Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. "Doppelte" Einigungsgebühr

Rz. 118 Eine Erstattung einer zweiten Einigungsgebühr beim Terminsvertreter ist möglich.[64] Die Rechtsprechung, die beim Verkehrsanwalt die Erstattung einer zweiten Einigungsgebühr nur in Ausnahmefällen anerkannt hat,[65] ist auf den Terminsvertreter nicht übertragbar. Vielmehr wird bei diesem in vielen Fällen die Mitwirkung beider Anwälte notwendig sein. Häufig wird der Te...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einigungsgebühr, VV 1000

Rz. 37 Nach § 107 ArbGG kann das Verfahren vor dem Schiedsgericht nach §§ 101, 104 ArbGG durch Vergleich beendet werden. In diesem Fall erhält der Rechtsanwalt nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 1000 stets eine 1,5 Einigungsgebühr. Auf diese wird zwar in Abs. 1 nicht ausdrücklich Bezug genommen; da sie aber nach VV Vorb. 1 neben den in anderen Teilen des Vergütungsverzeichnisses b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Abschluss einer Zahlungsvereinbarung (Anm. Abs. 1 S. 1b)

Rz. 121 Durch die Änderung der Anm. zu VV 1000 wird klargestellt, dass auch die Mitwirkung am Abschluss einer Vereinbarung, durch den die Erfüllung eines Anspruchs bei gleichzeitigem vorläufigen Verzicht auf die gerichtliche Geltendmachung geregelt wird (1. Alt) oder durch den, wenn bereits ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegt, ein vorläufiger Verzicht auf d...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / c) Einigung über nicht anhängige Gegenstände

Rz. 94 Wird eine Einigung über nicht anhängige Gegenstände unter Mitwirkung des Anwalts geschlossen, entsteht die Einigungsgebühr zu 1,5 (VV 1000). Daneben entsteht aus diesem Mehrwert unter Beachtung des § 15 Abs. 3 die ermäßigte Verfahrensgebühr nach VV 3101 Nr. 2. Die Terminsgebühr entsteht dagegen aus dem Gesamtwert. Beispiel: Im Verbundverfahren (Ehesache 9.000 EUR, Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Entwurf von Testamenten, Urkunden und Schreiben

Rz. 56 Das Entwerfen einer (einseitigen) Erklärung bzw. Urkunde löst keine Geschäftsgebühr aus, sondern ist Beratungstätigkeit. Rz. 57 Zu einer solchen einseitigen Erklärung gehört insbesondere der Entwurf eines Testaments.[52] Dies war lange umstritten. Während in § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO auch das Fertigen von Schreiben und das Entwerfen von Urkunden ausdrücklich genannt war...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / i) Zwischen- und Teileinigungen zum Versorgungsausgleich

Rz. 104 Beim Versorgungsausgleich muss nicht zwangsläufig eine Einigung über die Höhe des Ausgleichs getroffen werden, so dass das Gericht nicht mehr rechnen und entscheiden muss. Es reicht aus, wenn sich die Eheleute über Berechnungsgrundlagen einigen und das Gericht auf dieser Basis dann den Versorgungsausgleich durchführen kann (Zwischeneinigung).[26] Rz. 105 Ebenso muss n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erledigung i.S.d. VV 1002

Rz. 17 Neu aufgenommen wurde der Fall der Erledigung der Rechtssache i.S.d. VV 1002 und damit eine Lücke geschlossen. Die Erledigungsgebühr entsteht dann, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung des mit einem Rechtsbehelf angefochtenen Verwaltungsakts durch die anwaltliche Mitwirkung erledigt. Das Gleiche gilt, wenn sich eine Rechtssache g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vergütungsansprüche

Rz. 77 Wird der Anwalt beigeordnet, so erhält er seine Vergütung aus der Staatskasse nach den Gebührenbeträgen des § 49. Eine Abrechnung unmittelbar mit dem Auftraggeber ist auch für ihn ausgeschlossen (§ 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, § 76 Abs. 1 FamFG). Rz. 78 Neben der Vergütung nach VV 3400 kann der beigeordnete Verkehrsanwalt aus der Staatskasse auch die Vergütungen nach VV 3401,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 126 Die Einigungsgebühr erhält der Anwalt nur, wenn er bei den Einigungsverhandlungen mitgewirkt hat, es sei denn, dass seine Mitwirkung für den Abschluss der Einigung nicht ursächlich war. Erforderlich ist also eine Mitursächlichkeit für die abgeschlossene Einigung. Daran hat sich durch das 2. KostRMoG nichts geändert. Soweit der Anwalt an Einigungsverhandlungen mitgewi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Verpflichtungsstruktur

Rn. 17 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die Übernahme betrieblicher Schulden im Wege von Unternehmensverkäufen, Umstrukturierungen oder einzelvertraglichen Vereinbarungen gehört zu den Standardfällen betrieblicher Praxis. Eine befreiende Schuldübernahme iSd § 414 BGB, dh ein Schuldnerwechsel, ist (im Gegensatz zu einem Gläubigerwechsel) durch die mögliche Benachteiligung des Gläub...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Terminsgebühr (VV 3518)

Rz. 5 In einem Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundessozialgericht nach § 160a SGG, in welchem das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), erhält der Rechtsanwalt nach VV 3518 eine Terminsgebühr i.H.v. 72 EUR bis 792 EUR (Mittelgebühr 432 EUR). Rz. 6 Die Terminsgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb. 3 Abs. 3 für die Vertret...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd)4. Fall: Abgabe nach § 43 Abs. 1 OWiG – Die Verwaltungsbehörde leitet ein Ermittlungsverfahren wegen einer anderen Tat ein

Rz. 20 Wird das Bußgeldverfahren wegen einer anderen Tat im prozessualen Sinne eingeleitet, ändert sich an der Berechnung im Strafverfahren nichts. Jetzt entsteht aber im Bußgeldverfahren eine Grundgebühr (VV 5100). Beispiel: Gegen den Mandanten wird ermittelt wegen des Verdachts der Verkehrsunfallflucht. Im Rahmen einer Besichtigung seines Fahrzeugs stellt sich heraus, dass...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Terminsgebühr

Rz. 32 Auch im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren kann eine Terminsgebühr entstehen. Zwar finden dort keine gerichtlichen Termine statt; die Gebühr kann jedoch nach VV Vorb. 3 S. 3 Nr. 2 bei Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen entstehen; ausgenommen Besprechungen mit dem Auftraggeber. Die Terminsgebühr ergibt sich dann au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 61. Patentanwalt

Rz. 276 Gemäß § 143 Abs. 3 PatG (Patentstreitsachen), § 52 Abs. 4 DesignG (Designstreitsachen) und § 140 Abs. 3 MarkenG (Kennzeichenstreitsachen) sind von den Kosten, die durch die Mitwirkung eines Patentanwalts in dem Rechtsstreit entstehen, die Gebühren nach § 13 und außerdem die notwendigen Auslagen des Patentanwalts zu erstatten. Zwar ist der Begriff der Patentstreitsach...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Entstehung und Höhe

Rz. 6 Für die Vertretung in dem gesamten – gerichtlichen und/oder außergerichtlichen – Verteilungsverfahren erhält der Anwalt eine 0,4-Verfahrensgebühr. Wird der Anwalt nicht im gesamten Verfahren tätig, sondern nur teilweise, führt dies nicht zu einer Reduzierung der Gebühr. Ebenso tritt keine Kürzung der Gebühr ein, wenn das Verfahren vorzeitig beendet wird, weil es an ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Terminsgebühr (VV 3517)

Rz. 5 In einem Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung vor dem Landessozialgericht nach § 145 SGG, in welchen das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), kann der der Rechtsanwalt nach VV 3517 zusätzlich eine Terminsgebühr in Höhe von 60 EUR bis 610 EUR (Mittelgebühr 335 EUR) erhalten. Rz. 6 Die Terminsgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Voraussetzungen

a) Allgemeines Rz. 126 Die Einigungsgebühr erhält der Anwalt nur, wenn er bei den Einigungsverhandlungen mitgewirkt hat, es sei denn, dass seine Mitwirkung für den Abschluss der Einigung nicht ursächlich war. Erforderlich ist also eine Mitursächlichkeit für die abgeschlossene Einigung. Daran hat sich durch das 2. KostRMoG nichts geändert. Soweit der Anwalt an Einigungsverhand...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick über die Problematik

Rz. 504 Im Zwangsvollstreckungsverfahren kann grundsätzlich eine Einigungsgebühr anfallen, weil die Einigungsgebühr in VV Teil 1 Allgemeine Gebühren geregelt ist und nach VV Vorb. 1 die Gebühren dieses Teils neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren entstehen. Gleichwohl war und ist der Anfall der Einigungsgebühr in der Zwangsvollstreckung, insbesondere für Ratenzahlun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einigungsgebühr

Rz. 10 Neben der Verfahrensgebühr VV 3333 kann auch eine Einigungsgebühr anfallen, wenn die Voraussetzungen VV Anm. Abs. 1 zu VV 1000 erfüllt werden.[9] Die Verfahrensgebühr ist eine Tätigkeitsgebühr, die Einigungsgebühr hingegen eine Erfolgsgebühr. Hat der Rechtsanwalt einen Auftrag zur Mitwirkung an den von VV 3333 erfassten gerichtlichen Verteilungsverfahren, entsteht neb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechungen

Rz. 87 Aus der Gesetzesformulierung "Mitwirkung an Besprechungen, die auf Erledigung des Verfahrens gerichtet sind" lässt sich entnehmen, dass die Gegenstände, hinsichtlich derer eine Erledigung erfolgen soll, bereits vom Mahnverfahrensauftrag umfasst – nicht notwendig anhängig[64] – sein müssen.[65] Denn begrifflich kann nur dann etwas erledigt werden, was anhängig ist bzw....mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / (3) Schriftlicher Vergleich

Rz. 47 Kommt es zum Abschluss eines schriftlichen Vergleichs ohne vorherige Besprechung nach VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2, ist zu differenzieren:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Rücknahme der Berufung

Rz. 113 Die Zusätzliche Gebühr entsteht auch bei Rücknahme der Berufung. Ebenso wie die Rücknahme des Strafbefehls muss auch die Rücknahme der Berufung früher als zwei Wochen vor Beginn des Tages erfolgen, für den die Hauptverhandlung vorgesehen war; zur Fristberechnung kann insoweit auf die obenstehende Kommentierung Bezug genommen werden (siehe Rdn 83 ff.). Die dortigen Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Gegenstandswert

Rz. 47 Gemäß § 1 S. 1 bemisst sich die Vergütung eines Rechtsanwalts nach dem RVG und werden die Gebühren gemäß § 2 grundsätzlich nach dem Gegenstandswert berechnet. Abweichend hiervon kann der Anwalt durch Vereinbarung mit dem Mandanten auch eine andere Höhe der Vergütung festlegen. Bereits daraus ergibt sich, dass weder das Schiedsgericht noch die Parteien selber eine rech...mehr

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AGS 06/2021, Fragen und Lös... / 3. Einigungsgebühren

Für die Mitwirkung beim Abschluss des Einigungsvertrags hinsichtlich der rechtshängigen Klageforderung i.H.v. 12.000,00 EUR ist dem Prozessbevollmächtigten des Klägers nach Nrn. 1000, 1003 VV eine 1,0-Einigungsgebühr angefallen. Hinsichtlich der nicht rechtshängigen Kaufpreisforderung. i.H.v. 8.000,00 EUR ist die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV mit einem Gebührensatz von 1,...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / 1. Überblick

Rz. 24 Unterschieden wird hier nach Rz. 25 Es entstehen insoweit zwar – als Ausnahme zu § 15 Abs. 2 – zwei Verfahrensgebühren; es handelt sich jedoch nur um eine Angelegenheit i.S.d. § 15, so dass z.B. die Pos...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechungen

Rz. 65 Aus der Gesetzesformulierung "Mitwirkung an Besprechungen, die auf Erledigung des Verfahrens gerichtet sind" lässt sich entnehmen, dass die Gegenstände, hinsichtlich derer eine Erledigung erfolgen soll, bereits vom Widerspruchs- bzw. Einspruchsauftrag umfasst – nicht notwendig anhängig – sein müssen.[73] Denn begrifflich kann nur etwas erledigt werden, was entweder an...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Weitere Gebühren

Rz. 18 Zusätzlich zu den Gebühren nach VV 3327 und VV 3332 kann für die Mitwirkung beim Abschluss einer Einigung zwischen den Parteien für den Rechtsanwalt die Einigungsgebühr erwachsen: bei anhängigen Ansprüchen eine 1,0-Gebühr nach VV 1003, sonst eine 1,5-Gebühr nach VV 1000.mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / 2. Gebühren

a) Verfahrensgebühr Rz. 41 Nach Anm. Nr. 2 zu VV 3311 erhält der Anwalt im Verteilungsverfahren (§§ 105–145 ZVG) neben der Verfahrensgebühr der Anm. Nr. 1 zu VV 3311 für das Verfahren bis zum Verteilungstermin eine weitere Verfahrensgebühr i.H.v. 0,4. Hiermit abgegolten sind u.a. die Einreichung der Anspruchsberechnung, die Vorbereitung und Wahrnehmung der Verteilungstermine,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Terminsgebühr (VV 3205)

Rz. 6 In einem Verfahren vor dem Landessozialgericht, in welchen das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), erhält der Rechtsanwalt nach VV 3205 eine Terminsgebühr i.H.v. 60 EUR bis 610 EUR (Mittelgebühr 335 EUR). Die Terminsgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb. 3 Abs. 3 für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder für die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Terminsgebühr (VV 3213)

Rz. 5 Die Terminsgebühr nach VV 3213 erhält der Rechtsanwalt in Höhe von 96 EUR bis 990 EUR (Mittelgebühr 543 EUR). Rz. 6 Die Terminsgebühr entsteht zum einen nach VV Vorb. 3 Abs. 3 für die Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins, eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder für die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfa...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / a) Verfahrensgebühr

Rz. 41 Nach Anm. Nr. 2 zu VV 3311 erhält der Anwalt im Verteilungsverfahren (§§ 105–145 ZVG) neben der Verfahrensgebühr der Anm. Nr. 1 zu VV 3311 für das Verfahren bis zum Verteilungstermin eine weitere Verfahrensgebühr i.H.v. 0,4. Hiermit abgegolten sind u.a. die Einreichung der Anspruchsberechnung, die Vorbereitung und Wahrnehmung der Verteilungstermine, die Prüfung des Te...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ratenzahlungsvereinbarung

Rz. 10 Die Mitwirkung des Anwalts bei einer Ratenzahlungsvereinbarung zu einer Forderung kann die Einigungsgebühr entstehen lassen. Auch der Gesetzgeber ging mit dem 1. KostRMoG 2004 davon aus, dass die Einigungsgebühr bei Mitwirkung an einer Ratenzahlungsvereinbarung anfallen würde,[21] zumal ein gegenseitig...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / b) Keine Terminsgebühr

Rz. 45 Eine Terminsgebühr kann in diesem Verfahrensstadium nicht anfallen, da sie durch Anm. S. 2 zu VV 3312 ausdrücklich ausgeschlossen ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Wahrnehmung

Rz. 136 Während früher das Gesetz in Abs. 3 a.F. bei dem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin von einer "Vertretung" durch den Rechtsanwalt sprach, während bei dem von einem Sachverständigen anberaumten Termin von einer "Wahrnehmung" eines solchen Termins durch den Rechtsanwalt die Rede war, sollte dadurch keine unterschiedliche Tätigkeitsqualität zum Ausdru...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Berechnen sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert oder fehlt es an einem solchen Wert, setzt das Gericht des Rechtszugs den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest. (2) 1Der Antrag ist erst zulässig, wenn die Vergütung fällig ist. 2Antragsberechtigt s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (VV 3506)

Rz. 14 Erfasst werden alle Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision, soweit nach Wertgebühren abzurechnen ist, also diemehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einzelfälle

Rz. 12 Ein Zusammenhang mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Sinn und Zweck der VV 4141

Rz. 9 Da die Vorschrift der VV 4141 zahlreiche Probleme und Auslegungsfragen mit sich bringt, wird häufig auf den Sinn und Zweck dieser Regelung zurückgegriffen werden müssen. Dabei ist bis auf die BRAGO zurückzugehen. Bis zur Einführung des § 84 Abs. 2 BRAGO boten die Gebührenkonstruktionen im Strafverfahren eher einen Anreiz dafür, die Verteidigungsbemühungen auf die Haupt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Einigungsgebühr

Rz. 11 Kommt es nach der Anmeldung unter Mitwirkung des Rechtsanwalts zu einem Vergleich zwischen dem Anmelder und dem Musterbeklagten, fällt die Einigungsgebühr VV 1003 mit einem Gebührensatz von 1,0 an. Denn nach Anm. Abs. 1 S. 2 zu VV 1003 steht die Anmeldung eines Anspruchs (§ 10 Abs. 2 KapMuG) einem anhängigen gerichtlichen Verfahren gleich.mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / d) Einigung über anhängige Folgesachen und nicht anhängige Gegenstände

Rz. 97 Soweit eine Einigung über (anhängige) Folgesachen und nicht anhängige Gegenstände geschlossen wird, ist ebenso abzurechnen. Die Einigungsgebühr entsteht dann allerdings unter Beachtung des § 15 Abs. 3 zu unterschiedlichen Sätzen. Beispiel: Wie vorangegangenes Beispiel Rdn 96. Auch über den Versorgungsausgleich wird eine Einigung erzielt. Abzurechnen ist wie folgt:mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 2. Umfang des Vergütungsanspruchs

Rz. 192 Schließt der Anwalt im Scheidungsverbundverfahren einen Einigung über nicht anhängige Gegenstände, die in den Katalog des § 48 Abs. 3 fallen, dann erhält er von der Landeskasse aus dem Mehrwert alle mit der Herbeiführung der Einigung verbundenen Gebühren. Mit dieser zum 1.8.2013 eingeführten klarstellenden Formulierung ist die bis dahin bestehende Streitfrage erledig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Berechnung der Verfahrensgebühren bei Einigung mit Mehrwert

Rz. 79 Schließt der Terminsvertreter eine Einigung, in die auch Ansprüche miteinbezogen werden, die in diesem Verfahren nicht anhängig sind, so erhöht sich entweder der Gegenstandswert der 0,65-Verfahrensgebühr nach VV 3401 oder er erhält zusätzlich unter Beachtung des § 15 Abs. 3 eine 0,4-Verfahrensgebühr nach VV 3401, 3101 Nr. 1, 2 aus dem Mehrwert. Ist auch der Verfahrensb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Beschränkte StPfl (§ 1 Abs 4 EStG)

Rn. 147 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz (§ 8 AO, s Rn 69ff) noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO, s Rn 87ff) haben, sind, insoweit die (vorrangigen) Voraussetzungen des § 1 Abs 2 u 3 EStG oder des § 1a EStG nicht vorliegen, beschränkt stpfl, wenn sie inländische Einkünfte iSv § 49 EStG erzielen. Rn. 148 Stand: EL 151 – ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 VV 3106 betrifft ausschließlich Verfahren vor den Sozialgerichten, in welchen das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1). Rz. 2 Durch die Regelung in VV 3106 wird zunächst festgelegt, dass der Rechtsanwalt in erstinstanzlichen Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG), als Terminsgebühr grundsätzlich eine Gebühr i.H.v. 60 b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Terminsgebühr

Rz. 87 Findet ausnahmsweise im Erinnerungsverfahren ein Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3 statt, so kann auch die Terminsgebühr nach VV 3513 entstehen, etwa bei Mitwirkung von auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts; ausgenommen Besprechungen mit dem Auftraggeber. Auf die Erl. zu VV 3513 wird verwiesen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Nichteröffnung des Hauptverfahrens (Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 66 Auch die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 204 Abs. 1 StPO) führt zu einer Zusätzlichen Gebühr. Strittig ist, ob diese rechtskräftig werden muss (siehe Rdn 66 f.). Rz. 67 Eine teilweise Nichteröffnung reicht nicht aus, und zwar auch dann nicht, wenn nach teilweiser Nichteröffnung wegen der verbliebenen Anklagepunkte vor dem Gericht eines niedrigeren Rechts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einigungsgebühr, VV 1003 bzw. VV 1000

Rz. 18 Zusätzlich zu den Gebühren des Aufgebotsverfahrens kann für die Mitwirkung beim Abschluss einer Einigung zwischen dem Antragsteller und der anderen Person für den Rechtsanwalt die Einigungsgebühr erwachsen: bei anhängigen Aufgebotsverfahren eine 1,0-Gebühr nach VV 1003, sonst eine 1,5-Gebühr nach VV 1000 bei nicht anhängigen Verfahren.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt

Rz. 167 Auch der bestellte oder beigeordnete Anwalt erhält die Zusätzliche Gebühr. Eine gesonderte Bestellung oder Beiordnung ist nicht erforderlich. Auch im Falle der beschränkten Beiordnung nach § 408b StPO entsteht für den Pflichtverteidiger durch dessen Mitwirkung an einer endgültigen Verfahrenseinstellung die Zusätzliche Gebühr nach VV 4141.[168]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Termin nach VV Vorb. 3 Abs. 3

Rz. 8 Die Terminsgebühr nach VV 3202 entsteht zunächst einmal unter sämtlichen Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3, also beimehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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