Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 266

Rn. 199a Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des AR einer KapG bzw. haftungsbeschränkten PersG i. S. d. § 264a (vgl. § 335b) gegen eine der Gliederungsvorschriften des § 265 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 oder Abs. 6, der §§ 266, 268 Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5, Abs. 6 oder Abs. 7 oder der §§ 272, 274, des § 275 oder § 277 verstößt, begeht e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. § 334 Abs. 3

Rn. 28 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Ordnungswidrigkeiten i. S. d. § 334 können mit einer Geldbuße von mindestens 5 EUR (vgl. § 17 Abs. 1 OWiG) geahndet werden. Bezüglich der Bemessung der Höhe der Geldbuße sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters mit zu berücksichtigen (vgl. § 17 Abs. 3f. OWiG). Ebenso zu berücksichtigen ist der wirtschaftliche Vorteil, der dem Täter a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Gesundheitssc... / 3.1 Allgemeine Beschäftigungsverbote vor und nach der Entbindung

Das Mutterschutzgesetz kennt neben einer Reihe von "Ausübungsuntersagungen" allgemeine Beschäftigungsverbote. Neben allgemeinen Beschäftigungsverboten kann auch ein Verbot bestehen, wenn ein Arzt eine entsprechende Bescheinigung ausstellt, § 16 Abs. 1 MuSchG. Beschäftigungsverbot vor der Entbindung Die Beschäftigung werdender Mütter in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Konkurrenzen

Rn. 34 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Soweit mehrere Alternativen des § 334 tateinheitlich verwirklicht werden, gilt § 19 OWiG. Liegt hingegen Tatmehrheit vor, so ist gemäß § 20 OWiG eine Geldbuße für jede einzelne Tat gesondert festzusetzen. Werden gleichzeitig eine Ordnungswidrigkeit und eine Straftat tateinheitlich verwirklicht (vgl. z. B. §§ 263, 266 StGB), so ist gemäß § 21 ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 250

Rn. 100 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wird gegen eine der Vorschrift(en) des § 250 Abs. 1f. i. R.d. Aufstellung oder Feststellung des JA durch Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder AR einer KapG verstoßen, liegt eine Zuwiderhandlung i. S. d. § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) vor, die gemäß § 334 Abs. 3 Satz 1 als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 319b

Rn. 37 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen § 319b sind mit denen bei Verstößen gegen § 319 vergleichbar, zumal mit § 319b Teile der in diesem Paragrafen normierten Unabhängigkeitsanforderungen auf das Netzwerk eines AP bzw. einer Prüfungsgesellschaft übertragen werden. Durch die Regelung in § 243 Abs. 3 AktG und § 249 Abs. 1 AktG i. V. m. § 318 Abs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 243

Rn. 100 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Bei KapG ebenso wie ihnen gleichgestellten PersG i.S.d. § 264a (vgl. § 335b) gilt ein Verstoß gegen § 243 Abs. 1 oder 2 durch ein Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder AR gemäß § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) als Ordnungswidrigkeit (vgl. HdR-E, HGB § 334). Gleiches gilt nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) PublG für UN, die nach den V...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Sonstige Besonderheiten

Rn. 5 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Gemäß § 14 OWiG gilt im Ordnungswidrigkeitenrecht – im Gegensatz zum Strafrecht – die sog. Einheitstäterlösung. Jeder Tatbeteiligte ist danach Täter einer Ordnungswidrigkeit. Eine Unterscheidung zwischen Tätern und Teilnehmern (Anstiftern und Gehilfen), wie sie im Strafrecht vorzunehmen ist, findet nicht statt. Dieser Beteiligtenbegriff beinha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 246

Rn. 38 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das HGB normiert weder für Verstöße gegen das Vollständigkeitsgebot noch das Verrechnungsverbot unmittelbare bilanzrechtliche Konsequenzen. Indes hat der AP bei wesentlichen Beanstandungen die Erteilung des BV entweder einzuschränken oder gar zu versagen (vgl. § 322 Abs. 4 Satz 1). Eine Verletzung der Norm des § 246 kann u.U. die Nichtigkeit d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Vorsatz

Rn. 27 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Eine Ordnungswidrigkeit nach § 334 kann nur vorsätzlich begangen werden; fahrlässiges Handeln ist nicht unter Geldbuße gestellt. Bedingter Vorsatz ist jedoch ausreichend. Die Haftung eines Täters ist bereits dann gegeben, wenn er den Dingen ihren Lauf lässt und keine Sachverhaltsprüfung vornimmt, obwohl er sich der konkreten Gefahr einer Rege...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Sonstige Regelungsbereiche

Rn. 15 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Beschränkung(en) bei der Auswahl des AP (vgl. § 318 Abs. 1ff. i. V. m. Art. 16f. der AP-VO (EU) Nr. 537/2014 (ABl. EU, L 158/77ff. vom 27.05.2014); Verpflichtung zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses (vgl. § 324 Abs. 1 i. V. m. § 316a Satz 2); spezifisches Auskunftsrecht der dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstel...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5

Rn. 16 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 betrifft Zuwiderhandlungen (vgl. zum (erweiterten) Täterkreis HdR-E, HGB § 334, Rn. 26) gegen die Vorschriften über Form, Format und Inhalt der Unterlagen bei Offenlegung, Hinterlegung, Veröffentlichung sowie Vervielfältigung gemäß § 328, auch i. V. m. § 325a Abs. 1 Satz 1 (1. Halbsatz). Dabei soll die weitere Ergänz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 248

Rn. 42a Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Für eine Verletzung der Aktivierungsverbote des § 248 sieht das HGB keine speziellen zivilrechtlichen Rechtsfolgen vor. Eine Aktivierung nicht ansatzfähiger VG oder Aufwendungen stellt jedoch eine Überbewertung i. S. d. § 256 Abs. 5 Nr. 1 AktG dar, die bei KapG ggf. zur Nichtigkeit ihres JA führen kann. Eine etwaige qua Unterlassens gebotene...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. § 334 Abs. 3a

Rn. 32 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Für denjenigen Fall, dass das Ordnungsgeld in den Fällen des Abs. 1 nicht gegen eine bestimmte natürliche Person in einer Organstellung verhängt wird, sondern stattdessen gegen besagte kap.-marktorientierte KapG selbst (sog. Verbandsgeldbuße), übersteigen die vorgesehenen Höchstgrenzen die für natürliche Personen einschlägigen deutlich. Konkr...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 7 Rechtsfolgen bei fehlender oder fehlerhafter Erteilung des Nachweises

Das NachwG enthielt bis zum 31.7.2022 Sanktionen für den Fall, dass der Arbeitgeber seine Nachweispflicht nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt. Dennoch kamen folgende Rechtsfolgen in Betracht, wenn der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkam: Erfüllungs- bzw. Berichtigungsanspruch auf Erteilung bzw. Korrektur eines Nachweises; Schadensersatzan...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Rechtsfolgen

Rn. 35 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt von Amts wegen. I.S.d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG regelt § 334 Abs. 4 die sachliche Zuständigkeit für die Fälle der §§ 334 Abs. 1–2a. Zuständige Verwaltungsbehörde in den Fällen des Abs. 1 ist bei KapG, die kap.-marktorientiert i. S. d. § 264d sind, die BaFin (Nr. 1) und im Übrigen das BfJ (Nr. 2 li...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 2.1 Arbeitnehmer

Die Nachweispflicht besteht grundsätzlich nur im Rahmen von Arbeitsverhältnissen. Die Unterscheidung, ob eine Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses[1] oder eines freien Dienstvertrages[2] erfolgt, richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen. Nach § 611a Abs. 1 Satz 1 BGB ist entscheidendes Merkmal für die Arbeitnehmereigenschaft die persönliche Abhängigkeit de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Angaben zu Zielgrößen für den Anteil von Frauen in Führungspositionen

Rn. 311 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der durch das FüPoG I eingefügte § 289f Abs. 2 Nr. 4 verlangt Angaben zu den Zielgrößen, die das UN für den Frauenanteil im Vorstand, AR und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festgelegt hat, sowie zu den Fristen für die Erreichung dieser Zielgrößen. Zudem ist anzugeben, ob die Zielgrößen innerhalb der gesetzten Frist errei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 3a und 4

Rn. 15 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 4 sanktionieren Zuwiderhandlungen (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 334, Rn. 26) gegen die Vorschriften über den Inhalt des Lageberichts respektive eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts ((Nr. 3); vgl. HdR-E, HGB §§ 289, 289a–f, Rn. 61ff.) ebenso wie Konzernlageberichts bzw. gesonderten nichtfinanzielle...mehr

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Mutterschutz: Gesundheitssc... / 3.2 Beschäftigungsverbot nach ärztlichem Zeugnis

Vor der Entbindung dürfen Schwangere nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.[1] Die Schwangere muss die drohende Gefährdung durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen. Bislang einhellige Auffassung war, dass das ärztliche Zeugnis schriftlich ausgestellt sein muss. Hinsicht...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 268 (Rn. 310–320 kommentiert von Dyck/Hayn/Knop, W./Küting, P./Lorson/Scholz, S.)

Rn. 310 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Bezüglich der Rechtsfolgen einer Verletzung der einzelnen Vorschriften des § 268 ist zu unterscheiden zwischen Verstößen gegen RL-Grundsätze einerseits sowie einer Verletzung der Behandlung ausschüttungsgesperrter Beträge andererseits. Rn. 311 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Handelt ein Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder AR einer KapG...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Rechtsfolgen einer Verletzung der §§ 284ff.

Rn. 1069 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Wer als Mitglied des Geschäftsführungsorgans oder AR vorsätzlich oder bedingt vorsätzlich die Verhältnisse der Gesellschaft im Anhang unrichtig wiedergibt oder verschleiert, wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft (vgl. § 331 Abs. 1 Nr. 1). Die vorsätzliche oder bedingt vorsätzliche Zuwiderhandlung gegen Einzelvorschriften zum Anh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Kündigungsgrund

Rn. 147 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Gesetzgeber hat die Kündigung des Prüfungsauftrags durch den AP nur bei Eintreten eines "wichtigen Grundes" zugelassen. Zur Interpretation dieser Gesetzesformulierung ist nach der im Schrifttum einhellig vertretenen Ansicht grds. auf das Verständnis eines wichtigen Grundes bei der Kündigung eines Dienstvertrags unter Berücksichtigung der...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / L. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 274

Rn. 770 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Bilanzierungsfehler bei latenten Steuern können grds. zur Nichtigkeit des festgestellten JA führen. Eine Nichtigkeit nach der zentralen Norm des § 256 Abs. 1 Nr. 1 AktG liegt vor, wenn der JA durch seinen Inhalt Vorschriften verletzt, die ausschließlich oder überwiegend zum Schutz der Gläubiger der Gesellschaft gegeben sind. Diese Tatbestand...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 252

Rn. 154a Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die in § 252 aufgeführten allg. Bewertungsgrundsätze sind als solche nicht explizit straf- oder ordnungswidrigkeitsrechtlich sanktionsbewehrt (vgl. Baumbach/Hopt (2021), § 252 HGB, Rn. 29; Beck Bil-Komm. (2020), § 252 HGB, Rn. 80). So ist § 252 insbesondere nicht in § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 unter den dort genannten Bilanzierungsvorschrifte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Anforderung... / 1 Vorbemerkung

Infographic Die ursprüngliche Fassung des NachwG (NachwG) beruhte auf den Vorgaben der sog. Nachweis-Richtlinie 91/533/EWG vom 14.10.1991[1] über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen. Der deutsche Gesetzgeber hatte damals die Richtlinie nur mit erheblicher zeitlich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Anforderung... / 7.4.2 Fehlende Nachweiserteilung

Hat der Arbeitgeber nicht nur einen unvollständigen, sondern überhaupt keinen Nachweis über die vereinbarten Arbeitsbedingungen erteilt, kann der Arbeitnehmer im gerichtlichen Verfahren seine Ansprüche nicht auf die Nachweisurkunde stützen. Insoweit könnte es für den Arbeitgeber günstiger erscheinen, wenn er seiner Nachweispflicht überhaupt nicht nachkommt. Schon im ursprüngl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachweisgesetz / Zusammenfassung

Begriff Das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz – NachwG) legt jedem Arbeitgeber die Verpflichtung auf, die wesentlichen Vertragsbedingungen eines Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitnehmer zu dokumentieren. Dies muss grundsätzlich in schriftlicher Form geschehen. In den meisten Branchen und wenn der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachweisgesetz / 8 Bußgeldvorschriften

Gab es im bisherigen NachwG keine Sanktionen, sind seit dem 1.8.2022 die in § 4 NachwG genannten Verstöße gegen die Verpflichtungen aus dem Gesetz als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden. Dabei kann ein Bußgeld bis zu 2.000 EUR verhängt werden.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachträgliche Rechnungskorr... / 3. Rechnungskorrektur entfaltet ex nunc-Wirkung

Für bereits abgeschlossene innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte, bei denen die notwendigen Rechnungshinweise fehlen "ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen". So scheint es zumindest. Eine rückwirkende Rechnungsberichtigung scheidet ausdrücklich aus. Eine Berichtigung selbst scheint darüber hinaus aber nicht ausgeschlossen, wenn sie auch keine Berichtigung i.S.v. § ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 2.1 Grundsätze der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung (§ 10 Abs. 1 MuSchG i. V. m. § 5 ArbSchG)

Zentraler Baustein des betrieblichen Gesundheitsschutzes ist die spezielle arbeitsschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG. Es handelt sich dabei um eine spezialgesetzliche Ergänzung des allgemeinen Arbeitsschutzrechts, insbesondere von § 5 ArbSchG. Sie basiert in ihrer Struktur auf dem bekannten Konzept des Arbeitsschutzgesetzes. Bei der inhaltlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ersthelfer / 5 Konsequenzen bei Verstößen

Das Nichtvorhandensein von Ersthelfern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Im Falle einer Kontrolle durch den technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaften können bei Verstößen gegen die Pflicht, Ersthelfer vorzuweisen verschiedene "Sanktionen" erhoben werden. Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 EUR Erhöhung der Beitragssätze durch den Anstieg des betrieblichen Risikos...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.83 Offenlegung

AK Corporate Governance Reporting/Buhleier/Müller/Needham, Eckpunkte zum Bericht des Aufsichtsrats und Thesen zur Integration von Nachhaltigkeitsaspekten. DB 202...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.21 Buchführung

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Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Etagenheizungen (GEG) / 3.1.4 Vorgehen bei unterlassener Information

Es dürfte zu prognostizieren sein, dass die Informationsbeschaffung nicht in allen Fällen reibungslos verlaufen wird und nicht alle (betroffenen) Wohnungseigentümer tatsächlich der Aufforderung des Verwalters innerhalb der ihnen gesetzten Frist folgen werden. Im Fall der Weigerung einzelner Wohnungseigentümer, erforderliche Informationen zu erteilen, muss der Verwalter für d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.1 Ordnungswidrigkeiten

Rz. 2g Das Zwölfte Kapitel enthält die Bußgeldvorschriften und trifft ergänzende Regelungen zur Zuständigkeit, Vollstreckung und Unterrichtung speziell für das Arbeitsförderungsrecht. Die Verfahren richten sich nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Rz. 2h Eine Ordnungswidrigkeit definiert das OWiG grundsätzlich als eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung. Hinz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.3 Sachliche Zuständigkeit

Rz. 3 Die Bußgeldverfahren richten sich nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Grundsätzlich sind die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit zuständig für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach § 404 Abs. 2, die Hauptzollämter für diejenigen nach § 404 Abs. 1 sowie Abs. 2 Nrn. 3 und 4. Abs. 1 bestimmt damit als bundesgesetzliche Vorschrift in Einkl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.8 Erkenntnisübermittlung

Rz. 19 Abs. 6 wurde aus dem aufgehobenen § 308 übernommen. Die Regelung überzeugt nicht, weil sie die Übermittlung von Erkenntnissen zu sehr in das Ermessen der Gerichte, Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörden legt. Richtig ist, dass schutzwürdige Interessen von Verfahrensbeteiligten nicht beeinträchtigt werden dürfen. Die Gewissheit über Erkenntnisse betrachten d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28o Auskun... / 2.2 Auskunftspflicht des Beschäftigten gegenüber dem Versicherungsträger

Rz. 18 Abs. 2 Satz 1 orientiert sich an § 98 SGB X. Entsprechend der dort dem Arbeitgeber auferlegten Verpflichtung hat der Beschäftigte bestimmte Auskunftspflichten. Die Verpflichtung besteht auch dann, wenn die auskunfts- und vorlagepflichtige Person im Zeitpunkt der Betriebsprüfung nicht oder nicht mehr bei diesem Arbeitgeber beschäftigt ist (BT-Drs. 11/2221 S. 28). Die A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift fasst Zuständigkeiten, Zusammenarbeit und Regelungen zur Vollstreckung in Bußgeldangelegenheiten sowie Pflichten zur Übermittlung von Erkenntnissen an die Zollverwaltung zusammen. Damit soll eine möglichst umfassende Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gewährleistet werden. Die Vorschrift soll dabei die gestiegene Bedeutung der Behörden der Zollverwaltun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.7 Gewerbezentralregister

Rz. 13 Unter den Voraussetzungen des Abs. 5 unterrichten die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit und der Zollverwaltung das Gewerbezentralregister über auferlegte Bußgelder. Das Gewerbezentralregister ist eine Einrichtung des Bundeszentralregisters mit Eintragungen über Unzuverlässigkeiten von Gewerbetreibenden. Schon nach § 149 Abs. 2 Nr. 3 GewO werden in das Gewerbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28o Auskun... / 2.1 Auskunfts- und Vorlagepflichten des Beschäftigten gegenüber seinem Arbeitgeber

Rz. 6 Die Vorschrift begründet eine Auskunfts- und Vorlagepflicht in zweifacher Hinsicht. Abs 1 HS 1 verpflichtet den Beschäftigten zunächst, die zur Durchführung des Meldeverfahrens (z. B. Bekanntgabe seiner Krankenkasse) und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben gegenüber seinem Arbeitgeber zu machen und, soweit erforderlich, Unterlagen vorzulegen (hierzu BT-Drs. 11/2...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Auslagene... / 6 Knöllchenersatz

Sachverhalt In einem Unternehmen werden Waren von eigenen Mitarbeitern zu den Kunden gebracht, die in Innenstadtnähe ihren Betrieb haben. Deshalb parken die Mitarbeiter oft im Halteverbot. Anfallende Strafzettel für Falschparken gegen die Arbeitnehmer werden vom Arbeitgeber übernommen. Voraussetzung ist die Glaubhaftmachung, dass diese Strafe auf einer beruflich veranlassten...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Pflicht zur Rechnungsausstellung (§ 14 Abs. 2 S. 2 UStG n. F.)

Rz. 36 Nach der Neustrukturierung der Vorschrift des § 14 Abs. 2 UStG mWv 1.1.2025 ist jeder Unternehmer gem. § 14 Abs. 2 S. 2 UStG – wie auch schon zuvor nach § 14 Abs. 2 S. 1 UStG – zur Ausstellung einer Rechnung innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung verpflichtet, wenn der Umsatz steuerbar und nicht nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei ist: für eine Leistung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines

Rz. 66 § 14 Abs. 4 S. 1 UStG beinhaltet in den Nummern 1 bis 10 die Pflichtangaben einer Rechnung, die auch für eine (umsatzsteuerliche) Gutschrift gelten. Die Angaben der Nummern 1 bis 8 sind in allen Rechnungen anzugeben, die Nummern 9 und 10 nur in den gesetzlich definierten Fällen, wobei für Rechnungen über Kleinbeträge und Fahrausweise allerdings die Sonderregelungen de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.10 Hinweis auf Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 9 UStG)

Rz. 119 Einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers nach § 14b Abs. 1 S. 5 UStG muss eine Rechnung nach § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 9 UStG nur bei einer Werklieferung oder sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück gegenüber einem Nichtunternehmer oder einem Unternehmer, der die Leistung für seinen nichtunternehmerischen Bereich verwendet, enthal...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.9 Angabe von Steuersatz, Steuerbetrag oder Hinweis auf Steuerbefreiung (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 8 UStG)

Rz. 115 § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 8 UStG fordert die Angabe des anzuwendenden Steuersatzes i. S. d. § 12 UStG oder § 24 Abs. 2 S. 1 UStG sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Falle einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung nach § 4 UStG gilt (unionsrechtliche Grundlagen: Art. 226 Nr. 9 und ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Inhalt der Vorschrift

Rz. 11 Mit der Rechnungsausstellung verschafft der leistende Unternehmer dem Rechnungsempfänger gegenüber der Finanzverwaltung die Möglichkeit, die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG als Vorsteuer (von seiner Steuerschuld) abzuziehen. Der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers setzt daher eine ordnungs...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Datenschutz (ZertVerwV) / 9.2.1 Bußgeld

Bei Verstößen gegen die DSGVO können die Aufsichtsbehörden nach Art. 83 Abs. 1 DSGVO Bußgelder verhängen. Der Höhe nach müssen sie "verhältnismäßig und abschreckend" sein, weshalb das Bußgeld im Einzelfall eine empfindliche Höhe erreichen kann. Die Höhe der jeweiligen Geldbuße hängt von den Maßgaben des konkreten Einzelfalls ab. Nach Art. 83 Abs. 2 DSGVO sind u. a. folgende ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / X. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, § 2 j ARB bzw. 2.2.10 ARB 2012

Rz. 162 Der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz wird in § 2 j ARB unterschiedlich geregelt, je nachdem, ob es sich um eine "verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit" oder um eine "sonstige Ordnungswidrigkeit" handelt. Der Rechtsschutz umfasst auch die Rechtsverteidigung gegen eine Verfallsanordnung gem. § 29a OWiG.[168] Rz. 163 Gemäß § 2 j aa ARB wird im Fall der Verteidigung wege...mehr