Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Art und Weise

Rz. 1033 Eine GmbH & Co. KG kann auf verschiedene Art und Weise gegründet werden:mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / c) Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 73 § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG regelt das Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge für die Verschmelzung. Das Vermögen des übertragenden Rechtsträgers geht als Ganzes auf den übernehmenden oder neu gegründeten Rechtsträger über.[160] Dies betrifft sämtliche Aktiva und Passiva, einschließlich aller Vertragsverhältnisse, ebenso wie Schiedsvereinbarungen[161] und auch öffentlich-rechtl...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 1. Definition und Grundprinzipien

Rz. 232 Die Spaltung ist ein Umwandlungsvorgang spiegelbildlich zur Verschmelzung. Ziel einer Spaltung – im Gegensatz zur Verschmelzung – ist die vollständige bzw. teilweise Aufteilung des Gesellschaftsvermögens auf mehrere Gesellschaften. Dabei kommt es zur Übertragung von Vermögensteilen im Wege der Sonderrechtsnachfolge. Da jedoch der aufnehmende oder neue Rechtsträger (a...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Gesetzliches Regelungsmodell

Rz. 1195 Beim Tod eines Kommanditisten wird die Gesellschaft mit den Erben fortgesetzt (§ 177 HGB).[1577] Die gesetzliche Regelung entspricht der einfachen Nachfolgeklausel. Der Gesellschaftsanteil des Kommanditisten ist grds. vererblich. Der Gesellschaftsvertrag kann die Vererblichkeit des Kommanditistenanteils aber beschränken oder ganz ausschließen. Für die Erbfolge in An...mehr

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KEHE Grundbuchrecht

Anhang 1: Anlage zur Grundbuchordnung Vorbemerkungen Die Allgemeine Verfügung zur geschäftlichen Behandlung der Grundbuchsachen vom 25.2.1936 (DJ S. 350; geänd. durch AV v. 23.12.1937, DJ 1938, 33) ist zusammen mit der GBV bekanntgemacht worden und zusammen mit ihr am 1.4.1936 in Kraft getreten. Sie ergänzt die GBV im Hinblick auf Behandlung der Akten oder Mitteilungen an Bete...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Inhalt der Erklärung im Einzelnen

Rz. 48 Aus den vorstehend dargestellten Grundsätzen ergeben sich für den notwendigen Inhalt der Abtretungserklärung die nachfolgenden Mindestanforderungen, um eine Verwendbarkeit innerhalb des Grundbuchverfahrens sicherzustellen und die Eintragung der Abtretung zu ermöglichen. Rz. 49 a) Der Verfügende muss erkennbar sein, bei mehreren Abtretungen gilt dies für jede Rechtsüber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 97... / 2.3 Vorlageverweigerungsrechte

Rz. 11 Soweit dem Betroffenen ein Auskunftsverweigerungsrecht zusteht, kann dieser nach § 104 Abs. 1 S. 1 AO auch die Vorlage von Urkunden verweigern. Die in §§ 101ff. AO geregelten Auskunftsverweigerungsrechte dienen im Wesentlichen nur dem Schutz auskunftspflichtiger Dritter. Beteiligte sind dagegen regelmäßig zur Auskunftserteilung und deshalb auch zur Urkundenvorlage ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 97... / 2.1 Urkunden

Rz. 4 Die Vorlagepflicht besteht für Urkunden. Urkunde i. S. d. Norm ist eine in Schriftzeichen verkörperte oder auf Daten- und Bildträger festgehaltene Gedankenerklärung, die allgemein oder für Eingeweihte verständlich ist, den Urheber erkennen lässt und zum Beweis eines rechtlich erheblichen Sachverhalts geeignet ist.[1] Hierunter fallen nach der beispielhaften Aufzählung ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beglaubigung / Zusammenfassung

Begriff Beglaubigung ist die Feststellung der Übereinstimmung einer Abschrift mit der Vorlage oder der Echtheit einer Unterschrift. Diese wird als amtliche Beglaubigung bezeichnet, wenn sie durch eine hierzu ermächtigte Behörde erfolgt, als öffentliche Beglaubigung, wenn sie durch einen Notar erfolgt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Zentrale Vorsc...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / 1. Unspektakulär: Streichung von § 2b Abs. 4 Nr. 1 und 2 UStG

§ 2b Abs. 4 Nr. 1 und 2 UStG wurden durch das sog. "Jahressteuergesetz 2019"[28] mit Wirkung ab 18.12.2019 gestrichen, da sie keinen Anwendungsbereich mehr hatten. Nach § 2b Abs. 4 Nr. 1 UStG war die Tätigkeit der Notare im Landesdienst und der Ratsschreiber im Land Baden-Württemberg unternehmerisch, soweit Leistungen ausgeführt wurden, für die nach der Bundesnotarordnung die...mehr

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Eine kleine Geschichte von ... / 1. Überblick

Nachdem die Finanzverwaltung bereits mit BMF-Schr. v. 19.4.2016[51] Hinweise zur Anwendung der Übergangsregelung nach § 27 Abs. 22 UStG, insb. zur Optionserklärung, gegeben hatte, wurde am 16.12.2016 ein erstes BMF-Schreiben zur inhaltlichen Erläuterung des § 2b UStG sowie mit weiteren Einzelheiten zur Übergangsregelung veröffentlicht.[52] Abschnitt 2b.1 UStAE, der zuvor nur...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.11.4 Anzeigepflichten bei Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs

Erwirbt der Veräußerer das Eigentum an einem veräußerten Grundstück zurück, wird nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG auf Antrag sowohl für den Rückerwerb als auch für den vorausgegangenen Erwerbsvorgang die Steuer nicht festgesetzt oder eine bereits erfolgte Steuerfestsetzung aufgehoben, wenn der Rückerwerb innerhalb von zwei Jahren seit der Entstehung der Steuer für den vorausgeg...mehr

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Beurkundung von erb- und familienrechtlichen Vereinbarungen in der Schweiz

Zusammenfassung Ein Pflichtteilsverzicht kann in der Schweiz kostengünstig notariell beurkundet werden. Für güterrechtliche Vereinbarungen gilt dies nur dann, sofern die Ehe bis zum 28.1.2019 geschlossen und seither keine Rechtswahl getroffen wurde. Einführung Eheverträge sind zu einer interessengerechten Regelung der Vermögensverhältnisse von Familienunternehmern nahezu unver...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.11.3 Rückgängigmachung eines Grundstückserwerbs

Die Grundsätze für die Rückabwicklung eines Grundstückserwerbs für Zwecke der Nichtfestsetzung oder Aufhebung der Grunderwerbsteuer wurden in ständiger Rechtsprechung vom BFH herausgearbeitet. Im Urteil v. 25.4.2023 (II R 38/20, BStBl 2023 II S. 1018) hat der BFH die Wiedererlangung der ursprünglichen Rechtsstellungen der Vertragsparteien verneint, wenn der Ersterwerber bei ...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 9 Hinzuziehung von Beratern

Grundsätzlich kann sich der Geschäftsführer sowie auch jeder Gesellschafter zu seiner Vorbereitung eines Beraters, insbesondere eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters, bedienen. Dies ist auch dann möglich, wenn der Gesellschafter/Geschäftsführer einer Schweigepflicht unterliegt, soweit er dafür Sorge trägt, dass auch die Berater einer entsprechenden Verschwiegenheitsverpfli...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 2.2 So wird Versammlungsleiter bestimmt

Der Versammlungsleiter wird durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag sieht etwas anderes vor. Jeder Anwesende, auch ein Dritter, der nicht Gesellschafter oder Geschäftsführer ist, kann in die Position des Versammlungsleiters gewählt werden. Eine eigene Stimmberechtigung ist dazu nicht zwingend erforderlich. Dies gilt insbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachtarbeit / 7.2 Anwendungsbereich von abweichenden Regelungen

Im Geltungsbereich eines der vorstehend genannten Tarifverträge können die abweichenden tarifvertraglichen Regelungen im Betrieb eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers durch Betriebsvereinbarung oder, wenn ein Betriebsrat nicht besteht, durch schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer übernommen werden.[1] In Bereichen, in denen Regelungen durch Ta...mehr

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Weilbach, GrEStG § 19 Anzei... / 2 Anzeigepflicht – Voraussetzung, Rechtsnatur –

Rz. 3 § 19 GrEStG bezweckt, der zuständigen Finanzbehörde die Ermittlung grunderwerbsteuerrechtlich relevanter Erwerbsvorgänge zu ermöglichen (Thüringer FG v. 24.1.2018, 4 K 823/15, Rn. 36). Die Vorschrift regelt dazu eine gesetzliche Anzeigepflicht nach § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO (BFH v. 27.9.2017, II R 41/15, BFH/NV 2018, 393) und zählt abschließend die Fälle auf, in denen...mehr

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Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 3 Grundstücksbegriff (Abs. 1)

Rz. 3 Nach § 1 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Rechtsvorgänge, die sich auf inländische Grundstücke beziehen. § 2 Abs. 1 S. 1 GrEStG definiert diesen Grundstücksbegriff, indem er auf den Grundstücksbegriff des Bürgerlichen Rechts zurückgreift, diesen übernimmt und modifiziert. Der Gesetzgeber hat sich hierbei bewusst nicht am bewertungsrechtlichen Begriff des Grundb...mehr

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Verwendung einer ausländisc... / 1.1 Vorteile und Risiken der Verwendung einer ausländischen Rechtsform

Kapitalgesellschaften aus dem EU-Ausland sind grundsätzlich in Deutschland handlungsfähig. So kann beispielsweise eine italienische Handelsgesellschaft, die an einen deutschen Lebensmittelhändler Wein geliefert hat, ohne weiteres in Deutschland den deutschen Abnehmer verklagen, ohne dass ihr diesbezüglich die Handlungsfähigkeit oder Rechtsfähigkeit abgesprochen werden kann. B...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / d) Rechtsanwalt und Notar

Rz. 103 Werden Vertrags- oder Urkundenentwürfe von Anwälten gefertigt, die zugleich Notare sind, fällt die Geschäftsgebühr nur an, wenn sie als Anwalt tätig geworden sind.[273] In anderen Fällen ergibt sich die Vergütung aus § 119 GNotKG. Die Abgrenzung zwischen einer Tätigkeit als Anwalt und einer Tätigkeit als Notar ist gem. § 24 Abs. 2 BNotO vorzunehmen. Praxishinweis Die ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 4. Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses durch einen Notar etc.

Rz. 171 Die Erben können nach § 2215 Abs. 4 BGB verlangen, dass der Testamentsvollstrecker das zu erstellende Nachlassverzeichnis durch die zuständige Behörde, einen zuständigen Beamten oder durch einen Notar aufgenommen wird. Der Testamentsvollstrecker ist selbst auch ohne Verlangen der Erben zu einem derartigen Vorgehen berechtigt. Zuständig für die amtliche Aufnahme sind ...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / II. Notar

Rz. 359 Der Geschäftswert für die notarielle Beurkundung des Verfügungsvertrages über den Miterbenanteil bestimmt sich nach § 102 Abs. 1 GNotKG. Danach ist der Wert des Vermögens oder der Wert des entsprechenden Bruchteils des Vermögens maßgebend. Verbindlichkeiten des Erblassers werden abgezogen, jedoch nur bis zur Hälfte des Wertes des Vermögens. Vermächtnisse und Auflagen...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 6. Rechtsanwälte, Notare

Rz. 82 Keine Probleme mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz haben naturgemäß Rechtsanwälte und Notare, für die die Übernahme des Amtes als Testamentsvollstrecker grundsätzlich zulässig ist. Allerdings kann der Rechtsanwalt das Amt des Testamentsvollstreckers wegen § 45 Abs. 2 BRAO dann nicht ausüben, wenn er zuvor gegen den Träger des zu verwaltenden Vermögens tätig geworden i...mehr

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Anhang 4

4. Klausur: Internationales Privatrecht[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 120 Minuten Sachverhalt: Der E lebt verheiratet mit seiner Frau F in Frankfurt a.M., gemeinsam mit den Kindern S und T. Beide Ehegatten sind italienische Staatsbürger. Ihre Eheschließung fand in Italien statt. Beim Erwerb der Immobilie in Deutschland errichtet der E ein Testamen...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / M. Muster: Pflichtteilsverzichtsvereinbarung

Rz. 96 Der den Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsansprüche umfassende Verzicht ist unschwer zu formulieren.[216] Die Erklärung muss gem. § 2348 BGB (entsprechend) notariell beurkundet werden. Der Notar sollte darauf hinweisen, dass allein durch die Vereinbarung das gesetzliche Erbrecht nicht beeinträchtigt wird. Rz. 97 Ein Erbverzicht wird beim Geburtsstandesamt ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 3. Amtliches bzw. notarielles Nachlassverzeichnis

Rz. 202 Neben dem privaten kann der Pflichtteilsberechtigte auch ein amtliches bzw. notarielles Nachlassverzeichnis verlangen. Voraussetzung hierfür ist lediglich das grundsätzliche Bestehen eines Auskunftsanspruchs nach § 2314 BGB. Weitere Bedingungen existieren nicht. Insbesondere wird das Recht auf ein amtliches Verzeichnis nicht durch die bereits erfolgte Vorlage eines p...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / bb) Öffentliches Testament

Rz. 80 Öffentliche Testamente werden gem. § 2232 BGB zur Niederschrift eines Notars erklärt. Die gebräuchlichste Form ist die mündliche Erklärung des letzten Willens, die der Notar dann schriftlich niederlegt. Ein notarielles Testament kann auch in der Form errichtet werden, dass dem Notar eine offene oder verschlossene Schrift, die nicht vom Testierenden eigenhändig geschri...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / III. Löschung eines Wohnungsrechtes bei späterer Heimunterbringung

Rz. 43 (Auch) das (nicht zur Ausübung an Dritte gem. § 1092 Abs. 1 S. 2 BGB überlassbare) Wohnungsrecht erlischt nicht – es sei denn es ist (siehe Rdn 45) dinglich auflösend bedingt ausgestaltet – infolge eines dauernden subjektiven Ausübungshindernisses in der Person des Berechtigten (z.B. aufgrund dessen dauernder Übersiedlung in ein Alters- oder Pflegeheim), sondern allen...mehr

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§ 11 Das Zentrale Testament... / H. Kosten

Rz. 28 Für Registrierungen im Zentralen Testamentsregister erhebt die Bundesnotarkammer eine einmalige Gebühr von 12,50 EUR je Registrierung, wenn die Gebühr für das Register durch den Melder vom Kostenschuldner entgegengenommen wird. Praxishinweis Bei einem gemeinschaftlichen Testament entstehen Kosten für zwei Registrierungen. Beim Erbvertrag kommt es auf die Zahl der Erbla...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / b) Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 159 Zur Abgabe der im Erbscheinsverfahren erforderlichen eidesstattlichen Versicherung des Antragsstellers gemäß § 2356 Abs. 2 S. 1 BGB sind im Inland der Notar sowie das Nachlassgericht zuständig. Im Ausland übernehmen diese Funktion die Konsularbeamten einer deutschen Botschaft oder eines deutschen Konsulats.[359] Zu beachten ist jedoch, dass die Abgabe der eidesstattl...mehr

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Autorenverzeichnis

Dipl.-Kfm. Thilo A. Bäß, M.Sc. Sachverständiger für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken (RICS Registered Valuer), Berlin Dr. Michael Bonefeld Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, München Dr. Thomas Diehn, LL.M. Notar, Hamburg Birgit Eulberg Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Augsburg Dennis Ch. Fast Rechtsanwalt, Brühl Dr...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / a) Kosten der Staatskasse

Rz. 94 Die Kosten im Erbscheinsverfahren werden nach § 40 GNotKG, § 80 FamFG festgelegt. § 3 GNotKG i.V.m. Anlage 1 Nr. 12210 KV regelt die Kosten für die Erteilung. Praxishinweis Es empfiehlt sich allein aus diesen Kostengründen, bei der Beantragung des Erbscheins unter Mitwirkung eines Rechtsanwalts besonders gründlich das Erbrecht darzustellen und sämtliche Informationen u...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / Literaturtipps

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Anhang 6 / II. Die Antragstellung bei der Kammer

Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer zu stellen, bei der man Mitglied ist. Dieser wird meist nur dann bearbeitet, wenn zuvor die Bearbeitungsgebühr eingezahlt wurde.[1] Die Unterlagen (Nachweise der Lehrgangsteilnahme etc.) sollten im Original vorgelegt werden. Dabei ist neben dem eigentlichen Antrag auch eine Fallliste beizufügen. Wesentlich ist für...mehr

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FF 12/2023, Die vorweggenommene Erbfolge

Kappler/Kappler (Hrsg.)2. Aufl. 2023, Gieseking Verlag, 398 S., 69 EUR ISBN 978-3-7694-1278-9 Das Handbuch "Die vorweggenommene Erbfolge" in der zweiten völlig neu bearbeiteten Auflage von 2023 ist Teil der FamRZ-Bücherreihe und richtet sich als umfangreicher Ratgeber und zum Vertiefen einzelner Fragestellungen an jeden Praktiker. Das Buch ist primär für die Ausübung der beruf...mehr

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§ 11 Das Zentrale Testament... / II. Gegenstand der Pflicht

Rz. 13 Bei Notaren besteht die Registrierungspflicht nach Errichtung der entsprechenden erbfolgerelevanten Urkunde. Sie ist nicht verzichtbar, auch nicht durch die Beteiligten. Wer keine Registrierung im Testamentsregister wünscht, kann nur ein eigenhändiges Testament errichten, das nicht amtlich verwahrt wird. Eine Einwilligung des Betroffenen zur Registrierung ist nicht er...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / 6. Kosten

Rz. 30 Für die Bestimmung einer Inventarfrist nach § 1994 BGB, einer neuen Inventarfrist und deren Verlängerungen gilt Nr. 12411 Ziff. 2 bis 4 KV-GNotKG (25 EUR). Kostenschuldner ist der Nachlassgläubiger als Antragsteller, § 22 Abs. 1 GNotKG . Rz. 31 Kosten für die Entgegennahme des Inventars (Inventarerrichtung nach § 1993 BGB) entstehen nach Nr. 12410 Abs. 1 Ziff. 6 KV-GNot...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / 1. Tätigkeitsverbot nach § 45 BRAO

Rz. 73 Aus § 45 BRAO ergibt sich, in welchen Fällen der Rechtsanwalt nicht bzgl. der Bearbeitung des Mandats tätig sein darf. Besondere Erwähnung verdienen hier die Fälle, in denen der Rechtsanwalt vorher als Schiedsrichter, Notar,[62] Insolvenz- oder Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker, Betreuer oder in ähnlicher Funktion bereits befasst war, § 45 Abs. 1 BRAO. Im umge...mehr

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§ 11 Das Zentrale Testament... / F. Registerabfragen/Auskünfte

Rz. 23 Das Register steht Gerichten und Notaren für Auskünfte zur Verfügung, § 78f Abs. 1 S. 1 BNotO. Auskunft aus dem Zentralen Testamentsregister darf nur beantragt werden, soweit sie zur Ermittlung erbfolgerelevanter Urkunden im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Gerichte und Notare erforderlich ist, § 78f Abs. 1 S. 2 BNotO. Auskünfte können zudem zu Lebzeiten des Erblasser...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Klage auf Erstellung eines Nachlassverzeichnisses

Rz. 115 Der Anspruch nach § 2121 BGB ist mit einer Klage zum ordentlichen Gericht im ZPO-Verfahren geltend zu machen. Will der Nacherbe die Beteiligungsrechte (Hinzuziehung, Erstellung durch einen Notar) geltend machen, so sollte er dies im Klageantrag geltend machen. Formulierungsbeispiel: Klage auf Erstellung eines Nachlassverzeichnisses Die Beklagten werden als Gesamtschul...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Ersatzsurrogation

Rz. 154 Die zweite Alternative von § 2041 BGB regelt den Surrogationserwerb für den Fall der Ersatzsurrogation. Hierunter fallen die Leistungen aufgrund von Schadensersatzansprüchen "für Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines Nachlassgegenstandes" nach dem Erbfall (sonst Rechtssurrogation). Dies sind bspw. Ersatzansprüche gegen den Testamentsvollstrecker, wenn der Sc...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / IV. Kosten

Rz. 10 Für die Beurkundung oder Beglaubigung der Ausschlagungserklärung erhält der Notar eine 0,5 Gebühr, mindestens jedoch 30 EUR gemäß den Nrn. 21201 Ziff. 7, 21200 KV GNotKG. Nr. 25100 KV GNotKG mit seiner Begrenzung nach oben auf 70 EUR gilt nur, wenn der Notar lediglich die Unterschrift des Ausschlagenden beglaubigt, ohne den Entwurf der Erklärung zu fertigen. Rz. 11 Wir...mehr

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§ 11 Das Zentrale Testament... / I. Adressat der Pflicht

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / b) Schrift- und Leseunfähige

Rz. 94 Schrift- und Leseunkundige haben gem. § 2233 Abs. 2 BGB nur die Möglichkeit, ihr Testament durch eine Erklärung gegenüber dem Notar zu errichten. Dies deshalb, weil derjenige, der schriftlich selbst testieren will, zumindest in der Lage sein muss, sich durch eigenes Lesen Kenntnis vom Inhalt der vom ihm verfassten Schrift zu verschaffen.[151] Ein Verstoß gegen § 2233 ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Anzeigepflicht

Rz. 368 Anders als beispielsweise im Bereich der Einkommensteuer handelt es sich bei Sachverhalten, auf die das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht anzuwenden ist, regelmäßig um einmalige Steuervorgänge, die der Finanzverwaltung nur aufgrund besonderer Anzeigen bekannt werden. Das Erbschaftsteuergesetz sieht daher in § 30 ErbStG sowie in den §§ 5–15 ErbStDV ein System von An...mehr

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§ 11 Das Zentrale Testament... / II. Registrierte Verwahrangaben

Rz. 9 Im Testamentsregister wird nicht die Urkunde selbst oder deren Inhalt gespeichert. Vielmehr werden aus datenschutzrechtlichen Gründen (Datensparsamkeit) nur Verwahrangaben, die zum Auffinden erbfolgerelevanter Urkunden notwendig sind, erfasst. Die erforderlichen Angaben konkretisiert § 1 ZTRV: 1. Daten des Erblassersmehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / b) Sachliche Zuständigkeit

Rz. 134 Die sachliche Zuständigkeit zur Beantragung des ENZ ist in § 34 IntErbRVG geregelt. Danach ist gem. § 34 Abs. 4 IntErbRVG das Amtsgericht als Nachlassgericht ausschließlich zuständig zur Beantragung. Eine Besonderheit galt bei der Beantragung in Baden-Württemberg: In Württemberg nahm der Bezirksnotar gem. Art. 73 ff. AGBGB und in Baden der Notar gemäß § 33 LFGG die A...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / a) Blinde

Rz. 93 Ein Blinder, der die Blindenschrift beherrscht, kann seinen letzten Willen durch Übergabe einer in Blindenschrift gefertigten Erklärung nach § 2232 S. 2 BGB erklären. Ist der Blinde hingegen dergestalt leseunfähig, dass er auch die Blindenschrift nicht beherrscht, kann er nur durch Erklärung gegenüber dem Notar sein Testament errichten.[150] Bei blinden Erblassern ist ...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / h) Sprachunkundige

Rz. 100 Sprachunkundige können durch Beiziehung eines Gebärdendolmetschers vor dem Notar ihr Testament errichten. Das Mündlichkeitsprinzip wurde insoweit aufgegeben,[153] sodass seit 1.8.2002 die Gebärdensprache als zulässige Erklärungsform im Testamentsrecht eingeführt wurde.[154]mehr