Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5 Stellung des Eintragungsantrags durch den Erwerber

Rn 60 Liegen mit Ausnahme der Eintragung alle übrigen Wirksamkeitsvoraussetzungen vor und ist die Willenserklärung des Schuldners in bindender Form abgegeben worden, so gilt nach § 140 Ans. 2 das Rechtsgeschäft als in dem Zeitpunkt vorgenommen, in welchem der andere Teil den Antrag auf Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch (bzw. Register) gestellt hat. Rn 61 Soweit §...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2 Normzweck und Systematik

Rn 2 § 141 ist kein eigenständiger Anfechtungstatbestand.[2] Vielmehr kommt der Norm klarstellende Funktion einerseits,[3] aber auch ein eigener Regelungsgehalt andererseits zu. Dieser kommt darin zum Ausdruck, dass die Norm den Begriff der Rechtshandlung i.S. des § 129 (klarstellend) ergänzt.[4] Rn 3 Die Klarstellungsfunktion besagt, dass trotz Mitwirkung eines staatlichen O...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Aufsatzliteratur

Rn 59 Ahrens, Entschuldungsverfahren und Restschuldbefreiung, NZI 2007,193; ders., Antragsobliegenheit und Unterhalt in der Insolvenz, NZI 2008, 159; ders., Die Entschuldung mittelloser Personen im parlamentarischen Verfahren, NZI 2008, 86; ders., Restschuldbefreiung und Versagungsgründe, ZVI 2011, 273; ders., Eckpunkte des Bundesjustizministeriums zur Reform der Verbraucher...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts (Abs. 1)

Rn 3 Nach Abs. 1 geht unter den dort genannten Voraussetzungen das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das Schuldnervermögen auf den Insolvenzverwalter über. Zwingende Voraussetzung ist zunächst eine wirksame Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Erlass eines ordnungsgemäßen Eröffnungsbeschlusses gemäß § 27. Ein Rechtsübergang findet also in den seltenen Fällen nicht stat...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Arten und Bedingungen der Hinterlegung und Anlegung

Rn 13 Gelder werden angelegt. Sinn und Zweck der Anlage ist nicht nur die Sicherung des Geldes, sondern auch die Erwirtschaftung einer Rendite während der Phase der Masseverwaltung, d.h. im Zeitraum zwischen Inbesitznahme des schuldnerischen Vermögens durch den Verwalter (§ 148 Abs. 1) und dessen Verwertung und Auskehr an die Gläubiger (§§ 156 ff.). Mögliche Anlagestellen si...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3 Kontoführung durch Rechtsanwälte (Anderkonto)

Rn 39 Umstritten ist, ob als Insolvenzverwalter tätige Rechtsanwälte Vollrechts-Treuhandkonten in Form echter Anderkonten führen können[48] oder gar müssen.[49] Eine solche Pflicht wird für die Verwahrung fremder Gelder durch Rechtsanwälte allgemein durch § 43a Abs. 5 Satz 2 BRAO sowie standesrechtlich durch die §§ 4, 23 BORA [50] statuiert. Insoweit entspricht es überwiegend...mehr

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zerb 10/2014, Die Schiedsfä... / Sachverhalt

Der Kläger verlangt von den Beklagten, ihm bezüglich der Nachlässe seiner nacheinander verstorbenen Elternteile ein notarielles Bestandsverzeichnis zu erteilen. Die Parteien sind Geschwister. Insgesamt hatten die Eltern der Parteien 5 Kinder. Am ... verfassten die Eltern der Parteien ein gemeinschaftliches Testament. Darin setzten sie sich gegenseitig als Alleinerben des Erst...mehr

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zfs 10/2014, Vorleistungsan... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… Die Revision hat Erfolg und führt zur Zurückverweisung der Sache an das BG. …" [10] 1. Steht eine wissentliche Pflichtverletzung des Notars im Raum, so kommt der Vorleistungsanspruch gegen den Berufshaftpflichtversicherer gem. § 19a Abs. 2 S. 2 BNotO bereits dann in Betracht, wenn Letzterer unter Berufung hierauf die Regulierung ablehnt, gegen das Bestehen des Deckungs...mehr

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AGS 10/2014, Abrechnung bei... / 2 Aus den Gründen

Die Kläger haben zunächst zu Recht die Prozessgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens gem. Vorbem 3 Abs. 5 VV auf die Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens angerechnet. Gem. Anm. zu Nr. 3305 VV ist zudem die Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens anzurechnen. Dem kann nicht entgegen gehalten werden, dass die Verfahrensgebühr de...mehr

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zerb 9/2014, Voraussetzunge... / Leitsatz

1. Für den Nachweis der Legitimation zur Beantragung eines Erbscheins gemäß § 792 ZPO genügt die Vorlage eines Vollstreckungstitels gemäß § 794 ZPO. Das Nachlassgericht prüft im Erbscheinsverfahren nicht, ob die Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen. 2. Soweit der Erbe sich auf das Vorhandensein weiterer Erben beruft, hat er dieses glaubhaft zu machen. 3. Die Vorschrift de...mehr

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zerb 9/2014, Schutz vor Erb... / 2.2.3 Annahmeverbote und Sittenwidrigkeit

Des Weiteren hat der Gesetzgeber zahlreiche Annahmeverbote installiert, die auch einen Schutz vor Erbschleicherei darstellen können. So besteht im Beamtenrecht ein Verbot der Annahme von Belohnungen, § 71 BBG. Dabei sind auch dienstbezogene Zuwendungen durch letztwillige Verfügung umfasst. Für Angestellte im Öffentlichen Dienst gelten ähnliche Vorschriften wie z. B. die §§ 1...mehr

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zerb 9/2014, Voraussetzunge... / Aus den Gründen

I. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass der Beteiligten zu 2 entsprechend ihrem Antrag vom 14.11.2011 ein Erbschein zu erteilen ist, der den Beschwerdeführer als Alleinerben der Erblasserin aufgrund gesetzlicher Erbfolge ausweist. 1. Der Senat teilt die Auffassung des Nachlassgerichts, dass die...mehr

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zerb 10/2014, Die Bestimmth... / Sachverhalt

I. Am 25.2.2013 ist Frau I. Q. (im Folgenden: Erblasserin) verstorben. Sie war verwitwet. Ihr Ehemann W. Q ist am 26.11.1984 vorverstorben. Ihr einziges Kind, Herr D. Q., ist am 9.3.1997 verstorben; er hinterlässt eine Tochter, Frau N. Q. Die Beteiligte zu 1) ist eine Nichte der Erblasserin, der Beteiligte zu 2) ist der Ehemann der Beteiligten zu 1). Der Beteiligte zu 3) ist...mehr

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zerb 9/2014, Einzelfragen d... / IV. Auch ein notarielles Testament kann ausgelegt werden – nicht ausgesprochene Schlusserbeneinsetzung

Die Ausgangsfrage der nächsten Entscheidung[7] stellt den Klassiker im Nachgang zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments durch Ehegatten dar: Kann der überlebende Ehegatte erneut, und zwar in Abweichung zu dem gemeinschaftlichen Testament, neu testieren? Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, ob die Ehegatten wechselbezügliche Verfügungen iSd § 2270 BGB getr...mehr

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zfs 10/2014, Antrag auf Terminsverlegung in Bußgeldsachen

Hinweis "In der Bußgeldsache … beantrage ich," den auf den … anberaumten Termin aufzuheben und einen neuen Termin nach fernmündlicher Absprache mit meinem Büro zu bestimmen. An dem anberaumten Verhandlungstag habe ich bereits einen vor längerer Zeit bestimmten Termin vor dem A-Gericht wahrzunehmen, zu dem ich anliegend die Ladung überreiche. Ich versichere anwaltlich, dass auc...mehr

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zerb 9/2014, Schutz vor Erb... / 2.6 Forderungen nach Gesetzesänderungen in der Popularliteratur

Zwischenzeitlich erscheinen immer mehr Werke, die sich mit den Problemen des "Unrecht"[43] oder der "Abzocke"[44] durch die sog. Erbschleicherei weniger wissenschaftlich als populär auseinandersetzen. Dabei werden auch immer Aufforderungen an Politiker laut, die Gesetze zum besseren Schutz vor Erbschleicherei zu ändern. So soll z. B. der Zwang zur Einheitsentscheidung bei der ...mehr

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zfs 10/2014, Vorleistungsan... / Leitsatz

1. Für den Vorleistungsanspruch gem. § 19a Abs. 2 S. 2 BNotO ist entscheidend, dass der Berufshaftpflichtversicherer unter Berufung auf eine wissentliche Pflichtverletzung des Notars die Regulierung ablehnt, gegen das Bestehen des Deckungsanspruchs aus dem Haftpflichtversicherungsvertrag aber keine weiteren Einwendungen erhebt. Ein Streit zwischen Anspruchsteller und Berufsh...mehr

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zfs 10/2014, Vorleistungsan... / Sachverhalt

Die Kl. nimmt die Bekl. als Berufshaftpflichtversicherer des ehemaligen, inzwischen in Insolvenz befindlichen Notars Dr. S wegen von diesem begangener Pflichtverletzungen auf Schadensersatz i.H.v. 1.734.059,73 EUR in Anspruch. Den von der Kl. unter Berufung auf das Absonderungsrecht gem. § 157 VVG a.F. erhobenen Ansprüchen, die zur Insolvenztabelle festgestellt sind, liegt fo...mehr

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zerb 10/2014, Vermeidung ne... / I. Unterschiedliche Subsumtion unter Art. 4 EU-ErbVO

Der Erblasser kann nur einen einzigen gewöhnlichen Aufenthalt iSv Art. 4 EU-ErbVO haben,[14] sodass immer nur die Gerichte eines einzigen Mitgliedstaats nach Art. 4 EU-ErbVO international zuständig sind.[15] Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts ist (verordnungs-)autonom und innerhalb der EU einheitlich auszulegen.[16] Da die Gerichte aller an der EU-ErbVO teilnehmenden M...mehr

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Veräußerungszustimmung: Künftige Kosten zu klären!

Leitsatz Wenn im Zeitpunkt des Zustimmungsersuchens zur Veräußerung von Wohnungseigentum, absehbar ist, dass infolge notwendiger Sanierungsmaßnahmen (hier: in Millionenhöhe!) erhebliche finanzielle Belastungen auf die einzelnen Wohnungseigentümer zukommen werden, darf der Verwalter klären, ob der Erwerbsinteressent in der Lage sein wird, diese zu bezahlen. Normenkette § 12 WE...mehr

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FF 9/2014, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Während auf dem Messegelände in Köln die FIBO (Intern. Leitmesse für Fitness, Wellness und Gesundheit) die Besucher anzog, fand auf der anderen Rheinseite am 4. und 5. April 2014 die 17. Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI statt: mit einem Rekord von fast 340 Teilnehmern, denen es um familienrechtliche Fitness ging. Nach der Eröffnung durch den Leiter des Fachinstituts,...mehr

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FF 9/2014, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2014

20. bis 22. November 2014 in Marburg Nebengebiete im Fokus Programm Donnerstag, 20. November 2014mehr

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zerb 8/2014, Europäische Er... / 6. Grenzen der Reichweite des Europäischen Nachlasszeugnisses

Erbanteilsübertragung. Der Blick auf die in Art. 63 Abs. 2 formulierten zulässigen, eng definierten Zwecke des Nachlasszeugnisses legt nahe, dass eine erfolgte Erbanteilsübertragung nicht Inhalt des Zeugnisses sein kann. Diese resultiert nicht aus dem Erbfall, sondern ist ihm nachgelagert und tritt nicht von Gesetzes wegen ein, sondern basiert auf einem Rechtsgeschäft. Der E...mehr

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zerb 8/2014, Europäische Er... / H. Schlussbemerkung

Manche Fragen im Zusammenhang mit dem Europäischen Nachlasszeugnis sind noch offen. Die Akzeptanz des neuen Erbnachweises und sein praktischer Nutzen werden unter anderem davon abhängen, wie die nationalen Umsetzungsgesetze die Ausgestaltung des Erteilungsverfahrens regeln und wie sie die in diesem Beitrag angesprochenen Fragen beantworten werden. Somit wird das Europäische ...mehr

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zerb 8/2014, Europäische Er... / 5. Europäisches Nachlasszeugnis und nationale Erbnachweise

Die Einführung des Europäischen Nachlasszeugnisses spiegelt die Entscheidung des europäischen Gesetzgebers gegen die Option wider, die Zirkulationsfähigkeit von nationalen Erbnachweisen durch eine Verpflichtung zur Anerkennung zu fördern. Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die jeweiligen Verfahren zur Erteilung von nationalen Erbnachweisen derart unterschiedlich ausgest...mehr

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zerb 8/2014, Europäische Er... / 4. Europäisches Nachlasszeugnis und öffentliche Register

Art. 69 Abs. 5 zufolge stellt das Zeugnis ein wirksames Schriftstück für die Eintragung des Nachlassvermögens in das einschlägige Register eines Mitgliedstaats dar. Einen Titel stellt das Zeugnis hingegen, anders noch im Ausgangsvorschlag der Kommission,[37] nicht dar. Das Verhältnis von Europäischem Nachlasszeugnis und lex rei sitae sowie nationalem Registerrecht wird jedoch...mehr

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zerb 8/2014, Die Abschlussf... / Sachverhalt

Der am 11.11. oder 12.11.2012 verstorbene J. S. (im Folgenden: Erblasser) war verwitwet und hinterließ ein Kind, den Beteiligten zu 2). Die Beteiligte zu 1) war seine Pflegetochter. (...) Am 12.9.2012 verfasste der Erblasser handschriftlich ein Schriftstück, das er mit "Mein Testament" überschrieb und in dem er die Antragstellerin als Alleinerbin einsetzte und u. a. zugunsten...mehr

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zerb 8/2014, Der unnichtige... / 1. Wirksamkeit des Erbvertrags nach der aktuellen Rechtslage

Die Lösung dieses Falles macht nach dem aktuell geltenden Recht keine Probleme: Für die Erbfolge nach dem Tod von Werner gilt gem. Art. 25 Abs. 1 EGBGB aufgrund seiner deutschen Staatsangehörigkeit das deutsche Recht. Dieses Recht regiert gem. Art. 26 Abs. 5 S. 1 EGBGB auch die Gültigkeit und die Bindungswirkung einer Verfügung von Todes wegen, einschließlich eines Erbvertra...mehr

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zerb 7/2014, Die Entwicklun... / 7

Auf einen Blick Die EU-ErbVO ist als völlig neu konzipiertes Gesetzeswerk in besonderer Weise aus sich heraus, aus den in ihr enthaltenen Wertungen des Gesetzgebers unter Berücksichtigung des Werdegangs des Gesetzgebungsverfahrens auszulegen. Die Bürger sollten möglichst frei in der Wahl der Nachlassverfahren sein. Die Zuständigkeit gem. Kap. II EU-ErbVO ist deshalb nur auss...mehr

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zerb 7/2014, Formunwirksamk... / Sachverhalt

Mit notariell beurkundetem Übertragungs- und Erb-/Pflichtteilsverzichtsvertrag vom 12.9.1989 übertrug der Kläger der Beklagten, seiner Tochter, das Hausgrundstück E-Str. in F im Wege der vorweggenommenen Erbfolge; die Beklagte erklärte den Verzicht auf jegliche Erbansprüche, Pflichtteilsansprüche, Pflichtteilsergänzungsansprüche und Unterhaltsansprüche. Im Beurkundungstermin...mehr

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zerb 7/2014, Die lebzeitige... / Sachverhalt

Die Erblasserin, die am 15.1.2011 verstorbene K. I., geborene B., verwitwete P., hatte 4 Töchter. Aus ihrer ersten Ehe stammt die Tochter I.G., geborene P., aus der Ehe mit dem vorverstorbenen H. I. stammen die Parteien des vorliegenden Rechtsstreites sowie Frau A. P. In einem Erbvertrag vom 23.10.1980 (UR.-Nr. X des Notars H. S.in K.) hatten die Eheleute K. und H. I. u. a. F...mehr

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zerb 7/2014, Zur gebührenbe... / Sachverhalt

Als Eigentümerin des vorbezeichneten Grundstücks war in Abt. I lfd. Nr. 2 des Grundbuchs die am 17.12.2012 verstorbene Mutter des Beteiligten zu 1., Frau M. K., eingetragen. Diese ist aufgrund notariellen Erbvertrags vom 5.7.1977 (UR-Nr. X des Notars K. in K.) zu je 1/2-Anteil von dem Beteiligten zu 1. und dessen Bruder, Herrn W. K, beerbt worden. Herr W. K. hat in einem not...mehr

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zerb 7/2014, Zur Auslegung ... / Aus den Gründen

Die Berufung hat keinen Erfolg. Das Landgericht hat einen Anspruch des Klägers hinsichtlich des auf die Beklagte übergegangenen Wohnungseigentums zu Recht abgewiesen. Das Landgericht ist im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass dem Kläger gegen die Beklagte ein Anspruch auf Übertragung des hälftigen Miteigentumsanteils an dem Wohnungseigentum gemäß § 2287 Abs. 1 iVm § 818...mehr

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FF 7+8/2014, Vereinbarung z... / 3 Anmerkung

Der BGH hat sich in diese Entscheidung zur Anpassung einer – privatschriftlichen – Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt mit einem interessanten Sachverhalt auseinanderzusetzen: Der Antragsgegner war früher einmal verheiratet. In der Zeit von 1993 bis 2005 war er dann wieder verheiratet. In diesem Zeitraum wurde der hier zur Überprüfung anstehende Vertrag abgeschlossen. E...mehr

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zerb 7/2014, Zuwendungen au... / 7. Schenkungsversprechen von Todes wegen

In der Praxis noch nicht stark verbreitet sind Versprechensschenkungen, obwohl diese ebenfalls erhebliche Vorteile haben. In der Bankenpraxis werden diese so gut nicht vorkommen, da die Bank die Nachweisproblematik umgehen möchte. Somit ist auch eine Handschenkung einer Bankforderung auf den Todesfall nach § 516 BGB möglich. Dabei wird die Forderung im Wege der Schenkung in d...mehr

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zerb 7/2014, Die Entwicklun... / 3. Nachlasszeugnis

Die Beratungen zum Nachlasszeugnis gestalteten sich aus in der Materie liegenden Gründen besonders schwierig. In vielen Mitgliedstaaten war bisher ein solches Nachlasszeugnis unbekannt.[6] Es wurde als eine mit Rechtskraft ausgestattete Entscheidung missverstanden, eine auch in Deutschland häufig anzutreffende Fehleinschätzung. Seine Qualifikation als mit Gutglaubensschutz ve...mehr

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zerb 7/2014, Die Entwicklun... / 4. Öffentliche Urkunden

Die sog. "Anerkennung öffentlicher Urkunden" gem. Art. 34 des Vorschlags der KO hat nicht nur die öffentlichen Diskussionen, sondern auch die Diskussionen im EP und in den informellen wie auch offiziellen Trilogsitzungen vom ersten Tag an beschäftigt. Die "gegenseitige Anerkennung" ist auf der europäischen Ebene sehr beliebt und für eine politische Zielbestimmung sicher geei...mehr

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zerb 7/2014, Die Entwicklun... / 1. Gewöhnlicher Aufenthalt

Es gab von Anfang an energische Forderungen nach einer "klaren" Definition des Begriffs "gewöhnlicher Aufenthalt". Ich habe dies ebenso wie die Kommission abgelehnt, auch gab es im Parlament keine entsprechenden Forderungen und meines Wissens auch nicht im Rat. Wenig verwunderlich, dass es auch von außerhalb keine Formulierungsvorschläge gab. "Gewöhnlicher Aufenthalt" ist ke...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Befugnis zur beschränkten Hilfeleistung

Rz. 7 Stand: EL 103 – ET: 07/2014 Lediglich zu einer auf bestimmte Bereiche beschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind dagegen ua ArbG und Berufsverbände, LSt-Hilfevereine, Notare, Patentanwälte, Patentanwaltsgesellschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts ( Behörden ) und inländische Kreditinstitute befugt (§ 4 StBerG). Für Arbeitgeber beschränkt si...mehr

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zerb 7/2014, Die Entwicklun... / 5. Favor testamenti/Rechtswahl/Übergangsbestimmungen

Die Übergangsbestimmungen sind gegenüber dem Vorschlag der Kommission ganz erheblich verändert worden. Sie enthalten zunächst Bestimmungen, nach denen früher unwirksam gewesene Verfügungen, auch Rechtswahlen, geheilt werden können. Dies gilt auch dann, wenn sie nicht im Hinblick oder gar unter Berufung auf die – künftige – EU-ErbVO getroffen wurden. Es kommt allein darauf an...mehr

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Eintragung eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts

Leitsatz Zur nachträglichen Eintragung eines bisher nicht gebuchten (schuldrechtlichen) Sondernutzungsrechts ist grundsätzlich die Mitwirkung aller Wohnungseigentümer notwendig. Normenkette § 29 GBO, §§ 10 Abs. 3, 5 Abs. 4 Satz 1 WEG Das Problem K erwirbt von V im Jahr 2013 das Wohnungseigentum Nr. V/17. Im Kaufvertrag ist festgehalten, dass nach Angaben von V vom Eigentümer d...mehr

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Beschlusskompetenzen einer "Untergemeinschaft"

Leitsatz Beschlüsse einer Untergemeinschaft sind nichtig, soweit die Untergemeinschaft darin die ihr nach der Gemeinschaftsordnung zugewiesene Beschlusskompetenz überschreitet Normenkette §§ 21 Abs. 4, 28 Abs. 3 WEG Das Problem Wohnungseigentümer W greift die Beschlüsse zur Genehmigung der Gesamt- und Einzelabrechnungen betreffend die Wirtschaftsjahre 2007, 2008 und 2009 hinsi...mehr

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zerb 6/2014, Keine Anwesenheitspflicht des Pflichtteilsberechtigten bei Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses/ Verweigerung der Amtstätigkeit des Notars

Leitsatz 1. Der Notar darf die Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses (§ 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB) nicht von der Anwesenheit oder Mitwirkung des Pflichtteilsberechtigten abhängig machen. 2. Der Umfang der Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses unterliegt der Disposition des Pflichtteilsberechtigten; er kann auf die Aufnahme bestimmter Nachlassgegenstände i...mehr

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zerb 6/2014, Keine Anwesenh... / Anmerkung

Der Entscheidung lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Erben waren zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses verpflichtet (§ 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB). Der von den Erben zur Aufnahme beauftragte Notar vertrat gegenüber der Pflichtteilsberechtigten zunächst den Standpunkt, zu eigenen Ermittlungen hinsichtlich der vorhandenen Nachlassgegenstände nicht ve...mehr

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zerb 6/2014, Keine Anwesenh... / Sachverhalt

Im vorliegenden Verfahren hat die Gläubigerin mit Schriftsatz vom 25. Juli 2013 (GA 43 ff) beantragt, gegen die Schuldner Zwangsmittel anzuordnen wegen Nichterteilung der ihnen gem. Anerkenntnis-Teil-Urteil des Landgerichts Hechingen vom 7. Mai 2013 (1 O 155/13; GA 21 f) obliegenden Auskunft durch Vorlage eines notariellen Verzeichnisses über den Bestand des Nachlasses der a...mehr

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zerb 6/2014, Keine Anwesenh... / Leitsatz

1. Der Notar darf die Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses (§ 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB) nicht von der Anwesenheit oder Mitwirkung des Pflichtteilsberechtigten abhängig machen. 2. Der Umfang der Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses unterliegt der Disposition des Pflichtteilsberechtigten; er kann auf die Aufnahme bestimmter Nachlassgegenstände in das Ve...mehr

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zerb 6/2014, Banken und Erb... / 2. Folgerungen für die Praxis

Aus Sicht der Bank stellt sich nunmehr die Frage, wann sie denn nun von einem Erben oder einem Testamentsvollstrecker einen Erbschein bzw. ein Testamentsvollstreckerzeugnis verlangen kann. Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen seiner Begründung insbesondere auf § 35 GBO hingewiesen. Aus dieser Argumentation ließe sich dann der Grundsatz ableiten, wonach eine Bank dann nicht die...mehr

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zerb 6/2014, Keine Anwesenh... / Aus den Gründen

Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Antrag der Gläubigerin gem. § 888 ZPO zulässig und begründet ist. Was die Zulässigkeit des Antrags betrifft, so ist die Auskunftsverpflichtung nach § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB auf eine unvertretbare Handlung gerichtet, deren Vollstreckung nach § 888 ZPO zu erfolgen hat, auch wenn die Mitwirkung eines Dritten – hier: des...mehr

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zerb 6/2014, Die Erhöhung d... / Sachverhalt

Der Beteiligte zu 1) und die Erblasserin, beide türkische Staatsangehörige, hatten am 28.7.1970 in der Türkei die Ehe geschlossen. Bei den Beteiligten zu 2) bis 4) handelt es sich um die gemeinsamen Kinder der Eheleute; der weitere Sohn (...) ist am 30.7.1986 kinderlos und unverheiratet verstorben. In den Nachlass der Erblasserin fiel Grundbesitz in Deutschland, nämlich je ½...mehr

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zerb 6/2014, Funktionelle Z... / Sachverhalt

Das letzte Testament des Erblassers datiert vom 2.9.1969. Darin hat der Erblasser unter Aufhebung aller vorangegangenen letztwilligen Verfügungen zu seinen Erben zu gleichen Teilen Frau Sch. und seinen Sohn S. eingesetzt. Weiterhin heißt es in dem Testament: "Ersatzerbe für Frau Sch. soll mein Sohn S., Ersatzerbin für meinen Sohn S. soll Frau Ruth Sch. sein". Laut einer vom N...mehr