Fachbeiträge & Kommentare zu Nachlassverbindlichkeit

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§ 6 Haftung / d) Aufgebotsverfahren, §§ 1970 ff. BGB

Rz. 132 Gemäß § 1970 BGB können die Erben ein Aufgebotsverfahren bezüglich möglicher Nachlassgläubiger durchführen. Es dient seiner Konzeption nach in erster Linie der Ermittlung von Nachlassverbindlichkeiten, was dem Erben eine Entscheidung über die Ergreifung (weiterer) Maßnahmen zur Beschränkung seiner Haftung ermöglichen soll.[262] Das Aufgebotsverfahren hat zudem zur Fo...mehr

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ZErb 12/2024, Effiziente Na... / III. Rechtsprechung zu Einzelfragen

Angesichts der großen Zahl an über den Tod hinauswirkenden Vorsorgevollmachten und der stetig zunehmenden Zahl von Testamentsvollstreckungen bei zugleich immer individueller werdenden erbrechtlichen Sachverhaltskonstellationen nimmt es nicht wunder, dass sich die Rechtsprechung bereits mit einer Vielzahl von Einzelfragen zu beschäftigen hatte, die in ihrer Bedeutung über den...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / d) Schadensersatzanspruch gegen den Erben wegen Verstoßes gegen das Auszahlungsverbot des § 1979 BGB gemäß § 1978 Abs. 1 i.V.m. §§ 677, 280 BGB

Rz. 52 Von besonderer praktischer Relevanz ist der Schadensersatzanspruch der Nachlassgläubiger gegen den Erben wegen fehlerhafter Verwaltung, wenn der Erbe entgegen § 1979 BGB einzelne Nachlassgläubiger aus den unzulänglichen Nachlassmitteln befriedigt hat. Die Norm, die auch von einem Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker zu beachten ist, statuiert ab dem frühen Zeit...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / f) Ansprüche der Nachlassgläubiger gegen den Erben wegen Insolvenzverschleppung gemäß § 1980 BGB

Rz. 63 Stellt der Erbe nicht unverzüglich (vgl. § 121 Abs. 1 S. 1 BGB) Insolvenzantrag, nachdem er die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Nachlasses erkannte oder hätte erkennen können, ist er den Gläubigern gem. § 1980 Abs. 1 S. 2 BGB zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Nach § 1980 Abs. 2 S. 1 BGB steht der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder...mehr

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§ 6 Haftung / VI. Haftung im Innenverhältnis

Rz. 319 Auch für die Haftung im Innenverhältnis kommt es auf die Frage an, ob der Nachlass bereits geteilt ist. Vor der Teilung sind alle Erben verpflichtet, gem. §§ 2038 Abs. 1, 2046 BGB sowie nach §§ 2058, 426 Abs. 1 S. 1 BGB an der Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten mitzuwirken.[629] Leistet ein Erbe allein ohne entsprechende Verpflichtung, so kann er nicht auf Er...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2 Zugleich übertragenes, nicht begünstigtes Vermögen (§ 28a Abs. 2 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 153 Das "verfügbare Vermögen" umfasst nach der gesetzlichen Legaldefinition u. a. 50 % des "mit der Erbschaft oder Schenkung zugleich übergegangenen Vermögens, das nicht zum begünstigten Vermögen im Sinne des § 13b Abs. 2 gehört" (§ 28a Abs. 2 Nr. 1 ErbStG). Rz. 154 Diese Regelung beruht wohl auf der Vorstellung des Gesetzgebers, dass das zusammen mit dem begünstigten Ver...mehr

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Nachlassverbindlichkeiten in Fällen der beschränkten Steuerpflicht

Zusammenfassung Nachlassverbindlichkeiten sollen in Fällen der beschränkten Steuerpflicht anteilig abzugsfähig sein. Das ändert sich Nachdem der EuGH entschieden hatte, dass die bisher geregelte Nichtabzugsfähigkeit von Pflichtteilsverbindlichkeiten bei beschränkter Steuerpflicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt, wird nun eine anteilige Abzugsfähigkeit von Nachlassver...mehr

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Nachlassverbindlichkeiten i... / Zusammenfassung

Nachlassverbindlichkeiten sollen in Fällen der beschränkten Steuerpflicht anteilig abzugsfähig sein.mehr

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Nachlassverbindlichkeiten i... / Das ändert sich

Nachdem der EuGH entschieden hatte, dass die bisher geregelte Nichtabzugsfähigkeit von Pflichtteilsverbindlichkeiten bei beschränkter Steuerpflicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt, wird nun eine anteilige Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten in Fällen der beschränkten Steuerpflicht geregelt. Diese Abzugsfähigkeit ist entsprechend dem Anteil, mit dem der Ve...mehr

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Nachlassverbindlichkeiten i... / Inkrafttreten

Gilt für Erwerbe, für die die Steuer ab dem Monat, der der Verkündung des Gesetzes folgt, entsteht.mehr

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Haftung der Wohnungseigentü... / 1.1.4 Erbfall

Ab dem Zeitpunkt des Versterbens des Erblassers tritt der Erbe als Rechtsnachfolger des Erblassers mit allen Rechten und Pflichten in die Wohnungseigentümergemeinschaft ein. Ab diesem Zeitpunkt ist der Erbe zur anteiligen Kostentragung verpflichtet. Der Erbe haftet gemäß § 1967 BGB für Nachlassverbindlichkeiten, zu denen auch die vom Erblasser herrührenden Schulden gehören. ...mehr

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Auswirkungen latenter Steue... / III. Erbschaft- und schenkungsteuerliche Fernwirkungen latenter Steuern

Der Einkommensteuerabzug einer hypothetischen Veräußerungsgewinnsteuerbelastung bei der Ermittlung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung gem. § 5 Abs. 1 ErbStG betrifft umso deutlicher die Berechnung einer güterrechtlichen Zugewinnausgleichsforderung durch lebzeitige Beendigung des Güterstands mit Ausgleich des Zugewinns. Die Nichtsteuerbarkeit dieser Ausgleichsforderung ...mehr

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ZErb 11/2024, Abgrenzung vo... / 1 Gründe

I. Gestützt auf ihre Einschätzung, sie sei (bereits) als Vertragserbe alleinige Rechtsnachfolgerin ihres am 17.8.2011 verstorbenen Vaters … (nachfolgend nur. "der Erblasser") geworden, nimmt die aus der ersten Ehe des Erblassers hervorgegangene Klägerin den Beklagten – dabei handelt es sich um ihren Halbbruder, welcher aus der dritten Ehe des Erblassers stammt – in erster Lin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 35 EStG enthielt für Vz von 1975 bis einschließlich 1998 eine ESt-Ermäßigung für Einkünfte, die infolge eines Erwerbes von Todes wegen der ErbSt unterlegen haben und ergänzend eine Belastung mit ESt erfolgte. Diese Doppelbelastung sollte vermindert werden. Hierbei erfolgte eine Kürzung der ESt um einen bestimmten Prozentsatz. Dies sollte im Ergebnis dem Fall nahe kom...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 14.1.2 Ansatz und Bewertung

Rz. 137 Das Inventar soll alle Nachlassgegenstände und Nachlassverbindlichkeiten mit ihrem Wert am Tag des Erbanfalls aufführen (§ 2001 BGB).[1]mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.19 Vorgänge, die nicht zu Anschaffungskosten führen

Rz. 294 Die in der Zwangsversteigerung vom Ersteher gem. § 49 Abs. 2 ZVG zu entrichtenden Zinsen gehören nicht zu den Anschaffungskosten.[1] Rz. 295 Nachlassverbindlichkeiten führen weder bei ihrer Entstehung noch bei ihrer Erfüllung zu Anschaffungskosten des Erben.[2] Rz. 296 Bei Vermögensübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge rechnet die der Versorgung des Überl...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 3.2 Erbfolge von Todes wegen

Rz. 672 Der Gesellschaftsvertrag hat Vorrang vor erbrechtlichen oder testamentarischen Regelungen.[1] Ungewollte Gewinnrealisierungen durch Zwangsauflösung stiller Reserven ohne Zufluss entsprechender Liquidität von außen können sich ergeben, wenn die testamentarische Erbfolge nicht rechtzeitig mit den Beteiligungsverhältnissen am Unternehmensvermögen und dem Gesellschaftsve...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 6. Verhältnis zum Verfassungsrecht

a) Wegzugsbesteuerung und Verfassungsrecht Rz. 143 [Autor/Stand] Wegzugsbesteuerung und Verfassungsrecht. Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 wirft verschiedene verfassungsrechtliche Fragen auf,[2] deren abschließende Beantwortung durch das Bundesverfassungsgericht noch aussteht. Der BFH hat die verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der früheren Fassungen des § 6 in einigen Sonderf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Allgemeines

Rz. 365 [Autor/Stand] Überblick. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 erweitert die Wegzugsbesteuerung auf Fälle der "unentgeltlichen Übertragung" der Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 EStG durch den unbeschränkt Steuerpflichtigen i.S.v. § 6 Abs. 2 "auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Per...mehr

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ZErb 10/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Der ledige und kinderlose Erblasser ist 2024 verstorben. Eine Verfügung von Todes wegen hat er nicht hinterlassen; seine Eltern und sein einziger Bruder sind vorverstorben. Die Beteiligten zu 1 bis 10 sind die Enkelkinder der drei verstorbenen Geschwister der Mutter des Erblassers bzw. die Kinder der vorverstorbenen vier Cousins/Cousinen mütterlicherseits des Erblassers. Si...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Erwerb durch Erbengemeinschaft

Rz. 409 [Autor/Stand] Zivilrechtliche Grundlagen. Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben (§ 2032 Abs. 1 BGB). Nach dem Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge geht das Vermögen, einschließlich etwaiger Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz EStG, ungeteilt als Ganzes auf eine aus den Miterben bestehende, gesetzliche begründet...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Vor- und Nacherbschaft

Rz. 414 [Autor/Stand] Zivilrechtliche Grundlagen. Gemäß § 2100 BGB kann der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag einen Erben in der Weise einsetzen, dass dieser erst Erbe wird (sog. Nacherbe), nachdem zunächst ein Anderer Erbe (sog. Vorerbe) geworden ist. Der Nacherbe erwirbt bis zum Eintritt des Nacherbfalls ein Anwartschaftsrecht auf den späteren Erwerb. Der Erblasser...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.5 Vorweggenommene Erbfolge und Erbauseinandersetzung

Rz. 184 Beide Vorgänge bilden die wichtigsten Beispiele für den zuvor behandelten un- oder teilentgeltlichen Übergang von Vermögen.[1] In dem sog. Frankfurter Testament werden die Miterben im Verhältnis der durch Teilungsanordnung zugeteilten Wirtschaftsgüter eingesetzt. Rz. 185 Bei der Übertragung betrieblicher Einheiten in vorweggenommener Erbfolge erwirbt der Übernehmende ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.5.3 Beispiele zur Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Im Folgenden sollen 2 Beispiele die neue Berechnung für den Abzug von Schulden darstellen – insbesondere von solchen, die in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang mit nach § 13d ErbStG befreitem Vermögen stehen. Praxis-Beispiel Vorhandensein von nach § 13d ErbStG steuerbefreitem Vermögen Erblasser E hat in seinem Testament den Sohn S zum Alleinerben bestimmt. Im Nachlass befin...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.5.1 Rechtslage bis Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Schulden, die mit dem begünstigten Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind anteilig nicht abzugsfähig (soweit die Befreiung greift).[1] Im Regelfall kommt für die Schuld (bzw. Last) ein Abzug in Höhe von 90 % in Betracht.[2] Dabei liegt ein wirtschaftlicher Zusammenhang von Schulden (Lasten) mit Vermögensgegenständen nur vor, wenn die Entstehung der Schuld ursäc...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.5.2 Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

a) Es liegt von den Schulden und Lasten ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem zu Wohnzwecken vermieteten Grundstück vor Liegen Schulden und Lasten vor, die mit dem zu Wohnzwecken vermieteten Grundstück in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind diese nur anteilig abziehbar.[1] Dies ergibt sich nun nicht mehr aus dem bisherigen § 10 Abs. 6 Satz 5 ErbStG aF sondern aus d...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.3.2 Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Das Jahressteuergesetz 2020 sieht – um einen ungerechtfertigten steuerlichen Vorteil durch den unbegrenzten Abzug von Schulden und Lasten zu vermeiden – folgende Änderungen für den Schuldenabzug vor. Es werden Schulden und Lasten anteilig gekürzt, die nicht in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen stehen. Dies sind z. B. Pflichtteilsverbindlic...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.3.1 Rechtslage bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Schulden und Lasten, welche mit nach § 13a ErbStG und § 13c ErbStG befreitem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind nur mit dem Betrag abzugsfähig, der dem Verhältnis des nach Anwendung des § 13a ErbStG und § 13c ErbStG anzusetzenden Werts dieses Vermögen zu dem Wert vor Anwendung des § 13a ErbStG und § 13c ErbStG entspricht.[1] Von einem wirtschaftlichen Zus...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.4 Nachlassteilung bzw. Erbauseinandersetzung (Zeilen 6bis 11)

Der Erwerber kann die Steuerbefreiung nicht in Anspruch nehmen, soweit er das begünstigte Vermögen aufgrund einer letztwilligen (Testament) oder rechtsgeschäftlichen Verfügung (Erbvertrag) des Erblassers oder Schenkers auf einen Dritten übertragen muss (Weitergabeverpflichtung ). Hierunter zählen insbesondere folgende Anwendungsfälle:[1] Sachvermächtnisse, die auf begünstigtes...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / Zusammenfassung

Überblick Kernstück der Erbschaftsteuerreform 2016 war die Neugestaltung der Vergünstigungen für Betriebsvermögen. Seit dem 1.7.2016 hat der Erwerber grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen zwei Verschonungsmaßnahmen zu wählen. Er kann sich für einen 85 %igen Verschonungsabschlag entscheiden. Hier erfolgt dann eine 15 %ige Besteuerung, wobei bei dieser noch ein Abzugsbetrag ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.5.3 Berechnung des Entlastungsbetrags

Die Berechnung des Entlastungsbetrags ergibt sich aus § 19a Abs. 3 ErbStG und § 19a Abs. 4 ErbStG. Demnach bemisst sich der auf das tarifbegünstigte Vermögen entfallende Teil der tariflichen Steuer aus dem Verhältnis des Werts dieses Vermögens entweder nach Anwendung des § 13a ErbStG oder nach Anwendung des § 13c ErbStG und nach Abzug der mit diesem Vermögen in wirtschaftlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.6 Erbenhaftung

Rz. 72 Der Erbe haftet aufgrund des Grundsatzes der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB für die Nachlassverbindlichkeiten persönlich und uneingeschränkt. Das gilt ebenso für alle Mitglieder der Erbengemeinschaft, die für die Nachlassverbindlichkeiten nach § 2058 BGB als Gesamtschuldner haften. Jeder einzelne Erbe kann für die gesamten Nachlassverbindlichkeiten persönlich u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3.1.2 Fortsetzungsklausel

Rz. 97 Fortsetzungsklauseln werden bei Personengesellschaften vereinbart, wenn die Gesellschafter erreichen möchten, dass der versterbende Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet und die Gesellschaft durch die verbleibenden Gesellschafter fortgeführt wird. Der Anwendungsbereich von Fortsetzungsklauseln bleibt auch nach dem MoPeG begrenzt, da eine Fortsetzung weiterhi...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Nachlassverbindlichkeiten

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Außergewöhnliche Belastunge... / Beerdigungskosten

Beerdigungskosten belasten zunächst das durch Erbfall übergegangene Vermögen. Daher scheidet ein Abzug der Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung insoweit aus, als diese Kosten aus dem Nachlass, z. B. aus Sterbegeldern oder aus auf den Todesfall abgeschlossenen Versicherungen, erbracht werden können.[1] Es reicht auch aus, dass die Beerdigungskosten aus sonstigen d...mehr

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Grundstücksübertragung auf ... / 1.3 Nachlassverbindlichkeiten

Besteht eine Erbengemeinschaft, können Aufwendungen eines Miterben Anschaffungskosten sein, wenn er z. B. die Erbanteile aller übrigen Miterben erwirbt. Soweit der Wert des Erlangten den Wert seines Erbanteils übersteigt, muss der begünstigte Erbe Ausgleichszahlungen leisten, die ebenfalls Anschaffungskosten für ihn darstellen. Wird das Gemeinschaftsvermögen hingegen im Wege...mehr

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Grundstücksübertragung auf ... / 1.4.1 Realteilung von Privatvermögen ohne Abfindungszahlungen

Die Realteilung von Privatvermögen ohne Abfindungszahlungen wird wie folgt behandelt: Soweit jeder der Miterben bestimmte Nachlassgegenstände zu Alleineigentum übertragen erhält (Realteilung), ohne dass einer der Miterben Ausgleichszahlungen leistet oder über seinen Erbanteil hinaus Nachlassschulden übernimmt, hat auch im Privatvermögen jeder der Miterben die ihm zugeteilten...mehr

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Grundstücksübertragung auf ... / 1.4.3 Erbauseinandersetzung durch Veräußerung des Nachlasses

Die Erbauseinandersetzung kann gem. §§ 2046 ff. BGB auch dadurch erfolgen, dass sämtliche Wirtschaftsgüter veräußert werden. Nach Tilgung der Nachlassverbindlichkeiten wird der verbleibende Veräußerungserlös unter den Erben entsprechend der Erbquote verteilt. Soweit zum Nachlass Gebäude des Privatvermögens gehören, ist die Veräußerung einkommensteuerrechtlich nur dann zu erf...mehr

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Vorfälligkeitsentschädigung... / 2.3 Vorfälligkeitsentschädigung ist keine Nachlassverbindlichkeit

Wird nach Eintritt des Erbfalls ein Darlehen des Erblassers vorzeitig abgelöst, so ist die Vorfälligkeitsentschädigung mit ihrem Zinsanteil nicht gesondert als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Die Zinsen sind Teil der als Kapitalschuld zu bewertenden und als Erblasserschuld abziehbaren Darlehensverbindlichkeit. Soweit die Vorfälligkeitsentschädigung neben ihrem Zinsantei...mehr

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Einkommensteuerliche Rechts... / b) Übernahme von Schulden

Eine Schuldübernahme führt auch insoweit nicht zu Anschaffungskosten, als sie die Erbquote übersteigt. Dies bedeutet, dass Nachlassverbindlichkeiten einen wertmäßigen Ausgleich unter den Miterben bei einer Teilung und damit einen unentgeltlichen Rechtsvorgang ermöglichen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die übernommenen Verbindlichkeiten in einem Finanzierungszusammenhang...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 4. Zwangsvollstreckung in einen Nachlass gegen den Erben

§ 52 Zwangsvollstreckung aufgrund eines Schuldtitels gegen den Erblasser, Erben, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker (1) Eine Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung, die zu Lebzeiten des Schuldners bereits begonnen hat, ist nach seinem Tode ohne Weiteres in den Nachlass fortzusetzen, und zwar sowohl vor als auch nach der Annahme der Erbschaft (§...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 5. Zwangsvollstreckung in sonstige Vermögensmassen

§ 54 Zwangsvollstreckung in das Vermögen eines nicht rechtsfähigen Vereins (§ 50 Absatz 2, §§ 735, 736 ZPO) (1) Zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen eines nicht rechtsfähigen Vereins genügt ein Schuldtitel gegen den Verein, vertreten durch den Vorstand. Aus einem solchen Schuldtitel findet jedoch die Zwangsvollstreckung in das in Gewahrsam der Vereinsmitglieder befindliche...mehr

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ZErb 09/2024, Kein Verweige... / 1 Gründe

I. Die Beschwerdeführerin begehrt als Alleinerbin des am 10.3.2020 verstorbenen Erblassers, dessen Lebensgefährtin sie war, die Anweisung an den Notar, ein notarielles Nachlassverzeichnis aufzunehmen. Sie war zur Auskunftserteilung mittels Vorlage eines solchen durch Teilurteil des angerufenen LG verurteilt worden. Die Beschwerdeführerin beauftragte den Notar im Februar 2021 m...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.5 Beerdigungskosten und Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 50 Obgleich der Erbe gem. § 1967 BGB für Nachlassverbindlichkeiten haftet, scheidet ein Abzug dieser gem. § 33 EStG mangels Zwangsläufigkeit aus. Der Erbe hat die Möglichkeit zur Ausschlagung der Erbschaft, die Übernahme von Verbindlichkeiten erfolgt mithin freiwillig (§§ 1944, 1975ff. BGB).[1] Fraglich ist m. E. aber, ob im Einzelfall nicht die Zwangsläufigkeit einer üb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Nachlassverbindlichkeiten.

Rn 5 Zu den Nachlassverbindlichkeiten vgl § 1967 Rn 1 ff. Ist eine Forderung bestritten, wie zB bei einem Streit der Miterben um eine Ausgleichungspflicht nach §§ 2050 ff, ist das zur Tilgung Erforderliche bis zur Klärung zurückzubehalten, I 2. Die Hinterlegung zur Sicherung der Forderung kann nicht verlangt werden (MüKo/Fest § 2046 Rz 10). Der Erbe hat hierauf aber keinen e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2378 BGB – Nachlassverbindlichkeiten.

Gesetzestext (1) Der Käufer ist dem Verkäufer gegenüber verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Verkäufer nach § 2376 dafür haftet, dass sie nicht bestehen. (2) Hat der Verkäufer vor dem Verkauf eine Nachlassverbindlichkeit erfüllt, so kann er von dem Käufer Ersatz verlangen. Rn 1 Die dispositive Norm regelt das Innenverhältnis. I statuiert e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten.

Rn 18 Sie ist Hauptaufgabe des Nachlassverwalters. Ggf muss er erst die Nachlassgläubiger durch ein Aufgebot nach §§ 1970 ff ermitteln (BGH FamRZ 84, 1004). Nach § 1835 hat er das von den Erben vorzulegende Nachlassverzeichnis beim Nachlassgericht einzureichen. Die Gläubiger haben, da dem Nachlassverwalter keine Inventarfrist gesetzt werden kann, gegen ihn einen Auskunftsans...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1979 BGB – Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten.

Gesetzestext Die Berichtigung einer Nachlassverbindlichkeit durch den Erben müssen die Nachlassgläubiger als für Rechnung des Nachlasses erfolgt gelten lassen, wenn der Erbe den Umständen nach annehmen durfte, dass der Nachlass zur Berichtigung aller Nachlassverbindlichkeiten ausreiche. A. Allgemeines. Rn 1 Darf der Erbe davon ausgehen, dass der Nachlass zur Befriedigung aller...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2046 BGB – Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten.

Gesetzestext (1) 1Aus dem Nachlass sind zunächst die Nachlassverbindlichkeiten zu berichtigen. 2Ist eine Nachlassverbindlichkeit noch nicht fällig oder ist sie streitig, so ist das zur Berichtigung Erforderliche zurückzubehalten. (2) Fällt eine Nachlassverbindlichkeit nur einigen Miterben zur Last, so können diese die Berichtigung nur aus dem verlangen, was ihnen bei der Ause...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2145 BGB – Haftung des Vorerben für Nachlassverbindlichkeiten.

Gesetzestext (1) 1Der Vorerbe haftet nach dem Eintritt der Nacherbfolge für die Nachlassverbindlichkeiten noch insoweit, als der Nacherbe nicht haftet. 2Die Haftung bleibt auch für diejenigen Nachlassverbindlichkeiten bestehen, welche im Verhältnis zwischen dem Vorerben und dem Nacherben dem Vorerben zur Last fallen. (2) 1Der Vorerbe kann nach dem Eintritt der Nacherbfolge di...mehr