Fachbeiträge & Kommentare zu Management

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Ermittlung des primären wirtschaftlichen Umfelds

Tz. 22 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Das noch in IAS 21 (rev. 1993) und SIC-19 enthaltene Konzept der Berichtswährung wurde in IAS 21 (rev. 2003) durch die funktionale Währung und die Darstellungswährung ersetzt (IAS 21.IN6). Ausschlaggebend hierfür war einerseits, dass aufgrund der bisher in SIC-19 enthaltenen Regelungen nicht auszuschließen war, dass Unternehmen ihre Berichtsw...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 31 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der CSRD ist geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe zu solchem Fachwissen...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.3 Finanzielle Wesentlichkeit

Rz. 85 Die finanzielle Wesentlichkeitsbewertung beinhaltet die Identifizierung von Informationen, die für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung bei Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das berichtspflichtige Unternehmen als wesentlich betrachtet werden können (ESRS 1.48). Insbes. werden Informationen für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzbe...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.12 ESRS 2 IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

Rz. 117 Die Angabepflicht des ESRS 2 IRO-2 zielt darauf, ein Verständnis zu schaffen für die Angabepflichten gem. ESRS, die in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen wurden. Dies umschließt Darstellungen dazu, warum bestimmte Nachhaltigkeitsaspekte bzw. Datenpunkte nicht in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen wurden. In Anbetracht der Fülle an Informationen, über die ...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.2 ESRS G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

Rz. 17 Nach ESRS G1.7 haben Unternehmen ihre Konzepte in Bezug auf Aspekte der Unternehmensführung anzugeben sowie zu erläutern, wie es ihre Unternehmenskultur fördert. Mit "Konzepte" wird in der aktuellen Übersetzung "policies" übersetzt, was zunächst "Strategie" hieß. Nach dem Glossar bezeichnet ein Konzept eine "Reihe oder ein Rahmen von allgemeinen Zielen und Managementp...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.2.1 ESRS E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Rz. 44 Angabepflicht ESRS E2-1 sieht die Beschreibung der Konzepte vor, die adressieren, wie das Unternehmen mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Vermeidung und Verminderung der Verschmutzung umgeht und wie es diese managt. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu ermöglichen, inwieweit das Unternehmen über Konze...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 3 Qualitative Merkmale von Nachhaltigkeitsinformationen

Rz. 18 In einem gesonderten Kapitel enthält ESRS 1 Ausführungen zu "qualitativen Merkmalen" ("qualitative characteristics") von Nachhaltigkeitsinformationen. Diese werden eingeteilt in: grundlegende qualitative Merkmale von Informationen (fundamental qualitative characteristics of information): Relevanz (relevance) und wahrheitsgetreue Darstellung (faithful representation) so...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.2 ESRS S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen

Rz. 43 Das Ziel der Angabepflicht ESRS S1-2 besteht darin, ein Verständnis dafür zu schaffen, wie das Unternehmen den laufenden Stakeholder-Dialog mit den eigenen Arbeitskräften oder deren Repräsentanten führt über wesentliche, tatsächliche und potenzielle, positive und/oder negative Auswirkungen, die Auswirkungen auf alle Arbeitskräfte des Unternehmens haben oder haben könne...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 12 Die Anforderungen zu ESRS S2 sollen i. V. m. den Angaben zur Strategie (SBM) in ESRS 2 gelesen werden. Der Standard gibt vor, dass die sich daraus ergebenden Angaben zusammen mit den Angaben nach ESRS 2 vorgelegt werden sollen. Die einzige Ausnahme stellen die Angaben zu ESRS 2 SBM-3 "Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie un...mehr

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ESRS: Begriffsbestimmungen / Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Die Governance-Organe mit der größten Entscheidungsbefugnis im Unternehmen, einschließlich ihrer Ausschüsse. Gibt es im Unternehmen keine Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane, sollte der Geschäftsführer (CEO) einbezogen werden, sowie – wenn es diese Funktion gibt – auch der stellvertretende Geschäftsführer. In einigen Rechtsordnungen bestehen die Gover...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.3.3 Spezifische Kanäle und Einbindung Dritter

Rz. 84 Ebenso wie beim LkSG können statt oder in Ergänzung von internen auch externe Beschwerdesysteme eingesetzt werden. Dazu können nach ESRS S4.AR21 solche gehören, die von der Regierung, Nichtregierungsorganisationen, Industrieverbänden und anderen kooperativen Initiativen betrieben werden. Hinweis Zu den Kanälen, über die Bedenken oder Bedürfnisse geäußert werden können,...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 3 Fazit

Rz. 76 Die Bereiche Umwelt und Soziales betrachten teilw. sehr kleinteilig die verschiedenen Aspekte der Nachhaltigkeit und verlangen detaillierte Offenlegungspflichten. Allerdings unterliegen diese der sehr ermessensbehafteten Einschätzung der Wesentlichkeit. Daher ist als zusammenhaltende Klammer die Berichterstattung über die Berücksichtigung der Aspekte auch in der Corpo...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / Literaturtipps

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.3 Kennzahlen und Ziele: ESRS S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Rz. 51 Nach ESRS S2-5 ist anzugeben, inwieweit das Unternehmen terminierte und ergebnisorientierte Ziele verwendet in Bezug auf die Verringerung der negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die Förderung positiver Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, das Management der wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Arbeits...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.2.1 ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Stakeholder

Rz. 33 Die Verbraucher und/oder Endnutzer sind eine wichtige Gruppe der vom Unternehmen betroffenen Stakeholder. Nach der delegierten Verordnung ist es daher notwendig, bei der Beantwortung von ESRS 2 SBM-2 (ESRS 2.43) auch offenzulegen, wie die Interessen und Rechte von Verbrauchern und/oder Endnutzern, einschl. der Achtung ihrer Menschenrechte, in die Strategie und das Ges...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.1 ESRS S4-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern

Rz. 48 Da die bis einschl. 2023 geltende nichtfinanzielle Berichterstattung im Grunde auch bereits "eine Beschreibung der Unternehmenspolitik in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen" erforderte und dies in Art. 19 Abs. 2 Buchst. d) der CSRD übernommen wurde, ist die erste themenbezogene Angabepflicht mit ESRS S4.13 die Beschreibung der Konzepte hinsichtlich des Umgangs mit den we...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Grützner, Mittelbare Vergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG an beschränkt stpfl Mitunternehmer – Anmerkung zum BFH vom 10.07.2002, StuB 2003, 310; Moritz, BFH nimmt Sondervergütungen auch bei Zahlungen "zwischengeschalteter" Dritter an, GStB 2005, 242; Jachmann, Sondervergütungen iSv § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG für Leistungen im Dienste der Gesellschaft, DStR 2005, 2019; Gschwen...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.3 ESRS S4-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können

2.3.3.1 Rahmen der Beschreibung Rz. 75 ESRS S4.23 fordert die Beschreibung der eingerichteten Verfahren, um negative Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer, mit denen das Unternehmen in Verbindung steht, zu beheben oder an der Behebung mitzuwirken, sowie die Beschreibung der Kanäle, die den Verbrauchern und Endnutzern zur Verfügung stehen, um Bedenken zu äußern und diese ...mehr

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ESRS: Begriffsbestimmungen / Übergangsrisiken

Risiken, die sich aus einer Diskrepanz zwischen der Strategie und dem Management einer Organisation oder eines Investors und dem sich wandelnden regulatorischen, politischen oder gesellschaftlichen Umfeld, in dem sie tätig ist, ergeben. Entwicklungen, die darauf abzielen, Schäden am Klima oder an der Natur zu beenden oder umzukehren, wie z. B. staatliche Maßnahmen, technolog...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.9 ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger

Rz. 97 Die Angabepflicht ESRS 2 SBM-2 zielt darauf, den Prozess des Stakeholder-Engagements eines Unternehmens darzustellen. Zu den erzielten Ergebnissen ist auszuführen, wie die Interessen und Standpunkte der Stakeholder eines Unternehmens in seiner Strategie und seinem Geschäftsmodell berücksichtigt werden (ESRS 2.43 f.). Rz. 98 Zunächst ist die Einbeziehung der Stakeholder...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.12 ESRS S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)

Rz. 149 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-16 zielen darauf ab, Einkommensungleichheiten darzustellen: Zum einen sind etwaige geschlechtsspezifische Verdienstunterschiede (auch: " gender pay gap ") unter den Arbeitnehmern des Unternehmens aufzuzeigen, zum anderen die innerbetriebliche Einkommensspreizung zwischen dem höchsten Einkommen und dem Medianeinkommen (ESRS S1.95 f.). Fo...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.10 ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 102 Ziel der Angabepflicht des ESRS 2 SBM-3 ist einerseits, die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, mit denen ein berichtspflichtiges Unternehmen konfrontiert ist, auszuführen. Andererseits ist darzustellen, auf welche Weise diese Auswirkungen, Risiken und Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell zusammenhängen – d. h. aus diesen resultieren bzw. zu deren An...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- u diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt, insbesondere um die Abgrenzung gegenübermehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.2 ESRS S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf die Auswirkungen

Rz. 65 Nach der Berichterstattung über die Konzepte bzgl. des Umgangs mit Verbrauchern und Endnutzern müssen nach ESRS S4.18 bei bestehender Wesentlichkeit die allgemeinen Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern sowie deren Vertretern in Bezug auf tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf sie offengelegt werden. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.2.3 ESRS S3-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können

Rz. 46 Die Angabepflicht ESRS S3-3 verlangt eine Darstellung der formalen Kanäle, die betroffenen Gemeinschaften offenstehen, um Bedenken oder Anliegen direkt an das Unternehmen heranzutragen, und/oder wie es die Bereitstellung solcher Kanäle durch seine Geschäftspartner unterstützt. Umfasst sind auch Darstellungen, wie Folgemaßnahmen mit den jeweiligen betroffenen Gemeinsch...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 3 Fazit

Rz. 65 ESRS E3 enthält Angabepflichten zu Wasser- und Meeresressourcen. Zum einen sind – wie in den anderen Standards – Informationen zum Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen anzugeben, zum anderen sind Informationen zu Parametern und Zielen offenzulegen. Im Fokus stehen die Aspekte Wasserverbrauch, Wasserentnahme, Ableitung von Wasser, Ableitung von Wasser in di...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Erstverbuchung

Tz. 43 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Geschäftsvorfälle sind grundsätzlich mit dem gültigen Kassakurs zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls in die funktionale Währung umzurechnen (IAS 21.21f.). Als Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls ist der Zeitpunkt anzusehen, an dem der Geschäftsvorfall erstmals gemäß den IFRS buchhalterisch zu erfassen ist (IAS 21.22). Dies wird in Bezug auf Vermöge...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 12 ESRS G1.4 betont, dass die Offenlegungsanforderungen des ESRS G1 i. V. m. den in ESRS 2 geforderten Angaben zu Governance (GOV), Strategie (SBM) und Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO) gelesen und berichtet werden sollen. Insbes. bei der Wesentlichkeitsbetrachtung ist zu beachten, dass die Angaben nach ESRS 2 weder den Wesentlichkeitsbeschränkungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.2.3 ESRS S2-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können

Rz. 34 Die Angabepflicht ESRS S2-3 verlangt Beschreibungen für Verfahren im Unternehmen: Verfahren, über die es verfügt, um negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die mit dem Unternehmen in Zusammenhang stehen, zu beheben oder an der Behebung mitzuwirken; Kanäle, die den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette zur Verfügung stehen, um Bedenken zu...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 Die mit ESRS S4 geregelte Betrachtung von Verbrauchern und Endnutzern als Teil der Nachhaltigkeitsberichterstattung bedarf einer intensiven Diskussion auch über die eigentlichen Anforderungen der Angabepflichten hinaus. So überrascht zunächst überhaupt die Betrachtung der Auswirkungen des Unternehmenshandelns auf Verbraucher und Endnutzer im Kontext der Nachhaltigkeits...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Ablösung des IFRS 4

Tz. 7 Stand: EL 54– ET: 10/2024 IFRS 17 ersetzt IFRS 4 Versicherungsverträge in der 2020 geänderten Fassung, der damit aufgehoben wurde (IFRS 17.C34). Der als Interimsstandard konzipierte IFRS 4 enthielt noch keine spezifischen Anforderungen für die Bewertung von Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen, sondern lediglich Definitionen, ausgewählte Ansatzkriterien und Anhanga...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 22 Die Angabepflichten des ESRS S3 sind vorbehaltlich der Ergebnisse der durchzuführenden Wesentlichkeitsanalyse zu tätigen. Einige der im Standard vorgesehenen Datenpunkte finden sich jedoch in anderen EU-Rechtsakten wieder und werden dort bestimmten Unternehmen vorgeschrieben (§ 3 Rz 98). Die betroffenen Datenpunkte finden sich in Anlage B von ESRS 2 aufgelistet.mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.2.2 ESRS E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Rz. 41 ESRS E5-2 betrifft die Berichterstattung zu Maßnahmen zur Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft und die internen Ressourcen (in der deutschen Sprachfassung untechnisch als "Mittel" bezeichnet), die für die Umsetzung dieser Maßnahmen eingesetzt werden. Hierdurch sollen die bereits eingeleiteten sowie die geplanten Maßnahmen zur Erreichung der internen Vorgaben und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Tätigkeitsvergütungen an Geschäftsführer der Komplementär-GmbH

Rn. 48 Stand: EL 176 – ET: 10/2023 Leistungen des Gesellschafters einer PersGes, die sich wirtschaftlich als Beitrag zur Förderung des gemeinsamen Gesellschaftszwecks qualifizieren lassen, fallen unter die Bestimmung des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 EStG (s Rn 12c zu (4) und s Rn 84 ). Vergütungen (Gehalt, Tantieme uÄ) der geschäftsführenden GmbH an den in ihren Diensten stehenden ...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.11 ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Rz. 110 ESRS 2 IRO-1 fordert Angaben, die einem Verständnis von der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse durch das berichtspflichtige Unternehmen dienen. Ausgangspunkt sind die Verfahrensanforderungen gem. ESRS 1, Kap. 3. Sowohl ist nachvollziehbar zu machen, wie die Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens identifiziert wurden, als auch, wie die Bewertung ihrer...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.3.4 Verfahren zur Unterstützung

Rz. 86 Nach ESRS S4.26 ist anzugeben, ob und wie das Unternehmen die Bewertung vorgenommen und festgestellt hat, dass Verbraucher und/oder Endnutzer diese Strukturen oder Verfahren kennen und darauf vertrauen, dass sie ihre Bedenken oder Bedürfnisse vorbringen und prüfen lassen können. Darüber hinaus hat das Unternehmen anzugeben, ob es über Strategien verfügt, um Einzelpers...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 20 ESEF für die elektroni... / 4.2 EFRAG-Vorschläge zur CSRD-Erweiterung der ESEF-Taxonomie

Rz. 24 Im Kontext der noch ausstehenden Überarbeitung des ESEF RTS wurden durch EFRAG zwei ESEF-Taxonomieentwürfe mit konkreten Vorschlägen zum Gesamtumfang der vordefinierten Auszeichnungselemente erarbeitet und konsultiert. Ein Taxonomievorschlag umfasste die Auszeichnungselemente zu den Berichtspflichten gem. ESRS Set 1, während der andere Vorschlag die Auszeichnungseleme...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / Literaturtipps

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.2 Auswirkungs-Wesentlichkeit

Rz. 76 Ein Nachhaltigkeitsaspekt ist aus der ökologischen und sozialen Perspektive wesentlich, sobald im Kontext des berichtspflichtigen Unternehmens tatsächliche oder potenzielle, positive oder negative, kurz-, mittel- oder langfristige Auswirkungen auf Menschen oder Umwelt erfolgen, die als wesentlich bewertet werden (ESRS 1.43; Rz 135 f.). Die Auswirkungen müssen mit den ...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 7 Zukunftsorientierte Information, Schätzungen und Ergebnisunsicherheit

Rz. 75 Falls notwendig, sollen in der Nachhaltigkeitserklärung historische mit zukunftsbezogenen Informationen verknüpft werden, um ein besseres Verständnis der offengelegten Nachhaltigkeitsinformationen zu ermöglichen (ESRS 1.74). Im Zuge der Offenlegung von Parametern müssen u. U. Annahmen und Schätzungen, inkl. Szenario- und Sensitivitätsanalysen, herangezogen werden (ESR...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.2.2 ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 39 Während sich die Unternehmen zunehmend auf die Zusammenhänge zwischen Geschäftsmodellen und Klimawandel konzentrieren, sollten nach Auffassung der EU auch die Merkmale von Geschäftsmodellen, die Auswirkungen auf Menschen, einschl. Verbraucher und Endnutzer, haben können, berücksichtigt werden, sofern sie wesentlich sind. Die Forschung hat gezeigt, dass es verschiedene...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.1.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1

Rz. 11 Gem. ESRS E3.8 besteht eine Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 ("Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen"). Demnach hat das Unternehmen näher zu erläutern, ob und inwieweit das Unternehmen: seine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten überprü...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 3 Fazit

Rz. 136 ESRS E5 enthält Angabepflichten zur Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Wie auch in den anderen Standards sind einerseits Informationen zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen zu geben und andererseits zu Kennzahlen und Zielen. Fokussiert werden Ressourcenzuflüsse, Ressourcenabflüsse und Abfälle. Die inhaltliche Breite der verschiedenen Aspekte de...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.1.3 ESRS E3-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

Rz. 28 Die Angabepflicht ESRS E3-2 bezweckt, ein Verständnis der wichtigsten Maßnahmen zu vermitteln, welche ergriffen und geplant wurden, um die Ziele und Vorgaben der Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen zu erreichen (ESRS E3.16). Dabei wird in ESRS E3.17 auf ESRS 2 MDR-A verwiesen: Diese Mindestangabepflichten müssen hier berücksichtigt werden (§ 4 Rz...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.2 Governance: ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 13 In ESRS G1.5 werden zunächst Offenlegungspflichten statuiert, die die Vorgaben des ESRS 2 GOV-1 hinsichtlich der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane weiterführen. Unternehmen sollen auch darüber berichten, welche Rolle die Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf die Unternehmensführung – treffender wäre auf die Unterne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Beteiligungshandel

Rn. 135c Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der Beteiligungshandel ist nicht mit dem (der Vermögensverwaltung zuzuordnenden) An- und Verkauf von börsengehandelten Wertpapieren (dazu s Rn 135) vergleichbar, die unter Nutzung eines Markts (Börse) und idR über Banken (anonym) erworben und dann zwecks (bloßer) Umschichtung veräußert werden und bei denen es darum geht, Zinsen, Dividenden...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 3.2 ESRS 2 MDR-P – Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten

Rz. 130 Ziel von ESRS 2 MDR-P ist es, ein Verständnis für die Konzepte (policies) zu vermitteln, die das berichtspflichtige Unternehmen verfolgt, um tatsächliche und potenzielle Auswirkungen zu verhindern, zu mindern und zu beheben, mit Risiken umzugehen und Chancen zu nutzen. Hierfür sind die wichtigsten Inhalte von Konzepten zu beschreiben, einschl. (ESRS 2.65(a) und (b)):...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.2.2 ESRS S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen

Rz. 31 Die Angabepflichten verlangen vom berichtspflichtigen Unternehmen anzugeben, ob und wie es Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und ihre rechtmäßigen Vertreter oder glaubwürdige Stellvertretende bei seinem laufenden Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit einbezieht. Dies in zweifacher Hinsicht: ob und wie das Unternehmen wesentli...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 3.4 ESRS 2 MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

Rz. 137 Ziel von ESRS 2 MDR-M ist es, "ein Verständnis über die Kennzahlen zu vermitteln, die das Unternehmen anwendet, um die Wirksamkeit seiner Maßnahmen zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten zu verfolgen" (ESRS 2.74). Dabei werden grds. alle Arten von Kennzahlen abgedeckt, d. h. die in den themenbezogenen und sektorspezifischen ESRS enthaltenen Kennzahlen eb...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.4.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1

Rz. 26 Berichtspflichtige Unternehmen haben eine Beschreibung der Prozesse, mit welchen wesentliche klimabezogene Auswirkungen und klimabedingte Risiken und Chancen identifiziert werden, anzugeben. Unternehmen müssen hierbei berücksichtigen, welche Auswirkungen das Unternehmen auf den Klimawandel hat, mit besonderem Fokus auf die THG-Emissionen des Unternehmens (ESRS E1-6); we...mehr