Fachbeiträge & Kommentare zu OECD

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.8.4 Lizenzzahlungen einer Personengesellschaft an ihren ausländischen Mitunternehmer – Konkurrenz zwischen Vorweggewinn und (angemessener) Betriebsausgabe

Tz. 976 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 In der Lit wird von Spensberger (IStR 2000, 50) die Frage untersucht, ob bei Lizenzzahlungen ein Vorweggewinn iSd § 15 Abs 1 Nr 2 EStG vorliegt und sie damit im Inl als Teil der gew MU-Eink besteuert werden, oder ob diese beim ausl MU als BA zu behandeln sind und damit über Art 12 OECD-MA dem Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zusteht....mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.3.2.1 Allgemeines

Tz. 437 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Gew Dienstleistungen sind nach den insoweit immer noch gültigen Verw-Grds 1983 grds unter Zugrundelegung der Standardmethoden auf Fremdvergleichsbasis abzurechnen. Sonderregelungen sieht die Fin-Verw für die Bereiche der Arbeitnehmerentsendung (s Tz 883ff), der Überlassung von immateriellen WG (s Tz 951ff), und Stabstellenfunktionen (hierzu ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.4.1 Arbeitsgemeinschaft/Konsortium

Tz. 1140 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Arbeitsgemeinschaften und Konsortien werden für die Frage der BetrSt-Begr differenziert behandelt. Beispiel: Die beiden inl Anlagebaufirmen A-GmbH und B-Ingenieur GmbH schließen sich für ein Großprojekt in Saudi-Arabien zus: Alt a) Der Zusammenschluss erfolgt in Form eines Innen- oder Außenkonsortiums; Alt b) Der Zusammenschluss erfolgt in For...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.2.5.1 Allgemeines

Tz. 1206 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Frage, ob der RBAA- oder AOA für die Gewinnabgrenzung zur BetrSt anzuwenden ist, bedarf einer mehrschichtigen Untersuchung. Hierzu soll zur Verdeutlichung von folgendem Bsp ausgegangen werden: Ein inl Konzern, bestehend aus der X-GmbH und der TG X-GmbH & Co hat umfangreiche Auslandsaktivitäten. Sowohl die GmbH als auch die KG haben BetrSt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Kein Treaty Override

Rz. 189 [Autor/Stand] Kein Treaty Override. Satz 11 stellt kein Treaty Override dar. Denn Zurechnungsfragen sind in der Regel Gegenstand des nationalen Rechts. Außerdem kommt der Regelung ohnehin lediglich Verfahrenscharakter zu, da sie die Vermeidung möglicher Doppelerstattungen bezweckt, dabei aber nicht eine (innerstaatliche oder abkommensrechtliche) Zurechnungsverschiebu...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.7.4 Die "fehlende" Äußerung der Finanzverwaltung

Tz. 1583 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Ungeachtet des Petitums in der Verbandsanhörung hat die Fin-Verw in den Verw-Grds Pers-Ges keine Aussage zu Qualifikation geschäftsleitender Holding-Pers-Ges getroffen. In der Praxis sind allerdings Gestaltungen mit umfangreicher Geschäftsaktivität in der Holding (z. B. mehrere hundert Mitarbeiter) akzeptiert worden. Tz. 1584–1585 Stand: EL ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.1.2.1.3 Kostenbemessungsgrundlage

Tz. 358 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Als weiteres Problem stellt sich die Frage der Kosten-BMG . Bei der Kostenaufschlagsmethode wird der Verrechnungspreis dadurch bestimmt, dass zunächst die Selbstkosten des liefernden Unternehmens ermittelt und anschließend um einen angemessenen Gewinnaufschlag erhöht werden (s Baumhoff in F/W/B, Anm 451 zu § 1 AStG). Haarmann (aaO) interpreti...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.6.1 Nicht besteuerte Veräußerungsgewinne bei Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften (bei intransparenter Besteuerung im Ausland)

Tz. 2063 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Wenn der Sitzstaat einer Pers-Ges diese als KSt-Subjekt behandelt, besteuert er regelmäßig entspr Art 13 Abs 5 OECD-MA den VG nicht. Geht D von gew Eink aus, droht die doppelte Nichtbesteuerung. Beispiel: An einer Pers-Ges sind die in D wohnhaften Gesellschafter A-GmbH und B-GmbH beteiligt. Die Pers-Ges übt ihre Tätigkeit im Ausl in einer do...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.4.1.2 Regelfall der Betriebsaufspaltung

Tz. 1120 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Bei einer Betriebsaufspaltung über die Grenze befindet sich die BetrSt des Verpächters dort, wo er seine Tätigkeit ausübt; das wird idR der Sitz des Besitzunternehmens sein (s Urt des BFH v 14.08.1974, BStBl II 1975, 112). Beispiel: Die X-Corp USA ist MG der Stuttgarter Y GmbH. Sie vermietet der GmbH die mehrere 1000 qm großen Produktionsgeb...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.1.1 Grundsatz der rechtlichen Unselbständigkeit

Tz. 1223 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Infolge der rechtlichen Unselbständigkeit der BetrSt können Lizenzgebühren, Zinsen, Mieten, Pachten und andere Entgelte für die Überlassung von WG zwischen Stammhaus und BetrSt nicht verrechnet werden. Eine Ausnahme gilt insoweit, als dem überlassenen Unternehmensteil für die überlassenen WG Aufwendungen gegenüber Dritten entstanden sind. D...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Verhältnis zu weiteren Regelungen

Rz. 202 [Autor/Stand] Verhältnis zu anderen multilateralen Erstattungsregeln und abkommensrechtlichen Eigenregelungen. Andere multilaterale Erstattungsregeln (z.B. §§ 43b oder 44a Abs. 9 EStG) bleiben von Satz 11 unberührt.[2] Die Norm ist auch nachrangig gegenüber abkommensrechtlichen Eigenregelungen, die in Ermangelung eines gesetzlichen Gegenbefehls spezialiter vorgehen.[...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.2 Beurteilung bei zeitlich begrenzten festen örtlichen Anlagen oder Einrichtungen

Tz. 1105 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Wird eine feste Anl oder Einrichtung von vornherein nur für einen zeitlich begrenzten Zweck eingerichtet, zB ausschl für die Abwicklung eines Auftrags, so geht die Fin-Verw von der Notwendigkeit einer sechsmonatigen Tätigkeit aus (s Rn 1.2.1.1 BetrSt-Verw-Grds). Tz. 1106 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die Rspr zu dieser Verw-Auff ist nicht eindeu...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.2.3 Keine Abstraktionskraft der Betriebsstätte

Tz. 1103 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Nach Rn 5–10 des OECD-MK erstreckt sich das Besteuerungsrecht des BetrSt-Staats nicht auf Gewinne, die das Unternehmen auf andere Weise als durch die BetrSt erzielt. Diese Formulieurng beschr daher das Ausmaß des Besteuerungsrechts des Quellenstaates. Allgemein wird damit davon ausgegangen, dass sich aus der Exitenz einer BetrSt keine sog "...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.3.4.4.2 Dienstleistungsverrechnungspflicht

Tz. 479 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Sowohl aus dem nationalen Recht (§ 8 Abs 3 KStG/§ 1 AStG) als auch aus Art 9 OECD-MA folgt, dass beim Bejahen der Verrechnungsmöglichkeit von Kosten bzw Kostenanteilen sich zugleich eine Verrechnungspflicht ergibt (vgl auch Rn 3.2.3 der Verw-Grds 1983für gew Dienstleistungen).mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.1 Die abschließende BFH-Entscheidung

Tz. 1598 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Grundsatz-Entsch (s Urt des BFH v 21.07.1999, IWB F3a Gr1, 895) lautet: "Ist eine in D ansässige Person atypisch still an dem Unternehmen einer Schweizer Kap-Ges beteiligt, so sind die auf diese Weise erzielten Gewinnanteile Unternehmensgewinne iSd Art 7 DBA CH. Diese Gewinnanteile durften bis zum VZ 1993, soweit die Schweizer Gesellsch...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.1.2 Hauptauswirkung: keine Gewerbesteuerpflicht

Tz. 1171 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Der GewSt unterliegt jeder stehende Gew, soweit für ihn im Inl eine BetrSt unterhalten wird (s § 2 Abs 1 GewStG). Der Begriff der BetrSt ergibt sich aus § 12 AO. Ist ein Unternehmen nur über seinen ständigen Vertreter im Inl tätig, so hängt die Annahme einer BetrSt des Vertretenen von der weiteren Voraussetzung ab, dass die feste Geschäftsei...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.3 Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Kapitalertragsteuerbelastung

Tz. 52 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Dadurch, dass die eigentliche Auswirkung der vGA über die Grenze, die Umqualifizierung von zB bisherigen Liefer- oder Leistungsgewinnen durch eine Gegenberichtigung nach Art 9 Abs 2 OECD-MA "kompensiert" werden kann, nicht hingegen aber die Auswirkung der KapSt, wird in vielen Fällen versucht, diese Belastungswirkung schon damit zu vermeiden,...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.6.3.2.2 Uneingeschränkte Vergleichbarkeit

Tz. 224 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Eine uneingeschr Vergleichbarkeit ist gegeben, wennmehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.6.9.1 Residual Allocation Method

Tz. 311 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Diese Methode besteht aus zwei Schritten und ist mit der Restgewinnmethode der OECD weitgehend vergleichbar. In einem ersten Schritt werden Teile des Betriebsergebnisses (Operating Income) auf die an dem konzerninternen Leistungsaustausch beteiligten Unternehmen in Höhe marktgerechter Vergütungen für deren Beitrag an den Geschäftsaktivitäten...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.2 Gewerblich tätige Personengesellschaften

Tz. 1533 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Keine Qualifikationsprobleme bestehen bei originär gew tätigen Pers-Ges. Bereits aufgrund des in D und den meisten anderen Staaten geltenden Transparenzprinzips gilt Art 7 DBA, die Beteiligung ist wie eine BetrSt zu behandeln. Verschiedene DBA stellen ausdrücklich die Beteiligung an einer Pers-Ges der originären gew Ausl-Aktivität gleich. B...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.1 Das Problem

Tz. 1532 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Art 7 der meisten DBA regelt die Besteuerungszuständigkeit in Bezug auf "Gewinne eines Unternehmens". Dieser Begriff wird aber weder dort noch im jeweiligen DBA definiert. Seine Bedeutung ist umstr. Übereinstimmung herrscht zunächst darüber, dass der Begriff Unternehmensgewinne aus der Sicht des dt Rechts im Kern demjenigen der Eink aus Gew...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.4.1 Sachverhalt

Tz. 1607 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Das Problem soll anhand nachfolgendem Bsp erörtert werden: Beispiel: Die A-GmbH hält sämtliche Aktien der B-Luxemburg SA. Ferner hat sich die A-GmbH an der B mit einer stillen Beteiligung engeagiert, die weit über dem EK der B liegt. IRd Einkommensermittlung hat die A die von der B ausgeschütteten Dividenden sowie die von ihr bezogenen Gewin...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.4.5 Die Rechtsprechung

Tz. 1610 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der BFH ist der Auff der Fin-Verw gefolgt, s Urt des BFH v 04.06.2008 (BStBl 2008 II, 793). Es besteht damit kein Bedarf zu prüfen, ob auch § 50d Abs 9 EStG greift.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.1.3.1 Die Bedeutung der Frage – Rechtsfolgen

Tz. 1504 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Sofern sich die Kap-Ges für das unternehmerische Engagement in der Rechtsform der Pers-Ges entscheidet, ergeben sich folgende Auswirkungen: Grenzüberschreitende Beteiligungen einer Kap-Ges an einer Pers-Ges werden – aus Sicht des dt StR – wie BetrSt behandelt (zB s Art 7 Abs 7 S 1 DBA CH). Wenn das DBA diese Regelung nicht ausdrücklich triff...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.10.3 Vergütung des Darlehen aufnehmenden Cash-Pool-Mitglieds

Tz. 860 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Auf den ersten Blick bietet es sich an, die Konditionen auf der Basis der Anwendung der Preisvergleichsmethode festzulegen. Die Zinsen werden nach dem sog Standardmodell häufig festgesetzt mit Verweis auf die Sollzinsen, die die hinter dem Cash-Pool stehende Fremdbank dem Cash-Pool Leader bietet. Alternativ werden die Zinsen mit Verweis auf ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Baumhoff, in Mössner, StR international tätiger Unternehmen, 3. Aufl 2005, C 224; Becker, Cost Sharing. Die OECD-Leitlinien zu den Kostenteilungsvereinbarungen, IWB 1998, F 10, International, Gr 2, 1325; Becker, Verwaltungsbezogene Leistungen im Konzern und die neuen Verw-Grds zu den Umlagen, IWB 2000, F 3, D, Gr 2, 879; Ditz, Fremdvergleichskonforme Ermittlung eines Umlageschl...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.3.4.3 Abzugsfähige Konzerndienstleistungen

Tz. 464 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Management-Serviceleistungen unterliegen auf der Ebene des Dienstleistungsempfängers einer doppelten Prüfung. Zum einen ist zu untersuchen bzw darzulegen, dass die Kosten nahezu ausschl im Interesse des Leistungsempfängers angefallen sind, und zum anderen ist zu untersuchen, ob ein angemessenes Entgelt für den erhaltenen Vorteil/Nutzen in Re...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schnorberger/Waldens, Einkommenszuordnung bei grenzüberschreitender Personalentsendung, IStR 2001, 39; Kuckhoff/Schreiber, Die neuen Verw-Grds zur Personalentsendung im Konzern, IWB F 3, Gr 1, 1857; Kroppen/Rasch/Roeder, Neue Verw-Grds des BMF zur Arbeitnehmerentsendung, IWB F 3 Gr 1, 1821; Schreiber/Buciek/Günkel,/Höppner/Kroppen, Grenzüberschreitende Personalentsendung im Kon...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.12.4 Anwendung bei Bau- und Montagebetriebsstätten?

Tz. 2138 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Im Industrieanlagenbau oder im Hoch-, Tief- und Straßenbau ist abkommensrechtlich bereits jedes Objekt eine BetrSt aufgrund der Sonderregelung des Art 5 Abs 3 OECD-MA. Bei vielen Bauaktivitäten ist absehbar, dass auf ein Verlustobjekt in einem Staat zeitnah auch ein Gewinnobjekt folgen kann. Bei derartigen Branchenspezifika erscheint es nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 7. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) v. 27.2.2013 (BT-Drucks. 17/12532)

Zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP – Drucksache 17/12375 – [...] Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes [...] 36. § 50d wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 Satz 10 wird folgender Satz eingefügt: "Ist der Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen eine Person, der die Kapitalerträge oder Vergütungen nach diesem Gesetz oder nach dem Steuerrecht de...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.5.5 Nachweisfragen

Tz. 2060 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Falls trotz Hinw auf die erweiterten Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs 2 AO kein Nachw einer Besteuerung durch den Stpfl erfolgt, stellt sich die Frage, ob in diesem Fall das FA von der beantragten Freistellung abweichen kann. Die VerwGrS-PG enthalten hierzu keine Aussage. Allein die Tatsache, dass der Stpfl seinen erhöhten Mitwirkungspflic...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.6.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 1554 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der sachliche Anwendungsbereich des in § 50i Abs 1 S 1 EStG enthaltenen sog Treaty Override ist bereits systematisch auf St-Ausländer begrenzt, da nur für diese eine Besteuerung "ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen des Abkommens zur Doppelbesteuerung" in Betracht kommt. Zudem hat der Gesetzgeber die Rechtsfolge des § 50i Abs 1 S 1 ESt...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.3 Begriffsbestimmung

Tz. 1139 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Unter den Begriff der Bauausführung (s Urt des BFH v 22.07.1977, BStBl II 1977, 140) fallen alle an Ort und Stelle durchzuführenden Arbeiten, die mit der Errichtung, der Fertigstellung oder dem Abbruch von Bauwerken in notwendigem Zusammenhang stehen. Dies kann auch bei einzelnen Gewerken der Fall sein, so hat zB der BFH entschieden, dass e...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.4.5 Betriebsstättenbegründung durch Telekommunikationseinrichtungen

Tz. 1131 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Der OECD-MAK 2010 beschäftigt sich mit der Frage, ob bzw inwieweit Telekommunikationsleistungen als BetrSt zu qualifizieren sind (s Diegeronimo/Kolb, IWB 1/2011, 26). Die Neukommentierung behandelt hierbei folgende technische Telekommunikationsleistungen und deren Anbieter: Satellitenbetreiber, Provider für Roaming-Netzwerke und Vermieter v...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.3.6 Länderspezifika

Tz. 490 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Unabhängig von den allg anerkannten Regelungen der OECD sind im Einzelfall länderspezifische Regelungen zu beachten, deren Spezifika am besten mit einem örtlichen St-Berater abgestimmt werden sollten. In der Praxis werden folgende Länder als "problematisch" betrachtet: China. Das SAT Bulletin Nr 16 v 18.3.2015 enthält neben dem benefit test 5 ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.7.2 Die Rechtsprechung

Tz. 1580 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Zur abkommensrechtlichen Behandlung bei Nutzung einer geschäftsleitenden Holding hat der BFH in einem Urt v 19.12.2007 (s Urt des BFH v 19.12.2007, BFH/NV 2008, 893) – allerdings nur in einem sog obiter dictum – angedeutet, dass bei der Verwaltung von zwei und mehr Beteiligungen (uU) eine originäre gew Betätigung vorliegen könnte.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.5.1 Allgemeines

Tz. 1693 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Hybride Gesellschaften zeichnen sich dadurch aus, dass sie nach ausl ZivR/StR abweichend vom dt Rechtstypus behandelt werden. Dies führt zwangsläufig zu sog Qualifikati onskonflikten. Bei der Beurteilung von Beteiligungen an ausl Gesellschaften ist grds zwischen der nationalen Qualifikation und der Zuweisung des Besteuerungsrechts nach den ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.3.2.3.1 Zu erfassende Kosten

Tz. 440 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Im entspr Vertrag ist es zur "Nachkalkulation" erforderlich, eine konkrete Definition der Kostenbasis und Kostenermittlung des Dienstleistungserbringers durch Vorgabe der Kalkulationsmethoden zu regeln. Diese sollten den betriebswirtsch Grundsätzen entsprechen. Üblich ist ein Verweis auf:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.2.5.3.1 Keine Anwendung bei Personengesellschaften

Tz. 1211 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Als Ausfluss des Transparenzprinzips gelten Anteile an Pers-Ges abkommensrechtlich als BetrSt des Gesellschafters, dh, im Bsp-Fall ist die US-Pers-Ges eine weitere BetrSt des dt Gesellschafters X-GmbH. Diese abkommensrechtliche Beurteilung schlägt aber nicht auf die Anwendung des § 1 AStG durch. Durch die Einfügung in § 1 Abs 1 S 2 AStG 201...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.13.3.5 Kein Verzicht auf die Gesamtdokumentation

Tz. 648 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Die Möglichkeit, nach § 1 Abs 3 S 10 AStG auf die Transferpaketbetrachtung zu verzichten, ändert nichts daran, dass der Tatbestand einer Funktionsverlagerung erfüllt ist. Insbes sind weiterhin die Aufzeichnungspflichten zu beachten, dh es sind die Unterlagen vorzulegen, aus denen sich quantifiziert die wirtsch Gründe für die Funktionsverlage...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.6.7 Sonderbetriebseinnahmen bei doppelstöckigen Personengesellschaftsstrukturen

Tz. 2070 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 In dieser Fallkonstellation stellt sich die Frage, ob die Beteiligung an der geschäftsführenden Kpl-Gesellschaft der Obergesellschaft (zur Durchsetzung ihrer Ziele) oder der Untergesellschaft (wegen der Leitung des Tagesgeschäfts) zuzuordnen ist. Der BFH hatte dies im Verfahren I R 49/14 (s Urt des BFH v 21.01.2016, BFH/NV 2016, 1088) zu en...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.4.4 Problemfelder

Tz. 177 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die Internationalisierung der aus dem Bereich der verdeckten Gewinnausschüttung stammenden Rechtsfigur des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wird zwar als Hilfsmaßstab für die Ermittlung von Verrechnungspreisen allgemein begrüßt (s Schaumburg, 2. Aufl, Rn 18.109), es wird aber zutr darauf hingewiesen, dass das Prinzip seine Gr...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.1.3.2 Die Rechtsfrage und Lösungsansätze in der Literatur und im ausländischen Steuerrecht

Tz. 362 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Für die Beurteilung der Berücksichtigung eines Standortvorteils bei der Ermittlung des zwischenstaatlich akzeptablen Verrechnungspreises ist im Rahmen der Prüfung der vGA/§ 1 AStG das internationale Regime des Fremdvergleichsgrundsatzes (Dealing at Arm’s Length-Principle) zu beachten. Dieses besagt, dass Konzerne ihre Verrechnungspreise so g...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.1 Überblick und Systematik

Tz. 2000 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Wegen ausgewählter Literaturhinweise s auch vor Tz 1050. Die dt DBA sehen entspr der Verhandlungsgrundlage zum Abkommensrecht vom August 2013 idR die Freistellung unternehmerischer Eink iS des Art 7 OECD-MA sowohl für BetrSt-Gewinne als auch für Gewinne aus ausl Pers-Ges vor. Nur ausnahmsweise im Verhältnis zu typischen St-Oasen oder Niedrig-...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.2.4 DBA-Entlastungsansprüche

Tz. 43 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Im Einzelnen ist hinsichtlich der "Quellen-St-Belastung" von vGA über die Grenze Folgendes zu beachten: Die meisten der von D abgeschlossenen DBA sehen für abfließende Schachteldividenden eine KapSt von nur 5 % (s Art 10 Abs 2 OECD-MA) bzw 10 % oder 15 % bei einer mind 25 %-Beteiligung der ausl Kap-Ges an der inl Gesellschaft vor. Die Formulie...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.6.5.5 Die Möglichkeit des punktuellen Gegenbeweises – Die Kostenteilung

Tz. 899 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Umstritten ist in der Praxis vor allem, ob bereits einzelne, wenn auch gewichtige Entsendungsinteressen die ausschl Zuordnung ermöglichen. So wird seit Jahrzehnten in der Lit zB erörtert, ob bereits das Sammeln von Ausl- Erfahrungen iR einer konzerninternen Ausbildung die Zuordnung zu einem Unternehmen ermöglicht. Dahnke (IStR 1992, 99) geht...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.6.8.14 Statistische Bandbreiteneinschränkung

Tz. 301 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Letztendlich um "Ausreißer", die sich trotz qualifiziertem Datenbankscreening ergeben können, einzufangen, sehen die Verw-Grs 2005 noch die statistische Bandbreitenbeschränkung vor. Es ist international üblich, durch Bildung von Quartilen eine Bandbreitenverengung in der Form herbeizuführen, dass die kleinsten und größten Werte jeweils im Au...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.3.2.1 Allgemeines

Tz. 126 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Außerdem muss es sich um Geschäftsbeziehungen zum Ausl handeln; bei rein inl Geschäftsbeziehungen ist § 1 Abs 1 AStG nicht anwendbar. Zur daraus sich ergebenen europarechtlichen Problematik s Tz 188ff. Im Gegensatz zur anderen Vorschriften des AStG (insbes §§ 2, 7) wird unabhängig vom ausl St-Niveau jede Einkunftsverlagerung in das Ausl erfa...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.3.4 Vertreterbetriebsstättenbegründung durch Subunternehmer

Tz. 1182 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Zu einer erheblichen Diskussion hat das sog Private Equity-Urt des BFH (s Urt des BFH v 24.08.2011, BFH/NV 2011, 2977) geführt. Zum einen stellt es die Abgrenzungskriterien im sog Private Equit- Erl in Zweifel, zum anderen berührt es auch die Frage, ob und wann ein (inl) ständiger Vertreter zur Vertreter-BetrSt uU sogar zu einer Geschäftsle...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.6.4.2.1 Die Definition des wirtschaftlichen Arbeitgebers

Tz. 885 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Eine Arbeitnehmerentsendung (im engeren Sinne) und keine Dienstleistung liegt grds dann vor, wenn ein Arbeitnehmer auf Weisung seines bisherigen Arbeitgebers (entsendendes Unternehmen) für eine befristete Zeit bei einem verbundenen Unternehmen (aufnehmendes Unternehmen) tätig wird und das aufnehmende Unternehmen entweder eine arbeitsrechtlic...mehr