Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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zfs 1/2015, Das moderne Mandat

Noch in den neunziger Jahren des vergangenen Jahrtausends vergaben wir Anwälte keine Termine, sondern "Audienzen". Jeder Mandant traute jedem Rechtsanwalt die volle Kompetenz für seinen Fall zu. Bewertet wurde die anwaltliche Leistung am Ergebnis. Heute sind Mandanten anders aufgestellt. Nicht das Ergebnis, sondern die Form der Leistung gewinnt immer mehr Bedeutung für Mandan...mehr

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§ 19 Der Disziplinar- und S... / B. Der Versicherungsumfang des Disziplinar- und Standes-Rechtsschutzes

Rz. 17 Der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, für die Verteidigung in Disziplinar- und standesrechtlichen Verfahren, ist als eigene Leistungsart erstmalig in die ARB 94 eingeführt und von den ARB 2000, 2008 und 2010 übernommen worden. In den ARB 75 war die Verteidigung in disziplinar- und standesrechtliche Verfahren im Straf-Rechtsschutz enthalten. Inhaltlich hat sich in...mehr

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Zerb 1/2015, Die Verjährung... / 1. Prozessuale Mittel

Dem Pflichtteilsberechtigten steht zur vollumfänglichen Geltendmachung seines Pflichtteilsanspruchs als zentrales prozessuales Mittel der Auskunftsanspruch nach § 2314 Abs. 1 BGB zu. Daneben besteht die Möglichkeit der Erhebung von Stufen- und Feststellungsklage. Diese Möglichkeiten können dem Pflichtteilsberechtigten jedoch nur bedingt helfen. a) Auskunftsanspruch. Zentrales...mehr

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AGS 12/2014, FamFG. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Kommentar. Herausgegeben von Ministerialrat Dr. Dirk Bahrenfuss, Leiter des Zivilrechtsreferates und stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein. 2., völlig neu bearb. Aufl. 2013. Berliner Kommentare. Erich Schmidt Verlag, Berlin, XLVI, 2834 S. 138,00 EUR.

Der in 2. völlig neu bearbeiteter und erweiterter Auflage erschienene Kommentar zum FamFG gehört zu der Vielzahl der zum FamFG herausgegebenen Werke. Neben anderen, insoweit gleichermaßen mit Inkrafttreten des FGG-ReformG erstmals im Kalenderjahr 2009 bereichernden Werken, ist der "Berliner Kommentar" eine Kommentierung zum gesamten FamFG, der nach bereits vergriffener 1. Au...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / a) Vergütung für Angehörige der steuerberatenden Berufe

Rz. 55 Gemäß § 2e ARB 2010 ist versichert auch der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgabenrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten. Rz. 56 Grundsätzlich fällt die Vergütung für Angehörige der steuerberatenden Berufe, soweit sie nicht gleichzeitig Rechtsanwälte sind, nicht unter die V...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / 2. Staatshaftung

Rz. 39 Ebenfalls versichert sind Schadenersatzansprüche aus der Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten des Staates, der Kommunen und seiner Beamten wegen Amtspflichtverletzung nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG oder den einzelnen Länderverfassungen, wenn z.B. Beamte des Landes oder der Kommune betroffen sind. Hierzu gehören auch Amtspflichtverletzungen der Notare, z.B. we...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / a) Die Vergütung der anwaltlichen Gebühren

Rz. 23 Für die anwaltliche Tätigkeit erhält der Anwalt die Vergütung (Gebühren und Auslagen) nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).[26] Rz. 24 Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit wird nach den Bestimmungen des RVG i.V.m. dem Vergütungsverzeichnis (VV) geregelt.[27] Das RVG gilt nur für in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Rechtsanwälte.[28] Rz. 25 Für Rech...mehr

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Zerb 1/2015, Richtet sich d... / I. Möglichkeit der Erteilung von Fremdrechtserbscheinen

Auch wenn das deutsche Nachlassgericht bei der Erteilung eines Erbscheins nicht an die Zuständigkeitsvorschriften des Kapitels II der EU-ErbVO (Artt. 4 ff EU-ErbVO) gebunden ist, hat es das anwendbare Sacherbrecht – vom Sonderfall des Art. 75 Abs. 1 EU-ErbVO abgesehen – kollisionsrechtlich nach dem Kapitel III der EU-ErbVO zu bestimmen. Hieraus folgt, dass die Erteilung eine...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 1. Die Regelungen zum Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung gem. § 5 ARB 2010

Rz. 18 Die Regelung zum Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung in § 5 ARB 2010 ist in 6 Absätze gegliedert, und zwar Aufzählung der zu übernehmenden Kostenpositionen, Fälligkeit, Einschränkung des Leistungsumfanges sowie eine Regelung zu den Sorgepflichten der Rechtsschutzversicherung und schließlich Ausweitung des Leistungsumfanges für die Tätigkeit anderer Personen, ...mehr

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§ 22 Der Beratungs-Rechtssc... / C. Der Rechtsschutzfall im Beratungs-Rechtsschutz

Rz. 35 Eine Rechtsschutzzusage im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht setzt einen Rechtsschutzfall voraus. Dieser richtet sich nach § 4 Abs. 1b ARB 2010. Im Beratungsrechtsschutz besteht Anspruch auf Rechtsschutz von dem Ereignis an, das die Änderung der Rechtslage des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person zur Folge hat. Diese ...mehr

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FoVo 1/2015, Der Schuldner ... / II. Die Lösung

Ausgangspunkt: § 750 ZPO Nach § 750 Abs. 1 S. 1 ZPO darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, wenn die Person, gegen die sie stattfinden soll, in dem Urteil oder den übrigen Vollstreckungstiteln (§§ 794, 795 ZPO) namentlich bezeichnet ist. Damit wird für das Vollstreckungsorgan die Prüfung, dass Gläubiger und Schuldner als Parteien des Zwangsvollstreckungsverfahrens mit den ...mehr

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§ 5 Selbstständige / VII. Zeitraum und Prognose

Rz. 114 Während bei abhängig Beschäftigten der Verdienstausfall mit dem Erreichen des hypothetischen Rentenalters (also spätestens mit dem 67. Lebensjahr) endet, ist das Lebensarbeitszeitende eines Selbstständigen nur schwer zu ermitteln. Rz. 115 Wenn man im konkreten Einzelfall eine Verwertung der Arbeitskraft bei einem Selbstständigen auch jenseits des 65. Lebensjahres anne...mehr

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Zerb 1/2015, Ausschlagung d... / Sachverhalt

Der Kläger begehrt als Pflichtteilsberechtigter im Wege der Stufenklage auf der ersten Stufe Auskunft über den Bestand des am 4. Oktober 2012 im Alter von 83 Jahren verstorbenen Herrn A durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses. Kläger und Beklagte sind die beiden Kinder des Erblassers und seiner am 4. November 2009 vorverstorbenen Ehefrau B. Der Erblasser und s...mehr

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§ 5 Selbstständige / 1. Sicherungssystem

Rz. 141 Auch wenn Selbstständige und Inhaber von Betrieben oftmals nicht verpflichtet sind, Mitglied des Sozialversicherungssystems zu sein, haben sie es gleichwohl selbst in ihrer Hand, Risikovorsorge zu betreiben. Der Selbstständige kann freiwillig am sozialen Sicherungssystem durch eigene Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und/oder Unfallversicher...mehr

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Zerb 1/2015, Richtet sich d... / 1

Die überwiegende Ansicht in der Literatur geht – teilweise ausdrücklich,[1] teilweise inzident zwischen den Zeilen[2] – davon aus, dass sich die Zuständigkeit für die Erteilung eines deutschen Erbscheins künftig ausschließlich nach Artt. 4 ff EU-ErbVO[3] richtet. Dieser Ansicht folgt auch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) in seinem Referentenentwu...mehr

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FoVo 12/2014, Pfandfreistel... / 1 I. Der Fall

Diverse Renten und freiwillige Tätigkeit Der im Jahr 1941 geborene Schuldner war bis Januar 2010 als Anwalt und Notar tätig. Er bezieht nach Aufgabe dieser Tätigkeit sowohl eine gesetzliche Rente wie auch Versorgungsbezüge aus der Anwaltsversorgung und eine Rente aus einem privaten Versicherungsvertrag, insgesamt monatlich 1.147,12 EUR. Auf Eigenantrag wurde das Insolvenzverf...mehr

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FF 12/2014, Einheitliches I... / VI. Übergangsrecht und Begleitgesetz

Bereits jetzt kann eine Verfügung von Todes wegen auf die Europäische Erbrechtsverordnung abgestellt werden. Insbesondere kann eine Rechtswahl getroffen werden. Stirbt der Erblasser vor dem 17.8.2015, entfaltet diese Rechtswahl keine Wirkungen. Verstirbt er später, ist sie anwendbar. Früher getroffene Rechtswahlen, insbesondere hinsichtlich des im Inland belegenen Immobilien...mehr

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FF 12/2014, Einheitliches I... / III. Ermittlung des Erbstatuts

Die Rechtsnachfolge von Todes wegen bestimmt sich bisher nach dem Recht des Staates, dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes angehört (Art. 25 Abs. 1 EGBGB).[15] Zusätzlich kann der Erblasser für im Inland unbewegliches Vermögen in Form einer Verfügung von Todes wegen deutsches Recht wählen (Art. 25 Abs. 2 EGBGB). Diese Anknüpfung ist für Erbfälle ab 17.8.2015 obsolet. ...mehr

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Änderung der Gemeinschaftsordnung: Vereinbarte Vollmacht unwirksam

Leitsatz Eine in der Gemeinschaftsordnung dem Verwalter erteilte allumfassende Vollmacht zur Vertretung sämtlicher Wohnungseigentümer für alle mit dem Wohnungseigentum zusammenhängenden Angelegenheiten ist wegen Verstoß gegen die unabänderlichen Strukturprinzipien des Wohnungseigentumsrechts unzulässig und damit unwirksam. Normenkette §§ 10, 16 WEG Das Problem Die Gemeinschaft...mehr

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Zerb 11/2014, Die Abberufun... / II. Begründung des OLG Hamm

Der Senat wies die Beschwerde des Testamentsvollstreckers gegen seine Abberufung zurück und nahm in seiner Entscheidungsbegründung die von den Erben vorgebrachten Vorwürfe auf. Zur Vermeidung weiterer aufwendiger Sachverhaltsaufklärung hinsichtlich einzelner schwerwiegender Pflichtverletzungen stellte das Gericht dabei ersichtlich auf das Gesamtverhalten des Testamentsvollst...mehr

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Zerb 11/2014, Deutsches Erb... / VI. Das notarielle Nachlassverzeichnis, Rechtsprechung und Praxis

Dr. Dietmar Weidlich [9] referierte zum notariellen Nachlassverzeichnis, dessen Erstellung von den Pflichtteilsberechtigten immer häufiger verlangt werde. Seine Betrachtung fiel jedoch ernüchternd aus: Das notarielle Nachlassverzeichnis sei nicht zwangsläufig richtiger und vollständiger als ein vom Erben vorgelegtes privates Nachlassverzeichnis. Eigene Ermittlungen des Notars...mehr

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Zerb 11/2014, Die Auslegung... / Sachverhalt

I. Die Beteiligten zu 1) und 2) sind die aus der Ehe der Eheleute L und G hervorgegangenen Kinder. Die Eheleute waren zu je ½ Anteil Eigentümer eines Hausgrundstücks (Grundbuch von C Blatt ###). Dieses Grundstück war mit einem Erbbaurecht belastet, dessen alleiniger Inhaber der Ehemann war (Grundbuch von C Blatt ###1). Am 16.2.1991 verstarb zunächst der Ehemann L, ohne eine l...mehr

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Zerb 11/2014, Deutsches Erb... / VII. Aktuelle Fragen zur Vor- und Nacherbschaft, insbesondere mit Bezügen zum Handels- und Gesellschaftsrecht

Der zweite Tag des Symposiums wurde durch den Vortrag von Dr. Jörg Mayer [10] eingeleitet. Dieser mahnte zum behutsamen Umgang mit dem Rechtsinstitut der Vor- und Nacherbfolge. Nach einem Überblick zu den Zielen der Vor- und Nacherbschaft wurde die aktuelle Rechtsprechung im Grundbuchrecht aufgezeigt. Gescheiterte Nacherbeneinsetzungen und fehlgeschlagene Übertragungen der Na...mehr

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zfs 11/2014, Schuldhafte Ve... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… Die Revision hat Erfolg und führt zur Zurückverweisung der Sache an das BG. …" [17] II. 1. Keinen Bedenken begegnet es allerdings, dass das BG keine Feststellungen zur Wissentlichkeit der Pflichtverletzung des S getroffen hat. Ihr Vorliegen ist im Rechtsstreit des VN oder des Geschädigten gegen den Berufshaftpflichtversicherer für die Frage der Vorleistungspflicht zu ...mehr

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zfs 11/2014, Schuldhafte Ve... / Sachverhalt

Die Kl. nimmt die Bekl. als Berufshaftpflichtversicherer des ehemaligen, inzwischen in Insolvenz befindlichen Notars Dr. S wegen von diesem begangener Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit zwei von der Kl. erteilten Treuhandaufträgen in Anspruch. Die Kl. hatte in beiden Fällen Darlehen zur Finanzierung von Grundstückskaufverträgen gewährt. Die Streithelferin ist die für S ...mehr

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Fovo 11/2014, Brüssel-Ia-Verordnung gilt bald – Durchführungs­gesetz verkündet

Erleichterte Vollstreckung im Ausland und Inland Die Europäische Union hat am 12.12.2012 die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl L 351 vom 20.12.2012, S. 1; Brüssel-Ia-Verordnung) verabschiedet. Die Verordnung findet ab dem 10.1.2015 in 27 EU-Mitgliedstaaten...mehr

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zfs 11/2014, Schuldhafte Ve... / Leitsatz

1. Zur Vermeidung schuldhafter Versäumung einer Schadenmeldefrist in den Versicherungsbedingungen einer Vertrauensschadenversicherung für Notare ist die Meldung durch den Geschädigten jedenfalls noch vor Fristablauf bereits dann geboten, wenn ihm zu diesem Zeitpunkt Erkenntnisse vorliegen, nach denen für den konkreten Schaden die ernsthafte Möglichkeit eines Vertrauensschade...mehr

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Fovo 11/2014, Antrag auf eine weitere vollstreckbare Ausfertigung

Grundsätzlich nur eine vollstreckbare Ausfertigung Der Gläubiger erhält grundsätzlich nur eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels, bestehend aus dem Rubrum, der Beschlussformel und dem Tenor, § 317 Abs. 2 S. 3 ZPO, die um die Vollstreckungsklausel ergänzt ist. Das soll den Schuldner vor wiederholten und letztlich übermäßigen Vollstreckungen schützen. Rechtliches Interesse ...mehr

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Zerb 11/2014, Die notarielle Fachprüfung im Erb- und Übertragungsrecht

Rüdiger Gockel Deutscher Notarverlag, 2014, 168 Seiten, 39,90 EUR ISBN 978-3-95646-013-5 Das von Gockel vorgelegte "Notarskriptum" zur Vorbereitung auf die notarielle Fachprüfung ist das erste seiner Art für das Gebiet des Erbrechts. Das didaktisch aufgebaute Buch bietet zunächst einen Überblick über mögliche Aufgabenstellungen der Klausur im Rahmen der notariellen Fachprüfung....mehr

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AGS 11/2014, Betrug durch A... / 1 Aus den Gründen

Das LG hatte den Angeklagten vom Vorwurf des Betruges in drei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Wucher, freigesprochen. Hiergegen richtet sich die mit der Sachrüge begründete, vom Generalbundesanwalt im Umfang der Aufhebung vertretene Revision der Staatsanwaltschaft. Das Rechtsmittel hat teilweise Erfolg. 1. Die unverändert zur Hauptverhandlung zugelassene Anklage hatte...mehr

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Zerb 11/2014, Zur Wirkung d... / Sachverhalt

Als Eigentümerin des im Rubrum bezeichneten Grundbesitzes ist die am 23.3.2012 verstorbene Frau K. E., ..., im Grundbuch eingetragen. Sie ist aufgrund notariellen Erbvertrags vom 13.10.2010 – UR.-Nr. 1377/2000 des Notars C. M. in Bonn-Bad Godesberg – von den Beteiligten zu 1) und 2) zu gleichen Teilen beerbt worden. Der Erbteil der Beteiligten zu 1) ist von den Beteiligten zu...mehr

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Zerb 11/2014, Die Annahme d... / Sachverhalt

Der am 12.12.2013 verstorbene U. D. (im Folgenden: Erblasser) war seit September 2013 in zweiter Ehe verheiratet mit der Beteiligten zu 4). Er hatte 3 Kinder aus erster Ehe, die Beteiligten zu 1) bis 3). Der Erblasser hatte mit seiner ersten Ehefrau am 31.8.1990 einen Erbvertrag geschlossen (UR.-Nr. 1860/1990 des Notars Dr. Z. in Düren), diesen aber gemeinsam mit seiner erste...mehr

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zfs 11/2014, Schuldhafte Versäumung der Schadenmeldefrist in der Vertrauensschadenversicherung

AVB Vertrauensschadenversicherung Notare § 4 Nr. 2 Leitsatz 1. Zur Vermeidung schuldhafter Versäumung einer Schadenmeldefrist in den Versicherungsbedingungen einer Vertrauensschadenversicherung für Notare ist die Meldung durch den Geschädigten jedenfalls noch vor Fristablauf bereits dann geboten, wenn ihm zu diesem Zeitpunkt Erkenntnisse vorliegen, nach denen für den konkreten...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / IV. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) - Stand September 2010

Rz. 4 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. 1. Inhalt der Versic...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / VI. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012) - Stand Juni 2013

Rz. 6 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Die unverbindlichen ...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / I. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008/II) - Stand April 2008

Rz. 1 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. 1. Inhalt der Versic...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5 Stellung des Eintragungsantrags durch den Erwerber

Rn 60 Liegen mit Ausnahme der Eintragung alle übrigen Wirksamkeitsvoraussetzungen vor und ist die Willenserklärung des Schuldners in bindender Form abgegeben worden, so gilt nach § 140 Ans. 2 das Rechtsgeschäft als in dem Zeitpunkt vorgenommen, in welchem der andere Teil den Antrag auf Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch (bzw. Register) gestellt hat. Rn 61 Soweit §...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2 Normzweck und Systematik

Rn 2 § 141 ist kein eigenständiger Anfechtungstatbestand.[2] Vielmehr kommt der Norm klarstellende Funktion einerseits,[3] aber auch ein eigener Regelungsgehalt andererseits zu. Dieser kommt darin zum Ausdruck, dass die Norm den Begriff der Rechtshandlung i.S. des § 129 (klarstellend) ergänzt.[4] Rn 3 Die Klarstellungsfunktion besagt, dass trotz Mitwirkung eines staatlichen O...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Aufsatzliteratur

Rn 59 Ahrens, Entschuldungsverfahren und Restschuldbefreiung, NZI 2007,193; ders., Antragsobliegenheit und Unterhalt in der Insolvenz, NZI 2008, 159; ders., Die Entschuldung mittelloser Personen im parlamentarischen Verfahren, NZI 2008, 86; ders., Restschuldbefreiung und Versagungsgründe, ZVI 2011, 273; ders., Eckpunkte des Bundesjustizministeriums zur Reform der Verbraucher...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts (Abs. 1)

Rn 3 Nach Abs. 1 geht unter den dort genannten Voraussetzungen das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das Schuldnervermögen auf den Insolvenzverwalter über. Zwingende Voraussetzung ist zunächst eine wirksame Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Erlass eines ordnungsgemäßen Eröffnungsbeschlusses gemäß § 27. Ein Rechtsübergang findet also in den seltenen Fällen nicht stat...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3 Kontoführung durch Rechtsanwälte (Anderkonto)

Rn 39 Umstritten ist, ob als Insolvenzverwalter tätige Rechtsanwälte Vollrechts-Treuhandkonten in Form echter Anderkonten führen können[48] oder gar müssen.[49] Eine solche Pflicht wird für die Verwahrung fremder Gelder durch Rechtsanwälte allgemein durch § 43a Abs. 5 Satz 2 BRAO sowie standesrechtlich durch die §§ 4, 23 BORA [50] statuiert. Insoweit entspricht es überwiegend...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Arten und Bedingungen der Hinterlegung und Anlegung

Rn 13 Gelder werden angelegt. Sinn und Zweck der Anlage ist nicht nur die Sicherung des Geldes, sondern auch die Erwirtschaftung einer Rendite während der Phase der Masseverwaltung, d.h. im Zeitraum zwischen Inbesitznahme des schuldnerischen Vermögens durch den Verwalter (§ 148 Abs. 1) und dessen Verwertung und Auskehr an die Gläubiger (§§ 156 ff.). Mögliche Anlagestellen si...mehr

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zerb 10/2014, Die Schiedsfä... / Sachverhalt

Der Kläger verlangt von den Beklagten, ihm bezüglich der Nachlässe seiner nacheinander verstorbenen Elternteile ein notarielles Bestandsverzeichnis zu erteilen. Die Parteien sind Geschwister. Insgesamt hatten die Eltern der Parteien 5 Kinder. Am ... verfassten die Eltern der Parteien ein gemeinschaftliches Testament. Darin setzten sie sich gegenseitig als Alleinerben des Erst...mehr

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zfs 10/2014, Vorleistungsan... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… Die Revision hat Erfolg und führt zur Zurückverweisung der Sache an das BG. …" [10] 1. Steht eine wissentliche Pflichtverletzung des Notars im Raum, so kommt der Vorleistungsanspruch gegen den Berufshaftpflichtversicherer gem. § 19a Abs. 2 S. 2 BNotO bereits dann in Betracht, wenn Letzterer unter Berufung hierauf die Regulierung ablehnt, gegen das Bestehen des Deckungs...mehr

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AGS 10/2014, Abrechnung bei... / 2 Aus den Gründen

Die Kläger haben zunächst zu Recht die Prozessgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens gem. Vorbem 3 Abs. 5 VV auf die Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens angerechnet. Gem. Anm. zu Nr. 3305 VV ist zudem die Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens anzurechnen. Dem kann nicht entgegen gehalten werden, dass die Verfahrensgebühr de...mehr

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zerb 9/2014, Voraussetzunge... / Leitsatz

1. Für den Nachweis der Legitimation zur Beantragung eines Erbscheins gemäß § 792 ZPO genügt die Vorlage eines Vollstreckungstitels gemäß § 794 ZPO. Das Nachlassgericht prüft im Erbscheinsverfahren nicht, ob die Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen. 2. Soweit der Erbe sich auf das Vorhandensein weiterer Erben beruft, hat er dieses glaubhaft zu machen. 3. Die Vorschrift de...mehr

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zerb 9/2014, Schutz vor Erb... / 2.2.3 Annahmeverbote und Sittenwidrigkeit

Des Weiteren hat der Gesetzgeber zahlreiche Annahmeverbote installiert, die auch einen Schutz vor Erbschleicherei darstellen können. So besteht im Beamtenrecht ein Verbot der Annahme von Belohnungen, § 71 BBG. Dabei sind auch dienstbezogene Zuwendungen durch letztwillige Verfügung umfasst. Für Angestellte im Öffentlichen Dienst gelten ähnliche Vorschriften wie z. B. die §§ 1...mehr

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zerb 9/2014, Voraussetzunge... / Aus den Gründen

I. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass der Beteiligten zu 2 entsprechend ihrem Antrag vom 14.11.2011 ein Erbschein zu erteilen ist, der den Beschwerdeführer als Alleinerben der Erblasserin aufgrund gesetzlicher Erbfolge ausweist. 1. Der Senat teilt die Auffassung des Nachlassgerichts, dass die...mehr

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zerb 10/2014, Die Bestimmth... / Sachverhalt

I. Am 25.2.2013 ist Frau I. Q. (im Folgenden: Erblasserin) verstorben. Sie war verwitwet. Ihr Ehemann W. Q ist am 26.11.1984 vorverstorben. Ihr einziges Kind, Herr D. Q., ist am 9.3.1997 verstorben; er hinterlässt eine Tochter, Frau N. Q. Die Beteiligte zu 1) ist eine Nichte der Erblasserin, der Beteiligte zu 2) ist der Ehemann der Beteiligten zu 1). Der Beteiligte zu 3) ist...mehr

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zfs 10/2014, Antrag auf Terminsverlegung in Bußgeldsachen

Hinweis "In der Bußgeldsache … beantrage ich," den auf den … anberaumten Termin aufzuheben und einen neuen Termin nach fernmündlicher Absprache mit meinem Büro zu bestimmen. An dem anberaumten Verhandlungstag habe ich bereits einen vor längerer Zeit bestimmten Termin vor dem A-Gericht wahrzunehmen, zu dem ich anliegend die Ladung überreiche. Ich versichere anwaltlich, dass auc...mehr