Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

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§ 16 Vertragstypen / bb) Pflichten des Ausbildenden

Rz. 26 Die Pflichten des Ausbildenden ergeben sich aus den §§ 14 bis 16 BBiG. Seine Hauptpflicht ist die Vermittlung der beruflichen Handlungsfähigkeit und Durchführung der Ausbildung, sodass das Ausbildungsziel innerhalb der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann. Die sachliche Ausbildung umfasst in erster Linie eine geordnete Vermittlung von Fertigkeiten, Kenntn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Anfragen zur ID-Nr und zum Geburtsdatum (§ 22a Abs 2 EStG)

Rn. 39b Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Vorbemerkung zu den Änderungen des § 22a Abs 2 EStG zum 01.01.2017: IRd redaktionellen Anpassung an den in § 93c AO verwendeten Rechtsbegriff "mitteilungspflichtige Stelle" wurden in S 1, 2, 3, 4, 6 und 8 die früheren Begriffe "Mitteilungspflichtige" ersetzt (BT-Drucks 18/7457, 97). Mit Wirkung ab 20.11.2019 ist § 22a Abs 2 S 8 EStG (s Rn 1...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.4 Versuchte Steuerhinterziehung

(1) 1Wenn der Täter den Steuervorteil (die Kindergeldzahlung) für sich oder einen anderen nicht erlangt hat, kommt nur der Tatbestand der versuchten Steuerhinterziehung in Betracht (§ 23 Abs. 1 StGB, § 370 Abs. 2 AO). 2Nach der gesetzlichen Definition des § 22 StGB versucht eine Straftat, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / I. Besondere Arbeitszeitregelungen

Rz. 38 Grundsätzlich sind für Arbeitszeiten weiblicher Beschäftigter die gleichen Regelungen maßgebend wie für männliche, im Wesentlichen also das ArbZG (vgl. oben Rdn 8 ff.). Dies ist der Fall, seitdem 1994 das ArbZG die AZO ersetzt hat, die noch unterschiedliche Arbeitszeitregelungen enthielt, so z.B. das Nachtarbeitsverbot für Frauen. Gemäß der EU-RL zur Verwirklichung de...mehr

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Verbindlichkeitenspiegel / 4 Inhalt und Aussage des Verbindlichkeitenspiegels

Die Aufgliederung der in § 285 Nr. 1 HGB verlangten Angaben ist für jeden Posten der Verbindlichkeiten nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema vorzunehmen (Verbindlichkeitenspiegel im engeren Sinne).[1] Der Verbindlichkeitenspiegel sollte nicht als "lästige" Pflicht betrachtet, sondern als Entscheidungshilfe zur Gestaltung der Fremdfinanzierung des Betriebs genutzt werden...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 6.1 Allgemeines

(1) 1 § 371 Abs. 1 AO bietet dem Steuerstraftäter die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. 2Wer in den Fällen des § 370 AO unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde (Familienkasse) in vollem Umfang berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt, wird insoweit straffrei. 3Die Angaben müssen zu allen unverjährten Steuerstraftaten erfo...mehr

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zfs 08/2023, Ermittlungsansatz und Ermittlungsumfang bei der Fahrtenbuchanordnung; Lichtbildabgleich; Meldeabfrage; Mitwirkungspflicht; Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung; Zeugnisverweigerungsrecht; Datenschutz

StVZO § 31a Abs. 1; BMG a.F. § 34 Abs. 1, Abs. 2; PassG § 22 Abs. 2; PAuswG § 24 Abs. 2; StPO § 52 Abs. 1 Leitsatz 1. Unmöglich im Sinne des § 31a Abs. 1 S. 1 StVZO ist die Feststellung des verantwortlichen Fahrers dann, wenn die Bußgeldbehörde nach den Umständen des Einzelfalls nicht in der Lage war, den Täter einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften zu ermitteln, ob...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Prioritätsprinzip

Rz. 6 [Autor/Stand] Sind für die Verfolgung einer Tat oder bei Zusammenhang mehrere FinB zuständig, so ist nach § 39 OWiG (Grundsatz der Priorität) zu verfahren (vgl. § 410 Rz. 6.1 sowie Nr. 111 Abs. 1 AStBV (St) 2023; s. AStBV Rz. 111). Bei Tateinheit zwischen mehreren Ordnungswidrigkeiten haben sich die betroffenen Behörden miteinander ins Benehmen zu setzen (vgl. Nr. 111 ...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 10.1 Allgemeines

(1) 1Hinsichtlich der Zumessung der Geldbuße enthält die AO grundsätzlich keine ausdrücklich vom OWiG abweichenden Vorschriften, sodass § 17 OWiG entsprechend anzuwenden ist (§ 410 AO). 2Im Hinblick auf die materiell-rechtlichen Bußgeldvorschriften der AO und die Besonderheiten des steuerlichen Kindergeldes nach Maßgabe der §§ 31, 62 bis 78 EStG (insbesondere die nach § 66 E...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zuständigkeitskonzentration (§ 409 Satz 2 AO)

Rz. 5 [Autor/Stand] Soweit für den Bereich mehrerer FinB nach § 387 Abs. 2 AO aufgrund einer Rechtsverordnung gemeinsame Bußgeld- und Strafsachenstellen bestehen (so der Regelfall), sind diese einheitlich zur Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten zuständig (s. § 387 Rz. 35 ff.). Auch für Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten nach dem StBerG und dem GwG i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 409 AO stimmt nahezu wortgleich mit der Vorläuferbestimmung des § 446 RAO überein, der im Zuge mit der Einführung der Steuerordnungswidrigkeiten durch Art. 1 Nr. 1 des 2. AOStrafÄndG v. 12.8.1968 [2] in die RAO eingefügt wurde. Allein das Wort "Finanzamt" wurde durch "Finanzbehörde" ersetzt. Erfasst werden damit auch das HZA und die Familienkasse (s. Rz....mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 8 Verfahren

1Für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen ist bei den Familienkassen eine BuStra-Stelle einzurichten. 2Tritt bei einer Familienkasse der Verdacht einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit auf, so ist die vollständige Kindergeldakte über den Leiter der Familienkasse an die BuStra-Stelle abzugeben. 3In der Abgabenachricht sind die Gründe für die Ab...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.1 Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG

Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder zwischen diesen und Dritten aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen, § 2 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG Der Begriff der bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit in § 2 ArbGG entspricht dem Begriff der bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit des § 13 GVG. Eine solche liegt vor, wenn die Pa...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 97. Sozialversicherung

Rz. 1507 Nach § 1 Abs. 1 SGB IV gehören zur Sozialversicherung die gesetzliche Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte. Diese Gebiete sind dadurch gekennzeichnet, dass im Mittelpunkt ihrer Regelungen ein Versicherungsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber sowie dem Sozialleistungsträger steht, A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Subjektiver Tatbestand

Rn. 14 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Subjektiv setzten die Tatbestände des § 50f Abs 1 EStG (bzw bis zum 25.11.2019 § 50f Abs 1 Nr 1 und 2 EStG) vorsätzliches oder leichtfertiges Handeln des Täters voraus. Die Norm selbst regelt nicht, wann ein derartiges Handeln vorliegt. Die Tatbestandsmerkmale "Vorsatz" und "Leichtfertigkeit" stammen aus dem Bereich der Straf- und Ordnungswi...mehr

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zfs 08/2023, Anforderungen ... / 2 Aus den Gründen:

[16] Die Berufung des Kl. ist zulässig und begründet. [17] Der Bescheid vom 4.10.2021, mit dem ihm der Bekl. das Führen fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr untersagt hat, ist rechtswidrig und verletzt den Kl. in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 S. 1 VwGO), da die Rechtsgrundlage des § 3 FeV v. 13.12.2010 (BGBl I S. 1980), zuletzt geändert durch Geset...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / B. Allgemeine Arbeitszeitregelungen

Rz. 3 Die Gestaltung der Arbeitszeit wird vom Gesetzgeber als ein wesentliches Gestaltungsmittel des Arbeitsschutzes angesehen (vgl. MünchArbR/Anzinger, § 297 Rn 12 ff.). So ist der Zweck des hier grundlegenden Gesetzes zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts (ArbZRG) vor allem die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Arbeitneh...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 2. Verarbeitung personenbezogener Daten zur Aufklärung von Vertragspflichtverletzungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit

Rz. 45 § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG a.F. wurde wegen seiner Beschränkung auf Straftaten vielfach als zu eng erachtet (Düwell/Brink, NZA 2017, 1081, 1084), da Arbeitgeber gemeinhin auch ein erhebliches Interesse daran haben, Ordnungswidrigkeiten oder auch die Verletzung unternehmensinterner Richtlinien durch Beschäftigte zu ermitteln und zu sanktionieren. Rz. 46 Ebenfalls noch zu § 3...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.6.3 Verfolgbarkeit der Tat

Rz. 21 Tat i. d. S. ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung oder Unterlassung, die den die Ahndung begründenden Gesetzestatbestand in Form einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit verwirklicht.[1] Unerheblich ist das Stadium der Tat, solange sie nur strafbewehrt ist.[2] Das Zwangsmittelverbot greift jedoch nicht ein, wenn nur eine straflose Vorbereitungshandlung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.6.2 Steuerstraftat – Steuerordnungswidrigkeit

Rz. 20 Die Verfolgungsgefahr muss wegen einer Steuerstraftat i. S. v. § 369 Abs. 1 AO oder Steuerordnungswidrigkeit i. S. v. § 377 Abs. 1 AO bestehen. Hierzu zählt auch die "Vorspiegelungsstraftat" i. S. v. § 385 Abs. 2 AO .[1] Die Verfolgungsgefahr wegen einer nichtsteuerlichen Straftat hindert die Anwendung von Zwangsmitteln nicht. In diesem Fall wird der Stpfl. vor der stra...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.1 Normzweck

Rz. 35 Tatsachen oder Beweismittel dürfen, wenn die Voraussetzungen des § 393 Abs. 2 AO erfüllt sind "nicht für die Verfolgung einer Tat verwendet werden, die keine Steuerstraftat ist" . Durch dieses verfassungsrechtlich erforderliche[1] Verbot soll der Stpfl. geschützt werden, der seine steuerlichen Mitwirkungspflichten teilweise korrekt erfüllt hat. Damit ist die Vorschrif...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 8 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 9 ArbStättV regelt, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit begeht oder sich strafbar macht, wenn er gegen Vorgaben der ArbStättV verstößt. Die in Abs. 1 geregelten Fälle von Ordnungswidrigkeiten erfassen vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen konkret bezeichnete Arbeitgeberpflichten. Kommt zu einem vorsätzlichen Verstoß zusätzlich eine Ge...mehr

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Kündigung / 5.5.4 Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Vor Ausspruch der Kündigung ist nicht nur der Betriebs- bzw. Personalrat ordnungsgemäß zu beteiligten, sondern nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX auch die Schwerbehindertenvertretung. Die unterlassene Beteiligung war bisher folgenlos; zwar konnte die Schwerbehindertenvertretung nach § 178 Abs. 2 Satz 2 SGB IX verlangen, die Durchführung oder Vollziehung der Maßnahme auszusetzen...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 2 Die ArbStättV im Überblick

Die ArbStättV ist in 2 große Teile gegliedert: Der 1. Teil enthält in den §§ 1 bis 9 Vorschriften zu Ziel und Anwendungsbereich (§ 1), Begriffsbestimmungen (§ 2), Gefährdungsbeurteilung (§ 3), Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (§ 3a), Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten (§ 4), Nichtraucherschutz (§ 5), Unterweisung der Beschäftigten (§ 6) Ausschuss f...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz veröffentlicht! Inkrafttreten am 2. Juli 2023!

Zusammenfassung Die EU-Whistleblower-Richtlinie hätte bis 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der Bundestag hatte eine erste Fassung am 16.12.2022 beschlossen, zu der allerdings am 10.2.2023 der Bundesrat seine Zustimmung verweigerte. Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss Eine überarbeitete Fassung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wurde a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 6 Selbstanzeigemöglichkeit

Rz. 152 Eine straf- bzw. bußgeldbefreiende Selbstanzeige i. S. d. § 371 AO oder § 378 Abs. 3 AO ist in den Fällen des § 379 AO nicht möglich, da die Norm weder eine entsprechende Regelung noch einen diesbezüglichen Verweis enthält.[1] Dies führt allerdings zu unstimmigen Ergebnissen, da beim vollendeten Delikt eine Selbstanzeige gem. §§ 371, 378 Abs. 3 AO zulässig ist, hinge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 4 Versuch

Rz. 144 In Ermangelung einer ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung kann gem. § 377 Abs. 2 AO i. V. m. § 13 Abs. 2 OWiG der Versuch der Ordnungswidrigkeit nach § 379 AO nicht geahndet werden.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.9.1 Allgemeines

Rz. 62 Eine Ordnungswidrigkeit gem. § 379 Abs. 2 Nr. 1 AO begeht, wer entgegen der in § 138 Abs. 2 AO normierten Pflicht zur Meldung bestimmter Auslandssachverhalte diese nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig[1] meldet. Eine Einbeziehung anderer Mitteilungs- oder Mitwirkungspflichten widerspricht dem Analogieverbot des § 3 OWiG. Rz. 63 Der Umfang der anzugebenden Ta...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 379 AO erfasst Handlungen, die noch keine Steuerhinterziehung darstellen und die Schwelle zum Versuch der Steuerhinterziehung noch nicht überschritten haben, jedoch geeignet sind, den späteren Steueranspruch des Fiskus zu gefährden. Folglich könnten ohne § 379 AO die in dieser Norm erfassten Verstöße nicht aufgrund anderer abgabenrechtlicher Bußgeld- bzw. Straftatbes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 8 Konkurrenzen

Rz. 156 Bereits nach allgemeinen Grundsätzen der Konkurrenzlehre wird der Gefährdungstatbestand des § 380 AO vom Erfolgstatbestand des § 378 AO verdrängt, was auch der ausdrücklichen (überflüssigen) Regelung in § 379 Abs. 4 AO entspricht. Wie sich aus § 21 OWiG ergibt, ist § 379 AO darüber hinaus auch subsidiär gegenüber § 370 AO oder sonstigen Straftatbeständen, z. B. § 267...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.11.1 Allgemeines

Rz. 72 § 117c Abs. 1 AO ermächtigt das BMF zum Erlass von Rechtsverordnungen, die die systematische Erhebung und Übermittlung steuerlich relevanter Daten regeln, die im Rahmen der Amtshilfe zur Förderung der Steuerehrlichkeit anderen Staaten zur Verfügung gestellt werden können. Die Erhebung dieser Daten soll durch Dritte, d. h. insb. durch Finanzinstitute erfolgen, die die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.1.3 Ausstellen

Rz. 12 Ordnungswidrig handelt, wer den unrichtigen Beleg ausstellt. Dies kann sowohl durch Herstellen eines vollständig neuen schriftlichen Belegs als auch durch Veränderungen an einem bereits existenten Beleg erfolgen. In der letztgenannten Alternative kann § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO allerdings lediglich zur Anwendung kommen, wenn der Urheber selbst die Änderungen vornimmt,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.10.1 Allgemeines

Rz. 65 Durch § 379 Abs. 2 Nr. 1a AO wird ein Verstoß gegen die sich aus § 144 AO ergebenden Aufzeichnungspflichten sanktioniert.[1] Die Aufzeichnungen i. S. d. § 144 AO dienen zur Kontrolle der Betriebsvorgänge beim Unternehmer, da durch sie eine Nachkalkulation möglich wird. Darüber hinaus bildet das Warenausgangsbuch die Grundlage für Kontrollmitteilungen gem. § 194 Abs. 3...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.1.1 Buchführungs-/Aufzeichnungspflicht

Rz. 30 Ob eine Buchführungs- oder Aufzeichnungspflicht besteht und für wen, ergibt sich aus der jeweiligen Bezugsnorm. Da die Pflichten "nach dem Gesetz" bestehen müssen, kommen gem. § 4 AO nur solche in Betracht, die sich aus einer Rechtsnorm, also Gesetzen im materiellen und formellen Sinn, ergeben. Maßgeblich sind somit förmliche Gesetze und Rechtsverordnungen, nicht jedo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5 Geldbuße

Rz. 145 Die Geldbuße betrug bis zum Jahr 2016 für jede Form der vorsätzlichen Steuergefährdung gem. § 377 Abs. 2 AO i. V. m. § 17 Abs. 1 OWiG mindestens 5 EUR und gem. § 379 Abs. 4 AO höchstens 5.000 EUR. Danach hob der Gesetzgeber den bis dahin einheitlichen Bußgeldrahmen auf und regelte zunächst in § 379 Abs. 4 AO und später in den Abs. 4–7 ein gestuftes Höchstmaß der Geld...mehr

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Warum haben beim Umgang mit... / 1.4 Folgen von Verstößen

Gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 3 GefStoffV ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn vorsätzlich oder fahrlässig eine Tätigkeit ausgeübt wird, für die keine Gefährdungsbeurteilung mit festgelegten Schutzmaßnahmen gem. Abschnitt 4 GefStoffV (§§ 8 ff. GefStoffV) vorliegt. Im Rahmen der Festlegung von Schutzmaßnahmen ist auch die Rangfolge der Schutzmaßnahmen zu beachten, sodass eine technis...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 6.2 Länderbezogene Berichte von multinationalen Unternehmen

Rz. 74 Abgrenzung zur Verrechnungspreisdokumentation. Mit dem BEPS UmsG[1] hat der Gesetzgeber den 3. Bestandteil des Dokumentationskonzepts der OECD entsprechend den EU-rechtlichen Vorgaben i. R. d. innerstaatlichen Anzeigepflichten, d. h. nicht als Bestandteil der verrechnungspreisbezogenen Aufzeichnungen nach § 90 Abs. 3 AO und der GAufzV, innerstaatlich umgesetzt und dam...mehr

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Zahlungsbericht und Ertrags... / 7.4.5 Sanktionen bei Verstoß gegen Erstellung oder Offenlegung des Ertragsteuerinformationsberichts

Rz. 58 Der Verstoß bei Erstellung oder Offenlegung kann nach §§ 342o und 342p HGB als Ordnungswidrigkeit ähnlich gehandet werden wie beim Jahresabschluss. D.h., wer einen Ertragsteuerinformationsbericht nicht richtig oder nicht vollständig erstellt oder diesen nicht, nicht richtig, nicht rechtzeitig oder nicht mindestens 5 Jahre veröffentlicht, kann mit einer Geldstrafe von ...mehr

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Zahlungsbericht und Ertrags... / 5 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 40 Sanktionen bei Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Aufstellung und Offenlegung eines (Konzern-)Zahlungsberichts werden in den §§ 341x und 341y HGB geregelt. Ein Verstoß gegen Erstellungspflichten im Hinblick auf Inhalt oder Gliederung eines (Konzern-)Zahlungsberichts wird gemäß § 341x Abs. 1 HGB als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann nach § 341x Abs. 2 HGB mit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.1 Materielles Recht der Ordnungswidrigkeiten

Rz. 1 Eine Ordnungswidrigkeit ist gem. § 1 Abs. 1 OWiG eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Im Gegensatz dazu ist die Definition der Steuer- oder Zollordnungswidrigkeiten in § 377 Abs. 1 AO deutlich eingeschränkt. Danach sind Steuer- bzw. Zollordnungswidrigkeiten "Zuwiderhandl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.2 Formelles Recht der Ordnungswidrigkeiten

Rz. 5 In der Abgabenordnung ist das Bußgeldverfahren nicht abschließend geregelt. Wie sich aus § 410 AO ergibt, gelten die verfahrensrechtlichen Vorschriften des OWiG für das Bußgeldverfahren in Steuersachen entsprechend. Aufgrund § 46 Abs. 1 OWiG sind somit auch die allgemeinen Vorschriften über das Strafverfahren – namentlich die StPO, das GVG, das JGG und das JVEG – subsi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 3 Einbeziehung von Steuerordnungswidrigkeiten in Strafbefehle

Rz. 3 Zwischen einer Steuerstraftat i. S. d. § 369 Abs. 1 AO und einer steuerlichen Ordnungswidrigkeit kann ein Zusammenhang i. S. d. § 42 Abs. 1 S. 2 OWiG bestehen. Dies ist der Fall, wenn eine Person zugleich einer Straftat und einer Ordnungswidrigkeit in Tatmehrheit beschuldigt wird oder wenn mehrere Personen eine Tat begehen, wobei einem der Beteiligten eine Straftat[1] un...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3 Täter

Rz. 7 Jeder, der dem Verbot des § 46 Abs. 4 S. 1 AO zuwiderhandelt, kann Täter i. S. d. § 383 AO sein, sofern er auch das besondere persönliche Merkmal der Geschäftsmäßigkeit erfüllt.[1] Handelt jemand als Vertreter einer juristischen Person oder Personengesellschaft, so werden Verstöße gegen § 383 AO gem. § 377 Abs. 2 AO i. V. m. § 9 Abs. 1 OWiG dem Handelnden zugerechnet.[...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 8 Die Rechtskraftwirkung

Rz. 23 Im Hinblick auf die Rechtskraftwirkung ist zu unterscheiden zwischen einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid und einem Urteil. Ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid der Verwaltungsbehörde i. S. d. OWiG entfaltet nur eine beschränkte Rechtskraft. Er steht lediglich der Verfolgung derselben Tat als Ordnungswidrigkeit entgegen, nicht hingegen der Verfolgung derselben Tat weg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4.2 Der Verfahrensabschluss

Rz. 11 Nach dem OWiG gibt es fünf verschiedene Möglichkeiten, das Verfahren zu beenden: Es kann eine Verfahrenseinstellung gem. § 46 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 170 Abs. 2 S. 1 StPO erfolgen, sofern aufgrund der Ermittlungen eine Ordnungswidrigkeit nicht erwiesen werden kann.[1] Ferner kann das Verfahren gem. § 47 Abs. 1 OWiG eingestellt werden, wenn die Verfolgung trotz Verwirklic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3 Besonderheiten im Bußgeldverfahren

Rz. 9 Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten gilt statt des für das Strafverfahren geltenden Legalitätsprinzips des § 152 Abs. 2 StPO das in § 47 Abs. 1 OWiG niedergelegte Opportunitätsprinzip. Die Verwaltungsbehörde unterliegt nicht dem Zwang, ein Bußgeldverfahren einleiten und durchführen zu müssen, wenn der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit besteht; dies steht vielmehr in ih...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 6 Versuch

Rz. 19 In Ermangelung einer ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung kann gem. § 377 Abs. 2 AO i. V. m. § 13 Abs. 2 OWiG der Versuch der Ordnungswidrigkeit nach § 381 AO nicht geahndet werden.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5 Versuch

Rz. 9 In Ermangelung einer ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung kann gem. § 377 Abs. 2 AO i. V. m. § 13 Abs. 2 OWiG der Versuch der Ordnungswidrigkeit nach § 383 AO nicht geahndet werden. Es ist allerdings zu beachten, dass auch nichtige Erwerbsvorgänge von § 383 AO erfasst werden. Folglich kann der reine Abschluss des Erwerbsvorganges auch ohne die erforderliche Abtretung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 7.3 Das Rechtsmittel

Rz. 22 Gegen ein Urteil in Bußgeldsachen ist nach § 79 OWiG unter engen Voraussetzungen die Rechtsbeschwerde gegeben, die der Revision im Strafverfahren vergleichbar ist. Sie ist gem. § 79 Abs. 1 Nr. 1 OWiG nur zulässig, wenn eine Geldbuße von mehr als 250 EUR verhängt worden ist, der Betroffene wegen einer Ordnungswidrigkeit freigesprochen oder das Verfahren eingestellt wor...mehr