Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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§ 5 Feuerversicherung / 3. Obliegenheiten im und nach dem Versicherungsfall

Rz. 274 Eine Zusammenstellung der wesentlichen Obliegenheiten im und nach dem Versicherungsfall enthalten § 13 AFB 87 und B § 8 Nr. 2 AFB 2010. a) Schadenanzeige Rz. 275 § 13 Nr. 1 a AFB 87 und B § 8 Nr. 2 AFB 2010 verpflichten den Versicherungsnehmer bei Eintritt eines Versicherungsfalles dazu, den Schaden dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Dadurch soll die beiderseitig...mehr

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§ 18 Transportversicherung / c) Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls (Ziff. 7.2 DTV-VHV 2003/2011)

aa) Anzeige des Schadenfalls oder geltend gemachten Haftungsanspruchs (Ziff. 7.2.1 DTV-VHV 2003/2011) Rz. 233 Der Versicherungsnehmer hat jeden Schadenfall oder geltend gemachten Haftungsanspruch unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, zu melden und die zur Beurteilung notwendigen Unterlagen vorzulegen. Auch unbegründete Haftungsansprüche, denen sich der Versicherung...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / N. "Verhüllte" Obliegenheit

Rz. 217 Eine "verhüllte" Obliegenheit liegt dann vor, wenn einem Versicherungsnehmer in der Formulierung eines Risikoausschlusses ein bestimmtes Verhalten als Voraussetzung für die Erhaltung des Versicherungsschutzes aufgegeben wird. Die Unterscheidung zwischen Risikobegrenzung und verhüllte Obliegenheit ist für die Leistungsfreiheit von ausschlaggebender Bedeutung: Bei einer...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Vertragliche Obliegenheiten

Rz. 437 Man unterscheidet vertragliche Obliegenheiten, die vor dem Versicherungsfall und die nach dem Versicherungsfall zu erfüllen sind. Verletzt sie der Versicherungsnehmer, ist dies folgenlos, wenn sich die Verletzungsfolge nicht aus den AVB ergibt. Als Verletzungsfolge kommt, dem Wesen der Obliegenheit entsprechend, vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit des Versi...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Vertragliche Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall

Rz. 445 Diese Obliegenheiten sind in § 17 Abs. 3 bis 6 ARB bzw. Nr. 4.1 ARB 2012 geregelt. Ihre Erfüllung ist für den Versicherungsnehmer in der Praxis nicht nur wegen der anderenfalls drohenden Rechtsfolgen (§ 17 Abs. 6 ARB), sondern auch im Interesse einer schnellen Bearbeitung seines Versicherungsfalls von erheblicher Bedeutung. a) Unverzügliche Anzeige Rz. 446 Nach § 30 Ab...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / L. Obliegenheiten

Rz. 170 Obliegenheiten sind Verhaltensnormen, aus denen sich ergibt, was der Versicherungsnehmer zu tun oder zu unterlassen hat. Das VVG kennt aber auch Obliegenheiten, die der Versicherer zu erfüllen hat, z.B. die Pflicht, den Versicherungsnehmer auf Abweichungen im Versicherungsvertrag vom Versicherungsantrag aufmerksam zu machen (§ 5 Abs. 2 VVG). Problematisch und Gegenst...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / II. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

Rz. 140 Ebenso wie die Pflichten des Versicherers bzw. Versicherungsmaklers zeigen sich auch die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers nach der VVG-Reform in einem neuen Licht. Die Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung sind durch den Wegfall des "Alles-oder-nichts-Prinzips" ebenfalls differenzierter und einzelfallbezogen geworden. Die grob fahrlässige Verletzung von O...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / VII. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers/Versicherten bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalls, Punkt 11

Rz. 44 Punkt 11.1.1 ABRV enthält die Obliegenheit der versicherten Person, dem Versicherer den Eintritt des Versicherungsfalles unverzüglich mitzuteilen und gleichzeitig die Reise bei der Buchungsstelle oder im Falle der bereits angetretenen Reise beim Reiseveranstalter zu stornieren oder im Fall der schon angetretenen Reise den Abbruch anzuzeigen. Die Pflicht zur unverzügli...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Vertragliche Obliegenheiten

Rz. 847 Die AVB der Reisekrankenversicherer sehen regelmäßig keine im Vorfeld zu beachtenden Pflichten, sondern nur Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles vor, die letztlich der Schadenminderung und Kostenbegrenzung dienen. Rz. 848 In Anlehnung an § 9 Abs. 2 und 3 MB/KK 2009 sehen die meisten Versicherungsbedingungen der Reisekrankenversicherer eine umfassende A...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 4. Obliegenheiten im Versicherungsfall (B 3.3.2 VHB 2022)

Rz. 203 Bei Eintritt und während des Versicherungsfalles hat der Versicherungsnehmer eine Vielzahl von Obliegenheiten zu beachten. Sie betreffen a) Schadenanzeige Rz. 204 Die Schadenanzeige gegenüber dem Vers...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit (§ 28 VVG)

Rz. 107 Verletzt der Versicherungsnehmer eine vertragliche Obliegenheit schuldlos oder fahrlässig, kann der Versicherer innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung kündigen; bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit hat der Versicherer ein Recht zur fristlosen Kündigung (§ 28 Abs. 1 VVG).mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Gesetzliche Obliegenheiten

Rz. 846 Die in § 19 VVG geregelten vorvertraglichen Obliegenheiten haben bei der Reisekrankenversicherung regelmäßig keine Bedeutung, da im Versicherungsantrag keine Gesundheitsfragen gestellt werden. Der Versicherer hat die Grundsätze der §§ 19 ff. VVG jedoch bei der Formulierung von Leistungsausschlüssen zu beachten; er darf insbesondere den Versicherungsnehmer nicht schle...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Obliegenheiten im Versicherungsfall

Rz. 98 Die in der Kraftfahrtversicherung bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllenden vertraglichen Obliegenheiten sind in Abschnitt E AKB 2015 "Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?" enthalten. Für die Kraftfahrthaftpflichtversicherung ist in § 6 KfzPflVV vorgegeben, welche Obliegenheiten vereinbart werden können. Ansonsten ist anders als bei den Oblieg...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Gesetzliche und vertragliche Obliegenheiten

Rz. 530 Bei den Obliegenheiten wird unterschieden zwischen gesetzlichen Obliegenheiten, die sich aus dem Versicherungsvertragsrecht ergeben (z.B. Anzeigepflicht gem. § 30 VVG, Auskunftsobliegenheit gem. § 31 VVG), und vertraglichen Obliegenheiten; diese ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder aus einzelvertraglichen Vereinbarungen der Parteien. Nur let...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / II. Obliegenheiten (Ziff. 7)

1. Grundsätzliches Rz. 279 Für Anzeigepflichten während der Vertragslaufzeit besteht mit § 181 VVG eine besondere halbzwingende gesetzliche Regelung über die Gefahrerhöhung für die Unfallversicherung. Sie geht §§ 23 ff. VVG vor. Die Anzeigepflicht muss ausdrücklich und in Textform vereinbart sein. Die Musterbedingungen sehen dies in Ziff. 6.2 AUB für eine Berufsänderung vor, ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / IV. Spontane Obliegenheit

Rz. 211 Eine Pflicht zur Anzeige von durch den Versicherer nicht erfragten Gefahrumständen kommt im Regelfall nicht in Betracht, da der Versicherungsnehmer davon ausgehen darf, dass der Fragenkatalog des Versicherers bei Antragstellung abschließend ist.[263]mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 3. Abgrenzung Nebenpflicht/Obliegenheit

Rz. 42 Die Verletzung von Nebenpflichten des Versicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer spielt in der versicherungsrechtlichen Praxis eine untergeordnete Rolle. Dieser Grundsatz gilt auch im Bereich der Feuerversicherung. Von wesentlich größerer Bedeutung ist die Verletzung von Obliegenheiten. Obliegenheiten grenzen sich von Nebenpflichten dadurch ab, dass sie kein...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / III. Risikoausschluss/Obliegenheit

Rz. 216 Während bei einer Risikobegrenzung der Versicherer nur den Tatbestand des Risikoausschlusses beweisen muss, führen Obliegenheitsverletzungen gem. § 28 VVG nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zum Haftungsausschluss. Die Abgrenzung zwischen Obliegenheit und Risikoausschluss ist somit von großer praktischer Bedeutung und Gegenstand einer Vielzahl höchstrichterlich...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles

Rz. 532 Die noch in § 6 Abs. 1 S. 3 VVG a.F. vorgesehene Kündigungspflicht des Versicherers als Voraussetzung der Berufung auf eine Leistungsfreiheit wurde ersatzlos gestrichen. § 28 Abs. 1 VVG räumt dem Versicherer damit ein Kündigungsrecht ein, nicht aber eine Kündigungspflicht. Der Versicherer ist daher nicht zu einer Kündigung gehalten, um sich auf Leistungsfreiheit beru...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / III. Andere Obliegenheiten

Rz. 161 Schon nach dem Gesetz treffen die Versicherungsnehmerin weitgehende Pflichten. So hat die Versicherungsnehmerin innerhalb einer Woche die Tatsachen anzuzeigen, die ihre Verantwortlichkeit gegenüber einem Dritten zur Folge haben könnten (§ 104 Abs. 1 S. 1 VVG). Macht der Dritte seinen Anspruch gegenüber der Versicherungsnehmerin geltend, ist diese zur Anzeige innerhal...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / bb) Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles

Rz. 535 Ist eine Obliegenheit nach Eintritt des Versicherungsfalls verletzt, so behält der Versicherungsnehmer seinen Leistungsanspruch nach § 28 Abs. 3 VVG dann, wenn die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Bei grob fahrlässiger Verletzung bleibt der Versicherer zur Leistung insoweit verpflichtet, als die Verletzung Einfluss weder auf die Fes...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / a) Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls (§§ 9 Abs. 5 und 6, 10 Abs. 2 MB/KK i.V.m. § 28 Abs. 1–4 VVG)

Rz. 552 § 9 Abs. 5 MB/KK verpflichtet den Versicherungsnehmer zur Anzeige einer Krankheitskostenversicherung bei einem weiteren Versicherungsunternehmen. § 9 Abs. 6 MB/KK sieht die Obliegenheit vor, die Zustimmung des Versicherers zu einer anderweitigen Krankenhaustagegeldversicherung einzuholen. Beide Vorschriften sollen die Erhöhung des subjektiven Risikos des Versicherers,...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 3. Obliegenheiten gem. §§ 9, 10 MB/KK

Rz. 551 In den MB/KK sind einzelne Obliegenheiten aufgeführt, die vom Versicherungsnehmer nach Abschluss des Vertrages – vor oder nach dem Versicherungsfall – zu berücksichtigen sind. Anderenfalls ist der Versicherer nach Maßgabe des § 10 MB/KK leistungsfrei. Bei Altverträgen ist vorab immer zu prüfen, ob der Versicherer wirksam von seinem befristeten Anpassungsrecht gemäß Ar...mehr

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§ 18 Transportversicherung / aa) Konkurrenz von vorbeugender Obliegenheit und vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls sowie der Vorschriften über die Gefahrerhöhung

Rz. 215 Verletzt der Versicherungsnehmer oder einer seiner Repräsentanten eine vorbeugende Obliegenheit vorsätzlich oder grob fahrlässig, so ist der Versicherer gemäß Ziff. 7.3 DTV-VHV 2003/2011 leistungsfrei. Bei den in Ziff. 7.1 DTV-VHV 2003/2011 aufgeführten Obliegenheiten ist es die Regel, dass die Tatbestände einer Obliegenheitsverletzung, einer Gefahrerhöhung sowie ein...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 2. Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall

Rz. 177 Die in der Wohngebäudeversicherung nach dem Eintritt des Versicherungsfalles zu beachtenden Obliegenheiten sind in B § 8 Nr. 2 VGB 2010 (§ 20 VGB 88) zusammengefasst. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Pflichten:mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / IV. Besondere Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls, Punkt 4

Rz. 76 Nach 4.1 VB-Reiseabbruch sind die Rückreisekosten möglichst gering zu halten. Dies entspricht der allgemeinen Schadenminderungspflicht des § 82 VVG. Im Weiteren sind die Auskunftsobliegenheiten spezifiziert. Zu diesen gehört wie auch schon bei der Reiserücktrittskosten-Versicherung die Pflicht, behandelnde Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden.mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / H. Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten

Rz. 167 Verletzt die Versicherungsnehmerin eine Obliegenheit aus diesem Vertrag, die sie vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, kann der Versicherer nach Maßgabe der Ziff. B3–3.1.2 AVB D&O (vgl. § 28 Abs. 1 VVG) kündigen, es sei denn, die Versicherungsnehmerin weist nach, dass die Obliegenheitsverletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Vertragliche Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall

Rz. 438 Es kommen im verkehrsbezogenen Rechtsschutz (z.B. § 21 Abs. 8 ARB bzw. Nr. 4.2 ARB 2012) vor allem diese in Betracht: Diese Obliegenheiten wenden sich an den Fahrer des Fahrzeugs, der mit dem Versicherungsnehmer identisch, aber auch nur eine mitversicherte Person sein kann. Man ist sich ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / L. Obliegenheiten

I. Begriff Rz. 434 Obliegenheiten, die vor allem die Versicherungsnehmer, aber auch die Rechtsschutzversicherer zu erfüllen haben (z.B. § 128 S. 2 VVG), sind keine Rechtspflichten, deren Erfüllung klageweise erzwungen werden oder deren Verletzung zu einer Schadensersatzpflicht führen könnte.[455] Bei den Obliegenheiten handelt es sich vielmehr um Verhaltensnormen, die der Ver...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / VI. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen

1. Definition und Rechtsnatur von Obliegenheiten a) Definition Rz. 529 § 28 VVG beschäftigt sich mit den Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen, ohne dass hier der Begriff der Obliegenheiten jedoch definiert wird. Definition Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich bei Obliegenheiten um Verhaltensnormen, die vom Versicherungsnehmer zu beachten sind, damit er seinen Ans...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / V. Obliegenheiten und Folgen ihrer Verletzung (§§ 9, 10 MB/KT i.V.m. § 28 VVG)

1. Allgemeines Rz. 751 Die vertraglichen Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor dem Versicherungsfall zu beachten hat, ergeben sich aus § 9 Abs. 5 und 6 MB/KT; diejenigen, die sich auf die Zeit nach Eintritt des Versicherungsfalls beziehen, sind in § 9 Abs. 1–4 MB/KT enthalten. Zur Definition und den Arten der Obliegenheiten wird auf die Ausführungen zur Krankheitsko...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / V. Rechtsfolgen bei Verletzung der Obliegenheiten, Selbstbehalt, Versicherungswert und Unterversicherung, Punkte 5, 6 und 7

Rz. 77 Diese Regelungen entsprechen den wortgleichen der VB-Reiserücktritt 2008/2021 (vgl. Rdn 66 ff.).mehr

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§ 17 Krankenversicherung / VIII. Obliegenheiten und Folgen ihrer Verletzung

1. Gesetzliche Obliegenheiten Rz. 846 Die in § 19 VVG geregelten vorvertraglichen Obliegenheiten haben bei der Reisekrankenversicherung regelmäßig keine Bedeutung, da im Versicherungsantrag keine Gesundheitsfragen gestellt werden. Der Versicherer hat die Grundsätze der §§ 19 ff. VVG jedoch bei der Formulierung von Leistungsausschlüssen zu beachten; er darf insbesondere den Ve...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 2. Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall

a) Einhaltung der Sicherheitsvorschriften Rz. 263 Sicherheitsvorschriften befinden sich sowohl in Teil A als auch in Teil B der AFB 2010. Gemäß § 7 Nr. 1 a AFB 87/B § 8 Nr. 1 AFB 2010 hat der Versicherungsnehmer alle gesetzlichen, behördlichen oder in dem Versicherungsvertrag vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. Hierbei handelt es sich um eine Obliegenheit zum Zw...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / V. Obliegenheiten

1. Geltung des VVG und das Verschuldensprinzip Rz. 67 Gemäß § 16 Nr. 2 AVB findet ergänzend zu den vertraglichen Vereinbarungen das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Anwendung. Die §§ 19–58 VVG sind die Grundnormen für die vertraglichen Obliegenheiten, die sich praktisch in Verpflichtungen vor und nach Eintritt des Versicherungsfalles aufteilen lassen. Rz. 68 Die Kreditversich...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / VII. Vertragliche Obliegenheiten

1. Allgemeines Rz. 76 Obliegenheiten sind nach h.M. Verhaltensnormen, die jeder Versicherungsnehmer beachten muss, um seinen Versicherungsanspruch zu erhalten.[94] Es sind keine unmittelbar erzwingbaren Verbindlichkeiten, sondern bloße Verhaltensnormen (Voraussetzungen), die der Versicherungsnehmer zu erfüllen hat, wenn er seinen Versicherungsanspruch behalten will.[95] Die K...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / G. Anzeigepflichten, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten

Rz. 151 Die mit der Überschrift umschriebenen Themenkomplexe waren bereits im Modell des GDV von 2005 behandelt (dort Ziff. 7 bis 9 und 11 Abs. 1 S. 2). Im Regelfall wurden seinerzeit mehr oder weniger die §§ 16 ff. VVG a.F. im Modell von 2005 wiederholt. Schon mit den Modellbedingungen von Mai 2007 hat der Verband die VVG-Reformüberlegungen einfließen lassen und die Ziff. 7...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 6. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles, Punkt 6

Rz. 135 Punkt 6.1 AT-Reise 2008/2021 führt im Einzelnen die allgemeinen Obliegenheiten auf, die die versicherte Person nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten hat. In Punkt 6.2 AT-Reise 2008/2021 werden die Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzungen aufgezeigt. Insoweit kann auf das zu Punkt 15 AVB Reisegepäck 1992/2021 Ausgeführte (siehe Rdn 77 ff.) verwiesen werd...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / III. Vertragliche Obliegenheiten (§ 28 VVG)

Rz. 190 Die Rechtsfolgen der Verletzung von vertraglichen Obliegenheiten treten nur ein, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Schuldlos oder leicht fahrlässig begangene Obliegenheitsverletzungen sind folgenlos. Die Leistungsfreiheit des Versicherers hängt nicht (mehr) davon ab, ob der Vertrag gekündigt worden ist oder ob die Obliegenhe...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 7. Obliegenheiten

Rz. 213 Unter einer Obliegenheit versteht man Verhaltenspflichten des Versicherungsnehmers, die er einhalten muss, um seinen Anspruch aus dem Versicherungsvertrag nicht zu verlieren.[220] Sie unterscheiden sich von Leistungspflichten dadurch, dass sie nicht einklagbar sind. Die DTV-VHV 2003/2011 unterscheiden – wie das VVG – zwischen Obliegenheiten vor Eintritt des Versicher...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Abgrenzung von Risikoausschluss und Obliegenheit

Rz. 190 Hat der Anspruchsberechtigte den Tod der versicherten Person gemeldet, stellt sich für den Versicherer die Frage, ob die weiteren Bedingungen für den Eintritt des Versicherungsfalls erfüllt sind bzw. ein Risiko eingetreten ist, für das der Versicherungsschutz ausgeschlossen wurde. Abzugrenzen ist ein solcher Risikoausschluss von den Obliegenheiten, wobei es nach der ...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / XIII. Obliegenheiten, Punkt 15

Rz. 77 Punkt 15.1 bis 3 AVB Reisegepäck 1992/2021 führt im Einzelnen die vertraglichen Obliegenheiten auf, die der Versicherungsnehmer bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen hat. Kommt er diesen Verhaltensnormen nicht nach, läuft er Gefahr seinen Anspruch ganz oder teilweise zu verlieren. Punkt 15.4 AVB Reisegepäck 1992/2021 ist im Grunde genommen nichts an...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / cc) Weitere Obliegenheiten

Rz. 123 Nach E.1.3.2 AKB muss der Versicherungsnehmer vor Beginn der Verwertung oder Reparatur des Fahrzeugs Weisungen beim Versicherer einholen (Weisungsbefugnis). Es liegt eine vorsätzliche Verletzung dieser Obliegenheit vor, wenn das Fahrzeug nach Beauftragung eines eigenen Sachverständigen durch den Versicherungsnehmer repariert und veräußert wird.[211] Rz. 124 Anders als...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls (§§ 9 Abs. 1–4, 10 Abs. 1 MB/KK i.V.m. § 28 Abs. 2–4 VVG)

Rz. 557 § 9 Abs. 1 MB/KK verpflichtet den Versicherungsnehmer zur Anzeige jeder Krankenhausbehandlung innerhalb von zehn Tagen nach ihrem Beginn. Wenn der Versicherer wie üblich eine Klinik-Card ausgehändigt hat, ist die Anzeigepflicht in der Regel abbedungen, zumal eine unmittelbare Abrechnung zwischen dem Krankenhausträger und dem Versicherer vorgesehen ist, wenn der Versic...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / VI. Obliegenheiten, Sicherheitsvorschriften

Rz. 174 Auskunfts- und Anzeigepflichten bestehen nicht nur bei Anbahnung des Versicherungsverhältnisses, sondern auch bei Gefahrerhöhung während der Vertragslaufzeit und im Schadenfalle. 1. Anzeigepflichten bei Vertragsschluss (B 3.1 VHB 2022) Rz. 175 B 3.1.1 VHB 2022 ist an § 19 VVG angepasst.[192] a) Vorvertragliche Anzeigepflicht Rz. 176 Die vorvertragliche Anzeigepflicht die...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 6. Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten, Punkt 6

Rz. 164 Klarstellungshalber wird hinsichtlich der Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen auf § 28 VVG verwiesen, siehe auch Punkt 6.2 AT-Reise 2008 (vgl. Rdn 135 ff.) und Punkt 15.4 AVB Reisegepäck 2008.mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Vorvertragliche Obliegenheiten

Rz. 536 Vorvertragliche Obliegenheitsverletzungen werden in den MB/KK nicht geregelt. Somit ist für Neuverträge auf die allgemeinen Bestimmungen des VVG, hier insbesondere § 19 VVG zurückzugreifen. Gemäß § 19 Abs. 1 VVG hat der Versicherungsnehmer bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihn bekannten gefahrerheblichen Umstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Te...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 5. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles, Punkt 5

Rz. 162 Punkt 5.1 und 5.2 VB-Reisegepäck 2008/2021 entsprechen in umgekehrter Reihenfolge der Vorschrift der Punkte 15.2 und 15.3 AVB Reisegepäck 1992/2021 (siehe hierzu Rdn 85–89). Da Verlieren nach den VB-Reisegepäck 2008/2021 nicht versichert ist, erübrigt sich die Verpflichtung zur Nachforschung beim Fundbüro. Rz. 163 Die Anzeige-, Schadenminderungs- und Aufklärungsoblieg...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 1. Allgemeines

Rz. 100 Obliegenheiten sind nach h.M. abzugrenzen von vertraglichen Pflichten wie die der Prämienzahlung. Vertraglichen Pflichten sind einklagbar; Obliegenheiten hingegen sind Verhaltensnormen, die der Versicherungsnehmer sowohl vor dem Versicherungsfall als auch nach dem Versicherungsfall beachten muss, wenn er seinen Anspruch auf die Versicherungsleistung nicht gefährden w...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / a) Allgemeines

Rz. 149 Die Einzelheiten hierzu regeln §§ 13 und 18 AERB 87 (B §§ 8 Nr. 2 AERB 2008, 2010). Die dortigen Ausführungen decken sich weit gehend mit denen über Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall in anderen Sparten der Sachversicherung. Wegen der nachfolgenden Obliegenheiten wird auf die Ausführungen zur Feuerversicherung (siehe § 5 Rdn 275 ff.) verwiesen:mehr