Fachbeiträge & Kommentare zu Nachlassverbindlichkeit

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§ 6 Haftung / 1. Haftung als Gesamtschuldner

Rz. 75 Vor der Teilung des Nachlasses besteht die gesamtschuldnerische Haftung nach § 2058 BGB. Damit kann jeder Erbe einzeln als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden, § 421 BGB. Gläubigern steht die Gesamtschuldklage offen (vgl. Rdn 240 ff.). Rz. 76 Jeder Miterbe haftet dabei grundsätzlich mit seinem gesamten Eigenvermögen, wozu auch der jeweilige Anteil an der Erbeng...mehr

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§ 6 Haftung / c) Grabpflegekosten

Rz. 32 Die Kosten der Grabpflege sind zivilrechtlich von § 1968 BGB nicht erfasst, wie der BGH zuletzt nochmals klarstellte.[67] Nach der Rechtsprechung handelt es sich bei der Grabpflege um eine moralische bzw. sittliche Pflicht,[68] nicht aber um eine rechtliche. Die Beerdigung finde ihren Abschluss mit der Herrichtung einer zur Dauereinrichtung bestimmten und geeigneten G...mehr

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§ 6 Haftung / VI. Pfändung nach § 859 ZPO

Rz. 293 Die Anteile der Miterben an der Erbengemeinschaft unterliegen gem. § 859 ZPO der Pfändung. Da der Anteil nur bis zur Auseinandersetzung besteht, ist diese Pfändungsart dementsprechend auf den Zeitraum bis zur Teilung beschränkt. Das Pfandrecht erstreckt sich nach der Teilung kraft dinglicher Surrogation auf die bei der Auseinandersetzung erworbenen Forderungen.[559] ...mehr

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§ 6 Haftung / b) Probleme der Gläubiger bei Zusammentreffen von beschränkter Haftung und anteiliger Haftung

Rz. 194 Schwierig wird es für die Gläubiger allerdings, wenn ein Miterbe tatsächlich nichts aus dem Nachlass erhalten hat[348] und er zudem nur beschränkt haftet, so dass auf sein Eigenvermögen nicht zugegriffen werden kann. Die übrigen Miterben haften wegen §§ 2060, 2061 BGB nur entsprechend ihrer Erbquote. Damit kann der Gläubiger grundsätzlich die Anteile der Forderung ni...mehr

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§ 6 Haftung / 5. Erbensucher

Rz. 35 Sollte einer der Erben die Dienste eines Erbensuchers in Anspruch genommen haben, können Kosten entstanden sein. Nach der Rechtsprechung des BGH hat ein Erbensucher, der keine Honorarvereinbarung geschlossen hat, keinen Anspruch gegen den Nachlass.[73] Wurde eine Honorarvereinbarung unterzeichnet, handelt es sich um eine Eigenverbindlichkeit des betroffenen Erben. Es ...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / II. Haftung für Arbeitsentgelt

Rz. 65 Führt eine Erbengemeinschaft ein Unternehmen fort, so haftet sie für die entsprechenden Nachlassverbindlichkeiten, § 1967 BGB. Nach § 1967 Abs. 2 BGB haften die Erben u.a. für die vom Erblasser herrührenden und die den Erben treffenden Verbindlichkeiten. Rz. 66 Rückständige Lohnzahlungsverpflichtungen sind vererblich, womit die Erbengemeinschaft auf Seiten des Arbeitge...mehr

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§ 20 Mietrecht / VII. Rechtsfolgen des Eintritts

Rz. 58 Mit dem Eintritt geht das Mietverhältnis mit allen Rechten und Pflichten auf den Eintretenden über.[84] Treten mehrere Personen ein, so haften sie als Gesamtschuldner.[85] Dem Eintretenden stehen somit auch die Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung zu, ebenso etwaige Schadensersatz- oder Minderungsansprüche.[86] Im Fall des Eintritts über § 563 BGB haften die Eintr...mehr

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§ 6 Haftung / III. Steuerverbindlichkeiten des Erblassers

Rz. 313 Nach § 45 Abs. 1 S. 1 AO gehen die Steuerverbindlichkeiten des Erblassers auf dessen Erben über.[610] Damit besteht für diese die Gefahr, für Steuerverbindlichkeiten des Erblassers unbeschränkt mit dem jeweiligen Privatvermögen zu haften.[611] § 45 Abs. 2 S. 1 AO bezieht sich aber auf die Regeln über die Haftung der Erben für Nachlassverbindlichkeiten, womit auch die...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / a) Begriff

Rz. 41 Der Überschuldungsbegriff des § 320 InsO entspricht demjenigen des § 19 Abs. 2 InsO . Danach liegt Überschuldung vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn die Fortführung des Unternehmens in den nächsten 12 Monaten ist nach den Umständen wahrscheinlich. Auch wenn zum Nachlass ein Unternehmen gehört, kann die p...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / IV. Rechtskraft und Zwangsvollstreckung

Rz. 66 Die Rechtskraft eines obsiegenden Urteils gegen den Testamentsvollstrecker wirkt auch gegen die Erben, § 327 Abs. 1 u. 2 ZPO. Die Rechtskraft eines obsiegenden Urteils des Testamentsvollstreckers wirkt auch für den Erben, § 327 Abs. 1 u. 2 ZPO.[112] Ein für den Testamentsvollstrecker lautender Titel ist nach § 728 Abs. 2 ZPO umzuschreiben, wenn der Erbe nach Beendigun...mehr

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§ 12 Sonderprobleme / V. Haftung eines Erbteilskäufers

Rz. 24 Bei einem Erbteilskäufer entspricht der Haftungsumfang ab Beendigung des Kaufvertrags dem eines Miterben.[33] Rz. 25 Grundsätzlich kann sich der Erbteilskäufer bis zur Nachlassteilung auf die Einrede nach § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB berufen. Besteht schon eine vorherige unbeschränkte Haftung des Verkäufers, so hat der Erbteilskäufer nach der Erbteilübertragung gem. § 2059 A...mehr

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§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / E. Ansprüche gegen Dritte und Erben

Rz. 51 Eine Masseanreicherung kann auch dadurch eintreten, dass Ansprüche gegen Dritte entstehen, bspw. gegen den (Mit-)Erben. Solche Ansprüche können aus einer verspäteten Antragstellung resultieren. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein Erbe zunächst Nachlassverbindlichkeiten erfüllt und dabei eine notwendige Sorgfaltspflicht außer Acht lässt (§ 1979 BGB). Auch kann sich ...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / 3. Vorschuss

Rz. 216 Die Abweisung mangels Masse unterbleibt, wenn der Antragsteller einen ausreichenden Vorschuss für die Durchführung des Verfahrens leistet, § 26 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 InsO. Der Geldbetrag kann von jedermann vorgeschossen werden, wobei eine Aufforderung des Gerichts hierzu allenfalls an den Antragsteller ergehen wird. Dies wird von den Insolvenzgerichten unterschiedlich ge...mehr

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§ 12 Sonderprobleme / III. Nachlassinsolvenz und Nachlassverwaltung

Rz. 19 Gemäß § 330 Abs. 1 InsO gilt im Insolvenzverfahren nur der Erbschaftskäufer als der entsprechende Erbe. Der Verkäufer hingegen gilt durch das Verhältnis zwischen ihm und dem Erbschaftskäufer als Nachlassgläubiger. Aus diesem Grund kann dieser durch das Verhältnis und die Verbindlichkeit das Insolvenzverfahren gem. § 330 Abs. 2 S. 1 InsO beantragen. Auch bei einer anal...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / I. Entstehen der Erbengemeinschaft

Rz. 3 Hinterlässt der Erblasser im Wege der gesetzlichen oder der testamentarischen Erbfolge mehrere Erben, so entsteht kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft, § 2032 BGB. An dieser Erbengemeinschaft ist jeder Miterbe unabhängig von seinem Willen beteiligt.[1] Die Erbengemeinschaft ist auf die Auseinandersetzung ausgerichtet.[2] Sie ist grundsätzlich darauf angelegt, nach der ...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 5. Prozesskosten(hilfe)

Rz. 17 Auch bei einem Rechtsstreit des Erblassers vor seinem Absterben gehören die Prozesskosten zu den Nachlassverbindlichkeiten. Der Erblasser kann aber auch für die Rechtsstreitkosten eine Beschränkung auf den Nachlass hinterlegen.[25] Bei einem vom Erben aufgenommenen Rechtsstreit hat dieser den Haftungsbeschränkungsvorbehalt gem. § 780 ZPO aufgrund der Kosten in den Urt...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 1. Trennung der Vermögensmassen

Rz. 92 Grundsätzlich besteht bei einer Verbindung des Nachlasses und des Eigenvermögens des Erben immer die Gefahr, dass eine Überschuldung bzw. andere negative Folgen entstehen können. Die Einkünfte aus einem Nachlass sind dem Erben persönlich zuzuschreiben.[124] Aufgrund dieser bestehenden Gefahr räumt das Gesetz dem Erben eine Möglichkeit ein, die Vermögensverschmelzung d...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 7. Einkommensteuer

Rz. 23 Die bis zum Tode erzielten Einkommensteuerforderungen gehören auch zu den Erblasserschulden.[31] Jedoch gehören die zu versteuernden Einkünfte, die nach dem Erbfall entstehen, zu den Eigenverbindlichkeiten des Erben und sind folglich keine Nachlassverbindlichkeiten. Hierbei hängt der Steuersatz von den steuerrechtlichen Befindlichkeiten des Erben ab. Bei einer Anordnu...mehr

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§ 6 Haftung / 1. Begriff der Teilung

Rz. 68 Die Frage, zu welchem Zeitpunkt der Nachlass geteilt ist, ist schwieriger zu beantworten, als es auf den ersten Blick scheint. Die Behandlung des Themenkreises erfolgt vertieft in § 8 – Beendigung der Erbengemeinschaft. Zum besseren Leseverständnis sollen hier nur kurze Hinweise auf zwei wesentliche Auffassungen der Diskussion ohne argumentative Auseinandersetzung dar...mehr

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§ 6 Haftung / g) Dürftigkeitseinrede, § 1990 BGB

Rz. 158 Mit der Dürftigkeitseinrede kann die Begleichung von Verbindlichkeiten aus dem Eigenvermögen der Erben verweigert werden. Die Durchführung von Nachlassinsolvenz oder -verwaltung ist in diesem Fall mangels kostendeckender Masse unzweckmäßig, § 1990 Abs. 1 S. 1 BGB. Der Nachlass muss den Gläubigern im Wege der Zwangsvollstreckung zum Zwecke der Befriedigung herausgegebe...mehr

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§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / 3. Nachlassinsolvenzverfahren und Nachlassverwaltung

Rz. 8 Wurde die Erbschaft erst angenommen – im Zweifel aber auch für den stets zuletzt haftenden Staat, § 1936 BGB –, bleibt mit der Durchführung des Nachlassinsolvenzverfahrens eine weitere Möglichkeit, die Haftung zumindest zu beschränken. Die Folgen der Nachlassinsolvenz ergeben sich aus § 1975 BGB. Die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten beschränkt sich n...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / a) Insolvenzgläubiger

Rz. 97 Insolvenzgläubiger sind gemäß § 38 InsO alle persönlichen Gläubiger, die im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung begründete Vermögensansprüche gegen den Schuldner haben. In Nachlassinsolvenzverfahren können nach § 325 InsO nur Nachlassverbindlichkeiten geltend gemacht werden, so dass hier alle Insolvenzgläubiger zugleich Nachlassgläubiger sind. Keine Insolvenzgläubiger s...mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / 4. Sonstiges Vermögen

Rz. 40 Nicht nach dem Ertragswert zu berechnen sind Baugrundstücke, die ohne Gefährdung der Betriebsgrundlage herausgelöst werden können.[64] Rz. 41 Nach § 33 Abs. 3 BewG gehören nicht zum landwirtschaftlichen Vermögen Zahlungsmittel, Geldforderungen u.Ä., Geldschulden, Überbestände an umlaufenden Betriebsmitteln, Tierbestände, die nicht oder nicht mehr, weil zum Verkauf best...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / 4. Auseinandersetzung

Rz. 17 Die Auseinandersetzung der Gesamthandsgemeinschaft kann als solche in den meisten ausländischen Rechtsordnungen zu jeder Zeit verlangt werden. Im Einzelnen: Rz. 18 ▪ Deutschland In Deutschland kann jeder Erbe zu jeder Zeit die Auseinandersetzung des Nachlasses (nicht Teilauseinandersetzung) verlangen. Die Beendigung der Erbengemeinschaft vollzieht sich durch Auseinander...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / 2. Rechtsstellung der Nacherben nach Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 44 Mit Eintritt des Nacherbfalls fällt die Erbschaft an den Nacherben (§ 2139 BGB). Er tritt in die Stellung des Vorerben an der Erbschaft von selbst ein.[82] Der Nacherbe wird automatisch Eigentümer der Nachlassgegenstände, Gläubiger der Nachlassforderungen und Schuldner der Nachlassverbindlichkeiten.[83] Rz. 45 Gem. § 857 BGB geht der Besitz nur automatisch auf den Nach...mehr

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§ 6 Haftung / c) § 2060 Nr. 1 BGB

Rz. 195 Nach § 2060 Nr. 1 BGB besteht eine Teilhaftung den Gläubigern gegenüber, die im Aufgebotsverfahren ausgeschlossen wurden. Gemeint ist damit das Aufgebot der Gläubiger nach §§ 1970 ff. BGB. Ausdrücklich erfasst sind auch die Gläubiger, die nach § 1972 BGB vom Aufgebotsverfahren eigentlich nicht betroffen sind. Es handelt sich um Gläubiger von Pflichtteilsrechten, Verm...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 3. Nach Ausübung des Vorkaufrechts

Rz. 37 Bei Ausübung des Vorkaufsrechts treten die Miterben in den geschlossenen Erbteilskaufvertrag mit allen Rechten und Pflichten ein, § 464 Abs. 2 BGB. Da das Vorkaufsrecht lediglich schuldrechtlich wirkt, erwerben die Miterben im Rahmen eines gesetzlichen Schuldverhältnisses einen Anspruch auf Übertragung des Erbteils.[87] Sie haben dem Käufer einen etwaig bereits bezahl...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / E. England und Wales

Rz. 23 Erbstatut: Auch England und Wales haben seinerzeit, als sie noch Mitglied der Europäischen Union waren, die Europäische Erbrechtsverordnung nicht ratifiziert. Inzwischen ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgetreten. Damit ist Großbritannien ein Drittstaat im Sinne der EuErbVO, was Auswirkungen auf die Möglichkeit der Rückverweisung gem. Art. 34 ...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / II. Antragsberechtigung

Rz. 15 Formal berechtigt, einen Insolvenzantrag zu stellen, ist gemäß § 317 Abs. 1 InsO jeder Erbe, Miterbe, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, ein Testamentsvollstrecker und jeder Nachlassgläubiger. Wird der Antrag nicht von allen Erben gestellt, ist der Eröffnungsgrund vom Antragsteller glaubhaft zu machen, § 317 Abs. 2 InsO. Den nicht antragstellenden Erben ist Gelegenhe...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / a) Eigenerwerb des Vorerben

Rz. 86 Einigkeit in Rechtsprechung und Literatur besteht weitestgehend im Ergebnis: Auch der Vorerbe kann nacherbschaftsfrei Gegenstände aus dem Nachlass erhalten. Es bedarf dabei stets der Mitwirkung aller Nacherben. Da es für die Übertragung an Dritte keiner Zustimmung der Ersatznacherben bedarf, wird eine solche auch bei der Übertragung von einzelnen Nachlassgegenständen ...mehr

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§ 6 Haftung / ee) Weiteres Verfahren

Rz. 126 Für das Nachlassinsolvenzverfahren besteht die folgende Rangfolge zur Begleichung von Verbindlichkeiten:[251]mehr

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§ 24 Sozialrecht / 1. Klassische Gestaltung (Vor- und Nacherbfolge)

Rz. 56 Nacherbschaft und Dauertestamentsvollstreckung zugunsten des Kindes werden in beiden Erbfällen angeordnet. Würde der behinderte Abkömmling hier übergangen werden, entstünde diesem ein Pflichtteilsanspruch gem. § 2306 Abs. 1 S. 1 BGB, der vom Sozialleistungsträger geltend gemacht werden könnte. Soll eine Beteiligung des Kindes mit Behinderung im 1. Erbfall vermieden we...mehr

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§ 6 Haftung / III. Form und Inhalt

Rz. 231 Will ein Erbe ein Inventar im Sinne der §§ 1993 ff. BGB errichten, genügt es nicht, dieses privat aufzunehmen. §§ 2001 ff. BGB enthalten insofern besondere Vorschriften.[428] Rz. 232 Nach § 2001 BGB sind die Nachlassgegenstände mit Beschreibung und Wertangabe aufzuführen. Für Miterben gilt, dass auch bei Errichtung durch nur einen Miterben der gesamte Nachlass aufzune...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / O. Polen

Rz. 91 Erbstatut: Auch in Polen findet die EuErbVO für Erbfälle ab dem 17.8.2015 Anwendung. Zur Bestimmung des Erbstatuts wird gemäß Art. 21 EuErbVO angeknüpft. Für Erbfälle vor Inkrafttreten der EuErbVO gilt Folgendes: Gemäß Art. 34, 64 poln. IPRG stellt das polnische Recht auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Todeszeitpunkt ab.[275] Es gilt und galt der Grundsatz ...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / 3. Besonderheiten bei einer sachlichen Teilauseinandersetzung aufgrund einer Vereinbarung

Rz. 62 Selten setzen die Miterben den Nachlass auf einmal vollständig auseinander. Auch ohne dass sie ausdrücklich oder stillschweigend einen Aufschub der Auseinandersetzung vereinbaren, erfolgen häufig sachliche Teilauseinandersetzungen: Erst verteilen sie das Bargeld. Dann wird die Wohnung des Erblassers aufgelöst, sie begleichen Schulden etc. Rz. 63 Erfolgt z.B. erst einma...mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / 1. Ertragswertberechnung

Rz. 31 § 2049 Abs. 2 BGB orientiert den Ertragswert am bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung nachhaltig erzielbaren Reinertrag. Der Reinertrag ist nicht gesetzlich definiert. Er bedarf der gutachterlichen Bestimmung. Grundlage sollen die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Betriebes sein. Es haben sich hierzu zwei Meinungen verfestigt. Die eine will an den, immerhin nachvollzie...mehr

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§ 6 Haftung / IV. Nachlasserbenschulden/Nachlasseigenschulden

Rz. 19 Nachlasserbenschulden (teilweise auch als Nachlasseigenschulden bezeichnet) sind Verbindlichkeiten, die ein Erbe bei der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses eingeht und dabei die Haftung nicht auf den Nachlass beschränkt.[36] Entscheidend ist, ob ein eigenes Verhalten des Erben Haftungsgrundlage ist.[37] Bei diesen Verbindlichkeiten haften sowohl der Nachlass al...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / Literaturtipps

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§ 6 Haftung / I. Vor Annahme der Erbschaft

Rz. 259 Vor der Annahme der Erbschaft ist eine Zwangsvollstreckung wegen Nachlassverbindlichkeiten nur in den Nachlass selbst möglich. Gemäß § 778 Abs. 1 ZPO kann nicht in das Eigenvermögen der Erben, die die Erbschaft noch nicht angenommen haben, vollstreckt werden. Dies ist für jeden Erben getrennt zu beurteilen.[477] Soll dennoch die Zwangsvollstreckung betrieben werden, b...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / III. Rechtsfolgen

Rz. 172 Der einzelne Miterbe kann nur die Leistung des Schuldners an alle Erben fordern (actio pro socio). Er kann daher insbesondere nicht etwa lediglich die Forderung in Höhe seiner eigenen Erbquote geltend machen (und Zahlung an sich verlangen). Dies wäre eine eigenmächtige und somit unzulässige Teilauseinandersetzung. Etwas anderes gilt, wenn die übrigen Miterben zustimm...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / 2. Familiengerichtliche Genehmigungen

Rz. 77 Das (dingliche) Erwerbsgeschäft (§ 2033 BGB) bedarf auf der Erwerberseite weder, wenn der Minderjährige durch seine Eltern vertreten wird, noch, wenn er durch einen Vormund oder Pfleger vertreten wird, der gerichtlichen Genehmigung, da §§ 1643, 1799 Abs. 1, 1813 Abs. 1, 1851 BGB unanwendbar sind; § 1851 BGB erwähnt den Erwerb eines Erbanteils nicht. Der Erwerber, der ...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 4. Verbindlichkeiten

Rz. 79 Der Vermächtnisnehmer ist nach dem Wortlaut einer Anordnung – "erhält einen Anteil von 50 Prozent" – nicht an den Lasten des Nachlasses beteiligt. Dies kann zur ungewollten Benachteiligung des Erben führen. Schwenck vertritt zwar die Auffassung, dass eine Nachrangigkeit von Vermächtnissen aus dem Gesetzeskontext zu entnehmen sei.[50] Zum einen meint er damit aber wohl...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / Literaturtipps

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§ 3 Rechtsvergleichung / 5. Ausgleich lebzeitiger Zuwendungen

Rz. 24 ▪ Bosnien-Herzegowina In Bosnien-Herzegowina kommt ein Ausgleich lebzeitiger Zuwendungen immer dann in Betracht, wenn die Nachlassmasse nicht zur Befriedigung etwaiger Pflichtteilsansprüche ausreicht. Die Schenkungskürzung erfolgt zeitlich umgekehrt. Daraus folgt, dass die zeitlich späteren Schenkungen zuerst zurückgefordert werden. Wichtig zu beachten ist in diesem Ko...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / a) Rechtsstellung des Erwerbers

Rz. 113 Der Erwerber des Erbteils wird kein Miterbe,[138] er tritt lediglich in die vermögensrechtliche Position des Miterben ein und übernimmt von diesem die verfügungsgegenständlichen Vermögensrechte sowie die mit der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses verbundenen Pflichten.[139] Beispiel Als Pflichten gehen auf den Erwerber des Erbteils beispielsweise alle de...mehr

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§ 1 Grundlagen / 3. Insolvenzrechtliche Aspekte

Rz. 68 Im Nachlassinsolvenzverfahren fragt sich, welcher Rang dem Anspruch des Sozialhilfeträgers aus § 102 SGB XII zukommt. Die Frage des Vor- und Nachrangs von Ansprüchen von Nachlassgläubigern ist im eigentlichen Sinne keine Frage der Wertermittlung, sondern wird erst aktuell, wenn der Wert des Nachlasses ermittelt worden ist und dieser nicht ausreicht, um alle Nachlassve...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / 1. Allgemeines

Rz. 13 Nach § 2042 BGB kann jeder Miterbe grundsätzlich jederzeit ohne Rücksicht auf die Interessen der Miterben die Auseinandersetzung verlangen (zu Ausnahmen siehe unten Rdn 16). Anders also als im Gesellschaftsrecht, auf das das Recht der Erbengemeinschaft verweist, ist kein "wichtiger Grund" erforderlich und das Auseinandersetzungsbegehren kann auch zur Unzeit gestellt w...mehr

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§ 6 Haftung / b) § 1586b BGB – Unterhalt des geschiedenen Ehegatten

Rz. 44 Nach § 1586b BGB erlischt der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten mit dem Tode des Verpflichteten nicht, sondern geht auf dessen Erben über. Nach § 1586b Abs. 1 S. 3 BGB ist die Haftung auf den Betrag begrenzt, der dem fiktiven Pflichtteil des Unterhaltsberechtigten entspricht. Bei der Ermittlung der Quote dieses fiktiven Pflichtteilsanspruches sind nach § 1...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / I. Antragspflicht

Rz. 1 Wie jedes Insolvenzverfahren wird auch das Nachlassinsolvenzverfahren nur auf Antrag eingeleitet. Obwohl nach dem Eintritt materieller Insolvenzreife ein öffentliches Interesse an einer umgehenden Einleitung des Insolvenzverfahrens besteht, ist dem deutschen Insolvenzrecht eine amtswegige Einleitung des Insolvenzverfahrens fremd. Besonders groß ist besagtes öffentliche...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / 5. Haftung

Rz. 66 ▪ Bulgarien In Bulgarien haften die Erben gemäß ihren Erbanteilen. Es besteht jedoch eine Möglichkeit der Haftungsbegrenzung, indem der Erbe das "Erbe nach Verzeichnis" annimmt. Damit findet eine (auch in anderen europäischen Ländern sehr verbreitete) Haftungsbeschränkung auf den Nachlass statt. Beachtlicherweise führt die Annahmeerklärung eines "Erben nach Verzeichnis...mehr