Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / A. Die Entstehung und Entwicklung der Inkassodienstleister

Rz. 1 Das Wort Inkasso entstammt der italienischen Sprache[1] und bedeutet das Einziehen von fälligen Forderungen – vor allem bei Wechseln, Schecks, Wertpapieren und Rechnungen – durch Dritte, die für das Inkasso eine Vergütung (Inkasso-Provision) erhalten.[2] Es ist als solches zunächst neutral und besagt nichts darüber, wer das Einziehen der Forderungen übernimmt. Rz. 2 Der...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 2. Registrierung, Sachkunde und Postulationsfähigkeit

Rz. 13 Wie schon nach dem RBerG bedarf es zur Inkassotätigkeit nach §§ 3, 10 und 12 RDG einer Registrierung, um Inkassodienstleistungen als nach § 2 Abs. 2 RDG der Rechtsdienstleistung gleichgestellte Tätigkeit erbringen zu können. Voraussetzung ist eine besondere praktische und theoretische Sachkunde. Die außergerichtliche Rechtsdienstleistung unterliegt also weiter einem g...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Öffentliche Auftraggeber sollen Waren, Bau- und Dienstleistungen im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren beschaffen.[1] Mit § 19 will der Gesetzgeber verhindern, dass der Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht um die besseren Produkte und Dienstleistungen, sondern zulasten der Arbeitnehmer durch die Vereinbarung immer niedrigerer Löhne stattfindet.[2] E...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 8 Entscheidung über den Ausschluss

Rz. 13 Die Entscheidung über den Ausschluss trifft der Auftraggeber, der über die Vergabe des Auftrags entscheidet. Wie dem Wort "sollen" zu entnehmen ist, muss der Auftraggeber den Bewerber nicht zwingend von der Vergabe ausschließen. Mit dieser Formulierung will der Gesetzgeber jedoch für den Regelfall eine gebundene Entscheidung herbeiführen.[1] Nur im Ausnahmefall, nämli...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4 Für einen Vergabeausschluss relevante Ordnungswidrigkeiten

Rz. 6 Voraussetzung für einen Vergabeausschluss nach § 19 sind Ordnungswidrigkeiten nach § 21. Dies sind nach Abs. 1 Nr. 1–3: Mitwirkungs- und Duldungsverstöße anlässlich von Prüfungen (§ 15 i. V. m. § 5 SchwarzArbG), Nr. 4–5: Meldeverstöße (§ 16 Abs. 1 und 3), Nr. 6: Verstöße gegen die Pflicht, eine Versicherung abzugeben (§ 16 Abs. 2 und 4), Nr. 7: Verstöße gegen die Arbeitszei...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 11.1 Ausschluss nach § 21 AEntG

Rz. 21 Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 GWB genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhund...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 11.4 Ausschluss vor Rechtskraft

Rz. 25 Ein wesentlicher Unterschied zwischen § 19 (und auch § 98c AufenthG) und § 21 AEntG und § 21 SchwarzArbG ist, dass ein Bewerber um einen öffentlichen Auftrag nach § 21 AEntG bzw. § 21 SchwarzArbG bereits vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, nach § 21 SchwarzArbG auch vor Durchführung eines Strafverfahrens, ausgeschlossen werden darf, wenn im Einzelfall angesichts...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 3.7 Pflicht zur Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft

Berufsausübungsgesellschaften, die der Ausübung des Berufs des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten dienen, bedürfen grundsätzlich der Anerkennung durch die Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk die Berufsausübungsgesellschaft ihren Sitz hat.[1] Eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Anerkennungserfordernis besteht gem. § 53 Abs. 1 Satz 2 StBerG n. F. für Personenge...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 5 Pflicht zur Vermeidung von Interessenkollisionen

Zu den allgemeinen Berufspflichten gehört auch die Vermeidung von Interessenkollisionen. Die bisher in § 6 der Berufsordnung (BOStB) enthaltenen konkretisierenden Regelungen werden durch die Gesetzesnovelle als neue § 57 Abs. 1a und 1b StBerG in das Steuerberatungsgesetz überführt. Zukünftig ist also im Steuerberatungsgesetz geregelt, dass Steuerberater und Steuerbevollmächt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.9.1 Aufzeichnungspflichten

Rz. 274 Unternehmer, die ihre Umsätze nach den Durchschnittssätzen des § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 3 UStG versteuern – für die USt und Vorsteuer nach Durchschnittssätzen pauschal festgesetzt und gleich hoch sind, sodass keine Zahllast entsteht –, sind nach § 67 S. 1 UStDV insoweit von den Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG bezüglich ihrer Umsätze, ihrer unentgeltlichen...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Steuerpflicht erhaltener Schadensersatzleistungen

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Verpflichtung, Schadensersatz zu leisten, ergibt sich idR als Folge unerlaubter Handlungen, der Verletzung von Verträgen und der Herbeiführung einer Gefahrenlage. Der Schädiger hat dabei den Zustand wiederherzustellen, der vor dem schädigenden Ereignis bestand (Grundsatz; sog Naturalrestitution, vgl § 249 Abs 1 BGB) oder eine Entschädigun...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Bisweilen lassen sich exakte Zahlenwerte und sonstige Daten – aus unterschiedlichsten Gründen – nicht oder nur unter erheblichem und ggf unverhältnismäßigen Aufwand bestimmen. In solchen Fällen kommen auch im Rahmen der Besteuerung Schätzungen zum Einsatz (zB im Lohnsteuerverfahren, > Rz 9 ff). Man versteht darunter die genäherte Bestimmung v...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sanierungsgelder

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Sonderzahlungen des ArbG zur Sanierung von Einrichtungen der BetrAV und von Versorgungswerken des öffentlichen Dienstes, die umlagefinanziert sind, gehören grundsätzlich seit 2015 zum steuerpflichtigen Arbeitslohn (vgl § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 3 Satz 2 HS 2 EStG; zur Rechtsentwicklung vgl § 52 Abs 26a EStG sowie > Arbeitslohn Rz 19). Dies wird da...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Veranlassung der Einnahme durch das Dienstverhältnis

Rz. 44 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Arbeitslohn erhalten > Arbeitnehmer. Zu den Kriterien des Arbeitslohns gehört deshalb, dass der geldwerte Vorteil durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst ist (BFH 203, 53 = BStBl 2003 II, 886). Das gilt stets, wenn ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf eine ArbG-Leistung besteht (BFH 143, 539 = BStBl 1985 II, 641). Aber auch ein fre...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 2.3 Öffnung für weitere Rechtsformen

Nach dem bisher geltenden Recht ist der berufliche Zusammenschluss in einer Sozietät und einer Partnerschaftsgesellschaft zulässig. Darüber hinaus ist eine berufliche Tätigkeit in den Rechtsformen der Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, GmbH und Kommanditgesellschaft zulässig, wenn diese als Steuerberatungsgesellschaft anerkannt sind.[1] Nach der Neuregelung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.3 Umsätze in das Ausland und im Ausland

Rz. 103 Aus dem Ausschluss bestimmter Lieferungen in das Ausland bzw. im Ausland im Wortlaut des § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG sowie aus der in § 24 Abs. 1 S. 2 UStG bestimmten Nichtanwendbarkeit der Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 1 bis 7 UStG (Rz. 254) ist zu folgern, dass die Durchschnittssätze nach § 24 Abs. 1 UStG grds. auch auf die Umsätze des Land- und Forstwirts in das ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Lichtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Es gilt das DBA vom ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.6 Öffentliche Zuwendungen

Rz. 247 Im Fall der Gewährung von Zuwendungen aus öffentlichen Kassen (wie Bund, Ländern und Kommunen) an land- und forstwirtschaftliche Betriebe ist nach den allgemeinen Grundsätzen zu prüfen, ob die Zahlung Entgelt i. S. d. § 10 Abs. 1 UStG für eine steuerbare Leistung des Land- und Forstwirts ist, oder ob es sich um einen echten, nicht umsatzsteuerbaren Zuschuss handelt.[...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1

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Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Auslagenersatz

Rz. 36 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Eine Einnahme ist nicht gegeben, wenn ein ArbG dem ArbN Zahlungsmittel überlässt, die wirtschaftlich nicht für diesen bestimmt sind, sondern die er für den ArbG ausgeben soll. Unerheblich ist es, ob der ArbG dem ArbN die Mittel vor der Zahlung an einen Dritten überlässt (durchlaufende Gelder) oder die Zahlung anschließend erstattet (Auslagen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.9.2 Erklärungspflichten

Rz. 278 Unternehmer, die die Durchschnittssätze des § 24 UStG anwenden, sind, wenngleich § 24 UStG eine solche Befreiung nicht vorsieht[1], in der Praxis grds. für ihre pauschalierten Umsätze von der Erklärungsabgabe befreit (Rz. 3). Doch auch sie haben – sofern sie vom FA nicht besonders aufgefordert werden – insbesondere dann USt-Voranmeldungen abzugeben und Vorauszahlunge...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 3.5.1 Berufsfremde Gesellschafter

Die Berufspflichten nach dem Steuerberatungsgesetz gelten nicht unmittelbar für berufsfremde Gesellschafter. In § 51 Abs. 1 StBerG n. F. wird daher gesetzlich angeordnet, dass berufsfremde Gesellschafter die Berufspflichten der Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Berufsausübungsgesellschaften zu beachten haben. Sie sind insbesondere verpflichtet, die berufliche Unabhän...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 7 Fazit

Die Neuordnung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften ist zu begrüßen. Durch die Schaffung von weitgehend einheitlichen und rechtsformneutralen Regelungen für alle anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften wird die interprofessionelle Zusammenarbeit erleichtert. Der Abbau bestehender Reglementierungen bei de...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 3.5.4 Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag

Neu ist, dass im Gesellschaftsvertrag der Ausschluss von Gesellschaftern vorzusehen ist, die in schwerwiegender Weise oder wiederholt gegen Pflichten, die im Steuerberatungsgesetz oder in der Berufsordnung nach § 89 Abs. 2 Nr. 2 StBerG bestimmt sind, verstoßen haben.[1] Bei einer Beteiligung berufsfremder Gesellschafter ist durch geeignete gesellschaftsrechtliche Vereinbarung...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 7. Pflichtwidrig erlangte Einnahmen

Rz. 126 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Nicht durch das Dienstverhältnis veranlasst sind geldwerte Vorteile, die der ArbN durch strafbare Handlungen gegen seinen ArbG erlangt. Begeht der ArbN eine Unterschlagung im Betrieb oder bestiehlt er seinen ArbG, so handelt er außerhalb seiner dienstvertraglichen Pflichten und durchbricht damit den Zusammenhang zum Dienstverhältnis. Es feh...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / f) Änderung bei Datenübermittlung durch Dritte (§ 175b AO)

Rz. 46/1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Seit 2017 muss das FA Steuerbescheide aufheben oder ändern, soweit von mitteilungspflichtigen Stellen/Dritten übermittelte Daten iSd § 93c AO bei der Festsetzung nicht oder unzutreffend berücksichtigt wurden (§ 175b AO); § 175 Abs 1 Satz 1 Nr 1 AO ist in diesen Fällen nicht einschlägig (kein > Grundlagenbescheid [> Rz 41 ff]; vgl BT-Drs 18...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / f) Gleichwertigkeit von Arbeit und Ertrag

Rz. 39 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Auf die Gleichwertigkeit der geleisteten Arbeit mit dem Ertrag kommt es nicht an. Deshalb muss der Einnahme keine konkrete Dienstleistung des ArbN, die entlohnt wird, gegenüberstehen (vgl BFH 168, 191 – aaO; BFH 179, 312 = BStBl 1996 II, 239; BFH 207, 230 = BStBl 2004 II, 1076). So ist es zB bei der > Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bei B...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schweden

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Das Königreich Schweden (Hauptstadt: Stockholm; Amtssprache [vornehmlich]: Schwedisch) ist ein nordeuropäischer Staat auf der skandinavischen Halbinsel mit Landgrenzen zu > Norwegen im Westen und > Finnland im Nordosten. Außerdem besteht eine direkte Landverbindung zu > Dänemark. Schweden gehört zur > Europäische Union, verwendet jedoch nicht...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Asylbewerber

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Wer in Deutschland Asyl erhält, ist zugleich berechtigt, hier zu arbeiten (vgl das seit 2005 geltende ZuwanderungsG). Für Asylbewerber, deren engere Familie im ausländischen Hausstand zurückbleibt, ist der Abzug von Mehraufwendungen für das Wohnen am Beschäftigungsort im Rahmen von § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 EStG nicht ausgeschlossen (> R 9.11 Abs...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 3.5 Regelungen zur Absicherung der Berufspflichten

Mit der Neuregelung entfällt der Grundsatz der verantwortlichen Führung und die damit verbundenen Mehrheitserfordernisse. Außerdem wird der zulässige Gesellschafterkreis auf nicht verkammerte Personen, die selbst keinen Berufspflichten unterliegen, ausgeweitet. Um die Einhaltung der Berufspflichten der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten, insbesondere die Verpflichtung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4.1 Allgemeines

Rz. 295 Mit Beginn des Kalenderjahres, für das er zur Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG (Regelbesteuerung) optiert hat, gelten für den Land- und Forstwirt alle Rechte und Pflichten, die mit dieser von ihm gewählten Besteuerungsform verbunden sind. Insbesondere verlangt die Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG die Erfüllung der Erklärung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Durch das UStG v. 18.10.1967 [1] wurde mWv 1.1.1968 in Deutschland das Mehrwertsteuersystem eingeführt. An die Stelle der bis dahin geltenden Steuerbefreiung trat die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach Durchschnittssätzen gem. § 24 UStG. Die Einführung der Besteuerung nach Durchschnittssätzen beruhte einerseits auf der Bestrebung des Gesetzgebers,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines und 600.000 EUR-Umsatzgrenze

Rz. 97a Vor dem Hintergrund der Vertragsverletzungsklage C-57/20, Kommission/Deutschland, (Rz. 9) ist in § 24 Abs. 1 S. 1 UStG eine Vorjahres-Umsatzgrenze von 600.000 EUR eingeführt worden, die nach § 27 Abs. 32 UStG für Umsätze ab dem 1.1.2022 gilt (Rz. 26a). In Umsetzung des Art. 296 Abs. 2 MwStSystRL (Rz. 32ff.) ist dadurch der Anwendungsbereich der Durchschnittsatzbesteu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6 Land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse und Dienstleistungen

Rz. 129 Für die Umsätze des Land- und Forstwirts kommt bei richtlinienkonformer Auslegung die Anwendung der Durchschnittssätze nach § 24 Abs. 1 UStG nur dann in Betracht, wenn er selbst landwirtschaftlicher Erzeuger i. S. d. Art. 295 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 MwStSystRL i. V. m. Anhang VII MwStSystRL ist – also die Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 UStG erfüllt (Rz. 41ff., 44ff.)...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Durchschnittssatz für in der Anlage 2 zum UStG nicht aufgeführte Sägewerkserzeugnisse und Getränke und bestimmte sonstige Leistungen (§ 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 160 Auf die unter § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG fallenden eigenen Erzeugnisse des Land- und Forstwirts kommt ein Steuersatz von 19 %, also in Höhe des allgemeinen Steuersatzes nach § 12 Abs. 1 UStG, zur Anwendung; nach der Gleichstellungsfiktion in § 3 Abs. 1b UStG bzw. § 3 Abs. 9a UStG gilt dies auch für die entsprechenden unentgeltlichen Wertabgaben.[1] Die unentgeltlich...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sambia

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Republik Sambia (Hauptstadt: Lusaka; Amtssprache: Englisch) ist ein Binnenstaat im Süden von Afrika. Sambia grenzt im Westen an > Angola, im Norden an die Demokratische Republik > Kongo, im Nordosten an > Tansania, im Osten an > Malawi und im Süden an > Mosambik, > Simbabwe, > Botsuana und > Namibia. Das DBA vom 30.05.1973 (BGBl 1975 II, 6...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Simbabwe

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Republik Simbabwe (Hauptstadt: Harare; zahlreiche Amtssprachen, ua Englisch) ist ein Binnenstaat im südlichen Afrika und grenzt im Norden an > Sambia, im Osten an > Mosambik, im Süden an > Südafrika und im Westen an > Botsuana. Das DBA vom 22.04.1988 mit der Republik Simbabwe ist mit Gesetz vom 25.08.1989 (BGBl 1989 II, 713 = BStBl 1989 I,...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Abzugsverbot nach der Abgabenordnung

Rz. 5 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Steht zunächst fest, dass die Aufwendungen für den Leistenden WK/BA sind (BFH/NV 2005, 2161), so wird der Abzug von Schmiergeldern als WK/BA versagt, wenn der ArbN/Geber nicht auf Verlangen des FA oder des FG (vgl EFG 1999, 634) den Empfänger namhaft macht (§ 160 AO). Der Abzug wird ausnahmsweise nur zum Teil versagt, wenn die Steuerbelastung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7.2 Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis

Rz. 268 Weist der Pauschallandwirt in der Rechnung einen höheren Steuerbetrag aus, als er im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung in Rechnung stellen darf, schuldet er nach § 14c Abs. 1 UStG diesen Mehrbetrag (= unrichtiger Steuerausweis). Das Gleiche gilt, wenn der Pauschallandwirt Empfänger einer Gutschrift mit unrichtig ausgewiesener Steuer ist.[1] Der Leistungsempfäng...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Änderung nach Grundlagenbescheid (§ 175 Abs 1 Satz 1 Nr 1 AO)

Rz. 41 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Wird ein > Grundlagenbescheid (§ 171 Abs 10 AO), dem Bindungswirkung für einen > Steuerbescheid zukommt, erstmals erlassen, aufgehoben oder geändert, so kann dieser Steuerbescheid ebenfalls erstmals erlassen, aufgehoben oder geändert werden (§ 175 Abs 1 Satz 1 Nr 1 AO), jedoch nur, soweit die Bindung des Grundlagenbescheids es erfordert (BFH...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aufsichtsrat

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Vergütungen an Mitglieder des Aufsichtsrats (AR) sind idR > Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 Abs 1 Nr 3 EStG); ausnahmsweise kann es sich bei Beamten, die von ihrem Dienstherrn in ein Aufsichtsgremium entsandt werden, auch um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit handeln (> Rz 6). Rz. 2 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 AR-Mitglieder iSd § ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sammelbeförderung

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 § 3 Nr 32 EStG enthält eine Steuerbefreiung für die unentgeltliche oder teilentgeltliche betriebsnotwendige Sammelbeförderung von ArbN zwischen Wohnung und > Erste Tätigkeitsstätte oder dem gleichbleibenden Ort der Arbeitsaufnahme (Sammel- oder Treffpunkt, weiträumiges Tätigkeitsgebiet; dazu > Erste Tätigkeitsstätte Rz 46 ff, 51 ff) iSv § 9 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Abgrenzung zu Einkünften aus Kapitalvermögen

Rz. 133 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Was dem Stpfl als Ertrag aus der Nutzung seines Kapitals zufließt, führt zu Einkünften aus Kapitalvermögen. Was im Einzelnen dazu gehört, wird umfangreich in § 20 EStG beschrieben. Für die Abgrenzung von den Erträgen der abhängig ausgeübten Arbeit, dem Arbeitslohn, gilt die Subsidiaritätsklausel des § 20 Abs 8 EStG nicht. Im Grenzfall kommt...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / g) Aufwand beim Arbeitgeber und Abzug als Betriebsausgaben

Rz. 40 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Eine besteuerbare Einnahme kann der ArbN unabhängig davon haben, ob dem ArbG überhaupt (vgl BFH 100, 202 = BStBl 1971 II, 55) und ggf in welcher Höhe Aufwand entsteht. Arbeitslohn ist eine Leistung des ArbG selbst dann, wenn sie bei ihm zu keinen messbaren Aufwendungen führt (zB der Mitflug des ArbN einer Fluggesellschaft, vgl EFG 1993, 155;...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Singapur

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Republik Singapur (Amtssprachen: Englisch, Malaiisch, Chinesisch, Tamil) ist ein asiatischer Stadtstaat im Süden der Malaiischen Halbinsel. Seit dem VZ 2007 gilt das DBA vom 28.06.2004 – Zustimmungsgesetz vom 24.10.2006, BGBl 2006 II, 930 = BStBl 2007 I, 157 ff; zum Inkrafttreten vgl AA vom 15.12.2006, BGBl 2007 II, 24. Durch Protokoll vom ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7.1 Ausstellung und Aufbewahrung von Rechnungen

Rz. 264 Die Regelungen der §§ 14 und 14a UStG zur Rechnungslegung gelten auch für die der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG unterliegenden Lieferungen und sonstigen Leistungen von Land- und Forstwirten.[1] Unter den näheren Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 UStG ist der Pauschallandwirt also berechtigt bzw. verpflichtet, Rechnungen auszustellen und darin die Steuer g...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Einzelfälle

Rz. 20 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aktenschrank > Rz 20 Möbel. Aktentasche Sie kann bei einem Betriebsprüfer ein Arbeitsmittel sein (EFG 1979, 225); ebenso der Aktenkoffer für ein Betriebsratsmitglied (BFH vom 18.09.1981 – VI R 237/77, nv, juris); ebenso der Reisekoffer eines Flugkapitäns (EFG 1989, 173) und die Aktentasche oder der Trolley eines Piloten (EFG 2011, 2057; > Fli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.2 Land- und forstwirtschaftliche Dienstleistungen

Rz. 186 Weiterhin gilt der Durchschnittssatz nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG – unter Beachtung der Ausführungen in Rz. 147ff. und in Rz. 168 – für landwirtschaftliche Dienstleistungen. Insofern ist (in nicht abschließender Aufzählung) das Folgende zu bemerken: Rz. 187 S. zu Abbauverträgen, also der Gestattung des Abbaus von Bodenbestandteilen, Rz. 84ff. zur Behandlung der Um...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / IV. Obliegenliegenheiten

Rz. 39 Unmittelbar nach der Mandatsannahme sollte die Rechtsschutzversicherung um Deckungsschutz gebeten werden. Die Internetplattform drebis[71] mag dieses vereinfachen, allerdings steht das Einhalten der Rechtsordnung vielen Vereinfachungen entgegen. So benötigt der Anwalt schriftliche Einwilligungen von Mandanten und Dritten.[72] Zu diesen Dritten dürften auch die Gegense...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / III. Versicherungsfall

Rz. 26 Was unter einem Versicherungsfall zu verstehen ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist also auf der Grundlage des Versicherungsscheins zu prüfen, welche ARB vereinbart sind. Sodann ist zu prüfen, wie dort geregelt ist, wann der Versicherer leistungspflichtig ist. Bei arbeitsrechtlichen Mandaten wird regelmäßig der Versicherungsschutz nach der Generalklausel zu prüfe...mehr