Fachbeiträge & Kommentare zu Mitbestimmung

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / I. Tatbestand eines Betriebsübergangs gem. § 613a BGB

Rz. 29 Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser gem. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB in die Rechte und Pflichten aus den vom Übergang betroffenen Arbeitsverhältnissen ein. 1. Betriebsinhaberwechsel Rz. 30 Die erste Voraussetzung ist der Wechsel des Betriebsinhabers, d.h. es muss eine Änderung in der Person desjenigen erfo...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Zivilrecht

Rz. 978 Bei der Wahl der richtigen Rechtsform gilt es stets alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen.[1336] Steuerliche Gründe spielen bei der Rechtsformwahl zwar meist eine wichtige Rolle, sollten aber niemals allein entscheidend sein. Die zivilrechtlichen Vorteile der Rechtsform der GmbH & Co. KG können wie folgt zusammengefasst werden:mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / B. Wichtige arbeitsrechtliche Fachbegriffe

Rz. 2 Nachfolgend werden zunächst die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fachbegriffe erläutert, die zum "Grundhandwerkszeug" eines gesellschaftsrechtlich tätigen Juristen gehören. ▪ Arbeitsrecht Dieser Begriff bezeichnet das besondere Recht der abhängigen Arbeit, d.h. der Arbeit, die ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gegen Entgelt leistet (§ 61...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 6. Beteiligung der Arbeitnehmer

Rz. 1414 Arbeitnehmer einer Gesellschaft können durch unternehmerische Mitbestimmung oder durch betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung beteiligt werden. Eine Mitbestimmung der Arbeitnehmer einer EWIV auf Unternehmensebene ist nicht vorgesehen. Eine solche müsste durch entsprechende Gestaltung des Gründungsvertrages (Art. 16 Abs. 1 Satz 2 EWIV-VO) freiwillig eingeführt we...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / j) Verhandelte Mitbestimmungslösungen

Rz. 2222 Nicht selten wird der Weg in die SE gewählt, um entweder angesichts steigender Arbeitnehmerzahlen einer Mitbestimmung ganz zu entgehen (Grenze: 500 Arbeitnehmer) oder aber um die Mitbestimmung in der Drittel-Mitbestimmung vor dem Eingreifen der paritätischen Mitbestimmung zu zementieren (Zementierungseffekt).[5523] Das vereinbarte oder gesetzlich über §§ 34 ff. SEBG...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 3. Grundsätze für Sozialplanabfindungen

Rz. 97 Im Mittelpunkt der meisten Sozialpläne stehen Abfindungsregelungen. Abfindungen sind auch zulässig, wenn der Arbeitnehmer alsbald an einem gleichwertigen Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann, weil jedenfalls der Bestandsschutz des bisherigen Arbeitsverhältnisses und daraus abgeleitete Anwartschaften verlorengehen.[156] Rz. 98 Für die Entscheidung der Einigungsste...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 2. Übergang "durch Rechtsgeschäft"

Rz. 34 Der Übergang des Betriebs oder Betriebsteils auf einen anderen Inhaber muss nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB "durch Rechtsgeschäft" erfolgen. Dies kann bspw. die Veräußerung der wesentlichen Betriebsmittel, aber auch bspw. ein Vertrag über deren Verpachtung sein. An die Erfüllung des Merkmals "durch Rechtsgeschäft" werden keine hohen Anforderungen gestellt. Es genügt, we...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / a) Voraussetzungen

Rz. 36 Der Widerspruch bedarf keines sachlichen Grundes.[47] Rz. 37 In der Praxis kommt es gelegentlich vor, dass alle oder ein großer Teil der von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses – ggf. auch in einer abgestimmten Vorgehensweise – widersprechen. Gerade in Bereichen, in denen das Personal eine wichtige Rolle für die Fortf...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 2. Besonderheiten für Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge

Rz. 41 Nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB findet durch den Betriebsübergang eine Transformation von Regelungen in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen auf die Ebene des Einzelarbeitsverhältnisses statt mit einer gleichzeitigen einjährigen Veränderungssperre zum Nachteil des Arbeitnehmers. Kollektivvertragliche Regelungen verlieren also ihre Rechtsnatur als Betriebsvereinbaru...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / A. Arbeitsrechtliche Grundlagen aus gesellschaftsrechtlicher Perspektive

Rz. 1 Das Ziel dieses Kapitels ist es, neben einem Kurzüberblick über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Begriffe (sogleich Rdn 2) diejenigen arbeitsrechtlichen Fragen anzusprechen, mit denen ein gesellschaftsrechtlich tätiger Jurist am ehesten konfrontiert sein wird. Insoweit sollen in diesem Kapitel jeweils Grundlagen vermittelt werden für den praktisch wichtigsten Fall ei...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / IV. Haftungsfragen

Rz. 50 Bei einem Betriebsübergang tritt der neue Betriebsinhaber in vollem Umfang in die Arbeitgeberstellung ein. Er übernimmt das Arbeitsverhältnis mit sämtlichen Rechten und Pflichten. Er haftet deshalb ggü. dem Arbeitnehmer für sämtliche, auch rückständige Ansprüche aus dem übergegangenen Arbeitsverhältnis. Daneben haftet gem. § 613a Abs. 2 Satz 1 BGB der bisherige Arbeit...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / b) Tarifverträge

Rz. 44 Zu einer kollektivrechtlichen Fortgeltung von Tarifnormen kommt es, soweit Betriebserwerber und Arbeitnehmer nach § 3 TVG tarifgebunden sind.[55] Wichtigste Voraussetzung dafür ist die Mitgliedschaft des Übernehmers im Arbeitgeberverband, der den Tarifvertrag abgeschlossen hat. Weiterhin gilt ein nach § 5 TVG allgemeinverbindlicher Tarifvertrag unabhängig von der Tari...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / c) "Spezialisten-Ausnahme" und Erhaltung der Altersstruktur

Rz. 23 Gem. § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, Arbeitnehmer aus der Sozialauswahl auszunehmen, deren Weiterbeschäftigung insb. wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebs im berechtigten betrieblichen Interesse liegt. Reine Nützlichkeitserwägungen im Interesse des Arbeitgeber...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 1. Form der Kündigung und Vertretung

Rz. 24 Die Kündigung muss dem Arbeitnehmer form- und fristgerecht zugestellt werden. Nach § 623 BGB muss jede Kündigung schriftlich ausgesprochen werden, d.h. die Kündigung muss dem Arbeitnehmer im Original schriftlich zugehen. Eine Zustellung per Telefax genügt nicht. Das Schriftformerfordernis des § 623 BGB ist auch nicht durch Arbeits- oder Tarifvertrag abdingbar. Die Künd...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / b) Übergang eines Betriebsteils

Rz. 33 Dem Betriebsübergang stellt § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB den Übergang eines Betriebsteils gleich. Auch beim Übergang eines Betriebsteils ist erforderlich, dass die wirtschaftliche Einheit ihre Identität bewahrt.[40] Bei den übertragenen sächlichen und immateriellen Betriebsmitteln muss es sich danach um eine organisatorische Untergliederung handeln, mit der innerhalb des b...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 3. Negativ: Kein Widerspruch (§ 613a Abs. 6 BGB)

Rz. 35 Jeder vom Betriebsübergang betroffene Arbeitnehmer hat das Recht, dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses zu widersprechen. Sein Arbeitsverhältnis geht dann nicht auf den neuen Betriebsinhaber über. Der Widerspruch muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Zugang des Unterrichtungsschreibens erklärt werden (§ 613a Abs. 6 Satz 1 BGB). Folge des Widerspruchs ist, da...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 1. Übergang der Arbeitsverhältnisse

Rz. 40 Gem. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gehen bei einem Betriebs(teil-)übergang die Arbeitsverhältnisse der betroffenen Arbeitnehmer grds. kraft Gesetzes mit allen bestehenden Rechten und Pflichten auf den neuen Betriebsinhaber über. Der Betriebserwerber tritt also in die Arbeitgeberstellung ein, ohne dass es dazu eines formalen Akts (bspw. der Unterzeichnung neuer Arbeitsvertr...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / b) Grds. kein konzernweiter Kündigungsschutz

Rz. 19 Nur in seltenen Ausnahmefällen sind Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten nicht unternehmensbezogen, sondern konzernbezogen zu prüfen. Nach der Rspr. des BAG hat der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, dessen bisherige Einsatzmöglichkeit im Unternehmen entfallen ist, u.U. freie Arbeitsplätze in anderen Konzernunternehmen anzubieten, wenn für den Wegfall des Arbeitsplatzes kon...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / b) Berücksichtigung des Widerspruchs i.R.d. Sozialauswahl

Rz. 38 Sehr umstritten war, ob und inwieweit i.R.d. Sozialauswahl der Umstand berücksichtigt werden kann, dass der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses im Wege des Betriebsübergangs gem. § 613a BGB widersprochen und somit eine Beschäftigungsmöglichkeit aufgegeben hat. Diese Frage wird relevant, wenn nur ein Betriebsteil übertragen wurde, also bei dem ehemali...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / a) Betriebsvereinbarungen

Rz. 43 Für den Bereich des Betriebsverfassungsrechts ist anerkannt, dass Betriebsvereinbarungen nach einem Betriebsübergang beim neuen Betriebsinhaber als Betriebsvereinbarungen, d.h. auf kollektiver Grundlage, weitergelten (vgl. § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG), wenn durch den Betriebsübergang die Identität des Betriebs nicht verändert wird.[53] Dementsprechend gelten Betriebsver...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / a) Vergleichbarkeit

Rz. 21 Der Arbeitgeber hat eine Sozialauswahl unter allen vergleichbaren Arbeitnehmern vorzunehmen. Die Vergleichbarkeit der in die Sozialauswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer richtet sich in erster Linie nach objektiven, d.h. arbeitsplatzbezogenen Merkmalen. Vergleichbar sind Arbeitnehmer dann, wenn der Arbeitgeber sie unter Berücksichtigung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / c) Beim Betriebserwerber vorhandene kollektivrechtliche Regelungen

Rz. 45 Ausgeschlossen ist die Weitergeltung i.S.d. § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB gem. Satz 3, wenn die Materie beim Betriebserwerber bereits geregelt ist. Dies gilt auch für den Fall, dass die tariflichen Arbeitsbedingungen lediglich aufgrund arbeitsvertraglicher Inbezugnahme gelten.[56] Hintergrund dieser Rspr. ist der Gedanke, dass dem Betriebserwerber die Möglichkeit zur Anpas...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / III. Zuordnung der Arbeitnehmer

Rz. 49 Bei der Übertragung von Betriebsteilen stellt sich häufig die Frage der Zuordnung von Arbeitnehmern zum übertragenen Betriebsteil oder zum verbleibenden Betrieb. Welchem Betrieb oder Betriebsteil ein Arbeitnehmer zugeordnet ist, muss primär anhand des Willens der Arbeitsvertragsparteien erforscht werden, subsidiär greift das ausdrücklich oder konkludent ausgeübte Dire...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / VII. Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen

Rz. 54 § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB bestimmt, dass die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen eines Betriebs- oder Betriebsteilübergangs unwirksam ist. Dieses Kündigungsverbot steht jedoch nur Kündigungen entgegen, deren tragender Beweggrund der Betriebsübergang selbst ist. Das Recht zur Kündigung aus anderen Gründen bleibt dagegen unberührt (§ 613a Abs. 4 Satz 2 BGB).[71] D...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 1. Betriebsinhaberwechsel

Rz. 30 Die erste Voraussetzung ist der Wechsel des Betriebsinhabers, d.h. es muss eine Änderung in der Person desjenigen erfolgen, der über die arbeitsrechtliche Organisations- und Leitungsmacht verfügt.[27] Diese Voraussetzung wird nicht erfüllt durch bloße Veränderungen in der Rechtsform eines Betriebsinhabers oder bei Wechsel von Gesellschaftern.[28] Ein Betriebsinhaberwec...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 4. Sozialauswahl

Rz. 20 Auch wenn der Arbeitsplatz weggefallen ist und keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung besteht, ist die Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte ausreichend berücksichtigt hat (§ 1 Abs. 3 KSchG). Bei der Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Sozialwidrigkeit sind die Diskrim...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / b) Bewertung der Sozialdaten

Rz. 22 Aus dem Kreis der in die Sozialauswahl einbezogenen Arbeitnehmer muss derjenige zuerst gekündigt werden, den die Kündigung vergleichsweise am wenigsten hart trifft. Der sozial Stärkere ist vor dem sozial Schwächeren zu entlassen. Die für die Auswahl relevanten Sozialdaten sind abschließend[17] beschränkt auf:mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / V. Besonderheiten bei betrieblicher Altersversorgung

Rz. 51 Die dargestellten Haftungsregeln gelten auch für Versorgungszusagen aus betrieblicher Altersversorgung. Der neue Betriebsinhaber tritt also in die Versorgungszusagen ein, die der Betriebsveräußerer den übergehenden Mitarbeitern erteilt hat. Er hat diese im Versorgungsfall zu erfüllen und ab dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs die Beiträge für die Versorgung aufzubring...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 1. Rechtsformunterschiede im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Arbeitsrecht

Rz. 248 Einzelunternehmern, Personen- und Kapitalgesellschaften zeichnen sich durch Rechtsformunterschiede aus. Neben der steuerlichen Betrachtung sind die "klassischen" Abgrenzungskriterien zur Kapitalbeschaffung und Haftungsbeschränkung von wesentlicher Bedeutung. Für Familienunternehmen sind Rechtsformunterschiede bei der Publizität von Jahresabschlüssen häufig entscheidu...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Vereinbarung

Rz. 2214 Am Ende des Verhandlungszeitraums soll die Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer stehen. § 21 SEBG enthält Vorgaben im Hinblick auf den Inhalt der Vereinbarung. Die Vorgaben sind jedoch nicht abschließend. Vielmehr gilt für den Inhalt der Vereinbarung die Autonomie der Parteien.[5505] Es ist jedoch anerkannt, dass lediglich Fragen der Mitbestimmung Gege...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / a) Freie Arbeitsplätze im Unternehmen bzw. im selben Verwaltungszweig

Rz. 16 Als anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten, die den Arbeitnehmern zur Vermeidung einer Kündigung angeboten werden müssen, kommen grds. nur freie Arbeitsplätze in demselben Unternehmen in Betracht. Demnach wäre eine betriebsbedingte Kündigung ggü. einem Arbeitnehmer nicht sozial gerechtfertigt, wenn im Unternehmen ein freier Arbeitsplatz vorhanden wäre, auf dem der b...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / d) Bezugnahmeklauseln

Rz. 46 Das BAG legte arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln, die auf den für den Arbeitgeber geltenden Tarifvertrag verweisen, nach bisheriger Rspr. grds. als sog. "Gleichstellungsabreden" aus.[58] Dem liegt der folgende Gedanke zugrunde: Der Arbeitgeber weiß nicht, welche seiner Mitarbeiter Mitglieder der zuständigen Gewerkschaft sind. Ist er selbst Mitglied im Arbeitgeberve...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / VI. Unterrichtung der Mitarbeiter

Rz. 52 Die vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer sind gem. § 613a Abs. 5 BGB vor dem Übergang über den (geplanten) Zeitpunkt des Übergangs, den Grund für den Übergang, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für sie und die hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommenen Maßnahmen zu unterrichten. Zum Inhalt der Unterrichtung gehören u...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / D. Grundlagen des Betriebsübergangs

Rz. 26 Ein weiterer zentraler Bereich des Arbeitsrechts sind die Regelungen, die Anwendung finden, wenn der Arbeitgeber einen Betrieb oder Betriebsteil an einen neuen Inhaber veräußert. Rz. 27 Grds. sind bei Unternehmensumstrukturierungen folgende Möglichkeiten denkbar:mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / I. Befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse

Rz. 4 Arbeitsverträge können grds. unbefristet oder befristet geschlossen werden. Während ein unbefristeter Arbeitsvertrag i.d.R. unter Einhaltung einer Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden kann (wenn nichts Abweichendes geregelt ist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB), kann ein befristeter Vertrag nur dann während seiner Laufzeit ordentlich gekündig...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 2. Betriebsratsanhörung

Rz. 25 Der Betriebsrat ist vor Ausspruch der Kündigung ordnungsgemäß nach § 102 BetrVG anzuhören. Hierzu müssen dem Betriebsrat zunächst die notwendigen Sozialdaten des zu kündigenden Mitarbeiters mitgeteilt werden. Dies sind insb. Alter, Familienstand, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltsverpflichtungen. Ist eine Sozialauswahl durchgeführt worden, müssen dem Betriebsrat auc...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / a) Fortführung einer wirtschaftlichen Einheit

Rz. 31 Nach der Rspr. des BAG liegt ein Betriebsübergang i.S.d. § 613a BGB vor, wenn ein neuer Rechtsträger eine wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fortführt. Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit bezieht sich auf eine organisierte Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigener Zielsetzung.[31] Der EuGH und d...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 2. Wegfall des Beschäftigungsbedarfs

Rz. 10 Eine Kündigung ist gem. § 1 Abs. 2 KSchG u.a. sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Nach ständiger Rspr. des BAG können sich dringende betriebliche Erfordernisse aus außerbetrieblichen Gründen (bspw. Auftragsmangel) oder innerbetrieblichen Umständen ergeben. Rz. 11 Als innerbetriebliche Gründe kommen insb. sog. Unterneh...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Verschmelzung zu einer mitbestimmungsfreien SE in Deutschland

Rz. 2224 Bei der Verschmelzung zweier AGen zur Neugründung kann die neu gegründete SE ihren Sitz innerhalb der EU/des EWR frei wählen.[5539] Es können also zwei AGen, die mitgliedstaatlichem Recht unterliegen, das keine Mitbestimmungsregeln wie in Deutschland kennt, zu einer SE mit Sitz in Deutschland verschmolzen werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Vereinbarung ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / Literaturtipps

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Einsatzmöglichkeiten der Europäischen Gesellschaft (SE)

Rz. 2025 Die Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) kommt für europaweit agierende Konzerne in Betracht, die derzeit gesellschaftsrechtlich noch nicht integriert sind. Für solche Konzerne besteht die Möglichkeit, ihre Tochtergesellschaften europaweit einheitlich zu strukturieren (vgl. Rdn 2034 ff.). Hierbei sind allerdings auch die nationalen Regelungen für bestehende...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Sitzverlegung einer mitbestimmungsfreien SE nach Deutschland

Rz. 2225 Unter Zuhilfenahme einer SE besteht u.U. eine weitere Möglichkeit, ein mitbestimmungsfreies Unternehmen in Deutschland zu schaffen. Zunächst könnte eine Europäische Gesellschaft in Großbritannien gegründet werden. Das britische Recht kennt keine Mitbestimmung wie in Deutschland.[5540] Es muss zwar bei einer SE, die britischem Recht unterliegt, eine Vereinbarung über...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / V. Sitzverlegung

Rz. 2158 Eine Europäische Gesellschaft (SE) kann ihren Sitz innerhalb der Mitgliedstaaten der EU gem. Art. 8 SE-VO (rechtssicher) verlegen.[5383] Bis zum Stichtag 1.10.2013 haben 4 % aller registrierten SEs ihren Sitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegt.[5384] Rz. 2159 Gem. Art. 8 Abs. 2 SE-VO führt die Sitzverlegung weder zur Auflösung der Europäischen Gesellschaft (SE) n...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Schutz der Unternehmensmitbestimmung

Rz. 485 Im Hinblick auf den Schutz der Unternehmensmitbestimmung hat die UmwRL für alle drei Umwandlungsformen am Konzept aus Verhandlungsmodell und Auffanglösung festgehalten, allerdings auch hier einige bedeutsame Neuerungen eingeführt. Die Neuregelungen finden sich für grenzüberschreitende Verschmelzungen im novellierten MgVG und für grenzüberschreitende Spaltungen und Fo...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Einführung

Rz. 2204 Gleichzeitig mit der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) ist die Richtlinie zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft (SE) hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer [5483] in Kraft getreten. Die Richtlinie ist in dem Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft (SE-Beteiligungsgesetz – SEB...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie durch das UmRUG

Rz. 402 Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem UmRUG [797] und dem UmRMitbestG [798] nach den Vorgaben der UmwRL zum einen die bestehenden Regelungen für grenzüberschreitende Verschmelzungen novelliert und zum anderen erstmals spezifische Regelungen für grenzüberschreitende Spaltungen und grenzüberschreitende Formwechsel geschaffen. Daneben enthält das UmRUG auch einige Anpassun...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Zusammensetzung

Rz. 940 Gem. § 95 Abs. 1 Satz 1 AktG besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Die Satzung kann eine höhere Zahl festsetzen. Der Grundsatz der Teilbarkeit durch drei wurde aufgehoben und gilt nur noch für solche Gesellschaften, die der Mitbestimmung nach dem DrittelBG unterliegen. Weitere Besonderheiten bestehen im Fall der Arbeitnehmermitbestimmung.[2846] Empfehlungen ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / Literaturtipps

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Rückumwandlung (Art. 66 SE-VO)

Rz. 2200 Eine Europäische Gesellschaft (SE) kann auch in eine AG nationaler Rechtsform zurück umgewandelt werden. Diesen Weg hatte im Jahre 2015 die Senvion SE (zunächst AG, sodann GmbH) beschritten. Das Verfahren zur Rückumwandlung ist in Art. 66 SE-VO geregelt. Die Rückumwandlung steht denknotwendig nur Europäischen Gesellschaften (SE) offen. Einen mehrstaatlichen Bezug, du...mehr