Fachbeiträge & Kommentare zu OECD

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.1.2 Wichtige länderspezifische Abweichungen

Tz. 1095 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Abweichungen zum OECD-MA bestehen vorrangig hinsichtlich der Dauer von Bauausführungen. Kürzere Fristen bestehen vor allem nach den DBA mit Ländern der Dritten Welt und mit sog Schwellenländern, aber auch zB mit Belgien (neun Monate). Einzelheiten ergeben sich aus den nachfolgenden Länderübersichten. Tz. 1096 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 vorläu...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.4.4 Europarechtliche Zweifelsfragen

Tz. 815 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Zur allgemeinen Frage der Europatauglichkeit der Gewinnabgrenzungsvorschrift des § 1 AStG s Tz 188ff. Schönfeld (IStR 2011, 2019) leitet aus der EuGH-Entsch in der Rs SGI (Urt des EuGH v 21.01.2010, C-311/08 – SGI –, Slg 2010, I-EUGH-SLG Jahr 2010 I, 8) für EK-ersetzende Gesellschafterdarlehen die Möglichkeit ab, aus dem Verhältnismäßigkeitsg...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.13.6 Anwendung der sog Geschäftschancenlehre

Tz. 671 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 In der Praxis besonders umstritten ist die Übertragung oder Überlassung von sog Geschäftschancen. Eine Geschäftschance ist die konkrete Möglichkeit, aus einem noch abzuschließenden Geschäft einen Gewinn (Vorteil) zu erzielen, soweit sich dieser nicht bereits aus anderen WG oder schwebenden Geschäften ergibt (zB die konkrete Möglichkeit, ein W...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.6.4 Die gesetzliche Nachbesserung in § 50i Abs 2 EStG 2013

Tz. 1558 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der mit dem Kroatien- StAnpG neu eingeführte § 50i Abs 2 EStG enthält unterschiedliche Tatbestände einer Realisation, die gesondert zu untersuchen sind:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.15 Preisanpassungsklausel

Tz. 679 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 § 9 – Anpassungsregelung des Stpfl Eine Anpassungsregelung des Stpfl, die nachträgliche Anpassungen iSd § 1 Abs 3 S 11 und 12 AStG ausschl, liegt auch dann vor, wenn im Hinblick auf wes immaterielle WG und Vorteile Lizenzvereinbarungen getroffen werden, die die zu zahlende Lizenz vom Umsatz oder Gewinn des Lizenznehmers abhängig machen oder f...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.6.3 Zuordnung von Sonderbetriebsausgaben zu ausländischen Betriebsstätten einer inländischen Personengesellschaft

Tz. 1730 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nur bei Pers-Ges stellt sich hingegen die Frage der Zuordnung von Sonder-BA. Beispiel: An der M-KG sind die Kdst A GmbH und B-GmbH mit je 50 % beteiligt. Am 01.01.01 veräußert A seinen Anteil an den neu eintretenden Kdst C-GmbH. Der Kaufpreis beträgt 10 Mio EUR. C finanziert den Kaufpreis durch ein Bankdarlehen, für das im VZ 01 700 TEUR Zin...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.3.1.3 Weitere Änderungen ab 2015

Tz. 121a Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die differenzierte Betrachtung für BetrSt-Fälle gilt grds auch für die VZ 2015ff (s Tz 109ff (Anwendung des AOA nach dem OECD MA 2010) bzw Tz 120ff (Altfälle). Daneben sind auch noch folgende Änderungen durch das Zollkodex-StAnpG zu berücksichtigen: a) Fiktive Inlandsbetrachtung – Änderung des § 1 Abs 4 S 1 Nr 1 Buchst a AStG Tz. 121b Stand: E...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.2 Vorrang abkommensrechtlicher Sonderregelungen

Tz. 1618 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Abkommensrechtlich geregelt ist diese Problematik nur in wenigen Sonderfällen wie zB im DBA Schweiz. Art 7 Abs 7 DBA Schweiz hat folgenden Wortlaut: ›Art 7 (Unternehmensgewinne) … 7) Dieser Art gilt auch für Eink aus der Beteiligung an einer Pers-Ges. Er erstreckt sich auch auf Vergütungen, die ein Gesellschafter einer Pers-Ges von der Gesell...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.2 Quellensteuermodelle (zB Fälle nach dem DBA-Schweiz)

Tz. 1594 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Zwischen einer Schweizer AG und in der B-Rep ansässigen Kap-Ges, die wiederum Aktionäre der AG sein können, wird eine atypisch stille Gesellschaft gegründet. Die Qualifikation der Gewinnanteile der natürlichen Person ist nach dt bzw nach schweizerischem StR unterschiedlich. Nach dt StR liegt eine MU-Schaft vor, die Gesellschafter erzielen g...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.5.3.2 Überblick über die einzelnen Aktivitätsgruppen

Tz. 2013 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Nachfolgend erfolgt ein Kurzüberblick. Auf Einzelheiten wird verzichtet, da derzeit im Hinblick auf die Richtlinie 2016/1164 der EU (Richtlinie 2016/1164/EU des Rates v 12.07.2016, ABl EU v 19.07.2016, L 193/1; sog ATAD-Richtlinie) und die Umsetzung des BEPS-Projekts der OECD eine Reform der Regelungen der Hinzurechnungsbesteuerung ansteht....mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.1 Die Bedeutung des Problems

Tz. 1534 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Gew geprägte Gesellschaften wurden in der Vergangenheit grenzüberschreitend vor allem dazu genutzt, Abschirmwirkungen aufzubauen: Tz. 1535 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Beispiel 1: Die inl A-GmbH ist Gesellschafter einer ausl Pers-Ges, die durch die Eins...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.9.6.1 Die Dispositionsfreiheit des Unternehmens

Tz. 598 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Von erheblicher finanzieller Bedeutung ist die Frage, ob ein faktischer Verkauf (Sofortrealisierung der stillen Reserven) oder eine Lizenzierung (Gewinnverteilung über die wirtsch Nutzungsdauer) vorliegt. Dies ist im Regelfall Sache der vertraglichen Gestaltung. Grds steht es in der unternehmerischen Dispositionsfreiheit zu entscheiden und z...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.6.1 Allgemeines

Tz. 522 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Eine Funktionsverlagerung liegt nach § 1 Abs 2 FVerlV vor beim Übergang einer Funktion von einem Unternehmen (verlagerndes Unternehmen) auf ein nahe stehendes Unternehmen (übernehmendes Unternehmen) unter Nutzung oder Erwerb von WG und sonstigen Vorteilen des verlagernden Unternehmens (Transferpaket). Grds unerheblich ist, ob das funktionsabg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Besteuerung bei Anteilseignern, für die ein Übernahmeergebnis zu ermitteln ist

Tz. 22 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Nach § 7 S 1 und 2 UmwStG werden den AE die offenen Rücklagen der Gesellschaft als Einnahmen aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zugerechnet. UE werden bei AE, die an der Übernahmegewinnermittlung teilnehmen und deren Anteile daher zum stlichen Übertragungsstichtag entweder tats zum BV der Pers-Ges gehören bzw zu diesem Stichtag als in das BV d...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.6.11.2.2.2 Ausnahmsweise Anwendung der Transactional Net Margin Method

Tz. 328 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Darüber hinaus kann der Stpfl bei Vorliegen der nachstehend genannten Voraussetzungen die geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode ("Transactional Net Margin Method" – TNMM) anwenden. Für diese Methode werden (Netto-)Renditekennzahlen vergleichbarer Unternehmen (Nettomargen, Kostenaufschläge, Gewinndaten bezogen auf das eingesetzte Kap, a...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.5.3.2.3 Die ersten Verständigungsverfahren

Tz. 1704 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die unterschiedliche Einstufung in beiden Staaten führt gegenüber der "normalen" Corporation bzw Dividenden einer Corporation zu einer stlichen Mehrbelastung von über 20 %. Daher wurden in den letzten Jahren vd Verständigungsverfahren eingeleitet. Die dt Fin-Verw nimmt daher folgende Beurteilung vor:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.7.4.3 Korrektur der Höhe nach

Tz. 970 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Das FG verwarf allerdings die von der Bp aufgestellte Mischkalkulation aus Umsatz und kostenbezogenen Elementen. Vielmehr sei der zutr Fremdvergleichswert aus Schadenersatzansprüchen abzuleiten. Nach den Feststellungen des FG liegen die von Zivilgerichten anerkannten Schadenersatzansprüche für Markenrechtsverletzungen häufig zwischen 1 % und...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.1 Einführung

Tz. 510 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Sowohl internationale Konzerne als auch mittelständische Unternehmen verlagern zunehmend betriebliche Funktionen wie Produktion, Forschung und Entwicklung auf verbundene Unternehmen in Niedriglohn- und Niedrig-St-Ländern. Die entspr Geschäftsvorfälle sind hierbei vielschichtig. Im Regelfall ist Ausgangspunkt die betriebswirtsch Feststellung,...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.5.3.2.4 Das Musterverfahren beim BFH

Tz. 1705 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Zur Besteuerung von Eink aus US-amerikanischen S-Corporations im Ansässigkeitsstaat D ist inzwischen das Revisionsverfahren I R 42/15 anhängig. Das FG Köln (s Urt des FG Köln v 20.05.2015, IWB 2015, 667) hat entschieden, dassmehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG Ein... / 9.3 Zweiter bis Fünfter Teil

Rz. 25 Der Zweite Teil (§§ 3–10 UmwStG) regelt den Vermögensübergang bei Verschmelzung auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person und den Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft. Der Dritte Teil (§§ 11–14 UmwStG) befasst sich mit der Verschmelzung oder Vermögensübertragung auf eine andere Körperschaft. Der Vierte Teil (§§ 15, 16 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verrechnungspreisgestaltung / 1 Einführung

Heutzutage findet nach Schätzungen der OECD und des Bundesministeriums der Finanzen in etwa 60% des weltweiten Handels zwischen verbundenen Unternehmen statt. Dies zeigt die Bedeutung von Verrechnungspreisen („VP”) – auch aus einer gesamtwirtschaftlichen Sicht. Nach eigener langjähriger Projekterfahrung mit internationalen Konzernen verschiedenster Branchen entspricht das ko...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einordnung der Norm

Rz. 4 [Autor/Stand] Verortung im Gesetz. Die gesetzestechnische "Einsortierung" der nationalen Umsetzung zur länderbezogenen Berichtspflicht erfolgte in der AO im Unterabschnitt "Anzeigepflichten". Dies mag auf den ersten Blick verwundern, da die mit der Verrechnungspreisthematik im Zusammenhang stehenden Pflichten der Erstellung von "Master File", "Local File" und "CbC-Repo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Inhaltsverzeichnis 1. OFD Niedersachsen v. 13.2.2017 – S 2000-90-St 236, juris (Ertragsteuerliche, ums...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Entwicklung der Norm

Rz. 1 [Autor/Stand] Internationaler Ausgangspunkt im BEPS-Projekt von OECD und G20-Staaten. Den Ausgangspunkt des heutigen § 138a AO bildet der im Auftrag der G20-Staaten von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeitete und am 5.10.2015 vorgelegte Abschlussbericht zum BEPS-Aktionspunkt 13 ("Verrechnungspreisdokumentation und länderbe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. Einzelheiten zu den Berichtsangaben i.S.v. § 138a Abs. 2 Nr. 2 AO

Rz. 66 [Autor/Stand] Auflistung aller einbezogenen Konzerneinheiten und Betriebsstätten in den einzelnen Steuerhoheitsgebieten. Im zweiten Berichtsteil des CbC-Reports (Tabelle 2) sind weitere Angaben zu den einzelnen Unternehmensteilen des Konzerns in den einzelnen Steuerhoheitsgebieten zu machen. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass sich die zusammenfassenden Angaben im ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Konflikt zwischen berichtspflichtigen Angaben und Werte nach HGB

Rz. 61 [Autor/Stand] Allgemein. Die im Country-by-Country Reporting darzustellenden Unternehmensdaten sind "ausgehend vom Konzernabschluss des Konzerns" auszuweisen, d.h., grundsätzlich können die Daten nach HGB-Grundsätzen Verwendung finden. Allerdings sind gewisse Abweichungen bei der Ermittlung zu beachten. Dazu zählen u.a. folgende Besonderheiten: Rz. 62 [Autor/Stand] Ums...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Einzelheiten zu den wesentlichen Berichtsangaben i.S.v. § 138a Abs. 2 Nr. 1 AO

Rz. 46 [Autor/Stand] Allgemeines. Im ersten Berichtsteil des CbC-Reports sind in einer gegliederten Übersicht (Tabelle 1), aufgeteilt nach Steuerhoheitsgebieten, die in § 138a Abs. 2 Nr. 1 AO in den Buchst. a–j aufgelisteten Unternehmensdaten darzustellen. Rz. 47 [Autor/Stand] Überblick der wesentlichen Berichtsangaben. Für Zwecke der Darstellung der Verteilung der Geschäftst...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verhältnis zu anderen einfachgesetzlichen Vorschriften

a) Allgemeine Mitwirkungspflichten Rz. 12 [Autor/Stand] Ziel der Risikoeinschätzung. Ziel der Erstellung des CbC-Reports ist die Erhöhung der Transparenz unter den Finanzbehörden in den Ansässigkeitsstaaten durch die Bereitstellung umfassender und ausreichender Informationen zur Durchführung einer Risikoeinschätzung für Verrechnungspreise von großen internationalen Konzernen....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Begriff (Abs. 2 Satz 1)

a) "Anzusetzender" Hinzurechnungsbetrag Rz. 141 [Autor/Stand] Unterscheide zwischen "Hinzurechnungsbetrag" und "anzusetzendem Hinzurechnungsbetrag". Der in § 10 Abs. 2 Satz 1 verwendete Begriff "HZB" ist missverständlich. Der HZB i.S. von § 10 Abs. 1 ist von dem entsprechenden Begriff in § 10 Abs. 2 zu unterscheiden. Der Gesetzgeber hat dieses Problem nicht gesehen. In § 10 A...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Sicherstellung der befreienden Wirkung des deutschen Country by Country Reportings für ausländische Staaten

Rz. 106 [Autor/Stand] Befreiende Wirkung. Aus Sicht des deutschen Mutterunternehmens, das ein CbC-Reporting nach den deutschen Vorschriften erstellt und bei dem BZSt einreicht (s. Anm. 100 ff.), kommt es primär darauf an, dass für seine ausländischen Konzernunternehmen eine befreiende Wirkung im Ausland eintritt. Mit anderen Worten muss gewährleistet sein, dass für die im Cb...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 5.9.2016 (BT-Drucks. 18/9536)

Artikel 1 Änderung der Abgabenordnung 4. Nach § 138 wird folgender § 138a eingefügt: „§ 138a Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen (1) Ein Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland (inländisches Unternehmen), das einen Konzernabschluss aufstellt oder nach anderen Regelungen als den Steuergesetzen aufzustellen hat (inländische Konzernobergesellsch...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 12.8.2016 (BR-Drucks. 406/16)

Artikel 1 Änderung der Abgabenordnung 4. Nach § 138 wird folgender § 138a eingefügt: „§ 138a Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen (1) Ein Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland (inländisches Unternehmen), das einen Konzernabschluss aufstellt oder nach anderen Regelungen als den Steuergesetzen aufzustellen hat (inländische Konzernobergesellsch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeine Hinweise

Rz. 110 [Autor/Stand] Zwangsgeld. Sofern ein Unternehmen den Pflichten des § 138a AO nicht nachkommt, kann das BZSt die Einhaltung der Verpflichtung durch Androhung bzw. Festsetzung eines Zwangsgelds gem. §§ 328 ff. AO durchsetzen. Voraussetzung ist ein wirksamer Verwaltungsakt i.S.d. § 118 AO. Dazu muss das BZSt den Steuerpflichtigen zunächst zu einem bestimmten Handeln, d....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Enge Verzahnung mit ausländischen Regelungen

Rz. 29 [Autor/Stand] Erfordernis einer globalen Betrachtungsweise. § 138a AO ist eingebettet in einen komplexen internationalen Normenkontext, der weltweit bis auf wenige Ausnahmen umgesetzt wurde. Für die EU hat die Europäische Kommission die Umsetzung des Abschlussberichts zum BEPS-Aktionspunkt 13 mit der RL (EU) 2016/881 vorgeschrieben. Einer inländischen Konzernmutterges...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Zurechnung Unternehmensdaten zu Steuerhoheitsgebieten

Rz. 43 [Autor/Stand] Aufteilungsmaßstab für Unternehmensdaten. Die Unternehmensdaten sind auf die Steuerhoheitsgebiete zu verteilen, in denen der Konzern durch Unternehmen oder Betriebsstätten aktiv ist. Die Zuordnung zu den einzelnen regional abgegrenzten Steuerhoheitsgebieten richtet sich nach der steuerlichen Ansässigkeit der Konzernuntereinheiten.[2] Soweit eine Konzernu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. Fehlende gesetzliche Regelung zu notwendigen Angaben

Rz. 65 [Autor/Stand] Angabe der Steuernummer. In § 138a Abs. 2 AO sind die zu übermittelnden Informationen abschließend aufgezählt. Nicht im Gesetz enthalten ist jedoch die notwendige Angabe der Steuernummern für die berichtende Konzernobergesellschaft und die einzelnen Konzernuntereinheiten. Die Notwendigkeit zur Weitergabe dieser Informationen ergibt sich nur aus der Vorga...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138a AO Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Dipl.-Kfm., Dipl.-Finanzw. und Steuerberater Dr. Martin Cordes, Bonn Dipl.-Kfm. und Steuerberater Dr. Sven Kluge, Bonn Literaturverzeichnis Bier/Voß, Transparenz nur gegen Rechtsschutz – Auswirkungen des Country-by-Country-Reportings und von weiteren Maßnahmen des OECD-Programms zu Base Erosion and Profit Shifting im globalen Konzern, I...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Technische Umsetzung – Meldung an das BZSt (Abs. 6)

Rz. 96 [Autor/Stand] Übermittlung an BZSt. § 138a Abs. 6 Satz 1 AO regelt, dass der länderbezogene Bericht an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln ist. Nicht ausreichend ist, wenn der CbC-Report an das lokal zuständige Finanzamt übersendet wird. Die Übermittlung an das lokal zuständige Finanzamt erfolgt durch das BZSt (§ 138a Abs. 7 Satz 1 AO). Rz. 97 [Autor/Stand]...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einkünftequalifikationen (Abs. 2 Satz 2)

a) Einkünftequalifikation bei Beteiligung im Betriebsvermögen Rz. 181 [Autor/Stand] Modifikation der jeweiligen Einkunftsart bei Beteiligung im Betriebsvermögen. § 10 Abs. 2 Satz 2 modifiziert die durch § 10 Abs. 2 Satz 1 zunächst angeordnete steuerliche Qualifikation des HZB als Einkünfte aus Kapitalvermögen dahin, dass es sich bei dem maßgeblichen HZB dann um Einkünfte aus ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verhältnis zum Verfassungsrecht – Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Rz. 21 [Autor/Stand] Allgemeines. Aus verfassungsrechtlicher Sicht muss die deutsche Ausgestaltung der länderbezogenen Berichtspflicht in § 138a AO mit höherrangigem Recht, insbesondere den Grundrechten, vereinbar sein. Denn losgelöst von einem international bestehenden Konsens, der zur Einführung einer solchen Regelung erforderlich ist, muss sich in Deutschland jede Rechtsn...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 9. Einzelheiten zu den Berichtsangaben i.S.v. § 138a Abs. 2 Nr. 3 AO

Rz. 72 [Autor/Stand] Angabe erläuternder Zusatzinformationen. Nach § 138a Abs. 2 Nr. 3 AO enthält der länderbezogene Bericht als dritten Informationsbereich (Tabelle 3) weitere ergänzende Angaben, welche dazu dienen sollen, das Verständnis für die ersten beiden Berichtsteile zu erleichtern und zu fördern. Der deutsche Gesetzgeber legt es den berichtverpflichteten Unternehmen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ordnungswidrigkeit

Rz. 114 [Autor/Stand] Allgemeines. Ein inländisches Mutterunternehmen, das der Übermittlungspflicht i.S.d. § 138a Abs. 1, 3 oder 4 AO (Tatbestand 1) bzw. der Mitteilungspflicht i.S.d. § 138a Abs. 4 Satz 3 AO (Tatbestand 2) nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, handelt ordnungswidrig i.S.d. § 379 Abs. 2 Nr. 1c AO. Hierfür kann innerhalb des Bußgeldrahmens...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 10 Hinzurechnungsbetrag

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Jens Schönfeld, Honorarprofessor an der Universität Osnabrück Literaturverzeichnis Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz, StuB 2017, 94...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG (1): Gewinnmindernde Ausbuchung sowie Teilwertabschreibung unbesicherter Forderungen aus Konzernlieferbeziehungen

Leitsatz 1. Die fehlende Besicherung einer Forderung aus Lieferbeziehungen gehört grundsätzlich zu den nicht fremdüblichen "Bedingungen" i.S. des § 1 Abs. 1 AStG. Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-­MustAbk (hier: Art. 9 DBA-China 1985). 2. Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 DBA-China 1985) beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG nicht auf sog. Preisberich...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung einer unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderung

Leitsatz 1. Die Abgrenzung zwischen betrieblich veranlassten Darlehen und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Einlagen ist anhand der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten vorzunehmen. Einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs ist dabei nicht die Qualität unverzichtbarer Tatbestandsvoraussetzungen beizumessen (Bestätigung des Senatsurteils vom 29. Oktober 1997, I ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG (2): Teilwertabschreibungen auf im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Rückstellungsbildung wegen der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft

Leitsatz 1. Die nicht ausreichende Besicherung eines Darlehens oder eines Regressanspruchs aus der Inanspruchnahme einer Bürgschaft gehören grundsätzlich zu den nicht fremdüblichen "Bedingungen" i.S. des § 1 Abs. 1 AStG. Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA-Österreich 2000). 2. Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA-Österreich 200...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.1 Subjektive Voraussetzungen

Rz. 28 § 43b Abs. 2 EStG verweist auf die Anl. 2 zum EStG, die die Voraussetzungen auflistet, welche die Muttergesellschaft sowie ihre Tochtergesellschaft erfüllen müssen, um als Mutter- bzw. Tochtergesellschaft i. S. v. Art. 2 der Mutter-Tochter-Richtlinie und demzufolge auch i. S. d. § 43b EStG zu gelten. Rz. 29 Nr. 1 der Anl. 2 führt die Rechtsformen auf, die in den einzel...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pakistan

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Seit dem VZ 1995 gilt das DBA vom 14.07.1994 mit Zustimmungsgesetz vom 21.09.1995 (BGBl 1995 II, 836 = BStBl 1995 I, 617). Über das Inkrafttreten für Deutschland am 30.12.1995 und für Pakistan ab Juli 1995 vgl die Bekanntmachung vom 07.02.1996 (BGBl 1996 II, 467 = BStBl 1996 I, 445). Rz. 2 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Das DBA gilt sachlich ua fü...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Philippinen

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Das DBA vom 09.09.2013 (BGBl 2014 II, 822 = BStBl 2016 I, 252) ist am 18.12.2015 in Kraft getreten (vgl BGBl 2016 II, 262 = BStBl 2016 I, 266). Es hat damit zum Ablauf des 17.12.2015 das vormalige DBA vom 22.07.1983 (BGBl 1984 II, 878 = BStBl 1984 I, 544) abgelöst und findet nach seinem Art 32 grundsätzlich seit dem 01.01.2016 Anwendung. Das ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Polen

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Das DBA vom 14.05.2003 (BGBl 2004 II, 1304 = BStBl 2005 I, 15) gilt seit dem VZ 2005. Es orientiert sich am OECD-MA 2003 (vgl BMF vom 18.02.2004, BStBl 2004 I, 286; > Doppelbesteuerung Rz 17ff). Polen ist Mitgliedstaat der > Europäische Union. Rz. 2 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Das DBA gilt sachlich für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, so...mehr