Fachbeiträge & Kommentare zu Mutterschutz

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017 neu geschaffen. Die Vorschrift sieht die Errichtung eines Ausschusses für Mutterschutz vor. Als Vorbild dienen dabei die Ausschüsse für Arbeitsschutz i. S. v. § 18 Abs. 2 Nr. 5 ArbSchG. Rz. 2 Der Gesetzgeber hält die Schaffung eines Ausschusses für Mutterschutz für erforderlich.[1]...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Errichtung und Zusammensetzung

Rz. 3 Nach § 30 Abs. 1 Satz 1 besteht die Verpflichtung, beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Ausschuss für Mutterschutz einzurichten. Ihm sollen als Mitglieder geeignete Personen der öffentlichen und privaten Arbeitgeber, der Ausbildungsstellen, der Gewerkschaften, der Studierendenvertretungen und der Landesbehörden sowie weitere geeignete P...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Veröffentlichung der Erkenntnisse

Rz. 13 Mit der in Abs. 4 geregelten Prüf- und Bekanntmachungsbefugnis soll eine breite Anwendung und Beachtung der aufgestellten Regeln und gewonnenen Erkenntnisse gewährleistet werden. Durch die Veröffentlichung im Ministerialblatt wird sichergestellt, dass die gewonnenen Erkenntnisse zum Gesundheitsschutz von schwangeren und stillenden Frauen allen Betroffenen zugänglich s...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Aufgaben

Die wesentlichen Aufgaben des Ausschusses werden in § 30 Abs. 3 beschrieben. Rz. 9 Der Ausschuss für Mutterschutz hat nach Nr. 1 die Aufgabe, Art, Ausmaß und Dauer der möglichen unverantwortbaren Gefährdungen für die Gesundheit einer schwangeren oder stillenden Frau und ihres (ungeborenen) Kindes nach wissenschaftlichen Erkenntnissen zu ermitteln und zu begründen. Hierdurch w...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Ergebnis der Evaluation

Rz. 2 Unter Federführung des BMFSJFL erfolgte die wissenschaftliche Untersuchung der Auswirkungen des Gesetzes durch das Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Im Mittelpunkt der Untersuchung standen telefonische Befragungen von 954 Betrieben im Zeitraum von November 2019 bis Oktober 2020. Daneben wurden 16 Hochschulen und ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzes neu geschaffen. Zwar sieht das Mutterschutzgesetz kein formalisiertes Überprüfungsverfahren vor, § 34 MuSchG regelt jedoch die Evaluation der Auswirkungen des Gesetzes. Mit der Pflicht zur Vorlage eines Evaluationsberichts sollte die Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit der mit dem Gesetz bezwe...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Voraussetzungen für eine Genehmigung (§ 28 Abs. 1)

Rz. 12 Voraussetzung für die Genehmigung ist nach § 28 Abs. 1, dass sich die Frau zur Beschäftigung zwischen 20 und 22 Uhr ausdrücklich bereit erklärt (Nr. 1), nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung der Frau bis 22 Uhr spricht (Nr. 2) und eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist (Nr. 3). Dies...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017[1] geschaffen. Die Norm des § 28 steht im Zusammenhang mit dem in § 5 MuSchG geregelten Verbot der Nachtarbeit für Schwangere und Stillende. Unter den in § 28 geregelten Voraussetzungen darf der Arbeitgeber schwangere oder stillende Frauen in der Zeit zwischen 20 Uhr und 22 Uhr be...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Antragstellung des Arbeitgebers

Rz. 5 Der Gesetzgeber erleichtert die Beschäftigung von Schwangeren oder Stillenden in der Zeit zwischen 20 Uhr und 22 Uhr. Beabsichtigt der Arbeitgeber einen Einsatz von schwangeren oder stillenden Frauen in diesem Zeitraum, so muss er einen Antrag auf Genehmigung der Beschäftigung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde stellen. Dabei muss für jede betroffene Frau eine Genehm...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Verbot der Nachtarbeit (Abs. 1)

Rz. 5 § 5 Abs. 1 regelt in Satz 1 das Nachtarbeitsverbot von schwangeren und stillenden Frauen, das Gesetz sieht in Satz 2 Ausnahmen für die Arbeit zu späten Abendstunden vor. Durch diese Vorschrift kommt der deutsche Gesetzgeber seiner Verpflichtung zur Umsetzung von Art. 7 der Mutterschutz-Richtlinie (92/85/EWG) nach. Danach darf eine schwangere oder stillende Frau nicht zu...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Zulässige Ausbildung zwischen 20 und 22 Uhr (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 12 Das Gesetz lässt durch Satz 2 auch für alle schwangeren und stillenden Schülerinnen und Studentinnen i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 unabhängig von Ausbildungsberuf oder Branche Ausnahmen vom grds. Verbot der Nachtarbeit bis 22 Uhr zu. Das Gesetz lässt die Ausbildung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr zu, wenn sich die Frau hierzu ausdrücklich bereit erklärt, die Teilnahme z...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Zulässige Sonn- und Feiertagsarbeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Das Gesetz lässt durch Satz 2 für alle schwangeren und stillenden Frauen unabhängig von ihrer Berufsgruppenzugehörigkeit Ausnahmen vom grds. Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit zu. Eine Sonn- und Feiertagsarbeit ist danach zulässig, wenn sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt, eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 A...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 8.1 Mutterschutz und Abschiebung

Rz. 45 Nach § 3 Abs. 1 dürfen werdende Mütter in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung grundsätzlich nicht mehr beschäftigt werden; das Beschäftigungsverbot dauert i. d. R. bis 8 Wochen nach der Entbindung. Diese Regelung und die darin zum Ausdruck kommende gesetzgeberische Wertung zieht auch für den Fall einer drohenden durch die Ausländerbehörde verfügten Abschiebung in ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Ausschluss der unverantwortbaren Gefährdung (§ 11 Abs. 1 Satz 5)

Rz. 47 In § 11 Abs. 1 Satz 5 hat der Gesetzgeber als letzten Satz des sehr detailliert gehaltenen Absatzes – und daher eher "versteckt" – eine wissenschaftliche Generalklausel untergebracht. Die vom Ausschuss für Mutterschutz ermittelten wissenschaftlichen Erkenntnisse sind zu beachten. Gerade im Hinblick auf die Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei Gefahrstoffen kommen de...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5 Verlängerung der nachgeburtlichen Schutzfrist in besonderen Fällen (§ 3 Abs. 2 Satz 2)

Rz. 15 Auch nach der Entbindung besteht ein generelles Beschäftigungsverbot, das in besonderen Fällen eine längere gesetzliche Frist vorsieht. Dieser nachgeburtliche Mutterschutz beginnt mit der Entbindung. Mit der Trennung der Leibesfrucht vom Mutterleib ist die Entbindung vollendet. In der deutschen Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes wird von einer Lebend...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Begriff der "unverantwortbaren Gefährdung" (§ 11 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 19 Die Ausübung einer in § 11 beschriebenen unzulässigen Tätigkeit vermutet das Vorliegen einer unverantwortbaren Gefährdung. Der Begriff der "Gefährdung" bezeichnet – im Unterschied zum Rechtsbegriff der "Gefahr" – die Möglichkeit eines Schadens ohne bestimmte Anforderungen an ihr Ausmaß oder ihre Eintrittswahrscheinlichkeit. Dieser aus dem Arbeitsschutz bekannte Gefähr...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Ausschluss der unverantwortbaren Gefährdung (§ 11 Abs. 1 Sätze 3 und 4)

Rz. 33 Die Sätze 1 und 2 des 1. Absatzes beschreiben den Katalog konkreter Gefährdungsszenarien beim Umgang mit den dort aufgeführten Stoffen. Satz 3 schließt hingegen beim Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen eine unverantwortbare Gefährdung aus. Die Regelung nach Satz 3 übernimmt damit die Logik der Regelung des § 9 Abs. 2 Satz 3 MuSchG: Danach ist eine unverantwor...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 8.1 Möglichkeit einer Gefährdung

Rz. 95 Für die Gefährdungsbetrachtung und der Abschätzung der Folgen für die Frau reicht die Möglichkeit einer Gefährdung. Der Arbeitgeber hat daher bei seiner Gefährdungsbeurteilung nicht nur die systemkonformen Arbeitsschritte zu erfassen und zu beurteilen. Er muss auch systemwidrige Konstellationen etwa durch Fehlfunktionen, Fehlverhalten oder Versagen technischer Einrich...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1 Weitere Schutzvorschriften

Rz. 5 Das MuSchG steht im Kontext weiterer, grundsätzlich für das Arbeitsverhältnis geltenden Schutzvorschriften. Bei der Beurteilung der Unzulässigkeit von bestimmten Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen sind daher gegebenenfalls auch mutterschutzrechtliche Regelungen in weiteren arbeitsschutzrechtlichen Regelwerken zu berücksichtigen. So enthalten bspw. die Strahlenschutz- o...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4 Schutzfristen nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2)

Rz. 13 Der Arbeitgeber darf eine Frau bis zum Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist nach der Entbindung). Satz 1 der Regelung übernimmt in Teilen den Regelungsgehalt des alten § 6 Abs. 1 Satz 1 MuSchG und definiert den Zeitraum der nachgeburtlichen Schutzfrist. Die Berechnung der Frist erfolgt mit der Feststellung der Geburt als Ereignis und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6 Unverantwortbare Gefährdung durch körperliche Belastungen oder mechanische Einwirkung (§ 11 Abs. 5)

Rz. 75 § 11 Abs. 5 [1] regelt den Schutz vor Gefährdungen bei körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen. Die Regelung entspricht in ihrem Aufbau der Regelung des Abs. 1. Nach § 11 Abs. 5 Satz 1 darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt sein, bei denen sie körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen in einem...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltabrechnung: Prozesso... / 1.3 Die allgemeine Personaladministration

Bestimmte Verwaltungsroutinen sind fester Bestandteil des Payroller-Alltags, zahlreiche Ereignisse aus dem Kreis der Belegschaft münden im Büro der Entgeltabrechnung. Beschäftigte haben Anfragen oder Beratungsbedarf in entgelttechnischen Angelegenheiten oder brauchen bestimmte Bescheinigungen für Behörden. Arbeitsunfälle müssen bearbeitet werden, die Nebentätigkeiten von Mit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.3.1 Frage nach Schwangerschaft

Gemäß § 1, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 7 AGG dürfen Bewerber beim Zugang zur selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit nicht wegen des Geschlechts benachteiligt werden. Eine unmittelbare Benachteiligung gemäß § 3 Abs. 1 AGG wegen des Geschlechts liegt auch im Fall einer ungünstigen Behandlung einer Frau wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft vor. In Anbetracht der um...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.2 Grundlage der Abzugsermittlung (Abs. 3)

Rz. 37 Abs. 3 regelt den Nachweis der Abzugsmerkmale, die neben den Daten nach Abs. 2 den Lohn- und Gehaltsbescheinigungen des Arbeitgebers zu entnehmen sind. Die Erforderlichkeit der Abzugsmerkmale ergibt sich aus den Regelungen der §§ 2e, f BEEG. Zu den erforderlichen Abzugsmerkmalen gehören die Angaben zur Steuerklasse, zum Faktor nach § 39f EStG, zu den Freibeträgen nach § ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Verschiebung des Bemessungszeitraums in Sonderfällen (Abs. 1 Sätze 2 bis 5)

Rz. 6 Bei den in Abs. 1 Sätze 2 bis 5 geregelten Tatbeständen, die zur Verschiebung des Bemessungszeitraums führen, handelt es sich um gesetzlich geregelte, grds. nicht analogiefähige Sonderfälle, die nur in den geregelten Konstellationen greifen. Der Gesetzgeber beschreibt diese Tatbestände als "Ausklammerungstatbestände"[1], was die Intention aber unvollständig beschreibt....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz / 4.8 Mutterschutz

Ein besonderer Kündigungsschutz besteht während der Schwangerschaft und bis mindestens zum Ablauf von 4 Monaten nach der Geburt.[1] Er gilt auch bis zum Ablauf von 4 Monaten nach einer Fehlgeburt, die nach der 12. Schwangerschaftswoche erfolgt. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung hiervon Kenntnis hat oder ihm dies innerhalb von 2 Wochen nach Zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Form... / 2.1 Kündigung vor Dienstantritt

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann schon vor dem Zeitpunkt ausgesprochen werden, in dem die Arbeit aufgenommen werden soll. Möglich ist sowohl eine ordentliche als auch eine außerordentliche Kündigung. Die Kündigung ist unter den gleichen Voraussetzungen möglich wie nach Dienstantritt. Kommt einer Arbeitnehmerin besonderer Kündigungsschutz aufgrund des Mutterschut...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz außerhalb ... / 3.7 Besondere gesetzliche Kündigungsschutzbestimmungen

Bestimmte Personengruppen genießen kraft Gesetzes einen besonderen Kündigungsschutz. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Personen, deren Arbeitsverhältnis nur mit Zustimmung eines Gremiums oder einer Behörde gekündigt werden kann und Personen, denen allein aus wichtigem Grund gekündigt werden darf. Das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Menschen kann gem. § 168 SGB IX ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.6 Mehrlingsgeburten (Abs. 4)

Rz. 18 Abs. 4 steht im Kontext mit § 2a Abs. 4 BEEG. Danach wird das Elterngeld und das Elterngeld Plus bei Betreuung von Mehrlingen um 300 EUR für jedes weitere Kind erhöht (Zuschlag) bzw. für jedes Kind der Basisbetrag gezahlt. Obwohl die Betreuungsleistung zeitgleich erbracht wird, gilt wie bei nacheinander geborenen Kindern, dass ein Mindestelterngeld von 300 EUR bzw. ei...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.2 Überwachungsrecht, Nr. 2

Zu den wesentlichen Aufgaben der Personalvertretung gehört Nr. 2. Die Personalvertretung hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden. Sinn und Zweck ist die Sicherheit, dass Beschäftigte dienst- und arbeitsrechtlich nicht in rechtswidriger Weise ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Neue Urlaubsmodelle / 1.2 Sonderkonstellationen

Einige Situationen während eines Beschäftigungsverhältnisses können sich im Zusammenhang mit Vertrauensurlaub für den Arbeitgeber nachteilig auswirken und sind deshalb bei der Regelung des Vertrauensurlaubs zu bedenken: Beginn eines Arbeitsverhältnisses Vertrauensurlaub mag einige neue Mitarbeiter dazu verleiten, gleich zu Beginn der Beschäftigung Urlaub zu beanspruchen. Aller...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen: ABC / Mutterschutz

Soweit am Abschlussstichtag eine Meldung nach § 5 des Mutterschutzgesetzes vorliegt, ist eine Rückstellung für drohende Verluste zu bilden.[1] Zuschüsse für die Tage der Schutzfristen sind bei der Rückstellungsbewertung zu berücksichtigen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen: ABC / Soziallasten

Nach Ansicht der Rechtsprechung ist für Soziallasten keine Rückstellung für drohende Verluste zulässig, da hier die Ausgeglichenheitsvermutung des Arbeitsverhältnisses greift.[1] Allerdings sind auch bei Arbeitsverhältnissen in Einzelfällen Drohverlustrückstellungen möglich. Vgl. "Altersteilzeit", "Arbeitnehmer", "Beihilfe", "Mutterschutz", "Schwerbehinderte", "Sozialplan".mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen: ABC / Arbeitnehmer

Aus Arbeitsverhältnissen können sich vielfältige Verpflichtungen ergeben, die rückstellungsrelevant sind. Diese begründen regelmäßig Verbindlichkeitsrückstellungen. Ein Ansatz von Drohverlustrückstellungen ist mangels objektivierter Bewertung des Beitrags zum Unternehmenserfolg häufig nicht möglich.[1] Vgl. auch "Abfindung", "Altersteilzeitverpflichtungen", "Beihilfe", "Beru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / ee) ABC der sonstigen Rückstellungen

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / bb) Betreuung eines eigenen Kindes durch die minderjährige Tochter

Rz. 203 Hier gelten die gleichen Grundsätze wie bei Schwangerschaft der minderjährigen Tochter. Ihr Unterhaltsanspruch gegen die Eltern ist nachrangig zu ihrem Unterhaltsanspruch gegen den Ehemann bzw. nicht mit ihr verheirateten Kindsvater. Rz. 204 Sofern jedoch ausnahmsweise ein Unterhaltsanspruch der minderjährigen, ihr Kind betreuenden, Tochter gegen die Eltern besteht, i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampf / 3 Aussperrung

Die Aussperrung ist die von einem oder mehreren Arbeitgebern im Arbeitskampf planmäßig erfolgte Arbeitsausschließung mehrerer Arbeitnehmer unter Verweigerung der Lohnzahlung. Durch die allein zulässige suspendierende Aussperrung wird der Bestand des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich ebenso wenig berührt wie beim Streik. Es ruhen vielmehr nur die beiderseitigen Hauptpflichte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fürsorgepflicht, Haftung de... / 1 Einleitung

Das Arbeitsverhältnis ist ein schuldrechtliches Gemeinschaftsverhältnis mit besonderem personenrechtlichem Einschlag. Dies hat zur Folge, dass für den Arbeitgeber neben der Pflicht zur Bezahlung des Lohns gegenüber dem Arbeitnehmer noch weitere Pflichten bestehen. Insbesondere wegen dieser Personenbezogenheit des Arbeitsverhältnisses gilt der für alle Schuldverhältnisse gelten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 5.5.1 Gemeinsame Sorge – das Verfahren

Die Bundesregierung hat sich mit § 1626a BGB für eine vereinfachte Lösung entschieden. Danach gilt: Der Vater kann wählen, ob er nach Abgabe einer Sorgeerklärung das Sorgerecht direkt beim Familiengericht beantragt oder sich (zunächst) an das Jugendamt wendet. Im gerichtlichen Verfahren erhält die Mutter eine Frist zur Stellungnahme von ca. 4 Wochen, (die nicht vor Ablauf von ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.5 Leistungsanspruch bei fehlender Erreichbarkeit ohne wichtigen Grund

Rz. 41 Abs. 3 enthält die sog. Urlaubsregelung, die es auch erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II ermöglicht, sich zu privaten Zwecken ohne wichtigen Grund außerhalb des näheren Bereichs des zuständigen Jobcenters aufzuhalten. Nähere Regelungen enthält § 7 ErrV. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte bedürfen der Regelung nicht, für sie gilt § 7b nicht und d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.6 Nicht arbeitslose und nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte

Rz. 51 Die Prüfung der Beeinträchtigung einer Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit entfällt bei dem Personenkreis der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ohne Erwerbsobliegenheiten, die weder arbeitslos noch erwerbstätig sind (Abs. 3 Satz 3). Bei diesen Personen ist zwar wegen der Eigenschaft der Erwerbsfähigkeit die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit jederzeit denkbar, jed...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Beendigung de... / 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Der Mutterschutz erstreckt sich nicht nur auf den Inhalt des Arbeitsverhältnisses (in Form von Arbeits-, Gesundheitsschutz und Beschäftigungsverboten), sondern auch auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das Gesetz sieht ein Kündigungsverbot für den Arbeitgeber, das Recht der Arbeitnehmerin zu einer Sonderkündigung bei Erhaltung von Rechtspositionen im Fall späterer Wi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Beendigung de... / 1.4.1.2 Befristung nach § 21 BEEG

§ 21 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gestattet dem Arbeitgeber, eine Vertretung nicht nur für Zeiten der Elternzeit, sondern bereits für Zeiten des Mutterschutzes nach dem Mutterschutzgesetz einzustellen. § 21 Abs. 3 BBEG gestattet neben der Zeitbefristung auch eine Zweckbefristung. Der Arbeitgeber kann also den Vertrag mit der (schwangeren) Aushilfe auch derge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Zusammenfassung Überblick Eine zentrale Bestimmung zur Umsetzung des Schutzes von Mutter und Kind beinhaltet den Kündigungsschutz. § 17 MuSchG sichert zugleich die wirtschaftliche Grundlage durch Erhalt des Arbeitsplatzes. Der Schutz beinhaltet ein absolutes Kündigungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt (behördliche Zulassung) für den Arbeitgeber. Andere Beendigungstatbestände werd...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Beendigung de... / 1.4 Auflösung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen

§ 17 MuSchG verbietet lediglich die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung des Arbeitgebers. Andere Auflösungsinstrumente werden nicht geregelt. Sie sind daher nach den allgemeinen Regeln zulässig. 1.4.1 Befristeter Arbeitsvertrag Befristete Verträge sind solche, die nur für eine begrenzte Dauer eingegangen werden. Befristungen von Arbeitsverhältnissen sind zunächs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Beendigung de... / 1.4.2 Aufhebungsvertrag

Aufhebungsverträge unterliegen nicht dem Verbot des § 17 MuSchG. Sie sind bei Beachtung des Schriftformerfordernisses (§ 623 BGB) ohne Weiteres zulässig.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Beendigung de... / 1.3 Kündigung durch die Arbeitnehmerin

Das Kündigungsverbot des § 17 MuSchG gilt nur für die Kündigung des Arbeitgebers. Die Arbeitnehmerin kann nach den allgemein für ihr Arbeitsverhältnis geltenden Regeln – insbesondere unter Einhaltung der Kündigungsfrist – kündigen. Eine außerordentliche fristlose Kündigung der Arbeitnehmerin ist nach den üblichen Regeln nicht ausgeschlossen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Beendigung de... / 1.4.1.1 Probearbeitsverhältnis und Schwangerschaft

Häufiger als die bewusste Einstellung einer Schwangeren dürfte der Fall sein, dass eine Schwangerschaft nicht bekannt ist oder erst nach Abschluss des Arbeitsvertrags eintritt. In der Probezeit gilt Folgendes: Automatischer Übergang von Probezeit in nachfolgendes Arbeitsverhältnis: Zumeist werden Arbeitsverhältnisse von Anfang an als unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einer ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Beendigung de... / 1.2 Kündigungsschutz auch bei Vorbereitungsmaßnahmen

Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 MuSchG sind auch innerhalb der Dauer des Kündigungsverbots vorgenommene Vorbereitungsmaßnahmen des Arbeitgebers im Hinblick auf die Kündigung unzulässig. Trifft der Arbeitgeber solche Vorbereitungsmaßnahmen während der Schutzfrist, ist die Kündigung gemäß § 134 BGB nichtig. Eine Erläuterung des Begriffs "Vorbereitungsmaßnahmen" enthält die Gesetzesbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Beendigung de... / 1.4.1 Befristeter Arbeitsvertrag

Befristete Verträge sind solche, die nur für eine begrenzte Dauer eingegangen werden. Befristungen von Arbeitsverhältnissen sind zunächst auf Grundlage des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) möglich, auch mit Frauen, die bereits schwanger sind. Denn der Bestandsschutz nach § 17 MuSchG schützt nur die Arbeitnehmerin in einem bereits abgeschlos...mehr