann, wenn diese einem Ansatzverbot, einer Ansatzbeschränkungen und/oder einem Bewertungsvorbehalt unterliegen. Tatbestandlich erfasst sind damit insb Verpflichtungen, die (mindestens) einer der folgenden Passivierungsbeschränkung unterliegen: Ansatzverbote § 5 Abs 2a EStG (bedingte Verpflichtungen) § ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Zusatzgebühr für mehr als fünf und bis acht Stunden Hauptverhandlung (VV 6213)

Rz. 4 Nach VV 6213 erhält der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt zusätzlich zur Terminsgebühr nach VV 6212 eine Zusatzgebühr, wenn er mehr als fünf und bis acht Stunden an der Hauptverhandlung oder einer mündlichen Verhandlung teilnimmt. Der Zuschlag beträgt in diesem Fall 50 % der Terminsgebühr nach VV 6212. VV 6213 ist auf den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rech...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Schätzungsänderungen

Rn. 344 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Schätzungsänderungen in Bezug auf die Restlaufzeit führen bei ungewissen Verbindl., die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig sind, zu einer entspr. Anpassung des (abgezinsten) notwendigen Erfüllungsbetrags. Bei Verteilungsrückstellungen ist zu differenzieren:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Einverständnis des Pflichtverteidigers

Rz. 137 Die eingeschränkte Bestellung soll aber dann mit der Folge, dass keine Reisekosten aus der Staatskasse zu erstatten sind, zulässig sein, wenn der bestellte Anwalt zuvor sein Einverständnis mit der eingeschränkten Bestellung erklärt hat.[278] Das erscheint zutreffend, weil die eingeschränkte Bestellung dann allein auf der Verzichtserklärung beruht.[279] Wird dieser Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Unterbliebene gerichtliche Feststellung der berufsmäßigen Führung

Rz. 173 Ist die Feststellung der berufsmäßigen Führung der Betreung bei der Bestellung unterblieben, so kann sie nicht nachgeholt werden. Die nachträgliche rückwirkende Feststellung, dass der Betreuer die Betreuung berufsmäßig führt, ist unzulässig.[282] Das gilt auch, wenn die Feststellung versehentlich unterblieben ist.[283] Eine rückwirkende Korrektur der Bestellung ist au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Antrag

Rn. 128 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Formelle Voraussetzung zur Erlangung der fiktiven unbeschränkten StPfl ist die Antragstellung. Der Antrag ist formlos und für jedes Veranlagungsjahr erneut gegenüber dem nach § 19 Abs 2 AO zuständigen FA (BFH v 24.05.2012, III R 14/10, BStBl II 2012, 897) zu stellen. Der Antrag ist ein genereller Antrag, er kann also nicht auf einzelne Einku...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Wirtschaftliche Verursachung

Rn. 38 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Es können nur Schulden passiviert werden, die am BilSt bestanden haben. Demnach muss also ein Erfüllungsrückstand vorliegen. Dazu kann die Verbindl. rechtl. bereits entstanden sein, sie muss es aber nicht. Es reicht aus, wenn – wirtschaftlich gesehen – die Verursachung der später rechtl. wirksam entstehenden Verbindl. vor dem BilSt liegt. Die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Auswirkung der Aufhebung der PKH für den Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse

Rz. 45 Mit der Aufhebung der Bewilligung endet auch die Beiordnung des Anwalts, da diese von einer bestehenden Bewilligung abhängt (vgl. Rdn 4). Im Gegensatz zur Bewilligung entfällt die Beiordnung aber in aller Regel nicht rückwirkend, sondern nur für die Zukunft. Hier schlägt die Rechtsfolge in dem Verhältnis Partei – Staat nicht auf das Verhältnis Anwalt – Staat durch, we...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Zusatzgebühr für mehr als fünf und bis acht Stunden Hauptverhandlung (VV 6209)

Rz. 4 Nach VV 6209 erhält der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt zusätzlich zur Terminsgebühr nach VV 6208 eine Zusatzgebühr, wenn er mehr als fünf und bis acht Stunden an der Hauptverhandlung oder einer mündlichen Verhandlung teilnimmt. Der Zuschlag beträgt in diesem Fall 50 % der Terminsgebühr nach VV 6208. VV 6209 ist auf den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Terminsgebühr (VV 6201)

Rz. 4 Weiterhin ist in VV 6201 eine Terminsgebühr für die Teilnahme an außergerichtlichen Anhörungsterminen und außergerichtlichen Terminen zur Beweiserhebung eingeführt worden. Nach altem Recht wurde die Teilnahme des Rechtsanwalts an solchen Terminen nicht gesondert vergütet. Durch die Einstellung in VV Teil 6 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 wird zudem klargestellt, dass die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Zusatzgebühr für mehr als fünf und bis acht Stunden Hauptverhandlung (VV 6205)

Rz. 4 Nach VV 6205 erhält der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt zusätzlich zur Terminsgebühr nach VV 6204 eine Zusatzgebühr, wenn er mehr als fünf und bis acht Stunden an der Hauptverhandlung oder einer mündlichen Verhandlung teilnimmt. Der Zuschlag beträgt in diesem Fall 50 % der Terminsgebühr nach VV 6204. VV 6205 ist auf den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rech...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung einzelner Rückstellungen

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Wirkung der Beendigung der PKH-Bewilligung

Rz. 40 Die Beendigung der Bewilligung aus persönlichen oder sachlichen Gründen lässt ihre materielle Wirksamkeit stets nur für die Zukunft entfallen.[63] Solange sie gilt, trägt sie die Beiordnung des Anwalts und damit als Rechtsgrundlage auch die Vergütungspflicht der Staatskasse für sämtliche Tätigkeiten des beigeordneten Anwalts, die in dem Bewilligungszeitraum angefallen...mehr

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ZErb 06/2021, Neue Chancen ... / 2. (Un-)Wandelbarkeit, Rechtswahl, Rückwirkungseinschränkungen

In Deutschland war das Güterstatut grundsätzlich durch Änderung tatsächlicher Umstände nicht wandelbar ("Versteinerung"), so dass ein einmal zum Zeitpunkt der Eheschließung ermitteltes Güterrecht sich z.B. nicht durch Umzug, sondern nur durch eine ausdrückliche Rechtswahl später ändern konnte[3]. Im Ausland dagegen, insbesondere in angloamerikanischen Staaten, war und ist, w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Rechtsverhältnisse des öffentlichen Rechts (Anm. Abs. 4)

Rz. 137 Nach Anm. Abs. 4 gilt VV 1000 entsprechend bei Rechtsverhältnissen des öffentlichen Rechts, soweit die Parteien hierüber vertraglich verfügen können. Die Vorschrift hat nur eine geringe Bedeutung, da in der Regel in verwaltungs- und finanzgerichtlichen Verfahren Einigungen nicht in Betracht kommen. Stattdessen erhalten die Anwälte die Erledigungsgebühr nach VV 1002. ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Berücksichtigung von erwarteten Abgängen von Vermögenswerten

Tz. 112 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Gewinne aus einer möglichen Veräußerung von Vermögenswerten sind bei der Bewertung von Rückstellungen nicht zu berücksichtigen, selbst wenn die Veräußerung in einem engen (zeitlichen und/oder sachlichen) Zusammenhang mit dem die Verpflichtung begründenden Ereignis steht (IAS 37.51f. und IAS 37.83). Diese Bewertungsanweisung hat nur klarstell...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Stichtagsprinzip

Rn. 284 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Neben dem Gebot der Einzelbewertung enthält § 252 Abs. 1 Nr. 3 die Forderung nach einer Bewertung der VG und Schulden zum Abschlussstichtag. Das hierin zum Ausdruck kommende Stichtagsprinzip begrenzt die der Rückstellungsbewertung zugrunde zu legenden Daten in zeitlicher Hinsicht. Es verlangt eine Wertbemessung nach den Verhältnissen, wie si...mehr

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FF 06/2021, Mitgliederumfra... / Einführung

Die jährlich vom Geschäftsführenden Ausschuss bei den Mitgliedern der AG Familienrecht durchgeführte Umfrage stand 2020 im Zeichen der Corona-Pandemie. Der Fragenkatalog beschränkte sich jedoch nicht auf eine mögliche Betroffenheit der Kollegen und ihrer Kanzlei. Zugleich ist auch die Arbeit der Familiengerichte sowie der Jugendämter und Beratungsstellen freier Träger der Kin...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anwendungsfälle

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ZErb 06/2021, Neue Chancen ... / 2. Anknüpfungskriterien, Rechtswahl mit Rückwirkungsoption

Ohne Rechtswahl zum Aufenthalts- oder Staatsangehörigkeitsrecht wenigstens eines Ehepartners wird jetzt primär an den ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt, erst nachrangig an die Staatsangehörigkeit angeknüpft (Art. 26 Abs. 2 EU-GüterrechtsVO). Es gelten räumliche Güterrechtseinheit ohne Sonderanknüpfungen z.B. für Immobilien und auch kein Gesamt- bzw. Rückverweis (Art...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gegenstandswert

Rz. 55 Der Gegenstandswert ergibt sich gemäß § 23 Abs. 1 [11] aus den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften, somit nach § 50 Abs. 2 GKG, der dem früheren § 12a GKG entspricht. Daraus folgt: Rz. 56 Im Verfahren über den Antrag nach § 169 Abs. 2 S. 5 und 6 GWB, § 173 Abs. 1 S. 3 und nach § 176 GWB beträgt der Streitwert – wie bei sofortigen Beschwerden gegen Entsch...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten

Tz. 26 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Ein Unternehmen hat sämtliche Kosten in Zusammenhang mit seinen Sachanlagen im jeweiligen Zeitpunkt ihres Anfallens zu bemessen. Diese Kosten umfassen die ursprünglichen Kosten der Anschaffung oder Herstellung und in der Folge anfallende Kosten für ihre Erweiterung, Ersatzteile oder Reparatur, die die Ansatzkriterien gem. IAS 16.7 erfüllen (I...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Abzinsungssatz

Rn. 333 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Im Interesse der Bilanzobjektivierung hat der Gesetzgeber den Abzinsungssatz in mehrfacher Hinsicht normiert. Nach § 253 Abs. 2 Satz 1 sind Rückstellungen "mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen". Die Verwendung eines Durchschnittszinssatzes soll Ergebnissch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 4 [Autor/Stand] Vor- und Nacherbe sind bürgerlich-rechtlich Rechtsnachfolger des Erblassers (§ 2100 BGB). Der eine löst den andern ab. Rz. 5 [Autor/Stand] Allein das zeitliche Nacheinander ergibt keine Vor- und Nacherbfolge. Auch bei einem Berliner Testament, in dem sich Eheleute zu alleinigen Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder zu Schlusserben (§ 2269 BGB), ist de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Schwebende Geschäfte

Rn. 63 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Ein schwebendes Geschäft liegt vor, wenn der Kaufmann einen Vertrag abgeschlossen hat und dieser von beiden Seiten noch nicht (vollständig) erfüllt ist. Schwebende Geschäfte sind damit auf Leistungsaustausch gerichtete schuldrechtl. Verträge, die sich meist über einen längeren Zeitraum erstrecken. Darüber hinaus sind auch ges.rechtl. Verhältn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 In seiner Entscheidung vom 27.3.2007[1] hatte der BGH zu Recht klargestellt, dass die Geschäftsgebühr (VV 2300) im Rechtsstreit in voller Höhe geltend gemacht werden kann und dass eine Partei nicht darauf beschränkt ist, nur den anrechnungsfreien Teil der Geschäftsgebühr einzuklagen, wie es bis dato unverständlicherweise Praxis war. Der materiell-rechtliche Kostenersta...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Steuerliche Behandlung von Rückstellungen

Rn. 25 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Nach dem Grundsatz der MGB der HB für die SB, der sich aus § 5 Abs. 1 EStG ergibt (vgl. Herzig, HdR-E, Kap 3, Rn. 3ff.), ist das handelsrechtl. Vermögen regelmäßig auch stl. anzusetzen. Damit orientiert sich das StR am handelsrechtl. Rückstellungsbegriff. Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Der Große Senat des BFH entschied durch Beschl. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rückstellungsbegriff

Rn. 17 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Rückstellungen sind Passivposten für Verluste, Verbindl. oder Aufwendungen, die ihrer Entstehung oder ihrer Höhe nach ungewiss sind und die der Periode ihrer Verursachung zugerechnet werden sollen. Sie dienen also dazu, spätere Ausgaben bilanziell vorweg zu berücksichtigen. Bei diesen handelt es sich nicht um zukünftige Verluste, sondern um b...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Öffentlich-rechtliche Verpflichtung

Rn. 93 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Gemeinsames Merkmal der Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen in den verschiedenen Varianten ist, dass es sich um Verpflichtungen handelt, die den UN durch Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsanordnung in allg. Form oder durch konkrete Vfg. der zuständigen Behörde im Einzelfall auferlegt werden. Für derartige öffentlich-rechtliche Verpflich...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Resultat aus vergangenen Ereignissen

Tz. 41 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Analog zum framework 2010 muss eine rückstellungsfähige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis resultieren. Demnach muss das Unternehmen durch Aktivitäten in der Vergangenheit die Ursache für die gegenwärtige Verpflichtung geschaffen haben, die in Zukunft wahrscheinlich zu einem Nutzenabfluss führt. Zwischen dem "vergangenen Ereignis" u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Bedingte, befristete und betagte Erwerbe und Ansprüche

a) Aufschiebende Bedingung Rz. 40 [Autor/Stand] Das Gesetz unterscheidet in § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG zwischen dem aufschiebend bedingten Erwerb, der unter einer aufschiebenden Bedingung steht, und dem unbedingten Erwerb eines aufschiebend bedingten Anspruchs. Für beide Varianten ordnet es eine übereinstimmende Rechtsfolge an: Die Steuer entsteht nicht schon mit dem E...mehr

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ZErb 06/2021, Änderbarkeit ... / 1 Tatbestand

I. Streitig ist die Änderbarkeit einer Erbschaftsteuerfestsetzung zur steuermindernden Berücksichtigung von Pflichtteilsverbindlichkeiten sowie Gerichtskosten und Prozesszinsen gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 und Nr. 3 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Die Klägerin ist ausweislich des vom Amtsgericht N-Stadt am 1.6.2005 erteilten Erbscheins Alleinerbin ihres am 10./11.1.2005 verstorbene...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die VV 4143, 4144 regeln die Vergütung des Anwalts im Adhäsionsverfahren. Nach §§ 403 ff. StPO kann der Verletzte oder sein Erbe gegen den Beschuldigten einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch im Strafverfahren – im Verfahren vor dem Amtsgericht oder im Rechtsmittelverfahren ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes – geltend machen. D...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 61 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Nach h. M. gehören auch drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu den ungewissen Verbindl. (vgl. z. B. ADS 1995, § 249, Rn. 137; kritisch Groh, M. 1988, S. 27ff.). Sie wurden bereits in § 152 Abs. 7 AktG 1965 aus Gründen der Klarstellung selbstständig erwähnt, was in § 249 Abs. 1 Satz 1 unverändert weitergeführt wird. Wie bei der Verbin...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Miet-, Pacht- und Leasingverhältnisse

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zfs 06/2021, Wirksamkeitsko... / 2 Aus den Gründen:

"… II. 1 c) Die Revision der Kl. ist aber nicht begründet." aa) Widerklageantrag zu 1) Das BG hat den von der Kl. verwendeten § 4 (1) Buchst. c) ARB im Ergebnis zu Recht als unwirksam angesehen, soweit die Worte “und den Gegner' betroffen sind. [Unwirksamkeit der Regelung zur Berücksichtigung gegnerischen Vorbringens] (1) Auslegung der Klausel Die Auslegung von § 4 (1) Buchst. c...mehr

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ZErb 06/2021, Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO

Hinweis Nach § 15 Abs. 4 FAO können seit dem 1.1.2015 im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Eine Fortbildung im Sinne dieses Selbst­studiums ist durch Bescheinigungen und Lernkontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die folgende Lernerfolgskontrolle b...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Arbeitsverhältnisse

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.3 Dreijähriger Besteuerungszeitraum

Rz. 40 Der Besteuerungszeitraum soll 3 Jahre nicht übersteigen. Die Angabe bezieht sich auf 3 Zeitjahre (36 Monate) und nicht 3 Wirtschaftsjahre.[1] Die Vorschrift ist eine Sollvorschrift, deren Anwendung im pflichtgemäßen Ermessen der Steuerbehörden liegt.[2] Rz. 41 Dauert die Abwicklung länger als 3 Jahre, kann die Finanzverwaltung auch einen längeren Besteuerungszeitraum ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz im BGM / 1.3 Datenschutz im Betrieb

Es ist einleuchtend, dass ein Beschäftigungsverhältnis ohne die Angabe personenbezogener Daten der Mitarbeiter nicht möglich ist. Ohne eine Reihe personenbezogener Angaben wie Name, Anschrift, Bankverbindung etc., kann bereits eine Lohnabrechnung oder eine Meldung an die Sozialversicherungen nicht erfolgen. Der Arbeitgeber ist schlichtweg gezwungen, personenbezogene Daten vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.1 Wesentliche Inhalte

Die Verwaltung des Vermögens des Mandanten ist ein Teil der Vermögens- und Kapitalanlageberatung. Steuerberater können aufgrund ihrer umfassenden Kenntnisse der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten geeignet sein, deren Vermögen zu verwalten. Es handelt sich hierbei regelmäßig um zulässige wirtschaftliche Beratung. Von der frei vereinbarten Vermögensverwaltung ist die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.5 E-Government-Gesetz

Rz. 16 Erstmals in den Fokus geraten ist das Identifikationsmerkmal mit dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften.[1] Neben der Verpflichtung aller inländischen Verwaltungsträger, die elektronische Erreichbarkeit sicherzustellen, enthielt das Gesetz auch wegweisende Regelungen der sicheren elektronischen Kommunikation und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 111d Ausgle... / 2.7 Transparente Verteilung der Ausgleichszahlungen an die Einrichtungen (Abs. 7)

Rz. 9 Aufgrund des Abs. 7 der Vorschrift soll die Transparenz hinsichtlich der Verteilung der an die einzelnen Einrichtungen gezahlten Mittel hergestellt werden. Dies ist nach der Gesetzesbegründung erforderlich, um die Zielgenauigkeit der prospektiv wirkenden Regelungen einzuschätzen und Rückschlüsse auf die Ausgestaltung vergleichbarer Regelungen in Zukunft ziehen zu könne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132l Versor... / 2.7 Liste der Leistungserbringer mit Veröffentlichung (Abs. 8)

Rz. 9 Für Versicherte mit einem Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege nach § 37c wird mit der Regelung des Abs. 8 mehr Transparenz über die zur Verfügung stehenden Leistungserbringer geschaffen. Um ihnen die Auswahl unter den geeigneten Leistungserbringern im hochspezialisierten Bereich der außerklinischen Intensivpflege zu erleichtern, erstellen künftig entspr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der 4. Teil der AO ("Durchführung der Besteuerung") regelt im 1. Abschnitt den Komplex "Erfassung der Stpfl.". Durch das Zweite Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) v. 15.12.2003, BStBl I 2003, 710 wurde diesem Abschnitt ein 3. Unterabschnitt hinzugefügt, der in §§ 139a-139d AO Regelungen über ein "Identifikationsmerk...mehr