Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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zerb 9/2014, Einzelfragen d... / IV. Auch ein notarielles Testament kann ausgelegt werden – nicht ausgesprochene Schlusserbeneinsetzung

Die Ausgangsfrage der nächsten Entscheidung[7] stellt den Klassiker im Nachgang zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments durch Ehegatten dar: Kann der überlebende Ehegatte erneut, und zwar in Abweichung zu dem gemeinschaftlichen Testament, neu testieren? Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, ob die Ehegatten wechselbezügliche Verfügungen iSd § 2270 BGB getr...mehr

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zerb 9/2014, Schutz vor Erb... / 2.6 Forderungen nach Gesetzesänderungen in der Popularliteratur

Zwischenzeitlich erscheinen immer mehr Werke, die sich mit den Problemen des "Unrecht"[43] oder der "Abzocke"[44] durch die sog. Erbschleicherei weniger wissenschaftlich als populär auseinandersetzen. Dabei werden auch immer Aufforderungen an Politiker laut, die Gesetze zum besseren Schutz vor Erbschleicherei zu ändern. So soll z. B. der Zwang zur Einheitsentscheidung bei der ...mehr

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zfs 10/2014, Vorleistungsan... / Leitsatz

1. Für den Vorleistungsanspruch gem. § 19a Abs. 2 S. 2 BNotO ist entscheidend, dass der Berufshaftpflichtversicherer unter Berufung auf eine wissentliche Pflichtverletzung des Notars die Regulierung ablehnt, gegen das Bestehen des Deckungsanspruchs aus dem Haftpflichtversicherungsvertrag aber keine weiteren Einwendungen erhebt. Ein Streit zwischen Anspruchsteller und Berufsh...mehr

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zfs 10/2014, Vorleistungsan... / Sachverhalt

Die Kl. nimmt die Bekl. als Berufshaftpflichtversicherer des ehemaligen, inzwischen in Insolvenz befindlichen Notars Dr. S wegen von diesem begangener Pflichtverletzungen auf Schadensersatz i.H.v. 1.734.059,73 EUR in Anspruch. Den von der Kl. unter Berufung auf das Absonderungsrecht gem. § 157 VVG a.F. erhobenen Ansprüchen, die zur Insolvenztabelle festgestellt sind, liegt fo...mehr

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zerb 10/2014, Vermeidung ne... / I. Unterschiedliche Subsumtion unter Art. 4 EU-ErbVO

Der Erblasser kann nur einen einzigen gewöhnlichen Aufenthalt iSv Art. 4 EU-ErbVO haben,[14] sodass immer nur die Gerichte eines einzigen Mitgliedstaats nach Art. 4 EU-ErbVO international zuständig sind.[15] Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts ist (verordnungs-)autonom und innerhalb der EU einheitlich auszulegen.[16] Da die Gerichte aller an der EU-ErbVO teilnehmenden M...mehr

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Veräußerungszustimmung: Künftige Kosten zu klären!

Leitsatz Wenn im Zeitpunkt des Zustimmungsersuchens zur Veräußerung von Wohnungseigentum, absehbar ist, dass infolge notwendiger Sanierungsmaßnahmen (hier: in Millionenhöhe!) erhebliche finanzielle Belastungen auf die einzelnen Wohnungseigentümer zukommen werden, darf der Verwalter klären, ob der Erwerbsinteressent in der Lage sein wird, diese zu bezahlen. Normenkette § 12 WE...mehr

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FF 9/2014, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Während auf dem Messegelände in Köln die FIBO (Intern. Leitmesse für Fitness, Wellness und Gesundheit) die Besucher anzog, fand auf der anderen Rheinseite am 4. und 5. April 2014 die 17. Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI statt: mit einem Rekord von fast 340 Teilnehmern, denen es um familienrechtliche Fitness ging. Nach der Eröffnung durch den Leiter des Fachinstituts,...mehr

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FF 9/2014, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2014

20. bis 22. November 2014 in Marburg Nebengebiete im Fokus Programm Donnerstag, 20. November 2014mehr

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zerb 8/2014, Europäische Er... / 6. Grenzen der Reichweite des Europäischen Nachlasszeugnisses

Erbanteilsübertragung. Der Blick auf die in Art. 63 Abs. 2 formulierten zulässigen, eng definierten Zwecke des Nachlasszeugnisses legt nahe, dass eine erfolgte Erbanteilsübertragung nicht Inhalt des Zeugnisses sein kann. Diese resultiert nicht aus dem Erbfall, sondern ist ihm nachgelagert und tritt nicht von Gesetzes wegen ein, sondern basiert auf einem Rechtsgeschäft. Der E...mehr

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zerb 8/2014, Europäische Er... / H. Schlussbemerkung

Manche Fragen im Zusammenhang mit dem Europäischen Nachlasszeugnis sind noch offen. Die Akzeptanz des neuen Erbnachweises und sein praktischer Nutzen werden unter anderem davon abhängen, wie die nationalen Umsetzungsgesetze die Ausgestaltung des Erteilungsverfahrens regeln und wie sie die in diesem Beitrag angesprochenen Fragen beantworten werden. Somit wird das Europäische ...mehr

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zerb 8/2014, Europäische Er... / 5. Europäisches Nachlasszeugnis und nationale Erbnachweise

Die Einführung des Europäischen Nachlasszeugnisses spiegelt die Entscheidung des europäischen Gesetzgebers gegen die Option wider, die Zirkulationsfähigkeit von nationalen Erbnachweisen durch eine Verpflichtung zur Anerkennung zu fördern. Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die jeweiligen Verfahren zur Erteilung von nationalen Erbnachweisen derart unterschiedlich ausgest...mehr

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zerb 8/2014, Europäische Er... / 4. Europäisches Nachlasszeugnis und öffentliche Register

Art. 69 Abs. 5 zufolge stellt das Zeugnis ein wirksames Schriftstück für die Eintragung des Nachlassvermögens in das einschlägige Register eines Mitgliedstaats dar. Einen Titel stellt das Zeugnis hingegen, anders noch im Ausgangsvorschlag der Kommission,[37] nicht dar. Das Verhältnis von Europäischem Nachlasszeugnis und lex rei sitae sowie nationalem Registerrecht wird jedoch...mehr

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zerb 8/2014, Die Abschlussf... / Sachverhalt

Der am 11.11. oder 12.11.2012 verstorbene J. S. (im Folgenden: Erblasser) war verwitwet und hinterließ ein Kind, den Beteiligten zu 2). Die Beteiligte zu 1) war seine Pflegetochter. (...) Am 12.9.2012 verfasste der Erblasser handschriftlich ein Schriftstück, das er mit "Mein Testament" überschrieb und in dem er die Antragstellerin als Alleinerbin einsetzte und u. a. zugunsten...mehr

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zerb 8/2014, Der unnichtige... / 1. Wirksamkeit des Erbvertrags nach der aktuellen Rechtslage

Die Lösung dieses Falles macht nach dem aktuell geltenden Recht keine Probleme: Für die Erbfolge nach dem Tod von Werner gilt gem. Art. 25 Abs. 1 EGBGB aufgrund seiner deutschen Staatsangehörigkeit das deutsche Recht. Dieses Recht regiert gem. Art. 26 Abs. 5 S. 1 EGBGB auch die Gültigkeit und die Bindungswirkung einer Verfügung von Todes wegen, einschließlich eines Erbvertra...mehr

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zerb 7/2014, Die Entwicklun... / 7

Auf einen Blick Die EU-ErbVO ist als völlig neu konzipiertes Gesetzeswerk in besonderer Weise aus sich heraus, aus den in ihr enthaltenen Wertungen des Gesetzgebers unter Berücksichtigung des Werdegangs des Gesetzgebungsverfahrens auszulegen. Die Bürger sollten möglichst frei in der Wahl der Nachlassverfahren sein. Die Zuständigkeit gem. Kap. II EU-ErbVO ist deshalb nur auss...mehr

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zerb 7/2014, Formunwirksamk... / Sachverhalt

Mit notariell beurkundetem Übertragungs- und Erb-/Pflichtteilsverzichtsvertrag vom 12.9.1989 übertrug der Kläger der Beklagten, seiner Tochter, das Hausgrundstück E-Str. in F im Wege der vorweggenommenen Erbfolge; die Beklagte erklärte den Verzicht auf jegliche Erbansprüche, Pflichtteilsansprüche, Pflichtteilsergänzungsansprüche und Unterhaltsansprüche. Im Beurkundungstermin...mehr

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zerb 7/2014, Die lebzeitige... / Sachverhalt

Die Erblasserin, die am 15.1.2011 verstorbene K. I., geborene B., verwitwete P., hatte 4 Töchter. Aus ihrer ersten Ehe stammt die Tochter I.G., geborene P., aus der Ehe mit dem vorverstorbenen H. I. stammen die Parteien des vorliegenden Rechtsstreites sowie Frau A. P. In einem Erbvertrag vom 23.10.1980 (UR.-Nr. X des Notars H. S.in K.) hatten die Eheleute K. und H. I. u. a. F...mehr

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zerb 7/2014, Zur gebührenbe... / Sachverhalt

Als Eigentümerin des vorbezeichneten Grundstücks war in Abt. I lfd. Nr. 2 des Grundbuchs die am 17.12.2012 verstorbene Mutter des Beteiligten zu 1., Frau M. K., eingetragen. Diese ist aufgrund notariellen Erbvertrags vom 5.7.1977 (UR-Nr. X des Notars K. in K.) zu je 1/2-Anteil von dem Beteiligten zu 1. und dessen Bruder, Herrn W. K, beerbt worden. Herr W. K. hat in einem not...mehr

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zerb 7/2014, Zur Auslegung ... / Aus den Gründen

Die Berufung hat keinen Erfolg. Das Landgericht hat einen Anspruch des Klägers hinsichtlich des auf die Beklagte übergegangenen Wohnungseigentums zu Recht abgewiesen. Das Landgericht ist im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass dem Kläger gegen die Beklagte ein Anspruch auf Übertragung des hälftigen Miteigentumsanteils an dem Wohnungseigentum gemäß § 2287 Abs. 1 iVm § 818...mehr

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FF 7+8/2014, Vereinbarung z... / 3 Anmerkung

Der BGH hat sich in diese Entscheidung zur Anpassung einer – privatschriftlichen – Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt mit einem interessanten Sachverhalt auseinanderzusetzen: Der Antragsgegner war früher einmal verheiratet. In der Zeit von 1993 bis 2005 war er dann wieder verheiratet. In diesem Zeitraum wurde der hier zur Überprüfung anstehende Vertrag abgeschlossen. E...mehr

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zerb 7/2014, Zuwendungen au... / 7. Schenkungsversprechen von Todes wegen

In der Praxis noch nicht stark verbreitet sind Versprechensschenkungen, obwohl diese ebenfalls erhebliche Vorteile haben. In der Bankenpraxis werden diese so gut nicht vorkommen, da die Bank die Nachweisproblematik umgehen möchte. Somit ist auch eine Handschenkung einer Bankforderung auf den Todesfall nach § 516 BGB möglich. Dabei wird die Forderung im Wege der Schenkung in d...mehr

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zerb 7/2014, Die Entwicklun... / 3. Nachlasszeugnis

Die Beratungen zum Nachlasszeugnis gestalteten sich aus in der Materie liegenden Gründen besonders schwierig. In vielen Mitgliedstaaten war bisher ein solches Nachlasszeugnis unbekannt.[6] Es wurde als eine mit Rechtskraft ausgestattete Entscheidung missverstanden, eine auch in Deutschland häufig anzutreffende Fehleinschätzung. Seine Qualifikation als mit Gutglaubensschutz ve...mehr

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zerb 7/2014, Die Entwicklun... / 4. Öffentliche Urkunden

Die sog. "Anerkennung öffentlicher Urkunden" gem. Art. 34 des Vorschlags der KO hat nicht nur die öffentlichen Diskussionen, sondern auch die Diskussionen im EP und in den informellen wie auch offiziellen Trilogsitzungen vom ersten Tag an beschäftigt. Die "gegenseitige Anerkennung" ist auf der europäischen Ebene sehr beliebt und für eine politische Zielbestimmung sicher geei...mehr

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zerb 7/2014, Die Entwicklun... / 1. Gewöhnlicher Aufenthalt

Es gab von Anfang an energische Forderungen nach einer "klaren" Definition des Begriffs "gewöhnlicher Aufenthalt". Ich habe dies ebenso wie die Kommission abgelehnt, auch gab es im Parlament keine entsprechenden Forderungen und meines Wissens auch nicht im Rat. Wenig verwunderlich, dass es auch von außerhalb keine Formulierungsvorschläge gab. "Gewöhnlicher Aufenthalt" ist ke...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Befugnis zur beschränkten Hilfeleistung

Rz. 7 Stand: EL 103 – ET: 07/2014 Lediglich zu einer auf bestimmte Bereiche beschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind dagegen ua ArbG und Berufsverbände, LSt-Hilfevereine, Notare, Patentanwälte, Patentanwaltsgesellschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts ( Behörden ) und inländische Kreditinstitute befugt (§ 4 StBerG). Für Arbeitgeber beschränkt si...mehr

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zerb 7/2014, Die Entwicklun... / 5. Favor testamenti/Rechtswahl/Übergangsbestimmungen

Die Übergangsbestimmungen sind gegenüber dem Vorschlag der Kommission ganz erheblich verändert worden. Sie enthalten zunächst Bestimmungen, nach denen früher unwirksam gewesene Verfügungen, auch Rechtswahlen, geheilt werden können. Dies gilt auch dann, wenn sie nicht im Hinblick oder gar unter Berufung auf die – künftige – EU-ErbVO getroffen wurden. Es kommt allein darauf an...mehr

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Eintragung eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts

Leitsatz Zur nachträglichen Eintragung eines bisher nicht gebuchten (schuldrechtlichen) Sondernutzungsrechts ist grundsätzlich die Mitwirkung aller Wohnungseigentümer notwendig. Normenkette § 29 GBO, §§ 10 Abs. 3, 5 Abs. 4 Satz 1 WEG Das Problem K erwirbt von V im Jahr 2013 das Wohnungseigentum Nr. V/17. Im Kaufvertrag ist festgehalten, dass nach Angaben von V vom Eigentümer d...mehr

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Beschlusskompetenzen einer "Untergemeinschaft"

Leitsatz Beschlüsse einer Untergemeinschaft sind nichtig, soweit die Untergemeinschaft darin die ihr nach der Gemeinschaftsordnung zugewiesene Beschlusskompetenz überschreitet Normenkette §§ 21 Abs. 4, 28 Abs. 3 WEG Das Problem Wohnungseigentümer W greift die Beschlüsse zur Genehmigung der Gesamt- und Einzelabrechnungen betreffend die Wirtschaftsjahre 2007, 2008 und 2009 hinsi...mehr

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zerb 6/2014, Keine Anwesenheitspflicht des Pflichtteilsberechtigten bei Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses/ Verweigerung der Amtstätigkeit des Notars

Leitsatz 1. Der Notar darf die Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses (§ 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB) nicht von der Anwesenheit oder Mitwirkung des Pflichtteilsberechtigten abhängig machen. 2. Der Umfang der Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses unterliegt der Disposition des Pflichtteilsberechtigten; er kann auf die Aufnahme bestimmter Nachlassgegenstände i...mehr

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zerb 6/2014, Keine Anwesenh... / Anmerkung

Der Entscheidung lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Erben waren zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses verpflichtet (§ 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB). Der von den Erben zur Aufnahme beauftragte Notar vertrat gegenüber der Pflichtteilsberechtigten zunächst den Standpunkt, zu eigenen Ermittlungen hinsichtlich der vorhandenen Nachlassgegenstände nicht ve...mehr

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zerb 6/2014, Keine Anwesenh... / Sachverhalt

Im vorliegenden Verfahren hat die Gläubigerin mit Schriftsatz vom 25. Juli 2013 (GA 43 ff) beantragt, gegen die Schuldner Zwangsmittel anzuordnen wegen Nichterteilung der ihnen gem. Anerkenntnis-Teil-Urteil des Landgerichts Hechingen vom 7. Mai 2013 (1 O 155/13; GA 21 f) obliegenden Auskunft durch Vorlage eines notariellen Verzeichnisses über den Bestand des Nachlasses der a...mehr

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zerb 6/2014, Keine Anwesenh... / Leitsatz

1. Der Notar darf die Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses (§ 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB) nicht von der Anwesenheit oder Mitwirkung des Pflichtteilsberechtigten abhängig machen. 2. Der Umfang der Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses unterliegt der Disposition des Pflichtteilsberechtigten; er kann auf die Aufnahme bestimmter Nachlassgegenstände in das Ve...mehr

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zerb 6/2014, Banken und Erb... / 2. Folgerungen für die Praxis

Aus Sicht der Bank stellt sich nunmehr die Frage, wann sie denn nun von einem Erben oder einem Testamentsvollstrecker einen Erbschein bzw. ein Testamentsvollstreckerzeugnis verlangen kann. Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen seiner Begründung insbesondere auf § 35 GBO hingewiesen. Aus dieser Argumentation ließe sich dann der Grundsatz ableiten, wonach eine Bank dann nicht die...mehr

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zerb 6/2014, Keine Anwesenh... / Aus den Gründen

Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Antrag der Gläubigerin gem. § 888 ZPO zulässig und begründet ist. Was die Zulässigkeit des Antrags betrifft, so ist die Auskunftsverpflichtung nach § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB auf eine unvertretbare Handlung gerichtet, deren Vollstreckung nach § 888 ZPO zu erfolgen hat, auch wenn die Mitwirkung eines Dritten – hier: des...mehr

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zerb 6/2014, Die Erhöhung d... / Sachverhalt

Der Beteiligte zu 1) und die Erblasserin, beide türkische Staatsangehörige, hatten am 28.7.1970 in der Türkei die Ehe geschlossen. Bei den Beteiligten zu 2) bis 4) handelt es sich um die gemeinsamen Kinder der Eheleute; der weitere Sohn (...) ist am 30.7.1986 kinderlos und unverheiratet verstorben. In den Nachlass der Erblasserin fiel Grundbesitz in Deutschland, nämlich je ½...mehr

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zerb 6/2014, Funktionelle Z... / Sachverhalt

Das letzte Testament des Erblassers datiert vom 2.9.1969. Darin hat der Erblasser unter Aufhebung aller vorangegangenen letztwilligen Verfügungen zu seinen Erben zu gleichen Teilen Frau Sch. und seinen Sohn S. eingesetzt. Weiterhin heißt es in dem Testament: "Ersatzerbe für Frau Sch. soll mein Sohn S., Ersatzerbin für meinen Sohn S. soll Frau Ruth Sch. sein". Laut einer vom N...mehr

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zerb 6/2014, Funktionelle Z... / Aus den Gründen

Das entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung im angefochtenen Beschluss als "Erinnerung" bezeichnete Rechtsmittel ist als Beschwerde gemäß 58 Abs. 1 FamFG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt worden. (...) Die damit zulässige Beschwerde hat vorläufigen Erfolg; sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung...mehr

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FF 6/2014, Formwirksamkeit ... / 2 Anmerkung

"Roma locuta, causa finita!" Der Leser des durchaus anwaltsfreundlichen Beschlusses könnte geneigt sein, dies zu glauben. Zu Recht? 1. In Rechtsprechung und Literatur wurde die Frage der hier strittigen Formunwirksamkeit sehr kontrovers diskutiert. Unter Beachtung des sichersten Weges hatte es sich daher bisher empfohlen, solche Vereinbarungen ausschließlich in Eheverfahren a...mehr

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zerb 6/2014, Banken und Erb... / 1. Begründung des Bundesgerichtshofs

Bereits in seinen ersten Zeilen der Begründung macht der Bundesgerichtshof deutlich, dass ein Erbe nicht verpflichtet ist, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen. Vielmehr könne er diesen Nachweis auch in anderer Form erbringen, denn eine solche Pflicht sei vom Gesetzgeber überhaupt nicht gewollt und führe nicht nur zu einer unerträglichen Belästigung des Erben, so...mehr

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FF 6/2014, Formwirksamkeit ... / 1 Gründe:

I. [1] Die beteiligten Ehegatten streiten im Scheidungsverbund über von der Antragsgegnerin (Ehefrau) als Stufenanträge geltend gemachte Auskunftsansprüche zum nachehelichen Unterhalt und Zugewinnausgleich. [2] Die Ehegatten schlossen in einem vorausgegangenen Verfahren über Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt vor dem Amtsgericht einen Vergleich, in dem sie neben der Erled...mehr

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zfs 6/2014, Himmelreich/Andreae/Teigelack: Autokaufrecht, 5. Aufl. 2014, Deutscher Anwaltverlag, 441 Seiten, 590 EUR, ISBN 978-3-8240-1286-2

Die Autoren – renommierte Fachleute – haben das Werk in der Neuauflage auf den Stand von September 2013 gebracht. Der Stoff ist unter Auswertung aktueller Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte sowie der relevanten Literatur systematisch und praxisorientiert aufbereitet. Die Verfasser sprechen zahlreiche rechtliche Streitfragen an und nehmen hierzu häufig auch Stellu...mehr

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zfs 6/2014, Freyschmidt/Krumm: Verteidigung in Straßenverkehrssachen, 10. Aufl. 2013, Verlag C.F. Müller, 504 Seiten, 49,99 EUR, ISBN 978-3-8114-5461-3

In der Jubiläumsauflage hat sich Krumm, ein renommierter Verkehrsrechtsexperte, dem bisherigen Alleinautor Freyschmidt beigesellt. Er hat den materiell-rechtlichen Teil übernommen, so dass sich Freyschmidt auf das Verfahrensrecht konzentrieren kann. Neue Rechtsprechung und Literatur sind bis Juli 2013 erschöpfend eingearbeitet. Die Autoren haben zahlreiche beherzigenswerte E...mehr

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / 1. Abgrenzung

Die zutreffende Abgrenzung eines Verfahrens der sonstigen Familiensachen von den Nichtfamiliensachen und von den anderen Familiensachen nach § 111 FamFG ist von Bedeutung für die Bestimmung des zutreffenden Rechtswegs gemäß § 13 GVG, für die sachliche Zuständigkeit der Gerichte, § 23a Abs. 1 Nr. 1 GVG, für die Anwendbarkeit des FamFG, der ZPO und des entsprechenden Kostenrec...mehr

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zerb 6/2014, Die Veredelung... / 4. Der beschränkte deutsche Erbschein als Grundlage für das österreichische Ausfolgungsverfahren

Aufgrund des Deutsch-Österreichischen Anerkennungs- und Vollstreckungsvertrages sowie des Umstands, dass der deutsche Erbschein als nachlassgerichtliches Zeugnis das Erbrecht ausweist und öffentlichen Glauben genießt, ist er als Grundlage für einen österreichischen Ausfolgungsbeschluss jedenfalls tauglich.[28] Fraglich erscheint allerdings, ob auch ein im Sinne des § 2369 BGB...mehr

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Eintragung eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts

Leitsatz Zur nachträglichen Eintragung eines bisher nicht gebuchten (schuldrechtlichen) Sondernutzungsrechts ist grundsätzlich die Mitwirkung aller Wohnungseigentümer notwendig; dies gilt auch dann, wenn der teilende Eigentümer zugleich mit der Zuweisung des Sondernutzungsrechts an den Ersterwerber einen noch nicht erledigten Eintragungsantrag gestellt hat Normenkette §§ 13 A...mehr

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Veräußerungszustimmung: Begriff der Erstveräußerung

Leitsatz Ist die Veräußerung des Wohnungseigentums von der Zustimmung des Verwalters mit Ausnahme der Erstveräußerung abhängig, ist diese Ausnahme "verbraucht", wenn die teilende Eigentümerin eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist und die entstandenen Wohnungseigentumsrechte auf ihre Gesellschafter übertragen werden. Die weitere Veräußerung von einem Gesellschafter auf ei...mehr

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Annahmefrist beim Kaufvertrag über ein Wohnungseigentum

Leitsatz Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen das Angebot des anderen Teils unbefristet fortbesteht und von dem Verwender jederzeit angenommen werden kann, sind auch dann mit § 308 Nr. 1 BGB unvereinbar, wenn sich der andere Teil durch einen Widerruf von seinem Angebot lösen kann Normenkette § 308 Nr. 1 BGB Das Problem B beauftragt T mit dem Verkauf eines g...mehr

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Zwangsversteigerung aus der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG versus Auflassungsvormerkung

Leitsatz Ansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die die Zwangsversteigerung aus der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG betreibt, sind gegenüber einer Auflassungsvormerkung stets vorrangig. Diese ist nicht im geringsten Gebot zu berücksichtigen und erlischt mit dem Zuschlag; erwirbt der Vormerkungsberechtigte nach der Beschlagnahme das Eigentum, ist das Verfahren fo...mehr

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Verbilligter Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber als Arbeitslohn

Leitsatz 1. Der verbilligte Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber (oder einem Dritten) kann zu Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 EStG führen, wenn der Vorteil dem Arbeitnehmer "für" seine Arbeitsleistung gewährt wird. 2. Ein lohnsteuerbarer Vorteil liegt jedoch nur insoweit vor, als der Arbeitgeber die Aktien tatsächlich ver...mehr

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zerb 5/2014, Kostentabelle für Notare – Bäuerle-Tabelle –

Bayerischer Notarverein e.V. (Hrsg.) Nomos Verlagsgesellschaft, 31. Auflage 2013, 112 S., Stand: 5. Juli 2013, 28,– EUR ISBN: 978-3-8487-0140-7 Die Bäuerle-Tabelle ist schon seit Langem ein bewährtes Arbeitsmittel in den Notariaten. So durfte man also gespannt sein, was die durch das GNotKG veranlasste Neuauflage bringen würde. Zwar wurden auch etliche andere Tabellen neu gefas...mehr