Fachbeiträge & Kommentare zu Mietspiegel

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 § 558c Abs. 5

Rz. 6 Die Verordnungsermächtigung gilt sowohl für einfache als auch für qualifizierte Mietspiegel. Die Ermächtigung kann unter anderem zur Ausformung der nach § 558d Abs. 1 Satz 1 für qualifizierte Mietspiegel einzuhaltenden Grundsätze genutzt werden. Die in diesem Zusammenhang erlassene Mietspiegelverordnung (MsV) sind ebenso wie das zugrundeliegende Mietspiegelreformgesetz...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Anforderungen

Rz. 3 Fraglich ist, wie dieses andere Begründungsmittel auszusehen hat. Zunächst kommen Urteile bzw. Sachverständigengutachten in Betracht, in denen die ortsübliche Vergleichsmiete für vergleichbaren Wohnraum festgestellt wurde (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 558a Rn. 153). Aber auch Mietsammlungen, die weder als Mietspiegel noch als Datenbank anerkannt sind, kommen in Bet...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Grundsätze

Rz. 2 § 558a Abs.2 führt die Begründungsmittel für ein Mieterhöhungsverlangen auf. Neu sind der qualifizierte Mietspiegel(§ 558d) und die Mietdatenbank (§ 558e BGB). Hinsichtlich der Begründung mit drei Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB) und durch Sachverständigengutachten (§ 558a Abs. 2 Nr. 3 BGB) bleibt es bei der bisherigen Rechtslage. Liegt ein qualifizierter M...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.3 Einzelheiten

Rz. 4 Für die Ermittlung der in dem anderen Begründungsmittel darzustellenden Vergleichsmiete sind die Wohnwertmerkmale Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage maßgebend (vgl. dazu § 558 Rz. 12 – 15). Über die Wohnwertmerkmale "Ausstattung" und "Beschaffenheit" können bei der Vergleichsmiete auch die Art der (umweltschonenden) Energieversorgung und die Qualität der W...mehr

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Mieterhöhung – Vergleichsob... / 3 Das Problem

Gibt es in Städten/Gemeinden keinen Mietspiegel oder gilt der Mietspiegel nicht für das streitgegenständliche Objekt (z. B. nur für Wohnungen, nicht für Häuser), kann der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen mit 3 Vergleichsmieten oder einem Sachverständigengutachten begründen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Mietspiegel vergleichbarer Gemeinde (§ 558a IV 2).

Rn 23 Der Mietspiegel einer anderen Gemeinde ist anwendbar, wenn es in der maßgeblichen Gemeinde keinen Mietspiegel gibt (BGH NJW 14, 1173 Rz 11; 10, 2946 Rz 7). Zur Frage, wann eine Gemeinde ›vergleichbar‹ ist, s § 558 Rn 16. Dass bestimmte Wohnlagen vergleichbar sind, ist unerheblich (BGH NJW 14, 1173 Rz 11; LG Potsdam ZMR 14, 797, 798). Die fehlende Vergleichbarkeit kann ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Kein aktualisierter Mietspiegel (§ 558a IV 2).

Rn 22 Wenn ein nach §§ 558c III, 558d II aktualisierter Mietspiegel nicht vorliegt, darf zur Begründung nach § 558a IV 2 ein veralteter verwendet werden. Dies gilt nach hM nicht, wenn der veraltete Mietspiegel 20 Jahre alt ist (BGH NZM 19, 852 Rz 16; LG Magdeburg IMR 19, 9); dem ist nicht zu folgen, da nach dem Willen des Gesetzgebers auch einem veralteten Mietspiegel der in...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (2) Einfache Mietspiegel.

Rn 21 Einfache Mietspiegel sind nach hM eine Hilfstatsache (Indiz) für die behauptete Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete (BGH NZM 19, 250 Rz 17; ZMR 17, 582 Rz 21 und Rz 26) – soweit diese die Tatbestandsmerkmale des § 558c I erfüllen (BGH NJW 13, 775 [BGH 21.11.2012 - VIII ZR 46/12] Rz 17). Ihre Werte können also im Wege freier Beweiswürdigung nach § 287 II ZPO zur Schät...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Mietspiegel.

I. Begriff. Rn 2 Der Begriff ›Mietspiegel‹ wird in § 558c I – auch für § 558d – definiert. Er ist, entspr seiner Funktion (§ 558a II Nr 1), ein Mieterhöhungsverlangen zu begründen, eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete iSv § 558 II. Auf welche Art und Weise diese Übersicht gefertigt wird, ist unerheblich. Sie ist aber nur dann ein Mietspiegel iSd Gesetzes, wenn ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Mietspiegel.

Rn 19 Von der Einholung eines Sachverständigengutachtens kann abgesehen werden, wenn das Gericht über Ortskenntnis verfügt und ein qualifizierter (Rn 20) oder einfacher Mietspiegel (Rn 21) vorliegt (BGH NJW-RR 21, 1017 [BGH 28.04.2021 - VIII ZR 22/20] Rz 21; NZM 21, 88 [BGH 18.11.2020 - VIII ZR 123/20] Rz 33; NJW 11, 2284 [BGH 04.05.2011 - VIII ZR 227/10] Rz 20). Gegen die V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 558c BGB – Mietspiegel; Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext (1) Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist. (2) Mietspiegel können für das Gebiet einer Gemeinde oder mehrerer Gemeinden oder für Teile von Gemeinden erstellt we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 558d BGB – Qualifizierter Mietspiegel.

Gesetzestext (1) 1Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. 2Entspricht ein Mietspiegel den Anforderungen, die eine nach § 558c Absatz 5 erlassene Rechtsverordnung an qualifizi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Mietspiegel (§ 558a II Nr 1, IV).

a) Allgemeines. Rn 14 Zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens kann ein Vermieter auf einen einfachen (§ 558c) oder qualifizierten (§ 558d) Mietspiegel Bezug nehmen. Der Vorzug besteht darin, dass ordnungsgemäß aufgestellte Mietspiegel – inhaltliche Anforderungen sind in §§ 558c, 558d geregelt – idR auf einer breiten Tatsachenbasis beruhen. Was ein Mietspiegel ist, defin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelheiten.

Rn 4 Jedermann kann einen Mietspiegel erstellen. Die nach Landesrecht zuständigen Behörden sollen nach § 555c IV 1 Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht und dies mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist. Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern sind von den nach Landesrecht zuständigen Behörden gem § 558c IV 2 Mietspiegel zu erstellen. Dies soll die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Gebiete (§ 558c II).

Rn 5 § 558c II regelt, für welche Gebiete Mietspiegel erstellt werden können. So können etwa Gemeinden oder Gemeindeteile, die stark im Einzugsgebiet einer größeren Gemeinde liegen und daher mit dieser zusammen einen einheitlichen Wohnungsmarkt bilden, in einen gemeinsamen Mietspiegel einbezogen werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist. (2) Mietspiegel können für das Gebiet einer Gemeinde oder mehrerer Gemeinden oder für Teile von Gemeinden erstellt werden. (3) Mie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Mietspiegelverordnung – MsV.

Rn 10 Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel (Mietspiegelverordnung – MsV) v 28.10.21 (BGBl I 4779) Abschnitt 1. Allgemeine Regelungen Gegenstand. Gegenstand der Verordnung sind der Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und Anpassung von Mietspiegeln ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Überprüfung.

Rn 7 Ob ein einfacher Mietspiegel iSv § 558 I vorliegt, ist inzident im Prozess über die Berechtigung einer Mieterhöhung zu klären (BGH NJW 13, 775 [BGH 21.11.2012 - VIII ZR 46/12] Rz 18; LG Bochum DWW 07, 270).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines (§§ 3–6 MsV).

Rn 3 Die Einzelheiten, wie ein Mietspiegel zu errichten ist, bestimmt mWz 1.7.22 ua die Mietspiegelverordnung – MsV v 28.10.21 (BGBl I 4779). Die Erstellung und Anpassung eines einfachen Mietspiegels ist vorbehaltlich der §§ 4, 5 MsV an kein Verfahren gebunden. Das gilt sowohl für die Datenerhebung einschließlich der Verwendung von Sekundärdaten als auch für die Auswertung u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 2 Der Begriff ›Mietspiegel‹ wird in § 558c I – auch für § 558d – definiert. Er ist, entspr seiner Funktion (§ 558a II Nr 1), ein Mieterhöhungsverlangen zu begründen, eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete iSv § 558 II. Auf welche Art und Weise diese Übersicht gefertigt wird, ist unerheblich. Sie ist aber nur dann ein Mietspiegel iSd Gesetzes, wenn sie von der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Anpassung/Veröffentlichung (§ 558c III, IV 3).

Rn 6 Nach § 558c III sollen einfache Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Eine Pflicht zur Anpassung besteht indes nicht. Etwaige Anpassungen sind nach § 555c IV 2 zu veröffentlichen. § 5 S 1 MsV bestimmt dazu, dass ein einfacher Mietspiegel und seine Dokumentation kostenfrei im Internet zu veröffentlichen sind. Für ihre Ausgabe in ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Alter des Mietspiegels.

aa) Grundsatz. Rn 21 Der Vermieter muss zur Begründung den aktuellen Spiegel nutzen (LG Stuttgart NZM 10, 161). Hat der Vermieter allerdings bei Abgabe des Verlangens einen noch nicht veralteten Mietspiegel genutzt, muss er seine Begründung später natürlich nicht auf den neuen, bei Zugang geltenden umstellen (LG Berlin GE 08, 1057; 06, 626). Im Prozess soll er dann einen Stic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erstellung.

1. Allgemeines (§§ 3–6 MsV). Rn 3 Die Einzelheiten, wie ein Mietspiegel zu errichten ist, bestimmt mWz 1.7.22 ua die Mietspiegelverordnung – MsV v 28.10.21 (BGBl I 4779). Die Erstellung und Anpassung eines einfachen Mietspiegels ist vorbehaltlich der §§ 4, 5 MsV an kein Verfahren gebunden. Das gilt sowohl für die Datenerhebung einschließlich der Verwendung von Sekundärdaten a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Prozess.

Rn 8 Zur Bedeutung einfacher Mietspiegel im Prozess vgl § 558b Rn 17 ff.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Angaben eines qualifizierten Mietspiegels (§ 558a III).

Rn 34 Enthält ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d I), bei dem die Vorschrift des § 558d II eingehalten ist, Angaben für die Wohnung, so hat der Vermieter nach § 558a III in seinem Mieterhöhungsverlangen diese Angaben auch dann mitzuteilen, wenn er die Mieterhöhung auf ein anderes Begründungsmittel stützt. Dies dient dazu, das Mieterhöhungsverlangen transparenter zu machen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzesgeschichte.

Rn 1 § 558c ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt und – mit Ausnahme von V (dieser ist am 18.8.21 in Kraft getreten) – umfassend mWz 1.7.22 durch das MsRG v 10.8.21 (BGBl I 3515) geändert worden (dazu BTDrs 19/26918 und BTDrs 19/31106). Die Vorgängervorschrift ist § 2 V MHG (s.a. vor § 557 Rn 1).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verordnungsermächtigung (§ 558c V).

Rn 9 Die BReg hat von der Verordnungsermächtigung in § 558c IV durch die MsV v 28.10.21 (BGBl I 4779) Gebrauch gemacht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. 2Entspricht ein Mietspiegel den Anforderungen, die eine nach § 558c Absatz 5 erlassene Rechtsverordnung an qualifizierte Mietspi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 14 Zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens kann ein Vermieter auf einen einfachen (§ 558c) oder qualifizierten (§ 558d) Mietspiegel Bezug nehmen. Der Vorzug besteht darin, dass ordnungsgemäß aufgestellte Mietspiegel – inhaltliche Anforderungen sind in §§ 558c, 558d geregelt – idR auf einer breiten Tatsachenbasis beruhen. Was ein Mietspiegel ist, definiert § 558c I, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Zu vergleichender Zeitraum.

Rn 18 Als Vergleichsmieten können nur solche Entgelte genutzt werden, die in den letzten 6 Jahren vereinbart oder von Erhöhungen nach § 560 abgesehen geändert worden sind. Der Betrachtungszeitraum wurde mWv 1.1.20 (Art 229 § 50 EGBGB) mit dem Ziel verlängert, dass einerseits kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes geringere Auswirkungen auf die ortsübliche Vergleic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (1) Vermutung des § 558d III.

Rn 20 Nach § 558d III wird iSv § 292 ZPO vermutet, dass die in einem qualifizierten Mietspiegel – wenn ein Mietspiegel als solcher anzusehen ist (dazu § 558d Rn 5 ff) – bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Die Vermutungswirkung kann von dem Prozessgegner nur durch den Beweis des Gegenteils widerlegt werden (§ 292 1 ZPO). Die Vermutung ist durch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ist dem Mieter in Textform zu erklären und zu begründen. (2) Zur Begründung kann insbesondere Bezug genommen werden aufmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 35 Ein Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam, wenn der Erklärende Formfehler gemacht hat. Inhaltliche Fehler führen demgegenüber nicht zu formaler Unwirksamkeit und zur Unzulässigkeit einer vom Vermieter daraufhin erhobenen Zustimmungsklage (Rn 38), sondern sind im Rahmen der Begründetheit zu prüfen (BGH NJW 08, 848 [BGH 10.10.2007 - VIII ZR 331/06] Rz 18). Rn 36 Ein formal...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Grundsatz.

Rn 21 Der Vermieter muss zur Begründung den aktuellen Spiegel nutzen (LG Stuttgart NZM 10, 161). Hat der Vermieter allerdings bei Abgabe des Verlangens einen noch nicht veralteten Mietspiegel genutzt, muss er seine Begründung später natürlich nicht auf den neuen, bei Zugang geltenden umstellen (LG Berlin GE 08, 1057; 06, 626). Im Prozess soll er dann einen Stichtagszuschlag ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bedeutung.

Rn 1a Die Bedeutung folgt aus § 558a II Nr 1: Danach kann zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens auf einen qualifizierten Mietspiegel Bezug genommen werden. Ein qualifizierter Mietspiegel soll insoweit den Aussagewert von Mietspiegeln erhöhen und ihre Beweiskraft (§ 558b Rn 17 ff) stärken. Der Gesetzgeber misst einem qualifizierten Mietspiegel mithin eine besondere Gewä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Durchführung (§ 558a IV 1).

Rn 15 Wird ein Mieterhöhungsverlangen auf einen Mietspiegel iSv §§ 558c, 558d gestützt, muss der Vermieter die vermietete Wohnung 1. in die seines Erachtens zutreffende Kategorie des Mietspiegels (Mietspiegelfeld) einordnen (BGH NJW-RR 21, 1379 Rz 23; NJW 16, 2565 [BGH 26.04.2016 - VIII ZR 54/15] Rz 5), das hinsichtlich Größe, Alter, Wohnlage und Ausstattung nach der Auffass...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beweismittel.

Rn 12 Im Falle substanziierten Bestreitens der Voraussetzungen des § 558d I ist über deren Vorliegen – soweit diese nicht offenkundig sind – nach allgemein gültigen Regeln – ggf unter Einholung amtlicher Auskünfte gem § 273 II Nr. 2 oder § 358a Nr. 2 ZPO – Beweis zu erheben (BGH NJW 14, 292 Rz 17 und Rz 20). Die Einhaltung/Nichteinhaltung anerkannter wissenschaftlicher Grund...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Umrechnung.

Rn 19 Für eine Vergleichbarkeit muss die Brutto- in eine Nettomiete oder aber die im Mietspiegel aufgeführte Netto- in eine Bruttomiete umgerechnet werden. Die Vergleichbarkeit ist dadurch herzustellen, dass ein Zuschlag in Höhe der derzeit (= Abgabe des Mieterhöhungsverlangens) auf die Wohnung entfallenden Betriebskosten zu der im Mietspiegel ausgewiesenen ortsüblichen Nett...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 17 Eine widerlegliche Vermutung gilt nach § 558d I 3 ferner dann, wenn die nach Landesrecht zuständige Behörde und Interessenvertreter der Vermieter und der Mieter den Mietspiegel als qualifizierten Mietspiegel anerkannt haben. Eine Anerkennung durch alle drei bildet nach Ansicht des Gesetzgebers ein hinreichendes Indiz dafür, dass der Mietspiegel unter angemessener Würdi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verlust der Qualifizierung (§ 558d II, III).

Rn 6a Ein qualifizierter Mietspiegel verliert seine besondere Wirkung, wenn er älter als vier Jahre ist oder nach über zwei Jahren, bezogen auf den Erhebungsstichtag, nicht an die Marktentwicklung angepasst wurde. Danach kann er ein einfacher Mietspiegel sein.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Einhaltung der MsV.

Rn 16 Entspricht ein Mietspiegel den Anforderungen, welche die nach § 558c V erlassene Rechtsverordnung an qualifizierte Mietspiegel stellt (=MsV; dazu BRDrs 766/20), wird nach § 558d I 2 widerleglich vermutet, dass er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 11 Von der Partei, die das Vorliegen eines qualifizierten Mietspiegels in Abrede stellt, ist zu verlangen, dass sie im Rahmen des Möglichen substanziierte Angriffe vorbringt, sofern die Erstellung des Mietspiegels in allgemein zugänglichen Quellen dokumentiert ist (BGH NJW 14, 292 Rz 16; 13, 775 Rz 22). Zu beachten ist, dass der Gesetzgeber bei Einführung des qualifiziert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Grundsatz.

Rn 18 Die zu erhöhende Miete muss dem Mietbegriff des Mietspiegels entsprechen. Entspricht die vereinbarte Mietstruktur (§ 535 Rn 177) nicht der des Mietspiegels, müssen die Werte des Spiegels angepasst werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Neuerstellung.

Rn 6 Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel gem § 558d II 3 nach Maßgabe von Rn 4a, 4b neu zu erstellen. Ein Vorhaben, diese Frist zu verlängern (BTDrs 19/26918, 23), hat sich nicht durchgesetzt (BTDrs 19/31106, 6). Maßgeblich ist nach § 558d II 4 der Stichtag, zu dem die Daten für den Mietspiegel erhoben wurden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 2 Ein qualifizierter Mietspiegel ist zum einen ein Mietspiegel, also eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete iSv § 558 II (§ 558c Rn 2). Rn 2a Weitere Voraussetzungen sind zum anderen, dass diese Übersicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen (Rn 3), von wem auch immer erstellt (Rn 4), im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst (Rn 5) und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 5 Der qualifizierte Mietspiegel ist nach § 558d II 1 im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen (s.a. §§ 23, 23 MsV). Maßgeblich ist nach § 558d II 4 der Stichtag, zu dem die Daten für den Mietspiegel erhoben wurden. Ein Vorhaben, die Frist zu verlängern (BTDrs 19/26918, 23), hat sich nicht durchgesetzt (BTDrs 19/31106, 5).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 13 Der notwendige Unterhalt ist für den erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 20 ff SGB II zu berechnen (vgl LG Darmstadt ZVI 07, 364, 365). Als Basisbedarf ist zunächst der Regelbedarf nach Stufe 1 für eine alleinstehende oder alleinerziehende Person von EUR 502,– anzusetzen. Eine Herabsetzung des Regelsatzes nach § 39 SGB XII ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Schuld...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB M

MaBV Art 9 ROM I 20 Mahnantrag 291 6 Mahnbescheid 286 15 Mahnkosten 280 28 Mahnung 116 7; 117 7; 281 13; 1958 14; 2024 6; 2039 11; vor 116 ff 7 angekündigte Leistungsverspätung 286 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe 286 15 Begriff 286 12 Betriebsausfall 286 23 Datum 286 17 einstweilige Anordnung 286 15 Entbehrlichkeit 275 17; 286 17 Entgeltforderung 286 21 Erfüllungsverweigerung 286 20 Fäll...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Zuschläge; Abschläge.

Rn 17 Der Vermieter darf bei der Einordnung für besondere Merkmale seiner Wohnung keine Zuschläge erheben, etwa für nicht auf den Mieter abgewälzte Kosten für Kleinreparaturen (LG Dortmund NZM 07, 245, 246; AG Frankfurt WuM 06, 204 [AG Frankfurt am Main 14.02.2006 - 33 C 3732/05-67]). Der Vermieter darf auch keinen Zuschlag in dem Fall nehmen, dass eine Schönheitsreparaturen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Betriebskostenanteil.

Rn 20 Der im Mietspiegel enthaltenen Netto-Kaltmiete sind die Betriebskosten hinzuzurechnen, die der Vermieter aktuell, also zum Zeitpunkt der Abgabe des Mieterhöhungsverlangens, im Außenverhältnis zu tragen hat (BGH NJW 08, 848 [BGH 10.10.2007 - VIII ZR 331/06]; 07, 2626). Der auf die Wohnung tatsächlich entfallende Betriebskostenanteil ist der zuletzt feststellbare Betrieb...mehr