Fachbeiträge & Kommentare zu Lüften

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V. Versicherungsabschnitte ... / 27 Zusätzliche Umlage

In der bis zum 31.12.2001 geltenden Satzung musste der Arbeitgeber für zusatzversorgungspflichtige Entgeltbestandteile, die über der Endgrundvergütung zuzüglich des Familienzuschlags eines kinderlos verheirateten Angestellten der Vergütungsgruppe I BAT lagen, eine zusätzliche Umlage von 9 vom Hundert zahlen. Im Rahmen der Systemumstellung zum 1. 1. 2002 wurde durch die Tarifv...mehr

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Keine Abzinsung einer aufschiebend bedingten Last

Leitsatz 1. Eine aufschiebend bedingte Last ist auf den Zeitpunkt des Bedingungseintritts zu bewerten. 2. Der Kapitalwert von lebenslänglichen Leistungen wird mit dem bei Bedingungseintritt geltenden Vervielfältiger berechnet. 3. Eine Abzinsung der aufschiebend bedingten Last für die Schwebezeit zwischen dem Rechtsgeschäft und dem Bedingungseintritt findet nicht statt. Normenk...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / III. Anlage zur Leitung oder Abgabe

Rz. 71 Die Haftung nach § 2 Abs. 1 HaftpflG betrifft nur Wirkungen, die von einer Anlage, nämlich einermehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / a) Schädigende Umwelteinwirkung (sachlicher Anwendungsbereich)

Rz. 72 Ein Schaden entsteht durch eine Umwelteinwirkung, wenn er durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht wird, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben (§ 3 Abs. 1 UmweltHG). Eine Ausbreitung in Boden, Luft oder Wasser liegt vor, wenn sich die Stoffe oder die ähnlichen Erscheinungen n...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / II. Die Voraussetzungen der Umwelthaftung

Rz. 6 Die Haftung für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungsgesetz ist als reine Gefährdungshaftung ausgestaltet. Der Inhaber bestimmter umweltgefährdender Anlagen haftet ohne Verschulden für die reine Anlagengefahr. Haftungsgrund auch dieser Gefährdungshaftung ist der Rechtsgedanke, dass derjenige, der im eigenen Interesse eine Gefahrenquelle schafft und beherrscht, auch für...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / A. Begriff des Erwerbsschadens

Rz. 1 § 842 BGB: Umfang der Ersatzpflicht bei Verletzung einer Person Die Verpflichtung zum Schadensersatz wegen einer gegen die Person gerichteten unerlaubten Handlung erstreckt sich auf die Nachteile, welche die Handlung für den Erwerb oder das Fortkommen des Verletzten herbeiführt. § 843 BGB: Geldrente oder Kapitalabfindung (1) Wird infolge einer Verletzung des Körpers ode...mehr

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§ 26 Klagearten / b) Befürchtete (Folge-)Schäden

Rz. 101 Geht es dagegen um den Ersatz objektiv noch nicht vorhersehbarer, sondern erst künftig befürchteter Schäden aufgrund einer nach Behauptung des Klägers bereits eingetretenen Rechtsgutsverletzung, so setzt das Feststellungsinteresse weiter zumindest die Möglichkeit dieses Schadenseintritts voraus, mögen Eintritt, Art und Umfang der künftigen Schadensfolgen auch noch ni...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / A. Umwelthaftungsgesetz

Rz. 1 Umwelthaftungsgesetz (in der Fassung vom 10.12.1990,[1] in Kraft seit 1.1.1991; zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 17.7.2017)[2] § 1 UmweltHG: Anlagenhaftung bei Umwelteinwirkungen Wird durch eine Umwelteinwirkung, die von einer im Anhang 1 genannten Anlage ausgeht, jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VI. Prozessuales

Rz. 610 Erwirkt der nicht verantwortliche Geschädigte ein Feststellungsurteil hinsichtlich etwaiger Zukunftsschäden und erscheint es als möglich, dass die Voraussetzungen des § 829 BGB in Zukunft vorliegen könnten, muss der Urteilsspruch so gefasst werden, dass dem Schädiger, falls der Geschädigte in Zukunft Ersatzansprüche erhebt, die Berufung auf den Eintritt der Vorausset...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / c) Ort der Umwelteinwirkung

Rz. 77 Der für die Zuständigkeit maßgebliche Ort der Umwelteinwirkung wird durch die Lage der Anlage bestimmt, die die für die Einwirkung maßgebliche Ursache gesetzt hat ("Ort der Freisetzung"), und nicht den – gegebenenfalls hiervon verschiedenen – Ort, an dem eine Emission schädliche Wirkungen durch physikalische, chemische oder biologische Veränderungen eines Umweltmedium...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / 1. Gesetzlich geschuldeter Unterhalt

Rz. 42 Nach § 844 Abs. 2 BGB, § 10 StVG hat der Schädiger in dem Umfang Ersatz zu leisten, in dem der Getötete zur Unterhaltsgewährung kraft Gesetzes verpflichtet gewesen wäre. Maßgeblich ist also der gesetzlich geschuldete, nicht der tatsächlich geleistete Unterhalt. Eine auf Unterhaltsleistung gerichtete vertragliche Pflicht reicht ebenso wenig aus wie die Verpflichtung de...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / J. Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen (§ 12 PflVG)

Rz. 75 Bei Kraftfahrzeugunfällen Geschädigte haben aus den verschiedensten Gründen oft keine Möglichkeit, sich im Wege des Direktanspruchs nach § 115 VVG (Rdn 22 ff.) an einen Haftpflichtversicherer zu wenden. Oft entfällt auch die Möglichkeit, wegen des erlittenen Personen- und Sachschadens anderweitig Ersatz zu erlangen. Um diese Unbilligkeiten zu beseitigen und im Interes...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / A. Versicherungsvertragsgesetz – Pflichtversicherungsgesetz (Kraftfahrzeughalter)

Rz. 1 § 1 PflVG Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten,...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / a) Kraftfahrzeug

Rz. 11 Für das Tatbestandsmerkmal "Kraftfahrzeug" enthält § 1 Abs. 2 StVG eine für das Straßenverkehrsrecht einschlägige, auf das StVG beschränkte Begriffsbestimmung. Danach gelten als Kraftfahrzeuge "Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein". Wesentliches Merkmal des Kfz ist es, dass es von einem mitfahrenden Fahrer betriebe...mehr

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§ 1 Einführung / A. Bedeutung und Entwicklung des Unfallhaftpflichtrechts

Rz. 1 Das Unfallhaftpflichtrecht hat für unsere Gesellschaft und in unserem Rechtssystem eine erhebliche praktische Bedeutung. Seine Ausgestaltung und Entwicklung werden mehr als bei vielen anderen Rechtsgebieten von den jeweiligen gesellschaftlichen Wertungen mitgeprägt. Es gibt heute wohl kaum einen Menschen, der im Laufe seines Lebens nicht mehrfach mit der Frage konfront...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / I. Einleitung

Rz. 2 Das am 1.1.1991 in Kraft getretene Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG; oben weitgehend abgedruckt) regelt den Ausgleich zivilrechtlicher Ansprüche auf Ersatz von Personen- und Sachschäden, die durch Umwelteinwirkungen auf dem Boden-, Luft- oder Wasserpfad entstanden sind. Für diese Umweltschäden haftet der Inhaber bestimmter Anlagen (vgl. Anhang I des Gesetzes) nach den Re...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / IV. Haftungsausschlüsse

Rz. 20 Die Ersatzpflicht wegen Umwelteinwirkungen ist ausgeschlossen, soweit der Schaden durch höhere Gewalt verursacht wurde (§ 4 UmweltHG). Diese Regelung entspricht § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 3 Nr. 3 HaftpflG sowie § 89 Abs. 2 S. 3 WHG. Höhere Gewalt ist nach ständiger Rechtsprechung zum Haftpflichtgesetz und zum früheren § 22 WHG ein betriebsfremdes, von außen durch element...mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 1.3.5 Ursachenrechnung

Rz. 18 Alle Veränderungen von Konten, die nicht in den Fonds einbezogen werden, werden in der Ursachenrechnung zusammengefasst. Diese Konten werden auch als Gegenbestände oder Gegenbestandskonten bezeichnet.[1] Die Aufgabe der Ursachenrechnung ist die umfassende Darstellung der Quellen, aus denen der Finanzmittelfonds gespeist wird, und die Dokumentation der Herkunft und Ver...mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 2.3.6 Umsetzungsbeispiele

Rz. 84 Zur Verdeutlichung der konkreten Umsetzung von Kapitalflussrechnungen in deutschen Konzernen folgen 2 exemplarische Beispiele. Die Darstellung der Kapitalflussrechnung der Brilliant AG im Konzernabschluss 2016 folgt dem DRS 21:mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 1.1 Begriff

Rz. 1 Die Kapitalflussrechnung, die auch als Finanzfluss-, Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsrechnung oder Cashflow Statement bezeichnet wird, ist ein spezielles Instrument für die Einschätzung der finanziellen Lage von Unternehmen und somit zentrale Basis etwa für die Solvenzbeurteilung oder die Analyse der finanziellen Auswirkungen verfolgter Strategien. Das Instrument...mehr

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§ 9 Produkthaftung / 1. Fehlerbereichsnachweis

Rz. 54 Dem Geschädigten obliegt es zu beweisen, dass eine Rechtsgutverletzung eingetreten ist, die auf einen Fehler des Produkts zurückzuführen ist, und dass dieser Fehler aus dem Herrschafts- und Verantwortungsbereich des Herstellers stammt.[163] Rz. 55 Hierbei können Beweiserleichterungen zugunsten des Verletzten eingreifen: Handelt es sich bei dem Schaden um die typische F...mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 5 Besonderheiten der Kapitalflussrechnung bei der standardisierten elektronischen Übermittlung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen (E-Bilanz)

Rz. 122 Nur kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften,[1] die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind, müssen gem. § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB den Jahresabschluss um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel erweitern, die mit der Bilanz, GuV und dem Anhang eine Einheit bilden. Die Kapitalflussrechnung ist demnach für die meisten Untern...mehr

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§ 26 Klagearten / 2. Gegenwärtiges Rechtsverhältnis

Rz. 80 Ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis liegt vor, wenn die zwischen den Parteien des Rechtsstreits be­stehenden Beziehungen bei Schluss der mündlichen Verhandlung – schon oder noch – wenigstens die Grundlage bestimmter Ansprüche bilden.[210] Das lediglich mögliche Bestehen eines künftigen Rechtsverhältnisses, über dessen entscheidungserhebliche Umstände im vorgenannten Ze...mehr

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Eigenkapitalveränderungsrec... / 6 Ausblick

Rz. 72 Mit der verpflichtenden Einführung einer Eigenkapitalveränderungsrechnung im Konzernabschluss für nicht kapitalmarktorientierte Konzerne hat sich der deutsche Gesetzgeber schon vor über 10 Jahren auf einen weiteren Schritt in Richtung der international anerkannten Rechnungslegungsmethoden bewegt. Durch diese Maßnahme ist der entsprechende Abschluss übersichtlicher und...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / VII. Feststellungsklage

Rz. 212 Besteht die ernsthafte Gefahr, dass die Eltern in Zukunft bedürftig werden, kann der Anspruch durch Feststellungsklage gesichert werden, wobei konkret vorzutragen ist und die rein theoretische Möglichkeit nicht ausreicht. Insoweit gilt das gleiche wie bei § 844 Abs. 2 BGB.[441]mehr

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§ 26 Klagearten / b) Auslegung

Rz. 210 Bei einem Unfallereignis, bei dem die Schadensentwicklung zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht abgeschlossen ist, ist hinsichtlich des Streitgegenstandes (siehe oben § 25 Rdn 133) – neben der Unterscheidung von materiellen und immateriellen Schäden – zwischen bereits eingetretenen und zukünftigen Unfallfolgen zu trennen. Es ergeben sich folglich vier (Teil-)Str...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / e) Verzinsung

Rz. 33 Ein bestehender Schmerzensgeldanspruch gilt als in der angemessenen Höhe von Anfang an geschuldet.[138] Für eine (Verzugs-)Verzinsung von Schmerzensgeldansprüchen gelten demnach selbst bei unbeziffertem Klageantrag die allgemeinen Regeln; sodass etwa bei entsprechendem Antrag auch Rechtshängigkeitszinsen gemäß § 291 BGB zuzusprechen sind.[139] Ein In-Verzug-Setzen mit...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / I. Höchstbeträge

Rz. 255 Die deliktische Haftung des Schadensverursachers besteht grundsätzlich in unbegrenzter Höhe. Eine Haftungsbegrenzung ergibt sich hingegen zum einen im Rahmen der Gefährdungshaftung (z.B. aus § 7 Abs. 1 StVG), zum anderen bei der Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers, der gemäß § 115 Abs. 1 S. 2 VVG (§ 3 Nr. 1 PflVersG a.F.) vom Geschädigten nur im Rahmen der L...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 3. Schwarzfahrt

Rz. 117 Die Haftung des Halters für Unfälle beim Betrieb scheidet nach Abs. 3 S. 1 aus, wenn jemand an seiner Stelle ohne[351] Wissen und Willen benutzt. Eine Schwarzfahrt in diesem Sinne liegt vor, wenn mit dem Fahrzeug eine Fahrt gegen den ausdrücklichen oder auch stillschweigenden Willen des Halters oder desjenigen gemacht wird, der an seiner Stelle das Recht hat, über di...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 2. Haftungshöchstgrenzen

Rz. 52 Nach § 9 HaftpflG haftet der Ersatzpflichtige (Unternehmer nach § 1 oder Inhaber nach § 2) für Personenschäden für jede getötete oder verletzte Person bis zu einer Jahresrente von 36.000 EUR oder einem Kapitalbetrag von 600.000 EUR. Diese Regelung weicht erheblich von § 12 StVG ab. Als Rente sind nach § 8 HaftpflG zu zahlen: Erwerbsschaden, vermehrte Bedürfnisse und U...mehr

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§ 26 Klagearten / 3. Prognoseentscheidung

Rz. 49 Die – nur ausnahmsweise zulässige (siehe oben Rdn 45) – Titulierung künftig fällig werdender Beträge aus einer Verpflichtung zu wiederkehrenden Leistungen kann nur auf Grundlage des im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung festgestellten Sachverhalts erfolgen. Das steht einer Verurteilung für einen Zeitraum entgegen, für den die Grundlage der Leistungspflicht nach Grun...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / VI. Wirkung des Übergangs

Rz. 44 Durch den angeordneten Forderungsübergang erhält der Sozialversicherungsträger die volle Gläubigerstellung, die, den Forderungsübergang hinweggedacht, dem Verletzten zugestanden hätte (Austausch des Gläubigers). Dies bedeutet, dass sich Inhalt und Umfang der Schadensersatzforderung durch den Übergang nicht ändern. Der Sozialversicherungsträger kann m.a.W. nur in die R...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / C. Wechsel des Sozialversicherungsträgers

Rz. 338 Es ist keine Seltenheit, dass der zunächst eintrittspflichtig gewesene Sozialversicherungsträger seine Zuständigkeit verliert und durch einen anderen Leistungsträger ersetzt wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn durch einen Wohnsitz- oder Arbeitsplatzwechsel oder durch Ausübung des Kassenwahlrechts (§§ 173 ff. SGB V) die Zuständigkeit einer anderen Krankenkasse begründe...mehr

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§ 14 Sachschaden / 4. Schadensfreiheitsrabatt, Kasko-Rückstufung

Rz. 181 Der Verlust des Schadensfreiheitsrabatts, also die Belastung mit einer höheren Versicherungsprämie in der Haftpflichtversicherung stellt keine vom Unfallgegner zu ersetzende Schadensfolge dar. Es handelt sich um einen allgemeinen Vermögensnachteil, der seine Ursache nicht in der Beschädigung des eigenen Pkw des Geschädigten hat, sondern darin, dass der Geschädigte se...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / V. Nichteheliche Gemeinschaft, Partnerschaft, faktische Gemeinschaft

Rz. 218 Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2011 gut 2,7 Millionen nichteheliche Lebensgemeinschaften in Deutschland, in denen Frau und Mann zusammenlebten. In nichtehelichen Lebensgemeinschaften leben mehr als 800.000 Kinder. Auch die knapp 2,7 Millionen alleinerziehenden Elternteile dürften zum Teil in Beziehungen leben, die einer Lebensgemeinschaf...mehr

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§ 31 Kostenrecht / b) Wiederkehrende Leistungen

Rz. 47 Klage auf wiederkehrende Leistungen: Sachliche Eingangszuständigkeit und Zulässigkeit von Rechtsmitteln, § 9 ZPO: Danach wird der Wert des Rechts auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen nach dem dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Bezugs berechnet. Bei bestimmter Dauer des Bezugsrechts ist der Gesamtbetrag der künftigen Bezüge maßgebend, wenn er der geringere ...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / I. Normalfall: Rentenzahlung

Rz. 241 Gemäß § 843 Abs. 1 BGB ist der Schadensersatz wegen Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit des Verletzten grundsätzlich durch Entrichtung einer Geldrente zu leisten. In § 8 Abs. 1 HPflG und § 13 Abs. 1 StVG ist dies dahin präzisiert, dass "für die Zukunft" eine Geldrente zu entrichten ist. Für die Vergangenheit (bis zum Tag der letzten mündlichen Verhandlung im Rechts...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 1. Arbeitnehmer

Rz. 45 Der schadensersatzrechtlich relevante Verdienstausfall ergibt sich aus einem Vergleich zwischen den bisher erzielten Einkünften bzw. dem fiktiven Einkommen des Verletzten, das dieser voraussichtlich ohne den Unfall erzielt hätte, einerseits und den von ihm nach dem Schadensereignis tatsächlich noch erzielten Erwerbseinkünften andererseits.[88] Ein solcher Verdienstaus...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / C. Atomgesetz

Rz. 81 Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) v. 23.12.1959 in der Fassung der Bekanntmachung v. 15.7.1985,[222] zuletzt geändert durch Gesetz v. 10.7.2018.[223] Die Änderungen durch Art. 1 des Gesetzes v. 29.8.2008[224] sind bisher nicht in Kraft getreten und deshalb im Text nicht berücksichtigt. Rz. 82 § 25 Ato...mehr

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§ 24 Vergleich / D. § 779 BGB und Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rz. 18 Ein abgeschlossener Vergleich ist nach § 779 BGB unwirksam, wenn beide Parteien übereinstimmend einen Sachverhalt vorausgesetzt haben, der tatsächlich nicht vorlag und wenn sie bei Kenntnis der Sachlage den Vergleich nicht abgeschlossen hätten. Der Irrtum kann sowohl tatsächlicher wie rechtlicher Art sein.[59] Dagegen betrifft es nicht den Sachverhalt, wenn die Partei...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 1. Allgemeines

Rz. 133 Anders als bei einem Arbeitnehmer, dessen voraussichtliche Bezüge in der Regel unschwer zu ermitteln sind, ist es im Rahmen der Feststellung des Erwerbsschadens eines Selbstständigen weitaus schwieriger, die voraussichtliche konkrete Entwicklung des Unternehmens ohne den Unfall, auf die es ankommt,[270] zutreffend zu beurteilen. Die negative Einkommensentwicklung nac...mehr

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§ 24 Vergleich / J. Vergleichsauslegung

Rz. 38 Für die Auslegung eines Vergleichs gelten die allgemeinen Regeln der §§ 133, 157 BGB. Wenn sich die Parteien bei Vergleichsabschluss übereinstimmend einen begrenzten Schadenskreis vorgestellt haben und der nachträglich eingetretene Schaden gegenständlich völlig unvorhersehbar war und so erheblich ist, dass bei seiner Kenntnis beide Parteien nach den Grundsätzen des re...mehr

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§ 26 Klagearten / 1. Urteile (§ 323 Abs. 1 S. 1 ZPO)

Rz. 227 Gegenstand der Abänderungsklage können zunächst Leistungsurteile sein, die einen Anspruch auf wiederkehrende Leistungen zuerkennen; die Abweisung einer bezifferten negativen Feststellungsklage steht dem gleich,[601] siehe oben Rdn 185. Positive Feststellungsurteile sind dagegen einer Abänderungsklage nur zugänglich, soweit – ausnahmsweise (siehe oben Rdn 206 f.) – ei...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / III. Berücksichtigung künftiger Entwicklungen

Rz. 30 Der zu ersetzende Verdienstausfall kann, muss aber nicht identisch sein mit der Differenz zu den Einkünften, die vor dem Unfall zulässig erzielt wurden. Da es maßgeblich auf den für die Zeit nach dem Unfall zu prognostizierenden Erwerb ankommt, müssen alle möglichen Entwicklungen in die Betrachtung miteinbezogen werden, die voraussichtlich in der Zeit nach dem Unfall ...mehr

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§ 26 Klagearten / c) Anerkenntnis und Verjährungsverzicht

Rz. 105 Mangels Gefährdung der Rechtslage des Geschädigten ist ein Feststellungsinteresse zu verneinen, wenn der Schädiger seine Haftung anerkannt und auf seine Verjährungseinrede verzichtet hat.[304] Dies gilt auch im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und der Haftpflichtversicherung des Schädigers.[305] Allerdings lässt nur eine Erklärung des Einstandspflichtigen, die di...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / A. Haftung des Bahnunternehmers für Personen- und Sachschäden

Rz. 1 Haftpflichtgesetz Haftpflichtgesetz vom 7.6.1871 (RGBl S. 207, als RHG) i.d.F der Bekanntmachung vom 4.1.1978 (BGBl I, S. 145), zuletzt geändert durch Art. 9 G zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebengeld vom 17.7.2017 (BGBl I, S. 2421). Für Ansprüche von Fahrgästen von Eisenbahnen gilt seit dem 29.7.2009 durch das Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vors...mehr

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§ 21 Verjährung / I. Anspruchsentstehung

Rz. 44 Anspruchsentstehung im vorgenannten Sinne ist anzunehmen, sobald ein Anspruch klageweise, sei es im Wege einer Leistungs-, Stufen- oder auch Feststellungsklage, geltend gemacht werden kann, was regelmäßig dessen Fälligkeit voraussetzt.[84] Ein Schaden entsteht, wenn sich die Vermögenslage des Betroffenen im Vergleich zu seinem früheren Vermögensstand objektiv verschle...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 3. Prognose der voraussichtlichen beruflichen Entwicklung

Rz. 183 a) Wie sich der Ausbildungsgang und die spätere berufliche Situation des Verletzten voraussichtlich entwickelt hätten, ist unter Heranziehung von § 252 S. 2 BGB und § 287 ZPO zu ermitteln. Ist die voraussichtliche berufliche Entwicklung eines Geschädigten ohne das Schadensereignis zu beurteilen, muss der Geschädigte zwar soweit wie möglich konkrete Anhaltspunkte für ...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / V. Übergang "dem Grunde nach"

Rz. 40 Der Schadensersatzanspruch des Verletzten gegenüber dem Schädiger geht gemäß § 116 SGB X nur in begrenztem Umfang auf den Versicherungsträger über, soweit der Versicherungsträger dem Verletzten nach den Leistungsgesetzen Leistungen zu gewähren hat. Es kommt mithin für den Umfang des Rechtsübergangs nicht darauf an, ob die Leistungen tatsächlich gewährt worden sind ode...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 1. Sozialversicherungsverhältnis

Rz. 18 Zwar legt § 116 Abs. 1 SGB X nach seinem Wortlaut nicht ausdrücklich den für den Forderungsübergang maßgeblichen Zeitpunkt fest. Indessen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf den Augenblick des schädigenden Ereignisses abzustellen. Der Ersatzanspruch geht daher grundsätzlich – "in aller Regel"[32] – im Zeitpunkt des Schadensereignisses über...mehr