Fachbeiträge & Kommentare zu Meldepflicht

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 207. Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (SteuerumgehungsbekämpfungsG – StUmgBG) v 23.06.2017, 1682

Rn. 227 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Nach Veröffentlichung der "Panama Papers" durch ein Journalistennetzwerk im April 2016 betr sog Briefkastenfirmen o auch Domizilgesellschaften hat das Bundeskabinett am 21.12.2016 den RegE eines SteuerumgehungsbekämpfungsG ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht; die Verabschiedung durch den BR erfolgte am 02.06.2017. Ein erhöhtes Entdeckungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 200. Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (BürokratieentlastungsG) v 28.07.2015, BGBl I 2015, 1400

Rn. 220 Stand: EL 115 – ET: 04/2016 Mit dem von der Bundesregierung im Juni 2014 beschlossenen Arbeitsprogramm "Bessere Rechtsetzung 2014" soll Bürokratie gezielt abgebaut werden. Das BürokratieentlastungsG setzt dies nun zT um. Es enthält neben Änderungen des EStG (s nachfolgend)mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 231. Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der KapSt (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntlModG) v 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259

Rn. 251 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Gesetz bezweckt eine wirksamere Gestaltung des Verfahrens zur Entlastung beschränkt StPfl von der KapESt und vom Steuerabzug nach § 50a EStG beim BZSt und die Erschwerung und die Verhinderung damit zusammenhängenden Missbrauchs und Steuerhinterziehung mittels Digitalisierung bei gleichzeitiger Verringerung der Anzahl verschiedener Verfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 1773 ff BGB

Rn 1 Das materielle Vormundschaftsrecht hat in §§ 1773 ff seine Regelung gefunden und gliedert sich in die Vormundschaft über Minderjährige (§§ 1773–1808), die rechtliche Betreuung (§§ 1814–1881), die Pflegschaft für Minderjährige (§§ 1809–1813) und sonstige Pflegschaften (§§ 1882–1888), die den Dritten Abschnitt beschließt. Als besonders ausgestaltete Art der Pflegschaft is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonstige.

Rn 83 Ärzte: Neben seinen allgemeinen (va Aufklärungs-)Pflichten, die zumeist unter § 823 fallen werden (§ 823 Rn 211 ff), können den Arzt auch Pflichten zur Wahrung der Vermögensinteressen des Patienten treffen, so zB, wenn Zweifel hinsichtlich der Eintrittspflicht des Versicherers bestehen (BGH NJW 83, 2630 [BGH 01.02.1983 - VI ZR 104/81]); allerdings muss sich dem Arzt di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Anteilsübertragung.

Rn 13 Die schenkweise Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer stillen Beteiligung (BFH DB 74, 365) stellt für den Minderjährigen keinen lediglich rechtlichen Vorteil dar (BGHZ 68, 225, 232; LG Aachen NJW-RR 94, 1319; Lüdecke NJOZ 18, 681, 682). Anders wird dies teilweise für den voll eingezahlten Kommanditanteil bewertet, da die KG in diesem Fall k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 154. Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft u zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) v 07.12.2006, BStBl I 2007, 4

Rn. 174 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Das Gesetz beruht im Wesentlichen auf Vorgaben des europäischen Rechts hinsichtlich grenzüberschreitender Umstrukturierungen, enthält darüber hinaus aber auch wesentliche Änderungen des Einkommens-, des Umwandlungs- und des KSt-Rechts, die auch für nationale Tatbestände von Bedeutung sind. Wegen Einzelheiten zu den nachstehenden Änderungen de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / II. Unmittelbare Geltung der Vorschriften des Unionsrechts

Rn. 20b Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Gemäß Art. 1 enthält die AP-VO a) Anforderungen an die Prüfung von JA und konsolidierten Abschlüssen bei PIE, b) Vorschriften für die Organisation von AP und Prüfungsgesellschaften und für deren Auswahl durch PIE mit dem Ziel, deren Unabhängigkeit und die Vermeidung von Interessenkonflikten zu fördern, sowie c) Vorschriften für die Überwachu...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / V. Meldepflicht bei Auslandsbeteiligungen (§ 138 Abs. 2 AO)

1. Überblick § 138 Abs. 2 AO statuiert eine Meldepflicht für inländische Steuerpflichtige (d.h. Steuerpflichtige mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Sitz in Deutschland) im Zusammenhang mit Auslandsbeteiligungen sowie wirtschaftlichen Auslandsaktivitäten. Die Meldung ist an das zuständige FA zu erstatten. Das FA leitet die Meldungen und die beizufügen...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / 4. Beteiligung an ausländischer Körperschaft (§ 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 AO)

Gemäß § 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO ist der Erwerb oder die Veräußerung von qualifizierten Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung im Ausland haben, zu melden. Eine ausländische Körperschaft liegt vor, wenn sich ihr Sitz und ihre Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereichs der AO, als...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / X. Meldepflichtige Person

Meldepflichtig ist grundsätzlich der Steuerpflichtige bzw. Unternehmer, weil dieser in § 138 Abs. 1 und 2 AO genannt wird. Nach dem BMF (BMF v. 26.4.2022 – IV B 5 - S 0301/19/10009 :001, BStBl. I 2022, 576) kann die Meldepflicht gem. § 128 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO aber auch von der ausländischen Personengesellschaft, von einem Treuhänder oder von einer anderen Person, die die st...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / XI. Rechtsfolgen bei Verstoß

Zwangsgeld: Die Meldepflicht – genauso wie die Auskunftspflicht nach § 138 Abs. 1b AO – kann mit Zwangsmitteln nach § 328 AO durchgesetzt werden (BMF v. 26.4.2022 – IV B 5 - S 0301/19/10009 :001, BStBl. I 2022, 576). In der Praxis kommen insb. die Androhung und anschließende Festsetzung eines Zwangsgeldes gem. § 329 AO in Betracht. Versagung der Freistellungsbescheinigung für...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / 1. Überblick

§ 138 Abs. 2 AO statuiert eine Meldepflicht für inländische Steuerpflichtige (d.h. Steuerpflichtige mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Sitz in Deutschland) im Zusammenhang mit Auslandsbeteiligungen sowie wirtschaftlichen Auslandsaktivitäten. Die Meldung ist an das zuständige FA zu erstatten. Das FA leitet die Meldungen und die beizufügenden Unterlag...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / 5. Einfluss auf Drittstaat-Gesellschaft (§ 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO)

Gemäß § 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO haben inländische Steuerpflichtige die Tatsache zu melden, dass sie alleine oder zusammen mit nahestehenden Personen erstmals unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss auf die gesellschaftsrechtlichen, finanziellen oder geschäftlichen Angelegenheiten einer Drittstaatgesellschaft ausüben können. Diese Regelung ...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / 3. Beteiligung an ausländischer Personengesellschaft (§ 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO)

Gemäß § 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO sind der Erwerb, die Aufgabe oder die Veränderung der Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft mitzuteilen. Ob eine Personengesellschaft vorliegt, richtet sich nach deutschem Recht (BMF v. 26.9.2014 – IV B 5 - S 1300/09/10003, BStBl. I 2014, 1258). Die Höhe der Beteiligung bzw. der Veränderung der Beteiligung ist unerheblich (R...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / 2. Gründung und Erwerb von Betrieben im Ausland (§ 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO)

Gemäß § 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO sind der Erwerb oder die Gründung von Betrieben oder Betriebsstätten im Ausland, aber auch die Verlegung eines Betriebes oder einer Betriebsstätte ins Ausland oder vom Ausland in ein anderes Ausland zu melden. Auf die Größe des Betriebes oder der Betriebsstätte kommt es nicht an (Gehm, NWB 2012, 1072).mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / 6. Angabe der wirtschaftlichen Tätigkeit (§ 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 AO)

Gemäß § 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 AO muss die Meldung auch Angaben zur Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Betriebs, der Betriebsstätte, der Personengesellschaft, Körperschaft, Personenvereinigung, Vermögensmasse oder der Drittstaatgesellschaft enthalten. Darunter fallen Angaben über die bloße Einkunftsart hinaus, insb. die Nennung der Branche nennen, in welcher der Betrieb o...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / XII. Fazit

Die Anzeigen über die Erwerbstätigkeit nach § 138 AO haben viele Gesichter, da zahlreiche Lebenssachverhalte zur Anzeigepflicht führen. Die Pflicht zur Anzeige bei der Gemeinde bzw. dem zuständigen FA und auch die ggf. darauffolgende Pflicht zur Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung sind dem nicht versierten Steuerpflichtigen häufig unbekannt oder gehen in den pr...mehr

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Umsatzsteuer in Ungarn / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Die einschlägige Regelungen sind enthalten in: Gesetz Nr. LXXIV von 1992 über die Mehrwertsteuer; die Verordnung Nr. 20/2004 (IV.21.) PM des Finanzministeriums über die elektronische Rechnungstellung; Verordnung Nr. 24/1995 (XI.22.) PM des Finanzministeriums über die steuerliche Kennzeichnung von Rechnungen, vereinfachten Rechnungen und Empfangsquittungen sowie über die Verwend...mehr

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Umsatzsteuer in Rumänien / 8 Elektronische Rechnungsstellung

Ab dem 7.11.2021 gilt nach dem Regierungserlass Nr. 8/2021: Die Möglichkeit der Nutzung des nationalen RO-Systems für elektronische Rechnungen in Beziehungen zwischen einem Wirtschaftsteilnehmer einerseits und öffentlichen Auftraggebern oder Auftraggebern andererseits (Business to Government (B2G)-Beziehungen). Sobald sich ein Betreiber für die Nutzung des Systems entschieden...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 2.1.1 Entgelt- und Zeitgeringfügigkeit (§ 8 SGB IV)

Rz. 5 Die Vorschrift normiert als Ausnahme zu § 5 Abs. 1 Nr. 1 , dass abweichend von der regelmäßigen Krankenversicherungspflicht für gegen Entgelt Beschäftigte versicherungsfrei ist, wer eine (nur) geringfügige Beschäftigung ausübt. Für die Geringfügigkeit wird dabei auf die für alle Zweige der Sozialversicherung geltenden Bestimmungen der §§ 8, 8a SGB IV verwiesen (vgl. Kom...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.1.3 Rückwirkende Erhöhungen des Arbeitsentgelts (Abs. 4 Satz 3)

Rz. 18 Nach dem mit Wirkung zum 2.2.2007 neu gefassten Abs. 4 Satz 3 sind rückwirkende Erhöhungen des Arbeitsentgelts dem Kalenderjahr zuzurechnen, in dem der Anspruch auf das höhere Entgelt entstanden ist. Dies entsprach weitgehend der bisherigen Rechtslage mit der Besonderheit, dass ausdrücklich eine Zuordnung zu einem Kalenderjahr erfolgte, was mit der Beurteilung des 3-j...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.11.3 Auszubildende des Zweiten Bildungsweges

Rz. 210 Der Personenkreis der Auszubildenden des Zweiten Bildungsweges (ZBW) (Nr. 10 HS 2) ist als krankenversicherungspflichtiger Personenkreis im SGB V neu hinzugekommen. Dieser Personenkreis war zuvor lediglich als beitrittsberechtigt zur freiwilligen Krankenversicherung genannt (§ 176 Abs. 1 Nr. 5 RVO). Dieser Personenkreis wurde jedoch erst so spät in das Gesetzgebungsv...mehr

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Offene Fehlerkultur im Unte... / 3.3.4 Krisenkommunikation sicherstellen

Im Rahmen ihrer Produkthaftungspflicht müssen Unternehmen regelmäßig ihre Produktrisiken bewerten. Dies geschieht mithilfe von Marktbeobachtungen, also einem Monitoring der in Verkehr gebrachten Produkte und der Analyse sicherheitsrelevanter Vorkommnisse im Hinblick auf Produktfehler. Werden derartige Fehler entdeckt, geht es darum, mit einer effektiven Informationspolitik K...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.12.2 KVdR-Voraussetzungen

Rz. 234 Die KVdR hängt materiell-rechtlich davon ab, dass die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente erfüllt sind, der Rentenantrag gestellt und die Vorversicherungszeit erfüllt ist. Für die KVdR sind jedoch weitere, in Abs. 1 Nr. 11 nicht ausdrücklich genannte Bedingungen zu erfüllen. Erforderlich ist ein inländischer Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt im Inland (vgl....mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.5 Künstler und Publizisten (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 95 Neben den Landwirten sind die selbständigen Künstler und Publizisten die einzigen Selbständigen, für die Krankenversicherungspflicht besteht. Grund und Hintergrund für die Einbeziehung dieses Personenkreises in die Pflichtversicherung ist eine Absicherung des Risikos der Krankheit zu tragbaren Beiträgen. Insbesondere durch die Aufbringung der Beiträge für Künstler dur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.4 Werkstudenten (Nr. 3)

Rz. 29 Die Versicherungsfreiheit von während des Studiums beschäftigten Studenten (Werkstudenten) und Schülern einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule knüpft an die frühere Regelung des § 172 Abs. 1 Nr. 5 RVO an. Ausgangspunkt für die Versicherungsfreiheit von Studenten, die gegen Entgelt beschäftigt sind, war die Überlegung, dass einerseits die Erwerbstätigkeit zur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ort der Lieferung / 2.1.1 Innergemeinschaftliche Fernverkäufe (seit 1.7.2021)

Zum 1.7.2021 sind die Lieferungen an Abnehmer in anderen Mitgliedstaaten, bei denen es nicht zur Besteuerung eines innergemeinschaftlichen Erwerbs kommen kann, erheblich verändert worden. Um bei Lieferungen zwischen 2 Mitgliedstaaten der EU an Abnehmer, die keinen innergemeinschaftlichen Erwerb der Besteuerung unterwerfen müssen (dies sind regelmäßig Nichtunternehmer und bes...mehr

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BR-Mitbestimmung: Ordnung d... / 1 Allgemeines

Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Nur ein Verhalten der Arbeitnehmer, das einen Bezug zur betrieblichen Ordnung hat (sog. Ordnungsverhalten), unterliegt der Mitbestimmung. Mitbestimmungsfr...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.2.2 Meldepflichten nach § 138 Abs. 2. AO für alle Auslandbeteiligungen

§ 138 Abs. 2 AO normiert verschiedene Meldepflichten eines inländischen Steuerpflichtigen, der Aktivitäten im Ausland entfaltet. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine natürliche Person oder eine juristische Person[1] oder Personengesellschaften handelt.[2] Ziel der Regelung ist primär das Sammeln von Daten zum Zwecke des Gesetzesvollzugs, denn nach der Ansicht des Ges...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.7 Meldepflichten für internationales Steuergestaltungen

Eine der Folgen des Drucks auf Steueroasen ist der BEPS-Aktionsplan der OECD, der 15 Punkte beinhaltet, deren Umsetzung gegen die Verminderung der Steuer durch internationale Gestaltungen helfen sollen. Aktionspunkt 12 sieht hierbei vor, dass aggressive Transaktionen, Modelle oder Strukturen offenzulegen sind. Die EU hat dies durch die Richtlinie 2018/822 des Rates vom 25.5....mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.5 Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz

Am 24.6.2017 wurde das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz) v. 23.6.2017 im Bundesgesetzblatt verkündet.[1] und ist damit grundsätzlich am 25.6.2017 in Kraft getreten. Vorrangiges Ziel des Gesetzes ist es dabei ausdrücklich, die Möglichkeiten einer Steuerumgehung mittels Domizilgesells...mehr

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Meldepflichten bei Mitarbei... / 3.1 Prüfung der Meldepflicht

Sobald der Reisegrund feststeht, empfiehlt es sich anhand der länderspezifischen Vorschriften des Reiselandes das Vorliegen einer Meldepflicht zu prüfen. Bei Tätigkeiten in bestimmten Bereichen wie z. B. auf Baustellen, sind zusätzliche Meldungen zu prüfen. Dabei sollten die Ausnahmen der Meldepflichten – sofern solche vorliegen – beachtet werden. Bei Tätigkeiten auf dem Gebi...mehr

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Meldepflichten bei Mitarbei... / Zusammenfassung

Überblick Die EU-Meldepflichten gelten generell für entsandte Arbeitnehmer. Deren Aufenthalt muss vor dem Einsatz – je nach Land – der Arbeitsbehörde, der Sozialbehörde oder der Behörde für Arbeitssicherheit gemeldet werden. Insbesondere bei kurzfristigen Dienstreisen sollten Personaler diesen Aufwand nicht unterschätzen. Das beginnt schon bei der Frage, welche Dienstreise ü...mehr

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Meldepflichten bei Mitarbei... / 1.1 Hintergrund und Zweck des Meldeverfahrens

Ziel der Entsenderichtlinie war und ist es, entsandten Arbeitnehmern hinsichtlich der wichtigsten gesetzlichen und tariflichen Mindestarbeitsbedingungen denselben Schutz zu gewähren wie den Arbeitnehmern in dem Land, in dem sie eingesetzt werden. Die Tatsache, dass die Dienstleistungs- und Arbeitsmärkte in Europa über die Jahre immer weiter zusammengewachsen sind, hat dazu ge...mehr

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Meldepflichten bei Mitarbei... / 3.4 Besondere Herausforderungen der Unternehmen

Die regelkonforme administrative Umsetzung der Meldepflichten stellt Unternehmen, die Mitarbeiter ins europäische Ausland entsenden, vor besondere Herausforderung. Folgende Aspekte machen eine reibungslose Abwicklung besonders schwierig: Die Bedienung der Portale, die in einigen Ländern nicht auf Englisch geführt werden (sprachliche Barriere). Keine einheitlichen Regelungen hi...mehr

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Meldepflichten bei Mitarbei... / 4 Kontrolle und Sanktionen

4.1 Kontrollverfahren Der Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet der Arbeitnehmer entsandt wird, und der Mitgliedstaat, aus dem der Arbeitnehmer entsandt wird, sind für die Überwachung, Kontrolle und Durchsetzung der in den Richtlinien festgelegten Verpflichtungen verantwortlich. Sie ergreifen geeignete Maßnahmen für den Fall der Nichteinhaltung der Richtlinien. Bei der derart...mehr

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Meldepflichten bei Mitarbei... / 1 Allgemeines

1.1 Hintergrund und Zweck des Meldeverfahrens Ziel der Entsenderichtlinie war und ist es, entsandten Arbeitnehmern hinsichtlich der wichtigsten gesetzlichen und tariflichen Mindestarbeitsbedingungen denselben Schutz zu gewähren wie den Arbeitnehmern in dem Land, in dem sie eingesetzt werden. Die Tatsache, dass die Dienstleistungs- und Arbeitsmärkte in Europa über die Jahre imm...mehr

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Meldepflichten bei Mitarbei... / 3 Handlungsbedarf des entsendenden Unternehmens

Aufgrund bereits erfolgter Umsetzung der jeweiligen Richtlinie in die nationalen Rechtsordnungen treffen entsendende Arbeitgeber in den meisten EU-Mitgliedsstaaten u. a. die folgenden (administrativen) Pflichten: 3.1 Prüfung der Meldepflicht Sobald der Reisegrund feststeht, empfiehlt es sich anhand der länderspezifischen Vorschriften des Reiselandes das Vorliegen einer Meldepf...mehr

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Meldepflichten bei Mitarbei... / 1.2 Abgrenzung zur A1-Bescheinigung

Zusätzlich zu den arbeitsrechtlichen Meldepflichten für Entsendungen und Geschäftsreisen, müssen Unternehmen die A1-Bescheinigung beantragen. Auch für Entsendungen bzw. Geschäftsreisen, die unter den Ausnahmetatbeständen fallen, muss die A1-Bescheinigung beantragt werden. Liegt eine solche Bescheinigung über die anwendbaren Rechtsvorschriften im Bereich der sozialen Sicherhei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldepflichten bei Mitarbeiterentsendungen innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz

Zusammenfassung Überblick Die EU-Meldepflichten gelten generell für entsandte Arbeitnehmer. Deren Aufenthalt muss vor dem Einsatz – je nach Land – der Arbeitsbehörde, der Sozialbehörde oder der Behörde für Arbeitssicherheit gemeldet werden. Insbesondere bei kurzfristigen Dienstreisen sollten Personaler diesen Aufwand nicht unterschätzen. Das beginnt schon bei der Frage, welch...mehr

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Meldepflichten bei Mitarbei... / 3.3 Pflichten während und nach dem Auslandseinsatz

Auch während und nach dem Auslandseinsatz kommen dem Unternehmen gewissen Pflichten zu. Dazu gehört das Bereithalten spezifischer Arbeitsdokumente im Gastland (in der Regel in der Landessprache des Gastlandes), die Aushändigung von Informationen und Dokumenten auf Anforderung der zuständigen Kontrollbehörden sowie die Archivierungspflicht.mehr

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Meldepflichten bei Mitarbei... / 4.2 Sanktionsmöglichkeiten

Zur effektiven Durchsetzung dieser Arbeitgeberpflichten wurden auch die Sanktionen bei Verstößen deutlich verschärft. Je nach Gastland drohen den Unternehmen empfindliche Bußgelder. Im Wiederholungsfall kann neben der Erhebung zusätzlicher Strafzahlungen z. B. auch eine weitere Leistungserbringung im Gastland untersagt werden. Durch Einführung dieser Arbeitgeberpflichten und ...mehr

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Meldepflichten bei Mitarbei... / 2 Geltungsbereich der EU-Entsenderichtlinien

Die EU-Entsenderichtlinie gilt für Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat und in der Schweiz, die im Rahmen der länderübergreifenden Erbringung von Dienstleistungen Arbeitnehmer in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats und der Schweiz entsenden. Unternehmen mit Sitz in einem Nichtmitgliedstaat darf jedoch keine günstigere Behandlung zuteilwerden als Unternehmen mit Sitz...mehr

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Meldepflichten bei Mitarbei... / 3.2 Abgabe einer Meldung

Die Abgabe einer Meldung setzt eine frühzeitige Anmeldung des zu entsendenden Arbeitnehmers bei der jeweils zuständigen Behörde im Gastland unter Angabe bestimmter Informationen zum Unternehmen, zum Arbeitnehmer bzw. zur Einsatztätigkeit. Wichtig hierbei ist die Beachtung der Abgabefrist. Hinweis Abgabefrist In den meisten Ländern reicht es vollkommen aus, die Meldung vor Begi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldepflichten bei Mitarbei... / 4.1 Kontrollverfahren

Der Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet der Arbeitnehmer entsandt wird, und der Mitgliedstaat, aus dem der Arbeitnehmer entsandt wird, sind für die Überwachung, Kontrolle und Durchsetzung der in den Richtlinien festgelegten Verpflichtungen verantwortlich. Sie ergreifen geeignete Maßnahmen für den Fall der Nichteinhaltung der Richtlinien. Bei der derartigen Kontrolle werden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 14 Gesamtübersicht über Leistungen im Wertpapier- und Depotgeschäft

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Umsätze von Wertpapieren

Rz. 138 Wertpapiere sind Urkunden, an die ein Vermögensrecht dergestalt geknüpft ist, wobei die Geltendmachung des Rechts von der Verfügungsgewalt über die Urkunde abhängt. Dieser umfassende zivilrechtliche Begriff des Wertpapiers wurde für das Umsatzsteuerrecht nur eingeschränkt übernommen, weil das gesetzgeberische Motiv des § 4 Nr. 8 UStG, mit der Befreiung der Wertpapier...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5.1 Allgemeines

Rz. 19 Neu eingefügt durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz v. 23.6.2017[1] wurde § 147a Abs. 2 AO. Die Regelung steht im Zusammenhang mit der nach der Veröffentlichung der sog. Panama-Papers als besonders wichtig empfundenen Bekämpfung von sog. Basis- oder Domizilgesellschaften zur Steuerhinterziehung.[2] Die jetzt geschaffene Regelung geht allerdings erheblich weiter u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Sinn und Zwecke der Bestimmung

Rz. 1 § 147b AO wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts[1] neu in die AO eingefügt. Wegen des kaum praktikablen Namens des Gesetzes findet sich in der Literatur au...mehr