Fachbeiträge & Kommentare zu Mitbestimmung

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern

Rz. 858 § 80 Abs. 1 Nr. 2a BetrVG ist in den Aufgabenkatalog durch das Zweite Gleichberechtigungsgesetz vom 24.4.1994 (BGBl I, S. 1406) eingefügt worden. Durch das BetrVG 2001 ist hierbei lediglich der Sprachgebrauch des Gleichstellungsgesetzes aufgegriffen und der Begriff Gleichberechtigung durch Gleichstellung ersetzt worden, ohne dass hiermit eine inhaltliche Änderung ver...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Zuziehung Sachverständiger und Berater

Rz. 1258 Der Wirtschaftsausschuss kann nach näherer Vereinbarung mit dem Unternehmer externe Sachverständige zu seinen Sitzungen bzw. zur Vorbereitung derselben hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist (§ 108 Abs. 2 S. 3 BetrVG i.V.m. § 80 Abs. 3 BetrVG). Die Frage, ob ein Sachverständiger erforderlich ist, ist eine Rechts- und ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ii) Höhe des Entgelts und Inhalt des Arbeitsvertrags

Rz. 1175 Es besteht nach § 99 Abs. 1 BetrVG keine Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Betriebsrat über die Mitteilung der vorgesehenen Eingruppierung hinaus auch die Höhe des tatsächlich erzielten Gehalts mitzuteilen (BAG v. 31.1.1989 – 1 ABR 48/87, juris; BAG v. 3.10.1989 – 1 ABR 73/88, juris). Dies gilt auch nicht für die Höhe des Entgelts der anderen beim Arbeitgeber besc...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Bestellung und Abberufung der mit der Berufsbildung beauftragten Personen

Rz. 1092 § 98 Abs. 2 BetrVG gewährt dem Betriebsrat das Recht, der Bestellung einer mit der Durchführung der betrieblichen Berufsbildung beauftragten Person zu widersprechen oder ihre Abberufung zu verlangen, wenn diese die persönliche oder fachliche Eignung i.S.d. BBiG nicht besitzt oder ihre Aufgaben vernachlässigt. Rz. 1093 Ausbilder i.S.d. Vorschrift ist die Person, die i...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / h) Förderung älterer Arbeitnehmer

Rz. 869 Neben §§ 75 Abs. 1 S. 2, 96 Abs. 2 S. 2 BetrVG (Letzterer bzgl. von Bildungsmaßnahmen) erlegt § 80 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG dem Betriebsrat die Pflicht auf, sich der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer fördernd anzunehmen. Die Regelung zielt mit dem Ausdruck "Förderung der Beschäftigung" schon auf die Einstellung, nicht erst auf die Integration älterer Mitarbeiter. Rz. 870...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Mitbestimmungsrechte

Rz. 1069 Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates hängen in erster Linie von der Zahl der Arbeitnehmer des Betriebes ab. Maßgebend für die Feststellung dieser Zahl ist der regelmäßige Bestand der Arbeitnehmer. Leitende Angestellte sind nicht mitzuzählen. In Betrieben mit bis zu 500 Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber das alleinige Initiativrecht zur Aufstellung von Auswahlri...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Nachschieben von Gründen

Rz. 1183 Der Betriebsrat muss alle Gründe, mit denen er seine Zustimmung verweigern will, innerhalb einer Woche mitteilen. Er kann – auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren – keine Gründe mehr nachschieben (BAG v. 3.7.1984 – 1 ABR 74/82, juris; BAG v. 28.1.1986 – 1 ABR 18/84, juris). Rz. 1184 Hat der Arbeitgeber den Betriebsrat zunächst nicht vollständig unterrichtet,...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit

Rz. 859 Die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit ist als Nr. 2b durch das BetrVG 2001 hinzugekommen. Danach wird es insb. Aufgabe des Betriebsrates sein, beim Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen wie die Einrichtung von Betriebskindergärten oder Teilzeitarbeitsplätzen anzuregen – unabhängig vom Anspruch des einzelnen Arbeitnehmers nach dem seit 1.1.200...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / i) Integration ausländischer Arbeitnehmer

Rz. 871 § 80 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG nimmt den Auftrag aus § 75 Abs. 1 S. 1 BetrVG auf und ergänzt ihn um die Pflicht zur aktiven Förderung der Integration ausländischer Arbeitnehmer in den Betrieb und des Verständnisses zwischen ihnen und den deutschen Kollegen. Eine Pflicht zur Förderung schon der Einstellung lässt sich dem Gesetz insoweit eindeutig nicht entnehmen. Nach § 43 ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / j) Förderung und Sicherung der Beschäftigung im Betrieb

Rz. 873 Einer der Schwerpunkte der Neuregelungen des BetrVG 2001 stellt die Einführung und Erweiterung des Rechtes des Betriebsrates dar, auch die Förderung der Beschäftigung überhaupt als Aufgabe anzupacken. § 80 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG wird wiederholt und konkretisiert durch die ebenfalls eingefügte Vorschrift des § 92a BetrVG. Dort ist aufgeführt, dass die Vorschläge des Betr...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Auswahl der Teilnehmer

Rz. 1096 Der Betriebsrat kann Vorschläge für die Teilnahme von Arbeitnehmern oder Gruppen von Arbeitnehmern unterbreiten, wenn der Arbeitgeber betriebliche Berufsbildungsmaßnahmen durchführt, Arbeitnehmer für außerbetriebliche Maßnahmen freistellt oder die Kosten für die Teilnahme an solchen Maßnahmen trägt (§ 98 Abs. 3 BetrVG). Hieraus ergibt sich für den Betriebsrat ein ec...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Verhandeln mit Willen zur Einigung

Rz. 818 § 74 Abs. 1 BetrVG konkretisiert die in § 2 Abs. 1 BetrVG geregelte Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. Gemeint ist das gesamte Gremium, eine generelle Übertragung auf Ausschüsse ist nicht zulässig (a.A. BAG v. 15.8.2012 – 7...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Inhalt des Interessenausgleichs

Rz. 1317 In all diesen Verfahrensabschnitten geht es nicht nur um das "Ob" einer Betriebsänderung (bspw. einer Betriebsstilllegung), sondern auch um die Modalitäten, also um das "Wie", mithin insb. um die Zeitpunkte, zu denen Kündigungen ausgesprochen werden und um etwaige Freistellungen, d.h. um die vollständige sofortige Betriebsstilllegung einerseits, die zeitlich gestrec...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ff) Dauer der Zuweisung und erhebliche Änderung der Umstände

Rz. 1134 Die Dauer der Zuweisung – "voraussichtlich die Dauer eines Monats überschreitet" – muss zur Änderung des Arbeitsbereichs als zweites Tatbestandsmerkmal hinzukommen, damit die Mitbestimmungspflicht ausgelöst ist. Schon nach dem Wortlaut kommt es auf die Planung der Maßnahme, auf eine Prognose an, ob die Änderung für mehr als einen Monat gedacht ist. Rz. 1135 Hinweis I...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / i) Zuweisung und Kündigung von Arbeitnehmern bei Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, vermieteten Wohnräumen sowie die allgemeine Festlegung der Nutzungsbedingungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG)

Rz. 993 Vom Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG werden nur Werkmietwohnungen erfasst, also solche Wohnungen oder Personalunterkünfte, die i.S.d. §§ 576 ff. BGB den Arbeitnehmern auf mietrechtlicher Basis neben und mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis überlassen werden; nicht hingegen zumeist funktionsgebundene Werkdienstwohnungen, wie typischerweise Hausmeist...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Systematik des Mitbestimmungsrechts

Rz. 1262 Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei wirtschaftlichen Angelegenheiten ist wie folgt konstruiert:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Betriebsstilllegung

Rz. 1276 Die Betriebsstilllegung – sie gilt als Betriebsänderung nach § 111 S. 3 Nr. 1 BetrVG – setzt den ernstlichen und endgültigen Entschluss des Arbeitgebers voraus, die mit den Arbeitnehmern bestehende Betriebs- und Produktionsgemeinschaft für einen seiner Dauer nach unbestimmten, wirtschaftlich nicht unerheblichen Zeitraum aufzugeben (BAG v. 26.4.2007 – 8 AZR 695/05; B...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ii) Änderungen der Betriebsorganisation

Rz. 1295 Eine Änderung der Betriebsorganisation i.S.v. § 111 S. 3 Nr. 4 BetrVG liegt vor, wenn der Betriebsaufbau, insb. hinsichtlich Zuständigkeiten und Verantwortung, umgewandelt wird. Sie betrifft die Art und Weise, wie Menschen und Betriebsanlagen koordiniert werden, damit der gewünschte arbeitstechnische Erfolg eintritt. Rz. 1296 Nicht jede Änderung der Betriebsorganisat...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / h) Form, Ausgestaltung und Verwaltung der auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkten Sozialeinrichtungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG)

Rz. 990 Eine Sozialeinrichtung im Sinne dieses Mitbestimmungstatbestands ist ein zweckgebundenes Sondervermögen, über das Leistungen an die Arbeitnehmer erbracht werden (BAG v. 15.9.1987 – 1 ABR 31/86; BAG v. 8.11.2011 - 1 ABR 37/10 insoweit ablehnend für einen Personalverkauf, für den die benötigten Finanzmittel weder summenmäßig begrenzt noch im Rechnungswesen des Arbeitge...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Personalabbau

Rz. 1269 Erschöpft sich die Änderung in einem bloßen Personalabbau unter vollständiger Beibehaltung der Strukturen und Betriebsmittel – es werden etwa alle Abteilungen um 20 % der jeweiligen Arbeitnehmer ausgedünnt – kann eine Betriebseinschränkung i.S.d. § 111 S. 3 Nr. 1 BetrVG vorliegen. Allerdings ist in der Einführung von Kurzarbeit oder der vorübergehenden Freistellung ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Einschränkungen im Arbeitskampf

Rz. 1109 Das Mitbestimmungsrecht ist eingeschränkt, soweit die Ausübung einen Eingriff in den Arbeitskampf und eine Störung der Arbeitskampfparität bedeuten würde. Aus diesem Grund hat der Betriebsrat des bestreikten Betriebes bei Einstellungen und Versetzungen in diesen Betrieb kein Zustimmungsverweigerungsrecht (BAG v. 13.12.2011 – 1 ABR 2/10, juris: kein Mitbestimmungsrec...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Betriebseinschränkung

Rz. 1283 Der Begriff der Betriebseinschränkung – Betriebsänderung nach § 111 S. 3 Nr. 1 BetrVG – setzt voraus, dass die "Leistungsfähigkeit" des Betriebes herabgesetzt wird. Die Einschränkung muss "ungewöhnlich" und nicht nur vorübergehend sein. Bei der Prüfung der Frage, ob eine Betriebseinschränkung vorliegt, ist von dem regelmäßigen Erscheinungsbild des Betriebes auszugeh...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / jj) Änderungen des Betriebszwecks

Rz. 1298 Trotz Wahrung der Selbstständigkeit des Betriebes und seines Standortes kann nach § 111 S. 3 Nr. 4 BetrVG eine Betriebsänderung vorliegen, wenn der Betriebszweck grundlegend geändert wird. Mit "Betriebszwecks" ist nicht der wirtschaftliche, sondern der konkrete arbeitstechnische Zweck, der mit den betrieblichen Arbeitsprozessen verfolgt wird, gemeint (BAG v. 17.12.1...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Unzureichender Interessenausgleichsversuch

Rz. 1336 § 113 Abs. 3 BetrVG sieht vor, dass der Arbeitgeber als Sanktion für einen unterlassenen oder verspäteten Interessenausgleich den Arbeitnehmern, die entlassen werden oder andere wirtschaftliche Nachteile erleiden, individualrechtlich einen Nachteilsausgleich schuldet. Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat nach § 111 Abs. 1 BetrVG von der geplanten Betriebsänderung zu ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Sozialplan

Rz. 1343 Unter einem Sozialplan versteht das Gesetz in § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge einer Betriebsänderung entstehen. Voraussetzung für die Aufstellung eines Sozialplanes ist daher immer, dass der Arbeitgeber eine Betriebsänderung ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Gerichtliche Anfechtung des Sozialplans

Rz. 1382 Der Spruch der Einigungsstelle über den Sozialplan kann im Fall einer gerügten Überschreitung der Grenzen ihres Ermessens aus § 112 Abs. 5 BetrVG binnen zwei Wochen vom Arbeitgeber oder Betriebsrat beim ArbG angefochten werden gem. § 76 Abs. 5 S. 4 BetrVG. Die Frist zur Geltendmachung der Überschreitung des Ermessens stellt eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Abweichung von einem Interessenausgleich

Rz. 1329 Vereinbaren Arbeitgeber und Betriebsrat vor Durchführung einer Maßnahme, die sich als Betriebsänderung darstellt, schriftlich, in welcher Weise die wirtschaftlichen Nachteile der von dieser Maßnahme betroffenen Arbeitnehmer ausgeglichen oder gemildert werden sollen, so kann darin auch die Einigung der Betriebspartner darüber liegen, dass die Maßnahme wie geplant dur...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Kündigung und Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rz. 1368 Der Sozialplan regelt die Folgen einer bestimmten Betriebsänderung. Aus diesem Zweck ergibt sich, dass er grds. – soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist – nicht mit der Folge des Wegfalls der dort geregelten Leistungen gekündigt werden kann. Zulässig ist es jedoch, dass die Betriebspartner einen Sozialplan einvernehmlich für die Zukunft abändern (BAG v. 15.4.200...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze, des Urlaubsplans und Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG)

Rz. 969 Unter allgemeinen Urlaubsgrundsätzen sind Richtlinien zu verstehen, nach denen die Urlaubsgewährung oder Versagung im Einzelfall erfolgt (s. zum Urlaub § 21 Rdn 1642 ff.). Dabei wird der Begriff des Urlaubes weit verstanden. Daher gehört auch die formalisierte Gewährung von unbezahltem Sonderurlaub an ausländische Arbeitnehmer, die ihren Urlaub in ihrem Heimatland ve...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ff) Betriebsübergang

Rz. 1288 Ein Betrieb wird dann stillgelegt, wenn der Betriebsinhaber die Arbeits- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Belegschaft auflöst. Dementsprechend stellt die Veräußerung oder Verpachtung eines Betriebes keine Betriebsstilllegung dar, denn der Erwerber tritt gem. § 613a Abs. 1 S. 1 BGB in die Arbeitsverhältnisse mit dem bisherigen Betriebsinhaber ein....mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Besonderheiten im Insolvenzverfahren

Rz. 1320 Die Regelungen der §§ 111 bis 113 BetrVG finden auch in Insolvenzverfahren Anwendung, allerdings gilt die Vorschrift des § 112 BetrVG im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmers nur mit der Maßgabe, dass dem Verfahren vor der Einigungsstelle lediglich dann ein Vermittlungsversuch des Vorstands oder benannten Bediensteten der BA vorangeht, wenn der Insol...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / n) Folgen der Verletzung des Mitbestimmungsrechts für den Arbeitnehmer

Rz. 1229 Der Gesetzgeber hat – außerhalb von Kündigungen (vgl. § 102 Abs. 1 S. 3 und § 113 BetrVG) – nicht geregelt, welche Konsequenzen sich aus der Nichtbeachtung des Mitbestimmungsrechtes für die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben. Das BAG vertritt hierbei die "Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung". Sie bedeutet, dass einseitige Weisungen des A...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / kk) Änderungen der Betriebsanlagen

Rz. 1304 Trotz Wahrung der Selbstständigkeit des Betriebes und seines Standortes kann nach § 111 S. 3 Nr. 4 BetrVG eine Betriebsänderung vorliegen, wenn die "Betriebsanlagen" grundlegend geändert werden. Die Tatbestände von § 111 S. 3 Nr. 4 und Nr. 5 BetrVG überschneiden sich. Bei § 111 S. 3 Nr. 4 BetrVG steht im Vordergrund, wie die "technischen Hilfsmittel" zur Erledigung ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / E. Konzernbetriebsrat

Rz. 790 Die Errichtung eines Konzernbetriebsrates ist gem. § 54 Abs. 1 S. 1 BetrVG fakultativ. Hieran hat sich entgegen ursprünglicher Vorstellungen im Gesetzgebungsverfahren zur BetrVG-Reform 2001 – außer der Herabsetzung des erforderlichen Quorums – nichts geändert. Voraussetzungen sind das Bestehen eines Konzerns und entsprechende Beschlüsse des Gesamtbetriebsrates. Wegen...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Persönlichkeitsrechte

Rz. 1507 Zu beachten ist insb. Das grundrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer. Dieses wird z.B. durch die Einführung einer Videoüberwachung tangiert. Insoweit besteht Mitbestimmungspflicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Bei der Ausübung dieser Mitbestimmung haben die Betriebspartner – wie auch die Einigungsstelle – das allgemeine Persönlichkeitsrecht der...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / VII. Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen

Rz. 518 Nach der 2001 neu eingeführten Vorschrift des § 28a BetrVG kann der Betriebsrat in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern – abzustellen wird trotz des ungenauen Gesetzeswortlautes auch hier auf i.d.R. beschäftigte Arbeitnehmer – mit absoluter Mehrheit bestimmte Aufgaben auf Arbeitsgruppen übertragen. Erforderlich hierfür ist eine mit dem Arbeitgeber abgeschlossene ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Ablehnung eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs

Rz. 1390 Die Frage, ob ein allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrates besteht oder nicht, war erbitterter Streitpunkt in Rspr. und Literatur. Das BAG hat in seiner Entscheidung v. 22.2.1983 (1 ABR 27/81, juris) einen allgemeinen Anspruch des Betriebsrates auf Unterlassung beteiligungspflichtiger Maßnahmen verneint und in § 23 Abs. 3 BetrVG eine abschließende Regelun...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betriebsrats

A. Wahl des Betriebsrats I. Grundsätze 1. Überblick über die Wahl a) Belegschaftsrecht Rz. 1 Die Arbeitnehmer können selbst entscheiden, ob sie sich durch Betriebsräte vertreten lassen wollen. Schon ein einziger Arbeitnehmer kann – ggf. mithilfe einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft – die Durchführung der Wahl des Betriebsrats erreichen. Bei den Bestimmungen über die Betrieb...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Zustandekommen

Rz. 1475 Die Betriebsvereinbarung kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen der Vertragspartner zustande, es gelten also die allgemeinen Regeln des BGB. Vertragspartner sind der Arbeitgeber und der Träger des Mitbestimmungsrechts, meist der Betriebsrat, im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch der Gesamt- oder Konzernbetriebsrat. Auf Arbeitgeberseite ist für den Abschluss da...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Vorrang des Gesetzes

Rz. 1501 Weiter darf eine Betriebsvereinbarung auch nicht gegen zwingendes staatliches Recht verstoßen. Dies umfasst nicht nur Gesetze, Verordnungen und andere Vorschriften, sondern auch die durch Richterrecht gestalteten Rechtsgrundsätze. Auch das BetrVG selbst darf in einer Betriebsvereinbarung nicht missachtet werden, und zwar unabhängig davon, ob die Betriebsvereinbarung...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Mitteilungspflicht über die Verhinderung

Rz. 472 Kann ein Betriebsratsmitglied zu einer Sitzung nicht kommen, so ist es verpflichtet, den Vorsitzenden unverzüglich hierüber zu informieren (BAG v. 5.9.1986 – 7 AZR 175/85, juris; LAG Hessen v. 25.7.2014 – 14 Sa 167/13, juris). Dieser hat dann zu prüfen, ob wirklich ein Verhinderungsfall vorliegt, und wenn er dies bejaht, unverzüglich ein Ersatzmitglied unter Angabe d...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Umlaufverfahren, E-Mail-Zustimmung

Rz. 497 Die Beschlussfassung muss grundsätzlich auf einer Sitzung mit persönlicher Anwesenheit jedes Mitgliedes – in Präsenz – erfolgen. Eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren, etwa per Mail, ist auch dann nicht zulässig, wenn alle Betriebsratsmitglieder mit dieser Verfahrensweise einverstanden sind (BAG v. 4.8.1975 – 2 AZR 266/74, juris). Unter den Voraussetzungen des § 3...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 17. Zusammenfassung mit Eingliederung in einen Betrieb ohne Betriebsrat

Rz. 397 Ebenso problematisch erscheint die Begründung des Übergangsmandates dann, wenn eine der beteiligten Einheiten als "betriebsidentisch" anzusehen ist. In diesem Fall wird in einen solchen Betrieb "eingegliedert", ein Fall der Zusammenfassung liegt nicht vor. Dem Wortlaut nach entsteht kein Übergangsmandat dann, wenn der betriebsidentische Teil einen eigenen Betriebsrat...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Regelungsgegenstand

Rz. 1485 Gegenstand der Betriebsvereinbarung können nur Fragen sein, die zum Aufgabenbereich des Betriebsrates gehören, also Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Probleme betreffen, nicht aber solche, die aus dem Rahmen des BetrVG herausfallen (vgl. Waltermann, NZA 1996, 357, 359). Unter "betrieblichen...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Beschlussfassung

Rz. 1597 Für die Beschlussfassung genügt nach § 76 Abs. 3 S. 1 BetrVG die einfache Stimmenmehrheit der Mitglieder (h.M. vgl. auch BAG v. 17.9.1991 – 1 ABR 23/91, juris; aber GK/Jacobs, § 76 Rn 116: Stimmenthaltungen sollen wie Nein-Stimmen zu zählen sein). Die Abstimmung hat in Abwesenheit der Betriebsparteien zu erfolgen (BAG v. 18.1.1994 – 1 ABR 43/93, juris). Die Möglichk...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Teilnahmevoraussetzungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Rz. 608 Betriebsratsmitglieder können an einem Seminar auch ohne besondere Genehmigung des Arbeitgebers teilnehmen, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 9. Gesetze und Kommentare

Rz. 706 Jedes Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf eine Gesetzessammlung mit arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften. Der Betriebsrat muss sich dabei nicht auf preisgünstigere Gesetzessammlungen der Arbeitsgesetze verweisen lassen, sondern kann i.R.d. ihm eingeräumten Auswahlrechtes auch umfassendere Gesetzestexte und ggf. Kommentierungen anschaff...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Beschlussfähigkeit

Rz. 494 Der Betriebsrat kann nur dann wirksame Beschlüsse fassen, wenn er gem. § 33 Abs. 2 BetrVG beschlussfähig ist, d.h. wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder gleichzeitig anwesend ist und an der Abstimmung teilnimmt. Sind allerdings einige Betriebsratsmitglieder ausgeschieden und sind keine Ersatzmitglieder mehr vorhanden, dann werden für die Frage der Bes...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ff) Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat

Rz. 61 Schließlich können dann, wenn keine tarifliche Regelung besteht und im gesamten Unternehmen kein Betriebsrat existiert, die Arbeitnehmer mit Stimmenmehrheit die Wahl eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrates beschließen (§ 3 Abs. 3 BetrVG 2001, vgl. Rdn 45 f., auch zur Frage, ob eine qualifizierte Mehrheit hierfür erforderlich ist). Bzgl. der Rückkehr zur gesetzli...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Freiwilliges Verfahren

Rz. 1591 In sonstigen Fällen wird die Einigungsstelle nach § 76 Abs. 6 S. 1 BetrVG nur tätig, wenn beide Seiten dies beantragen oder mit ihrem Tätigwerden einverstanden sind (z.B. nach § 102 Abs. 6 BetrVG). Die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat wird in diesen Fällen allerdings nur ersetzt, wenn beide Seiten sich dem Spruch im Voraus unterwerfen oder ihn nachträgl...mehr