Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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§ 15 Deliktische Haftung de... / I. Verstoß gegen die guten Sitten

Rz. 113 Sittenwidrig ist ein Verhalten, das nach seinem Gesamtcharakter, der durch umfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.[430] Dafür genügt es im Allgemeinen nicht, dass der Handelnde vertragliche Pflichten oder das Gesetz verletzt oder bei einem anderen einen Vermögensscha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.1 Kompetenz

Rz. 5 Die Anordnungen nach § 79 FGO trifft der Vorsitzende oder der nach § 21g GVG zuständige Berufsrichter.[1] Welcher Richter Berichterstatter einer bestimmten Sache ist, bestimmt sich nach § 21g GVG nach dem vor Beginn des jeweiligen Geschäftsjahrs aufgestellten senatsinternen Mitwirkungsplan (Geschäftsverteilungsplan). Es hängt von dem senatsinternen Geschäftsverteilungs...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / 1. Inhalt und Umfang der Pflicht

Rz. 44 Inhalt und Umfang der hauptsächlichen Pflicht des Treuhänders, das ihm vom Treu-(Auftrag-)geber übertragene Geschäft zu besorgen (§§ 662, 675 Abs. 1 BGB), richten sich nach der im Einzelfall getroffenen Treuhandvereinbarung; ein typischer Treuhandvertrag ist im Gesetz nicht geregelt. Im Allgemeinen hat der Treuhänder Vermögensinteressen des Treugebers und/oder eines n...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 5 Versicherungsfall, Obliegenheiten im Versicherungsfall, Zahlung des Versicherers

I. Versicherungsfall Versicherungsfall ist der Verstoß, der Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer zur Folge haben könnte. II. Obliegenheiten im Versicherungsfall 1. Anzeigepflichten 1.1 Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer (vgl. § 11) spätestens innerhalb einer Woche anzuzeigen. 1.2 Auch wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall selbst bereits angezei...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / VIII. Pfändung der Gebührenforderung

Rz. 518 Aus der Vorschrift des § 49b Abs. 4 Satz 2 BRAO, die die Abtretung einer anwaltlichen Gebührenforderung an einen Dritten, der nicht als Rechtsanwalt zugelassen ist, grds. für unzulässig erklärt, wird von einer Mindermeinung im Schrifttum abgeleitet, die anwaltliche Gebührenforderung sei infolgedessen gem. § 851 Abs. 1 ZPO unpfändbar, soweit nicht die in § 49b Abs. 4 ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / XII. Anwaltsvergütung und Insolvenz des Mandanten

Rz. 532 Sämtliche vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mandanten entstandene Vergütungsansprüche des Rechtsanwalts gegen den Mandanten werden mit Eröffnung des Verfahrens zu allgemeinen Insolvenzforderungen. Die Honorarforderungen können – selbst wenn sie tituliert sind – nicht mehr gegen den Schuldner geltend gemacht werden (§ 89 InsO); etwaige Za...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Prozesskostenhilfe

Rz. 194 Nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 BRAO muss ein Rechtsanwalt im gerichtlichen Verfahren die Vertretung einer Partei übernehmen, wenn er der Partei im Wege der PKH nach § 121 ZPO, § 11a ArbGG oder aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften[499] zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung ihrer Rechte beigeordnet ist. Ist beim PKH-Mandat die Beiordnung unbeschränkt beantragt und be...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / i) Abweichen von namentlich bezeichnetem und das Mandat bearbeitendem Mitglied der Sozietät

Rz. 535 Für die Praxis stellt sich die wichtige und unterschiedlich beurteilte Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine Haftungskonzentration auf einzelne Mitglieder einer Sozietät wirksam ist, wenn neben dem namentlich bezeichneten Sozius noch andere Sozien an der Mandatsbearbeitung beteiligt sind. Es wird die Ansicht vertreten, eine Haftungsbeschränkung sei stets u...mehr

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§ 9 Vertrag zugunsten Dritter / A. Allgemeines

Rz. 1 Ein Vertrag zwischen einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer (Rechtsberater) und einem Auftraggeber kann – wie jede schuldrechtliche Verpflichtung[1] – von den Vertragspartnern dahin ausgestaltet werden, dass der Schuldner (Rechtsberater) seine vertragliche Hauptleistung – ganz oder teilweise – nicht an seinen Mandanten zu erbringen hat, sondern an ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2 Entscheidung durch Vorsitzenden (§ 79a Abs. 1 bis 3 FGO) oder durch Berichterstatter (§ 79a Abs. 4 FGO)

Rz. 9 Nach § 79a FGO entscheidet nicht der Senat, sondern regelmäßig der Vorsitzende. Ist ein Berichterstatter bestellt, entscheidet dieser anstelle des Vorsitzenden.[1] Wer Vorsitzender bzw. dessen Vertreter des mit der Sache befassten Senats ist, ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichts.[2] Der Berichterstatter ist der nach § 21g GVG zuständige Berufsricht...mehr

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Vorwort

Das umfassende Handbuch der Anwaltshaftung dient einer sachgerechten Vorsorge gegen Eigenhaftung, der fachlichen Bewältigung eines Regresses aus anwaltlicher Berufstätigkeit und der versicherungsrechtlichen Abwicklung eines solchen Schadensfalles. Deswegen wendet sich dieses Buch vor allem an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – auch an steuerberatende Anwälte –, die von Sc...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / III. Vertragsinhalt

Rz. 56 Der Vertragsinhalt richtet sich nach den Vereinbarungen der Parteien.[163] Für den Umfang des Mandats kommt es maßgebend auf den dem Rechtsanwalt erkennbar gewordenen Willen des Mandanten an. Aus dem Umfang einer gleichzeitig erteilten (Prozess-)Vollmacht lassen sich keine Rückschlüsse auf den Inhalt des Mandats ziehen. Zwar werden sich der Inhalt des Auftrags und der ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Sicherung von Fristen, insb. gegen Verjährung

Rz. 160 Der in der Praxis wichtigste Sicherungsfall ist die Beachtung von Verjährungsfristen und die Verhinderung der Verjährung (§§ 194 bis 218 BGB) von Ansprüchen des Auftraggebers.[680] Die Rechtsprechung leitet die Verpflichtung des Rechtsanwalts, einem Rechtsverlust des Mandanten wegen Verjährung durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken,[681] aus der allgemeinen Pflic...mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / II. Prospektverantwortliche

Rz. 8 Der bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung unterliegen die Prospektverantwortlichen, die das ihnen typischerweise entgegengebrachte ("standardisierte") Vertrauen der Kapitalanleger auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts enttäuschen.[30] Verantwortlich für den Prospekt sindmehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Feststellung des Sachverhalts

Rz. 37 Lässt der geschilderte Sachverhalt nach erster Einschätzung den vorläufigen Schluss zu, dass der Auftraggeber sein Ziel erreichen kann, so hat der Rechtsanwalt die maßgeblichen tatsächlichen Umstände (auch erhobene oder mögliche Einwände eines Gegners) und die notwendigen Beweismittel zu sammeln, zu ordnen und festzustellen (vgl. auch Rdn 153 ff.).[225] Das gilt selbs...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / B. Risikobeschreibungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Rechtsanwälten (einschließlich des Rechtsanwalts-Risikos von Anwaltsnotaren)

Im Rahmen der dem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Patentanwälte ist versichert die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der gegenüber seinem Auftraggeber freiberuflich ausgeübten Tätigkeit als Rechtsanwalt. 1. Mitversicherte Tätigkeiten 1.1 Mitversichert sind die n...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / B. Risikobeschreibungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Steuerberatern

I. Der Versicherungsschutz umfasst 1. Tätigkeiten nach § 33 StBerG; 2. die Hilfeleistung bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen und die Aufstellung von Erfolgsrechnungen, Vermögensübersichten und Bilanzen, auch wenn der Auftraggeber hierzu nicht schon aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften verpflichtet ist. II. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Tätigk...mehr

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§ 9 Vertrag zugunsten Dritter / IV. Vollzugsverhältnis zwischen Rechtsberater und begünstigtem Dritten

Rz. 31 Der Dritte, zu dessen Gunsten ein Vertrag zwischen dem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und seinem Auftraggeber geschlossen wird, tritt in keine vertragliche Beziehung zu dem Rechtsberater.[84] Allerdings wird zwischen Rechtsberater und Drittem ein vertragsähnliches (Vollzugs-, Leistungs-, Dritt-) Verhältnis begründet.[85] Deswegen obliegen dem Dritte...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Ausübung beruflicher Tätigkeit

Rz. 35 Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Ausübung beruflicher Tätigkeit eines Rechtsanwalts. Damit sind zunächst einmal Ansprüche Dritter aus dem privaten Bereich des Anwalts ausgeschlossen. Diese Abgrenzung ist i.d.R. unproblematisch. Sie spielt eher eine Rolle auf der Haftungsebene bei der Frage, ob überhaupt ein Anwaltsmandat vorlag oder ob es sich um ein reine...mehr

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§ 6 Mitverschulden / II. Einzelfälle eines Mitverschuldens

Rz. 18 Der Berater kann dem Mandanten grds. kein Mitverschulden insoweit entgegenhalten, als er auftragsgemäß als Fachmann tätig geworden ist. Dem Rechtsanwalt steht also regelmäßig kein Einwand des Mitverschuldens zu, soweit sich der Regressanspruch aus seiner rechtlichen Tätigkeit – also insb. aus Rechtsberatung und -vertretung – ergibt, weil es in diesem Bereich nach dem ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Norm regelt besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Verbraucherinsolvenzverfahren. Zweck der besonderen Regelungen ist vornehmlich die Verfahrensbeschleunigung und Entlastung der Gerichte. Wie im Regelinsolvenzverfahren (§ 13 Abs. 1 Satz 3 bis 7) muss der Schuldner seinem Antrag zwingend eine Reihe weiterer Unterlagen beifügen, die aber auf die Besonderheiten...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.3.3 Vorbereitung des Verzeichnisses (Abs. 2)

Rn 91 Zur Entlastung des Schuldners sieht § 305 Abs. 2 Satz 1 bei den Eintragungen im Forderungsverzeichnis die Möglichkeit zur Bezugnahme auf beigefügte Forderungsaufstellungen der Gläubiger vor. Gegenüber seinen Gläubigern hat der Schuldner sogar gemäß § 305 Abs. 2 Satz 2 einen Anspruch auf Erteilung einer Forderungsaufstellung. Die schriftliche Aufstellung muss die gegen ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Vertretung des Schuldners und der Gläubiger (Abs. 4)

Rn 136 Das Verbraucherinsolvenzverfahren kann als Parteiverfahren zum einen vom prozessfähigen Antragsteller selbst geführt werden, zum anderen aber auch von einem Bevollmächtigten. Bei der Auswahl des Bevollmächtigten ist der Antragsteller allerdings über § 4 an die Voraussetzungen des § 79 ZPO gebunden.[224] In § 305 Abs. 4 werden zusätzliche Vertretungsmöglichkeiten für G...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 9. Aufsatzliteratur

Rn 144 Ahrens, Rücknahmefiktion und Beschwerderecht bei § 305 Abs. 3, NZI 2000, 201; Baumann/Schmitz-Winnenthal, Die Verbraucherinsolvenzberatungsstelle – Organisation und Arbeitsablauf, ZVI 2009, 143; Frind, Störeinflüsse im Privatinsolvenz-Planverfahren, ZInsO 2014, 280; ders., Schlecht beraten, wenn nicht persönlich beraten?, ZInsO 2016, 307; ders., Bescheinigungsprüfung ...mehr

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§ 41 Zwangsvollstreckung we... / C. Zwangsvollstreckung von Ansprüchen auf Vornahme von Handlungen

Rz. 16 Das Gesetz unterscheidet bei der Zwangsvollstreckung zwischen vertretbaren (§ 887 ZPO) und unvertretbaren (§ 888 ZPO) Handlungen. Unter vertretbaren Handlungen versteht man solche, die nicht ausschließlich der Schuldner vornehmen kann, sondern auch ein fachkundiger Dritter; dementsprechend ist z.B. die Durchführung einer Autoreparatur eine vertretbare Handlung. Insbes...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Einigungsgebühr

Rz. 122 Die Einigungsgebühr ist in Teil 1 "Allgemeine Gebühren" unter Nr. 1000 VV RVG geregelt. Diese Gebühren des Teils 1 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG erhält der Rechtsanwalt laut Vorbemerkung 1 neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren. Die Voraussetzungen für das Entstehen einer Einigungsgebühr sind:mehr

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§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / IV. Kosten für Zahlungsvereinbarungen

Rz. 9 Nr. 1000 VV RVG: (1) Die Gebühr entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den 1. der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird oder 2. die Erfüllung des Anspruchs bei gleichzeitigem vorläufigen Verzicht auf die gerichtliche Geltendmachung und, wenn bereits ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegt, bei gleich...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG

Rz. 92 Für die außergerichtliche Vertretung erhält der Rechtsanwalt nach Nr. 2300 VV RVG eine Geschäftsgebühr von 0,5 bis 2,5. Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 berechnet sich nach dem Gegenstandswert, § 13 RVG), und ist eine (Satz-) Rahmengebühr (§ 14 RVG). Die Mittelgebühr bestimmt sich aus der Addition der Mindest- und der Höchstgebühr geteilt durch zwei und beträgt somit...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 6. Zusatzgebühr

Rz. 281 Auch in Bußgeldsachen ist es für den Rechtsanwalt möglich, durch entsprechende Mitwirkung in den Fällen, in denen das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde erledigt oder die Hauptverhandlung entbehrlich wird, eine zusätzliche Gebühr in Höhe der jeweiligen Verfahrensgebühr nach Nr. 5115 VV RVG zu verdienen. Rz. 282 Die Gebühr entsteht, wennmehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / IV. Vergütungsvereinbarungen

Rz. 8 Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, einen Auftrag anzunehmen. Lediglich bei der Pflichtverteidigung und Beratungshilfe wird ihm die Übernahme von Gesetzes wegen auferlegt. Aus diesem Grundsatz der Vertragsfreiheit folgt, dass der Rechtsanwalt auch nicht verpflichtet ist, einen Auftrag zu den gesetzlichen Gebühren und Auslagen anzunehmen. Er kann vielmehr mit seine...mehr

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§ 46 Strafrecht / II. Landgericht (LG)

Rz. 32 Beim Landgericht gibt es große und kleine Strafkammern (§ 76 GVG) sowie die besonders geregelte Strafvollstreckungskammer (§ 78a GVG). Die kleinen Strafkammern sind mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzt, die großen mit drei Berufsrichtern sowie zwei Schöffen, wobei die großen Strafkammern in der Hauptverhandlung seit dem Jahre 1993 nur mit zwei Berufsricht...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 13. Zusatzgebühr

Rz. 263 Das RVG sieht in Teil 4, Abschnitt 1, Unterabschnitt 5 zusätzliche Gebühren vor, wenn durch die anwaltliche Mitwirkung die Hauptverhandlung entbehrlich wird. Dabei entsteht als Zusatzgebühr nach Nr. 4141 eine Verfahrensgebühr in Höhe der jeweiligen Verfahrensgebühr ohne Zuschlag. Die zusätzliche Gebühr entsteht, wennmehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / b) Zustellung von Anwalt zu Anwalt

Rz. 51 Prozessvergleiche können auch von Anwalt zu Anwalt zugestellt werden, wenn die Parteien beide durch Anwälte vertreten sind, § 195 Abs. 1 ZPO, § 14 BORA. Die Zustellung von Anwalt zu Anwalt kann ebenfalls per Telefax und via besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) als elektronisches Dokument gegen entsprechendes elektronisches Empfangsbekenntnis erfolgen. Der e...mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / 2. Ausschließung und Ablehnung

Rz. 18 Der Richter soll das Verfahren unabhängig und unparteiisch führen. Um die Unabhängigkeit zu gewährleisten, sind Richter im Unterschied zu Beamten nicht weisungsabhängig. Es gibt also keinen Vorgesetzten, der sie anweisen kann, wie zu entscheiden ist. Auch der Kammer- oder Senatsvorsitzende hätte insoweit keinerlei Handhabe, Druck auf ein Kammer- oder Senatsmitglied au...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 3. Terminsgebühr

Rz. 150 Die Terminsgebühr ist in Nr. 3104 VV RVG geregelt und beträgt 1,2. Rz. 151 Lesenswert ist die Vorbemerkung 3 Abs. 3 zu Teil 3 VV RVG: Die Terminsgebühr entsteht sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie entsteht jedoch nicht für die Wahrneh...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Unpfändbarkeit bei höchstpersönlichen Ansprüchen

Rz. 7 Unpfändbar sind höchstpersönliche Ansprüche: Anspruch auf Beratungsleistungen (BGH, WM 2013, 572 = ZIP 2013, 586 = ZInsO 2013, 547; vgl. auch Rn. 6 "Dienstleistungsansprüche"); Ehelicher Unterhaltsanspruch gem. § 1360a BGB (LG Frankenthal, NJW-RR 2001, 1012; LG Braunschweig, Rpfleger 1997, 394); Ausnahme: bei Sonderbedarf wie z. B. einer notwendigen ärztlichen Behandlung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2.10.1 Betriebsstättenbuchführung

Rz. 51 Die Betriebsstätte wird i. d. R. eine eigene Buchführung haben; dabei sind die Vorschriften des Betriebsstättenstaats einzuhalten. Andererseits ist die Buchführung der Betriebsstätte Teil der Buchführung des Stammhauses; daher muss sie auch den Vorschriften entsprechen, die für das Stammhaus gelten[1]. Neben der Betriebsstättenbuchführung braucht die Buchführung des St...mehr

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Liquiditätsforecast: Predic... / 2.2 Herausforderungen

Die mit dem Liquiditätsforecast verknüpften Ziele erfordern einen Mechanismus zur Qualitätssicherung der prognostizierten Zahlen. Auf aggregierter Ebene lässt sich eine Abweichungsanalyse mit begrenztem Aufwand durchführen, indem die realisierten Zahlen für einen Zeitpunkt mit den prognostizierten abgeglichen werden. Eine qualitative Aussage über die Gründe potenzieller Abwe...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 7.1.6 Sonderkonstellation: Einziehung eigener Anteile

Rz. 338 Die Einziehung eigener Anteile der Gesellschaft ist grundsätzlich zulässig und bedarf lediglich einer Ermächtigung in der Satzung und eines darauf gerichteten Gesellschafterbeschlusses mit einfacher Mehrheit oder, sofern keine Zulässigkeit in der Satzung verankert ist, eines Beschlusses unter Mitwirkung aller Gesellschafter.[1] Die Zustimmung des Geschäftsführers ist...mehr

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Controlling von Start-Ups &... / 4.2.5 Leistungsmanagement

Das Leistungsmanagement wird durch den Finanzbereich administriert und moderiert und beinhaltet sowohl das Leistungsmanagement von Mitarbeitern, Teams sowie der Gesamtorganisation. Die individuelle Leistung von Mitarbeitern wird regelmäßig bilateral besprochen. Wesentliche Bestandteile dieser Leistungsdialoge sind stärkenbasierter Einsatz des Mitarbeiters, Weiterentwicklung ...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 7.2.2 Wichtiger Grund

Rz. 344 Zu einem Ausschluss aus der Gesellschaft berechtigen nur solche wichtigen Gründe, welche in der Person oder dem Verhalten des Gesellschafters gründen. Die Eigenschaften oder Verhaltensweisen des Gesellschafters, welche zur Begründung des Ausschlusses herangezogen werden, müssen gerade im Verhältnis zur Gesellschaft bestehen, wohingegen solche, die aus der rein privat...mehr

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VII Jahresabschluss und Gew... / 5.1 Feststellungsbeschluss

Rz. 1424 Grundsätzlich stellen die Gesellschafter den Jahresabschluss – vorbehaltlich anderweitiger Satzungsregelung mit einfacher Mehrheit (§ 47 Abs. 1 GmbHG) – fest (§ 46 Nr. 1GmbHG). Es ist jedoch möglich, die Feststellungskompetenz einem anderen Gremium (z. B. Aufsichtsrat, Beirat, einzelnen Gesellschaftern, Bilanzausschuss[1]) zu übertragen; § 46 Nr. 1 GmbHG ist disposi...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.10 Eintragung im Handelsregister

Rz. 744 Jede Änderung in der Person der Geschäftsführer ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 39 Abs. 1 GmbHG). Ferner sind Änderungen der Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführungsmitglieds anzumelden (§ 10 Abs. 1 Satz 2 GmbHG, § 15 HGB), es sei denn, eine solche ergibt sich bereits deutlich aus einer Gesellschaftsvertragsänderung.[1] Es sind nur Änderung...mehr

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Vorwort

"Eignet sich die GmbH für unser Vorhaben?" "Ja!". Das ist in den allermeisten Fällen kurz und bündig die Antwort des rechtlichen Beraters auf die Frage des Mandanten. Die GmbH ist nicht eine, sondern die Rechtsform. Als Konstrukt von Praktikern für Praktiker, ohne Mitwirkung von Rechtswissenschaftlern ersonnen und am 26.4.1892 ins Leben getreten, trat sie ihren Siegeszug an,...mehr

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Controlling von Start-Ups &... / 5 Fazit: Steuerung von Start-Ups: Controlling anders gedacht und gemacht!

DAS Controlling für Start-Ups und Start-Up-Initiativen gibt es nicht, es muss sich grundsätzlich an den genannten Lebenszyklusphasen orientieren. Prozesse, Tools, Instrumente und auch die Organisation hängen wesentlich von diesen Phasen ab. Darüber hinaus unterscheidet sich das Controlling von Start-Ups und Start-Up-Initiativen. In klassischen Start-Ups ist dabei der Controll...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 3.6 Rechtsfolgen unrichtiger oder unvollständiger Einberufung

Rz. 456 Wurde fehlerhaft oder unvollständig einberufen, können die in der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse je nach Art des Fehlers anfechtbar oder nichtig sein. Rz. 457 Die Nichtigkeit aller in der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse besteht analog § 241 Abs. 1 Nr. 1 AktG in folgenden Fällen: fehlende Einladung; Einladung durch Unbefugte; Einladung nicht...mehr

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Sommer, SGB V § 135a Verpfl... / 2.2 Externe Qualitätssicherung und einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (Abs. 2)

Rz. 9 Die Regelungen des Abs. 2 richten sich (mit Wirkung zum 1.1.2004) an alle Leistungserbringer im ambulanten und stationären Bereich und erstrecken sich damit auf die maßgeblichen Bereiche des Gesundheitswesens (Blöcher/R. Klein, in: jurisPK-SGB V, § 135a Rz. 16). Die vom Gesetzgeber für erforderlich gehaltenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung nach Nr. 1 und 2 sind verpf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.10 Nachweis- und Mitwirkungsfragen (§ 68b EStDV, § 90 Abs 2 AO), Feststellungslast

Tz. 123 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Fast alle der behandelten Tatbestandsmerkmale des § 26 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG iVm § 34c Abs 1 S 1, 5 EStG beziehen sich auf im Ausl verwirklichte Sachverhalte (ausl Eink, im Ausl festgesetzte und gezahlte und keinem Ermäßigungsanspruch unterliegende St, St-Objekt- und -Subjektidentität sowie zeitliche Identität bzgl dieser ausl St); dies gilt i...mehr

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AGS 11/2019, Keine Einigung... / 2 Aus den Gründen

Das gem. §§ 104 Abs. 3, 567 ff. ZPO als sofortige Beschwerde zulässige Rechtsmittel der Beklagten hat in der Sache Erfolg. 1. Eine Einigungsgebühr ist nicht angefallen. Gem. Anm. Abs. 1 Nr. 1000 VV entsteht die Einigungsgebühr für die Mitwirkung am Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, es s...mehr

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AGS 11/2019, Zusätzliche Ge... / 2 Aus den Gründen

II. Das Verfahren wird dem Senat gem. § 56 Abs. 2 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG übertragen, weil die Sache besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweist. III. 1) Die gem. § 56 Abs. 2 i.V.m. § 33 Abs. 3 RVG statthafte Beschwerde ist zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt, § 33 Abs. 3 S. 3 RVG. Der Wert des Beschwerdegegenstandes übersteigt die Grenze des § 33 Abs. 3 ...mehr