Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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FF 06/2021, Digitaler Nachl... / 2. Der digitale Nachlass im Erbfall

Wer also kann oder darf Zugriff auf die Daten nehmen? Was passiert nun mit diesen ganzen Daten im Erbfall? Zunächst einmal hat derjenige der die Passwörter besitzt Zugriff auf die entsprechenden Daten, sofern diese vom Anbieter noch nicht gesperrt wurden. Sind diese Zugriffsdaten sauber aufgezeichnet und gut verwahrt, ist das kein Problem. Viele Anbieter verweisen ihre Kunden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 74 In allen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bestimmen sich die Gebühren über Beschwerden, die den Hauptgegenstand betreffen, nunmehr ausdrücklich nach den für die Berufung geltenden Vorschriften, das heißt nach VV Teil 3 Abschnitt 2. Das hatte der Gesetzgeber früher nur für Beschwerden in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, soweit Famil...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Grundstücksschenkungen

Rz. 122 [Autor/Stand] Eine Grundstücksschenkung ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH,[2] der sich die Finanzverwaltung angeschlossen hat,[3] bereits dann ausgeführt, wenn die Auflassung (§ 925 BGB) und die Eintragungsbewilligung (§ 19 GBO) vorliegen und der Beschenkte damit jederzeit die Eigentumsumschreibung herbeiführen kann. Rz. 123 [Autor/Stand] Folgerichtig ist die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Ausnahme: Auslandsbezug bei Grundstücksangelegenheiten

Rz. 23 Steht die Leistung des Anwalts im Zusammenhang mit einem Grundstück, ist nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG der Ort der Liegenschaft maßgebend. § 3a UstG Ort der sonstigen Leistung ... (3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 gilt:mehr

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FoVo 06/2021, Keine Rechtsn... / 1 Die Entscheidung

AG entscheidet gegen den GV Entgegen der Ansicht des Gerichtsvollziehers (GV) bedarf es wegen der vorliegend erfolgten Abtretungen der streitgegenständlichen Forderungen keiner, auch klarstellenden, Rechtsnachfolgeklausel gem. § 727 ZPO. Die Notwendigkeit einer Rechtsnachfolgeklausel gem. § 727 ZPO ist weder wegen der mehrfachen formwechselnden Umwandlung noch wegen der mehrf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Ausstellung, Berichtigung, Aufhebung oder Widerruf nach § 27 des Internationalen Güterrechtsverfahrensgesetzes (Buchst. g)

Rz. 116 Die Norm wurde durch das Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts (IntGüRVGEG)[118] zum 29.1.2019 eingeführt. Nach § 27 Abs. 1 IntGüRVGEG sind für die Ausstellung der Bescheinigungen nach Art. 45 Abs. 3 Buchst. b, Art. 59 Abs. 2 und Art. 60 Abs. 2 der VO (EU) 2016/1103 sowie nach Art. 45 Abs. 3 Buchst. b,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Wertfestsetzung (Abs. 1)

Rz. 17 Das Gesetz sieht unterschiedliche Wertfestsetzungen vor. Abzugrenzen voneinander sind die Festsetzungmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Inhalt der gerichtlichen Entscheidung

Rz. 114 Das Gericht entscheidet über die Wertfestsetzung durch Beschluss (§ 79 Abs. 1 S. 1 GNotKG). Der Beschluss hat den Wert für die anfallenden Gerichtsgebühren anzugeben. In den meisten Fällen wird nur eine Gerichtsgebühr für das Verfahren im Allgemeinen erhoben, so dass auch nur ein Wert festzusetzen ist. Gestaffelte Wertfestsetzungen sind auch in Angelegenheiten der fr...mehr

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ZErb 06/2021, Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO

Hinweis Nach § 15 Abs. 4 FAO können seit dem 1.1.2015 im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Eine Fortbildung im Sinne dieses Selbst­studiums ist durch Bescheinigungen und Lernkontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die folgende Lernerfolgskontrolle b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / X. Die für die Geltendmachung im Ausland vorgesehene Vervollständigung der Entscheidung und die Bezifferung eines dynamisierten Unterhaltstitels (Nr. 8)

Rz. 80 Nr. 8 regelt, dass insoweit zum Rechtszug oder zum Verfahren auch mit der Folge, dass durch diese Tätigkeiten keine gesonderten Gebühren ausgelöst werden. Rz. 81 Will eine Partei ein Versäumnis-...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 1 VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 4 betrifft nur Zwangsversteigerungen, die im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt sind, also:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Bedeutung des Antragsrechts auf Wertfestsetzung

Rz. 156 Das Antragsrecht hat keine weitergehende Bedeutung, wenn eine bezifferte Forderung in EUR im gerichtlichen Verfahren geltend gemacht wird. Deren Betrag ist identisch mit dem Wert des gerichtlichen Verfahrens. Ein Antrag auf Wertfestsetzung ist insoweit nicht erforderlich. Das Gericht kann von einer Wertfestsetzung auch absehen, wenn sie aus anderen Gründen nicht notw...mehr

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ZErb 06/2021, Anfechtung ei... / 1 Tatbestand

I. Der Erblasser hinterließ vier Kinder, die Beteiligten zu 1 und 2 sowie H. und S.; der Beteiligte zu 3 sowie Si. sind die Söhne von S. und Enkel des Erblassers. Alle vier Kinder und die beiden Enkel erklärten – zunächst – wie folgt die Ausschlagung der Erbschaft: Die Beteiligte zu 1, nicht eheliche Tochter des Erblassers, erklärte die Ausschlagung am 8. Dez. 2015 zu Protokol...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Einzelne Tabellen

Rz. 332 Der praktische Nutzen dieser Tabellen ist ebenso umstritten wie die Frage, welche Tabelle im Einzelfall anzuwenden ist oder welche sich in der Praxis durchgesetzt hat.[608] Zu nennen sind die Rheinische Tabelle von 1925, die "Möhring’sche Tabelle",[609] die "Eckelskemper’sche Tabelle",[610] die Weinrich’sche Tabelle, die "Berliner Praxistabelle" und die Neue Rheinisc...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Wichtige Rechtsprechung

OLG Nürnberg, Beschluss v. 26.4.2021, 15 W 987/21 : Die Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks ohne gleichzeitige Eintragung des Erben ist im Hinblick auf § 52 GBO unzulässig. Soweit § 40 GBO in Erbfällen vom Voreintragungsgrundsatz des § 39 GBO, der auf die Eintragung des Erben mit der Folge des § 52 GBO gerichtet wäre, dispensiert, gilt dies allerdings nicht. Durch...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.1.3 Honorargestaltung für die künftige Testamentsvollstreckung

Der Steuerberater hat keinen Anspruch darauf, dass das Honorar für die Testamentsvollstreckung vor dem Erbfall mit dem Mandanten festgelegt wird bzw. kann sich nicht sicher sein, falls eine solche getroffen wird, dass der Erblasser diese dann auch ausdrücklich in der letztwilligen Verfügung so niederlegt. Der Steuerberater kann/soll seinem Mandanten vermitteln, dass er das A...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.1.2 Haftungsfallen

Für die nicht zur Rechtsberatung zugelassenen Steuerberater gilt ohne Einschränkung, dass die Erstellung und Formulierung eines Testaments bzw. Erbvertrags inkl. Testamentsvollstreckungsauftrag allein Aufgabe des Notars oder eines Rechtsanwalts ist.[1] Bei einem Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz tritt im Haftungsfall die Berufshaftpflichtversicherung nicht ein. Ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.1 Übergang der Mitteilungspflicht auf den Nutzer, Abs. 6

Rz. 39 § 138f Abs. 6 AO regelt den Übergang der Mitteilungspflicht auf den Nutzer, wenn dieser den Intermediär nicht von seiner Pflicht zur Verschwiegenheit befreit hat.[1] Voraussetzung ist, dass der Intermediär hinsichtlich der grenzüberschreitenden Steuergestaltung einer gesetzlichen Pflicht zur Verschwiegenheit unterliegt. Eine vertragliche Verschwiegenheitspflicht genüg...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3 Treuhand und Steuerrecht

Treuhandverhältnisse sind im Steuerrecht zulässig, aber auch da nicht weiter definiert. Der Steuerberater muss seine Mandanten, soweit diese Treuhandgeschäfte abwickeln, über folgende steuerliche Besonderheiten aufklären, die ihn auch persönlich betreffen, soweit er als Treuhänder fungiert. Ein Treuhandverhältnis ist laut BFH nur dann steuerrechtlich anzuerkennen, wenn nicht...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.2 Mittelbare Sachwaltung

Steuerberater hat Kenntnis von "Strohmann-Geschäften" des Mandanten Der Steuerberater hat im Rahmen des Mandatsverhältnisses unter allgemeinen Fürsorgegesichtspunkten seinen Mandanten auf folgendes hinzuweisen, wenn er davon Kenntnis erlangt. Gewerbeuntersagung wegen Strohmannverhältnis[1] Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO kann in den sog. Strohmannverhältnissen sowohl gegen den Str...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 22 Auf Grundlage des RVG werden sämtliche Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes abgegolten. Andere Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer, Partnerschaftsgesellschaften und sonstiger Gesellschaften stehen dabei einem Rechtsanwalt gleich. Unter den Anwendungsbereich des RVG gehört auch die Tätigkeit als Mediator, für die dennoch wegen § 34 Abs. 1 S. 1 RVG eine Vergütungsvereinbaru...mehr

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Abzug von Sonderwerbungskosten bei Erbauseinandersetzung

Leitsatz Fallen Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung unter Gründung einer neuen Gesellschaft an, können diese sofort abziehbare (Sonder-)Werbungskosten darstellen. Sachverhalt Strittig ist der Abzug von Aufwendungen eines an einer Erbengemeinschaft Beteiligten. Die Erbengemeinschaft vermietete mehrere Eigentumswohnungen und erzielte daraus Einkünfte au...mehr

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ZErb 05/2021, Die Anwesenhe... / 2. Anwesenheit des Erben beim Notar

Ob der Erbe in jedem Fall persönlich beim Notar zu erscheinen hat, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten. Nach einer Ansicht ist die Anwesenheit des Auskunftspflichtigen grundsätzlich erforderlich und eine Vertretung im Regelfall ausgeschlossen. Dies folge daraus, dass der Notar den Erben bei der Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses umfassend über seine Wahrheits- ...mehr

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ZErb 05/2021, Die Anwesenhe... / 2. Ermessensfehler des Notars

Hat der Notar verkannt, dass ihm bei der der Entscheidung ob und wie häufig er den Erben befragt ein, wenn auch intendiertes Ermessen eingeräumt ist, und hat er hiervon keinen Gebrauch gemacht, liegt bereits kein notarielles Nachlassverzeichnis vor. Der Notar hat in diesem Fall seine weitreichende Ermittlungspflicht nicht erfüllt.[38] Hat der Notar sein Ermessen erkannt und d...mehr

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ZErb 05/2021, Die Anwesenhe... / 1. Ausgangspunkt der Ermittlungstätigkeit des Notars

Ausgangspunkt der notariellen Ermittlungen sind die Angaben des Erben. Hierdurch wird der Notar in die Lage versetzt, sich ein Bild über die Lebensverhältnisse des Erblassers zu machen und entsprechende Ermittlungsansätze zu bestimmen.[19] Allerdings darf sich der Notar nicht auf die Angabe des Erben beschränken und insbesondere nicht lediglich eine Plausibilitätsprüfung dur...mehr

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ZErb 05/2021, Inhaltliche A... / 2 Gründe

II. Nachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt hatten, war nach § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO über die Kosten des Rechtsstreits "unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen" zu entscheiden. Dies führte dazu, diese Kosten in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 1 ZPO gegeneinander aufzuheben. 1...mehr

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ZErb 05/2021, Die Anwesenhe... / 3. Regel und Ausnahme

Solange und soweit der Notar die – ggf. auch erneute – Befragung des Erben für notwendig erachtet, ist der Erbe nach der Rechtsprechung des BGH verpflichtet vor dem Notar zu erscheinen. Im aller Regel wird der Erbe in diesem Fall zu einem Termin in den Amtsräumen des Notars erscheinen müssen.[30] Alternativ kann die Belehrung und Befragung des Erben auch außerhalb der Amtsrä...mehr

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ZErb 05/2021, Die Anwesenhe... / 3. Mangelnde Mitwirkung des Erben

Wirkt der Erbe nicht mit, so muss der Notar entscheiden, wie er damit umgeht. Dem Notar stehen keine Zwangsmittel gegen den Erben zu, um diesen zur Mitwirkung anzuhalten. Zwangsmittel stehen lediglich dem pflichtteilsberechtigten Nichterben zu und dies auch erst dann, wenn er einen vollstreckbaren Titel gegen den Erben erwirkt hat (§ 888 ZPO). Verweigert der Erbe bereits auf ...mehr

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ZErb 05/2021, Die Anwesenhe... / 5

Auf einen Blick Der Errichtung eines notariellen Nachlassverzeichnisses setzt in der Regel die unmittelbare Anwesenheit des Erben beim Notar und einen unmittelbaren Austausch zwischen diesen voraus. Nur durch den unmittelbaren Austausch kann sichergestellt werden, dass der Notar den Erben umfassend über seine Auskunftsverpflichtungen belehrt und durch gehörige Nachfrage die ...mehr

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ZErb 05/2021, Inhaltliche A... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin macht durch eine isolierte Auskunftsklage als Pflichtteilsberechtigte einen Auskunftsanspruch durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses geltend. Am 6.2.2018 verstarb die gemeinsame Mutter der Parteien. Der Beklagte ist testamentarischer Alleinerbe. Mit Anwaltsschreiben vom 13.3.2018 (Anlagenband Klägerin) verlangte die Klägerin vom Beklagten Auskunf...mehr

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ZErb 05/2021, Die Anwesenhe... / 1

Der Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Nichterben nach § 2314 BGB ist allein vom Erben als Schuldner zu erfüllen, dies gilt unabhängig davon, ob die Auskunft in Form eines privatschriftlichen oder eines notariellen Nachlassverzeichnisses erteilt wird. Beauftragt der Erbe (auf Verlangen des Pflichtteilsberechtigten) einen Notar mit der Errichtung des Nachlassverze...mehr

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ZErb 05/2021, Inhaltliche A... / Leitsatz

1. Nochmals: Der Notar, der ein Nachlassverzeichnis aufzunehmen hat, ist regelmäßig auch zur selbstständigen Ermittlung der aufzunehmenden Gegenstände und Forderungen verpflichtet. Ein Verzeichnis, das sich lediglich auf die Beurkundung von Angaben des Erben gegenüber dem Notar beschränkt, erfüllt die Anforderungen nicht. 2. Inwieweit der Notar bei Erstellung eines notarielle...mehr

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ZErb 05/2021, Die Anwesenhe... / III. Folgen der Abwesenheit des Erben

Der Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Nichterben nach § 2314 BGB ist allein vom Erben zu erfüllen. Dies gilt unabhängig von der Verpflichtung des Notars des Nachlassbestand vollständig und richtig zu ermitteln. Der Notar kann die ihm obliegenden Verpflichtungen jedoch nur dann erfüllen, wenn der Erbe persönlich umfassend mitwirkt. Diese Mitwirkung bezieht sich n...mehr

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ZErb 05/2021, Die Anwesenhe... / 1. keine weitere Aufklärung notwendig.

Soweit nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Notars kein weiterer Aufklärungs- und/oder Erläuterungsbedarf hinsichtlich des realen und fiktiven Nachlassbestandes mehr besteht, ist eine wiederholte Anwesenheit des Erben beim Notar nicht notwendig. Sie wäre "nutzlose Förmelei".[37] Die Abwesenheit des Erben etwas in einem zweiten Termin oder bei der Errichtung der Urkunde ist s...mehr

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ZErb 05/2021, Die Anwesenhe... / 5. Institutionelle Erben

Dagegen wird der Notar einem etwaigen institutionellen Erben (Stiftung, Verein o.ä.) im unmittelbaren Austausch zu belehren und befragen haben. Der institutionelle Erbe wird u.U. nur wenige Informationen über die Lebensumstände des Erblassers offenbaren können. Allerdings wird er den Nachlass meist schon gesichtet haben, so dass er über für das weitere Verfahren maßgebliche ...mehr

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ZErb 05/2021, Geeignetheit ... / 2 Gründe

II. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in FGPrax 2019, 255 veröffentlicht ist, meint, die von der Betreuungsbehörde nach § 6 Abs. 2 S. 1 BtBG beglaubigte Vorsorgevollmacht genüge den Anforderungen des § 29 GBO nicht. Zwar habe der Gesetzgeber durch Art. 11 des Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 6.7.2009 (BGBl I S. ...mehr

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ZErb 05/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG Kommentar, Komplettes Praxiswissen...mehr

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FF 05/2021, Eheverträge auf... / 3. Sonderfall: Trennungsunterhalt

Für den Vertragsgestalter ist es regelmäßig eine "Gewissensfrage", ob er den Bereich des Trennungsunterhalts in den Vertrag aufnimmt oder nicht. Die Mehrzahl der einschlägigen Handbücher rät davon ab.[33] Die Interessenlage der Vertragsparteien spricht eher für eine Aufnahme, denn gerade die erste Zeit nach der Trennung ist emotional besonders belastet. Liegt insoweit keine v...mehr

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zfs 05/2021, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Thema: Onlineseminar – Krisenzeiten richtig nutzen – Prozesse und Abläufe optimieren in der Verkehrsrechtskanzlei Referent*innen: Jasmin Isphording, Dipl.-Kauffrau, Unternehmens- und Marketingberaterin, Hamburg Datum: Mittwoch, 2.6.2021, 16.00 bis 18.15 Uhr (2,0 Std. – nicht FAO-geeignet) Thema: Onlineseminar – Rohmessdaten und Befundprüfung vor dem Hintergrund der Fehlmessunge...mehr

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ZErb 05/2021, Geeignetheit ... / 1 Tatbestand

I. Im Grundbuch des im Eingang dieses Beschlusses bezeichneten Grundbesitzes ist der im September 2016 verstorbene G. K. (nachfolgend: Eigentümer) als Eigentümer eingetragen. Dieser errichtete am 8.4.2011 eine als "Vorsorgevollmacht" bezeichnete Vollmachtsurkunde, in der er die Beteiligten zu 1 und 2 jeweils einzelvertretungsberechtigt zu seinen allgemeinen Bevollmächtigten i...mehr

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ZErb 05/2021, Zur konkluden... / 2 Gründe

II. Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZEV 2021, 28 (m. Anm. von Bary a.a.O. 38) veröffentlicht ist, hat ausgeführt, die Erbfolge nach der Erblasserin richte sich nach dem wirksamen gemeinschaftlichen Testament vom 25.3.1996, dessen Bindungswirkung den spät...mehr

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ZErb 05/2021, Die Anwesenhe... / II. Anwesenheit des Erben beim notariellen Nachlassverzeichnis

Der Auskunftsanspruch des § 2314 BGB soll es dem Pflichtteilsberechtigten ermöglichen, sich die notwendigen Kenntnisse zur Bemessung seines Pflichtteilsanspruchs zu verschaffen. Hierbei soll ein notarielles Nachlassverzeichnis eine größere Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Auskunft als das private Verzeichnis des Erben bieten, wenn gleich es sich um dieselbe...mehr

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FF 05/2021, Eheverträge auf... / (1) Allgemeines

Aufgrund insoweit eindeutiger Rechtsprechung ist generell Vorsicht geboten gegenüber Vertragsgestaltungen, bei denen das Risiko besteht, dass privatrechtliche Verpflichtungen auf den Sozialhilfeträger abgewälzt werden.[3] Im Falle von Globalverzichten ist das regelmäßig anzunehmen bei Konstellationen, in denen keine ausreichende und aktuell absehbare Absicherung des bedürftig...mehr

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ZErb 05/2021, Nachweis der ... / 1 Gründe:

Die Beschwerde ist zulässig (§§ 71 ff. GBO) und begründet. Die Zwischenverfügung ist nicht gemäß § 18 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GBO veranlasst. Das aufgezeigte Eintragungshindernis besteht nicht. Für die Eintragung der Vormerkung zugunsten der Beteiligten zu 2) und 3) muss nicht in der Form des § 35 Abs. 1 GBO nachgewiesen werden, dass die Beteiligte zu 1) Alleinerbin des am … 2014...mehr

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FoVo 05/2021, Besserer Schu... / II. Erweiterte Aufenthaltsermittlung

Informationen von berufsständischen Versorgungseinrichtungen Neben den Trägern der Rentenversicherung sollen zukünftig auch berufsständische Versorgungseinrichtungen nach § 755 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO dem Gerichtsvollzieher und dem Gläubiger Auskunft über den Aufenthalt des Schuldners geben müssen. Betroffen sind Versorgungseinrichtungen nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI, bei d...mehr

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ZErb 05/2021, Zur Erhebung ... / 1 Tatbestand

I. Der Beteiligte Ziffer 1, A ist am […] 2000 geboren. Er leidet an einem Down-Syndrom. Seine Großmutter väterlicherseits, Frau B, ist am 26.6.2016 verstorben. Die Erblasserin hatte in ihrem notariellen Testament vom 13.10.2015, auf dessen Inhalt verwiesen wird, ihren Sohn C (Beteiligter Ziffer 3), den Vater des Beteiligten Ziffer 1, zu ihrem Alleinerben eingesetzt, ersatzwei...mehr

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ZErb 05/2021, Die Anwesenhe... / 2. Form der Auskunftserteilung durch den Erben

Der zur Erstellung ein Bestandsverzeichnis verpflichtete Erbe hat ein Verzeichnis vorzulegen, das vollständig und richtig ist. Er ist verpflichtet sämtliche Nachlassgegenstände einzeln zu bezeichnen.[11] Das Verzeichnis muss durch den Erben in einer klaren und übersichtlichen Form erstellt werden.[12] Das Nachlassverzeichnis braucht keine Angaben zum Wert der verzeichneten V...mehr

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ZErb 05/2021, Geeignetheit ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist richtig. Sie ist sensationell. Sie wird Notaren nicht "schmecken". Der V. Zivilsenat des BGH hat mit ihr die Unterschriftsbeglaubigung durch die Betreuungsbehörde von Vorsorgevollmachten gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 BtBG erheblich gestärkt. Diese erfüllt die Anforderungen des § 29 Abs. 1 S. 1 GBO für Erklärungen an das Grundbuchamt, gilt – das war höchst umstri...mehr

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FoVo 04/2021, Erteilung der... / 2 II. Aus der Entscheidung

Der BGH folgt dem Gläubiger Die gemäß § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung der angegriffenen Entscheidung und zur Zurückweisung der sofortigen Beschwerde der Schuldnerin, § 577 Abs. 5 S. 1 ZPO. Zu Recht habe der Notar dem Gläubiger eine mit einer einfachen Vollstreckungsklausel gemäß § 724 Ab...mehr

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ZErb 04/2021, Formbedürftig... / III. Praktische Konsequenzen

Das OLG Köln schafft im Hinblick auf im Stiftungsgeschäft enthaltene Verpflichtungen zur Übertragung von Immobilien oder GmbH-Geschäftsanteilen erhebliche Rechtsunsicherheit. Geht man mit dem OLG Köln von der Anwendbarkeit der entsprechenden Formvorschriften aus, dann führt dies zur Formbedürftigkeit des gesamten Stiftungsgeschäfts.[42] Unterbleibt eine Beurkundung dann ist ...mehr