Fachbeiträge & Kommentare zu Mietkaution

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Haftung für Miete und Nebenkosten im Außenverhältnis

Rz. 172 Haben die Eheleute den Mietvertrag gemeinsam abgeschlossen, haften sie auch nach der Trennung weiterhin als Gesamtschuldner für die Miete. Dies gilt nicht nur dann, wenn sie während der Trennungszeit in der gemeinsamen Wohnung verbleiben, sondern auch nach einem Auszug eines Partners. Kann der in der Wohnung verbleibende Ehegatte seinen Anteil an der Miete nicht mehr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Mietkaution

Die Überweisung der Mietkautionszahlung an den Vermieter führt grds nicht zu Einnahmen bei den Einkünften aus VuV. Erst soweit der Vermieter die Kaution nach Ende des Mietverhältnisses einbehält, ist sie bei diesem als Einnahme zu behandeln. Korrespondierend hierzu müssen die damit finanzierten Aufwendungen bis zu dem Betrag der einbehaltenen Kaution als WK berücksichtigt we...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Kaution

Der Vermieter muss nach § 551 Abs 1 BGB die Kaution des Mieters bei einem Kreditinstitut zu dem für Sparanlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen. Die Mietkaution selbst ist nicht als Einnahme zu erfassen. Da die Zinsen dem Mieter zustehen, sind sie bei ihm als Einkünfte aus KapVerm zu verteuern. Wird die Kaution aber vom Vermieter einbehalten, gehör...mehr

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ZErb 04/2022, Der Tod steht am Ende des Lebens …

Wer macht sich schon gerne Gedanken über sein eigenes Ableben und die damit verbundenen Konsequenzen? Es ist zwar noch niemand allein durch den Gedanken an den Tod gestorben. Doch schieben Menschen insbesondere Dinge, die sie im Zusammenhang mit dem eigenen Tod noch regeln könnten, oftmals auf die lange Bank. Seit einer Diskussion mit einem (seinem?) Vermieter im vergangenen ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Voraussetzungen

Rz. 2 Der Gläubiger muss eine Sache des Schuldners im Alleinbesitz haben, an der ihm ein Pfandrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht für die beizutreibende Forderung zusteht (Zöller/Geimer, § 777 Rn. 5). Mitbesitz und mittelbarer Besitz genügen nur, wenn der Gläubiger Verwertung ohne Herausgabeklage gegen den Schuldner oder einen Dritten betreiben kann oder selbst seinen Allei...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.3 Tatsächlicher Aufenthalt (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 16 Grundsätzlicher Anknüpfungspunkt ist der tatsächliche Aufenthalt (Abs. 1 Satz 1). Damit ist für den Leistungssuchenden ein besonderer Schutz normiert, die Anknüpfung an den tatsächlichen Aufenthalt stellt die denkbar einfachste und effektivste Zuweisung dar (Steimer, in: Mergler/Zink SGB XII, § 98 Rz. 22). Die damit erreichte Ortsnähe ermöglicht eine zügige Sachverhal...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.4 Erhaltungsaufwendungen

Rz. 914 [Erhaltungsaufwendungen → Zeilen 40–41] Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen. Sie können im Jahr der Zahlung sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Deshalb ist die Abgrenzung gegenüber den nachträglichen HK (Herstellungsaufwand), ...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3.3 Weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 846 [Umlagen → Zeilen 13–14] Die vom Mieter an den Vermieter bezahlten Umlagen (umlagefähige Nebenkosten nach der BetrKV) sind bei Zufluss als Einnahmen aus V+V anzusetzen. Der Vermieter kann entsprechende Aufwendungen bei Abfluss als Werbungskosten abziehen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören insbesondere Wasser- und Abwassergeld, Kosten der Zentralheizung und der Mülla...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / B. Der Bedarf im SGB II (§§ 19 ff. SGB II)

Rz. 4 Nach den Regeln des SGB II kommen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für folgende Bedarfe in Betracht:mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 6. Sonstige Unbilligkeitsgründe

Rz. 155 Eine Härte liegt nach Tz 29.3.2 Buchst. f)–l) der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG insbesondere weiter vor,mehr

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AGS 08/2021, Keine Anfechtu... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hatte nach Beendigung des Mietverhältnisses vom Beklagten die Auszahlung der Mietkaution und die Zahlung weiterer Beträge verlangt. Hierfür war ihr Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt worden. Der Beklagte verteidigte sich gegen den Klageanspruch mit Schadensersatzansprüchen, zu deren Feststellung er zuvor ein selbstständiges Beweisverfahrens durchgeführt hatte. I...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Wohnungsmietverhältnis des Schuldners

Rz. 222 Zur Enthaftung der Insolvenzmasse aus den Verpflichtungen des Wohnungsmietvertrags über die schuldnerische Wohnung erklärt der Insolvenzverwalter gem. § 109 Abs. 1 S. 2 InsO die Freigabe des Mietverhältnisses unter Enthaftung der Insolvenzmasse. Der Erstattungsanspruch bezüglich der von dem Schuldner ggf. eingezahlten Mietkaution ist Gegenstand der Insolvenzmasse, au...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Muster: Erklärung zum Mietverhältnis, § 109 Abs. 1 InsO

Rz. 223 Muster 21.36: Erklärung zum Mietverhältnis, § 109 Abs. 1 InsO Muster 21.36: Erklärung zum Mietverhältnis, § 109 Abs. 1 InsO Erklärung zu dem Mietverhältnis gem. § 109 Abs. 1 InsO An _____ (Vermieter) In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn _____, wohnhaft _____, Amtsgericht _____, Az. _____ Sehr geehrte Damen und Herren, mit Beschluss vom _____ hat das Amtsg...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 7. Inhalt und Form des Verbraucherinsolvenzantrages

Rz. 215 Stellt der Schuldner direkt oder im Anschluss an einen Gläubigerantrag einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, so hat er diesem Antrag gem. §§ 305 Abs. 1, 287, 4a InsO folgende Unterlagen beizufügen oder unverzüglich nachzureichen:mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Fristlose Kündigung

Rz. 22 Bei Vorliegen bestimmter wichtiger Gründe kann gem. § 543 BGB jedes Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt danach vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortset...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Protokollierung/Feststellung einer Einigung (Nr. 2 Var. 2)

Rz. 77 Beantragt der Rechtsanwalt, eine Einigung der Parteien über einen in diesem Verfahren nicht rechtshängigen Anspruch zu Protokoll zu nehmen oder eine Einigung gemäß § 278 Abs. 6 ZPO festzustellen, so erhält er eine 0,8-Verfahrensdifferenzgebühr gemäß VV 3101 Nr. 2 Var. 2 aus dem Wert der nicht anhängigen Ansprüche. Beispiel: In einem Räumungsrechtsstreit (Wert: 10.000 ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Vorauszahlungen und Kautionen

Tz. 62 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Leasingzahlungen, die der Leasingnehmer während des Verwendungszeitraums oder danach (vgl. Tz. 58) an den Leasinggeber zu leisten hat, sind bei der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigen und damit auch im Wertansatz des Nutzungsrechts enthalten. Vorauszahlungen, die der Leasingnehmer also vor oder zur Bereitstellung des L...mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 2.11.5 Kaution

Die Vorschrift des § 551 BGB (Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten) gilt nur für Verträge über Wohnraum. Im Gegensatz dazu – u. a. im Hinblick auf die darin maximal vorgesehene Sicherheitsleistung in Höhe von 3 Monatsmieten ohne Nebenkosten – können im Bereich der Gewerberaumvermietung auch höhere Beträge und andere Bedingungen vertraglich vereinbart werden. So ist es n...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Beispiele einer auflösend bedingten Last

Rz. 13 1. Soweit sich die höchstrichterliche Rechtsprechung mit auflösend bedingten Lasten im Betriebsvermögen befasst hat, ist diese durch § 98a Satz 2 BewG i.d.F. des StÄndG 1992 ab 1.1.1993 überholt, vgl. Vor §§ 4–8 BewG Rz. 28, § 6 BewG Rz. 21 und § 4 BewG Rz. 9. Jedoch sind die dort für die Abgrenzung zwischen aufschiebend und auflösend bedingter Last entwickelten Grund...mehr

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Jung, SGB XII § 42 Bedarfe / 2.4.1.2 Angemessene Aufwendungen

Rz. 10 Hierfür existieren keine bundeseinheitlichen Richtlinien. Maßgeblich sind die Verhältnisse des örtlichen Wohnungs- und Grundstücksmarktes, sodass der Hilfesuchende keinesfalls auf günstigere Wohnkosten in einer anderen Gemeinde verwiesen werden darf. Der unbestimmte Rechtsbegriff der Angemessenheit ist gerichtlich voll überprüfbar; der Kostenträger hat keinen Beurteil...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.4 Erhaltungsaufwendungen

Rz. 898 [Erhaltungsaufwendungen → Zeilen 40–41] Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen. Sie können im Jahr der Zahlung sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Deshalb ist die Abgrenzung gegenüber den nachträglichen HK (Herstellungsaufwand), ...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3.3 Weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 830 [Umlagen → Zeilen 13–14] Die vom Mieter an den Vermieter bezahlten Umlagen (Nebenkosten) sind bei Zufluss als Einnahmen aus V+V anzusetzen. Der Vermieter kann entsprechende Aufwendungen bei Abfluss als Werbungskosten abziehen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören insbesondere Wasser- und Abwassergeld, Kosten der Zentralheizung und der Müllabfuhr sowie die weiteren nach...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Kosten – Gebühren

Rz. 30 Da das Gericht nicht tätig wird, entstehen für die Vorpfändung keine Gerichtskosten. Auch das Erinnerungsverfahren nach § 766 ZPO ist gerichtsgebührenfrei. Für das Beschwerdeverfahren entsteht eine Gebühr nach Nr. 2121 KV GKG, für das Rechtsbeschwerdeverfahren nach Nr. 2124 KV GKG. Der Gerichtsvollzieher erhält für das Anfertigen einer Vorpfändung auf Antrag des Gläub...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 4. "Nachlass-Bilanz"

Rz. 19 Zu Begriff und Darstellungsweise vgl. Kerscher/Riedel/Lenz, Pflichtteilsrecht, § 7 Rn 22.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 54 In der KapESt-Bescheinigung ist nicht nur der Name des Gläubigers der Kapitalerträge anzugeben, sondern auch dessen genaue, tatsächliche Anschrift mit Straße, Hausnummer und Wohnort. Rz. 55 Weicht die in der Steuerbescheinigung angegebene Anschrift des Gläubigers der Kapitalerträge von derjenigen ab, unter der er bei dem für ihn zuständigen FA geführt wird, so wird die...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 11 K

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungsgenossenschaft / 3.1 Keine Anrechnung auf die Kaution

Die Mietkaution darf höchstens das Dreifache der Grundmiete betragen.[1] Diese Regelung gilt auch für die Nutzungsverträge der Wohnungsgenossenschaften. In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung wird vereinzelt die Ansicht vertreten, dass auf eine Vereinbarung, wonach das Mitglied einer Wohnungsbaugenossenschaft im Falle der Überlassung einer Wohnung Geschäftsanteile in best...mehr

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Jung, SGB XII § 37 Ergänzen... / 2.1 Leistungsvoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 7 Der Wortlaut des Gesetzes setzt für die Inanspruchnahme eines ergänzenden Darlehens nach Abs. 1 zunächst einen Antrag und damit ein Tätigwerden des Berechtigten voraus (krit. dazu Siefert, in: jurisPR-SozR 4/2016 Anm. 1, II. 2.). Die Vorschrift bildet also eine Ausnahme zu § 18. Rz. 8 Vor dem Hintergrund der Einführung der Regelung und der Gesetzesbegründung kommt die G...mehr

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Jung, SGB XII § 36 Sonstige... / 2.1.1.1 Gefährdung der Unterkunft oder vergleichbare Notlage; drohende Wohnungslosigkeit

Rz. 8 Eine Gefährdung der Unterkunft des Berechtigten (i. S. d. Satzes 1) ist in Abgrenzung zur der engeren Vorschrift des Satzes 2 (drohende Wohnungslosigkeit) typischerweise schon dann gegeben, wenn nennenswerte Rückstände bei der Zahlung des Mietzinses oder der Nebenkosten aufgelaufen sind. Aber auch, wenn der Berechtigte mit der Zahlung von Raten für den Erwerb eines Eig...mehr

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§ 19 Mietrecht / K. Mietkaution, § 551 BGB

I. Allgemeines Rz. 97 Der Mieter hat nach § 551 BGB eine Sicherheitsleistung zu erbringen. Für Wohnraummietverhältnisse gilt eine Begrenzung[142] auf das dreifache der monatlichen Grundmiete. Diese Obergrenze darf nicht überschritten werden, auch dann nicht, wenn mehrere Sicherheiten existieren, denn diese werden zusammengerechnet.[143] Die hinterlegte Sicherheitsleistung ist...mehr

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§ 19 Mietrecht / III. Haftung für die Sicherheitsleistung

Rz. 99 Die Erbengemeinschaft haftet für die eingezahlten Barkautionen nach § 2058 BGB als Gesamtschuldner. Es handelt sich um eine Nachlassverbindlichkeit nach § 1967 BGB. 1. Aussonderungspflicht Rz. 100 Für die Erbengemeinschaft bedeutet diese mietvertragliche Verpflichtung zur Anlage der Sicherheitsleistung in der Regel Folgendes: Tritt die Erbengemeinschaft in das Mietverhä...mehr

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§ 19 Mietrecht / 3. Abrechnung und Rückzahlung

Rz. 102 Nach Ende des Mietverhältnisses hat die Erbengemeinschaft über die Kaution nach § 259 BGB abzurechnen und für den Fall, dass keine Ansprüche zugunsten der Erbengemeinschaft bestehen, die Kaution auszubezahlen. Die Erbengemeinschaft haftet dem Mieter direkt für die Zahlung.mehr

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§ 19 Mietrecht / 1. Aussonderungspflicht

Rz. 100 Für die Erbengemeinschaft bedeutet diese mietvertragliche Verpflichtung zur Anlage der Sicherheitsleistung in der Regel Folgendes: Tritt die Erbengemeinschaft in das Mietverhältnis ein, muss sie zunächst zwingend prüfen, ob die Kautionen erbracht sind. Ist dies der Fall, muss sichergestellt sein, dass die Kautionen getrennt vom übrigen Vermögen des vormaligen Vermiet...mehr

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§ 19 Mietrecht / 4. Aufrechnungserklärung

Rz. 103 Für die Erbengemeinschaft gilt, dass sie nur gemeinsam mit dem Anspruch auf Rückzahlung der Kaution aufrechnen können. Möchte die Erbengemeinschaft die Auszahlung einer Kaution verhindern und mit Schadensersatzansprüchen aufrechnen, so muss sie diese Erklärung gemeinschaftlich abgeben. Dies ergibt sich zwingend für die Erbengemeinschaft aus § 2040 BGB [152] und der Ta...mehr

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§ 19 Mietrecht / 7. Unbekannter Erbe

Rz. 85 Die Fälle häufen sich, in denen der Erbe unbekannt bleibt. Immer mehr Menschen leben allein, so dass im Fall des Todes eines Menschen meist ein langer Zeitraum verstreicht, innerhalb der dem Vermieter die Erzielung von Mieteinnahmen unmöglich gemacht wird. Verfügt der Vermieter über eine Mietkaution, so ist lediglich ein Übergangszeitraum gesichert. Sind jedoch die Sch...mehr

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§ 19 Mietrecht / I. Allgemeines

Rz. 97 Der Mieter hat nach § 551 BGB eine Sicherheitsleistung zu erbringen. Für Wohnraummietverhältnisse gilt eine Begrenzung[142] auf das dreifache der monatlichen Grundmiete. Diese Obergrenze darf nicht überschritten werden, auch dann nicht, wenn mehrere Sicherheiten existieren, denn diese werden zusammengerechnet.[143] Die hinterlegte Sicherheitsleistung ist zu verzinsen,...mehr

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§ 19 Mietrecht / II. Anlage der Sicherheitsleistung

Rz. 98 Der Gesetzgeber fordert in § 551 Abs. 3 BGB, die Barkaution bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Das Vermögen ist getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters zu verwahren, um so die Kaution vor Zugriffen Dritter in das Vermögen des Vermieters zu schützen.[147] Dem Mieter steht nach § 771 ZPO d...mehr

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§ 19 Mietrecht / 2. Nachforderung

Rz. 101 Hat der Erblasser in einem Mietverhältnis zwar im Mietvertrag eine Kaution vereinbart, sie bislang noch nicht abgerufen, so regeln sich die Ansprüche der Erbengemeinschaft nach den allgemeinen Regeln. Der Anspruch des Vermieters verjährt in drei Jahren nach den §§ 195, 199 BGB.[151] Ist demzufolge der Nachforderungsanspruch bereits verjährt, wenn die Erbengemeinschaf...mehr

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§ 19 Mietrecht / 5. Haftung für die Kaution bei Veräußerung der Immobilie, §§ 551, 566a BGB

Rz. 104 Mit Vorsicht hat die Erbengemeinschaft zu agieren, wenn sie ein Mietshaus, welches sich im Nachlass befindet, veräußert und zugleich sicherstellen möchte, später nicht für die Rückgewähr von Sicherheitsleistungen in Anspruch genommen zu werden. Nach § 566a BGB gehen die Rechte und Pflichten aus einer Sicherheitsleistung des Mieters auf den Erwerber über, doch bleibt e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2018, Nebengüterrecht ... / IX. Gesamtgläubigerausgleich (§ 430 BGB)

In einer erst 2017 veröffentlichten, eine Erbauseinandersetzung betreffenden Entscheidung vom 6.4.2016 hat das OLG München entschieden, dass bei Oder-Konten von Ehegatten im Innenverhältnis vermutet wird, dass sie hälftig beteiligt sind.[37] Sonderfall des Gesamtgläubigerausgleichs: die Mietkaution War die Ehewohnung gemietet, musste regelmäßig eine Kaution gestellt werden. Er...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 75 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Abfindungen Abfindungen im Rahmen von Vermögensauseinandersetzungen (zB Erbschaft oder Ehescheidung) sind nicht zwangsläufig (BFH 185, 409 = BStBl 1998 II, 605 mwN; BFH 229, 272 = BStBl 2010 II, 747; > Rz 75 Vermögensbereich ). Die Ablösung künftigen Unterhalts des geschiedenen Ehegatten ist – sofern die Voraussetzungen für den Abzug als SA (s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.1 Einzelfragen

Rn 118 Nicht zur Insolvenzmasse gehören danach: sämtliche nicht abtretbare Forderungen (vgl. § 851 Abs. 1 ZPO). Eine Ausnahme gilt lediglich in den Fällen des § 399 BGB für diejenigen Forderungen, bei denen der geschuldete Gegenstand als solcher der Pfändung unterworfen ist (§ 851 Abs. 2 ZPO); allein das Abtretungsverbot verhindert hier nicht, das betreffende Recht der Insolv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/08/2017, Nebengüterre... / VIII. Gesamtgläubigerausgleich (§ 430 BGB)

Am Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution sind die Ehegatten als Gesamtgläubiger im Innenverhältnis zu gleichen Anteilen berechtigt.[58] Dies wirkt sich natürlich, außer beim Innenausgleich selbst, auch beim Zugewinnausgleich aus, wo der Innenausgleichsanspruch Aktiv- bzw. Passivposten ist.[59]mehr

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FF 07/08/2017, Angabe des T... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten haben am 8.9.1989 die Ehe geschlossen. Aus der Ehe sind vier Kinder hervorgegangen. Die Söhne leben in eigenen Haushalten, die Tochter bei der Antragsgegnerin. Der Scheidungsantrag ist seit dem 28.2.2014 rechtshängig. Die Antragsgegnerin begehrt in der Folgesache Zugewinn im Wege des Stufenantrages Auskunft über das Vermögen des Antragstellers zum Zeitpunk...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Darstellung / ee) Finanzanlagen

Tz. 82 Verbundene Unternehmen sind in § 271 Abs. 2 HGB definiert. Dabei handelt es sich um einen gesonderten bilanzrechtlichen Tatbestand der verbundenen Unternehmen, der einige Unterschiede zu § 15 AktG aufweist (vgl. Tz. 276). Wegen des Rückgriffs auf § 290 HGB ist es notwendig, dass das herrschende Unternehmen bei Erreichen der Schwellengrenzen des § 293 Abs. 1 HGB konzer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2017, FF 1/2017 / Güterrecht/Nebengüterrecht

Zur Berücksichtigung eines aus Zuwendungen gemeinnütziger Einrichtungen finanzierten behindertengerechten Fahrzeugs im Zugewinnausgleich (im Anschluss an die Senatsbeschl. v. 6.11.2013 – XII ZB 434/12, FamRZ 2014, 98 und BGHZ 205, 241 = FamRZ 2015, 1268). (BGH, Beschl. v. 16.11.2016 – XII ZB 362/15) Zur Bewertung einer Rechtsanwaltskanzlei im Zugewinn (OLG Hamm, Beschl. v. 2....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.2 (Echte) eigennützige Treuhand

Rn 39 In der Insolvenz des Treuhänders hat der Treugeber grundsätzlich ein Aussonderungsrecht.[75] Voraussetzung ist dafür, dass die gesicherte Forderung erfüllt wird oder der Sicherungszweck entfallen ist.[76] Dies gilt aber nur insoweit, als das Treugut getrennt vom Vermögen des Treuhänders verwahrt wurde. Rn 40 Gleiches gilt für Mietkautionen die regelmäßig beim Vermieter ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.1.2 Entstehen an Rechten

Rn 9 Die Verpfändung von Rechten setzt nach § 1274 Abs. 2 BGB immer deren Übertragbarkeit voraus.[28] Sie erfolgt nach den für die Übertragung der Rechte geltenden Vorschriften, § 1274 Abs. 1 Satz 1 BGB. Rn 10 Hauptanwendungsbereich ist die Verpfändung von Forderungen. Das Pfandrecht umfasst nach § 1289 Satz 1 BGB auch die Zinsen der Forderung, auch wenn diese erst nach Insol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2016, Kein Vergleich... / 2 Anmerkung

Wird nach Kündigung eines Mietverhältnisses der Räumungsprozess geführt, so endet dieses Verfahren häufig mit einem Räumungsvergleich. Anlässlich dieses Vergleichs werden dann in der Regel auch weitere Modalitäten betreffend die Abwicklung des Mietverhältnisses geregelt. Es stellt sich dann die Frage, ob die weitergehenden Regelungen einen Mehrwert haben und gegebenenfalls i...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentum und Gebäudeversicherung

Leitsatz Schließt eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für das gesamte Gebäude eine Gebäudeversicherung ab, handelt es sich – mit Ausnahme von etwaigem Verbandseigentum – um eine Versicherung auf fremde Rechnung. Erbringt die Gebäudeversicherung zur Regulierung eines Schadens an dem Sondereigentum eine Versicherungsleistung an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, ist ...mehr