Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Packmitteltechnologe (Profe... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen bei Verpackungsprozessen und Hinweise zu ihrer Optimierung aus arbeitsmedizinischer Sicht (z. B. bei besonders monotonen Arbeitsabläufen), Hinweise zum Kauf geeigneter PSA sowie zu ihrem Einsatz im Unternehmen, Beratung zu Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen unter dem Aspekt der Substitution von Gef...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Beschichtungsstoffe / 4.2 Organisatorisch

Beschäftigte müssen Gefährdungen und geeignete Schutzmaßnahmen kennen. Durch ihre Mitwirkung können Unfälle und berufsbedingte Erkrankungen vermieden werden. Organisatorische Maßnahmen sind z. B.: Verbotszeichen P003 "Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten" und D-P006 "Zutritt für Unbefugte verboten" sowie Warnzeichen D-W021 "Warnung vor explosions...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geldwäscheprävention: Maßna... / 3 Einzelheiten zu Sachverhalten, Identifizierung, Dokumentation und Aufbewahrung

Barzahlungsgeschäft für Güterhändler, Kunstvermittler und Kunstlagerhalter ab 10.000 EUR, im Edelmetallhandel ab 2.000 EUR = Bargeld annehmen oder ausbezahlen (tätigen) Wird die Bargeldannahme gestückelt, sind die einzelnen Zahlungen zusammenzurechnen (Smurfing). Smurfing liegt auch bei mehreren Transaktionen mit Barzahlung in enger, zeitlicher Verbindung vor. Eine Zahlung mi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.20 Rehabilitanden (Nr. 15)

Rz. 147 Nach Nr. 15 sind Personen während einer medizinischen Maßnahme der Rehabilitation (Reha), bei der Vorbereitung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) und bei der Teilnahme an einer Maßnahme zur Prävention oder Reha einer Berufskrankheit geschützt. Menschen, die durch einen der genannten Träger in Einrichtungen zur Reha usw. behandelt werden, sind durch den...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.20.1 Erhalt von Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation (Nr. 15 Buchst. a)

Rz. 149 Versichert sind Rehabilitanden, die auf Kosten der abschließend benannten Träger eine medizinische Reha erhalten. Mögliche Kostenträger sind die gesetzlichen Krankenkassen (§§ 4, 143 SGB V), die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 125 SGB VI), das sind die DRV Bund, die Regionalträger, die DRV Knappschaft-Bahn-See sowie "die" landwirtschaftliche Alterskasse...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.12.3 Ehrenamtlich Tätige

Rz. 103 Ehrenamtliche Tätigkeit setzt neben der Unentgeltlichkeit einen bestimmten qualifizierten Aufgaben- und organisatorischen Verantwortungsbereich der öffentlich-rechtlichen Körperschaft voraus, innerhalb dessen die ehrenamtliche Tätigkeit für die Körperschaft ausgeübt wird. Es muss sich nicht um ein Daueramt handeln, aber um ein regelmäßig auf längere Zeit angelegtes E...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeines

Rz. 3 Das Recht des Betriebsrats gem. § 90 BetrVG auf Unterrichtung und Beratung bei Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung, des Arbeitsverfahrens und der Arbeitsabläufe besteht bereits im Planungsstadium. Hierunter ist der Zeitraum bis zum Ziel der Planung, nämlich der Fertigstellung des Plans zu verstehen. Die Unterrichtung i. S. d. Vorschrift erfolgt also n...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Sonstiges

Rz. 19 Aufgrund der umfassenden Informations- und Beratungsrechte, die dem Betriebsrat durch § 90 BetrVG zugewiesen sind, kann es zu langwierigen Diskussionen und Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kommen, zumal die Planung ein kontinuierlicher Prozess ist. Es ist daher möglich und im Ergebnis – insbesondere in größeren Betrieben – auch zweckmäßig, das...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erfassung von Bareinzahlungen als steuerpflichtige Einnahmen bei unaufgeklärter Mittelherkunft

Leitsatz Das Finanzamt ist berechtigt, die Bareinzahlung auf ein betriebliches Konto als Betriebseinnahme zu schätzen, wenn der Betriebsinhaber lediglich angibt, die Bareinzahlung beruhe auf einem Darlehen eines im Ausland ansässigen zukünftigen Ehepartners, der in seinem Heimatland absoluten Schutz seiner Identität und Privatsphäre besitze. Sachverhalt Die Klägerin betreibt ...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 8 Sachverhaltsaufklärung und Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen

Gebäudezustand dokumentieren Die Tatsachen, die eine Behandlung als Anschaffungs- oder Herstellungskosten begründen (wie z. B. die Herstellung der Betriebsbereitschaft oder eine wesentliche Verbesserung über den ursprünglichen Zustand hinaus), müssen vom Finanzamt festgestellt werden. Damit das Finanzamt hierzu in der Lage ist, ist der Steuerpflichtige zur Mitwirkung verpfli...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2.10 Auslegungsgrundsätze

Rz. 20 Auslegungsgrundsätze der Rentenversicherungsträger zu den persönlichen und versicherungsrechtlichen Leistungen zur Teilhabe und zur Mitwirkung der Versicherten i. d. F. v. 18.7.2002 Diese Auslegungsgrundsätze dienen zur Klärung der Grundbegriffe der Leistungen zur Teilhabe, sollen jedoch keine Festschreibung bewirken. 1. Einleitung Der Träger der gesetzlichen Rentenversi...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2.3 Ziel der Teilhabeleistungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2)

Rz. 8 Die Ziele für Leistungen des Rentenversicherungsträgers werden flankiert von anderen Vorschriften des SGB – nämlich u. a. durch § 10 SGB VI (persönliche Voraussetzungen – auch medizinische Voraussetzungen genannt), § 4 Abs. 1 SGB IX (allgemeine Zielsetzung von Teilhabeleistungen) und § 3 SGB IX (Vorrang von Prävention). § 9 hat lediglich eine einleitende Funktion bzw. Über...mehr

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Rangrücktritt in Handels- u... / 2 Insolvenzrechtliche Betrachtung

Der BGH hat im Urteil vom 5.3.2015[1] grundsätzlich dargelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Verbindlichkeit nicht in der Überschuldungsbilanz auszuweisen ist. Die jeweilige Vereinbarung ist im Einzelfall zu prüfen. Nach Ansicht des BGH entfällt eine Passivierung der Verbindlichkeit in der Überschuldungsbilanz, wenn sich die Erklärung über den Rangrücktritt begrenzt auf ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mitwirkung (Anm. Abs. 1 S. 1)

1. Voraussetzungen a) Allgemeines Rz. 126 Die Einigungsgebühr erhält der Anwalt nur, wenn er bei den Einigungsverhandlungen mitgewirkt hat, es sei denn, dass seine Mitwirkung für den Abschluss der Einigung nicht ursächlich war. Erforderlich ist also eine Mitursächlichkeit für die abgeschlossene Einigung. Daran hat sich durch das 2. KostRMoG nichts geändert. Soweit der Anwalt a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Mitwirkung des Gerichts

Rz. 16 Ergänzt wird ferner, dass die Gebühr bei einer Einigung mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts anfällt. Damit ist eindeutig, dass eine Beteiligung des Gerichts gleich welcher Art am Zustandekommen der Einigung nicht erforderlich ist. Umgekehrt schließt eine Mitwirkung des Gerichts beispielsweise in Form eines Beschlussvorschlags oder der Vermittlung zwischen den Beteil...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags

Rz. 16 Nach Anm. Abs. 1 kann die Geschäftsgebühr auch für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags entstehen. Nachdem der BGH[25] entschieden hat, dass für die Überprüfung eines Vertrags durch einen Rechtsanwalt eine Geschäftsgebühr (VV 2300) entsteht, wird auch im Rahmen der Beratungshilfe die bloße Überprüfung eines Vertragsentwurfs als Mitwirkung an der Gestaltung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Mögliche anwaltliche Mitwirkung

Rz. 535 Eine Einigungsgebühr für die Mitwirkung bei einer gütlichen Erledigung i.S.v. § 802b ZPO wird aufgrund des Umstandes, dass der Vollstreckungsauftrag gemäß § 802a Abs. 2 S. 2 für den Gerichtsvollzieher stets die Befugnis umfasst, eine gütliche Erledigung zu versuchen, immer dann in Betracht kommen, wenn die Einigung unmittelbar zwischen Gläubiger-Vertreter und Schuldn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrages

Rz. 52 Der Wortlaut von Abs. 3 der Vorb. 2.3 stellt ausdrücklich klar, dass auch Tätigkeiten in der Vertragsgestaltung die Geschäftsgebühr auslösen. Dies gilt beispielsweise für das Entwerfen von Allgemeinen Geschäfts- oder Lieferbedingungen, wo die Geschäftsgebühr einschlägig ist. Auch die Mitwirkung an Vertragsverhandlungen oder Gesellschaftsgründungen wird durch die Gesch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Mitwirkung des Rechtsanwalts

Rz. 14 Für den Anfall der Einigungsgebühr nach VV 2508 ist weiter erforderlich, dass der Anwalt an dem Abschluss der Einigung mitgewirkt hat. Ausreichend ist grundsätzlich jede mitursächliche Tätigkeit des Rechtsanwalts, die zum Abschluss der Einigung führt.[29] Die Mitwirkung kann beispielsweise in der Beratung, in der Teilnahme an Verhandlungen oder in der Niederschrift ei...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / III. Vertretung im Verteilungsverfahren und Mitwirkung an einer außergerichtlichen Verteilung

1. Gegenstandswert Rz. 38 In diesem Verfahrensabschnitt bestimmt sich der Gegenstandswert ebenfalls nach § 26 Nr. 2. Es ist jetzt aber nicht vom Verkehrswert auszugehen, sondern von dem zur Verteilung kommenden Erlös (also von dem Versteigerungserlös abzüglich der Versteigerungskosten – § 109 ZVG). Abzustellen ist auch hier für die beteiligten Anwälte nicht auf den gesamten E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mitwirkung

Rz. 127 Der Anwalt muss beim Abschluss der Einigung mitgewirkt haben. Bei diesem Tatbestandsmerkmal dürften sich in der Regel keine Probleme ergeben. In welcher Form der Anwalt an dem Abschluss mitgewirkt hat, ist für die Einigungsgebühr unerheblich. Anm. Abs. 2 nennt insoweit nur beispielhaft die Mitwirkung an Einigungsverhandlungen. Es reicht hier jegliche Tätigkeit aus, d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einigungsvertrag/Mitwirkung

Rz. 532 Hat der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung nicht ausdrücklich ausgeschlossen (vgl. § 802b Abs. 2 S. 1 ZPO),[555] entsteht für den Rechtsanwalt des Gläubigers grds. keine Einigungsgebühr nach VV 1000, wenn der Gerichtsvollzieher dem Schuldner eine Zahlungsfrist einräumt oder eine Tilgung durch Teilleistungen (Ratenzahlung) gestattet. Denn es wird kein Einigungsvertra...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Mitwirkung des Rechtsanwalts; Nachweis

Rz. 24 Der Rechtsanwalt muss bei der Aussöhnung der Eheleute mitgewirkt haben, damit er die Gebühr der VV 1001 abrechnen darf. Dabei kommt es nicht allein auf ein kausales Tätigwerden an, sondern auch auf den Erfolg. Die eheliche Gemeinschaft muss – zumindest auch – aufgrund der Aussöhnung, bei der der Rechtsanwalt mitgewirkt hat, wieder aufgenommen worden sein.[21] Unter "M...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Mitwirkung

Rz. 518 Erforderlich für das Entstehen der Einigungsgebühr ist ferner eine Mitwirkung des Anwalts, dass er also eine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete mindestens mitursächliche Tätigkeit entfaltet hat. Dies ist nicht gegeben, wenn Gläubiger und Schuldner unmittelbar einen Vergleich schließen, ohne dass ihre Anwälte damit befasst wurden, wobei auch die bloße Vermittl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind

Rz. 14 Diese Alternative ist praktisch dann gegeben, wenn das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt hat und der Rechtsanwalt des Antragstellers sich außergerichtlich mit der Gegenseite in Verbindung setzt und persönliche bzw. telefonische Besprechungen vornimmt. Aber auch in dem Fall, in dem der Auftrag, ein solches Verfahren einzuleiten, erteilt wurde un...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Abschluss eines Einigungsvertrages oder Mitwirkung an einer Erledigung i.S.d. VV 1002

Rz. 34 Nach der Regelung in Anm. Abs. 1 Nr. 1 fällt eine volle 1,2-Terminsgebühr schließlich auch dann an, wenn in einem Verfahren mit vorgeschriebener mündlicher Verhandlung mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts ein Vertrag i.S.d. VV 1000 geschlossen wird oder eine Erledigung der Rechtssache i.S.d. VV 1002 eingetreten ist. Diese Formulierung ist mit dem KostRÄG 2021 an die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Mitwirkung des Anwalts; Darlegungs- und Beweislast

Rz. 6 Nach Anm. Abs. 2 ist die Zusätzliche Gebühr ausgeschlossen, wenn eine "auf die Förderung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit [des Anwalts] nicht ersichtlich" ist. Erforderlich ist also, dass der Verteidiger an der Einstellung oder der Erledigung des Verfahrens mitgewirkt hat. Es genügt jede Tätigkeit des Verteidigers, die zur Förderung der Verfahrenserledigung geeignet...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Mitwirkung des Rechtsanwalts

Rz. 20 Die Erledigungsgebühr hat eine Doppelnatur. Einerseits ist sie eine Erfolgsgebühr, d.h. ohne den Eintritt der Erledigung erwächst sie nicht. Andererseits ist sie aber auch eine Tätigkeitsgebühr. Der Anwalt erhält sie nur, wenn er an dem eingetretenen Erfolg – Erledigung – mindestens mitursächlich "mitgewirkt" hat, die Tätigkeit also nicht hinweggedacht werden kann, oh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung des Verfahrens gerichtet sind

Rz. 91 Aus der Formulierung "Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung des Verfahrens gerichtet sind" ist ersichtlich, dass eine Terminsgebühr auch dann anfällt, wenn die Gegenstände noch gar nicht anhängig sind. Denn vermeiden lässt sich begrifflich nur dann etwas, wenn dies bei Gericht noch gar nicht anhängig ist. Jedoch erfordert diese Alternative, dass bereits ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Mitwirkung bei der Erbringung der Sicherheitsleistung und das Verfahren wegen deren Rückgabe (Nr. 7)

Rz. 77 In Abs. 1 S. 2 Nr. 7 wurde durch das 2. KostRMoG die bisherige Formulierung "Verfahren wegen Rückgabe einer Sicherheit;" in "Mitwirkung bei der Erbringung der Sicherheitsleistung und das Verfahren wegen deren Rückgabe;" geändert. Bisher war nur geregelt, dass ein Verfahren auf Rückgabe einer Sicherheit zum Rechtszug gehört. Damit sind die Verfahren nach §§ 109 und 715...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung des Verfahrens gerichtet sind

Rz. 67 Aus der Formulierung "Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung des Verfahrens gerichtet sind" ist ersichtlich, dass eine Terminsgebühr auch dann anfällt, wenn die Gegenstände noch gar nicht anhängig sind. Denn vermeiden lässt sich begrifflich nur dann etwas, wenn dies bei Gericht noch gar nicht anhängig ist. Rz. 68 Ebenfalls erfordert diese Alternative, dass...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind

Rz. 64 Diese Variante des Entstehens der Terminsgebühr ist der einzig denkbare Fall im Mahnverfahren. Es ist hiernach möglich, die im gerichtlichen Mahnverfahren anfallende Terminsgebühr zu beanspruchen, wenn der Rechtsanwalt mit dem Gegner bzw. dessen Anwalt persönlich oder telefonisch Kontakt aufnimmt, um etwa das bereits anhängige Mahnverfahren bzw. ein beabsichtigtes Mah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind

Rz. 16 Diese Variante ist dann gegeben, wenn das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt hat und der Rechtsanwalt des Antragstellers sich außergerichtlich mit der Gegenseite in Verbindung setzt und persönliche bzw. telefonische Besprechungen vornimmt. Aber auch, wenn der Rechtsanwalt sich nach Auftragserteilung mit dem Gegner persönlich oder telefonisch in ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Entbehrlichkeit der mündlichen Verhandlung wegen anwaltlicher Mitwirkung (Anm. Abs. 2)

Rz. 7 Der Rechtsanwalt erhält die Zusätzliche Gebühr nach VV 6216 nicht nur in den in Anm. Abs. 1 genannten Fällen, sondern auch dann, wenn die mündliche Verhandlung oder Hauptverhandlung aus anderen Gründen entbehrlich wird. Die Zusätzliche Gebühr nach VV 6216 entsteht daher auch dann, wenn das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird oder das Gericht beschließt, das ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind

Rz. 85 Diese Variante des Entstehens der Terminsgebühr ist der einzig denkbare Fall im Mahnverfahren. Es ist hiernach möglich, die im gerichtlichen Mahnverfahren anfallende Terminsgebühr zu beanspruchen, wenn der Rechtsanwalt mit dem Gegner bzw. dessen Anwalt persönlich oder telefonisch Kontakt aufnimmt, um etwa das bereits anhängige Mahnverfahren bzw. ein beabsichtigtes Mah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Tätigkeiten in der Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen, die über einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch oder die Erstattung von Kosten ergangen sind (§§ 406b, 464b StPO), für die Mitwirkung bei der Ausübung der Veröffentlichungsbefugnis (Abs. 5 Nr. 2, 1. Alt.)

Rz. 104 Soweit im Strafverfahren zugunsten der Beteiligten vollstreckbare Titel ergehen, kann hieraus nach den allgemeinen Vorschriften die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Hierzu zählen insbesondere die Entscheidungen über die aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Ansprüche im Adhäsionsverfahren (§ 406b StPO). Obwohl in Abs. 5 Nr. 2 nicht genannt, gilt die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Vertragsprüfung

Rz. 53 Wenn der Anwalt auftragsgemäß lediglich einen ihm vorgelegten Vertrag bzw. Vertragsentwurf prüft, wird dies regelmäßig nur eine Beratung und keine Tätigkeit nach VV 2300 darstellen.[47] Dies gilt allerdings nur dann, wenn sich der Auftrag darauf beschränkt, lediglich über die rechtlichen Folgen des Vertragsschlusses zu informieren und ggf. zu prüfen, ob der Vertrag in...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Tätigkeit im Verteilungsverfahren (Anm. Nr. 2 zu VV 3311)

Rz. 12 Das Verteilungsverfahren (§§ 105 bis 145 ZVG) beginnt mit der Bestimmung des Termins zur Verteilung des Versteigerungserlöses und endet mit der Erlösverteilung durch das Gericht. Sämtliche Tätigkeiten, die der Rechtsanwalt innerhalb dieser Spanne im Verteilungsverfahren ausübt, werden von der Verfahrensgebühr nach Anm. Nr. 2, 1. Hs. zu VV 3311 ("Verteilungsgebühr") ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Einigung oder Erledigung

Rz. 6 Weitere Voraussetzung der Anwendung von VV 1005, 1006 ist, dass in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in welchen Betragsrahmengebühren anfallen, es zu einer Einigung oder Erledigung gekommen ist. Zum Anfall der Einigungs- und Erledigungsgebühr im Allgemeinen unter Berücksichtigung der Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage wird auf die Erläuterungen zu VV 1000 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Förderung (Anm. Abs. 2)

Rz. 30 Mitwirkung i.S.d. Anm. Abs. 2 bedeutet, dass der Verteidiger durch seine Tätigkeit die Einstellung des Verfahrens zumindest gefördert haben muss. Eine besondere Mühewaltung ist nicht erforderlich. Die Tätigkeit des Anwalts muss auch nicht ursächlich für die Einstellung sein;[43] es reicht vielmehr jede auf die Einstellung hin zielende Tätigkeit des Verteidigers aus, d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gemeinsame Voraussetzungen

Rz. 19 Das Bußgeldverfahren kann in jedem Stadium eingestellt werden. Die Einstellung kommt also in Betracht im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde – einschließlich des Verwarnungsverfahrens und des Zwischenverfahrens (§ 69 OWiG) – bis zum Eingang der Akten bei Gericht (Unterabschnitt 2), im gerichtlichen Verfahren (Unterabschnitt 3) und im Rechtsbeschwerdeverfahren einschl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Beweislast

Rz. 134 Die Beweislast dafür, dass der Anwalt an der Einigung mitgewirkt hat, liegt immer bei ihm. Rz. 135 Die Beweislast dafür, dass die Mitwirkung des Anwalts ursächlich war, liegt nur grundsätzlich bei ihm. Steht seine Mitwirkung bei den Einigungsverhandlungen fest, wird die Ursächlichkeit für den Abschluss gesetzlich vermutet (Anm. Abs. 2).[146] Hier wechselt die Beweisla...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Betragsrahmengebühr bei Einigung oder Erledigung, VV Teil 1

Rz. 93 Nach VV 1005 erhält der Rechtsanwalt für eine außergerichtliche Einigung oder eine außergerichtliche Erledigung eine Betragsrahmengebühr in Höhe der Verfahrensgebühr. Betrifft die Einigung aber nur einen Teil der Angelegenheit, so ist der Gebühr unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 zu schätzen; bei einem Mehrvergleich ist die Einigungs-/Erledigungsgebü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Wertgebühr bei Einigung oder Erledigung, VV Teil 1

Rz. 58 Nach VV 1003, 1000 erhält der Rechtsanwalt eine 1,0 Einigungsgebühr und nach VV 1003, 1002 eine 1,0-Erledigungsgebühr. Rz. 59 Nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 zu VV 1000 entsteht die Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, es sei denn, der Vertrag besc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. "Doppelte" Terminsgebühr

Rz. 123 Eine Erstattung einer zweiten Einigungsgebühr beim Terminsvertreter ist möglich.[72] Die Rechtsprechung, die beim Verkehrsanwalt die Erstattung einer zweiten Einigungsgebühr nur in Ausnahmefällen anerkannt hat,[73] ist auf den Terminsvertreter nicht übertragbar. Vielmehr wird bei diesem in vielen Fällen die Mitwirkung beider Anwälte notwendig sein. Häufig wird der Te...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Betragsrahmengebühr bei Einigung oder Erledigung, VV Teil 1

Rz. 31 Nach VV 1006 erhält der Rechtsanwalt für eine Einigung oder eine Erledigung im ersten Rechtszug eine Betragsrahmengebühr in Höhe der Verfahrensgebühr. Eine Erhöhung nach VV 1008 wird dabei nicht berücksichtigt (VV 1006 Anm. Abs. 1 S. 3). Betrifft die Einigung oder Erledigung nur einen Teil der Angelegenheit, ist der auf diesen Teil entfallende Anteil an der Verfahrens...mehr

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AGS 06/2021, Vergütung für ... / III. Anwaltsvergütung für Testamentsentwurf

1. Gesetzliche Regelung Neben der von den Klägern für richtig gehaltenen Vergütung für eine Beratung nach § 34 Abs. 1 RVG war hier die Berechnung einer Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV denkbar, die der beklagte Rechtsanwalt für zutreffend angesehen hat. Nach Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV entsteht die Geschäftsgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Ursächlichkeit

Rz. 128 Die Mitwirkung des Anwalts muss zumindest mitursächlich für den Abschluss der Einigung gewesen sein; sie muss also eine nicht hinwegzudenkende Handlung darstellen. Eine Mitursächlichkeit des Anwalts ist insbesondere in folgenden Fällen gegeben:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Wertgebühr bei Einigung oder Erledigung, VV Teil 1

Rz. 104 Nach VV 1000 erhält der Rechtsanwalt eine 1,5 Einigungsgebühr und nach VV 1002 eine 1,5 Erledigungsgebühr. Rz. 105 Nach Anm. Abs. 1 S. 1 zu VV 1000 entsteht die Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, es sei denn, der Vertrag beschränkt sich auss...mehr