Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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§ 3 Verkehrsstrafrecht / IX. Mandantenschreiben nach vorläufiger Einstellung gemäß § 153a StPO

Rz. 38 Muster 3.8: Mandantenschreiben nach vorläufiger Einstellung gemäß § 153a StPO Muster 3.8: Mandantenschreiben nach vorläufiger Einstellung gemäß § 153a StPO Frau/Herrn _________________________ (Mandantschaft) _________________________ (Anschrift) Kanzlei-Geschäftszeichen: _________________________ _________________________ (Mandantschaft) wegen Verdacht ___________________...mehr

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§ 2 Verkehrsordnungswidrigk... / III. Akteneinsichtsgesuch im OWi-Verfahren

Rz. 23 Muster 2.2: Akteneinsichtsgesuch im OWi-Verfahren Muster 2.2: Akteneinsichtsgesuch im OWi-Verfahren _________________________ Verwaltungsbehörde/Bußgeldbehörde1 _________________________ (Anschrift) Per Telefax: _________________________ Mandant2: _________________________ Aktenzeichen: _________________________ _________________________ (Anrede), in der vorbezeichneten Bußg...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.3.1.1 Gesetzliche Regelungen

Rz. 235 Kontrollrechte der Kommanditisten gegenüber der KG Abgesehen von der notwendigen Zustimmung der Kommanditisten zu Geschäftsführungsmaßnahmen, die über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft hinausgehen,[1] beschränken sich die gesetzlichen Kontrollrechte der Kommanditisten auf die in § 166 HGB geregelten Auskunfts- und Einsichtsrechte. Die Komma...mehr

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zfs 10/2019, Berechnung des... / 2 Aus den Gründen:

"… [4] Das BG ist der Auffassung, die Kl. könne der Schadensabrechnung den im Schadensgutachten ihres Sachverständigen ausgewiesenen Restwert von 9.500 EUR zugrunde legen." [5] Nach der Rechtsprechung des BGH leiste der Geschädigte dem Gebot der Wirtschaftlichkeit im Allgemeinen genüge, wenn er die Veräußerung des Fahrzeugs zu dem Preis vornehme, den ein von ihm eingeschaltet...mehr

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FoVo 10/2019, Vorübergehend... / 2 II. Die Entscheidung

Weitere Frist ist angemessen Die zulässige sofortige Beschwerde des Schuldners ist aus dem im Tenor ersichtlichen Umfang begründet. Die zulässige sofortige Beschwerde der Gläubigerin hingegen ist unbegründet. Schutzantrag nach § 765a ZPO ist begründet Dem Schuldner ist gemäß § 765a ZPO Vollstreckungsschutz zu gewähren. Gemäß § 765a ZPO kann das Vollstreckungsgericht eine Maßnah...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.6 Rangrücktritt

Rz. 727 [1] Der Rangrücktritt ist ein Vertrag (keine einseitige Erklärung), durch den der Gläubiger seinen Anspruch auf Leistung – bis zur Überwindung der Krise der Gesellschaft – hinter die Forderungen aller gegenwärtigen und künftigen Gläubiger subordiniert und Erfüllung nur noch aus seinem künftigen Gewinn, Liquidationsüberschuss und/oder sonstigem freien Vermögen der Ges...mehr

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zfs 10/2019, Entziehung der... / Sachverhalt

Der 1982 geborene Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, AM, B, C, C1 und L. Das AG München verurteilte den Antragsteller am 3.5.2018 wegen eines Vergehens nach § 29 BtMG. Dem lag zu Grunde, dass der Antragsteller am 3.6.2017 gegen 6.45 Uhr vor einer Diskothek 0,52 Gramm Kokaingemisch mit einem Wirk...mehr

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AGS 10/2019, Berücksichtigu... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Höhe der Rechtsanwaltsvergütung. Der Beschwerdeführer wurde im Klageverfahren beim SG der dortigen Klägerin als Prozessbevollmächtigter beigeordnet. In dem Verfahren stritten die dortigen Beteiligten im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 SGB X um einen Anspruch der Klägerin auf die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II. Das Jobc...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.1.4.2 Abberufung des GmbH-Geschäftsführers

Rz. 223 Abberufung gemäß §§ 38, 46 Nr. 5 GmbHG Wird der Komplementär-GmbH die Geschäftsführungsbefugnis entzogen, bleibt die Stellung ihres Geschäftsführers als ihr Organ davon rechtlich unberührt. Auswirkungen hat es insofern, als er nicht länger befugt ist, als mittelbarer Geschäftsführer die Geschäfte der KG zu führen, da ihm hierzu nun seine durch die GmbH vermittelte Kom...mehr

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ZErb 10/2019, Die Form des ordentlichen Privattestaments

Überlegungen zum Videotestament Dorothea Ludwig Schriften zum deutschen und ausländischen Familien- und Erbrecht Band 29 Wolfgang Metzner Verlag, 199 Seiten, 39,90 EUR ISBN 978-3-96117-044-9 Interessant, auf hohem Niveau und ganz vorzüglich verfasst ist die beim Wolfgang Metzner Verlag erschienene Promotionsschrift "Die Form des ordentlichen Privattestaments" von Frau Rechtsanwäl...mehr

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§ 4 Rechtsschutzversicherung / V. Vergütungsvorschuss und die Freistellung in Höhe der Mittelgebühren

Rz. 27 Muster 4.4: Vergütungsvorschuss und die Freistellung in Höhe der Mittelgebühren Muster 4.4: Vergütungsvorschuss und die Freistellung in Höhe der Mittelgebühren _________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG _________________________ (Anschrift) Schaden-Nr.: _________________________ _________________________ (Anrede), unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom ________...mehr

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AGS 10/2019, Formularzwang ... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unbegründet. Der Tatbestand der § 113 Abs. 1 FamFG, § 124 Nr. 2 Var. 2 ZPO ist erfüllt und das Aufhebungsermessen daher eröffnet. Eine auf § 124 Nr. 2 Var. 2 ZPO gestützte Aufhebung setzt voraus, dass der Beteiligte die Erklärung nach § 120a Abs. 1 S. 3 ZPO nicht oder ungenügend abgegeben hat. Der Beteiligte ist verpflichtet zu erklären, ob sich seine persön...mehr

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§ 2 Verkehrsordnungswidrigk... / XVIII. Ermessensausausübung nach Abschluss des Bußgeldverfahrens

Rz. 137 Muster 2.17: Ermessensausausübung nach Abschluss des Bußgeldverfahrens Muster 2.17: Ermessensausausübung nach Abschluss des Bußgeldverfahrens _________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG _________________________ (Anschrift) Unser Zeichen: _________________________ Bitte immer angeben Name des Mandanten, Verkehrsordnungswidrigkeit vom _________________________ S...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Deutscher Einfluss auf die Gestaltung von IFRS

Tz. 143 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Von deutscher Seite wird auf die Diskussion und Gestaltung der IFRS mittelbar und unmittelbar Einfluss genommen. Tz. 144 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Unmittelbaren Einfluss üben die Delegierten und deren Fachberater durch aktive Mitwirkung im Board des IASB aus. Die deutsche Interessenvertretung wurde bzw. wird im Board des IASC bzw. IASB durch f...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Durchsetzung der IFRS (Enforcement)

Tz. 147 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Die Forderung nach Überwachung der Anwendung von IFRS besteht schon fast seit Gründung des früheren IASC (vgl. Benson, Accountancy 1976, S. 39). Dennoch haben IFRS aufgrund ihrer fehlenden weltweiten Rechtsverbindlichkeit den Charakter von Empfehlungen. Der IASB verfügt auch in seiner neuen Struktur nicht über die Macht zur weltweiten verbin...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Steuerliche Behandlung kommerzieller Werbung, insbesondere durch Sportvereine

Tz. 5 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Die kommerzielle Werbung für Wirtschaftsunternehmen insbesondere durch Sportvereine (Stadionreklame, Werbung an der Bande, Trikotwerbung) sind als steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe i. S. v. § 14 AO (Anhang 1b) anzusehen (ebenso hierzu s. BFH vom 28.11.1961, BStBl III 1962, 73). Für die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsb...mehr

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Sommer, SGB V § 77 Kassenär... / 2.4 Unterstützung der obersten Bundes- und Landesbehörden

Rz. 11 Satz 2 des Abs. 4 regelt eine vorher intransparente Besonderheit in der Weise, dass eine bisher übliche Verfahrensweise rechtlich abgesichert wird, dass auf Bundes- und Landesebene die KV/KZV bzw. die KBV oder KZBV die zuständigen obersten Landes- oder Bundesbehörden kurzzeitig personell unterstützen können. Die Unterstützung bezieht sich insbesondere auf Fragen der R...mehr

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Sommer, SGB V § 76 Freie Ar... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Der Versicherte hat grundsätzlich das Recht der freien Wahl des Arztes. Dies kann ein praktischer Arzt oder ein Arzt für Allgemeinmedizin, aber auch ein Arzt mit einer anderen Gebietsbezeichnung (Facharzt) sein. Die zum Teil im Ausland geltende Regelung, dass zuerst ein Hausarzt (Gebietsarzt, praktischer Arzt, Facharzt für Allgemeinmedizin) aufgesucht werden muss und e...mehr

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UPDATE: Keine Berufung auf Gesellschafterliste bei Hinterlegung entgegen einstweiliger Anordnung

Zusammenfassung Wenn eine einstweilige Verfügung die Einreichung einer GmbH-Gesellschafterliste zum Handelsregister untersagt, muss die Gesellschaft die Einreichung verhindern oder eine Korrekturliste einreichen. Bei Verstoß gegen diese Pflicht ist die Gesellschaft so zu behandeln, als sei die unrichtige Gesellschafterliste nie ins Handelsregister aufgenommen worden. Hintergr...mehr

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Kein Zeugnisverweigerungsrecht volljähriger Kinder im Kindergeldprozess

Leitsatz Die Mitwirkungspflicht volljähriger Kinder in Kindergeldsachen (§ 68 Abs. 1 Satz 2 EStG) erstreckt sich auch auf das finanzgerichtliche Verfahren. Aufgrund des dadurch angeordneten Ausschlusses des § 101 AO hat das Kind insoweit im finanzgerichtlichen Verfahren kein Zeugnisverweigerungsrecht. Normenkette § 68 Abs. 1 Satz 2 EStG, § 101 AO, § 84 FGO Sachverhalt Der Kläg...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.3 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Rz. 447 [Haushaltsnahe Dienstleistungen → Zeile 5] Unter haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG) fallen nur Tätigkeiten, die keine handwerklichen Leistungen i. S. d. § 35a Abs. 3 EStG sind und gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden. Es wird eine Dienstleistungsagentur oder ein selbstständiger Dienstleister als Hilfe im Haushalt in...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 2.4 Verweigerung/Erzwingbarkeit der Mitwirkung

Rz. 24 Das Steuerrecht sieht für Beteiligte i. S. d. § 78 AO keine Mitwirkungsverweigerungsrechte vor. Die §§ 101 bis 104 AO gelten ausdrücklich nicht für den Beteiligten. Andernfalls wäre eine Entscheidung zulasten des Stpfl. bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten schwerlich begründbar, wenn dem Stpfl. ein die Mitwirkung ausschließendes Recht zukäme. Die aus § 90 Abs. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 2.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 6 Die Finanzbehörden haben die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben.[1] Sie ermitteln den steuererheblichen Sachverhalt von Amts wegen.[2] Die Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzbehörden sind jedoch begrenzt. Ohne die Mitwirkung des Beteiligten könnte sie dem Auftrag zur Ermittlung des steuererheblichen Sachverhalts nicht genügen. Dies...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 2.5 Rechtsfolgen einer Verletzung der allgemeinen Mitwirkungspflicht

Rz. 26 Sofern der Beteiligte seinen Mitwirkungspflichten nicht bzw. nicht hinreichend nachkommt, er diese also verletzt, endet damit nicht zwangsläufig die Amtsermittlungspflicht der Finanzbehörde. Sie darf die weitere Sachaufklärung nicht einstellen, sondern muss vielmehr versuchen, die entscheidungserheblichen Tatsachen zu ermitteln, solange und soweit sonstige Aufklärungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 2.3.1 Umfang der Mitwirkungspflicht

Rz. 12 § 90 Abs. 1 S. 1 AO beschreibt nur einen allgemeinen Grundsatz, der durch eine Reihe spezieller, auf die jeweilige Verfahrenslage abgestimmter Bestimmungen konkretisiert wird. Eine eigenständige Rechtsgrundlage beinhaltet die Vorschrift wegen ihrer unzureichenden Bestimmtheit nicht. Der Einsatz von Zwangsmitteln[1] setzt regelmäßig einen Verwaltungsakt voraus, der auf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 90 Abs. 1 AO statuiert eine allgemeine Mitwirkungspflicht des Beteiligten zur Sachverhaltsaufklärung im Besteuerungsverfahren. Die Vorschrift enthält keine eigenständige Rechtsgrundlage, die es der Finanzbehörde ermöglichen würde, von dem Beteiligten ein konkretes Verhalten zu verlangen. Hierfür ist sie inhaltlich zu unbestimmt.[1] Die tradierte Rollenverteilung zwisc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 2.3.4 Vollständigkeitsgebot/Wahrheitspflicht

Rz. 20 Darüber hinaus regelt § 90 Abs. 1 S. 2 AO die Art und Weise der Mitwirkung. Der Beteiligte erfüllt seine Mitwirkungspflicht insbesondere durch vollständige und wahrheitsgemäße Offenlegung des für die Besteuerung maßgeblichen Sachverhalts. Eine den Grundsätzen des § 85 AO genügende Besteuerung setzt voraus, dass die Finanzbehörde genaue Kenntnis von den gesetzesausfüll...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2019 ... / 6 Sonstige Angaben und Anträge

Rz. 19 [Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage → Zeile 37] Liegen eine oder mehrere vermögensbildende Anlagen vor, kann hier die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage durch Eintragung einer "1" beantragt werden. Die notwendigen Daten werden von Ihrem Anbieter durch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung (Anlage VL) an das Finanzamt übermittelt. Anspruch auf Arbe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 2.2 Mitwirkungsverpflichteter

Rz. 9 Mitwirkungsverpflichteter ist der Beteiligte.[1] Soweit die Mitwirkungshandlung keine höchstpersönliche Vornahme erfordert, kann sich der Beteiligte zu ihrer Erfüllung eines Bevollmächtigten i. S. d. § 80 AO oder einer anderen Hilfsperson bedienen. Allerdings ist der Beteiligte als unmittelbarer Wissensträger gegenüber einem beauftragten Dritten regelmäßig das tauglich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.2.1 Sachaufklärungs-/Beweismittelbeschaffungspflicht

Rz. 37 Nach § 90 Abs. 2 S. 1 AO trifft die Beteiligten bei Vorgängen mit Auslandsbezug eine Sachaufklärungs- und Beweismittelbeschaffungspflicht. Dabei haben sie alle für sie bestehenden rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.[1] Dies geht deutlich über die Regelung des § 90 Abs. 1 AO hinaus, der lediglich zu einer Mitwirkung bei der Sachaufklärung sowie e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.5 Rechtsfolgen einer Verletzung der erweiterten Mitwirkungspflicht

Rz. 61 Die zur allgemeinen Mitwirkungspflicht[1] dargestellten Rechtsfolgen (vgl. Rz. 26ff.) gelten entsprechend. § 90 Abs. 2 AO beseitigt nicht den Untersuchungsgrundsatz [2] und die damit verbundenen primären Ermittlungspflichten der Finanzbehörde[3] und führt auch keine subjektive Beweislast ein. Die Finanzbehörde muss vielmehr alle sonstigen Erkenntnismittel ausschöpfen. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.2.2.4 Nicht kooperierende Staaten und Gebiete

Rz. 48 Schließlich muss das Finanzinstitut in einem nicht kooperierenden Staat oder Gebiet tätig sein. Staaten und Gebiete gelten nach § 90 Abs. 2 Nr. 3 AO als unkooperativ, wenn mit ihnen kein Abkommen besteht, das die Erteilung von Auskünften entsprechend Art. 26 des OECD-Musterabkommens i. d. F. von 2005 vorsieht, sie keine Auskünfte in einem vergleichbaren Umfang erteilen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.1 Anlass/Zweck der Vorschrift

Rz. 67 § 90 Abs. 3 AO wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnverkürzungen und -verlagerungen[1] neu gefasst, um den Empfehlungen der G20/OECD im finalen Bericht zu BEPS-Aktionspunkt 13 hinsichtlich des dreistufigen Verrechnungspreisdokumentationsansatzes zu entsprechen.[2] Damit wurde die Dokumentat...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.4.2 Hinweispflicht des Arbeitgebers auf persönliche Meldung bei der Agentur für Arbeit?

Damit die Arbeitnehmer ihrer Meldepflicht gegenüber der Agentur für Arbeit nach § 38 Abs. 1 SGB III nachkommen, sollen die Arbeitgeber sie nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 SGB III über ihre Meldepflicht informieren. Erfüllt ein Arbeitgeber diese Obliegenheit nicht, macht er sich jedoch nach dem Urteil des BAG[1] nicht schadensersatzpflichtig. Denn die Informationspflicht in § 2 Abs. 2 N...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.4.1.1 Beendigung durch den Arbeitnehmer und durch Auflösungsvertrag

Die Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe knüpft an ein aktives Verhalten des Arbeitnehmers an. Deshalb liegt eine zur Sperrzeit führende Lösung des Beschäftigungsverhältnisses nicht nur z. B. bei einer Kündigung seitens des Arbeitnehmers vor (= einseitige Beendigung), sondern auch bei Abschluss eines zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führenden Auflösungsvertrags (= einverneh...mehr

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Privates Veräußerungsgeschäft: Unentgeltlicher Erwerb bei Übertragung ohne Übernahme der Darlehen des Rechtsvorgängers

Leitsatz 1. Ein unentgeltlicher Erwerb i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG liegt vor, wenn im Rahmen der Übertragung eines Grundstücks im Wege der vorweggenommenen Erbfolge dem Übergeber ein (dingliches) Wohnrecht eingeräumt wird und die durch Grundschulden auf dem Grundstück abgesicherte Darlehen des Rechtsvorgängers nicht übernommen werden. 2. Nachträgliche Anschaffungskosten ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 3.1.1 Pflichtverletzung

Rz. 6 Als Pflichten, die verletzt werden können, kommen vor allem die Mitwirkungspflichten und die Leistungspflichten im Festsetzungs- und Erhebungsverfahren, aber auch in den übrigen Verwaltungsverfahren in Betracht. Zu nennen sind die Aufzeichnungs-, Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten, die Anzeigepflichten[1], die Steuererklärungspflichten[2] sowie die Auskunfts- und...mehr

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zfs 09/2019, Grundsätze zum... / 1 Aus den Gründen:

"Die zulässige Klage hat in der Sache keinen Erfolg. Die angegriffene Verfügung des Landratsamts E. vom 25.1.2018 ist nicht zu beanstanden, erweist sich damit als rechtmäßig und verletzt die Kl. nicht in ihren Rechten, § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO. Dies gilt sowohl hinsichtlich der unter Ziffer 1 verfügten Fahrtenbuchauflage (hierzu unter 1.) als auch hinsichtlich der Aufbewahrung...mehr

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zfs 09/2019, Grundsätze zum... / Leitsatz

1. Nach st. Rspr. ist Halter i.S.d. straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, wer ein Kfz für eigene Rechnung benutzt und die Verfügungsgewalt innehat, die ein solcher Gebrauch voraussetzt. Bei der Nutzung von Dienstfahrzeugen durch einen Arbeitnehmer auch zu privaten Zwecken wird nach der Rspr. für das Merkmal des "Betriebs auf eigene Rechnung" danach differenziert, ob der A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.3 Würdigkeit

Rz. 182 Würdigkeit liegt vor, wenn der Stpfl. die Bedürftigkeit nicht selbst schuldhaft herbeiführt und in seinem ganzen steuerlichen Verhalten nicht grob gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen hat. Unwürdigkeit liegt etwa vor, wenn der Stpfl. hohe Investitionen vorgenommen hat, ohne dass die Finanzierung gesichert war. Würdigkeit ist demgegenüber stets gegeben, we...mehr

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§ 26 Allgemeine Grundsätze ... / VI. Lohnsteueraußenprüfung

Rz. 108 Ob der Arbeitgeber seinen steuerlichen Pflichten nachkommt, können die Finanzbehörden im Wege der Lohnsteueraußenprüfung prüfen. Hierfür gelten die §§ 193 bis 207 AO. Die Lohnsteueraußenprüfung ist eine abschließende Prüfung i.S.d. § 164 AO. Daher ist bei einer Prüfung der Vorbehalt der Nachprüfung, unter der die Lohnsteueranmeldung steht, gem. § 180 AO aufzuheben. R...mehr

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§ 17 Der Anspruch schwerbeh... / I. Primäranspruch

Rz. 17 Vorrangig gewährt § 164 Abs. 5 S. 3 SGB IX einen Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit, also auf Teilzeitbeschäftigung. Es handelt sich um einen echten Anspruch, der keiner weiteren Mitwirkungs- oder Umsetzungshandlung bedarf. Äußert der Anspruchsberechtigte das Verlangen, so resultiert daraus unmittelbar die Verringerung der geschuldeten Arbeitszeit, ohne dass es ...mehr

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§ 17 Der Anspruch schwerbeh... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 164 Abs. 5 SGB IX hat mit Wirkung zum 1.1.2018 die insoweit wortgleiche Vorschrift des § 81 Abs. 5 SGB IX abgelöst, der seinerseits mit Wirkung zum 1.7.2001 den wortgleichen § 14 Abs. 4 SchwbG abgelöst hatte.[1] Die tatbestandlich sehr kurz gehaltene Norm vermittelt dem geschützten Personenkreis einen echten Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit, der keiner weiter...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Verwertung (Absatz 1)

Rz. 2 Die Verwertung einer Geldforderung erfolgt – auch wenn die gepfändete Forderung durch eine Hypothek (§ 830 ZPO) gesichert ist – mit Überweisung zur Einziehung oder an Zahlungs statt (§ 835 ZPO). Hier liegt dann auch der Hauptanwendungsfall, in dem - ausnahmsweise – für den Gläubiger die Überweisung an Zahlungs statt lukrativ sein kann, denn er kann – leichter – abschät...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 6 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Seit der Abkehr von der sog Haushaltsbesteuerung (s § 26 Rn 1ff (Schneider)), unter deren Geltung Rechtsbeziehungen zwischen Ehegatten grundsätzlich den aus der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft hervorgehenden natürlichen Wirkungen gegenseitiger Hilfeleistung untergeordnet wurden (vgl insb BFH BStBl III 1956, 233; 1957, 2), sind d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Gemeinsame Grundsätze

Rn. 24 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Gütergemeinschaft ist als ein dem Gesellschaftsverhältnis wirtschaftlich vergleichbares Gemeinschaftsverhältnis, das Grundlage von Mitunternehmerinitiative und -risiko sein kann, im Beschluss des GrS BFH BStBl II 1984, 751 ausdrücklich erwähnt. Damit steht fest, dass die seit dem Gutachten BFH BStBl III 1959, 263 vorherrschende Betrachtu...mehr

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Outsourcing von Beratungsle... / Zusammenfassung

Überblick Outsourcing, neuer Wein in alten Schläuchen? Oder ist es auch in der steuerberatenden Praxis Zeit neue Wege zu beschreiten. Fachkräftemangel, Digitalisierung und neue berufsrechtliche Regeln eröffnen dem Steuerberater die Chance sich neu zu positionieren und so Wettbewerbsvorteile zu nutzen. Dabei gilt es die Chancen von Outsourcing neu zu gewichten und Risiken der...mehr

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Outsourcing von Beratungsle... / 3 Straf- und berufsrechtliche Rahmenbedingungen

Beim Outsourcing sind neben vertraglichen Regelungen auch die gesetzlichen Anforderungen des Strafrechts sowie des Berufsrechts zu beachten. Mit den gesetzlichen Neuregelungen zum Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung[1] hat der Gesetzgeber am 30.10.2017 wichtige Änderungen des § 203 StGB vorgenommen und eine Neuregelung in § 62 Steuerber...mehr

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Outsourcing von Beratungsle... / 3.1.2 Strafbarkeit von Mitarbeitern und externen Dienstleistern nach § 203 Abs. 4 StGB n. F.

Steuerberater sind bei ihrer beruflichen Tätigkeit i. d. R. auch auf die Hilfeleistung anderer Personen angewiesen. In vielen Fällen ist es für den Berufsträger sogar wirtschaftlich sinnvoll, Tätigkeiten nicht durch Berufsgehilfen im Sinne des § 203 Abs. 3 StGB (z. B. durch eigene Mitarbeiter) erledigen zu lassen, sondern durch darauf spezialisierte Unternehmen oder selbstän...mehr

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Outsourcing von Beratungsle... / 9 Berufsordnung und Mandatsteilung bei Kooperationen

Steuerberatern ist es nach § 12 BOStB untersagt, bei unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen mitzuwirken. Ihnen ist daher insbesondere untersagt, mit einem Lohnsteuerhilfeverein Vereinbarungen über eine Mandatsteilung in der Weise zu treffen, dass sie jene Steuerrechtshilfe leisten, die über die Beschränkungen des § 4 Nr. 11 StBerG hinausgeht. Diese Möglichkeit des kooperat...mehr