Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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§ 26 Testamente und Erbvert... / a) Testamentsformen

Rz. 281 Das österreichische Recht kennt folgende ordentlichen Testamentsformen:mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / 1. Ausgangssituation

Rz. 11 Der Vorteil des Erbvertrags besteht u.a. darin, dass nicht nur einer der Vertragspartner vertragliche Verfügungen von Todes wegen treffen kann, sondern dass auch zwei oder mehrere Vertragspartner vertragliche Verfügungen von Todes wegen treffen können. Am häufigsten ist der zweiseitige Erbvertrag, der unter Ehegatten geschlossen wird. Er gewinnt auch zunehmende Bedeut...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / a) Die Kernrechtsproblematik

Rz. 147 Wird seitens des Erblassers eine Dauertestamentsvollstreckung für den Nachlass angeordnet und befindet sich ein Anteil an einer persönlich haftenden Gesellschaft im Nachlass, dann ist nach der Rechtsprechung des BGH die (dauernde) Testamentsvollstreckung an Gesellschaftsanteilen nicht grundsätzlich ausgeschlossen.[138] Sie kommt allerdings nur im Hinblick auf die ver...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 2. Universelle Testamentsform?

Rz. 65 Die Anforderungen an die formwirksame Errichtung eines Testaments sind – auch wenn sich hier international gewisse gleichgerichtete Tendenzen und einheitliche Typen erkennen lassen – in den einzelnen Staaten noch recht unterschiedlich. So kennt z.B. das niederländische Recht ausschließlich das notariell beurkundete oder beim Notar hinterlegte Testament. In England und...mehr

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / K. Vereinbarte Schiedssprüche

Rz. 56 Auch im schiedsrichterlichen Verfahren können einvernehmliche Regelungen getroffen werden. Einigen sich die Parteien während eines Schiedsgerichtsverfahrens, so haben sie die Möglichkeit, den Vergleich in der Form eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut festzulegen, § 1053 ZPO. Schiedsgerichtsordnungen von institutionalisierten Schiedsgerichten können durch ent...mehr

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§ 5 Notarielle Formvorschri... / 4. Sprachunkundiger Erblasser

Rz. 19 Ist ein Erblasser der deutschen Sprache nicht hinreichend kundig, so soll dies in der Niederschrift festgestellt werden (vgl. §§ 32, 16 BeurkG). Wird diese Feststellung getroffen, muss die Niederschrift anstelle des Vorlesens entsprechend der Regelung in § 16 BeurkG durch einen Dolmetscher mündlich übersetzt werden; ist der Notar der fremden Sprache kundig, kann er au...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / ff) Ertragsteuerliche Aspekte

Rz. 197 Die ertragsteuerliche Beurteilung der Einkünfte des Nießbrauchers hängt maßgeblich davon ab, ob er als Mitunternehmer der Gesellschaft anzusehen ist, ob er also Mitunternehmerrisiko trägt und Mitunternehmerinitiative entfalten kann.[228] Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn dem Nießbraucher bezüglich der Beteiligung – wenigstens im Innenverhältnis zwischen Nießbr...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / 3. Ermittlungen durch das Gericht

Rz. 86 Sind hinreichende Zweifel an der Testierfähigkeit vorgetragen, müssen zunächst die Verhaltensweisen des Erblassers aufgeklärt werden, um Klarheit über die tatsächlichen Umstände (unter Berücksichtigung medizinischer Befunde etc.) zu schaffen.[158] Danach ist zu prüfen, ob dies seitens des Gerichts für die Beurteilung ausreicht oder ob ein Sachverständigengutachten ein...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / 1. Wiederverheiratungsklausel bei befreiter Vorerbschaft

Rz. 100 Besteht eine nach § 2136 BGB befreite Vorerbschaft des überlebenden Ehegatten, so bietet sich als geringstem Eingriff die Möglichkeit an, durch die Bedingung der Wiederverheiratung eine nicht befreite Vorerbschaft eintreten zu lassen. Da die Anordnung der Befreiung des Vorerben gemäß § 2136 BGB grundsätzlich wie jedes Rechtsgeschäft auch unter einer auflösenden Bedin...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Festveranstaltungen

Stand: EL 114 – ET: 12/2019 Die im Rahmen von Festveranstaltungen bei steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften am häufigsten vorkommenden Einnahmen/Betriebseinnahmen und Ausgaben/Werbungskosten/Betriebsausgaben können anhand der nachfolgenden Checkliste den vier Tätigkeitsbereichen zugeordnet werden:mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.5.1 Grenzen der Mitwirkung nach § 65 Abs. 1 SGB I (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 25 Nach § 98 Abs. 2 Satz 1 hat der Arbeitgeber unter den Voraussetzungen des § 65 SGB I das Recht, im Auskunftsverfahren wegen der Erbringung von Sozialleistungen die Auskunft bzw. seine Mitwirkung zu versagen. Dies gilt nach dem eindeutigen Wortlaut des § 98 Abs. 2 Satz 1 nicht für Auskunfts- und Vorlagepflichten bezüglich der Entrichtung von Beiträgen. Hier wiegt das I...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.5.2 Grenzen der Mitwirkung nach Abs. 2 Satz 2

Rz. 27 Wenn die Voraussetzungen für ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 383 Abs. 1 bis 3 ZPO vorliegen, kann der Arbeitgeber von diesem Recht Gebrauch machen. Das Aussage-(Auskunfts-)Verweigerungsrecht nach § 383 Abs. 1 bis 3 ZPO gilt sowohl im Beitrags- wie auch im leistungsrechtlichen Verwaltungsverfahren. Dieses Aussageverweigerungsrecht geht dem Recht nach § 65 SGB I ...mehr

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Sauer, SGB III § 319 Mitwirkungs- und Duldungspflichten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) neu gefasst. Abs. 2 wurde zum 1.8.2004 durch das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) angefügt. Abs. 2 der Vorschrift...mehr

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Sauer, SGB III § 319 Mitwir... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) neu gefasst. Abs. 2 wurde zum 1.8.2004 durch das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) angefügt. Abs. 2 der Vorschrift wurden durch das G...mehr

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Sauer, SGB III § 319 Mitwir... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung gewährleistet, dass die Bundesagentur für Arbeit stets, wenn sie eine Leistung der Arbeitsförderung gewährt oder aufgrund eines gestellten Antrages eine entsprechende Prüfung vornehmen muss, Einsicht in die relevanten Unterlagen nehmen kann. Sie steht in Zusammenhang mit § 315 und § 2 SchwarzArbG. Nach § 315 sind spezifizierte Angaben zu machen, nach § 319...mehr

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Sauer, SGB III § 319 Mitwir... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Bundesagentur für Arbeit erhält Einsichtnahme in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher, andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen. Die Berechtigung zur Einsichtnahme bezieht sich auf eine konkrete Ermittlung im Einzelfall. Rz. 4 Zu diesem Zwecke sind ihr während der Geschäftszeit Zutritt zu den relevanten Grundstücken und Geschäftsräumen zu gewähren. Eine Anmeldung ...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.5 Auskunftsverweigerungsrecht nach Abs. 2

Rz. 24 Der Abs. 2 des § 98 regelt die Grenzen der Mitwirkung. 2.5.1 Grenzen der Mitwirkung nach § 65 Abs. 1 SGB I (Abs. 2 Satz 1) Rz. 25 Nach § 98 Abs. 2 Satz 1 hat der Arbeitgeber unter den Voraussetzungen des § 65 SGB I das Recht, im Auskunftsverfahren wegen der Erbringung von Sozialleistungen die Auskunft bzw. seine Mitwirkung zu versagen. Dies gilt nach dem eindeutigen Wor...mehr

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Jansen, SGB X § 86 Zusammen... / 2.1.5 Versicherte

Rz. 10 Versicherte sind nicht nach § 86 zur Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern verpflichtet. Für sie gelten die Vorschriften über die Mitwirkung am Sozialleistungsverfahren (§§ 60 ff. SGB I).mehr

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Jansen, SGB X § 96 Ärztlich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 96 ist im Zusammenhang mit den §§ 62 und 65 SGB I zu lesen. Die letztgenannten Vorschriften sind die Rechtsgrundlage für die Durchführung von ärztlichen oder psychologischen Untersuchungen als Voraussetzung für die Entscheidung, ob und in welchem Umfang Leistungen zu gewähren sind. § 65 SGB I enthält den Grundsatz, dass derjenige, der Sozialleistungen beantragt hat, ...mehr

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Jansen, SGB X § 100 Auskunf... / 2.3 Zulässigkeit der Auskunftserteilung

Rz. 7 Die Auskunft bzw. ihre Offenlegung bedarf der Zulässigkeit, die durch Gesetz geregelt sein muss. Entsprechende Bestimmungen ergeben sich etwa aus § 275 SGB V (Prüfungen durch den medizinischen Dienst) oder aus § 203 SGB VII (Auskunftspflicht von Ärzten). Wenn die entsprechenden gesetzlichen Auskunftsvoraussetzungen vorliegen, bedarf es keiner Einwilligung des Betroffen...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.6 Ermächtigungsnorm für Rechtsverordnungen (Abs. 4)

Rz. 33 § 98 Abs. 4 ist die Ermächtigungsnorm für den Erlass von Rechtsverordnungen (Art. 80 GG), die das Nähere über die Durchführung der Mitwirkung des Arbeitgebers nach § 98 Abs. 1 regeln sollen. Von § 98 Abs. 4 wurde durch Erlass der Beitragsverfahrensverordnung (BVV – Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicher...mehr

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AGKompakt 012/2019, Mutwilligkeit bei mangelnder Mitwirkung im PKH- oder VKH-Prüfungsverfahren?

Ein Antrag auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe (PKH oder VKH) ist dem Gegner vorab zur Kenntnis- und Stellungnahme zu geben (§ 118 Abs. 1 ZPO). Problematisch ist in der Praxis, wie zu verfahren ist, wenn der Antragsgegner keine Stellungnahme abgibt und dann später seinerseits um Bewilligung von PKH oder VKH nachsucht. Beispiel Der Antragsteller beantragt die Bewilligung v...mehr

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FF 12/2019, Berücksichtigun... / 2. Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit

In Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit kommt die Annahme von Substantiierungsmängeln (vgl. oben, B. I. 1. a) oder die Zurückweisung verspäteten Vorbringens (vgl. oben, B. I. 1. b) aufgrund des gemäß § 26 FamFG herrschenden Amtsermittlungsgrundsatzes nicht in Betracht. Indes stehen dem Amtsermittlungsgrundsatz die in § 27 FamFG normierten Mitwirkungspflichten der Betei...mehr

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AGS 12/2019, Entschädigungs... / 1 Sachverhalt

Der Kläger macht einen Entschädigungsanspruch wegen verzögerter Bearbeitung eines Antrages auf Pflichtverteidigervergütung in den Verfahren AG Karlsruhe 1 Ls 130 Js 22015/12 und Staatsanwaltschaft Karlsruhe 130 Js 16318/13 im Zeitraum ab 17.5.2016 bis März 2017 geltend. Der Kläger wurde im Verfahren 1 Ls 130 Js 22015/12 durch Beschl. v. 5.9.2014 zum Pflichtverteidiger des Ang...mehr

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AGS 12/2019, Mehrfache Eini... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nur zu einem Teil begründet. 1) Zuständig für die Entscheidung über die Beschwerden ist zwar prinzipiell der Einzelrichter (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG). Jedoch entscheidet wegen grundsätzlicher Bedeutung der hier vorliegenden Angelegenheit gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG der Senat als Gesamtspruchkörper. Die Entscheidung ...mehr

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AGKompakt 012/2019, Zusätzliche Gebühr nur bei Rechtskraft des Nichteröffnungsbeschlusses?

Gericht entscheidet über die Eröffnung des Verfahrens Nach Erhebung der Anklage beschließt das Gericht gem. § 203 StPO die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint. Ist das nicht der Fall, dann beschließt das Gericht nach § 204 StPO, das Hauptverfahren nicht zu erö...mehr

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FoVo 12/2019, Die Unerreich... / 1 I. Der Fall

Vollstreckungsauftrag ohne Auftrag oder Ausschluss der gütlichen Erledigung Die Gläubigerin betreibt gegen die nicht am Verfahren beteiligte Schuldnerin die Zwangsvollstreckung. Sie hat zu diesem Zwecke die für die im Vollstreckungsauftrag genannte Adresse örtlich zuständige Obergerichtsvollzieherin (OGV) mit der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt (Modul G1). Zugleich w...mehr

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Abtretung einer Darlehensforderung als typisch stille Einlage

Leitsatz 1. Einem partiarischen Darlehen sind – in Abgrenzung von einer stillen Beteiligung – eine Verlustbeteiligung des Darlehensgebers und eine gemeinsame Zweckverfolgung (§ 705 BGB) fremd. 2. Wird zur Erbringung der Einlage in eine typisch stille Gesellschaft eine Darlehensforderung gegenüber einer Kapitalgesellschaft als Inhaberin des Handelsgewerbes abgetreten, so hande...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zeitpunkt der Steuerentstehung

Leitsatz Besteht die Leistung in der Mitwirkung an einer bilanziellen Gestaltung als zeitlich begrenzter Dauerleistung, wird die Leistung erst mit der Beendigung der dieser Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse erbracht. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 13 Abs. 1 Nr. 1, § 14c UStG, Art. 63, Art. 64, Art. 65 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Die Klägerin ist eine...mehr

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§ 17 Private Unfallversiche... / VI. Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen

Rz. 30 Der Versicherer leistet ausschließlich für Unfallfolgen. Ziffer 3.1 AUB 2014 stellt klar, dass dies nur Gesundheitsschäden und ihre Folgen sind, die durch das Unfallereignis verursacht wurden. Treffen solche Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen des Versicherten zusammen, mindert sich bei den Leistungsarten Invaliditätsleistung und Unfallrente der festzustellend...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / II. Verweigerung der Mitwirkung

Rz. 100 Weigert sich der betroffene Fahrerlaubnisinhaber trotz bestehender Eignungsbedenken an der Sachverhaltsaufklärung, etwa durch Vorlage eines von der Behörde geforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens, mitzuwirken, so darf seine Ungeeignetheit aus dieser Weigerung geschlossen werden. Dies folgt aus § 46 Abs. 3 i.V.m. § 11 Abs. 8 FeV. Dort heißt es: Zitat § 11 Abs...mehr

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§ 18 Verarbeitung und Verwe... / 5. Auskunftsanspruch

Rz. 53 Einen weiteren wichtigen Gesichtspunkt bildet für die Praxis das Auskunftsrecht des Betroffenen – früher nach § 34 BDSG a.F., jetzt Art. 15 DSGVO. Dazu finden sich folgende Hinweise: Zitat "Gegenüber dem Hersteller besteht ein unentgeltliches Auskunftsrecht des Halters über seine durch den Hersteller erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten nach § 34 BDSG. Da...mehr

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§ 43 Gebühren des Anwalts i... / I. Strafverfahren wird nicht nur vorläufig eingestellt, Gebühr nach Nr. 4141 Anm. 1 Satz 1 Nr. 1 VV RVG

Rz. 6 Die Gebühr entsteht, wenn das Strafverfahren aufgrund der Mitwirkung des Anwalts nicht nur vorläufig eingestellt wird, und zwar unabhängig davon, in welchem Verfahrensstadium die Einstellung erfolgt, solange eine (weitere) Hauptverhandlung aufgrund der Einstellung entbehrlich wird. Die Gebühr fällt daher nicht an, wenn die Einstellung erst im Hauptverhandlungstermin er...mehr

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§ 50 Fahrtenbuchauflage / II. Aussichtslose Ermittlungsbemühungen

Rz. 12 Wann es sich um eine von vornherein aussichtslose Ermittlungsbemühung handelt, ist eine Frage des Einzelfalls. Folgende von der Rechtsprechung entschiedene Anknüpfungspunkte können hier für die Argumentation herangezogen werden:mehr

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§ 44 Gebühren des Anwalts i... / C. Zusätzliche Gebühren

Rz. 4 Auch im Bußgeldverfahren kann eine Zusatzgebühr (Nr. 5115 VV RVG) anfallen. Die Gebühr fällt jedoch nur an, wenn der Anwalt an der Erledigung mitgewirkt hat. Unter Mitwirkung wird zumindest eine Förderung der Erledigung verstanden, auch wenn diese nicht ursächlich war (BGH NJW 2009, 368). Es gibt folgende fünf Fälle: I. Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 Abs. 1 Nr. 1 VV R...mehr

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§ 27 Gefährdung des Straßen... / 2. Führen eines Fahrzeugs

Rz. 4 Ein Fahrzeug wird geführt, wenn es unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter eigener Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung gesetzt und es unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrtbewegung durch den öffentlichen Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil geleitet wird.[3] Rz. 5 Einigkeit besteht darüber, dass das Führen ...mehr

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§ 24 Fahrlässige Körperverl... / 3. Einstellung des Verfahrens nach Abschnitt 243 Abs. 3 RiStBV

Rz. 6 Wie ausgeführt, zeigt sich in der Praxis, dass die Staatsanwaltschaften regelmäßig bei solchen geringen Verletzungen des Unfallgegners und klassischen/alltäglichen Unfallsituationen wie dem Auffahrunfall geneigt sind, das Ermittlungsverfahren einzustellen. Das gilt jedenfalls dann, wenn kein Alkohol und keine Drogen im Spiel waren. In der Sache ist diese Vorgehensweise...mehr

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§ 43 Gebühren des Anwalts i... / V. Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG

Rz. 18 Bei einer (zusätzlich zur Verteidigung vorgenommenen) Tätigkeit des Anwalts mit Blick auf eine Einziehung oder eine hierzu verwandte Maßnahme, entsteht in jedem Rechtszug die zusätzliche Verfahrensgebühr gemäß Nr. 4142 VV RVG. Die Gebühr fällt sowohl für den Wahl- als auch für den Pflichtverteidiger an, wobei für Letzteren die Beschränkung aus § 49 RVG greift. Rz. 19 D...mehr

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§ 37 Vorverfahren / III. Sonstige Fälle

Rz. 81 Es gibt keine abgeschlossene Zahl von Fällen oder Sachverhalten, in welchen ein Verfahren durch die Behörde oder das Gericht nach § 47 OWiG zu einem Ende gebracht werden kann. Ein wenig mehr Argumente braucht es meist dann, wenn seitens der zunächst ermittelnden und agierenden Behörde ein Verhalten an den Tag gelegt wird, durch welches das Gericht dazu veranlasst wird...mehr

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§ 19 Gebühren des Anwalts / 1. Grundlagen

Rz. 56 Neben der Geschäftsgebühr spielt in der Praxis der Verkehrsunfallbearbeitung die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG eine wichtige Rolle. Dies gilt umso mehr, als dass das RVG keinen förmlichen Vergleichsabschluss i.S.d. § 779 BGB für den Anfall der Gebühr verlangt. Vielmehr wird für das Entstehen einer Einigungsgebühr (früher "Vergleichsgebühr") lediglich die Mitwir...mehr

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§ 19 Gebühren des Anwalts / II. Geschäftsgebühr

Rz. 17 Die Geschäftsgebühr erhält der Rechtsanwalt für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags (Vorbemerkung 2.3 Abs. 3 VV RVG). Mit der Geschäftsgebühr wird beispielsweise die gesamte Korrespondenz mit dem Kfz-Haftpflichtversicherer abgegolten. Hat der Rechtsanwalt den Auftrag erhalten, für den Gesc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 4.2 Mitwirkungsverteilung in den Senaten

Rz. 13 Zur Gewährleistung des Rechts auf den gesetzlichen Richter hat nach § 21g GVG der Vorsitzende Richter schon vor Beginn des Geschäftsjahrs einen Mitwirkungsverteilungsplan für den Senat aufzustellen und hierin die Geschäfte auf die Senatsmitglieder zu verteilen und ihre Mitwirkung an den Verfahren zu regeln. An die senatsinterne Geschäftsverteilung sind die gleichen An...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 72... / 3.2 Verstoß gegen das Herausgabeverbot

Rz. 5 Entgegen dem Auszahlungs- und Herausgabeverbot müssen ohne Zustimmung des FA das Guthaben ausgezahlt, aus der Verwahrung Wertsachen oder aus dem Schließfach dessen Inhalt herausgegeben worden sein. Voraussetzung ist eine auf Dauer angelegte Verwahrung oder Vermietung.[1] Teilherausgaben fallen ebenfalls hierunter. Ohne Belang ist, an wen und aus welchem Grund (z. B. A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.3.6 Verfahrensgrundsätze

Rz. 17 Das finanzgerichtliche Klageverfahren ist im Rahmen des Art. 19 Abs. 4 GG ein Rechtsschutzverfahren gegen die Behörde (Rz. 7) und nicht Teil des Verwaltungsverfahrens in Finanzangelegenheiten. Durch die Rechtshängigkeit der Klage (§ 66 FGO) wird die Gestaltungs- und Regelungsbefugnis der Finanzbehörde für das Verwaltungsverfahren nicht eingeschränkt.[1] Rz. 17a In dem ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 10.2.1 BGB-Gesellschaft

Rz. 42 Eine BGB-Gesellschaft ist zwar auch nicht teilweise rechtsfähig, kann aber selbst Stpfl. sowie auch Steuerschuldnerin[1] und Haftende sein. Steuerschuldnerin ist die BGB-Gesellschaft z. B. für die USt und GewSt, Haftende möglicherweise für die LSt sowie Steuerschuldnerin oder Haftende bei der GrESt. Vollstreckt werden kann wegen der steuerlichen Schulden in das Vermög...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Für die Organisation der FG und des BFH gelten §§ 21a–21i GVG , die das Präsidium und die Geschäftsverteilung der Senate[1] regeln. Durch diese Verweisung wird sichergestellt, dass in allen Gerichtszweigen[2] eine einheitliche Gerichtsverfassung vorliegt.[3] Rz. 2 Die Regelungen sichern den Anspruch auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG.[4] Nach § 16 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1 Unabhängigkeit der Gerichte

Rz. 1 Die Finanzgerichtsbarkeit ist Teil der rechtsprechenden Gewalt i. S. v. Art. 92 GG [1] und insoweit ein besonderer Teil der Verwaltungsgerichtsbarkeit.[2] § 1 FGO ist Grundlage der Einrichtung der Finanzgerichtsbarkeit[3] und stellt damit zugleich klar, dass die gerichtliche Tätigkeit in Finanzangelegenheiten[4] nur durch die Finanzgerichtsbarkeit, nicht jedoch durch ei...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 4. Haftungsbeschränkung auf einzelne Partner

Rz. 439 § 8 Abs. 2 PartGG in der Neufassung des Gesetzes zur Änderung des UmwG, des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes und anderer Gesetze v. 22.7.1998,[1022] in Kraft getreten am 1.8.1998, sieht eine gesetzliche Haftungsbeschränkung auf einzelne Partner vor. Waren nur einzelne Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst, so haften nur sie gem. § 8 Abs. 1 PartGG für ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Schriftform

Rz. 494 Für Haftungsbeschränkungen durch Vereinbarung im Einzelfall gilt nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 BRAO ein Schriftformerfordernis i.S.d. § 126 BGB . Gem. § 126 Abs. 2 BGB müssen beide Parteien – also Auftraggeber und Rechtsanwalt – dieselbe Urkunde unterzeichnen. Wenn über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen werden, genügt es gem. § 126 Abs. 2 Satz 2 BGB, da...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / I. Schutzgesetz

Rz. 89 Gesetz i.S.d. Bestimmung kann jede Rechtsvorschrift sein, also nicht nur ein Gesetz im staatsrechtlichen Sinne, sondern auch eine Rechtsverordnung[337] oder ein Verwaltungsakt i.V.m. der zugrunde liegenden Ermächtigungsnorm.[338] Schutzwirkung kommt einer Rechtsvorschrift zu, wenn sie, sei es auch nur neben dem Schutz der Allgemeinheit, dazu dient, den Einzelnen oder b...mehr