Fachbeiträge & Kommentare zu Offenlegung

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Offenlegung und Hinterlegun... / 12.2 Pflichtgemäße Publizität

Rz. 65 § 328 Abs. 1 HGB regelt zunächst die Fälle der sog. pflichtgemäßen Publizität. Damit sind die Fälle der Offenlegung nach § 325 HGB sowie Veröffentlichungen aufgrund des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung gemeint. Für diese Fälle gilt: Nach dem Gebot der Vollständigkeit und Richtigkeit ist der Jahresabschluss gem. § 328 Abs. 1 HGB so wiederzugeben, dass er den für s...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 11 Offenlegung nach dem Wertpapierhandelsgesetz

Rz. 60 Nach § 114 Abs. 1 WpHG hat ein Unternehmen, das als Inlandsemittent Wertpapiere begibt, für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen Jahresfinanzbericht zu erstellen und spätestens 4 Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahrs der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, wenn es nicht nach den handelsrechtlichen Vorschriften zur Offenlegung der in § 114 Abs. 2 W...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 5 Offenlegung bei bestimmten Branchen

Rz. 41 Die Offenlegungsvorschriften sind auch auf andere Unternehmen bestimmter Branchen anzuwenden. Im Einzelnen sind die ergänzenden Vorschriften des § 325 Abs. 2–5 HGB von folgenden Unternehmen zu beachten:[1] nach §§ 340l Abs. 1 i. V. m. 340 HGB von Kreditinstituten; nach §§ 341l Abs. 1 i. V. m. 340 HGB von Versicherungsunternehmen. Im Übrigen ist die Besonderheit zu beacht...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 15 Sanktionen bei Verletzung der Offenlegungs- und Hinterlegungspflichten

Rz. 81 Werden die publizitätspflichtigen Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig offengelegt bzw. nach § 326 Abs. 2 HGB hinterlegt, ist dies weder ein Grund zur Anfechtung des Jahresabschlusses noch ein Nichtigkeitsgrund z. B. nach § 256 AktG.[1] Bei Verletzung der Offenlegungspflicht sieht das Gesetz aber Sanktionen gegen die vertretungsberechtigten Organe der Gesellschaft ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 8.3 Erleichterungen für Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute

Rz. 53 Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute können gem. § 9 Abs. 2, 3 PublG bei der Offenlegung des Jahresabschlusses die folgenden Erleichterungen in Anspruch nehmen:[1] Anstelle der Gewinn- und Verlustrechnung kann nach § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG eine Anlage zur Jahresbilanz veröffentlicht werden. In dieser Anlage sind folgende Angaben zu machen: die Umsatzerlöse i...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 12.1 Begriffsabgrenzungen

Rz. 64 Die Vorschrift des § 328 HGB regelt, in welcher Form und mit welchem Inhalt die nach § 325 HGB offenzulegenden Unterlagen der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister zu übermitteln sind. Darüber hinaus ist die Vorschrift auch bei sonstigen Veröffentlichungen und Vervielfältigungen der Unterlagen anzuwenden. § ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.2 Mittelgroße Gesellschaften

Rz. 24 Auch für mittelgroße Gesellschaften i. S. d. § 267 HGB sind Erleichterungen bei der Offenlegung vorgesehen (§ 327 HGB). Grundsätzlich sind der vollständige Jahresabschluss und der Lagebericht an den Betreiber des Unternehmensregisters elektronischen zu übermitteln. Die Gewinn- und Verlustrechnung kann jedoch in der nach § 276 HGB "verkürzt" aufgestellten Form offen ge...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.2.2 Offenzulegender Anhang

Rz. 27 Abweichend von den für die Aufstellung maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften braucht der offenzulegende Anhang nach § 327 Nr. 2 HGB die folgenden Angaben nicht zu enthalten: die Aufgliederung des Gesamtbetrags der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren auf die einzelnen Posten der Verbindlichkeiten;[1] bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens di...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 1 Einführung

Rz. 1 Hinweis Das Europäische Parlament hat am 10.11.2022 die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) angenommen, diese wurde schließlich am 28.11.2022 durch den Europäischen Rat gebilligt (Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 16.12.2022). Am 5.1.2023 ist die Richtlinie in Kraft getreten. Unter Anwendung europäischer Berichterstattungsstandards ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.3 Gespaltene Publizität

Rz. 29 Die für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungen bei der Offenlegung können gegenüber den Anteilseignern nicht in Anspruch genommen werden. Nach dieser sog. gespaltenen Publizität [1] bestehen im Verhältnis zu den Gesellschaftern weitergehende Offenlegungspflichten.[2] Rz. 30 Nach § 175 Abs. 2 AktG umfassen die vor der Einberufung der Haupt...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 4 Erleichterungen bei Kleinstkapitalgesellschaften

Rz. 33 Das Gesetz sieht für Kleinstkapitalgesellschaften und entsprechende Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a HGB bestimmte Erleichterungen bei der Rechnungslegung und Offenlegung vor.[1] 4.1 Begriff der Kleinstkapitalgesellschaft Rz. 34 Mit dem neuen § 267a Abs. 1 HGB wird der Begriff der Kleinstkapitalgesellschaft definiert. Dazu gehören Kapitalgesellschaften und ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 16.2 Verminderung von Offenlegungspflichten

Rz. 96 Da die Offenlegungspflichten abhängig von der Größenklasse i. S. d. § 267 HGB sind, kann eine Strategie darin bestehen, zwecks Inanspruchnahme von Offenlegungserleichterungen eine publizitätsfreundlichere Größenklasse anzustreben. Neben dem Einsatz bilanzpolitischer Instrumente,[1] z. B. offene Absetzung erhaltener Anzahlungen auf Bestellungen von den Vorräten gem. § ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 16.3 Änderung der Aussagekraft von Jahresabschlüssen

Rz. 98 Schließlich besteht die Möglichkeit, durch Verlagerung von Ertragspotenzialen die Aussagekraft von Jahresabschlüssen zu verändern. Zu diesem Zweck können z. B. über den Einsatz konzerninterner Verrechnungspreise Ergebnisanteile auf Schwestergesellschaften oder Auslandsgesellschaften transferiert werden, um so die Ertragskraft des publizitätspflichtigen Unternehmens zu...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.2.1 Offenzulegende Bilanz

Rz. 26 Die Bilanz ist nur in der für kleine Kapitalgesellschaften vorgeschriebenen Form offenzulegen. Dabei ist zu beachten, dass gem. § 266 HGB auch die Posten "Aktive latente Steuern" und "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite sowie der Posten "Passive latente Steuern" auf der Passivseite enthalten sind. Nach § 327 Nr. 1 HGB sind in der...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 4.3 Hinterlegung der Bilanz

Rz. 37 Gem. § 326 Abs. 2 Satz 1 HGB ist § 325 Abs. 1 HGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs nur die Bilanz zu übermitteln haben und dabei die Einstellung in das Unternehmensregister durch dauerhafte Hinterlegung verlangen können. Rz. 38 Von dem Hinterlegungswahlrecht dürfen Kleinstkapitalgesellschaften nach § 326 Abs. 2 Satz 2 H...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 12.5 Freiwillige Publizität

Rz. 71 § 328 Abs. 2 HGB regelt die Fälle der sog. freiwilligen Publizität, bei der Veröffentlichungen oder Vervielfältigungen vorgenommen werden, die nicht durch Gesetz oder Statuten vorgeschrieben sind. Solche freiwilligen Veröffentlichungen oder Vervielfältigungen können auch in einer Form wiedergegeben werden, die nicht den Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB entspricht. I...mehr

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Offenlegung und Hinterlegung des Jahres- und Konzernabschlusses

1 Einführung Rz. 1 Hinweis Das Europäische Parlament hat am 10.11.2022 die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) angenommen, diese wurde schließlich am 28.11.2022 durch den Europäischen Rat gebilligt (Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 16.12.2022). Am 5.1.2023 ist die Richtlinie in Kraft getreten. Unter Anwendung europäischer Berichterstattun...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 13 Befreiung von der Offenlegungspflicht

Rz. 73 Nach § 264 Abs. 3 HGB braucht eine Kapitalgesellschaft, die nicht im Sinne des § 264d HGB kapitalmarktorientiert ist und die als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einbezogen ist, unter bestimmten ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 16.1 Ausscheiden aus dem Anwendungsbereich des § 264a HGB

Rz. 92 Da § 264a HGB nur für Personenhandelsgesellschaften gilt, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, kann die Anwendung des § 264a HGB dadurch vermieden werden, dass ein Rechtsformwechsel in eine klassische Personengesellschaft mit mindestens einer voll haftenden natürlichen Person vorgenommen wird oder in eine GmbH ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.1 Kleine Gesellschaften

Rz. 21 Nach § 326 HGB unterliegen kleine Gesellschaften i. S. d. § 267 HGB lediglich einer eingeschränkten Publizität. Als nicht prüfungspflichtige Gesellschaften i. S. d. § 316 Abs. 1 HGB brauchen diese nur folgende Unterlagen an die das Unternehmenregister betreibende Stelle zu übermitteln: Die Bilanz in der nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB zugelassenen verkürzten Form. Nach § ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 2.3 Offenlegungspflichtige Unterlagen

Rz. 12 Nach § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 HGB haben alle publizitätspflichtigen Gesellschaften – von größenabhängigen Ausnahmen abgesehen – die folgenden Unterlagen offenzulegen: den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang,[1] den Lagebericht, bei prüfungspflichtigen Gesellschaften: den Bestätigungsvermerk des...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 7 Zusammenfassende Darstellung der offenzulegenden Unterlagen

Rz. 46 Eine zusammenfassende Darstellung der offenzulegenden Unterlagen enthält die nachfolgende Übersicht.[1] Dabei haben offenlegungspflichtige Gesellschaften in Abhängigkeit von der Größenklasse folgende Unterlagen der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister zu übermitteln:mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 4.1 Begriff der Kleinstkapitalgesellschaft

Rz. 34 Mit dem neuen § 267a Abs. 1 HGB wird der Begriff der Kleinstkapitalgesellschaft definiert. Dazu gehören Kapitalgesellschaften und KapCo-Gesellschaften i. S. d. § 264a HGB, die an den Abschlussstichtagen von 2 aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens 2 der 3 folgenden Schwellenwerte nicht überschreiten: Bilanzsumme i. H. v. 350.000 EUR nach Abzug eines auf der Ak...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung und Hinterlegun... / 4.2 Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 35 Kleinstkapitalgesellschaften können bereits bei der Aufstellung des Jahresabschlusses folgende Erleichterungen in Anspruch nehmen: Nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB brauchen Kleinstkapitalgesellschaften nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB mit Buchstaben bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgeno...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung und Hinterlegun... / 14 Prüfungspflicht der das Unternehmensregister führenden Stelle

Rz. 78 Gem. § 329 Abs. 1 HGB hat die das Unternehmensregister führende Stelle zu prüfen, ob die einzureichenden Unterlagen fristgemäß und vollzählig eingereicht worden sind. Diese Daten werden nach § 8b Abs. 3 Satz 2 HGB von den Landesjustizverwaltungen übermittelt. Die Prüfung seitens der das Unternehmensregister führenden Stelle erstreckt sich nur auf die formelle Richtigke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing / 5 Sanktionen

Die gesetzlichen Regelungen sowie die Rechtsprechung zeigen Grenzen für rechtmäßiges Whistleblowing auf. Wer diese einhält, darf keine arbeitsrechtlichen Sanktionsmaßnahmen erfahren. Werden die Grenzen allerdings verletzt, darf der Arbeitgeber Sanktionen ergreifen. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts gemäß § 106 Satz 2 GewO und § 315 BGB zul...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing / 3.1 Gesetzliche Regelungen

Spezielle Schutznormen für hinweisgebende Personen waren in Deutschland außerhalb des allgemeinen § 612a BGB sowie der Kündigungsschutzvorschriften gemäß §§ 1 ff. KSchG – bis zum Inkrafttreten des HinSchG – rar. Dies hat sich mit dem HinSchG geändert.[1] Neben dem HinSchG gelten zudem weitere gesetzliche Regelungen. Die Vorschrift des § 5 GeschGehG (Geschäftsgeheimnisschutzge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing / 1.2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Eine rechtliche Verpflichtung zur Einführung von Meldestellen und Whistleblowing-Verfahren bestand in Deutschland in speziellen Branchen bereits in der Vergangenheit, im Übrigen aber erst seit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Hinweisgeberschutzrichtlinie im Jahr 2019 (vgl. zuvor) bzw. des HinSchG am 2.7.2023. Zu diesem Zeitpunkt mussten private Beschäftigungsgeber mit 25...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wachstumschancengesetz: Mit... / a) Vertraulichkeitsklausel – § 138l Abs. 3 Nr. 1 lit. a AO-E

Eine Vertraulichkeitsklausel, die eine Offenlegung, auf welche Weise aufgrund der Gestaltung ein steuerlicher Vorteil erlangt wird, gegenüber anderen Intermediären oder den Finanzbehörden verbietet, stellt ein solches Kennzeichen dar. Dies gilt auch für solche Klauseln, die eine Weitergabe von der Zustimmung des Intermediärs abhängig machen (BT-Drucks. 20/8628, 161). Übliche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.7 Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten

Die EU-Richtlinie 2014/95 definiert Anforderungen an die künftige Sozial- sowie Umweltberichterstattung. Für eine verbesserte Transparenz von nichtfinanziellen Informationen sollen die Mitgliedstaaten entsprechende Vorgaben formulieren. Dies betrifft zunächst nur kapitalmarktorientierte Unternehmen, Finanzinstitute und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Umfang der Berücksichtigung von Vermögen. Sie stellt klar, dass verwertbares Vermögen grundsätzlich zur Bestreitung des Lebensunterhaltes einzusetzen ist, bevor die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch genommen werden können. Maßgebend sind die vorhandenen aktiven Vermögenswerte, nicht die Bilanz aus aktiven und passiven Vermögenswerten (BSG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Die Offenlegung der Arbeitnehmerzahl

Rz. 2397 Die DRL II verpflichtet die Mitgliedstaaten nach Art. 19 Abs. 2 (i) GesRRL-E zur Offenlegung der durchschnittlichen Arbeitnehmerzahl einer Gesellschaft während des Geschäftsjahres über das BRIS unter der Voraussetzung, dass diese Information nach nationalem Recht verpflichtend in den Jahresabschluss aufzunehmen und automatisch auslesbar sind.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Mehr Transparenz: Insbesondere die Offenlegung von Konzernstrukturen und Arbeitnehmerzahlen

Rz. 2396 Ein weiteres Kernanliegen der DRL II ist die Erhöhung der Transparenz im Europäischen Gesellschaftsrecht, um das Vertrauen in die Unternehmensinformationen anderer Mitgliedstaaten zu erhöhen, deren direkte Nutzbarkeit zu erleichtern, um Dritte zu schützen und illegale Aktivitäten zu verhindern (ErwG 12). Dazu dient zum einen die Einbeziehung von Personenhandelsgesel...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Die Offenlegung von Konzernstrukturen

Rz. 2398 Die DRL II verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Offenlegung von Konzernstrukturen über das BRIS (Art. 19b GesRRL-E). Hierfür können und sollen die Mitgliedstaaten weitestgehend auf den ohnehin bestehenden Pflichten zur Veröffentlichung der konsolidierten Konzernabschlüsse nach der Richtlinie 2013/34/EU [5788] aufbauen. Denn nach Art. 19b Abs. 1 GesRRL-E trifft die Pf...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Offenlegung der Gründung

Rz. 2123 Wenn alle Bedingungen für die Gründung der Europäischen Gesellschaft (SE) erfüllt sind, muss jede der die Gründung der Europäischen Gesellschaft (SE) anstrebenden Gesellschaften diese Tatsache gem. den aufgrund von Art. 3 der Ersten RL[5332] erlassenen Vorschriften offenlegen. Den Anteilseignern, die sich bis zu diesem Zeitpunkt nicht für die Einbringung ihrer Anteil...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ff) Regelungen zur Offenlegung von Registerinformationen und zu den Gebühren

Rz. 151 Neben den Neuregelungen zum Online-Verfahren ist auch eine Reihe von Änderungen hinsichtlich der Regelungen zur Offenlegung von Registerinformationen und zu den Gebühren in Kraft getreten. Rz. 152 So ist das System der Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen umgestellt worden. Statt des bisherigen Verfahrens (Einreichung der Unterlagen beim Betreiber des Bundesanze...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Praktische Auswirkungen der Offenlegung der Konzernstrukturen und der Arbeitnehmerzahlen

Rz. 2399 Die vorläufige politische Einigung bleibt hinsichtlich der Offenlegungspflichten für Konzerne und Arbeitnehmerzahlen deutlich hinter den Vorschlägen der Kommission und des Parlaments zurück, die sich für deutlich weitgehendere Offenlegungs- und Aktualisierungspflichten ausgesprochen hatten. Der praktische Mehrwert der Offenlegungsvorschriften in der DRL II wird inso...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (1) Einberufung und Offenlegung

Rz. 122 Das UmwG sieht für die beteiligten Rechtsträger unterschiedlich strenge Pflichten zur Bekanntmachung und Offenlegung vor (vgl. dazu o. Rdn 90).[311] Für die Ladung zur Mitgliederversammlung gelten grds. die allgemeinen Regeln für den jeweiligen Rechtsträger.[312] Zusätzlich ist bei einzelnen Rechtsträgern vorgesehen, dass der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf un...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / hh) Offenlegung

Rz. 2113 Art. 32 Abs. 3 SE-VO statuiert die Offenlegungspflichten für den Gründungsplan. Dieser ist einen Monat vor der Hauptversammlung, die über die Gründung der Holding-SE zu beschließen hat, gem. dem in den nationalen Durchführungsbestimmungen zu Art. 3 der Ersten Richtlinie[5317] (jetzt Art. 16 RL 2017/1132/EU) vorgesehenen Verfahren, offenzulegen.mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / IX. Offenlegung

Rz. 227 Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne Vollhaftung einer natürlichen Person unterliegen einer gesetzlichen Pflicht zur Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung von Jahresabschluss und Lagebericht sowie von Konzernabschluss und Konzernlagebericht (§§ 325–329 HGB). Bei börsennotierten Aktiengesellschaften muss auch die Erklärung zum Corp...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Offenlegung

Rz. 2144 Der Umwandlungsplan ist gem. Art. 35 Abs. 5 SE-VO einen Monat vor der Hauptversammlung, die über die Umwandlung beschließen soll, auszulegen. Das Offenlegungsverfahren richtet sich nach den nationalen Regelungen, die zur Umsetzung des Art. 3 der Ersten Richtlinie[5362] (jetzt Art. 16 RL 2017/1132/EU) erlassen worden sind. Die nationale Ausgangsgesellschaft muss dahe...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / c) Unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen

Rz. 45 Gem. Art. 14 lit. c) MMVO ist es verboten, Insiderinformationen unrechtmäßig offenzulegen. Eine unrechtmäßige Offenlegung liegt gem. Art. 10 MMVO vor, wenn sie nicht im Zuge der normalen Ausübung einer Beschäftigung, eines Berufs oder der normalen Erfüllung von Aufgaben geschieht. Dies gilt unabhängig davon, ob die Insiderinformation innerhalb des Unternehmens oder an...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / b) Voraussetzungen der Offenlegung vertraulicher Informationen durch die Geschäftsführung einer GmbH/den Vorstand einer AG

Rz. 70 Neben dem nur sehr eingeschränkten Auskunfts- und Einsichtsrecht bestehen auch auf Ebene des Zielunternehmens Beschränkungen bzgl. der Herausgabe vertraulicher Informationen. In einer Due Diligence werden regelmäßig hochsensible Unternehmensinterna nachgefragt bzw. offengelegt. Neben detaillierten Daten über die finanziellen Verhältnisse und die Unternehmensplanung des...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / (4) Offenlegungen

Rz. 126 Der Käufer, der bei der Due Diligence anhand der vom Verkäufer bereitgestellten Dokumente oder Informationen bestimmte und allgemeine Risiken beim Zielunternehmen identifiziert hat, wird bestrebt sein, soweit sie nicht bereits vor Unterzeichnung in einer Anpassung des ursprünglich angebotenen Kaufpreises nach unten Niederschlag gefunden haben, diese durch entsprechen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Offenlegung der Stellvertretung

Rz. 37 Zweck des Grundbuchverfahrens ist es, für formelle Klarheit zu sorgen. Der Notar muss daher notwendig zum Ausdruck bringen, dass und für wen er den Antrag stellt.[55] Der Antrag ist auslegbar in Bezug auf die beteiligten Personen und den Inhalt des Antrages. Dabei kann die Formulierung des Urkundeninhaltes ebenso berücksichtigt werden wie die Interessenlage der Beteil...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Gründerhaftung

Rz. 102 Zur Gründerhaftung hat der BGH mit seinem Urt. v. 7.7.2003[372] bestätigt, dass sowohl bei der Verwendung eines inhaltslosen Mantels wie auch bei der Verwendung einer Vorratsgesellschaft ("wirtschaftliche Neugründung") die Gründungsvorschriften und somit auch die Gründerhaftung erneut anzuwenden sind. Rz. 103 Offen war aber der Zeitpunkt, mit dem die Phase der wirtsch...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Vorratsgründung bzw. Mantelverwendung oder Mantelkauf

Rz. 731 Vorratsgesellschaften [2316] begegnen einem im Rechtsleben im Wesentlichen im GmbH-Gesellschaftsrecht. Im Aktienrecht stellt sich die Rechtslage jedoch vergleichbar dar.[2317] Die Verwendung des Mantels einer auf Vorrat gegründeten Gesellschaft, die bislang nicht unternehmerisch tätig war (Eintragung neu bestellter Vorstandsmitglieder und die Eintragung der Änderung d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Ordnungsgemäßes Hin- und Herzahlen

Rz. 713 Ist vor der Einlage eine Leistung an den Aktionär vereinbart worden, die wirtschaftlich einer Rückzahlung der Einlage entspricht und die nicht als verdeckte Sacheinlage i.S.d. § 27 Abs. 4 AktG zu beurteilen ist, befreit diese gem. § 27 Abs. 4 AktG den Aktionär von seiner Einlageverpflichtung nur, wenn die Leistung durch einen vollwertigen Rückgewähranspruch gedeckt i...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Rechtsfolgen des § 19 Abs. 5 GmbHG

Rz. 62 Liegen die eben erörterten Voraussetzungen des § 19 Abs. 5 GmbHG vor, ist die vereinbarte Einlageschuld des Gesellschafters trotz des Hin- und Herzahlens erfüllt. Ist die Kapitalaufbringung demnach ordnungsgemäß, kann sie nicht mehr unter Berufung auf § 19 Abs. 2 Satz 1 GmbHG oder § 8 Abs. 2 Satz 1 GmbHG infrage gestellt werden. Sind die Voraussetzungen des § 19 Abs. ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (3) Cash-Pool

Rz. 70 Eine verdeckte Sacheinlage kommt auch beim Cash-Pool in Betracht. Hierbei werden im Rahmen eines Konzerns alle Mittel der Konzerngesellschaft taggleich auf ein Sammelkonto eingezahlt. Dies bezieht sich sowohl auf die Mittel, die aus Kapitalerhöhungsmaßnahmen (Gründung, Kapitalerhöhung) stammen, als auch auf die übrigen liquiden Mittel der Gesellschaft. Auch hier stell...mehr