Fachbeiträge & Kommentare zu Organschaft

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.2 Gegenstand der Abrechnungsbescheide

Rz. 23 Mit dem Abrechnungsbescheid wird darüber entschieden, ob und inwieweit ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis noch besteht, der in einem Steuerbescheid oder in einer anderen Grundlage für seine Verwirklichung festgesetzt worden ist.[1] Die sowohl die Finanzbehörde als auch den Adressaten bindende[2] Entscheidung betrifft die Verwirklichung des einzelnen Anspruchs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2.8 "Steuerpflichtiger" aufgrund steuerlicher Ansprüche gegen die Finanzbehörde?

Rz. 24 Fraglich scheint, ob ungeschriebener Inhalt des § 33 Abs. 1 AO auch ist, dass das "Steuerpflichtverhältnis" auch dann begründet ist, wenn ein Steuerrechtssubjekt (Rz. 7) (nur) Ansprüche und nicht auch Verpflichtungen gegen den Staat hat. Ein gravierendes Beispiel wäre der Fall, dass aufgrund zu Unrecht angenommener Steuerschuldnerschaft eine Leistung erfolgt ist, die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.3.1 Grundlagen

Rz. 50 Im Gegensatz zur Vollrechtsfähigkeit der natürlichen und juristischen Personen (Rz. 36, 42) können Einzelgesetze eine auf bestimmte Bereiche oder Angelegenheiten beschränkte Teilrechtsfähigkeit für Personenvereinigungen oder Sachgesamtheiten gleich welcher Rechtsform vorsehen.[1] Entscheidend ist, dass diesen durch das jeweilige Steuergesetz Rechte gewährt oder Pflich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Können auch vor Beginn der Organschaft entstandene Einkommensteile Gegenstand der organschaftlichen Zurechnung sein?

Tz. 55 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bei einer stlich rückbezogenen Vermögensübertragung durch Verschmelzung oder Spaltung auf eine neu gegründete TG, die ab dem Beginn ihres ersten Wj im Verhältnis zu ihrer MG als OG eingebunden wird, stellt sich die Frage, ob sich die organschaftliche Zurech nung auch auf Einkommensteile beziehen kann, die in dem durch Verschmelzung/Spal tung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Rückwirkende Begründung einer Organschaft in Umwandlungsfällen

4.1 Allgemeines zur rückwirkenden Anerkennung der finanziellen Eingliederung Tz. 21 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Es stellt sich die Frage, ob die in § 2, § 9 S 2 und 3, § 20 Abs 5 und 6, § 24 Abs 4 Hs 2 sowie in § 25 S 2 UmwStG für Zwecke der Einkommensermittlung geregelte Rückbeziehung einer Umwandlung auch die stliche Anerkennung einer Organschaft betrifft. Auf Unternehmensse...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Breuninger, Organschaft und Umwandlungen, in Herzig (Hrsg), Neues UmwSt-Recht – Praxisfälle und Gestaltungen im Querschnitt, Vlg O Schmidt (1996), 144; Dötsch, Organschaft und UmwStG, in Herzig (Hrsg), Neues UmwSt-Recht – Praxisfälle und Gestaltungen im Querschnitt, Vlg O Schmidt (1996), 160; Walter, Stliche Rückwirkung des Formwechsels und Organschaft, GmbHR 1996, 905; Fey/Kra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines zur rückwirkenden Anerkennung der finanziellen Eingliederung

Tz. 21 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Es stellt sich die Frage, ob die in § 2, § 9 S 2 und 3, § 20 Abs 5 und 6, § 24 Abs 4 Hs 2 sowie in § 25 S 2 UmwStG für Zwecke der Einkommensermittlung geregelte Rückbeziehung einer Umwandlung auch die stliche Anerkennung einer Organschaft betrifft. Auf Unternehmensseite besteht nämlich idR das Interesse, eine an einem Umstrukturierungsvorgan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Verschmelzung bzw Formwechsel des Organträgers

Tz. 23 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Wird das Unternehmen des OT verschmolzen und geht die Organbeteiligung bei der Verschmelzung mit stlicher Rückwirkung auf die Übernehmerin über, erkennt die Fin-Verw (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 02 iVm Rn Org 03) eine durchgängige Organschaft und damit bezogen auf den neuen OT die rückwirkende Begründung einer Organschaft stlich an. In diesen F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 Einbringung der Organbeteiligung (Anteilstausch iSd § 21 UmwStG)

Tz. 77 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Einbringung der Organbeteiligung in eine andere Kap-Ges stellt nach Verw-Auff (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 16), obwohl § 14 Abs 4 S 5 UStG die Einbringung nicht erwähnt, bezogen auf die Organbeteiligung, einen veräußerungsgleichen Vorgang dar, der grds zur Auflösung eines in der St-Bil des OT gebildeten organschaftlichen Ausgleichspostens fü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Einbringung der Beteiligung (Anteilstausch) an einer Tochter-Kapitalgesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft ("Höher hängen" oder "Tiefer hängen")

Tz. 35 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Stlich unproblematisch ist der Fall des "Höherhängens"einer Beteiligung (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 17). Beispiel: In der Ausgangssituation besteht eine Beteiligungskette M – T – E (jeweils 100%ige Beteiligungen). Durch Einbringung seitens T wird die E-Beteiligung mit stlicher Rückwirkung zum 31.12. des Vorjahrs auf die M übertragen, so dass T u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Einbringung eines Teilbetriebs in eine neu gegründete Tochtergesellschaft

Tz. 33 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Wird mit stlicher Rückwirkung aus dem Vermögen des übertragenden Rechtsträgers ein Teilbetrieb in eine neu gegründete Tochter-Kap-Ges nach § 20 UmwStG ausgegliedert/eingebracht, kann zwischen dem übertragenden Rechtsträger und der Tochter-Kap-Ges mit Wirkung ab dem stlichen Übertragungstichtag ein Organschaftsverhältnis begründet werden, vora...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Verschmelzung oder Spaltung des Organträgers

Tz. 72 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Auf der Grundlage der uE zutr These (s Rn 00.02 des UmwSt-Erl 2011), wonach Umwandlungen sowohl auf der Ebene des übertragenden als auch des übernehmenden Rechtsträgers Veräußerungs- und Anschaffungsvorgänge sind, vertritt die Fin-Verw die Auffassung, dass jede Umwandlung des OT grds zur einkommenswirksamen Auflösung der in ihrer St-Bil ausge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Auswirkungen einer Umwandlung auf die Inlandsverhaftung der Organbeteiligung nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4ff KStG

Tz 20a Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4 KStG muss in Grundfall der unmittelbaren Organschaft die Organbeteiligung ununterbrochen während der gesamten Dauer der Organschaft einer inl BetrSt des OT zuzurechnen sein. Bei einer mittelbaren Organschaft muss gem § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4 KStG die Beteiligung an der vermittelnden Gesellschaft ununterbrochen währ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6 Anwachsung bei einer Organträger-Personengesellschaft

Tz. 42 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Während die Fin-Verw im früheren UmwSt-Erl (s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268, Rn 20.02) die Anwachsung als "Unterfall der Einzelrechtsnachfolge" qualifizierte, der AEAO zu § 45 AO Rn 1 (s Schr des BMF v 31.01.2014, BStBl I 2014, 290; zuletzt geändert durch Schr des BMF v 26.01.2016, BStBl I 2016, 155) die Anwachsung hingegen in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Verschmelzung der Organgesellschaft auf den Organträger bzw Umkehrfall

Tz. 14 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Mit dem Zusammenfallen der bisher zwei zu künftig einem Unternehmen enden zwingend der GAV und die zwischen diesen Unternehmen bisher bestehende Organschaft (s OLG Hamm, WM 1988, 1164, 1168; weiter s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 04für den Fall der Abwärtsverschmelzung des OT; s Grunewald, in Lutter, 5. Aufl, § 20 UmwG Rn 39 u 45; weiter s nachstehe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Allgemeines

Tz. 22 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bereits nach früherer Verw-Auff sind Umwandlungsvorgänge auf der Ebene des OT, wenn es darum geht, eine "Organschaftspause" zu vermeiden oder darum, eine in den Umwandlungsvorgang einbezogene Gesellschaft ab dem stlichen Übertragungsstichtag in einen Organkreis einzubinden, deutlich unproblematischer als solche auf der Ebene der OG. Die Fin-V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Eintritt in den bestehenden Gewinnabführungsvertrag

Tz. 4 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Wird die herrschende Gesellschaft auf einen dritten Rechtsträger umgewandelt, tritt der übernehmende Rechtsträger in den bestehenden GAV ein (s Urt des OLG Karlsruhe v 07.12.1990, ZIP 1991, 101, 104; s Beschl des LG Bonn v 30.01.1996, GmbHR 1996, 774; s Koppensteiner, in Kölner Komm zum AktG, § 291 AktG Rn 72; Grunewald, in Lutter, UmwG, 5. A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Verschmelzung bzw Aufspaltung der Organgesellschaft auf eine dritte Gesellschaft

Tz. 12 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Bei der Verschmelzung und bei der Aufspaltung des Unternehmens der OG endet zwingend der GAV, und zwar mit der H-Reg-Eintragung der Verschmelzung (s Urt des OLG Karlsruhe v 29.08.1994, DB 1994, 1917; UmwSt-Erl 2011, Rn Org 21 und 23; weiter s Grunewald in Geßler/Hefermehl, AktG, § 46 AktG Rn 30; Grunewald, in Lutter, 5. Aufl., § 20 UmwG Rn 3...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Spaltung des Organträgers

Tz. 30 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Geht das Vermögen des OT durch Spaltung auf ein anderes gew Unternehmen (Übernehmerin) über, tritt der übernehmende Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungsvertrages oder -plans (§ 131 Abs 1 Nr 1 UmwG) in den GAV ein. In dem Spaltungsvertrag muss geregelt werden, auf welchen übernehmenden Rechtsträger die Organbeteiligung übergeht. Wenn bei ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Konzerninterne Veräußerung der Organbeteiligung

Tz. 49 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Beispiel: Zivilrechtlich kann der GAV zwischen TG und M2 rückbezogen in Kraft gesetzt werden. Der stliche Rückbezug der Organschaft auf den Beginn des Veräußerungsjahrs scheitert daran, dass die Organbeteiligung im Wege der Einzelrechtsnachfoge übertragen worden ist. Möglich ist jedoch, wenn der neu abzuschließende GAV rechtzeitig iSd § 14 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.3 Verkürzung einer Organschaftskette durch Aufwärts- oder Abwärtsverschmelzung

Tz. 80 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Im UmwSt-Erl 2011 nur bruchstückhaft angesprochen sind die Auswirkungen auf den Ausweis organschaftlicher Ausgleichsposten, die sich bei einer mehrstufigen Organschaft aus der Verkürzung der Beteiligungskette durch eine Aufwärts- oder Abwärtsverschmelzung ergeben. Beispiel: Verkürzung einer bisher zweistufigen auf eine einstufige Organschaft ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3 Verschmelzung auf eine andere Kapitalgesellschaft

Tz. 84 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 § 14 Abs 4 S 5 KStG enthält eine ausdrückliche Regelung für die Zwangsauflösung organschaftlicher Ausgleichspostens nur für den Fall der Umwandlung der OG auf eine Pers-Ges oder eine natürliche Person. Die Frage, ob auch die verschmelzungsbedingte Übertragung des Vermögens der OG auf eine andere Kap-Ges der Veräußerung der Organbeteiligung gl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Verschmelzung

Tz. 44 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Geht das Vermögen der OG durch Verschmelzung auf einen anderen Rechtsräger über, wird ein bestehender GAV beendet (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 21; dazu ebenfalls, auch wg der Gegen-Auff s Tz 12). Das bestehende Organschaftsverhältnis endet zum stlichen Übertragungsstichtag. Das gilt auch bei einem aus der Sicht der OG unterjährigen stlichen Übert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7 Heilung einer Unterbrechungshandlung durch rückwirkende Verschmelzung; Dauer des letzten Wirtschaftsjahrs

Tz. 50 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der BFH (s Urt des BFH v 21.12.2005, BStBl II 2006, 469) hatte über die Frage zu entscheiden, ob eine bei Veräußerung der Organbeteiligung eingetretene Unterbrechung eines Organschaftsverhältnisses im Nachhinein dadurch geheilt werden kann, dass die TG rückwirkend auf die Erwerbergesellschaft verschmolzen wird. Die Zahlen bezeichnen die Reihe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Zusammenfassende Übersicht

Tz. 93 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 In der nachstehenden tabellarischen Übersicht ist angegeben, in welcher Rn des UmwSt-Erl 2011 und in welcher Tz der vorstehenden Kommentierung die jeweils genannte Thematik behandelt wird.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Grundsätzliches

Tz. 69 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Zu der Auswirkung von Umwandlungsvorgängen auf aktive bzw passive organschaftliche Ausgleichsposten hat im JStG 2008 erstmals der Gesetzgeber zu einem Teilbereich Stellung bezogen. Für die Zeit vor Inkrafttreten des JStG 2008 finden sich Äußerungen nahezu ausschließlich in der Bp-nahen Fachlit. Die Antwort auf die Frage nach der stlichen Beh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Formwechsel

Tz. 47 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach der Rspr des BFH (s Urt des BFH v 17.09.2003, BStBl II 2004, 534) kann eine durch Formwechsel aus einer Pers-Ges entstandene Tochter-Kap-Ges rückwirkend ab dem stlichen Übertragungsstichtag OG sein, vorausgesetzt, der GAV wird fristgerecht iSd § 14 Abs 1 S 2 KStG wirksam. Dh der BFH stellt für die Beurteilung der finanziellen Eingliederu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Spaltung, Einbringung

Tz. 46 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die OG bleibt bei der Abspaltung und bei der Einbringung (ggf Ausgliederung) von Teilen ihres Vermögens bestehen. Der GAV wird dadurch nicht berührt (s Tz 17). Die Organschaft kann unverändert weitergeführt werden (glA s Herlinghaus, FR 2004, 974, 979). Wird die OG aufgespalten, endet der GAV (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 23; weiter s Tz 12, dort ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Umwandlung der Organgesellschaft

Tz. 54 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Das Ergebnis des letzten Wj der OG unterliegt unstreitig noch dem GAV und ist stlich dem OT gem § 14 Abs 1 S 1 KStG zuzurechnen. Da die OG bei einer Umwandlung auf einen unterjährigen stlichen Übertragungsstichtag auf diesen Stichtag eine stliche Schluss-Bil zu erstellen hat, gelten die vorstehenden Ausführungen auch für das Ergebnis des bet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Fallübersicht

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Einführung

Tz. 1 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die kstliche (und gewstliche) Organschaft hat in mehrfacher Hinsicht Querverbindungen zum UmwSt-Recht. Dabei geht es insbes darum, welche Auswirkungen die Umwandlung des OT bzw der OG auf einen bestehenden GAV hat (dazu s Tz 3ff), wie sich eine Umwandlung auf die InlVerhaftung der Organbeteiligung nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4ff KStG auswirkt (d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Umwandlungsvorgänge auf der Ebene der Organgesellschaft

4.4.1 Verschmelzung Tz. 44 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Geht das Vermögen der OG durch Verschmelzung auf einen anderen Rechtsräger über, wird ein bestehender GAV beendet (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 21; dazu ebenfalls, auch wg der Gegen-Auff s Tz 12). Das bestehende Organschaftsverhältnis endet zum stlichen Übertragungsstichtag. Das gilt auch bei einem aus der Sicht der OG unterjähr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Umwandlungsvorgänge auf der Ebene der Muttergesellschaft

4.2.1 Allgemeines Tz. 22 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bereits nach früherer Verw-Auff sind Umwandlungsvorgänge auf der Ebene des OT, wenn es darum geht, eine "Organschaftspause" zu vermeiden oder darum, eine in den Umwandlungsvorgang einbezogene Gesellschaft ab dem stlichen Übertragungsstichtag in einen Organkreis einzubinden, deutlich unproblematischer als solche auf der Ebene...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.6 Umwandlung der Organgesellschaft als wichtiger Grund für die vorzeitige Kündigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 19 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Wird aufgrund der Verschmelzung, Spaltung usw des Unternehmens der OG ein noch nicht fünf Jahre lang durchgeführter GAV beendet, ist die Umwandlung als wichtiger Grund iSd R 14.5 Abs 6 S 2 KStR 2015 anzusehen, dh die Organschaft ist bis zum stlichen Übertragungsstichtag anzuerkennen (s UmwSt-Erl 2011, Rn 26). Stand jedoch bereits bei Abschlus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.4 Auf- oder Abspaltung auf eine andere Kapitalgesellschaft

Tz. 85 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei Auf- oder Abspaltung von BV der OG auf eine andere Kap-Ges gelten uE die Ausführungen in Tz 84 entspr, dh ein organschaftlicher Ausgleichsposten ist bei einer Spaltung zu gW aufzulösen, nicht jedoch bei einer Spaltung zu Bw (aA die Fin-Verw, s Tz 84). Im UmwSt-Erl 2011 (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 22 Abs 2) äußert sich die Fin-Verw explizit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3 Formwechsel der Organgesellschaft

Tz. 16 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der Formwechsel von Kap-Ges auf Kap-Ges berührt den GAV und das Organschaftsverhältnis nicht (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 24). Demhingegen endet die Organschaft zwangsläufig, wenn die OG von der Kap-Ges auf eine Pers-Ges formwechselt, weil letztere gem § 14 KStG nicht OG sein kann. Das gilt unabhängig davon, dass im letztgenannten Fall hr-lich d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1 Allgemeines

Tz 81a Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 14 Abs 4 S 5 KStG führt die Umwandlung einer OG auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Person als veräußerungsgleicher Vorgang zur stwirksamen Auflösung eines organschaftlichen Ausgleichpostens in der St-Bil des OT; das gilt auch für einen vergleichbaren Formwechsel (s § 14 KStG Tz 1046ff). Zu der Frage, ob auch die verschmelzungs-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Umwandlung einer dritten Gesellschaft auf die Organgesellschaft

Tz. 48 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Geht das BV einer dritten Kö durch einen Umwandlungsvorgang (Verschmelzung, Spaltung, Einbringung) auf die OG über, besteht das Organschaftsverhältnis grds weiter fort, soweit die Eingliederungsvoraussetzungen auch weiterhin gegeben sind und der GAV weitergeführt wird (so für den Fall der Umwandlung einer dritten Kö auf den OT s UmwSt-Erl 201...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 52 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 § 14 Abs 1 S 1 KStG regelt die Zurechnung des Organeinkommens zum OT. H 14.7 KStH 2015 verweist auf das Urt des BFH v 29.10.1974 (BStBl II 1975, 126), wonach das Einkommen der OG dem OT für den VZ zuzurechnen ist, in dem die OG es bezogen hat und es ohne Bestehen der Organschaft selbst versteuern müsste. Was in dem KStH jedoch fehlt, ist eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Verschmelzung von Organträger und Organgesellschaft

Tz. 43 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei Verschmelzung einer OG auf den OT oder umgekehrt (Konfusion) endet das bisherige Organschaftsverhältnis (s Tz 14). Bei Beendigung des GAV vor Ablauf von fünf Jahren liegt ein wichtiger Grund iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 2 KStG vor (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 04). Vorstehendes gilt allerdings nur für das konkrete Organschaftsverhältnis zwischen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Umwandlung des Organträgers

Tz. 53 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bei Verschmelzung des OT auf einen unterjährigen stlichen Übertragungsstichtag unter Fortsetzung der bestehenden Organschaft erfolgt die Einkommenszurechnung bei derjenigen MG, die zum Schluss des Wj der OG der OT ist (s § 14 KStG Tz 748). Das gilt uE auch, wenn die MG, auf die der bisherige OT verschmolzen wird, die Beteiligung an dem OT er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.6 Ausgliederung von Betriebsvermögen zwischen verschiedenen Organgesellschaften

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Abspaltung bzw Einbringung (ggf Ausgliederung) aus dem Betriebsvermögen der Organgesellschaft

Tz. 17 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Setzt der OT zu dem bei der OG nach Abspaltung oder Ausgliederung verbleibenden Unternehmensteil den GAV fort, wird das bisherige Organschaftsverhältnis ohne Unterbrechung anerkannt (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 22), vorausgesetzt, die Eingliederungsvoraussetzungen sind zu dem verbleibenden Unternehmensteil erfüllt. Der GAV wird dadurch nicht ber...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4 Anwachsung bei einer Organträger-Personengesellschaft

Tz. 81 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Wie in Tz 42, 42 a ausgeführt, unterscheidet die Fin-Verw (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 18) hinsichtlich der stlichen Behandlung des Anwachsens der Organbeteiligung als Folge des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters aus einer OT-Pers-Ges zum verbleibenden Gesellschafter im Grundsatz danach, ob das Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Übernahmegewinn bzw -verlust und Gewinnabführungsvertrag

Tz. 58 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Hinsichtlich der Auswirkungen eines umwandlungsbedingten Vermögensübergangs auf eine OG ist wie folgt zu unterscheiden: a) Seitwärtsverschmelzung einer SchwGes auf die OG Bei einer Seitwärtsverschmelzung erzielt die übernehmende OG unabhängig davon, ob hr-lich die Bw der Überträgerin übernommen oder höhere Werte angesetzt werden, einen Übernah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2 Umwandlung auf eine Personengesellschaft

Tz. 82 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Umwandlung einer OG auf eine Pers-Ges oder natürliche Person (auch Formwechsel) ist gem § 14 Abs 4 S 5 KStG der Veräußerung der Organbeteiligung gleichgestellt und führt zur stwirksamen Auflösung eines organschaftlichen Ausgleichspostens (s § 14 KStG Tz 1046ff). Die Beantwortung der Frage, ob der Aufwand oder Ertrag aus der Auflösung eines...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Mehr- und Minderabführungen iSd § 14 Abs 3 und/oder Abs 4 KStG bei Beteiligung einer Organgesellschaft an einem Umwandlungsvorgang

Literaturhinweise: S § 14 KStG Tz 855ff und s § 14 KStG Tz 910ff. Tz. 60 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Bei einem umwandlungsbedingten Vermögensübergang auf eine OG können sich, wie die nachstehenden Ausführungen zeigen, Probleme hinsichtlich der Anwendung des § 14 Abs 3 KStG (Mehr- und Minderabführungen mit Verursachung in vororganschaftlicher Zeit) und des § 14 Abs 4 KStG (Mehr-...mehr

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Corona-Finanzhilfen im Unte... / e) Anwendung des Fremdvergleichs-Grundsatzes bei Corona-Finanzhilfen

Die FAQ geben keine klaren Abgrenzungsmaßstäbe vor. Angemessen ist die Weiterleitung derjenigen Mittel, die zur Antragsberechtigung geführt haben, ohne dass ein (anderer) Beteiligter negative steuerliche Konsequenzen erleidet (FAQ Tz. 4.5). Diese Abgrenzung lässt jede Konkretisierung vermissen. Damit wird eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung anzunehmen sein, "soweit von ...mehr

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Corona-Finanzhilfen im Unte... / d) Zuordnung nach weiteren Einzelkriterien

Alternativ kommt als Verteilungsmaßstab der Anteil der einzelnen Verbundunternehmen an den ungedeckten Fixkosten in Frage, welche in dem kumulierten Antrag berücksichtigt wurden (vgl. auch IDW v. 23.9.2021 – Bsp. 4, 5). Die FAQ 4.5 scheinen auch eine umsatzeinbruchorientierte Zuteilung in Betracht zu ziehen, ohne hieraus jedoch konkrete Verteilungsschlüssel zu entwickeln. Da...mehr

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Corona-Finanzhilfen im Unte... / b) Zuordnung innerhalb des Unternehmensverbundes

Wenig hilfreich ist, wenn BMWi und BMF betonen, es sei "anzunehmen", dass das beantragende Unternehmen die erhaltene Hilfe an die verbundenen Unternehmen weiterleitet, welchen sie zumindest teilweise "tatsächlich zuzurechnen ist". Diese Weiterleitung führt nach FAQ Tz. 4.5 grundsätzlich zu einem bilanziellen (steuerlichen) Aufwand bei dem beantragenden und weiterleitenden Ver...mehr