Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / a) Verfahrensrechtliches

Ist im Ausland ein dynamisierter Unterhaltstitel zu vollstrecken, gilt wegen § 72 AUG die Regelung des § 245 FamFG. Der Unterhalt ist daher auf Antrag auf dem Titel zu beziffern. Zuständig sind die Gerichte, Behörden oder Notare, denen die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels obliegt. Bei den Gerichten ist der Rechtspfleger zuständig (§ 25 Nr. 2 Buchst. b)...mehr

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Trinkgelder nach § 3 Nr. 51 EStG: Keine Steuerfreiheit freiwilliger Zahlungen von Notaren an Notarassessoren für deren Vertretungstätigkeit

Leitsatz 1. Freiwillige Zahlungen von Notaren an Notarassessoren für deren Vertretungstätigkeit sind keine Trinkgelder i.S.d. § 3 Nr. 51 EStG, sondern steuerpflichtiger Arbeitslohn. 2. Die rechtliche Ausgestaltung des Notarberufs schließt es aus, freiwillige Zahlungen von Notaren an Notarassessoren für deren Vertretung als Trinkgelder i.S.d. § 3 Nr. 51 EStG anzusehen. Es lieg...mehr

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Keine Verlängerung der Festsetzungsfrist bei leichtfertiger Verletzung der Anzeigepflicht eines Notars

Leitsatz Die leichtfertige Verletzung der einem Notar nach § 18 GrEStG obliegenden Anzeigepflicht führt nicht zu einer Verlängerung der Frist für die Festsetzung von Grunderwerbsteuer gegenüber dem Steuerpflichtigen auf fünf Jahre. Normenkette § 1 Abs. 3 Nr. 1, § 16 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5, § 18, § 19 GrEStG, § 33, § 169, § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 171 Abs. 10 Satz 1, § 370, §...mehr

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zerb 3/2015, Reichweite ein... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 1) ist die erste Ehefrau des Erblassers. Beide errichteten am 3.9.20## ein handschriftliches und von beiden Ehegatten unterschriebenes Testament, in dem sie sich unter (1) gegenseitig zu alleinigen Erben einsetzten und unter (2) "unseren Sohn N" zum Erben des Zuletztversterbenden sowie zu Ersatzerben dessen Abkömmlinge bestimmten. Am 20.10.20## schlossen sie...mehr

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zerb 3/2015, Die EU-Erbrech... / 10.1. Zuständigkeit für die Erteilung

Nach Art. 64 EU-ErbVO hatten die Mitgliedstaaten gemäß Art. 78 bis zum 16.1.2014 der Kommission mitzuteilen, welches Gericht oder welche andere Behörde für die Erteilung des ENZ zuständig ist. Auch wenn dies von Frankreich, wie von vielen anderen Mitgliedstaaten, bisher versäumt worden ist, besteht kein ernsthafter Zweifel, dass diese Zuständigkeit in Frankreich im Ergebnis b...mehr

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zerb 3/2015, Die EU-Erbrech... / 10.4. Reichweite der Wirkungen des ENZ nach Art. 69 EU-ErbVO

Hier wird es insbesondere um die Frage gehen, ob das ENZ als ausreichend angesehen wird, um in den öffentlichen Grundstücksregistern die entsprechenden Berechtigungen bzw. Umschreibungen zu erreichen, oder ob insoweit weiterhin, daneben, eine notarielle Immobilienbescheinigung "attestation immobilière", deren Kosten wegen der Orientierung am Grundstückswert[63] schnell mehre...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / a) Verfahrensrechtliches

Nach Art. 10 EVTVO kann das Ursprungsgericht, welches den Titel erlassen hat, die Bestätigung berichtigen, wenn Entscheidung und Bestätigung aufgrund eines materiellen Fehlers voneinander abweichen. Zudem kann das Gericht die Bestätigung widerrufen, wenn sie im Hinblick auf die Voraussetzungen der EVTVO eindeutig zu Unrecht erteilt wurde. Diese Regelung gilt wegen Art. 24 Ab...mehr

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zerb 3/2015, Nachweis der B... / Sachverhalt

Die Beteiligten zu 1 bis 3 wurden am 10. Juni 1982 aufgrund der Auflassung vom 12. Mai 1982 – UR-Nr. (...) des Notars (...) in Berlin "nach Maßgabe des Erbscheins vom 27.11.1981" des Amtsgerichts Schöneberg – (...) – in Erbengemeinschaft im Grundbuch von Tempelhof Blatt (...) eingetragen. Zugleich wurde in Abt. II lfd. Nr. 7 vermerkt, dass Testamentsvollstreckung angeordnet ...mehr

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zerb 3/2015, Ersatzerbenste... / Sachverhalt

Die Antragstellerin ist die gemeinsame Tochter des Erblassers und seiner im März 2008 vorverstorbenen Ehefrau. Mit gemeinschaftlichen Testament vom 16. Dezember 2002, auf das Bezug genommen wird (Beiakte [...]), haben sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben und ihre gemeinsamen Kinder, die Antragstellerin und deren am 2. August 2008 verstorbenen Bruder, als Schlusserben...mehr

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zerb 3/2015, Die EU-Erbrech... / 8. Beschränkung der Erbenhaftung und Ortsform des Erben/Erklärenden (Art. 28 EU-ErbVO)

Im Interesse der Erben und Vermächtnisnehmer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen als dem Mitgliedstaat haben, in dem der Nachlass abgewickelt wird oder werden soll, sieht Art. 28 lit. b) EU-ErbVO vor, dass Erklärungen über die Annahme oder die Ausschlagung wie auch eine Haftungsbegrenzung formwirksam gemäß dem Recht des Staates, in dem der Erklärende seinen g...mehr

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zerb 3/2015, Zur Rücknahme ... / Sachverhalt

Die Beteiligten haben am 9.3.2010 in der o. a. Urkunde einen Erbvertrag geschlossen. In diesem hat der Beteiligte zu 2) in vertragsmäßiger Form dem Sohn des Beteiligten zu 1) ein Vermächtnis zugewandt. Für den Fall, dass der Vermächtnisnehmer beim Eintritt des Erbfalls noch minderjährig sein sollte, hat der Beteiligte zu 2) die elterliche Vermögenssorge bei der Verwaltung de...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / a) Verfahrensrechtliches

Hat das Gericht den Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung nach Art. 6, 9, 24, 25 EVTVO zurückgewiesen, so sind die Vorschriften über die Anfechtung der Entscheidung über die Erteilung der Vollstreckungsklausel entsprechend anzuwenden (§ 1080 Abs. 2 ZPO). Es ist die sofortige Beschwerde (§ 567 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG) einzulegen und nicht die Erinnerung nach § 573 oder § 73...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / a) Verfahrensrechtliches

Gegen die Erteilung der Bescheinigungen nach Art. 53, 60 Brüssel-Ia-Verordnung kann der Schuldner Einwendungen entsprechend den Vorschriften über die Anfechtung der Entscheidung über die Erteilung der Vollstreckungsklausel geltend machen (§ 1111 Abs. 2 ZPO). In Betracht kommt bei Erteilung der Bescheinigung die Klauselerinnerung nach § 732 ZPO. Hingegen hat die Lit. zu § 108...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / b) Notarkosten

Ist die Bescheinigung von einem Notar auszustellen, entsteht eine Gebühr nach Nr. 23805 GNotKG-KostVerz. Die Festgebühr beträgt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens stets 20,00 EUR. Auslagen (insbesondere Zustellungskosten) sind nach Nrn. 32000 ff. GNotKG-KostVerz. zu erheben. Die Kostenhaftung bestimmt sich nach § 29 Nr. 1 GNotKG. Da es sich um ein Antragsverfahren handelt,...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / b) Notarkosten

Hat gem. § 1110 ZPO der Notar die Bescheinigungen nach Art. 60 Brüssel-Ia-Verordnung zu erstellen, richten sich die Kosten hierfür nach dem GNotKG (§ 1 Abs. 1 GNotKG). Für das Verfahren entsteht eine Festgebühr nach Nr. 23805 GNotKG-KostVerz. von 20,00 EUR. Eine Ermäßigung ist nicht vorgesehen. Die Gebühr fällt daher unabhängig vom Ausgang des Verfahrens an, also auch bei Bee...mehr

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zerb 3/2015, Die EU-Erbrech... / a) Hintergrund

Nach Art. 910 Abs. 4 Code civil und dem dazu ergangenen Ausführungsdekret[55] können ausländische Einrichtungen ihnen zugewendete Nachlassgegenstände, die in Frankreich belegen sind, nur unter Beachtung eines etwaigen Einspruchsvorbehalts der zuständigen Behörde annehmen. Ist der Erblasser in Frankreich verstorben, gilt dies sowohl für bewegliches wie unbewegliches Vermögen....mehr

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zerb 3/2015, BGB-Kommentar

§§ 2303-2345 BGB Staudinger Sellier – de Gruyter Neubearbeitung 2015, 684 Seiten, 319 EUR ISBN: 978-3-8059-1077-4 Der bei Anwälten, Richtern, Wissenschaftlern und Studierenden gleichsam höchst beliebt, – das muss man erst einmal schaffen – Staudinger zu Pflichtteil und Erbunwürdigkeit, ist nun als "Neubearbeitung 2015" erschienen. Nach Ausscheiden von Haas haben dessen Part Ban...mehr

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zerb 3/2015, Die EU-Erbrech... / 10.3. Kosten des ENZ

Hierzu enthält die EU-ErbVO keine Bestimmungen. Unter europarechtlichen Gesichtspunkten dürfte es aber geboten sein, hier nur geringe Kosten zu erheben. Weiterhin dürfte es wohl unzulässig sein, die Kosten nach dem Wert des Nachlasses zu staffeln, wie dies andernfalls bei den gesetzlichen Gebühren der französischen Notare für die nachfolgend in anderen Zusammenhang erwähnten...mehr

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zerb 3/2015, Die EU-Erbrech... / b) Formelle Anforderungen

In formeller Hinsicht ist für den Verzicht die notarielle Beurkundung mit der Besonderheit erforderlich, dass die notarielle Urkunde zwingend von zwei Notaren zu beurkunden ist,[22] bei alleiniger Anwesenheit des Verzichtenden, somit unter Ausschluss etwaiger anderer Personen, insbesondere des Begünstigten,[23] wodurch in besonderer Weise die freie Willensbildung des Verzich...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / 1. Ausstellung von Bestätigungen nach Art. 9, 24, 25 EVTVO

Ist ein inländischer Titel in einem anderen EU-Mitgliedsstaat zu vollstrecken, ist der Titel zuvor gem. Art. 9 Abs. 1 EVTVO als Europäischer Vollstreckungstitel unter Verwendung der amtlichen Formblätter (Anhänge zur EVTVO) zu bestätigen. Für gerichtliche Vergleiche und öffentliche Urkunden ist gleichfalls eine Bestätigung auszustellen (Art. 24 Abs. 1, 25 Abs. 1 EVTVO). Nach...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / 1. Ausstellung von Bescheinigungen nach Art. 53, 60 Brüssel-Ia-Verordnung

Soll ein inländischer Titel in einem anderen EU-Mitgliedsstaat vollstreckt werden, bedarf es aufgrund von Art. 39 Brüssel-Ia-VO keiner Vollstreckbarerklärung mehr, jedoch hat der Gläubiger nach Art. 53 Brüssel-Ia-Verordnung eine Bescheinigung vorzulegen, mit der bestätigt wird, dass die Entscheidung vollstreckbar ist. Die Bescheinigung ist unter Verwendung des Formblatts in ...mehr

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zerb 3/2015, Nachweis der B... / Aus den Gründen

Die gemäß § 71 Abs. 1 GBO zulässige Beschwerde hat in der Sache nur insoweit Erfolg, dass die angefochtene Zwischenverfügung um ein weiteres, von dem Grundbuchamt bisher nicht aufgezeigtes Beseitigungsmittel zu ergänzen ist. Die Löschung eines Testamentsvollstreckervermerks erfolgt auf Antrag, § 13 Abs. 1 S. 1 GBO, wenn die Unrichtigkeit des Grundbuchs insoweit nachgewiesen i...mehr

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Übertragung eines Sondereigentums: Keine Isolierung des Miteigentumsanteils!

Leitsatz Wird ein im Teileigentum stehender Stellplatz übertragen, darf der Miteigentumsanteil, der zu ihm gehört, nicht isoliert bleiben. Normenkette § 890 Abs. 2 BGB; § 8 WEG Das Problem Mit notarieller Urkunde vom 5. Januar 2010 erstellt Bauträger B im eigenen Namen und für die Käufer bereits veräußerter Wohnungs- und Teileigentumseinheiten aufgrund ihm in den Kaufverträgen...mehr

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Zerb 2/2015, Grundbuchberic... / Aus den Gründen

II. 1. Die gemäß § 71 Abs. 1 GBO zulässige Beschwerde hat in der Sache nur insoweit Erfolg, dass die angefochtene Zwischenverfügung um ein weiteres, von dem Grundbuchamt bisher nicht aufgezeigtes Beseitigungsmittel zu ergänzen ist. Die Berichtigung einer unrichtigen Grundbucheintragung erfolgt auf Antrag, § 13 Abs. 1 GBO, wenn die Unrichtigkeit durch öffentliche Urkunden, § ...mehr

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Zerb 2/2015, Bankvermögen i... / c) Form

Bei der Erteilung einer Vollmacht zur Verfügung über Bankvermögen besteht grundsätzlich kein Formzwang.[15] Insbesondere findet die Formvorschrift des § 2301 BGB keine Anwendung.[16] Alleine aus Beweiszwecken empfiehlt sich zumindest die schriftliche Form einer Vollmacht. Insbesondere bei Vorsorge- oder Generalvollmachten sollte die notarielle Form gewählt werden. Sie hat ei...mehr

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Zerb 2/2015, Die Anfechtung... / Aus den Gründen

II. Die gemäß den §§ 58 ff FamFG statthafte, form- und fristgerecht erhobene und auch im Übrigen zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das Nachlassgericht hat über den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins aufgrund gesetzlicher Erbfolge durch die funktionell zuständige Rechtspflegerin (§ 3 Nr. 2 c) RPflG) entschieden; ein Richtervorbehalt (§ 16 Abs. 1 Nr. 6 RP...mehr

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Zerb 2/2015, Der Nießbrauch... / 1. Voraussetzungen

Die Bestellung eines Nießbrauchsrechts an einem GmbH-Geschäftanteil ist grundsätzlich zulässig. Voraussetzung ist in in jedem Fall, dass die Satzung eine Übertragung von Geschäftsanteilen zulässt, da ein Nießbrauchsrecht nur an übertragbaren Rechten und Gegenständen bestellt werden kann. Gemäß § 1069 Abs. 1 BGB erfolgt die Bestellung eines Nießbrauchs an einem Recht nach den...mehr

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Zerb 2/2015, Grundbuchberic... / Sachverhalt

I. Der Beteiligte und seine am 16. Dezember 2013 verstorbene Ehefrau (im Folgenden: Erblasserin) sind zu je ½ als Eigentümer im Grundbuch von Lichterfelde Blatt 6 eingetragen, die Ehefrau zudem als Eigentümerin im Wohnungsgrundbuch von Lichterfelde Blatt 1. Am 14. Mai 2012 setzten sich die Eheleute zur UR-Nr. (...) des Notars (...) in Berlin gegenseitig zu Erben und die Tocht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Bedeutung von Unterlagen der Finanzverwaltung

Rz. 16 [Autor/Stand] In der Praxis wird befürchtet, dass die Finanzverwaltung häufig auf Kaufpreissammlungen zurückgreifen könnte, die aus finanzamtsinternen Erkenntnissen stammen. Diese nach R B 182 Abs. 2 Satz 2 ErbStR 2011 vorgesehene Möglichkeit könnte die Unsicherheiten bei der Kalkulation der Steuerbelastung im Rahmen einer gestaltenden Beratung vergrößern. M.E. ist di...mehr

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Aktiengesellschaft: Satzung kann Hauptversammlung im Ausland ermöglichen

Zusammenfassung Die Hauptversammlung einer AG oder SE mit Sitz in Deutschland kann auch im Ausland stattfinden, wenn das in der Satzung so vorgesehen ist. Die Auswahl des Versammlungsortes muss in der Satzung aber sachgerecht beschränkt werden. Hintergrund Die Satzung einer Societas Europea (SE) mit Sitz in Deutschland sah vor, dass die Hauptversammlung außer am Gesellschaftss...mehr

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Anteilsvereinigung bei Erwerb eines eigenen Anteils durch eine GmbH

Leitsatz Der einzige verbleibende Gesellschafter einer grundbesitzenden GmbH verwirklicht den Tatbestand einer Anteilsvereinigung i.S.d. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG auch dann, wenn nicht er selbst, sondern die GmbH den Geschäftsanteil des anderen Gesellschafters kauft. Normenkette § 1 Abs. 3, § 16, § 18, § 19 GrEStG, § 33 GmbHG Sachverhalt Der Kläger und der weitere Gesellschafter...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / b) Beratungskosten für Notare

Rz. 61 Ebenso kommt die Übernahme der Kosten für Notare in Beratungsangelegenheiten in Betracht in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.mehr

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§ 30 Aufgaben der Rechtssch... / III. Speziell: Auswahlrecht für Notare sowie Angehörige steuerberatender Berufe

Rz. 6 Beim Rechtsschutzfall, der eine Beratung zum Gegenstand hat, gilt das Auswahlrecht gem. § 5 Abs. 6 ARB 2010 entsprechend für Notare sowie Angehörige steuerberatender Berufe. Im Auslandsschadenfall gilt dieses Benennungsrecht gem. § 5 ARB Abs. 6 lit. c ARB 2010 ebenfalls für ausländische rechts- und sachkundige Bevollmächtigte.mehr

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Zerb 12/2014, Zur konkluden... / Sachverhalt

I. Die Erblasserin war verheiratet mit F, der am 19.7.2010 vorverstorben ist. Beide Ehegatten waren ausschließlich italienische Staatsangehörige und lebten seit Jahrzehnten bis zu ihrem Tod in Deutschland. Die Beteiligten zu 1) bis 3) sind die aus der Ehe hervorgegangen Söhne. Die Beteiligten zu 4) und 5) sind die Kinder des Beteiligten zu 3). Die Ehegatten errichteten zunäch...mehr

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Zerb 1/2015, Richtet sich d... / b) Notarielle Erbrechtszeugnisse des romanischen Rechtskreises

In Mitgliedstaaten des romanischen Rechtskreises werden Erbrechtszeugnisse hingegen durch Notare ausgestellt, etwa im übrigen Frankreich,[54] im übrigen Italien,[55] in Belgien[56] und in den Niederlanden.[57] Die Notare haben dabei weder die Ermittlungspflicht eines Gerichts noch die Möglichkeiten (und ggf. Zwangsmittel) einer förmlichen Beweiserhebung.[58] Die Rechtswirkun...mehr

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Zerb 12/2014, Zur konkluden... / Leitsatz

Zur Auslegung der Erklärungen italienischer Ehegatten in einem vor einem deutschen Notar geschlossenen Erbvertrag im Hinblick auf eine konkludente Rechtswahl der Geltung deutschen Erbrechts für ihr im Inland belegenes unbewegliches Vermögen. OLG Hamm, Beschluss vom 22. Juli 2014 – 15 W 138/14mehr

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Zerb 12/2014, Die Übertragu... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach den §§ 58 ff FamFG zulässig. Der Senat versteht die von den Beteiligten zu 1) bis 6) eingelegte Beschwerde in der Weise, dass diese mit der Beschwerde in erster Linie den von der Beteiligten zu 1) erstinstanzlich gestellten Erbscheinsantrag vom 31.7.2013 auf der Grundlage gesetzlicher Erbfolge weiterverfolgen wollen. Insoweit sind alle Beteiligten auc...mehr

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§ 7 Risikoausschlüsse / b) Ausschluss von Rechtsangelegenheiten gem. § 3 Abs. 1d dd bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Finanzierung eines Bauvorhabens

Rz. 63 Die Regelung des § 3 Abs. 1 lit. d dd ARB 2010 regelt den Ausschlusstatbestand bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Finanzierung eines Bauvorhabens. Klargestellt ist durch die Verweisung auf die Regelung zum Baurisiko in lit. d aa bis cc, dass Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Finanzierung des Erwerbs eines Baugrundstückes ausgeschlossen sind mi...mehr

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AGS 12/2014, Korintenberg, GNotKG. Kommentar zum Gerichts- und Notarkostengesetz. Begründet von Werner Korintenberg. Herausgegeben von Prof. Dr. Manfred Bengel, Klaus Otto, Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Werner Tiedtke. 19. Aufl. 2014, zugleich Fortführung des Kommentars Korintenberg/Lappe/Reimann, Kostenordnung. Verlag Franz Vahlen, München 2015. XXX, 1680 S. 149,00 EUR.

Der Korintenberg erscheint zum GNotKG zwischenzeitlich in "2. Auflage" und setzt damit die 17 Auflagen seines Vorgängers, des entsprechenden Kommentars zur KostO, fort. Kommentiert wird das zum 1.8.2013 durch das 2. KostRMoG in Kraft getretene GNotKG, das die alte und nicht mehr zeitgemäße Kostenordnung abgelöst hat. Im Gerichts- und Notarkostengesetz sind geregelt die Geric...mehr

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Zerb 12/2014, Rechtsgeschäf... / 8

Auf einen Blick Auch bei Einvernehmen zwischen Vor- und Nacherben lassen sich die Auswirkungen einer Vor- und Nacherbfolge nicht immer beseitigen. Zur Vermeidung der Problematik neu hinzukommender gleichberechtigter Nacherben empfiehlt es sich, die Nacherben namentlich zu bezeichnen. Ist dies nicht möglich, soll aber der Vorerbe bei Immobilienverfügungen nicht eingeschränkt ...mehr

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zerb 5/2015, Die latente St... / b) Grundstücksveräußerungen

§ 23 I EStG sieht vor, dass Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften von Grundstücken der Einkommensbesteuerung unterliegen, wenn diese innerhalb von 10 Jahren nach ihrer Anschaffung veräußert werden.[37] Der Veräußerungsgewinn ist die Differenz aus dem Veräußerungserlös abzüglich der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (z. B. Kaufpreis und Baukosten) und der Veräußerun...mehr

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AGS 08/09/2015, Rehberg/Schons/Vogt/Feller/Hellstab/Jungbauer/Bestelmeyer/Frankenberg, RVG. Kommentar in alphabetischer Zusammenstellung

Begründet von Walter Göttlich und seinerzeit fortgeführt von Alfred Mümmler. Derzeit bearbeitet von Rechtsanwalt Jürgen Bestelmeyer, Rechtsanwältin Sabine Feller, Dipl.-Rplf. Nina Frankenberg, Reg.-Dir. a. D. Heinrich Hellstab, Rechtsfachwirtin Sabine Jungbauer, Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Rehberg, Rechtsanwalt und Notar Herbert P. Schons, Rechtsanwältin Christien Vogt. 6....mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / a) Einleitung

Rz. 1033 Zum Thema Küppersbusch/Höher, 11. Aufl. 2013, Rn 425 Fn 293; von Felbert/Korneev "Prüfungsgegenstand des Merkmals "wegen der" in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI" (http://syndikus-und-rentenversicherung.de/pr%C3 %BCfungsgegenstand-des-merkmals-wegen-der-in-6-abs-1-s-1-nr-­1-sgb-vi/). Rz. 1034 Außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung finden sich für Angehörige der kl...mehr

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§ 22 Der Beratungs-Rechtssc... / B. Der Versicherungsumfang des Beratungs-Rechtsschutzes im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht

Rz. 14 Vom Grundsatz her haben der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen das Recht, sich im Rechtsschutzfall, wenn alle anderen Voraussetzungen für eine Rechtsschutzzusage gegeben sind, von einem Rechtsanwalt auf Kosten des Rechtsschutzversicherers beraten zu lassen. Eine Ausnahme bilden die Leistungsarten, die nur eine gerichtliche Interessenwahrnehmung vorse...mehr

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zfs 1/2015, "Halbe Vorfahrt"

Hinweis Ihre Versicherungsnehmerin trifft ein Mithaftungsanteil von 25 %. Zwar hatte sie gegenüber unserem Mandanten an der nicht durch Verkehrszeichen geregelten Kreuzung als von rechts Kommende die Vorfahrt. Der Unfall wurde jedoch durch einen Geschwindigkeitsverstoß Ihrer Versicherungsnehmerin mitverursacht. Denn sie war so schnell gefahren, dass sie einem ihrerseits von ...mehr

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FF 1/2015, Bücher im Familienrecht 2013/2014

Eine Auswahl Bergschneider, Beck'sches Formularbuch Familienrecht, 4. Aufl. 2013, C. H. Beck Verlag Bergschneider (Hrsg.), Verträge in Familiensachen, 5. Aufl. 2014, Gieseking Verlag Burhoff/Willemsen (Hrsg.), Handbuch der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, 4. Aufl. 2014, ZAP Verlag Erbarth, Das familienrechtliche Mandat – Ehewohnung – Haushaltssachen – Gewaltschutz, 1. Aufl. 20...mehr

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Zeitschriften-/Fundstellenverzeichnis

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§ 7 Risikoausschlüsse / a) Ausschluss der Rechtsschutzdeckung im Privat-Rechtsschutz für Selbstständige gem. § 23 Abs. 1 bzw. Abs. 4 ARB 2010

Rz. 23 In § 23 ARB 2010 ist Gegenstand der Versicherung der private Bereich eines Gewerbetreibenden, Freiberuflers oder sonst selbstständig Tätigen.[19] In diesem Bereich ergeben sich Abgrenzungsprobleme. So besteht kein Privatrechtsschutz für Selbstständige bei Streit über Beratungen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft als Familie...mehr

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Zerb 12/2014, Zur konkluden... / Aus den Gründen

II. Die Beschwerde des Beteiligten zu 3) ist nach § 58 Abs. 1 FamFG statthaft sowie gem. §§ 63, 64 FamFG form- und fristgerecht eingelegt. Die Beschwerdebefugnis des Beteiligten zu 3) folgt daraus, dass er für sich in Anspruch nimmt, durch den Erbvertrag vom 7.8.2007 als Testamentsvollstrecker berufen zu sein und diese Verfügungsbeschränkung in dem angefochtenen Feststellung...mehr

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Zerb 1/2015, Gültigkeit ein... / Aus den Gründen

Die nach § 71 Abs. 1, § 73 GBO iVm § 13 Abs. 1, § 15 Abs. 2 GBO statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde gegen die Antragszurückweisung hat keinen Erfolg. Der Senat hat ungeachtet der unterbliebenen Anfechtung der Zwischenverfügung vom 1.4.2014 auch über den dort genannten Hinderungsgrund zu befinden (Demharter GBO, 29. Aufl., § 18 Rn 54). 1. Die Löschung der einge...mehr