Fachbeiträge & Kommentare zu Notarielle Beurkundung

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 3. Einheitlichkeit mehrerer Rechtsgeschäfte ("Side Letter")

Rz. 47 Ein Beurkundungserfordernis kann sich ferner bei einem einheitlichen Rechtsgeschäft ergeben. Ein einheitliches Rechtsgeschäft ist anzunehmen, wenn ersichtlich ist, dass die Parteien mehrere an sich selbstständige Vereinbarungen "miteinander stehen und fallen" lassen wollen.[59] Werden in einem solchen Fall nicht sämtliche Abreden beurkundet, sind beide Vereinbarungen ...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / III. Anwendbarkeit der Ortsform

Rz. 90 In Rspr. und Lit. ist umstritten, ob bzw. in welchem Umfang das Wahlrecht in Art. 11 Abs. 1 EGBGB auf die Beurkundung gesellschaftsrechtlicher Vorgänge anwendbar ist. Rz. 91 Im Schrifttum bestehen im Wesentlichen drei Auffassungen: Nach der ersten Ansicht gilt Art. 11 Abs. 1 EGBGB uneingeschränkt auch im Gesellschaftsrecht,[116] da Art. 11 Abs. 4 EGBGB seinem Wortlaut n...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Allgemeines

Rz. 1 Der Bauvertrag ist seit dem 1.1.2018 im BGB in den §§ 650a BGB bis 650h BGB geregelt. Das Bauvertragsrecht ist somit das erste Mal Bestandteil des BGB und befindet sich nicht mehr verstreut und in skriptischerweise unter dem Begriff Werkvertrag des BGB. Unter dem Untertitel 1 "Werkvertrag" befindet sich nunmehr im Kapitel 2 der "Bauvertrag". Das Bauvertragsrecht beginn...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / b) Formwirksamkeit aufgrund Einhaltung der Ortsform

Rz. 82 Art. 11 Abs. 1 Fall 2 EGBGB lässt es zur Formwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts auch genügen, wenn dieses entsprechend den Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem es vorgenommen wird (Ortsrecht) vorgenommen worden ist. Verlangt dieses Recht für die Abtretung eine geringere Form als das Geschäftsstatut, so genügt diese. Verlangt das Recht für die Abtretung von GmbH-...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Beachtung der Form

Rz. 119 Wahrung der vorgeschriebenen Form. Auch hier ist wieder zu unterscheiden zwischen bewirkenden und bezeugenden Urkunden. Rz. 120 Bei der Ausstellung von bewirkenden Urkunden durch Behörden gilt für die Urkunde die verwaltungsrechtlich vorgeschriebene Form, erleichtert durch die Formvorschrift des Abs. 3. Diese Form ersetzt die der öffentlichen Beglaubigung, gleichgülti...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Vertretung bei der Gründung

Rz. 11 Die Beteiligten können sich bei der Gründung vertreten lassen. Gem. § 2 Abs. 2 GmbHG bedarf die Vollmacht der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung; diese kann gem. § 2 Abs. 2 Satz 2 GmbHG auch per Vidoekommunikation erfolgen. Tritt eine Kapitalgesellschaft oder eine Personenhandelsgesellschaft als Gründer auf, so ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung ein a...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Gründungsvollmachten

Rz. 146 Der neue § 2 Abs. 2 Satz 2 GmbHG regelt die notarielle Errichtung einer Gründungsvollmacht im Wege der Beurkundung nach §§ 16a ff. BeurkG. Jede Spezialvollmacht, die zur Gründung einer GmbH (bzw. zur nachträglichen Änderung der Gründungsurkunde) erteilt wird, ist hierbei dem Onlinebeurkundungsverfahren zugänglich. Im Zusammenhang mit der Online-Beurkundung von Gründu...mehr

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§ 5 Weiterbenutzung/Mitbenu... / C. Absicherung schon zu Lebzeiten beider Partner

Rz. 7 Wie ein Urteil des BGH vom 30.4.2008[3] lehrt, besteht erheblicher Gestaltungsbedarf auch für den Fall, dass der Alleineigentümer der gemeinsam bewohnten Immobilie wegen gesundheitlichen Verfalls in ein Pflegeheim eingewiesen und unter Betreuung durch eine dritte Person gestellt wird. Rz. 8 Dem vorgenannten BGH-Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Mann und ei...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / VII. Übertragung des Vermögens im Ganzen (§ 311b Abs. 3 BGB und § 179a AktG)

Rz. 62 Verträge, durch die sich eine Gesellschaft zur Übertragung ihres Vermögens im Ganzen verpflichtet, bedürfen nach § 311b Abs. 3 BGB der notariellen Beurkundung. Gleiches gilt, wenn der Vertrag zwar nicht das Vermögen im Ganzen betrifft, es sich aber um die Übertragung einzelner Vermögensgegenstände handelt, die das gesamte oder nahezu gesamte Vermögen der Gesellschaft a...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Ablauf der Verschmelzung mit Übersicht

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§ 20 Joint Ventures / Literaturtipps

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Abspaltung von einer KG zur Aufnahme auf eine andere KG)

Rz. 276 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.32: Spaltungsvertrag (Abspaltung von einer KG zur Aufnahme auf eine andere KG) UVZ-Nr. _________________________/20_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ er...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Ablauf der Spaltung

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / i) Beurkundungsbedürftigkeit (§ 1585c BGB)

Rz. 226 Nach § 1585c BGB sind seit der Unterhaltsrechtsreform auch Unterhaltsvereinbarungen bis zur rechtskräftigen Scheidung beurkundungsbedürftig. Diese Regelung trägt verbreiteter Kritik Rechnung, warum ausgerechnet die wichtigste Regelung im Kernbereich der Scheidungsfolgenansprüche ohne Beurkundung wirksam sein sollte. Rz. 227 Soweit Unterhaltsvereinbarungen vor dem 1.1....mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) "Squeeze-Out"

Rz. 1367 Eine besondere Hauptversammlungszuständigkeit besteht nach §§ 327a ff. AktG, wenn Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden sollen und wenn dem Hauptaktionär mehr als 95 % der Aktien[3857] gehören, sog. "Squeeze-Out" (s. zu weiteren Einzelheiten u. Rdn 1945 ff.). Das AktG lässt offen, mit welcher Mehrheit dieser Beschluss der...mehr

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§ 11 Pflichtteilsergänzungs... / II. Leihe auf den Tod

Rz. 8 Die Leihe auf den Tod, d.h. aufschiebend befristet auf den Tod des Eigentümers, an die Lebensgefährtin kommt insbesondere als Ausweichgestaltungsmittel zur faktischen Aushöhlung einer bindenden Zuwendung an den Vertragserben in Betracht. Ihre Vorteile bestehen in der Formfreiheit und der Immunität gegenüber Ansprüchen der Vertragserben nach § 2287 BGB. Nachteilhaft sin...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 2. Form des Joint Venture-Vertrages

Rz. 33 Für den Joint Venture-Vertrag gelten keine allgemeinen Formvorschriften. Er kann demnach grds. formfrei – theoretisch sogar mündlich – geschlossen werden. Allerdings können Formanforderungen aufgrund der für das Joint Venture gewählten Rechtsform zu beachten sein.[34] Das ist namentlich bei der GmbH und der GmbH & Co. KG der Fall, den beiden für Equity Joint Ventures a...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Die Begründung nach § 3 oder § 8 WEG

Rz. 54 Materiell-rechtlich erfolgt die Begründung durch und in jedem Fall In der Grundbuchpraxis erfolgt meistens Teilung nach § 8 WEG, die materiell-rechtlich keiner, verfahrensrechtlich der Form des § 29 Abs. 1 ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Form

Rz. 56 Der Gesellschaftsvertrag der stillen Gesellschaft bedarf grds. keiner Form.[65] Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Art der Vermögenseinlage eine besondere (meist notarielle) Form der Einlageverpflichtung erfordert.[66] Soll der stille Gesellschafter bspw. ein Grundstück oder einen GmbH-Anteil als Einlage erbringen, ist nach § 311b Abs. 1 BGB bzw. § 15 Abs. 4...mehr

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / B. Form

Rz. 2 Partnerschaftsverträge sind für sich genommen grundsätzlich formfrei möglich, wenn sie keine der notariellen Beurkundungsform unterliegende Verpflichtung oder Verfügung, z.B. über Grundbesitz (§ 311b Abs. 1 BGB) oder GmbH-Geschäftsanteile (§ 15 GmbHG), Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 1 BGB) oder erbvertragliche Vereinbarungen (§ 2376 BGB) enthalten, oder (Privat-)Sch...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Absichtsmitteilung

Rz. 469 Die GesRRL gibt zunächst vor, dass die Anteilsinhaber innerhalb einer Frist von maximal einem Monat nach der Gesellschafterversammlung "ihre Entscheidung erklären müssen, das Recht auf Veräußerung ihrer Anteile auszuüben"; diese Erklärung muss elektronisch erfolgen können (Art. 86i Abs. 2, 126a Abs. 2, 160i Abs. 2 GesRRL). Bei dieser "Erklärung" muss es sich nach der...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Vereinbarung der Gütertrennung

Rz. 429 Ehegatten, die nach Abwägung aller zivil- und steuerrechtlichen Gesichtspunkte für ihre Ehe den Güterstand der Gütertrennung vereinbaren möchten, treffen diese Wahl meist ausdrücklich i.R. eines Ehevertrages. Dabei wird entweder der bisher entstandene Zugewinn ausgeglichen oder aber es wird auf den bisher entstandenen Zugewinn ehevertraglich verzichtet. Die notarielle...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / 3. Erteilungserklärung

Rz. 55 Die Erteilung der Handlungsvollmacht erfolgt durch eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung [127] nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 167, 171 BGB (§ 167 Abs. 1, 1. Alt. BGB: Innenvollmacht; § 167 Abs. 1, 2. Alt. BGB: Außenvollmacht; § 171 Abs. 1 BGB: öffentliche Bekanntmachung). Sie ist grds. an keine Form gebunden und kann auch konkludent erteilt werd...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Zulässigkeit einstufiger Kontrollsysteme

Rz. 2356 Umgekehrt ist mit der Neufassung des Art. 10 Abs. 1 GesRRL-E ebenfalls klar, dass die notarielle Rechtskontrolle nicht nur optional und komplementär zur gerichtlichen bzw. behördlichen Eingangskontrolle zulässig wäre. Der Unionsgesetzgeber wollte dies gegenüber dem insoweit missverständlichen Kommissionsentwurf[5762] klarstellen, der in ErwG 9 eine "vorbeugende Verw...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / Literaturtipps

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / III. Vollmachten

Rz. 70 Die Vollmacht bedarf nach § 167 Abs. 2 BGB materiell-rechtlich nicht der Form des Vertretergeschäfts, soweit das Gesetz nicht ausnahmsweise etwas Abweichendes vorschreibt. Für die Gründung einer GmbH verlangt das Gesetz in § 2 Abs. 2 GmbHG eine notariell beglaubigte Vollmacht. Spätere Änderungen des Gesellschaftsvertrages können dagegen auch durch formfrei bevollmächt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Berichtigungsbewilligung

Rz. 54 Wird eine Eintragung aufgrund einer Berichtigungsbewilligung vorgenommen, so kann dadurch gleichwohl das Grundbuch (erstmalig) unrichtig werden oder bleiben (zur unrichtigen Beurteilung der Rechtslage durch das GBA siehe Rdn 30). Rz. 55 Dies ist zunächst dann der Fall, wenn das Grundbuch richtig war und erst durch die bewilligte Eintragung oder Löschung unrichtig wird....mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Einbringungsvertrag

Rz. 493 Die für die Rechtsübertragung notwendigen Rechtgeschäfte werden meist in einem gesonderten Einbringungsvertrag zusammengefasst.[969] Der Einbringungsvertrag enthält in der Praxis neben den für die Übertragung notwendigen Willenserklärungen häufig auch Regelungen über die näheren Modalitäten der Einbringung (z.B. Einbringungsstichtag, steuerliche Wertansätze, notwendi...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / V. Hauptversammlungen einer AG

Rz. 58 Bei einer börsennotierten AG sind alle Beschlüsse der Hauptversammlung zu beurkunden, ferner verschiedene andere vom Gesetz ausdrücklich geregelte Vorgänge der Hauptversammlung (§ 130 Abs. 1 AktG; vgl. § 130 Abs. 2 AktG zum zwingenden Inhalt der Hauptversammlungsniederschrift und o. Rdn 6 und Rdn 10.). Rz. 59 Bei einer nichtbörsennotierten ("kleinen") AG genügt anstell...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Form des Gesellschaftsvertrages

Rz. 638 Der Abschluss des KG-Vertrages ist grds. formfrei. In der Praxis ist es jedoch dringend empfehlenswert, den Gesellschaftsvertrag schriftlich abzufassen. Dies dient v.a. der Rechtssicherheit. Rz. 639 Ausnahmsweise unterliegt der Abschluss des Gesellschaftsvertrages einem Formerfordernis, wenn von einem Gesellschafter darin eine Verpflichtung übernommen wird, die einer ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Erteilung und Prüfung der vollstreckbaren Ausfertigung

Rz. 67 Bei Zwangsvollstreckung ist die notarielle Urkunde als Vollstreckungstitel mit einer Vollstreckungsklausel zu versehen, die Vollstreckungsklausel erteilt regelmäßig der Notar (§ 797 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Rz. 68 Bei der Vollstreckung aus einer Sicherungsgrundschuld ist zur Fälligkeit der Grundschuld § 1193 BGB zu beachten. Danach muss eine Kündigungsfrist von sechs Monaten...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Eintragungsverfahren

Rz. 1314 Anders als die Personenhandelsgesellschaften sieht § 7 Abs. 1 PartGG eine konstitutive und nicht bloß deklaratorische Registereintragung vor.[1705] Die Eintragung ist von sämtlichen Partnern anzumelden, und zwar am Registergericht des vertragsmäßigen Sitzes der Gesellschaft. Ändert sich im Gesellschafterbestand der Gesellschaft etwas, ist auch dies zur Eintragung an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cba) § 3 Nr 70 S 1 Buchst a EStG

Rn. 2591 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Hälftig steuerfrei sind BV-Mehrungen oder Einnahmen aus der Veräußerung von Grund und Boden und Gebäuden, falls (kumulativ) Grund und Boden und Gebäude am 01.01.2007 mindestens 5 Jahre zum AV (s R 6.1 EStR 2012) des inländischen BV des StPfl gehören (vgl mit § 6b Abs 4 Nr 2 EStG: 6 Jahre; Bron, Beilage BB-Special 7/2007, 27 hält die Frist f...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Form der Zustimmungserklärung

Rz. 2294 Die Zustimmungserklärung des persönlich haftenden Gesellschafters in der KGaA ist gem. § 285 Abs. 3 AktG formfrei. Eine Beurkundungspflicht besteht bei Beschlüssen, die in das Handelsregister einzutragen sind.[5674] Die Beurkundung kann in der Niederschrift über die Hauptversammlung selbst, aber auch in einer als Anlage beizufügenden Urkunde erfolgen (§ 285 Abs. 3 S...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (8) Satzung

Rz. 2067 Gem. Art. 20 Abs. 1 Buchst. h) SE-VO muss der Verschmelzungsplan die Satzung der Europäischen Gesellschaft (SE) enthalten.[5220] Das Verfahren zur Feststellung der Satzung richtet sich über den Verweis in Art. 15 SE-VO nach dem Recht des künftigen Sitzstaates der Europäischen Gesellschaft (SE). Gem. § 23 Abs. 1 AktG ist die Satzung, sofern die Europäische Gesellscha...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Urkundliche Nachweise

Rz. 58 a) Öffentlich beglaubigte Abtretungserklärungen. Die öffentliche Beglaubigung wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt (§ 129 Abs. 2 BGB). Nur unbedingte und unbefristete Erklärungen werden von der Bestimmung erfasst, da anderenfalls der Nachweis ohne weitere Urkunden als den in § 1155 BGB erwähnten nicht eingeführt werden kann. Der Zeitpunkt der Beglaubigung ist ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / l) § 121 Abs. 4b und Abs. 5 Satz 3 AktG

Rz. 1490 § 121 AktG enthält Vorschriften für die Einberufung einer Hauptversammlung. Die allgemeinen Vorgaben nach § 121 Abs. 3 AktG, wonach die Einberufung Firma, Sitz der Gesellschaft sowie Zeit und Ort der Hauptversammlung als auch die Tagesordnung bekannt geben müssen, gelten ebenso für die virtuelle Hauptversammlung. Rz. 1491 Insbesondere muss auch bei der virtuellen Hau...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / IV. Fazit und Konsequenzen

Rz. 66 Im Hinblick auf die Inhaltskontrolle ist mit einem Anstieg diesbezüglicher Erbstreitigkeiten zu rechnen. Mitunter wird die Meinung vertreten, dass sich, gerade in Bezug auf den Vorwurf, die Verfügung von Todes wegen wäre aufgrund einer ungleichen Verhandlungsposition oder in einer Drucksituation getroffen worden, diese Gefahr vermeiden ließe durch notarielle Beurkundu...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / gg) Bestellung des ersten Vorstands

Rz. 610 Der erste Vorstand wird nach § 30 Abs. 4 AktG vom Aufsichtsrat bestellt. Die Bestimmung ist zwingend. Gem. § 84 Abs. 1 Satz 1 AktG darf die Bestellung höchstens für einen Zeitraum von 5 Jahren erfolgen. Die Bestellung erfolgt durch Beschluss des Aufsichtsrates, der der einfachen Mehrheit bedarf. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich. Es gilt jedoch die F...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) "Holzmüller-Beschlüsse"

Rz. 1368 Der BGH hat in der "Holzmüller"-Entscheidung eine Zuständigkeit der Hauptversammlung zur Beschlussfassung über Strukturmaßnahmen aus § 119 Abs. 2 AktG hergeleitet. Da hiernach ein Hauptversammlungsbeschluss mit einfacher Mehrheit genügt, konnte nach einer Ansicht auf eine notarielle Beurkundung verzichtet werden.[3861] Nach h.M. galt das Beurkundungserfordernis anal...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / II. Pool ohne Gesellschaftsvermögen

Rz. 494 Sehr verbreitet ist die Gestaltung, lediglich individualvertragliche Vereinbarungen in Form eines Stimmbindungs- bzw. Poolvertrages zu schließen. Die Gesellschafter bleiben in diesem Fall selbst Anteilsinhaber, unterwerfen sich im Hinblick auf die "poolgebundenen Anteile" aber bestimmten schuldrechtlichen Bindungen. Die Mitglieder dieses Pools schließen sich hierzu r...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 5. Transaktionskosten

Rz. 621 Bei Umwandlungen nach dem UmwG müssen sowohl die Gesellschafterbeschlüsse der beteiligten Gesellschaften als auch der Umwandlungsvertrag notariell beurkundet werden. Umstrukturierungen nach allgemeinen Vorschriften können dagegen häufig formfrei erfolgen. Insb. ist bei Einbringungsverträgen nur dann eine notarielle Beurkundung notwendig, wenn Grundstücke oder GmbH-Ge...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / III. Unmittelbare Anerkennung ausländischer Urkunden

Rz. 110 Noch weiter gehender vereinfachen bestimmte bilaterale Staatsverträge die Verwendung ausländischer Urkunden. Bestimmte öffentliche Urkunden verschiedener Länder bedürfen aufgrund solcher bilateraler Abkommen überhaupt keiner Legalisation, sondern werden automatisch im Inland als öffentliche Urkunde anerkannt. Die zurzeit mit diesen Staaten bestehenden Verträge sehen ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / VIII. Muster

Rz. 205 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Gesellschaftsvertrag einer typischen stillen Gesellschaft ( Anm. : Hier ist ggf. eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags notwendig.) Gesellschaftsvertrag einer typischen stillen Gesellschaft zwischen _________________________ – nachfolgend der "Inhaber" – und _________________________ – nachfolgend der...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Rechtliche Grundlage der Prüfungspflichten des Notars in der Hauptversammlung

Rz. 1341 Die Aufgabe des Notars in der Hauptversammlung besteht nicht nur in der passiven Tätigkeit der Protokollierung von Beschlüssen ohne Beratungspflicht.[3806] Vielmehr ist der Notar darüber hinaus verpflichtet, über die recht engen Grenzen der aktienrechtlichen Vorschriften hinaus Vorgänge zu beurkunden, die für das Zustandekommen eines Beschlusses, rechtserheblich sin...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Form des Verlegungsplans

Rz. 2168 Eine Formvorschrift für den Verlegungsplan enthält die SE-VO nicht. Ohne Zweifel ist der Plan zumindest schriftlich abzufassen.[5399] Ebenso wie bei den anderen in der SE-VO genannten Plänen lässt sich ein notarielles Beurkundungsbedürfnis für den Verlegungsplan begründen. Auch bei dem Verlegungsplan streitet das Argument der materiellen Richtigkeitsgewähr für eine B...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / VIII. Übertragung des Gesellschaftsanteils auf den Partner

Rz. 52 Der Gesellschaftsvertrag kann vorsehen, dass ein Partner seinen Gesellschaftsanteil bei Trennung auf den anderen übertragen muss. Eine Übertragung auf den einzigen verbleibenden Mitgesellschafter ist zulässig. Mit Wirksamkeit der Abtretung wächst das Gesellschaftsvermögen dem verbliebenen Gesellschafter an. Die Gesellschaft wird liquidationslos beendet, ohne dass ein ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Mängel und Änderung der Gründungssatzung

Rz. 606 Soll die Satzung der Gesellschaft nach Gründung, jedoch vor Eintragung der Gesellschaft geändert werden, gelten die Regeln über eine normale Satzungsänderung i.S.d. §§ 179 ff. AktG nicht. Vielmehr handelt es sich dabei um eine Änderung des Gründungsstatuts selbst. Die Gründungssatzung kann deshalb nur durch einstimmigen Beschluss und Zustimmung aller Gründer geändert...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / III. Form der Anmeldung

Rz. 82 Für Anmeldungen zur Eintragung im Handelsregister sieht § 12 Abs. 1 HGB die öffentlich beglaubigte Form vor. Erforderlich ist daher die Beglaubigung der Unterschriften der anmeldenden Personen (§ 129 BGB). In Deutschland sind nach § 20 Abs. 1 BNotO für diesen Vorgang der Beglaubigung Notare zuständig, die für das vorzunehmende Verfahren die Vorschriften der §§ 39, 40 ...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / VII. Vererblichstellung, Anwachsungsklausel

Rz. 44 Soll die Gesellschaft nicht durch den Tod eines Lebensgefährten aufgelöst werden (§ 727 BGB in der bis 31.12.2023 geltenden Fassung) bzw. soll die durch das MoPeG[65] ab 1.1.2024 eingeführte dispositive Ausscheidensfolge (§ 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB idF des MoPeG) vermieden werden, müssen die Gesellschaftsanteile durch ausdrückliche Regelung im Gesellschaftsvertrag vererbl...mehr