Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Ehegattenunterhalt / 4.3.1.4 Bewerbungsobliegenheit

Erfüllt der Berechtigte seine Erwerbsobliegenheit nicht, trifft ihn die Obliegenheit, sich intensiv um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen, um nicht Gefahr zu laufen, dass ihm fiktive Einkünfte wegen Verstoßes gegen seine Erwerbsobliegenheit zugerechnet werden. Die Anforderungen der Rechtsprechung an diese Erwerbsbemühungen sind hoch – teilweise unrealistisch. Einigkeit besteht,...mehr

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Ehegattenunterhalt / 3.5.1 Grundsatz

Als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben kann es in besonderen Fällen – neben der Pflicht zur Auskunftserteilung auf Verlangen (§ 1580 BGB) – auch eine Verpflichtung zur ungefragten Information des anderen Partners eines Unterhaltsrechtsverhältnisses bestehen. Das ist aber nicht schon dann der Fall, wenn eine wesentliche Änderung der Einkommens- und Vermögensverhä...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.3.5 Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit (§ 1573 Abs. 1, 3 BGB)

Ein Ehegatte kann, soweit er keinen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570 bis 1572 BGB hat, gleichwohl Unterhalt verlangen, solange und soweit er nach der Scheidung keine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden vermag. Dies gilt entsprechend, wenn Unterhalt nach den §§ 1570 bis 1572, 1575 BGB zu gewähren war, die Voraussetzungen dieser Vorschriften aber weggefallen sind. Der Ans...mehr

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Kindesunterhalt / 4.4.1.1 Erhöhung des Selbstbehaltes

In bestimmten Fällen kann sich der Unterhaltspflichtige auf einen erhöhten Selbstbehalt berufen. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn er für die Deckung seines Wohnbedarfs dauerhaft unvermeidbare Mehrkosten in erheblichen Umfang aufbringen muss, wenn also der im Tabellensatz ausgewiesene Mietanteil von 520 EUR beim notwendigen Selbstbehalt bzw. 650 EUR beim angemessenen...mehr

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Kindesunterhalt / 4.4.2.2 Nebentätigkeitsverpflichtung

Selbst wenn der Unterhaltspflichtige einer vollzeitigen Erwerbstätigkeit nachgeht, kann eine Obliegenheit zur Aufnahme einer darüberhinausgehenden Nebentätigkeit bestehen, soweit der Mindestunterhalt ohne dieses zusätzliche Einkommen nicht geleistet werden kann. Allerdings sind im Rahmen der Zumutbarkeit einer Nebentätigkeit trotz der gesteigerten Unterhaltspflicht Grenzen z...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.2 Altersunterhalt gemäß § 1571 BGB

Gemäß § 1571 BGB kann ein geschiedener Ehegatte von dem anderen Unterhalt verlangen, soweit von ihm im Zeitpunkt der Scheidung, der Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes oder des Wegfalls der Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1572 (Unterhalt wegen Krankheit) oder 1573 BGB (Unterhalt bis zur Erlangung einer angemessenen Erwer...mehr

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Ehegattenunterhalt / 3.3 Belegbeibringungsverpflichtung

Neben der Auskunftsverpflichtung besteht für alle Beteiligten auch die Verpflichtung, über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen Belege vorzulegen, aus denen sich die Höhe der Einkünfte ergibt. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit Bei Nicht-Selbstständigen bezieht sich diese Belegbeibringungsverpflichtung regelmäßig auf die letzten 12 Gehaltsnachweise und den letzten St...mehr

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Kindesunterhalt / 3.6 Der Beleganspruch

Neben der Auskunftsverpflichtung besteht für Auskunftsschuldner auch die Verpflichtung, über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen Belege vorzulegen, aus denen sich die Höhe der Einkünfte ergibt. Der Anspruch ergibt sich aus § 1605 Abs. 1 Satz 2 BGB. Der Auskunfts- und der Beleganspruch sind zwei getrennte Ansprüche, die einzeln geltend gemacht werden können. Die gewünschten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verfahrenskosten in Wohnung... / 1 Grundsätze

Wesentlicher Grundsatz des zivilprozessualen Verfahrens ist, dass die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Die maßgebliche Bestimmung des § 91 Abs. 1 ZPO bringt dabei zum Ausdruck, dass neben den Gerichtskosten insbesondere die dem Gegner erwachsenen notwendigen Kosten zu erstatten sind. Praxis-Beispiel Entfernung einer Parabolantenne Wohnungseigent...mehr

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Transformationale Führung / 3.1 Vorbildlichkeit

"Vertrauen ist eine Gewohnheit. Die gute Nachricht: wir können uns diese Gewohnheit aneignen. Die Krise hat durchaus eine Transformationskraft. Was wir jetzt lernen in Bezug auf Vertrauen und Führung aus der Ferne, wird hoffentlich auch nach der Krise Bestand haben.!" (Antoinette Weibel, Professorin für Personalmanagement an der Universität St. Gallen) Transformationale Leader...mehr

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Ehegattenunterhalt / 3.1 Rechtsgrundlage für den Auskunftsanspruch

Die Verpflichtung zur Auskunft ergibt sich für den Ehegattenunterhalt nach Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung aus §§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1360a Abs. 3, 1605 BGB. Für den Ehegattenunterhaltsanspruch nach rechtskräftiger Scheidung ergibt sich die Auskunftsverpflichtung aus § 1580 BGB. Dieser setzt zwar dem Wortlaut nach die Scheidung der Ehe voraus, es ist aber in Literatu...mehr

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Kindesunterhalt / 3.1 Rechtsgrundlage für den Auskunftsanspruch

§ 1605 BGB regelt den Auskunftsanspruch für den Verwandtenunterhalt. Der Auskunftsanspruch soll in erster Linie den Unterhaltsberechtigten in die Lage versetzen, seinen Unterhaltsanspruch der Höhe nach beziffern zu können. Auf der anderen Seite steht auch dem Unterhaltspflichtigen, der einen bestehenden Unterhaltstitel abändern oder sich gegen einen geltend gemachten Unterha...mehr

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Ehegattenunterhalt / 3.5.3 Unterhaltsvergleiche

Haben geschiedene Ehegatten in einem Unterhaltsvergleich vereinbart, dass ein bestimmter monatlicher Nettoverdienst des Berechtigten anrechnungsfrei bleiben soll, ist der Verpflichtete ungefragt zu informieren, wenn der Verdienst diese Grenze deutlich übersteigt.[125] Hinweis Ist im Rahmen eines Unterhaltsverfahrens ein derartiger Vergleich abgeschlossen worden, gebietet es d...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.3 Realsplitting

Auch Steuervorteile, die aus dem sogenannten Realsplitting resultieren, sind von dem Unterhaltspflichtigen wahrzunehmen. Nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG sind Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten im Jahr der Zahlung bis zu 13.805 EUR pro Jahr als Sonderausgaben abzugsfähig (Kindesunterhalt spielt im Rahmen des begrenzten Realsplitting...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.4 Leistungsfähigkeit gemäß § 1581 BGB

[216] Ist der Verpflichtete nach seinen Erwerbs- und Vermögensverhältnissen unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande, ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Unterhalts dem Berechtigten Unterhalt zu gewähren, braucht er nur insoweit Unterhalt zu leisten, als es mit Rücksicht auf die Bedürfnisse und die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse der geschi...mehr

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Kindesunterhalt / 7.3 3. Verfahrenskostenvorschüsse für Kinder

Die Verpflichtung zur Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses ist gesetzlich ausdrücklich nur für verheiratete (§ 1360a Abs. 4 BGB) und für getrenntlebende Ehegatten (§ 1361 Abs. 4 Satz 4 BGB) geregelt. Trotzdem schulden Eltern ihren minderjährigen unverheirateten Kindern nach einhelliger Auffassung einen Verfahrenskostenvorschuss für erfolgversprechende Rechtsstreitigkeit...mehr

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Finanzierungskosten: Veranl... / 4.4 Außergewöhnliche Belastungen

Finanzierungskosten können nur dann eine steuerlich anzuerkennende außergewöhnliche Belastung bilden, wenn die Schuldaufnahme durch Ausgaben veranlasst ist, die ihrerseits eine außergewöhnliche Belastung darstellen.[1] Aufwendungen im Zusammenhang mit der Umschuldung eines Darlehensvertrages zum Erwerb eines Einfamilienhauses sind keine außergewöhnliche Belastung; derartige ...mehr

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Kindesunterhalt / 2.4 Unterhaltsleistungen Dritter

Unterhaltsleistungen dienen grds. der Deckung des eigenen Lebensbedarfs des Unterhaltsempfängers, sodass der Unterhaltsempfänger aus den Unterhaltsleistungen grds. keinen Unterhalt an Dritte zahlen muss. Im Verhältnis von Eltern zu ihren minderjährigen Kindern kann jedoch nach § 1603 Abs. 2 BGB eine erweitere Unterhaltsverpflichtung der Eltern eintreten. In einem solchen Fal...mehr

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Ehegattenunterhalt / 3.5.2 Laufende Verfahren

Wenn der Unterhaltsgläubiger im laufenden Unterhaltsverfahren eine zwischenzeitlich eingetretene Erbschaft verschweigt sowie nicht mitteilt, dass er seine Erwerbstätigkeit von einer Halbtagsstelle auf eine 2/3-Stelle ausgeweitet hat, kann darin ein versuchter Prozessbetrug liegen, der zu einer Verwirkung des Unterhaltsanspruchs gemäß § 1579 BGB führen kann.[124]mehr

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Kindesunterhalt / 2.7 Der Wohnvorteil bzw. Wohnwert

Die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen wird nicht nur durch seine Erwerbseinkünfte, sondern in gleicher Weise durch Vermögenserträge und sonstige wirtschaftliche Nutzungen bestimmt, die er aus seinem Vermögen zieht. Dazu können auch die Gebrauchsvorteile eines Eigenheims zählen, denn durch das Bewohnen eines eigenen Hauses oder einer Eigentumswohnung entfällt die...mehr

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Kindesunterhalt / 5.5 Die Bedürftigkeit des volljährigen Kindes

Nach dem Prinzip der Eigenverantwortung, welches sich aus § 1602 Abs. 1 BGB ergibt, ist ein gesundes volljähriges Kind grundsätzlich verpflichtet, sich selbst zu unterhalten. Diese Verpflichtung entfällt nur dann, wenn es sich in einer angemessenen Ausbildung befindet oder infolge von Krankheit bzw. Behinderung erwerbsunfähig ist. 5.5.1 Grundsatz Einkünfte des volljährigen Kin...mehr

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Kindesunterhalt / 2.10.4 Verbraucherinsolvenz bei Überschuldung

Ist der Unterhaltspflichtige nachhaltig überschuldet und liegt ein Mangelfall vor, kann beim Unterhalt minderjähriger sowie privilegierter volljähriger Kinder eine Verpflichtung des Pflichtigen bestehen, ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu beantragen.[1] Aus einer Verbraucherinsolvenz ergibt sich für den Unterhaltsgläubiger folgender Vorteil: Er ist gegenüber anderen Insolv...mehr

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Kindesunterhalt / 5.1.1.1 Barunterhaltspflicht beider Elternteile

Mit dem Eintritt der Volljährigkeit endet die elterliche Sorge im Rechtssinne und – als Teil hiervon – die Pflicht zur Pflege und Erziehung des Kindes im Rahmen der Personensorge (§§ 1626, 1631 BGB). Damit entfällt nach dem Gesetz die Grundlage für eine Gleichbewertung von Betreuungs- und Barunterhalt ohne Rücksicht darauf, ob im Einzelfall etwa ein volljähriger Schüler weit...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.5.4 Die einzelnen Härtegründe

Nr. 1: Kurze Ehedauer Von einer kurzen Ehedauer ist in der Regel dann auszugehen, wenn die Ehe zwischen der standesamtlichen Eheschließung und der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages nicht mehr als zwei Jahre gedauert hat. Bei einem Zeitraum von 2 bis 5 Jahren Ehedauer kann immer noch eine kurze Ehe in Betracht kommen, hier sind aber die durch die Ehe bewirkten Veränderun...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / Zusammenfassung

Überblick Insbesondere bei größeren Unternehmen werden neben der Hauptbuchhaltung Kontokorrentbücher als Nebenbücher geführt. In der Kontokorrentbuchhaltung werden Eingangs- und Ausgangsrechnungen auf einzelnen Kreditoren- und Debitorenkonten (Personenkonten) gebucht. Ohne Kontokorrentbücher würden Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen unstrukturie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vor-, Abschluss- und Nachar... / 4 Beteiligung des Betriebsrats

Die Festsetzung der Arbeitszeit unterliegt nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG dem Mitbestimmungsrecht, was auch für Vor- und Nacharbeit gilt. Das Empfangen, Abgeben und Aufrüsten von ausschließlich dienstlich nutzbaren Arbeitsmitteln ist dabei betriebliche Arbeitszeit im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG.[1] Gleiches gilt für die Umkleidezeiten.[2] Kein Mitbestimmungsrecht besteh...mehr

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Kindesunterhalt / 7.2 Vereinbarungen zum Kindesunterhalt im Lichte des § 1614 BGB

Vereinbarungen zum Kindesunterhalt sind für den Hintergrund des § 1614 BGB kritisch zu hinterfragen. Nach § 1614 Abs. 1 BGB kann für die Zukunft nicht auf Unterhalt verzichtet werden. Vereinbarungen über den Kindesunterhalt dürfen daher keinen Verzicht auf zukünftigen Unterhalt implizieren, da ein solcher nach § 134 BGB nichtig wäre. Das gesetzliche Verbot des Verzichts kann...mehr

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Kindesunterhalt / 2.1.3 Fiktive Einkünfte

Im Unterhaltsrecht sind nicht nur die tatsächlichen Einkünfte relevant. Nicht selten spielen daneben fiktive Einkünfte eine Rolle. Fiktive Einkünfte sind dabei beim Kindesunterhalt insbesondere bei der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten von Relevanz. Sie werden insbesondere bei der Verletzung von Erwerbsobliegenheiten zugerechnet. Ein Verstoß gegen eine Erwerbso...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mahnantrag, online / 2.1 Vorteile der Internet-Anträge

Warum sollten auch Unternehmer und Privatleute ebenfalls über das Internet gehen? Ohne passende Schreibmaschine bzw. Drucker sind die Vordrucke eher unpraktisch. Eine Ausfüllhilfe findet sich nur als Anlage zum (2-seitigen) Formular. Die Eingaben im Online-Formular dagegen werden auf Plausibilität abgeprüft (richtige Adresse des Gerichts, Abprüfen von Ort und Postleitzahl usw....mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.1.2 Betreuung und Erziehung des Kindes

Der Ehegatte, der aus § 1570 BGB einen Unterhaltsanspruch herleiten will, muss das Kind auch tatsächlich betreuen und/oder erziehen. Dabei ist es unschädlich, wenn er sich zur Betreuung des Kindes zeitweise Dritter oder Kindesbetreuungseinrichtungen bedient, dies hat gegebenenfalls ausschließlich Auswirkung auf seine Erwerbsobliegenheit. Ein Betreuungsbedürfnis besteht hingeg...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.8 Fiktive Einkünfte

Im Unterhaltsrecht sind nicht nur die tatsächlichen Einkünfte relevant. Nicht selten spielen fiktive Einkünfte eine Rolle. Fiktive Einkünfte sind dabei sowohl bei der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten als auch bei der Bedürftigkeit des Berechtigten von Relevanz. Sie werden insbesondere bei der Verletzung von Erwerbsobliegenheiten zugerechnet. Ein Verstoß gegen ...mehr

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Kindesunterhalt / 2.10 Bereinigung des Einkommens durch unterhaltsrelevante Abzüge

Für die Bemessung des Unterhaltes ist auch beim Kindesunterhalt auf das bereinigte Nettoeinkommen abzustellen. Das bereinigte Nettoeinkommen ergibt sich aus den Bruttoeinkünften abzüglich der berücksichtigungswürdigen Abzüge. Ob eine bestimmte Verpflichtung unterhaltsrechtlich abgezogen werden kann, ist im Einzelfall durch eine umfassende Interessenabwägung zu entscheiden. D...mehr

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Kindesunterhalt / 5.6 Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten beim Volljährigenunterhalt

Nach § 1603 Abs. 1 ist derjenige nicht unterhaltspflichtig, der bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Lebensbedarfs den vollen Unterhalt zu gewähren. Allein der Teil des unterhaltsrelevanten Einkommens des Pflichtigen oberhalb des angemessenen Selbstbehaltes von 1.650 EUR ist für den Unterhalt verfü...mehr

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Kindesunterhalt / 3.8 Rechtsmittel gegen Entscheidungen zur Auskunft

Der Wert der Beschwer eines Rechtsmittels gegen die Verpflichtung zur Auskunftserteilung bemisst sich nicht nach dem – mit dem Auskunftsanspruch vorbereiteten – beabsichtigten Leistungsanspruch, sondern nach dem Interesse des Rechtsmittelführers, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Grundsätzlich ist dafür auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige...mehr

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Ehegattenunterhalt / 3 Der Auskunfts- und Beleganspruch

Im Rahmen eines jeden Unterhaltsverhältnisses besteht für jeden Beteiligten grundsätzlich ein Anspruch auf Auskunft über dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Erst so wird der Unterhaltsberechtigte in die Lage versetzt, seinen Unterhaltsanspruch der Höhe nach zu beziffern; gleiches gilt aber auch für den Unterhaltspflichtigen, der einen bestehenden Unterhaltsanspruch...mehr

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Kindesunterhalt / 4.4 Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten beim Minderjährigenunterhalt

Zentrale Norm der Leistungsfähigkeit im Verwandtenunterhalt ist § 1603 BGB. Unterhaltspflichtig ist gemäß § 1603 Abs. 1 BGB nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. Vom Unterhaltspflichtigen wird daher verlangt, dass er sein Einkommen und sein Vermögen bis zur G...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Transformationale Führung / 6 Transformationale Führung: Nutzen

"Wir alle, auch und gerade Führungskräfte, lernen gerade, dass wir die Dinge nicht mehr alleine lösen können. Die Lage ändert sich im Moment von Tag zu Tag, niemand weiß, wie die kommenden Monate sich entwickeln werden. Wir merken, dass es gut ist, wenn wir mehrere Perspektiven haben und wenn Mitarbeiter sich mit ihren Ideen und Ansichten in die Suche nach Lösungen einbringe...mehr

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Kindesunterhalt / 7.1.5 Kindergeldanrechnung

Gemäß § 1612b Abs. 1 S. 2 BGB ist beim Wechselmodell nur das hälftige Kindergeld anzurechnen. Das hälftige Kindergeld wird auf den Bedarf angerechnet und kommt den Eltern im Ergebnis entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugute. Die auf die Betreuung entfallende Kindergeldhälfte verbleibt dagegen zunächst bei dem das Kindergeld beziehenden Elternteil und bedarf wegen der gle...mehr

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Finanzierungskosten / 1 Rechnungs­abgrenzungsposten

In der Bilanz werden betrieblich bedingte Darlehensschulden als Verbindlichkeit passiviert. Ist der dem Schuldner ausgezahlte Betrag niedriger als der Betrag, den er zurückzahlen muss, ist die Verbindlichkeit mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Der Unterschiedsbetrag, der aus Finanzierungskosten wie Agio, Disagio, Damnum, Abschluss-, Bearbeitungs- oder Verwaltungsgebühren...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.5.4 Zur Begrenzung des Krankheitsunterhalts

OLG Brandenburg, Beschluss v. 13.3.2020, FamRZ 2021, 1025 Eine Begrenzung und/oder Befristung des Unterhalts wegen Krankheit kommen nur dann in Betracht, wenn die dauerhafte Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen wegen der Schicksalhaftigkeit der Erkrankung des Unterhaltsberechtigten unbillig ist i. S. d. § 1578b BGB. Dabei können ehebedingte Nachteile wiederum einer Begre...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.1.5 Unterhalt aus elternbezogenen Gründen

Soweit die Betreuung des Kindes auf andere Weise sichergestellt oder in einer kindgerechten Einrichtung möglich ist, können einer Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils auch elternbezogene Gründe entgegenstehen.[179] Wie sich schon aus der Systematik des § 1570 BGB ergibt, sind elternbezogene Verlängerungsgründe im Sinne des § 1570 Abs. 2 BGB allerdings erst nachran...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vor-, Abschluss- und Nachar... / 1 Allgemeines

Fragen der Vor-, Abschluss- und Nacharbeit stellen sich vor allem im Zusammenhang mit deren arbeitszeitrechtlicher Beurteilung und Zulässigkeit; daneben ist zu fragen, wie diese Arbeiten vergütungsrechtlich zu behandeln sind. Das Arbeitszeitgesetz enthält keine ins Einzelne gehenden Regelungen über die Verlängerung der Arbeitszeit wegen Vor-, Abschluss- und Nacharbeit. Das A...mehr

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Kindesunterhalt / 5.2.1 Alter des Kindes

Es gibt keine feste Altersgrenze für die Aufnahme einer Ausbildung, ab deren Erreichen der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt entfällt. Entscheidend sind immer die Umstände des Einzelfalls. Maßgeblich ist, ob den Eltern unter Berücksichtigung aller Umstände die Leistung von Ausbildungsunterhalt in den Grenzen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit noch zumutbar ist. Der BGH...mehr

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Ehegattenunterhalt / 3.4 Erteilung der Auskunft

Für die Erteilung der Auskunft verweist das Gesetz auf die §§ 260, 261 BGB; daraus folgt, dass die Auskunft nicht in einzelnen Teilen erteilt werden darf. Sie muss für den anderen Beteiligten eine nachvollziehbare Grundlage für die Feststellung der Höhe seines Unterhaltsanspruchs sein. Die Auskunft ist schriftlich zu erteilen durch Vorlage einer systematischen Aufstellung al...mehr

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Kindesunterhalt / 6.1 Verwirkung nach § 1611 BGB

Gemäß § 1611 Abs. 1 Satz 1 BGB braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, welcher der Billigkeit entspricht, wenn der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden ist, er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt hat oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlu...mehr

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Kindesunterhalt / 4.4.3 Übernahme der Haushaltsführung ("Hausmann-Rechtsprechung")

Schwierig zu lösen sind Fälle, in denen der gegenüber seinen Kindern aus erster Ehe Unterhaltsverpflichtete in der neuen Ehe die Haushaltsführung und ggfs. auch die Kinderbetreuung übernimmt. Diese sogenannte Hausmann-Rechtsprechung gilt im Übrigen auch für Hausfrauen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entfällt die unterhaltsrechtliche Verpflichtung zur Auf...mehr

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Kindesunterhalt / 3.5 Erteilung der Auskunft

Generell wird eine umfassende und wahrheitsgemäße Auskunft geschuldet, die alle Positionen enthalten muss, die für die Beurteilung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit von Bedeutung sein können. Hierzu zählen zunächst sämtliche Einkünfte, auch solche aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, Sonderzahlungen, Spesen, Auslösungen, Tantiemen, Einkünfte aus Nebentäti...mehr

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Hausordnung: Rolle des Verw... / 1 Grundsätze

Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 obliegt die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Nach § 9a Abs. 2 WEG übt sie die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte aus. Die Pflicht zur Einhaltung der Hausordnung besteht demnach gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigent...mehr

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Hausordnung: Rolle des Verw... / Zusammenfassung

Begriff Nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 WEG stellt die Aufstellung einer Hausordnung ein Regelbeispiel ordnungsmäßiger Verwaltung dar. Gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG kann der Verwalter eigenständig sämtliche Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung treffen, die von untergeordneter Bedeutung und nicht mit erheblichen Verpflichtungen verbunden sind. Nach § 9b Abs. 1 WEG fungiert der Verwalter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 10.1 Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen

Als eine der zentralen Normen der gesonderten einkommensteuerlichen Behandlung der Erträge aus Kapitalvermögen schreibt § 32d EStG einen gesonderten Tarif vor und führt die Kapitalerträge an, bei denen der die Einkommensteuer abgeltende Steuertarif keine Anwendung findet. Des Weiteren trifft die Vorschrift Regelungen zur Pflicht- und Antragsveranlagung beim Zufluss von Kapit...mehr